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1-2-3/2006 - Verband der Wohnungswirtschaft Sachsen-Anhalt e.V.

1-2-3/2006 - Verband der Wohnungswirtschaft Sachsen-Anhalt e.V.

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Inhaltsverzeichnis<br />

im Internet unter www.vdwvdwg.de als PDF-Dokument abrufbar Redaktionsschluss: 31.03.<strong>2006</strong><br />

1-2-3/<strong>2006</strong><br />

I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell Seite 4<br />

- Landtagswahl <strong>2006</strong> – Was kommt jetzt?<br />

- Stadtumbau <strong>2006</strong> – Wie<strong>der</strong> Verzögerungen?<br />

- <strong>Wohnungswirtschaft</strong> for<strong>der</strong>t weiterhin generelle<br />

Altschuldenentlastung<br />

- Verkauf <strong>der</strong> Woba Dresden<br />

- Aktuelle Überlegungen zum Entwurf einer Beleihungswert-<br />

ermittlungsverordnung – gegen eine Verschlechterung <strong>der</strong><br />

Finanzierungsgrundlage <strong>der</strong> <strong>Wohnungswirtschaft</strong><br />

- Überführung des Wohnraumför<strong>der</strong>ungsgesetzes in die<br />

Kompetenz <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> – Konsequenzen für die Wohnungs-<br />

wirtschaft<br />

- Empfehlungen und For<strong>der</strong>ungen für eine effiziente<br />

Energieversorgung <strong>der</strong> Wohnungsbestände<br />

- Betriebsvergleich 2004<br />

- Entwurf eines Gesetzes zur Einführung <strong>der</strong> Europäischen<br />

Genossenschaft und zur Än<strong>der</strong>ung des Genossenschaftsrechts<br />

- Entwicklung <strong>der</strong> Anzahl von Wohnungsgenossenschaften mit<br />

Spareinrichtung und des Einlagebestandes (Spareinlagen und<br />

Sparbriefe) sowie <strong>der</strong>en Anlagestruktur im Jahr 2005<br />

II Verbändeaktivitäten Seite 21<br />

- VdW/VdWg-Neujahrsempfang<br />

- Stadtumbaukongress 23.02.<strong>2006</strong><br />

- Politpodiumsdiskussion mit den Spitzenkandidaten<br />

zur Landtageswahl<br />

- 16. Landes-Bau-Ausstellung (LBA) vom 03.-05.03.<strong>2006</strong><br />

- Übersicht <strong>der</strong> VdW/VdWg Informationsveranstaltungen,<br />

Fachtagungen, Seminarveranstaltungen, Fachausschuss-,<br />

Arbeitsgemeinschafts-, Arbeitsgruppen- und Arbeitskreis-<br />

sitzungen<br />

- Verbände im Gespräch<br />

III Recht Seite 27<br />

- Fogging<br />

- Geltendmachung eines Mo<strong>der</strong>nisierungszuschlages bei<br />

Einbau von Isolierglasfenstern<br />

- Bundesgerichtshof zur Abrechnung von Betriebskosten<br />

im Wohnraummietrecht<br />

- Abzug von Kosten für die Warmwassererwärmung<br />

- Gesetz zur Än<strong>der</strong>ung des SGB II und an<strong>der</strong>er Gesetze<br />

- Betriebskostenspiegel<br />

IV Multimedia und innovative Entwicklungen Seite 31<br />

- VdW/VdWg-Internetauftritt / www.vdwvdwg.de<br />

– Zugriffsstatistik<br />

- BSI veröffentlicht neues IT-Grundschutzhandbuch<br />

<strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong> 1


Inhaltsverzeichnis<br />

V Betriebswirtschaft/Wirtschaftsprüfung/Steuern Seite 32<br />

- Steuerpolitik <strong>der</strong> neuen Bundesregierung<br />

- Än<strong>der</strong>ung des § 38 KStG – Problematik <strong>der</strong> Versteuerung<br />

von ausgezahlten Geschäftsguthaben<br />

- Auswirkungen <strong>der</strong> Betreibung einer Photovoltaikanlage auf<br />

die erweiterte Kürzung im Rahmen <strong>der</strong> Gewerbesteuer<br />

- Neue Richttafeln für die Bewertung von Pensionsrück-<br />

stellungen<br />

- Verleihung des Prüfungsrechtes sowie Aufsicht über die<br />

genossenschaftlichen Prüfungsverbände<br />

- Altersvorsorge durch den Erwerb zusätzlicher Genossenschafts-<br />

anteile<br />

- Steuertermine <strong>2006</strong><br />

- Aktuelle BMF-Schreiben<br />

- Aktuelle OFD-Verfügungen bzw. Erlasse <strong>der</strong> Finanzministerien<br />

VI Technik/Bau Seite 39<br />

- Landesbauordnung <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong><br />

- Leitfaden „Kunst am Bau“<br />

- Neues aus dem Normenwerk 12/2005, 01/<strong>2006</strong>, 02/<strong>2006</strong><br />

und 03/<strong>2006</strong><br />

VII WSA <strong>Wohnungswirtschaft</strong>liche Treuhand Seite 40<br />

<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> GmbH<br />

- Mitnahme von Verträgen <strong>der</strong> betrieblichen Altersvorsorge<br />

bei Arbeitgeberwechsel durch neues Übertragungsabkommen<br />

vereinfacht<br />

VIII Weitere Themen Seite 41<br />

- Novellierung des Ausbildungsberufes<br />

- Fachtagung für Berufsschullehrer <strong>der</strong> Immobilienwirtschaft<br />

- Neue Flexibilisierungsmechanismen für die Beschäftigten<br />

in <strong>der</strong> Wohnungs- und Immobilienwirtschaft<br />

IX Publikationen/Stellengesuche/Stellenangebote Seite 45<br />

- <strong>Verband</strong>snachrichten<br />

- Neuerscheinungen<br />

- Stellengesuch<br />

X Informationen aus den Mitgliedsunternehmen Seite 48<br />

- Personalien<br />

- Aus den Mitgliedsunternehmen<br />

- Neue Mitglie<strong>der</strong> VdW/VdWg<br />

- Beteiligungen/Mitgliedschaften VdW/VdWg<br />

XI Veranstaltungskalen<strong>der</strong> Seite 55<br />

- April/Mai/Juni <strong>2006</strong><br />

2 <strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong>


„Wir müssen wie<strong>der</strong> mehr ein<br />

Land <strong>der</strong> Tüftler und Denker werden<br />

und weniger ein Land <strong>der</strong> Heuschrecken<br />

und Investmentbanker.“<br />

Zitat von Bundeswirtschaftsminister<br />

Michael Glos (CSU)<br />

anlässlich <strong>der</strong> Eröffnung<br />

<strong>der</strong> Handwerksmesse<br />

16.-22.03.<strong>2006</strong> in München<br />

<strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong> 3


I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />

Landtagswahl <strong>2006</strong> – Was kommt<br />

jetzt?<br />

Das Wahlergebnis vom 26.03.<strong>2006</strong> steht<br />

fest und wie zu erwarten war, muss eine<br />

Koalition gebildet werden.<br />

Die <strong>Wohnungswirtschaft</strong> sieht insbeson<strong>der</strong>e<br />

aufgrund <strong>der</strong> Wahlaussagen aller Parteien<br />

mit großer Zuversicht in die Zukunft, da <strong>der</strong><br />

Stadtumbau als wichtige und zu unterstützende<br />

Landesaufgabe bezeichnet und die<br />

Rolle <strong>der</strong> Wohnungsgesellschaften und<br />

Wohnungsgenossenschaften als Hauptakteure<br />

anerkannt wird.<br />

Für die <strong>Wohnungswirtschaft</strong> ergeben sich<br />

eine Vielzahl von For<strong>der</strong>ungen an die Landesregierung,<br />

die von Seiten <strong>der</strong> Verbände<br />

auch schon vor <strong>der</strong> Wahl geäußert worden.<br />

Im Wesentlichen sind dies:<br />

- Fortführung des Stadtumbauprogramms<br />

in vollem Umfang bis 2009;<br />

- Fortsetzung des Stadtumbauprogramms<br />

über 2009 hinaus auf höherem<br />

Niveau;<br />

- Fortentwicklung <strong>der</strong> Stadtentwicklungskonzepte<br />

und ressortübergreifende<br />

Umsetzung;<br />

- Befreiung von den Altschulden bei<br />

allen abzureißenden Wohnungen und<br />

Sicherstellung <strong>der</strong> Kassenmittel im<br />

Rahmen des § 6 a AHG;<br />

- Unterstützung des Stadtumbaus<br />

durch gezielte Wohnungsbauför<strong>der</strong>ung<br />

und das Programm „Soziale<br />

Stadt“;<br />

- Mehr Flexibilität beim Aufwertungsanteil<br />

<strong>der</strong> Kommunen;<br />

- Schaffung einer generellen Abrisskündigung.<br />

Zu ergänzen ist vor dem Hintergrund <strong>der</strong><br />

Koalitionsbildung mit Blick auf die organisatorische<br />

Umsetzung des Stadtumbaus die<br />

For<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>Wohnungswirtschaft</strong> nach<br />

Beibehaltung eines eigenen Ministeriums,<br />

das sich eigenständig um die Belange des<br />

Stadtumbaus, <strong>der</strong> Stadtentwicklung und des<br />

Wohnungswesens kümmert. Es geht um die<br />

zukunftsweisende Umstrukturierung unserer<br />

Städte und Gemeinden, die von einem eigenen<br />

Ministerium – auch in Abstimmung<br />

mit an<strong>der</strong>en Ressorts – aktiv angegangen<br />

werden muss.<br />

Wer diesen schwierigen Prozess <strong>der</strong> Umstrukturierung<br />

als Anhängsel an irgendeinen<br />

an<strong>der</strong>en Ministerium behandeln will, verkennt<br />

die positiven Wirkungen des Stadtumbaus,<br />

einerseits für die Menschen, damit<br />

sie trotz <strong>der</strong> Schrumpfung lebens- und liebenswerte<br />

Städte bekommen und an<strong>der</strong>erseits<br />

für den Arbeitsmarkt wegen <strong>der</strong> damit<br />

verbundenen Aufträge, die im eigenen Land<br />

getätigt werden können.<br />

(rie)<br />

Stadtumbau <strong>2006</strong> – Wie<strong>der</strong> Verzögerungen?<br />

Im Rahmen des Stadtumbaukongresses vom<br />

23.02.<strong>2006</strong> in Magdeburg gab Bundesbauminister<br />

Wolfgang Tiefensee bekannt,<br />

dass in <strong>der</strong> Verwaltungsvereinbarung, die<br />

zwischen Bund und Län<strong>der</strong>n abgeschlossen<br />

werden muss, um das Programm umsetzen<br />

zu können, Än<strong>der</strong>ungen zum Vorjahr aufgenommen<br />

werden sollen.<br />

Im Wesentlichen geht es um die Verringerung<br />

<strong>der</strong> Abrissför<strong>der</strong>ung von 60,00 EUR,<br />

die auf 70 %, d. h., 42,00 EUR abgesenkt<br />

werden soll. Diesem Ansinnen haben <strong>der</strong><br />

GdW und die ostdeutschen Regionalverbände<br />

sofort aus folgenden Gründen vehement<br />

wi<strong>der</strong>sprochen:<br />

1. Eine große Gefahr <strong>der</strong> neu angedachten<br />

Regelung besteht darin, dass die<br />

§ 6 a AHG-Wohnungsunternehmen<br />

durch die Reduzierung <strong>der</strong> Rückbauzuschüsse<br />

nicht mehr in vollem Umfang<br />

die zusätzliche Teilentlastung bei<br />

Abriss erhalten. Diese wird nur in Höhe<br />

von max. 77,00 EUR/m² Wohnfläche<br />

gewährt, wenn die Län<strong>der</strong> sich<br />

4 <strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong>


I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />

mit dem gleichen Betrag an den Sanierungskonzepten<br />

<strong>der</strong> betroffenen<br />

Wohnungsunternehmen beteiligen.<br />

Da die Län<strong>der</strong> ihren Beitrag in aller<br />

Regel in Form <strong>der</strong> Rückbauzuschüsse<br />

leisten, hätte eine Reduzierung dieser<br />

zur Folge, dass sich auch die zusätzliche<br />

Teilentlastung entsprechend reduzieren<br />

würde. Die § 6 a AHG-<br />

Unternehmen müssten ausgehend<br />

hiervon ihre Abrissplanungen überprüfen,<br />

was sowohl negative Auswirkungen<br />

auf die Sanierungskonzepte<br />

<strong>der</strong> Unternehmen als auch die Umsetzung<br />

<strong>der</strong> Stadtentwicklungskonzept<br />

hätte.<br />

2. Die Reduzierung <strong>der</strong> Rückbauzuschüsse<br />

auf 70 % <strong>der</strong> anfallenden Kosten,<br />

d. h. auf maximal 42,00 EUR/m² würde<br />

darüber hinaus vor allem die Unternehmensgruppe<br />

erheblich<br />

benachteiligen, die aufgrund hoher<br />

Leerstände ohnehin in ihrer wirtschaftlichen<br />

Existenz gefährdet ist und<br />

daher zu Recht als am meisten för<strong>der</strong>fähig<br />

angesehen wurde.<br />

Gerade die § 6 a AHG-Unternehmen<br />

verfügen in aller Regel nicht über die<br />

erfor<strong>der</strong>lichen Mittel, um 30 % <strong>der</strong><br />

Aufwendungen, die sie bisher für den<br />

Rückbau erhalten haben, künftig aus<br />

eigener Kraft zu finanzieren. Sie sind<br />

zwingend darauf angewiesen, dass sie<br />

auch weiterhin die Kosten – die nicht<br />

fiktiv sind, son<strong>der</strong>n real anfallen - ungeschmälert<br />

bezuschusst bekommen,<br />

also wie bisher zumindest bis zu<br />

60,00 EUR/m² Wohnfläche.<br />

3. Die Reduzierung <strong>der</strong> Rückbauhilfen<br />

und damit einhergehend die Min<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Altschuldenentlastung hätten<br />

