04.06.2013 Aufrufe

Rahmengeschäftsordnung (Satzung) der Universität zu Lübeck vom ...

Rahmengeschäftsordnung (Satzung) der Universität zu Lübeck vom ...

Rahmengeschäftsordnung (Satzung) der Universität zu Lübeck vom ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

(7) Mit dem Schluss <strong>der</strong> Abstimmung und nach Abgabe persönlicher Erklärungen nach § 10 Abs. 5<br />

ist je<strong>der</strong> Tagesordnungspunkt abgeschlossen.<br />

§ 17<br />

Umlaufverfahren<br />

Das Umlaufverfahren wird <strong>der</strong>art durchgeführt, dass <strong>der</strong> o<strong>der</strong> die Vorsitzende jedem stimmberechtigten<br />

Mitglied des Gremiums den <strong>zu</strong>r Entscheidung gestellten Antrag mit <strong>der</strong> Bitte um schriftliche<br />

Stimmabgabe <strong>zu</strong>leitet. Die bei dem o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Vorsitzenden eingehenden Stimmen werden nach<br />

Ablauf <strong>der</strong> im Auffor<strong>der</strong>ungsschreiben gesetzten Frist, die nicht weniger als 10 Tage nach Absendung<br />

des Schreibens betragen soll, von dem o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Vorsitzenden ausgewertet. Das Ergebnis ist<br />

den Mitglie<strong>der</strong>n des Gremiums mit<strong>zu</strong>teilen.<br />

§ 18<br />

Son<strong>der</strong>voten<br />

Jedes Mitglied kann <strong>zu</strong> den Beschlüssen ein Son<strong>der</strong>votum abgeben. Das Son<strong>der</strong>votum muss in <strong>der</strong><br />

Sit<strong>zu</strong>ng angemeldet, begründet und binnen einer Woche dem o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Vorsitzenden übersandt<br />

werden. Es wird mit seiner Begründung dem Protokoll als Anlage beigefügt. Soweit Beschlüsse<br />

an<strong>der</strong>en Stellen <strong>zu</strong>geleitet o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Öffentlichkeit <strong>zu</strong>gänglich gemacht werden, sind auch die Son<strong>der</strong>voten<br />

weiter<strong>zu</strong>leiten o<strong>der</strong> <strong>zu</strong> veröffentlichen.<br />

§ 19<br />

Wahlen durch Gremien<br />

(1) Gewählt wird, wenn niemand wi<strong>der</strong>spricht, durch Zuruf o<strong>der</strong> Zeichen, sonst durch Stimmzettel.<br />

Auf Verlangen eines stimmberechtigten Mitgliedes ist geheim <strong>zu</strong> wählen.<br />

(2) Gewählt ist, wer die Mehrheit <strong>der</strong> Stimmen <strong>der</strong> anwesenden Mitglie<strong>der</strong> erhalten hat. Bei Stimmengleichheit<br />

findet eine Stichwahl statt. Bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet das von <strong>der</strong><br />

Wahlleiterin o<strong>der</strong> dem Wahlleiter <strong>zu</strong> ziehende Los.<br />

§ 20<br />

Beanstandungen<br />

Der o<strong>der</strong> die Vorsitzende ist verpflichtet, bei Beschlüssen, die das Recht verletzen o<strong>der</strong> einen<br />

schweren Nachteil für die Erfüllung <strong>der</strong> Aufgaben <strong>der</strong> Hochschule bewirken, die erneute Beratung<br />

und Beschlussfassung herbei<strong>zu</strong>führen. Wird den Bedenken nicht abgeholfen, unterrichtet er den<br />

Präsidenten o<strong>der</strong> die Präsidentin. § 23 Abs. 3 HSG bleibt unberührt.<br />

§ 21<br />

Vertraulichkeit<br />

Die Mitglie<strong>der</strong> des Gremiums sind <strong>zu</strong>r Verschwiegenheit über alle Angelegenheiten, die ihnen bei<br />

ihrer Tätigkeit als Mitglie<strong>der</strong> des Gremiums bekannt werden, verpflichtet. Dies gilt nicht für Mitteilungen<br />

über Tatsachen, die offenkundig sind o<strong>der</strong> ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung<br />

bedürfen. Nicht vertraulich sind stets die Tagesordnungen und die verabschiedeten Beschlusstexte.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!