Preise und Konditionen f
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Fonds von PostFinance, Depot, Hypotheken<br />
Fonds von PostFinance<br />
Zeichnung 1 <strong>Konditionen</strong><br />
Ausgabekommission auf dem Zeichnungsbetrag 1,00% 2<br />
Für Inhaberinnen <strong>und</strong> Inhaber von Plus-Set-,<br />
Jugend-/Ausbildungskonto<br />
0,50% 3<br />
1 Beim Kauf eines ausländischen Fonds (Fondsdomizil) fällt zusätzlich zur Ausgabekommission die eidgenössische<br />
Umsatzabgabe von 0,15% an.<br />
2 Maximale Ausgabekommission CHF 1000.– (bzw. Gegenwert in Fremdwährung).<br />
3 Maximale Ausgabekommission CHF 500.– (bzw. Gegenwert in Fremdwährung).<br />
Auslieferung von Fondsanteilen<br />
Kommissionen <strong>und</strong> Gebühren unter ww w.postfinance.ch/fonds oder auf Anfrage.<br />
Rücknahme von Fondsanteilen<br />
Die Rücknahme von Fondsanteilen ist kommissionsfrei.<br />
Depot<br />
Die Depotführung ist kostenlos.<br />
Hypotheken<br />
Dienstleistungen <strong>Konditionen</strong><br />
Kreditänderung1 CHF 250.–<br />
Vorzeitiger Austritt aus dem Kreditvertrag1 CHF 500.–<br />
Mahngebühren bei ausstehenden Zahlungen für Zins <strong>und</strong><br />
Amortisation, indirekte Amortisation, Versicherungsprämien<br />
von verpfändeten Policen (erste Aufforderung ist kostenlos)<br />
CHF 20.–<br />
1 Bei Beendigung von laufenden Hypothekardarlehen mit einer festen Laufzeit vor deren Laufzeitende hat der Darlehensnehmer<br />
PostFinance neben dem Kapital, den laufenden Zinsen <strong>und</strong> den verfallenen Zinsen eine pauschale<br />
Entschädigung von 0,4% des Kapitalbetrages für die Restlaufzeit zu bezahlen. Diese Entschädigung betrifft den bei<br />
PostFinance bereits entstandenen <strong>und</strong> auf die Laufzeit verteilten Aufwand (Zinsanteil), der wegen der ausbleibenden<br />
Zinszahlungen des Darlehensnehmers nicht mehr gedeckt ist.<br />
Zudem hat der Darlehensnehmer PostFinance eine Vorfälligkeitsentschädigung zu leisten. Diese errechnet sich aus der<br />
Differenz zwischen dem vereinbarten Darlehenszins <strong>und</strong> dem bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages erzielbaren<br />
Zins für eine Anlage am Geld- oder Kapitalmarkt mit einer Restlaufzeit bis zum ordentlichen Vertragsende, multipliziert<br />
mit dem ausstehenden Kreditbetrag <strong>und</strong> der Restlaufzeit in Jahren. Liegt der Darlehenszinssatz über dem Anlagesatz,<br />
ergibt sich daraus ein Differenzbetrag zulasten des Darlehensnehmers; liegt er unter dem Anlagesatz, ergibt<br />
sich daraus ein Differenzbetrag zugunsten des Darlehensnehmers. Ein allfälliger Überschuss zugunsten des Darlehens-<br />
nehmers wird mit der Entschädigung für Aufwendungen verrechnet.<br />
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