des Weiteren zur Folge, dass die<br />

Unternehmenskonzepte – die die<br />

Grundlage für das Engagement und<br />

die weitere Zusammenarbeit mit den<br />

Banken sind – in den wesentlichen Pa-<br />

rametern verän<strong>der</strong>t werden. Sie gehen<br />

alle davon aus, dass <strong>der</strong> Rückbau<br />

mit bis zu 60,00 EUR/m² bezuschusst<br />

wird und die zusätzliche Teilentlastung<br />

in voller Höhe erfolgt.<br />

Wenn jetzt Finanzlücken entstehen,<br />

können die Konzepte nicht umgesetzt<br />

werden. Die Banken werden hierauf<br />

kurzfristig reagieren, indem sie zusätzliche<br />

Sicherheiten verlangen, d. h. <strong>der</strong><br />

Kapitaldienst für die Wohnungsunternehmen<br />

würde sich damit insgesamt<br />

noch mehr erhöhen.<br />

4. Bei <strong>der</strong> beabsichtigten Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

För<strong>der</strong>ung wird unterstellt, dass mit<br />

dem Rückbauzuschuss von maximal<br />

60,00 EUR/m² alle anfallenden Kosten<br />

des Rückbaus abgedeckt sind, was bei<br />

den meisten Wohnungsunternehmen<br />

aber nicht zutrifft. Neben den reinen<br />

Abrisskosten entstehen ihnen erhebliche<br />

Aufwendungen vor allem im<br />

Rahmen des Umzugsmanagements<br />

und <strong>der</strong> Bereitstellung und Herrichtung<br />

<strong>der</strong> Ersatzwohnungen für die<br />

Mieter aus den Abrissobjekten. Gerade<br />

diese Kosten werden tendenziell<br />

steigen, da künftig immer mehr Objekte<br />

abgerissen werden müssen, die<br />

zum Teil noch bewohnt sind und erst<br />

mit großem Aufwand frei gezogen<br />

werden müssen.<br />

Völlig unberücksichtigt bleibt auch,<br />

dass die Unternehmen ohnehin bilanzielle<br />

Verluste beim Abriss hinnehmen<br />

müssen, die aus dem Wegfall <strong>der</strong><br />

Vermögensposten herrühren. Die Verluste<br />

aus den außerplanmäßigen Abschreibungen<br />

<strong>der</strong> Gebäude bei Abriss<br />

zuzüglich <strong>der</strong> Kosten, die nach dem<br />

Entwurf <strong>der</strong> Verwaltungsvereinbarung<br />

durch die Abrissför<strong>der</strong>ung künftig<br />

nicht mehr gedeckt werden sollen,<br />

können die betroffenen Wohnungsunternehmen,<br />

insbeson<strong>der</strong>e die § 6 a<br />

AHG-Unternehmen, wirtschaftlich<br />

nicht verkraften.<br />

<strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong> 5


I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />

5. Die Wohnungsunternehmen, die keinen<br />

Anspruch auf die zusätzliche Teilentlastung<br />

haben, werden trotz <strong>der</strong><br />

vorgesehenen „zusätzlichen“ Rückbauzuschüsse<br />

nicht in die Lage versetzt,<br />

sich in dem erfor<strong>der</strong>lichen Umfang<br />

am Stadtumbau zu beteiligen,<br />

und für die § 6 a AHG-Unternehmen<br />

würde die wirtschaftliche Grundlage<br />

für eine weitere Beteiligung gefährdet<br />

werden.<br />

Ein höheres Engagement <strong>der</strong> Nicht-§<br />

6 a AHG-Unternehmen könnte nur<br />

durch eine Entlastung von den Altschulden,<br />

nicht aber durch eine höhere<br />

Abrissför<strong>der</strong>ung bewirkt werden.<br />

Wenn die För<strong>der</strong>politik des Stadtumbaus -<br />

so wie im Entwurf <strong>der</strong> Verwaltungsvereinbarung<br />

vorgesehen - geän<strong>der</strong>t wird, werden<br />

sich mehr und mehr Wohnungsunternehmen<br />

am Stadtumbau nicht mehr beteiligen<br />

können. Hinzu kommt, dass es bei einem<br />

Teil <strong>der</strong> Unternehmen zu neuen Insolvenzrisiken<br />

kommen könnte.<br />

Zusätzlich zu diesen negativen materiellen<br />

Folgen sehen wir noch weitere gravierende<br />

Belastungen für den Stadtumbau Ost: Es<br />

entstünde ein folgenschwerer Vertrauensschaden<br />

im Verhältnis zwischen Politik und<br />

beteiligten Wohnungsunternehmen. Außerdem<br />

könnte <strong>der</strong> bisher - alles in allem - vorhandene<br />

Konsens zwischen den unterschiedlich<br />

vom Leerstand betroffenen Wohnungsunternehmen<br />

in den ostdeutschen<br />

Städten in Bezug auf die Stadtentwicklungskonzepte<br />

und die Notwendigkeit einer<br />

Beteiligung am Stadtumbau nachhaltig gefährdet<br />

werden. Dies hätte für den ökonomisch<br />

und gesellschaftlich gleichermaßen<br />

komplizierten wie wichtigen Prozess des<br />

Stadtumbaus verheerende Auswirkungen.<br />

Die vorgesehene Än<strong>der</strong>ung bei <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung<br />

stellt im Kern nicht eine Verbesserung,<br />

son<strong>der</strong>n eine erhebliche Verschlechterung<br />

<strong>der</strong> Rahmenbedingungen für den Stadtumbau<br />

dar. Die Gewährung differenzierter<br />

Rückbauhilfen kann die Altschuldenproble-<br />

matik nicht lösen und schon gar nicht zur<br />

Beschleunigung des Stadtumbaus in Ostdeutschland<br />

beitragen.<br />

Bei Redaktionsschluss dieses <strong>Verband</strong>sreportes<br />

war noch nicht endgültig abzusehen, ob<br />

die angedachten Verschlechterungen in <strong>der</strong><br />

Verwaltungsvereinbarung wie<strong>der</strong> vom Tisch<br />

sind. Wir hoffen aber, dass dies so sein<br />

wird, damit <strong>der</strong> Stadtumbau auf erfolgreichem<br />

Weg weitergehen kann.<br />

(rie)<br />

<strong>Wohnungswirtschaft</strong> for<strong>der</strong>t weiterhin<br />

generelle Altschuldenentlastung<br />

Notwendig ist eine generelle Lösung <strong>der</strong><br />

Altschuldenproblematik, die nur darin bestehen<br />

kann, dass alle Wohnungsunternehmen,<br />

die sich am Stadtumbau beteiligen<br />

und Wohnungen abreißen, von den darauf<br />

lastenden Altschulden befreit werden. Dass<br />

die Altschuldenentlastung eine wesentliche<br />

Voraussetzung ist, um die zwingend notwendigen<br />

Marktbereinigungen in dem erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Umfang durchführen zu können,<br />

zeigen die bisherigen Abrisszahlen.<br />

Von den im Zeitraum 2000 bis 2004 erfolgten<br />

Abrissen von insgesamt 89.510 Wohnungen<br />

haben allein die § 6 a AHG-<br />

Unternehmen 81.699 Wohnungen (91 %)<br />

abgerissen. Diese Unternehmen haben nach<br />

<strong>der</strong> bisher vorliegenden Hochrechnung <strong>der</strong><br />

GdW-Jahresstatistik in 2005 weitere rd.<br />

40.000 Wohnungen vom Markt genommen.<br />

Dadurch konnte die durchschnittliche<br />

Leerstandsquote in Höhe von 14,9 % Ende<br />

2004 weiter auf voraussichtlich 13,9 %<br />

abgesenkt werden – was ein beachtliches<br />

Ergebnis ist. Für den Zeitraum <strong>2006</strong> bis<br />

2010 planen die § 6 a AHG-Unternehmen<br />

den Abriss von ca. 140.000 Wohnungen.<br />

Wenn sich diese Planungen alle realisieren<br />

lassen, könnten Ende 2010 allein die § 6 a<br />

AHG-Unternehmen einen Abriss von insgesamt<br />

rd. 265.000 Wohnungen verzeichnen.<br />

6 <strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong>


I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />

Dies reicht aber nicht aus. Um die Zielsetzung<br />

des Stadtumbauprogramms zu erfüllen,<br />

nämlich 350.000 Wohnungen bis 2010<br />

vom Markt zu nehmen, müssen weitere rd.<br />

85.000 Wohnungen abgerissen werden.<br />

Hierfür ist es erfor<strong>der</strong>lich, dass sich auch die<br />

Wohnungsunternehmen am Stadtumbau<br />

beteiligen, die bisher keine zusätzliche Teilentlastung<br />

erhalten.<br />

Die 814 Wohnungsunternehmen, die per<br />

31.12.2003 weniger als 15 % Leerstand<br />

hatten, haben in den Jahren 2000 bis 2004<br />

lediglich 7.811 Wohnungen abgerissen. Für<br />

den Zeitraum 2005 bis 2010 erwägen sie<br />

den Abriss von lediglich 16.825 Wohnungen,<br />

und dies auch nur in <strong>der</strong> Hoffnung,<br />

dass die Altschuldenproblematik auch für<br />

sie noch gelöst wird. Das Abrisserfor<strong>der</strong>nis<br />

ist bei diesen Wohnungsunternehmen an<br />

sich aber viel höher.<br />

In den Ost-Bauministerkonferenzen wurde<br />

mehrfach betont, dass die Altschuldenfrage<br />

generell gelöst werden muss. In Anbetracht<br />

<strong>der</strong> angespannten Haushaltslage wird zurzeit<br />

allerdings kaum eine Möglichkeit gesehen,<br />

weitere Mittel für eine zusätzliche Teilentlastung<br />

über die 1,133 Mrd. EUR hinaus<br />

zu mobilisieren. Deshalb soll geprüft werden,<br />

ob im Rahmen <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit zur Verfügung<br />

stehenden Mittel zumindest die Wohnungsunternehmen<br />

eine Unterstützung<br />

erhalten können, die nach dem 31.12.2003<br />

die 15 % Leerstandsquote erreicht bzw.<br />

überschritten haben.<br />

Nach <strong>der</strong> GdW-Jahresstatistik wären dies<br />

107 Unternehmen mit knapp 32.000 leer<br />

stehenden Wohnungen, von denen nach<br />

bisheriger Planung nur rd. 4.000 Wohnungen<br />

bis 2010 abgerissen werden sollen. Die<br />

Altschuldenentlastung für diese 4.000<br />

Wohnungen würde – bezogen auf eine 60<br />

m²-Wohnung und eine Entlastung von<br />

67,00 EUR/m² – rd. 16 Mio. EUR erfor<strong>der</strong>n.<br />

Per 31.12.2004 hatten insgesamt 812<br />

Wohnungsunternehmen einen Leerstand<br />

von weniger als 15 % - darunter 105 § 6 a<br />

AHG-Unternehmen, die aufgrund <strong>der</strong> von<br />

ihnen vorgenommenen Abrisse bereits unter<br />

die 15 %-Leerstandsquote gekommen sind.<br />

Die verbleibenden 707 Wohnungsunternehmen,<br />

die keine zusätzliche Altschuldenhilfe<br />

erhalten, verwalteten per 31.12.2004<br />

unter Berücksichtigung <strong>der</strong> im Zeitraum<br />

2000 bis 2004 abgerissenen 1.111 Wohnungen<br />

immer noch einen Leerstand von<br />

fast 57.000 Wohnungen. Der wirtschaftliche<br />

Druck auf Grund <strong>der</strong> Leerstände wird<br />

auch bei diesen Unternehmen zunehmend<br />

größer, was die fast Verdopplung <strong>der</strong> von<br />

ihnen geplanten Abrisse für 2005 (2.126<br />

WE) deutlich macht.<br />

Diese Planung <strong>der</strong> Nicht-§ 6 a AHG-<br />

Unternehmen wie auch die für <strong>2006</strong> bis<br />

2010 – wo sie nochmals fast 13.000 Wohnungen<br />

vom Markt nehmen wollen – stehen<br />

unter dem Vorbehalt, dass es doch<br />

noch zu einer Lösung <strong>der</strong> Altschuldenproblematik<br />

kommt. Wenn auch die Wohnungsunternehmen<br />

mit weniger als 15 % Leerstand<br />

von den Altschulden im Falle des Abrisses<br />

befreit werden, ist davon auszugehen,<br />

dass sie ihr Engagement beim Stadtumbau<br />

wesentlich erhöhen werden.<br />

Ausgehend hiervon – vor allem aber im Interesse<br />

<strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Stadtentwicklungskonzepte<br />

vor Ort – sollten daher weitere<br />

Mittel für die Altschuldenentlastung bei<br />

Abriss bereitgestellt werden. Nach unseren<br />

Berechnungen sind über die bisher zur Verfügung<br />

stehenden 1,133 Mrd. EUR hinaus<br />

ca. 300 Mio. EUR erfor<strong>der</strong>lich, um alle<br />

Wohnungsunternehmen, die sich am Stadtumbau<br />

beteiligen - und zwar unabhängig<br />

von ihrer Leerstandsquote – von den restlichen<br />

Altschulden zu entlasten.<br />

Beide wohnungswirtschaftliche Verbände<br />

<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>s werden sich wie bisher<br />

dafür einsetzen, dass es zu weiteren Verbesserungen<br />

bei <strong>der</strong> Altschuldenentlastung<br />

kommt.<br />

(rie)<br />

<strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong> 7


I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />

Verkauf <strong>der</strong> Woba Dresden<br />

Am 09.03.<strong>2006</strong> beschloss <strong>der</strong> Stadtrat von<br />

Dresden, seine Wohnungsgesellschaft mit<br />

sämtlichen kommunaleigenen ca. 48.000<br />

Wohnungen und 1.300 Gewerbeeinheiten<br />

für 1,7 Mrd. EUR (inkl. <strong>der</strong> Kreditschulden)<br />

an Fortress Deutschland GmbH zu verkaufen.<br />

Vollzogen wurde dieser Verkauf am<br />

10.03.<strong>2006</strong>.<br />

Sowohl örtlich als überörtlich ist dieser Verkauf,<br />

<strong>der</strong> erstmals in Deutschland eine Stadt<br />

schuldenfrei machen soll, ausführlich kommentiert<br />

worden.<br />

Nach dem Verkauf haben sich nach Mediennachfragen<br />

die großen Städte in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong><br />

