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Pflegen zu Hause - Pflege-Versicherung.de

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Diese Publikation wird im Rahmen <strong>de</strong>r Öffentlichkeitsarbeit <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministeriums für Gesundheit<br />

herausgegeben. Sie darf we<strong>de</strong>r von Parteien noch von Wahlbewerbern o<strong>de</strong>r Wahlhelfern während <strong>de</strong>s<br />

Wahlkampfes <strong>zu</strong>m Zwecke <strong>de</strong>r Wahlwerbung verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Dies gilt für Europa-, Bun<strong>de</strong>stags-,<br />

Landtags- und Kommunalwahlen. Missbräuchlich ist beson<strong>de</strong>rs die Verteilung auf Wahlveranstaltungen,<br />

an Informationsstän<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken o<strong>de</strong>r Aufkleben parteipolitischer<br />

Informationen o<strong>de</strong>r Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte <strong>zu</strong>m Zwecke <strong>de</strong>r<br />

Wahlwerbung. Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift <strong>de</strong>m<br />

Empfänger <strong>zu</strong>gegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> einer bevorstehen<strong>de</strong>n Wahl nicht in<br />

einer Weise verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, die als Parteinahme <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung <strong>zu</strong>gunsten einzelner politischer<br />

Gruppen verstan<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n könnte.

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