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Preise und Konditionen f

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Fonds von PostFinance, Depot, Hypotheken<br />

Fonds von PostFinance<br />

Zeichnung 1 <strong>Konditionen</strong><br />

Ausgabekommission auf dem Zeichnungsbetrag 1,00% 2<br />

Für Inhaberinnen <strong>und</strong> Inhaber von Plus-Set-,<br />

Jugend-/Ausbildungskonto<br />

0,50% 3<br />

1 Beim Kauf eines ausländischen Fonds (Fondsdomizil) fällt zusätzlich zur Ausgabekommission die eidgenössische<br />

Umsatzabgabe von 0,15% an.<br />

2 Maximale Ausgabekommission CHF 1000.– (bzw. Gegenwert in Fremdwährung).<br />

3 Maximale Ausgabekommission CHF 500.– (bzw. Gegenwert in Fremdwährung).<br />

Auslieferung von Fondsanteilen<br />

Kommissionen <strong>und</strong> Gebühren unter ww w.postfinance.ch/fonds oder auf Anfrage.<br />

Rücknahme von Fondsanteilen<br />

Die Rücknahme von Fondsanteilen ist kommissionsfrei.<br />

Depot<br />

Die Depotführung ist kostenlos.<br />

Hypotheken<br />

Dienstleistungen <strong>Konditionen</strong><br />

Kreditänderung1 CHF 250.–<br />

Vorzeitiger Austritt aus dem Kreditvertrag1 CHF 500.–<br />

Mahngebühren bei ausstehenden Zahlungen für Zins <strong>und</strong><br />

Amortisation, indirekte Amortisation, Versicherungsprämien<br />

von verpfändeten Policen (erste Aufforderung ist kostenlos)<br />

CHF 20.–<br />

1 Bei Beendigung von laufenden Hypothekardarlehen mit einer festen Laufzeit vor deren Laufzeitende hat der Darlehensnehmer<br />

PostFinance neben dem Kapital, den laufenden Zinsen <strong>und</strong> den verfallenen Zinsen eine pauschale<br />

Entschädigung von 0,4% des Kapitalbetrages für die Restlaufzeit zu bezahlen. Diese Entschädigung betrifft den bei<br />

PostFinance bereits entstandenen <strong>und</strong> auf die Laufzeit verteilten Aufwand (Zinsanteil), der wegen der ausbleibenden<br />

Zinszahlungen des Darlehensnehmers nicht mehr gedeckt ist.<br />

Zudem hat der Darlehensnehmer PostFinance eine Vorfälligkeitsentschädigung zu leisten. Diese errechnet sich aus der<br />

Differenz zwischen dem vereinbarten Darlehenszins <strong>und</strong> dem bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages erzielbaren<br />

Zins für eine Anlage am Geld- oder Kapitalmarkt mit einer Restlaufzeit bis zum ordentlichen Vertragsende, multipliziert<br />

mit dem ausstehenden Kreditbetrag <strong>und</strong> der Restlaufzeit in Jahren. Liegt der Darlehenszinssatz über dem Anlagesatz,<br />

ergibt sich daraus ein Differenzbetrag zulasten des Darlehensnehmers; liegt er unter dem Anlagesatz, ergibt<br />

sich daraus ein Differenzbetrag zugunsten des Darlehensnehmers. Ein allfälliger Überschuss zugunsten des Darlehens-<br />

nehmers wird mit der Entschädigung für Aufwendungen verrechnet.<br />

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