dahingehend positioniert, dass<br />

ein <strong>der</strong>artiger Gesamtverkauf aller kommunalen<br />

Wohnungen nicht anstehe.<br />

Dafür gibt es viele gute Gründe:<br />

1. Der einmalige erzielte Kaufpreis löst<br />

nicht die dauerhaften Finanzprobleme,<br />

auch nicht in Dresden.<br />

2. Nach dem Verkauf erbringt die wirtschaftlich<br />

gut dastehende Woba<br />

Dresden keine finanzielle Rendite<br />

mehr für die Stadt.<br />

3. Die vielfältigen Leistungen <strong>der</strong> Woba<br />

Dresden im Bereich Stadtentwicklung,<br />

Sozialarbeit u. a. wird nicht mehr im<br />

gewohnten Maße weitergeführt werden.<br />

Diese so genannte Stadtrendite<br />

entfällt damit weitestgehend.<br />

4. Die Versorgung von einkommensschwachen<br />

Haushalten wird in zunehmendem<br />

Maße in den kommenden<br />

Jahren schwieriger, da die Stadt<br />

über keine eigenen Wohnungen mehr<br />

verfügt. So wird auch jede Erhöhung<br />

z. B. bei den Mieten für ALG II-<br />

Empfänger wie<strong>der</strong>um von <strong>der</strong> Stadt<br />

zu bezahlen sein.<br />

5. Die ausgehandelte Sozialcharta bietet<br />

vor allem keinen langfristigen Schutz<br />

für die Mieter und die Mitarbeiter.<br />

6. Der Aufkäufer muss Rendite machen.<br />

Dies kann er nur mit<br />

- Druck auf die Mieter in Form von<br />

Mieterhöhungen und Wohnungsprivatisierung,<br />

- durch Weiterverkäufe von Teilbeständen<br />

an bisher nicht bekannte<br />

Dritte,<br />

- eine Leerstandsreduzierung, die<br />

Vermietungsdruck auf die an<strong>der</strong>en<br />

Großvermieter, insbeson<strong>der</strong>e<br />

die Genossenschaften schaffen<br />

wird und<br />

- strikte Kosteneinsparungen bei Instandhaltung,<br />

Instandsetzung,<br />

Personal etc., die zu Lasten des<br />

örtlichen Handwerks und <strong>der</strong> Mitarbeiter<br />

gehen werden.<br />

7. Durch Honorare für die Verkaufsabwicklungen<br />

und Vorfälligkeitsentschädigungen<br />

werden Millionenbeträge<br />

an Vermittler und Finanzierer<br />

verschwendet, die besser für Investitionen<br />

genutzt werden sollten.<br />

8. Die Verbitterung westdeutscher Städte<br />

über die Umwidmung von erhaltenen<br />

Wohnungsbau- und Städtebauför<strong>der</strong>mitteln,<br />

die in den letzten Jahren<br />

in den Wohnungsbestand Dresdens<br />

geflossen sind und nun zur gesamten<br />

Entschuldung genutzt werden,<br />

wird sich in zukünftigen Gesprächen<br />

zur weiteren Finanzierung von<br />

Leistungen für Ostdeutschland negativ<br />

auswirken.<br />

9. Der Verkauf des gesamten Wohnungsbestandes<br />

ist generell ein Schritt<br />

zur Selbstentmündigung einer Stadt.<br />

Offenbar stammt die Begeisterung ausländischer<br />

Geldgeber nach Auffassung von Immobilienexperten<br />

aus <strong>der</strong> großen Differenz<br />

8 <strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong>


I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />

zwischen Mietrendite und Fremdkapitalzinsen.<br />

Die Fonds finanzieren ihre Milliardendeals<br />

billig auf Pump und erhalten dafür<br />

Unternehmen mit stolzen und vor allem<br />

stetigen Mieteinnahmen. Oft stammen lediglich<br />

10 % des Kaufpreises aus dem Vermögen<br />

<strong>der</strong> Großanleger. Das billige Geld<br />

treibt also den Boom, da wohnungswirtschaftliche<br />

Fakten den Trend nicht erklären<br />

können. Die Käufer rechnen nicht nur mit<br />

niedrigeren Zinsen, son<strong>der</strong>n auch mit einem<br />

raschen Weiterverkauf und ggf. einem<br />

schnellen Börsengang. Sollten jedoch die<br />

Zinsen weiter steigen, würden Nachfrage<br />

und Preise sinken. Damit stellt sich auch die<br />

Frage, ob <strong>der</strong> Höhepunkt <strong>der</strong> Verkaufsaktivitäten<br />

gerade wegen steigen<strong>der</strong> Zinsen nicht<br />

inzwischen überschritten ist und nicht nur<br />

deshalb, son<strong>der</strong>n auch generell mit einem<br />

größeren Kaufinteresse gegenüber sachsenanhaltischen<br />

Wohnungsgesellschaften nicht<br />

zu rechnen sein wird. Diese Auffassung teilt<br />

im Übrigen auch <strong>der</strong> Städte- und Gemeindebund<br />

<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>s.<br />

Einige Stimmen zum Verkauf <strong>der</strong> Woba<br />

Dresden:<br />

Lutz Freitag, Präsident GdW Bundesverband<br />

deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen<br />

e.V.: "Wie<strong>der</strong> einmal wird <strong>der</strong><br />

Verdacht bestätigt, dass Politik um <strong>der</strong> kurzfristigen,<br />

nur scheinbaren Erfolge willen, die<br />

langfristigen Folgen des eigenen Handelns<br />

ausblendet. Die Mehrheitsentscheidung des<br />

Dresdner Stadtrates macht die Stadt wohnungslos.<br />

Damit wird ein kommunales Unternehmen<br />

verkauft, dass für die Entwicklung<br />

und die Zukunft <strong>der</strong> Stadt eine wesentliche<br />

Bedeutung hat. Kein gut geführtes<br />

Wirtschaftsunternehmen würde eine strategische<br />

Beteiligung nur für einmalig zu erzielende<br />

Einnahmen verkaufen. Eine solche<br />

Fehlentscheidung bleibt Politikern vorbehalten,<br />

die dann, wenn die negativen Folgen<br />

ihres Handelns eintreten, nicht mehr im Amt<br />

sind.<br />

Nach allen Erfahrungen führten einmalige<br />

Einnahmen <strong>der</strong> öffentlichen Hand durch<br />

Verkauf von Vermögen auch nicht zur dauerhaften<br />

Sanierung <strong>der</strong> Haushalte. Wenn<br />

sich das Ausgabenverhalten nicht än<strong>der</strong>e<br />

und damit das strukturelle Defizit nicht beseitigt<br />

werde, schmelzen auch große Verkaufserträge<br />

schnell dahin wie Schnee in<br />

<strong>der</strong> Sonne. Der Verkaufserlös <strong>der</strong> GAGFAH<br />

habe gerade für 3,5 Tage Rentenzahlung<br />

gereicht. Jetzt hat Dresden sein Tafelsilber<br />

verkauft, ohne zu überlegen, wie es sich auf<br />

Plastik speist."<br />

München´s Oberbürgermeister Christian<br />

Ude, Präsident des Deutschen Städtetages:<br />

„Dies ist eine Verzweiflungstat. Die Wohnungsversorgung<br />

gehörte schon immer zu<br />

den wichtigen Aufgaben kommunaler Daseinsvorsorge.“<br />

Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des<br />

Deutschen Städte- und Gemeindebundes:<br />

„Dresden ist kein Vorbild für die Lösung<br />

kommunaler Finanzprobleme.“<br />

Als wohnungswirtschaftliche Verbände<br />

<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>s wissen wir um die Bedeutung<br />

<strong>der</strong> kommunalen Wohnungsbaugesellschaften.<br />

Ein Gesamtverkauf kommunaler<br />

Wohnungen ist aus den o. g. Gründen abzulehnen.<br />

Wer dieses Thema in den Städten<br />

aufruft, gefährdet den <strong>der</strong>zeitigen Grundkonsens<br />

zwischen allen Beteiligten am<br />

Stadtumbauprozess und zwar nicht nur im<br />

Verhältnis zwischen Stadt und kommunaler<br />

Gesellschaft, son<strong>der</strong>n auch zu den an<strong>der</strong>en<br />

Vermietern, den Banken, den Versorgern,<br />

dem Handwerk und den Mietern.<br />

Nur gemeinsam kann <strong>der</strong> Stadtumbau gelingen<br />

und hierfür braucht er verlässliche<br />

Partner. Wenn je<strong>der</strong> nur nach seinen eigenen<br />

Renditevorstellungen vorgehen würde,<br />

wird sich kaum eine positive Stadtentwicklung<br />

gewährleisten lassen.<br />

(rie)<br />

<strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong> 9


I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />

Aktuelle Überlegungen zum Entwurf<br />

einer Beleihungswertermittlungsverordnung<br />

- gegen eine<br />

Verschlechterung <strong>der</strong> Finanzierungsgrundlage<br />

<strong>der</strong> <strong>Wohnungswirtschaft</strong><br />

Der Entwurf einer Verordnung über die Ermittlung<br />

<strong>der</strong> Beleihungswerte von<br />

Grundstücken gemäß § 16 Abs. 1 und 2 des<br />

Pfandbriefgesetzes hat im Herbst 2005 die<br />

<strong>Wohnungswirtschaft</strong> und ihre Verbände in<br />

große Aufregung versetzt.<br />

Warum?<br />

Die Beleihungswertermittlungsverordnung<br />

hat für die von uns vertretenen Wohnungsunternehmen<br />

erhebliche Bedeutung, da die<br />

Beleihungswerte die Grundlage für Finanzierungen<br />

sind. Dies betrifft nicht nur Finanzierungen<br />

von Neubau- o<strong>der</strong> Mo<strong>der</strong>nisierungsmaßnahmen,<br />

son<strong>der</strong>n auch die Bedingungen<br />

bei <strong>der</strong> Prolongation von Krediten.<br />

Wie bereits im Prozess von Basel II mehrfach<br />

hingewiesen, ist es für uns als Branchenverband<br />

unverständlich, dass bei so wichtigen<br />

Entscheidungen mit Einfluss auf die Werthaltigkeit<br />

und die Finanzierungsbedingungen<br />

von Immobilien die wohnungs- und<br />

immobilienwirtschaftlichen Verbände nicht<br />

hinzugezogen werden und nur die Spitzenverbände<br />

<strong>der</strong> Kreditwirtschaft angehört<br />

wurden.<br />

Die Ermittlung von Beleihungswerten ist<br />

aber keineswegs nicht nur für die kreditgebenden<br />

Banken von erheblicher Bedeutung,<br />

son<strong>der</strong>n auch und gerade für die Eigentümer<br />

<strong>der</strong> Immobilien. Dies hängt damit zusammen,<br />

dass Investitionen – egal, ob Neubau-<br />

o<strong>der</strong> Bestandsinvestitionen – im Bereich<br />

<strong>der</strong> Wohnungs- und Immobilienwirtschaft<br />

extrem kostenintensiv sind und somit<br />

regelmäßig mit einem hohen Anteil von<br />

Fremdkapital finanziert werden müssen.<br />

Verschlechtern sich die Bedingungen für die<br />

Ermittlung <strong>der</strong> Beleihungswerte, hat dies<br />

direkte Folgen für die Wirtschaftlichkeit <strong>der</strong><br />

Investitionen und <strong>der</strong> Objekte.<br />

Die Verbände haben in ihrer Stellungnahme<br />

vom 5. September 2005 Positionen <strong>der</strong><br />

Wohnungsunternehmen vertreten und<br />

Hinweise für das weitere Verordnungsverfahren<br />

unterbreitet.<br />

Zwischenzeitlich liegen uns weitere Informationen<br />

aus dem Kreise des Zentralen Kreditausschusses<br />

zum aktuellen Diskussionsstand<br />

<strong>der</strong> Beleihungswertermittlungsverordnung<br />

vor. Nach unseren Informationen ist es vorgesehen,<br />

nun die Gruppe <strong>der</strong> „Risiko-<br />

Wohnimmobilien“, die beson<strong>der</strong>s hervorgehoben<br />

werden, noch um die Großwohnanlagen<br />

und Wohnhochhäusern generell zu<br />

erweitern. Allerdings soll in Bezug auf die<br />

Erfahrungssätze für die Nutzungsdauern bei<br />

solchen Objekten, ein etwas gemil<strong>der</strong>ter<br />

Ansatz gefahren werden, insbeson<strong>der</strong>e abhängig<br />

vom Sanierungs- und Mo<strong>der</strong>nisierungsgrad<br />

und <strong>der</strong> Lage des Objektes im<br />

örtlichen Verdichtungsraum, eine längere<br />

wirtschaftliche Nutzungsdauer zugelassen<br />

werden. Im Bereich <strong>der</strong> Kapitalisierungszinssätze<br />

soll es ebenfalls weiterhin bei einer<br />

Zweiteilung bleiben, d. h. die Bandbreite <strong>der</strong><br />

Kapitalisierungssätze soll bei Wohnhäusern<br />

zwischen 5,0 und 6,5 % und bei <strong>der</strong> nunmehr<br />

ausgeweiteten Gruppe <strong>der</strong> Risiko-<br />

Wohnimmobilien (Großwohnanlagen,<br />

Wohnhochhäuser und Plattenbauten) zwischen<br />

6,5 und 9,0 % liegen.<br />

U. E. wird damit den berechtigten Petiten<br />

<strong>der</strong> Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in<br />

