BRIEF INTERNATIONAL -
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5. AUFGABE<br />
5.1 Aufgabeort und Aufgabezeit<br />
Einzelne Briefsendungen können durch Einwurf in Briefkästen aufgegeben werden, wobei die<br />
Aufgabe nicht bestätigt wird.<br />
Einschreibsendungen, für die eine Aufgabebescheinigung benötigt wird, und Wertbriefe sind bei den<br />
von der Post jeweils dafür bestimmten Annahmestellen (das sind Post-Geschäftsstellen und<br />
Postservicestellen) zu den vorgesehenen Annahmezeiten aufzugeben. Für jede Postfiliale sind die<br />
jeweils vorgesehenen Annahmezeiten in der Dienstübersicht angegeben. Die Dienstübersichten sind<br />
in den Post-Geschäftsstellen an einer allgemein zugänglichen Stelle angebracht.<br />
5.2 Ermittlung und Bezahlung von Entgelten<br />
Der Absender ist verpflichtet, für jede von ihm in Anspruch genommene Leistung der Post das dafür<br />
vorgesehene Entgelt zu entrichten. Bei Internationalen Antwortsendungen ist der Empfänger als<br />
Veranlasser des Versandes zur Zahlung des Entgelts verpflichtet.<br />
Das Entgelt ist im Voraus, spätestens bei der Aufgabe der Sendung zu entrichten (Freimachung).<br />
Wird das Entgelt bei der Aufgabe nicht entrichtet, haftet der Absender für die vollständige Bezahlung<br />
aller angefallenen Entgelte.<br />
Der Absender hat der Post auch sämtliche Kosten zu ersetzen, die ihr aus Anlass einer Nach- oder<br />
Rücksendung seiner Sendung entstehen.<br />
Die Beförderungsentgelte für Briefsendungen, die Entgelte für zusätzliche Leistungen und sonstige<br />
Entgelte, die in Österreich vorgesehen sind, sind im Anhang 1 dieses Handbuches angegeben.<br />
Sonstige Entgelte, die in Österreich nicht vorgesehen sind, werden nur dann eingehoben, wenn sie<br />
auf nach Österreich nach- oder rückgesendeten Briefsendungen lasten.<br />
5.2.1 Beförderungsentgelt<br />
Für Briefsendungen in die Ländergruppen Europäische Union, Rest Europa und Welt gelten<br />
unterschiedliche Entgeltansätze.<br />
Die postalische Ländergruppe Europäische Union umfasst:<br />
Belgien, Bulgarien, Dänemark (ohne Färöer Inseln und Grönland), Deutschland (ohne Helgoland,<br />
Büsingen), Estland, Finnland (ohne Aland Inseln), Frankreich (ohne Guadeloupe, Franz. Guayana,<br />
Martinique, Mayotte, Réunion, St. Pierre und Miquelon), Griechenland (ohne Berg Athos),<br />
Großbritannien und Nordirland (mit Insel Man, ohne Guernsey, Jersey), Irland, Island, Italien (ohne<br />
Livigno, Campione d’Italia, Luganer See), Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande<br />
(ohne Niederländische Antillen), Polen, Portugal (mit Azoren, Madeira), Rumänien, Schweden,<br />
Slowakei, Slowenien, Spanien (ohne Kanarische Inseln, Melilla, Ceuta), Tschechien, Ungarn, Zypern<br />
(ohne türkischen Nordteil. (gilt auf für zukünftige Mitgliedstaaten ab deren Beitritt zur Europäischen<br />
Union)<br />
Die postalische Ländergruppe Rest Europa umfasst:<br />
Aland Inseln (Finnland), Albanien, Andorra, Armenien, Aserbeidschan, Berg Athos (Griechenland),<br />
Bosnien-Herzegowina, Büsingen (Deutschland), Campione d’Italia (Italien), Ceuta (Spanien), Färöer<br />
Inseln (Dänemark), Georgien, Gibraltar, Grönland (Dänemark), Guernsey (Großbritannien),<br />
Helgoland (Deutschland), Jersey (Großbritannien), Island, Kanarische Inseln (Spanien), Kasachstan,<br />
Kosovo, Kroatien, Liechtenstein, Livigno (Italien), Luganer See (Italien), Mazedonien, Melilla<br />
(Spanien), Montenegro, Moldau, Norwegen, Russische Föderation, San Marion, Schweiz, Serbien,<br />
Türkei, Ukraine, Weißrussland, Vatikanstadt, Zypern (Türkischer Nordteil)<br />
Die Ländergruppe Welt beinhaltet alle Länder und Gebiete, die nicht den Ländergruppe<br />
Europäische Union und Rest Europa zugeordnet sind.<br />
5.2.2 Entgeltfreie Beförderung<br />
Entgeltfrei befördert werden Blindensendungen International. Zusätzliche Leistungen zu<br />
Blindensendungen sind entgeltpflichtig.<br />
Seite 29 8. Berichtigung