keiner Weise Rechnung getragen. Im Gegenteil<br />

wird das Problem durch solche Überlegungen<br />

noch deutlich zugespitzt, wenn –<br />

zusätzlich zu den Plattenbauten in Ostdeutschland<br />

– generell Großwohnanlagen<br />

und Wohnhochhäuser in Westdeutschland<br />

durch eine solche stigmatisierende Behandlung<br />

in eine Finanzierungsproblematik abzurutschen<br />

drohen.<br />

10 <strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong>


I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />

Bei den Kapitalisierungszinssätzen könnte<br />

generell eine Bandbreite zwischen 4,0 und<br />

9,0 % vorgesehen werden.<br />

Wir erneuern insoweit unsere For<strong>der</strong>ung,<br />

auf eine Kategorisierung <strong>der</strong> Wohnimmobilien<br />

insgesamt zu verzichten. Da auch wir<br />

sehen, dass es – abhängig von <strong>der</strong> Bauweise<br />

und vom Standort <strong>der</strong> Immobilie – risikoreichere<br />

Immobilien auch im Bereich <strong>der</strong><br />

Wohnimmobilien geben kann, schlagen wir<br />

stattdessen vor, generell die Bandbreiten für<br />

die wohnungswirtschaftliche Nutzungsdauer<br />

von Immobilien wie auch für die Kapitalisierungszinssätze<br />

weiter aber einheitlich zu<br />

fassen. Wir schließen uns insoweit auch den<br />

For<strong>der</strong>ungen des Zentralen Kreditausschusses<br />

an.<br />

D. h. konkret, dass im Bereich <strong>der</strong> Nutzungsdauer<br />

von Wohnimmobilien keine<br />

Differenzierung erfolgen sollte, allerdings<br />

die Nutzungsdauer dann generell abhängig<br />

vom Gebäudealter, dem Mo<strong>der</strong>nisierungs-<br />

und Sanierungszustand zwischen 15 und 80<br />

Jahren liegen könnte.<br />

4,0 % als Mindestkapitalisierungszinssatz<br />

für Wohnobjekte deshalb, weil es u. E. nach<br />

wie vor dringend erfor<strong>der</strong>lich ist, die Mindestkapitalisierung<br />

auf ein marktübliches<br />

Niveau abzusenken. Eine Mindestkapitalisierung<br />

von 1a-Wohnimmobilien mit 5,0 %<br />

wird auch von anerkannten Bewertungsfachleuten<br />

als deutlich zu hoch angesehen.<br />

Zumindest müsste eine – wie für die Gewerbeimmobilien<br />

gleichwertige – Regelung<br />

vorgesehen werden, die ein Unterschreiten<br />

<strong>der</strong> Mindestkapitalisierungszinssätze erlaubt.<br />

Nutzungsdauer und Mindestkapitalisierungszinssätze<br />

für Wohnobjekte sind für<br />

uns entscheidende Faktoren <strong>der</strong> Beleihungswertermittlung.<br />

Um Verschlechterungen<br />

im Segment <strong>der</strong> Finanzierung zu verhin<strong>der</strong>n,<br />

werden wir gemeinsam mit dem<br />

GdW weiterhin tätig sein.<br />

(mei)<br />

Überführung des Wohnraumför<strong>der</strong>ungsgesetzes<br />

in die Kompetenz<br />

<strong>der</strong> Län<strong>der</strong> – Konsequenzen<br />

für die <strong>Wohnungswirtschaft</strong><br />

Am 06.03.<strong>2006</strong> hat die Bundesregierung<br />

zwei Gesetzentwürfe im Zuge <strong>der</strong> Fö<strong>der</strong>alismusreform<br />

beschlossen:<br />

- Entwurf eines Gesetze zur Än<strong>der</strong>ung<br />

des Grundgesetzes und<br />

- Entwurf eines Fö<strong>der</strong>alismusreform-<br />

Begleitgesetzes.<br />

Der Deutsche Bundestag und auch <strong>der</strong> Bundesrat<br />

haben die Gesetzentwürfe erstmalig<br />

am 10.03.<strong>2006</strong> im Plenum behandelt. Der<br />

Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages<br />

hat am 15.03.<strong>2006</strong> das weitere Verfahren<br />

beraten. Das mehrtägige Anhörungsverfahren,<br />

das gemeinsam mit dem Bundesrat<br />

durchgeführt wird, soll am 08.05.<strong>2006</strong> beginnen<br />

und in sechs Themenblöcke (Verfassung,<br />

Umwelt, Bildung, Justiz, Beamte, Soziales)<br />

unterteilt werden.<br />

Sachverhalt:<br />

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU<br />

und SPD vom 11.11.2005 enthält als Anlage<br />

2 die Ergebnisse <strong>der</strong> Koalitionsarbeitsgruppe<br />

zur Fö<strong>der</strong>alismusreform. Danach sollen folgende<br />

Bereiche aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 18<br />

Grundgesetz in die Län<strong>der</strong>kompetenz überführt<br />

werden:<br />

- soziale Wohnraumför<strong>der</strong>ung,<br />

- Abbau <strong>der</strong> Fehlsubventionierung,<br />

- Wohnungsbindungsrecht,<br />

- Zweckentfremdungsrecht,<br />

- Wohnungsgenossenschaftsvermögensrecht.<br />

Vor dem Hintergrund <strong>der</strong> Abschaffung des<br />

Art. 104 a Abs. 4 GG, auf dem bisher die<br />

Mischfinanzierung für die Wohnungsbauför<strong>der</strong>ung<br />

beruhte, und <strong>der</strong> Bestimmung<br />

des neuen Art. 104 b GG, dass die Finanz-<br />

<strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong> 11


I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />

hilfen des Bundes nicht für Gegenstände<br />

<strong>der</strong> ausschließlichen Gesetzgebung <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

gelten, haben die Län<strong>der</strong> mit dem Bund<br />

über eine finanzielle Kompensation für den<br />

Wegfall <strong>der</strong> Mischfinanzierung für die<br />

Wohnungsbauför<strong>der</strong>ung verhandelt. Auf<br />

folgende Eckpunkte hat man sich geeinigt:<br />

- Referenzzeitraum 2000 – 2008,<br />

- Kompensationszeitraum 2007 – 2019,<br />

- Verteilung unter den Län<strong>der</strong>n: Durchschnittsanteil<br />

eines jeden Landes im<br />

Zeitraum 2000 – 2003,<br />

- Festschreibung <strong>der</strong> Beträge bis 2013,<br />

- 2013 Revisionsklausel und Wegfall <strong>der</strong><br />

gruppenspezifischen Zweckbindung<br />

(investive Zweckbindung bleibt bis<br />

2019),<br />

- Klarstellung in Verfassung, dass Zusagen<br />

aus dem Solidarpakt II unberührt<br />

bleiben.<br />

Für die Finanzhilfe zur För<strong>der</strong>ung des Wohnungsbaus<br />

stellt <strong>der</strong> Bund den Län<strong>der</strong>n jährlich<br />

518,2 Mio. EUR zur Verfügung (Kassenmittel).<br />

Die Mittel sollen in einem ersten Schritt wie<br />

folgt aufgeteilt werden:<br />

- westdeutsche Län<strong>der</strong> inkl. Berlin-<br />

West: 65 % = 336,83 Mio. EUR,<br />

- ostdeutsche Län<strong>der</strong> inkl. Berlin-Ost:<br />

35 % = 181,37 Mio. EUR.<br />

Die Einigung zwischen Bund und Län<strong>der</strong>n<br />

auf jährlich 518,2 Mio. EUR bedeutet, dass<br />

die neuen Län<strong>der</strong> ab 2007 ungefähr das 3fache,<br />

die alten Län<strong>der</strong> im Durchschnitt ungefähr<br />

das Doppelte an Kassenmitteln pro<br />

Jahr zur Verfügung haben.<br />

Die Verteilung <strong>der</strong> Bundesmittel in Höhe<br />

von 518,2 Mio. EUR wurde im Fö<strong>der</strong>alismusreform-Begleitgesetz<br />

geregelt. Danach<br />

entfallen auf <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> Finanzhilfen<br />

von jährlich 23.967.000 EUR. Bedeutung<br />

hat die festgelegte Zweckbindung.<br />

Die Beträge nach § 3 Abs. 4 sind von den<br />

Län<strong>der</strong>n jeweils für die Finanzierung von<br />

Maßnahmen <strong>der</strong> Wohnraumför<strong>der</strong>ung einzusetzen.<br />

Die Län<strong>der</strong> werden dem Bund jährlich über<br />

die Verwendung <strong>der</strong> erhaltenen Beträge<br />

nach § 2 und § 3 bis Ende Juni des dem<br />

Berichtsjahr folgenden Jahres berichten.<br />

Wird festgestellt, dass Beträge im Berichtsjahr<br />

nicht zweckgerecht verwendet wurden,<br />

wird die Zuweisung an das jeweilige Land<br />

um den fehlverwendeten Betrag gekürzt<br />

und dieser Betrag entsprechend dem jeweiligen<br />

Aufteilungsschlüssel nach § 4 auf die<br />

an<strong>der</strong>en Län<strong>der</strong> verteilt.<br />

Schlussfolgerungen für die Verbände des<br />

Landes <strong>Sachsen</strong> <strong>Anhalt</strong>:<br />

1. In den künftigen Landeshaushalten ab<br />

2007 muss sichergestellt werden, dass<br />

die Finanzhilfen des Bundes für die<br />

Wohnraumför<strong>der</strong>ung eingestellt werden.<br />

2. In den För<strong>der</strong>richtlinien des Landes ab<br />

2007 müssen diese Mittel zweckgebunden<br />

und effektiv auf wohnungswirtschaftliche<br />

Zwecke ausgerichtet<br />

werden.<br />

(mei)<br />

Empfehlungen und For<strong>der</strong>ungen<br />

für eine effiziente Energieversorgung<br />

<strong>der</strong> Wohnungsbestände<br />

Die im GdW und seinen Mitgliedsverbänden<br />

zusammengeschlossenen Wohnungs- und<br />

Immobilienunternehmen bieten gutes und<br />

sicheres Wohnen. Das heißt auch: Wohnen<br />

zu bezahlbaren Preisen. Die Unternehmen<br />

bewegen sich dabei im Spannungsfeld des<br />

ökologisch Vernünftigen, des ökonomisch<br />

Verantwortbaren und des sozial Vertretbaren.<br />

Im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Energieversorgung<br />

<strong>der</strong> Wohnungsbestände heißt dies:<br />

Eine zukunftssichere, kostengünstige und<br />

akzeptierte Versorgung unter Beachtung<br />

12 <strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong>


I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />

<strong>der</strong> Wirtschaftlichkeit sowie möglichst hoher<br />

Energieeffizienz sicherzustellen.<br />

Die folgenden Empfehlungen und For<strong>der</strong>ungen<br />

sind Ergebnis <strong>der</strong> Arbeit <strong>der</strong> Ad-hoc-<br />

Arbeitsgruppe (AG) Energiestrategie des<br />

GdW. Die Empfehlungen beziehen sich auf<br />

Handlungsoptionen für die Wohnungs- und<br />

Immobilienunternehmen. Die For<strong>der</strong>ungen<br />

richten sich auf notwendige Verbesserungen<br />

<strong>der</strong> Rahmenbedingungen in Bezug auf<br />

die Energiemärkte und die Erhöhung <strong>der</strong><br />

Energieeffizienz sowie energetischer Innovationen.<br />

Sie wurden anlässlich des GdW-<br />

Forums „Energie“ am 21.03.<strong>2006</strong> erstmalig<br />

einer breiten Öffentlichkeit präsentiert.<br />

Empfehlungen zu Handlungsoptionen<br />

<strong>der</strong> Wohnungs- und Immobilienunternehmen<br />

1. Benchmarking konsequent einsetzen<br />

Benchmarking <strong>der</strong> Energiekosten und des<br />

Energieverbrauchs auf Basis von Kennwerten<br />

sowohl in Querschnittsuntersuchungen<br />

als auch im Zeitverlauf für einzelne Gebäude<br />

zeigt Potenziale für Einsparmaßnahmen auf.<br />

Benchmarking ermöglicht den Unternehmen<br />

die Identifizierung von Durchschnittswerten,<br />

Bestwerten und überdurchschnittlichen<br />

Werten. Überregional erlauben die<br />

Daten des Energiebenchmarkings <strong>der</strong> Branche,<br />

die Diskussion zur Energieeffizienz und<br />

Energieeffizienzsteigerung aktiv mitzugestalten.<br />

2. Geringinvestive Maßnahmen umsetzen<br />

Erhebliches Einsparpotenzial im Gebäudebestand<br />

besteht durch die Verbesserung des<br />

Anlagenbetriebes.<br />

Wesentliche Gesichtspunkte dazu wurden<br />

beispielsweise im Forschungsprojekt Optimus<br />

(geför<strong>der</strong>t durch die Deutsche Bundesstiftung<br />

Umwelt) erarbeitet. Es ist im praktischen<br />

Alltag allerdings immer noch schwierig,<br />

dafür qualifizierte Ingenieurbüros und<br />

Fachfirmen zu finden. Die Wohnungs- und<br />

Immobilienwirtschaft trägt dazu bei, die<br />

berufliche Qualifizierung für die Optimierung<br />

des Anlagenbetriebes zu verbessern,<br />

und unterstützt erste Projekte.<br />

3. Energetische Mo<strong>der</strong>nisierung unter<br />

Portfoliogesichtspunkten betrachten<br />

Ein wesentlicher Aspekt bei <strong>der</strong> Portfolioplanung<br />

von Wohnungs- und Immobilienunternehmen<br />

ist die Frage, wann und in<br />

welchem Umfang in welche Bestände investiert<br />

werden soll. Dies gilt auch für die Frage<br />

<strong>der</strong> energetischen Sanierung. Die Wirtschaftlichkeit<br />

bestimmter Mo<strong>der</strong>nisierungen<br />

ergibt sich dabei aus dem angestrebten<br />

energetischen Standard und <strong>der</strong> damit zusammenhängenden<br />

Investition, den erzielbaren<br />

Mieten und weiteren Faktoren, wie<br />

beispielsweise <strong>der</strong> Beseitigung eines bestehenden<br />

Leerstandes o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Vermeidung<br />

zukünftiger Leerstände, aber auch unter<br />

steuerlichen und bilanziellen Gesichtspunkten.<br />

In den letzten Jahren sind praxisorientierte<br />

Entscheidungshilfen für diese komplexe<br />

Thematik entwickelt worden.<br />

4. Alternative Energieversorgung<br />

Die dezentrale Energieversorgung und die<br />

Nutzung regenerativer Energien kann für<br />

die Wohnungs- und Immobilienunternehmen<br />

ein Stück Unabhängigkeit schaffen und<br />

die Verhandlungsmacht gegenüber den<br />

leitungsgebundenen Energieträgern stärken.<br />

Eine Vielzahl innovativer Lösungen werden<br />

in den Wohnungs- und Immobilienunternehmen<br />

bereits praktiziert. Auf Anregung<br />

<strong>der</strong> Ad-hoc-AG sollen Erfahrungen zu den<br />

Chancen und Problemen dieser Alternativen<br />

aufbereitet und den Mitgliedsunternehmen<br />

zugänglich gemacht werden.<br />

5. Nachfragebündelung<br />

Bei funktionierendem Wettbewerb <strong>der</strong><br />

Energieanbieter und bei entsprechend gro-<br />

<strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong> 13


I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />

ßer – gebündelter – Nachfrage besteht für<br />

Wohnungs- und Immobilienunternehmen<br />

die Chance, günstigere Preise zu erzielen.<br />

Bereits die interne Optimierung <strong>der</strong> Nachfrage<br />

in den Unternehmen bietet interessante<br />

Möglichkeiten zur Stärkung <strong>der</strong> Verhandlungsmacht,<br />

umso mehr die Bündelung <strong>der</strong><br />

Nachfrage auf überbetrieblicher Ebene.<br />

Auch für den Mieterstrom könnten Vorteile<br />

durch Bündelung <strong>der</strong> Nachfrage erreicht<br />

werden.<br />

6. Einzelverträge transparent gestalten<br />

Die Einzelverträge zwischen Versorgern und<br />

Wohnungsunternehmen müssen so gestaltet<br />

werden, dass ein wirklicher Interessenausgleich<br />

stattfindet. Auch bei individuell<br />

vereinbarten Preisen und Konditionen darf<br />

eine gerichtliche Nachprüfbarkeit <strong>der</strong> Preisgrundlagen<br />

nicht ausgeschlossen werden.<br />

Neue Verträge sollen Öffnungsklauseln für<br />

Bedarfsreduzierungen (z. B. durch energieeffiziente<br />

Mo<strong>der</strong>nisierungsmaßnahmen)<br />

enthalten. Durch entsprechende Regelungen<br />

muss sichergestellt werden, dass bei<br />

längerfristig abgeschlossenen Einzellieferungsverträgen<br />

<strong>der</strong>en Preisentwicklung<br />

nicht die allgemeinen Preise und Tarife übersteigt.<br />

7. Forschung für die nachhaltige<br />

Wohnungsbewirtschaftung<br />

Wohnungs- und Immobilienunternehmen<br />

sowie ihre Verbände haben sich in <strong>der</strong> Vergangenheit<br />

aktiv an Forschungsprojekten,<br />

aber auch an vielfältigen Pilot- und Modellvorhaben<br />

beteiligt. Dies sollte auch in Zukunft<br />

im Rahmen ihrer wirtschaftlichen<br />

Möglichkeiten fortgesetzt werden. Darüber<br />

hinaus wird die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft<br />

ihren Forschungsbedarf formulieren,<br />

um neue Forschungsprojekte für<br />

die nachhaltige Wohnungsbewirtschaftung<br />

zu initiieren.<br />

8. Mieter als Energieverbraucher sind<br />

Partner <strong>der</strong> Wohnungs- und Immobilienunternehmen<br />

Mieter bzw. Nutzer von Wohnungen sind<br />

wichtige Partner bei den Bemühungen zur<br />

Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Energiekosten sowie zur<br />

Steigerung <strong>der</strong> Energieeffizienz und Umsetzung<br />

innovativer Lösungen in <strong>der</strong> Wohnungsbewirtschaftung.<br />

Der Erfolg von baulichen<br />

Maßnahmen zur Steigerung <strong>der</strong> Energieeffizienz<br />

ist auch abhängig von <strong>der</strong><br />

frühzeitigen Einbeziehung <strong>der</strong> Mieter bzw.<br />

Nutzer. Wohnungsunternehmen führen<br />

Energieberatungen nicht nur zum sparsamen<br />

Umgang mit Heizung und Warmwasser,<br />

son<strong>der</strong>n auch zur Senkung des Energieverbrauchs<br />

und <strong>der</strong> Energiekosten für Gas<br />

und Strom durch.<br />

Die Nutzung neuer Informations- und<br />

Kommunikationstechniken im „vernetzten<br />

Wohnen“ kann auch für die Reduzierung<br />

von Betriebskosten und des Energieverbrauchs<br />

einen hohen Stellenwert erhalten.<br />

For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Wohnungs- und Immobilienunternehmen<br />

zur Verbesserung<br />

<strong>der</strong> Rahmenbedingungen<br />

1. Transparente Energiepreisgestaltung<br />

Die Energieversorgungsunternehmen müssen<br />

die einzelnen Preisbestandteile <strong>der</strong><br />

Energieträger transparent, nachvollziehbar<br />

und vergleichbar darlegen. Der Trend zur<br />

Schaffung von immer mehr unterschiedlichen<br />

Tarifen - einhergehend mit zunehmen<strong>der</strong><br />

Intransparenz - muss gestoppt werden.<br />

Verschiedene Tarife, insbeson<strong>der</strong>e unterschiedlicher<br />

Anbieter, müssen für einen<br />

bestimmten Verbrauchsfall vergleichbar<br />

werden. Die Ad-hoc-AG regt an, effektive<br />

Energiepreise für Strom- und Wärmeversorgung<br />

von Gebäuden, ähnlich <strong>der</strong> Angabe<br />

des effektiven Jahreszinses für die Kreditvergabe,<br />

einzuführen.<br />

14 <strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong>


I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />

Im Bereich <strong>der</strong> Fernwärmeversorgung müssen<br />

die Kartellbehörden in den Bundeslän<strong>der</strong>n<br />

aufgrund des sehr eingeschränkten<br />

Wettbewerbs die Vertrags- und Preisgestaltung<br />

<strong>der</strong> Versorger stärker als bisher kontrollieren.<br />

2. Mehr Wettbewerb beim Gas<br />

Für den Gasmarkt ist dringend ein funktionieren<strong>der</strong><br />

Wettbewerb zu schaffen. Die<br />

begrenzte regionale Öffnung von Gasmärkten<br />

ab 1. April <strong>2006</strong> durch einige Energieversorger<br />

zur Abwendung eines Missbrauchverfahrens<br />

durch das Bundeskartellamt<br />

führt aus Sicht <strong>der</strong> Wohnungs- und<br />

Immobilienwirtschaft allein noch nicht zu<br />

mehr Wettbewerb im Gasmarkt. Diese so<br />

genannte Beistellung, bei <strong>der</strong> ein privater<br />

Endkunde einen Gasversorgungsvertrag mit<br />

einem neuen Gasversorger schließt, <strong>der</strong> sein<br />

Gas wie<strong>der</strong>um vom örtlichen Netzbetreiber<br />

im Rahmen eines Beistellungsvertrages<br />

kauft, ist eine reine Übergangslösung und<br />

lässt keine Kostensenkung für den Kunden<br />

erwarten. Die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft<br />

erwartet mit Interesse die Umsetzung<br />

<strong>der</strong> Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes<br />

für ein wirksames Durchleitungssystem<br />

zum 01.10.<strong>2006</strong> und wird insbeson<strong>der</strong>e<br />

die Genehmigungspraxis <strong>der</strong> von den<br />

Versorgern beantragten Netzentgelte aufmerksam<br />

beobachten.<br />

3. Energieeffiziente Mo<strong>der</strong>nisierung<br />

attraktiv machen<br />

Mo<strong>der</strong>nisierungsmaßnahmen, <strong>der</strong>en energetischer<br />

Standard über die gesetzlichen<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen hinaus geht, senken zwar<br />

die Heizkosten in beson<strong>der</strong>em Maße, finden<br />

allerdings wenig Berücksichtigung bei den<br />

nachfolgenden Mietentwicklungen in Mietspiegeln.<br />

Die Mehrkosten solcher Mo<strong>der</strong>nisierungen<br />

gegenüber einer Mo<strong>der</strong>nisierung,<br />

die nur den gesetzlichen Standard umsetzt,<br />

sollten Basis für einen in die neue Miete<br />

aufzunehmenden „Energieeffizienz-Mietzuschlag“<br />

werden. So entsteht durch die In-<br />

vestition neben den Vorteilen für den Nutzer<br />

und die Umwelt auch ein Nutzen für<br />

den Investor.<br />

Die Ad-hoc-AG regt an, eine entsprechende<br />

politische Initiative starten.<br />

4. Unverhältnismäßig hohe Hürden<br />

bei Mo<strong>der</strong>nisierungsvorhaben beseitigen<br />

Die Anfor<strong>der</strong>ungen des Gesetzgebers zur<br />

Ankündigung von – auch energieeffizienten<br />

– Mo<strong>der</strong>nisierungsvorhaben, insbeson<strong>der</strong>e<br />

aber die restriktive Interpretation <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Regelungen durch die Gerichte, führen<br />

dazu, dass die Voraussetzungen für<br />

<strong>der</strong>en Durchführung vom Vermieter kaum<br />

gerichtssicher zu erfüllen sind. Mo<strong>der</strong>nisierungen<br />

von Gebäuden müssen effektiver<br />

und kostengünstiger ermöglicht werden,<br />

ohne dass die berechtigten Interessen <strong>der</strong><br />

Mieter, aber auch <strong>der</strong> Vermieter über Gebühr<br />

beeinträchtigt werden. Die Ad-hoc-AG<br />

regt an, eine entsprechende politische Initiative<br />

zur Vereinfachung <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Vorgaben für Mo<strong>der</strong>nisierungsmaßnahmen<br />

in Wohngebäuden zu starten.<br />

5. Wirksame Anreize setzen<br />

Anreize zur energiesparenden Mo<strong>der</strong>nisierung<br />

des Gebäudebestandes entstehen<br />

durch steigende Nachfrage nach mo<strong>der</strong>nisierten<br />

Wohnungen, durch den Anstieg <strong>der</strong><br />

Energiepreise und durch zielgerichtete staatliche<br />

För<strong>der</strong>ung. Positiver Effekt staatlicher<br />

För<strong>der</strong>mittel ist dabei die Erhöhung <strong>der</strong><br />

Wirtschaftlichkeit <strong>der</strong> privaten Investition.<br />

Damit rechnen sich dann zum Beispiel private<br />

Investitionen, die ökologisch gewünscht<br />

sind. Bausteine dazu sind die Zinsverbilligung<br />

sowie die Vergabe von Zuschüssen<br />

und Zulagen. Die Wohnungs- und Immobilienunternehmen<br />

benötigen zusätzliche<br />

Besicherungsmöglichkeiten für Kredite zur<br />

Steigerung <strong>der</strong> Energieeffizienz, z. B. durch<br />

Einrichtung von Landesbürgschaftsprogrammen.<br />

<strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong> 15


I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />

Bei <strong>der</strong> Gestaltung von För<strong>der</strong>mitteln empfiehlt<br />

die Ad-hoc-AG, ein anspruchsvolles<br />

Ergebnis <strong>der</strong> Energieeinsparung bzw. <strong>der</strong><br />

CO 2 -Min<strong>der</strong>ung als Ziel zu setzen. Bei <strong>der</strong><br />

Neugestaltung <strong>der</strong> KfW-Programme sollten<br />

Maßnahmenpakete durch flexible Kombinationsmöglichkeiten<br />

ersetzt werden. Das<br />

durch die EU-Kommission vorgeschlagene<br />

Versuchsprojekt zur Anwendung reduzierter<br />

Mehrwertsteuersätze auf arbeitsintensive<br />

Dienstleistungen - insbeson<strong>der</strong>e auch die<br />

Renovierung von Wohnungen - sollte durch<br />

die Bundesregierung aufgegriffen werden.<br />

6. Bauforschungsergebnisse zur kostengünstigen<br />

Erhöhung <strong>der</strong> Energieeffizienz<br />

nutzbar machen<br />

Die Bauforschung <strong>der</strong> letzten Jahre hat eine<br />

Vielzahl hervorragen<strong>der</strong> Ergebnisse zum<br />

Beispiel auf den Gebieten Baukostenoptimierung,<br />

Energieeinsparung und Bauqualität<br />

hervorgebracht. Das betrifft nicht nur die<br />

Forschungsvorhaben <strong>der</strong> Bundesministerien,<br />

son<strong>der</strong>n auch europäische Projekte und die<br />

Forschung <strong>der</strong> Universitäten, Institute und<br />

<strong>der</strong> Wirtschaft. Forschungsergebnisse müssen<br />

noch besser und schneller für den Neubau<br />

und die Mo<strong>der</strong>nisierung von Wohnungen<br />

nutzbar gemacht werden.<br />

(mei)<br />

Betriebsvergleich 2004<br />

Thesen:<br />

1. Die Kennzahlen für das Jahr 2004 sind<br />

insbeson<strong>der</strong>e durch die Auswirkungen<br />

des Abrisses geprägt.<br />

2. Der Leerstand ist erstmals rückläufig<br />

(2004: 19,8 %; 2003: 22,0 %; 2002:<br />

21,5 %).<br />

16 <strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong><br />

25,00<br />

20,00<br />

15,00<br />

10,00<br />

5,00<br />

0,00<br />

7,9<br />

10,7<br />

14,0<br />

18,0<br />

20,1<br />

21,5<br />

22,0<br />

19,8<br />

1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004<br />

3. Die Fluktuationsrate hat sich auf einem<br />

Niveau von 10 % stabilisiert.<br />

4. Die Mo<strong>der</strong>nisierung sowie Instandhaltung<br />

sind bedingt durch den engen<br />

finanziellen Rahmen auf weiterhin<br />

niedrigem Niveau.<br />

5. Die Eigenkapitalquote hat sich erstmalig<br />

wie<strong>der</strong> erhöht (2004: 43,9 %;<br />

2003: 42,7 %; 2002: 43,6 %).<br />

6. Das Verhältnis des Cashflows zur Tilgung<br />

hat sich unter Berücksichtigung<br />

steigen<strong>der</strong> Tilgung im Vergleich zur<br />

Istmiete (2004: 16,5 %; 2003:<br />

12,6 %, 2002: 10,6 %) sowie konstantenInstandhaltungsaufwendungen<br />

auf das Zweifache eingepegelt.


I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />

Der Abriss hat insbeson<strong>der</strong>e Auswirkungen<br />

auf folgende Kennzahlen:<br />

- Durch den Abriss von Wohnungen<br />

vorrangig im Niedrigpreissegment hat<br />

sich die durchschnittliche Sollmiete je<br />

qm Wohnfläche erhöht (2004: 3,89<br />

EUR; 2003: 3,77 EUR; 2002: 3,73<br />

EUR).<br />

- Durch die Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Wohnfläche<br />

infolge des Abrisses hat sich<br />

<strong>der</strong> Mietenmultiplikator bezogen auf<br />

die Gebäudewerte weiterhin reduziert<br />

(2004: 8,6; 2003: 8,8; 2002: 9,2).<br />

- Die Verschuldung je qm Wohnfläche<br />

hat sich trotz rückläufiger Neukreditaufnahme<br />

infolge des Abrisses erhöht<br />

(2004: 226 EUR/qm Wohnfläche;<br />

2003: 221 EUR/qm Wohnfläche;<br />

2002: 222 EUR/qm Wohnfläche).<br />

(mo/mq)<br />

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung<br />

<strong>der</strong> Europäischen Genossenschaft<br />

und zur Än<strong>der</strong>ung des<br />

Genossenschaftsrechts<br />

Wir hatten bereits unterrichtet, dass nunmehr<br />

<strong>der</strong> Gesetzentwurf <strong>der</strong> Bundesregierung<br />

vorliegt, zu dem in den Beratungen am<br />

22. bzw. 23. Februar <strong>2006</strong> des Bundesrates<br />

eine Stellungnahme erarbeitet wurde.<br />

In dem in Art. 1 enthaltenen Ausführungsgesetz<br />

zum Statut <strong>der</strong> Europäischen Genossenschaft<br />

sind die nationalen Wahlrechte,<br />

die die EU-Verordnung über das Statut <strong>der</strong><br />

Europäischen Genossenschaft vorsieht, vorsichtig<br />

und praxisnah umgesetzt.<br />

Zur Än<strong>der</strong>ung des nationalen Genossenschaftsgesetzes<br />

(Art. 3) soll wie folgt berichtet<br />

werden.<br />

Das Gesetz sieht eine Reihe von Ergänzungen<br />

und Än<strong>der</strong>ungen vor, die auch redaktioneller<br />

Art sind. Insbeson<strong>der</strong>e wird begrüßt,<br />

dass die zunächst vorgesehene erhebliche<br />

Einschränkung <strong>der</strong> Befugnisse <strong>der</strong> Vertreterversammlung<br />

(Än<strong>der</strong>ung des § 16 Abs. 1)<br />

so nicht in den Regierungsentwurf übernommen<br />

worden ist. Die Vertreterversammlung<br />

hat sich als ein spezielles Organ zur<br />

Sicherung <strong>der</strong> Kontinuität <strong>der</strong> Arbeit bei<br />

großen Genossenschaften mit mehr als<br />

1.500 Mitglie<strong>der</strong>n in <strong>der</strong> Praxis bewährt.<br />

Entwertung <strong>der</strong> Vertreterversammlung?<br />

Der GdW unterstützt grundsätzlich das Anliegen<br />

des Regierungsentwurfs, die Transparenz<br />

<strong>der</strong> Meinungsbildung zu för<strong>der</strong>n und<br />

Mitglie<strong>der</strong>rechte zu stärken. Dies muss u. E.<br />

aber mit Augenmaß erfolgen und darf nicht<br />

die Handlungsfähigkeit <strong>der</strong> Genossenschaftsorgane<br />

und die langfristige Stabilität<br />

<strong>der</strong> Genossenschaft beeinträchtigen.<br />

Wie bereits im Regierungsentwurf wurde<br />

gegenüber dem Referentenentwurf darauf<br />

verzichtet, alle wesentlichen Beschlüsse, die<br />

eine qualifizierte Mehrheit erfor<strong>der</strong>n, zu<br />

Lasten <strong>der</strong> Vertreterversammlung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

zuzuweisen. Damit ist<br />

gewährleistet, dass das Organ <strong>der</strong> Vertreterversammlung<br />

für die großen Genossenschaften<br />

im Grundsatz erhalten bleibt.<br />

Beschlüsse <strong>der</strong> Generalversammlung bei<br />

bestehen<strong>der</strong> Vertreterversammlung<br />

Der Bundesrat bittet in ihrer Stellungnahme<br />

die Bundesregierung um Prüfung, wie die<br />

vorgesehene Bestimmung, wonach bei Genossenschaften<br />

mit Vertreterversammlung<br />

aufgrund <strong>der</strong> Satzung bestimmte Beschlüsse<br />

<strong>der</strong> Generalversammlung vorbehalten bleiben<br />

können, praktikabel gestaltet werden<br />

kann. Wenn dies nicht möglich ist, sollte die<br />

Vorschrift gestrichen werden.<br />

<strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong> 17


I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />

Abschaffung <strong>der</strong> Vertreterversammlung<br />

durch die Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Novellierung des Genossenschaftsgesetzes<br />

soll ein gesetzliches Verfahren<br />

zur Abschaffung einer bestehenden<br />

Vertreterversammlung durch die Mitglie<strong>der</strong><br />

eingeführt werden.<br />

Die vorgeschlagene Regelung eröffnet diesen<br />

Weg bereits für eine Min<strong>der</strong>heit von<br />

10 % <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> o<strong>der</strong> einem in <strong>der</strong> Satzung<br />

bestimmten geringeren Teil. In jedem<br />

Fall sollen mindestens 500 Mitglie<strong>der</strong> ausreichen,<br />

um die Einberufung einer General(Mitglie<strong>der</strong>)versammlung<br />

zur Abschaffung<br />

<strong>der</strong> Vertreterversammlung durchzusetzen.<br />

Der Bundesrat hält die Zahl von 500 Mitglie<strong>der</strong>n,<br />

die einen Antrag zur Einberufung<br />

<strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung mit dem Ziel <strong>der</strong><br />

Abschaffung <strong>der</strong> Vertreterversammlung<br />

stellen können, für unverhältnismäßig. Eine<br />

missbräuchliche Nutzung <strong>der</strong> Einberufungsmöglichkeit<br />

würde damit Vorschub<br />

geleistet. Der Bundesrat empfiehlt die Zahl<br />

von 500 Mitglie<strong>der</strong>n zu streichen und die<br />

Einberufungsmöglichkeit erst ab einer Quote<br />

von 10 % <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> vorzusehen.<br />

Quorum für die Einberufung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>-<br />

o<strong>der</strong> Vertreterversammlung<br />

In § 45 Abs. 1 wird klargestellt, dass eine<br />

Min<strong>der</strong>heit von nur max. 150 Mitglie<strong>der</strong>n<br />

die Einberufung einer Vertreterversammlung<br />

verlangen kann.<br />

Die vorgesehene Zahl von 150 Mitglie<strong>der</strong>n<br />

würde bei allen Wohnungsgenossenschaften<br />

mit Vertreterversammlung unter 10 %<br />

liegen, vielfach sogar erheblich unterhalb<br />

dieser Grenze. Bei den größten Wohnungsgenossenschaften<br />

mit z. B. 25.000 Mitglie<strong>der</strong>n<br />

macht dieses Quorum gerade 0,6 %<br />

aus. In diesen Fällen würde <strong>der</strong> weit überwiegenden<br />

Mehrheit <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Wille einer sehr kleinen Min<strong>der</strong>heit aufgezwungen<br />

werden können.<br />

Der Bundesrat hält die im Gesetzentwurf<br />

vorgesehene Möglichkeit, dass bereits 150<br />

Genossenschaftsmitglie<strong>der</strong> ausreichen sollen,<br />

eine Generalversammlung – d. h. eine<br />

Mitglie<strong>der</strong>- o<strong>der</strong> Vertreterversammlung –<br />

einzuberufen, mit Blick auf die unterschiedlichen<br />

Genossenschaftsgrößen für unverhältnismäßig.<br />

Er empfiehlt die Einberufungsmöglichkeit<br />

erst ab einer Quote von<br />

10 % <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> vorzusehen.<br />

Rede- und Antragsrecht <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong><br />

in <strong>der</strong> Vertreterversammlung<br />

Nach § 45 Abs. 1 des Regierungsentwurfs<br />

wird den – mindestens – 150 und mehr<br />

Mitglie<strong>der</strong>n, die die Einberufung einer Vertreterversammlung<br />

verlangen, nicht nur ein<br />

Anwesenheitsrecht, son<strong>der</strong>n auch ein Rede-<br />

und Antragsrecht eingeräumt, und zwar<br />

jedem <strong>der</strong> Antragsberechtigten.<br />

Erleichterung <strong>der</strong> Gründung von Genossenschaften<br />

Die Gründung von Genossenschaften soll<br />

durch Erleichterungen für kleine Genossenschaften<br />

geför<strong>der</strong>t werden.<br />

Bedenken bestehen gegen die Erleichterungen<br />

für die Organbestellung bei kleinen<br />

Genossenschaften mit nicht mehr als 20<br />

Mitglie<strong>der</strong>n.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e kann auch auf den obligatorischen<br />

Aufsichtsrat verzichtet werden.<br />

Der Bundesrat hält die im Gesetzentwurf<br />

vorgesehene Herabsetzung <strong>der</strong> Mindestmitglie<strong>der</strong>zahl<br />

<strong>der</strong> Genossenschaft von – <strong>der</strong>zeit<br />

– sieben auf – künftig – drei für zu<br />

weitgehend. Er empfiehlt eine Herabsetzung<br />

<strong>der</strong> Mindestmitglie<strong>der</strong>zahl auf lediglich<br />

fünf.<br />

18 <strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong>


I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />

Erleichterungen bei <strong>der</strong> Prüfung von<br />

Kleinstgenossenschaften<br />

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung<br />

im Verlaufe des weiteren Gesetzgebungsverfahrens<br />

zu prüfen, ob die Ausnahme <strong>der</strong><br />

Prüfung des Jahresabschlusses für Genossenschaften<br />

mit einer Bilanzsumme von bis<br />

zu 2 Mio. EUR noch erweitert werden kann<br />

um Genossenschaften mit relativ geringen<br />

Umsatzerlösen o<strong>der</strong> relativ kleinen Mitglie<strong>der</strong>zahl.<br />

Erbringung von Sacheinlagen<br />

Künftig kann die Satzung auch vorsehen,<br />

dass Sacheinlagen auf den Geschäftsanteil<br />

zugelassen sind. Der GdW spricht sich nicht<br />

generell gegen die Zulässigkeit von Sacheinlagen<br />

aus.<br />

Der Bundesrat sieht ebenfalls eine Prüfungslücke<br />

bei <strong>der</strong> Prüfung <strong>der</strong> Werthaltigkeit von<br />

Sacheinlagen, die erst nach Gründung <strong>der</strong><br />

Genossenschaft durch Mitglie<strong>der</strong>wechsel<br />

erbracht werden. Er empfiehlt eine nachträgliche<br />

Prüfung durch den <strong>Verband</strong> o<strong>der</strong><br />

eine Bescheinigung des Steuerberaters/<br />

Wirtschaftsprüfers etc.<br />

Zulassung von investierenden Mitglie<strong>der</strong>n<br />

Der Regierungsentwurf eröffnet den Genossenschaften<br />

die Möglichkeit, dass nach dem<br />

Vorbild <strong>der</strong> Europäischen Genossenschaft<br />

„Personen, die für die Nutzung o<strong>der</strong> Produktion<br />

<strong>der</strong> Güter und die Nutzung o<strong>der</strong><br />

Erbringung <strong>der</strong> Dienste <strong>der</strong> Genossenschaft<br />

nicht in Frage kommen, als investierende<br />

Mitglie<strong>der</strong> zugelassen werden können“.<br />

Der GdW hat erhebliche Bedenken gegen<br />

die Zulassung von investierenden Mitglie<strong>der</strong>n.<br />

Die Zulassung investieren<strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> bedeutet<br />

für die Rechtsform Genossenschaft<br />

einen erheblichen Systembruch, da Mitglied<br />

und Genossenschaft eine För<strong>der</strong>geschäftsbeziehung<br />

haben sollen (Identitätsprinzip).<br />

Erleichterungen bei <strong>der</strong> Prüfung von<br />

kleinen Genossenschaften<br />

Bei kleinen Genossenschaften bis zu einer<br />

Bilanzsumme von 2 Mio. EUR soll sich die<br />

Prüfung auf die Feststellung <strong>der</strong> Ordnungsmäßigkeit<br />

<strong>der</strong> Geschäftsführung und die<br />

wirtschaftlichen Verhältnisse beschränken,<br />

ohne die formale Einbeziehung <strong>der</strong> Prüfung<br />

des Jahresabschlusses.<br />

Aufsicht über die genossenschaftlichen<br />

Prüfungsverbände<br />

Der GdW begrüßt, dass es nach dem Regierungsentwurf<br />

bei <strong>der</strong> bisherigen Ausgestaltung<br />

<strong>der</strong> Staatsaufsicht in Gestalt <strong>der</strong> Genossenschaftsreferenten<br />

<strong>der</strong> Län<strong>der</strong> bleiben<br />

soll.<br />

Gegenwärtig konkretisieren sich jedoch von<br />

Seiten <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> Bestrebungen, die Aufsicht<br />

über die Prüfungsverbände zu zentralisieren<br />

und von <strong>der</strong> bisher gemäß § 64<br />

GenG zuständigen obersten Landesbehörde,<br />

in <strong>der</strong>en Gebiet <strong>der</strong> jeweilige <strong>Verband</strong><br />

seinen Sitz hat, auf die Wirtschaftsprüferkammer<br />

(WPK) zu übertragen. Der GdW<br />

spricht sich strikt gegen solche Überlegungen<br />

aus.<br />

Die vom Wirtschaftsausschuss abgegebene<br />

Empfehlung <strong>der</strong> Übertragung <strong>der</strong> Aufsicht<br />

über die genossenschaftlichen Prüfungsverbände<br />

von den Län<strong>der</strong>n auf die Wirtschaftsprüferkammer<br />

hat im Plenum des Bundesrats<br />

keine Mehrheit gefunden und wurde<br />

daher nicht beschlossen.<br />

(ph)<br />

<strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong> 19


I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />

Entwicklung <strong>der</strong> Anzahl von<br />

Wohnungsgenossenschaften mit<br />

Spareinrichtung und des Einlagebestandes<br />

(Spareinlagen und<br />

Sparbriefe) sowie <strong>der</strong>en Anlagestruktur<br />

im Jahr 2005<br />

In Deutschland hatten zum 31. Dezember<br />

2005 insgesamt 43 Wohnungsgenossenschaften<br />

(Vorjahr: 42 Wohnungsgenossenschaften)<br />

eine eigene Spareinrichtung. Die<br />

Wohnungsgenossenschaft „Frohe Zukunft“<br />

e.G. in Halle hat im Jahr 2005 die Erlaubnis<br />

zum Betreiben des Einlagengeschäfts erhalten<br />

und hat ihr Spargeschäft im März 2005<br />

aufgenommen. Eine weitere Genossenschaft<br />

hat die Erlaubnis im Jahr 2005 erhalten<br />

und Anfang <strong>2006</strong> das Spargeschäft<br />

dann aufgenommen, so dass im März <strong>2006</strong><br />

im Bundesgebiet bereits 44 Wohnungsgenossenschaften<br />

eine Spareinrichtung betreiben.<br />

Der Spareinlagenbestand <strong>der</strong> 43 Genossenschaften<br />

betrug zum 31.Dezember 2005 rd.<br />

1.460,4 Mio. EUR (Vorjahr: 1.352,6 Mio.<br />

EUR). Damit ist ein Anstieg des Sparvolumens<br />

im Vergleich zum Vorjahr um rd.<br />

107,8 Mio. EUR bzw. 8,0 % (Vorjahresanstieg:<br />

7,25 %) zu verzeichnen. Der durchschnittliche<br />

Spareinlagenbestand zum 31.<br />

Dezember 2004 von rd. 32,2 Mio. EUR ist<br />

auf 34,0 Mio. EUR zum 31. Dezember 2005<br />

je Genossenschaft angestiegen.<br />

Werden dem Bestand von Spareinlagen das<br />

von 8 Genossenschaften ausgegebene Volumen<br />

von Sparbriefen in Höhe von 60,5<br />

Mio. EUR zum 31. Dezember 2005 (Vorjahresstichtag:<br />

56,0 Mio. EUR) hinzugezählt, so<br />

ergibt sich ein Gesamteinlagenbestand von<br />

Spareinlagen und Sparbriefen von rd. 1,5<br />

Mrd. EUR (Vorjahr: 1,4 Mrd. EUR).<br />

Bei den Spareinrichtungen erfolgten im Jahr<br />

2005 Einzahlungen in Höhe von 384,1 Mio.<br />

EUR (Vorjahr: 358,3 Mio. EUR) und Auszahlungen<br />

in Höhe von 317,8 Mio. EUR (Vor-<br />

jahr: 307,1 Mio. EUR). Aus den höheren<br />

Einzahlungen erfolgt ein Mehrbestand von<br />

Spareinlagen im Vergleich zum Vorjahresstichtag<br />

in Höhe von 66,3 Mio. EUR. Unter<br />

Berücksichtigung <strong>der</strong> erfolgten Zinsgutschriften<br />

in Höhe von 41,5 Mio. EUR ergibt<br />

sich das im Vergleich zum Vorjahr gestiegene<br />

Sparvolumen von insgesamt 107,8 Mio.<br />

EUR. Die Auszahlungen 2005 in Höhe von<br />

317,8 Mio. EUR entsprechen rd. 22,6 % des<br />

im Jahr 2005 gehaltenen durchschnittlichen<br />

Spareinlagenbestandes.<br />

Die durchschnittliche Höhe <strong>der</strong> 290.589<br />

Sparkonten (Vorjahr: 278.821 Sparkonten)<br />

beläuft sich zum 31. Dezember 2005 auf<br />

5.025,74 EUR (Vorjahr: 4.851,09 EUR).<br />

(ber)<br />

20 <strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong>


II Verbändeaktivitäten<br />

VdW/VdWg-Neujahrsempfang<br />

Wie immer zum Jahresbeginn führten beide<br />

Verbände zusammen mit <strong>der</strong> Architekten-<br />

und Ingenieurkammer am 09.01.<strong>2006</strong> ihren<br />

traditionellen Neujahrsempfang durch. Neben<br />

Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang<br />

Böhmer und Landtagspräsident Prof. Dr.<br />

Adolf Spotka konnten mehrere Minister,<br />

Staatssekretäre, Bundes- und Landtagsabgeordnete,<br />

Oberbürgermeister und Bürgermeister,<br />

Vertreter <strong>der</strong> Wissenschaft, Wirtschaft,<br />

an<strong>der</strong>er Organisationen und Verbände<br />

als Gäste begrüßt werden. In seinem<br />

ausführlichen Grußwort griff Ministerpräsident<br />

Prof. Dr. Böhmer den Schlusssatz unserer<br />

Presseerklärung vom 09.01.<strong>2006</strong> auf<br />

(„Stadtumbau ist nicht alles, aber ohne<br />

Stadtumbau fast alles nichts“) und betonte,<br />

dass die Landesregierung den Stadtumbau<br />

als ein wichtiges Anliegen weiter unterstützen<br />

werde.<br />

Für unsere Verbände sprach in diesem Jahr<br />

VdW-<strong>Verband</strong>sratsvorsitzen<strong>der</strong> Fritz-Peter<br />

Schade. Er betonte die positive Entwicklung<br />

des letzten Jahres und verknüpfte die guten<br />

Wünsche zum Neuen Jahr mit <strong>der</strong> Erwartung,<br />

dass sich diese insbeson<strong>der</strong>e für alle<br />

am Stadtumbau Beteiligten im Jahr <strong>2006</strong><br />

erfüllen mögen.<br />

(v. l. Ronald Meißner, Karl-Heinz Schönfeld, Prof. Dr.<br />

Wolfgang Böhmer, Fritz-Peter Schade, Jost Riecke)<br />

Der Presseartikel aus <strong>der</strong> Magdeburger<br />

Volksstimme vom 11.01.<strong>2006</strong> ist im Internet<br />

unter www.vdwvdwg.de (Rubrik Infothek ><br />

Presseinfos) eingestellt.<br />

(rie)<br />

Stadtumbaukongress 23.02.<strong>2006</strong><br />

Mit rund 600 Teilnehmern und einem interessanten<br />

Programm wurde <strong>der</strong> Stadtumbaukongress<br />

<strong>2006</strong> des GdW und <strong>der</strong> Regionalverbände<br />

in Magdeburg ein voller wohnungspolitischer<br />

Erfolg. Bundesbauminister<br />

Wolfgang Tiefensee sprach erstmals und<br />

noch innerhalb <strong>der</strong> 100-Tagefrist nach Regierungsbildung<br />

über die Vorstellung seines<br />

Ministeriums zum Stadtumbau. Er kündigte<br />

die Aufstockung <strong>der</strong> Stadtumbauprogramme<br />

Ost und auch West ebenso an wie die<br />

Erhöhung im Programm Soziale Stadt. Einer<br />

weiteren Entlastung von den Altschulden<br />

erklärte er jedoch bedauerlicherweise eine<br />

Absage.<br />

Wegen <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungsvorschläge zur Verwaltungsvereinbarung<br />

(Reduzierung <strong>der</strong><br />

Abrisszuschüsse u. a.) müssen noch weitere<br />

Erörterungen erfolgen.<br />

Sowohl Landesbauminister Dr. Karl-Heinz<br />

Daehre als auch beide wohnungswirtschaftliche<br />

Verbände unterstützen die For<strong>der</strong>ung<br />

nach uneingeschränkter Fortführung des<br />

Stadtumbaus unter Beibehaltung <strong>der</strong> Verwaltungsvereinbarung<br />

mit den Inhalten aus<br />

dem Vorjahr, damit nicht wie<strong>der</strong>um Verzögerungen<br />

o<strong>der</strong> Reduzierungen des För<strong>der</strong>umfanges<br />

eintreten.<br />

Im Rahmen des Kongresses wurden neben<br />

den politischen Grundsatzreden auch interessante<br />

Fachvorträge aus mehreren Kommunen<br />

gehalten.<br />

Insgesamt sind im GdW-Internetauftritt<br />

www.gdw.de weitere Informationen abrufbar.<br />

<strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong> 21


II Verbändeaktivitäten<br />

Die aktuelle Berichterstattung in <strong>der</strong> Magdeburger<br />

Volksstimme und <strong>der</strong> Mitteldeutschen<br />

Zeitung vom 24.02.<strong>2006</strong> sowie die<br />

Pressemeldungen von MBV und BMVBS<br />

vom 23.02.<strong>2006</strong> sind im Internet<br />

www.vdwvdwg.de (Rubrik Infothek > Presseinfos)<br />

nachlesbar.<br />

(rie)<br />

Politpodiumsdiskussion mit den<br />

Spitzenkandidaten zur Landtagswahl<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> traditionellen VdW/VdWg-<br />

Frühjahrstagung fand unter Mo<strong>der</strong>ation<br />

bei<strong>der</strong> <strong>Verband</strong>sdirektoren am 15.03.<strong>2006</strong><br />

eine Podiumsdiskussion mit den Spitzenkandidaten<br />

bzw. <strong>der</strong>en Vertretern <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit<br />

im Landtag vertretenen Parteien statt.<br />

Für die SPD und FDP nahmen die Spitzenkandidaten<br />

Jens Bullerjahn und Prof. Dr.<br />

Karl-Heinz Paqué teil, für den CDU-<br />

Spitzenkandidaten Minister Dr. Karl-Heinz<br />

Daehre und für den Die Linkspartei.PDS-<br />

Spitzenkandidaten Guido Henke.<br />

In den Eingangsstatements und den anschließenden<br />

Fragenrunden wurden vornehmlich<br />

die Themen Entwicklung des Landes<br />

<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>, För<strong>der</strong>schwerpunkte,<br />

Mehrwertsteuererhöhung, Stadtumbau und<br />

Wohnungsverkäufe erörtert. Dabei zeigten<br />

sich die parteipolitisch bedingt unterschiedlichen<br />

Auffassungen. Zum Stadtumbau und<br />

dessen Fortführung auch nach 2009 bekannten<br />

sich alle Kandidaten.<br />

Dem gesamten Verkauf von Wohnungsgesellschaften<br />

wi<strong>der</strong>sprachen die Politiker mit<br />

Ausnahme von Prof. Dr. Paqué.<br />

Bei <strong>der</strong> Mehrwertsteuer ergab sich eine Allianz<br />

von FDP und Die Linkspartei.PDS gegenüber<br />

<strong>der</strong> CDU und SPD.<br />

Sehr streitig war das Thema, wie und in<br />

welchem Umfang generell För<strong>der</strong>ung im<br />

Land <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> betrieben werden soll.<br />

Insgesamt war die Diskussion sehr interessant<br />

und offenbarte viele Einzelheiten <strong>der</strong><br />

politischen Absichten. Die Wahrhaftigkeit<br />

<strong>der</strong> Aussagen wird jetzt nach <strong>der</strong> Wahl im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Umsetzung in <strong>der</strong> künftigen<br />

Politik zu prüfen sein.<br />

Insgesamt war die traditionelle VdW/VdWg-<br />

Frühjahrstagung mit rund 200 teilnehmenden<br />

Aufsichtsräten, Vorständen und Geschäftsführern<br />

wie<strong>der</strong>um eine gelungene<br />

Veranstaltung, die einen Überblick über die<br />

aktuellen Themen mit den entsprechenden<br />

Informationen vermittelte.<br />

(rie)<br />

16. Landes-Bau-Ausstellung (LBA)<br />

vom 03.-05.03.<strong>2006</strong><br />

Auch in diesem Jahr beteiligten sich die<br />

wohnungswirtschaftlichen Verbände <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>s<br />

und die WSA mit einem Gemeinschaftsstand<br />

an <strong>der</strong> jährlich stattfindenden<br />

Messe. Zentrale Themen sowohl bei<br />

<strong>der</strong> Eröffnungspodiumsdiskussion als auch<br />

auf dem Stand <strong>der</strong> Verbände waren <strong>der</strong><br />

Stadtumbau sowie die regenerativen Energien.<br />

Im Laufe <strong>der</strong> drei Tage waren Bauminister<br />

Dr. Karl-Heinz Daehre, weitere Vertreter <strong>der</strong><br />

Ministerien, aus <strong>der</strong> Politik, <strong>der</strong> Wirtschaft,<br />

<strong>der</strong> Wissenschaft und an<strong>der</strong>er Organisationen<br />

sowie unser VdW/VdWg-Fachausschuss<br />

Bau und viele weitere interessierte Messebesucher<br />

auf dem Stand zu Gast.<br />

Die Landesbauausstellung <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong><br />

ist und bleibt für die Verbände ein Diskussionsforum<br />

und -instrument zur Darstellung<br />

<strong>der</strong> wohnungswirtschaftlichen Problembereiche<br />

sowie <strong>der</strong> Werbung für die durch die<br />

Verbände formulierten Lösungsvorschläge<br />

zur Beschleunigung des Stadtumbauprozesses.<br />

22 <strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong>


II Verbändeaktivitäten<br />

Auf <strong>der</strong> 16. Landesbauausstellung <strong>Sachsen</strong>-<br />

<strong>Anhalt</strong> präsentierten insgesamt 106 Aussteller<br />

ihre Projekte, Leistungen, Pläne und<br />

Ideen. Mit mehr als 9.400 Besuchern konnte<br />

die LBA <strong>2006</strong> einen erfreulichen Zuwachs<br />

verzeichnen.<br />

(v. l. Ronald Meißner, Dr. Karl-Heinz Daehre, Jost<br />

Riecke)<br />

(Gemeinschaftsstand VdW/VdWg/WSA)<br />

(schm)<br />

Übersicht <strong>der</strong> VdW/VdWg Informationsveranstaltungen,Fachtagungen,<br />

Seminarveranstaltungen,<br />

Fachausschuss-, Arbeitsgemeinschafts-,<br />

Arbeitsgruppen- und Arbeitskreissitzungen<br />

Informationsveranstaltungen:<br />

10.01.<strong>2006</strong> – Betrieblicher Leistungsvergleich<br />

für das Jahr 2004<br />

(> siehe hierzu auch Beitrag von Seite 16)<br />

Tagesordnung:<br />

- Betriebsvergleich für das Jahr 2004<br />

anhand bedeuten<strong>der</strong> Kennzahlen<br />

1. Vorbemerkungen zum betrieblichen<br />

Leistungsvergleich 2004 in<br />

<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong><br />

2. Präsentation ausgewählter<br />

Kennzahlen<br />

a. Kennziffern und <strong>der</strong>en<br />

Ermittlung<br />

b. Aussagewert und Bedeutung<br />

<strong>der</strong> Kennziffern<br />

c. Entwicklung dieser<br />

Kennziffern im Zeitraum<br />

von 1997 bis zum Jahr<br />

2004 in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong><br />

(regional und nach Größenordnung)<br />

3. Muster einer Einzelauswertung<br />

- Bewertung <strong>der</strong> <strong>Wohnungswirtschaft</strong><br />

des Landes <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong><br />

- aus Sicht <strong>der</strong> Deutschen Kreditbank<br />

AG<br />

- aus Sicht <strong>der</strong> Norddeutschen<br />

Landesbank<br />

Zum Stand:<br />

- For<strong>der</strong>ungsverkäufe<br />

- Beleihungswertverordnung<br />

- <strong>Wohnungswirtschaft</strong> <strong>2006</strong><br />

<strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong> 23


II Verbändeaktivitäten<br />

Fachtagungen:<br />

15./16.03.<strong>2006</strong> – Frühjahrstagung für Aufsichtsräte,<br />

Geschäftsführer und Vorstände<br />

(> siehe hierzu auch Beitrag von Seite 22)<br />

Tagesordnung:<br />

- <strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell –<br />

Schwerpunktthemen im Überblick –<br />

- Erfolgsfaktor Personal – Personalentwicklung<br />

und Bildungsangebote im<br />

Umbruch<br />

- <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> vor <strong>der</strong> Wahl – Podiumsdiskussion<br />

mit den Spitzenkandidaten<br />

bzw. Vertretern <strong>der</strong> im Landtag<br />

vertretenen Parteien –<br />

- Zur Neuordnung <strong>der</strong> Kompetenz von<br />

Vorstand, Geschäftsführung und Aufsichtsrat<br />

– von <strong>der</strong> Genossenschaftsreform<br />

bis zur Neuausrichtung des<br />

GmbH-Rechts<br />

- Europa aktuell<br />

- Stadtumbau aus Sicht des Ökonomen<br />

- Aktuelle Steuergesetzgebung<br />

Seminarveranstaltungen:<br />

26.01.<strong>2006</strong> – Gedächtnis- und Konzentrationstraining<br />

Ziele/Inhalte:<br />

In diesem Seminar eignen sie sich Techniken<br />

zur Informationsaufnahme, -verarbeitung<br />

und -speicherung an. Sie erinnern sich nicht<br />

nur besser an Begriffe und Zusammenhänge,<br />

son<strong>der</strong>n steigern Ihre Merkfähigkeit und<br />

Lerneffizienz deutlich. Sie werden souveräner<br />

und selbstbewusster. Durch gezielte und<br />

fortdauernde Anwendung gehirngerechten<br />

Lernens steigern sie ihre Gedächtnisleistung<br />

und schöpfen ihre kreativen Potenziale voll<br />

aus.<br />

15.02.<strong>2006</strong> – Grundzüge <strong>der</strong> neuen Landesbauordnung<br />

<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> / Aktuelles<br />

Baurecht <strong>2006</strong> – Bauverträge erfolgreich<br />

gestalten und managen<br />

Ziele/Inhalte:<br />

- wesentliche Regelungsinhalte <strong>der</strong><br />

neuen Landesbauordnung <strong>Sachsen</strong>-<br />

<strong>Anhalt</strong><br />

- Bauvertrag als Werkvertrag<br />

- Bedeutung <strong>der</strong> Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

für den Bauvertrag<br />

- Vollmacht im Bauablauf<br />

- Leistungsbeschreibung<br />

- Bauverzögerung<br />

- Abnahme gem. § 12 VOB/B<br />

- Vertragsstrafe<br />

- Kündigung gem. §§ 8, 9 VOB/B<br />

- Mangelansprüche nach BGB und VOB<br />

- Vergütung<br />

- Sicherheiten<br />

02.03.<strong>2006</strong> – Kompetenztraining für Konfliktsituationen<br />

– die Methode <strong>der</strong> Gewaltfreien<br />

Kommunikation (GFK)<br />

Ziele/Inhalte:<br />

In diesem Seminar werden wichtige Verhaltensweisen<br />

für professionelles Handeln im<br />

Konfliktfall vermittelt. Dabei sind spezielle<br />

Kommunikationstechniken aus <strong>der</strong> „Gewaltfreien<br />

Kommunikation“ an Situationen<br />

alltäglicher Konfliktfälle angepasst. Diese<br />

Verhaltensweisen unterstützen sie beim<br />

aktiven, sicheren Handeln und Kommunizieren,<br />

wenn es darauf ankommt. Gestärkt<br />

werden außerdem das eigene Selbstbewusstsein<br />

und das Sicherheitsgefühl für<br />

solche beson<strong>der</strong>en Fälle in <strong>der</strong> Praxis.<br />

24 <strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong>


II Verbändeaktivitäten<br />

29.03.<strong>2006</strong> – Erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit<br />

Ziele/Inhalte:<br />

Nutzen sie die gezielte Zusammenarbeit mit<br />

den Medien als einen wichtigen Baustein<br />

ihrer erfolgreichen und kostengünstigen<br />

Öffentlichkeitsarbeit, um die Bekanntheit,<br />

Akzeptanz und Nachfrage zu erhöhen. In<br />

diesem Seminar erfahren sie, wie sie die<br />

erfolgreiche Kommunikation über PR-<br />

Instrumente zur Verbesserung des Images<br />

Ihres Wohnungsunternehmens noch besser<br />

nutzen können.<br />

Fachausschusssitzungen:<br />

22.02.<strong>2006</strong> – Fachausschuss Recht<br />

Tagesordnung:<br />

- Rechtsfragen rund um das Thema<br />

Einrohrheizung (Abrechnungsgerechtigkeit,<br />

Verän<strong>der</strong>ung von Abrechnungsschlüsseln)<br />

- Vereinbarte Kündigungsfristen im<br />

Vertrag in Zusammenhang mit <strong>der</strong><br />

Neuregelung <strong>der</strong> Kündigungsfrist für<br />

den Mieter<br />

- Rechtsprobleme rund um die Veröffentlichung<br />

von Betriebskostenspiegeln<br />

- Rechtsfragen zum Energiepass<br />

- Rechtsfragen zur Beendigung bzw.<br />

Aufrechterhaltung von Nutzungsverträgen<br />

von Garagengrundstücken vor<br />

und nach dem 31.12.<strong>2006</strong><br />

03.03.<strong>2006</strong> – Fachausschuss Bau (mit anschließendem<br />

Besuch <strong>der</strong> Landesbauausstellung<br />

<strong>2006</strong>)<br />

Tagesordnung:<br />

- Beratung und Bestätigung des Arbeitsplanes<br />

<strong>2006</strong><br />

- För<strong>der</strong>ung <strong>2006</strong><br />

28.03.<strong>2006</strong> – Fachausschuss Berufliche Bildung<br />

und Personalentwicklung<br />

Tagesordnung:<br />

- Informationen und Ergebnisse <strong>der</strong><br />

Fachtagung für Berufsschullehrer in<br />

Hamburg<br />

- Aktueller Sachstand zur Neuordnung<br />

<strong>der</strong> Berufsausbildung „Immobilienkaufmann/-frau“<br />

- Vorbereitung <strong>der</strong> Informationsveranstaltung<br />

„<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell“<br />

für Auszubildende in den Wohnungsunternehmen<br />

- Schulungs- und Seminarthemen <strong>der</strong><br />

Verbände<br />

Arbeitsgemeinschaften/-gruppen:<br />

17.01.<strong>2006</strong> – Arbeitskreis “Altersgerechtes<br />

Wohnen“ (VdW/VdWg in Zusammenarbeit<br />

mit dem DRK)<br />

18.01.<strong>2006</strong> – Arbeitskreis „Rating und neue<br />

Finanzierungsmodelle“ (Mitteldeutsche Verbände)<br />

26.01.<strong>2006</strong> – Arbeitsgemeinschaft Harz<br />

(VdW)<br />

26.01.<strong>2006</strong> – Arbeitskreis „Magdeburger<br />

Wohnungsgenossenschaften“ (VdWg)<br />

31.01.<strong>2006</strong> – Arbeitsgespräch „Modellprojekte<br />

Stilllegung von oberen Etagen“<br />

(VdW/VdWg in Zusammenarbeit mit dem<br />

MBV)<br />

22.02.<strong>2006</strong> und 27.03.<strong>2006</strong> – Arbeitsgruppe<br />

Marketing (VdW)<br />

29.03.<strong>2006</strong> – Arbeitsgemeinschaft Süd<br />

(VdW)<br />

30.03.<strong>2006</strong> – Arbeitskreis „Rechnungslegung/Bilanzierung“<br />

(VdWg)<br />

(pa/bü)<br />

<strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong> 25


II Verbändeaktivitäten<br />

Verbände im Gespräch<br />

Zu wohnungspolitischen und wohnungswirtschaftlichen<br />

Themen führten die Verbände<br />

zahlreiche Gespräche u. a. im Bauministerium<br />

(Stadtumbaubeiratsitzung, Gesprächsrunde<br />

mit Banken, Referatsleitertreffen<br />

Fachkommission „Städtebau“ <strong>der</strong> Bauministerkonferenz),<br />

im Sozialministerium<br />

(Erörterung zur Anhörung eines Sozialpolitischen<br />

Gesamtkonzeptes) und beteiligten<br />

sich am Informationsaustausch zur zukünftigen<br />

Entwicklung des Stadtumbau Ost <strong>der</strong><br />

SPD-Landtagsfraktion.<br />

Zum Thema ALG II/Kosten <strong>der</strong> Unterkunft<br />

führten sie Gespräche mit dem Landesdatenschutzbeauftragten<br />

und gaben zahlreiche<br />

Interviews zum Thema. Sie arbeiteten<br />

im Rahmen <strong>der</strong> Ad-hoc-AG Energiestrategie<br />

und Technische Infrastruktur/Stadtumbau<br />

des GdW an <strong>der</strong> Erstellung von Arbeitshilfen<br />

mit. Weiterhin nahmen sie an den Sitzungen<br />

des isw Netzwerk Stadtumbau in Halle<br />

teil.<br />

Traditionell zum Jahresbeginn nahmen sie<br />

an zahlreichen Neujahrsempfängen u. a. <strong>der</strong><br />

Landesregierung, <strong>der</strong> im Landtag von <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong><br />

vertretenen Parteien, <strong>der</strong> Industrie-<br />

und Handelskammern Magdeburg und<br />

Halle/Dessau, des GdW und zahlreicher Verbände<br />

und Organisationen teil.<br />

Innerhalb <strong>der</strong> Mitgliedschaft waren beide<br />

Verbände bei Fachgesprächen, Jubiläen und<br />

sonstigen Veranstaltungen präsent.<br />

(pa)<br />

26 <strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong>


III Recht<br />

Fogging<br />

Das so genannte Phänomen des plötzlichen<br />

Schwarzwerdens von Wohnungen bzw. von<br />

Einrichtungsgegenständen in Wohnungen<br />

beschäftigt zunehmend die Gerichte wie<br />

auch die Gutachter. Nach momentanem<br />

Kenntnisstand wirken hier mehrere chemische<br />

Prozesse ineinan<strong>der</strong>, die zu den<br />

Schwarzverfärbungen führen.<br />

Nunmehr hat <strong>der</strong> BGH mit Beschluss vom<br />

25.01.<strong>2006</strong> (Az. VIII ZR 223/04) dazu festgestellt,<br />

dass die Voraussetzungen für den<br />

von einem Mieter wegen des so genannten<br />

Fogging gegen den Vermieter geltend gemachten<br />

Schadenersatzanspruch aus<br />

§ 536 a BGB einschließlich des Verschuldens<br />

des Vermieters vom Mieter darzulegen und<br />

zu beweisen sind. Insoweit gilt nur dann<br />

etwas an<strong>der</strong>es, wenn feststeht, dass die<br />

Schadensursache im Herrschafts- und Einflussbereich<br />

des Vermieters gesetzt worden<br />

ist; in diesem Fall muss sich <strong>der</strong> Vermieter<br />

hinsichtlich des Verschuldens entlasten.<br />

Der BGH bestätigte damit die getroffene<br />

Entscheidung des Berufungsgerichtes, dass<br />

grundsätzlich alle Voraussetzungen für den<br />

vom Kläger, hier dem Mieter, wegen des<br />

schwärzlichen Nie<strong>der</strong>schlags in <strong>der</strong> Wohnung<br />

geltend gemachten Schadensersatzanspruch<br />

und damit auch das Verschulden<br />

des Vermieters von diesem darzulegen und<br />

zu beweisen sind. Dies entspricht nicht nur<br />

<strong>der</strong> ganz herrschenden Auffassung, son<strong>der</strong>n<br />

auch <strong>der</strong> Rechtsprechung des BGH (siehe z.<br />

B. Entscheidung des BGH vom 15.03.2000,<br />

Az. XII ZR 81/97).<br />

Der Grundsatz, dass <strong>der</strong> Mieter die Voraussetzungen<br />

des Schadenersatzanspruches<br />

aus § 536 a Abs. 1 BGB darzulegen und zu<br />

beweisen hat, folgt rein aus dem Wortlaut<br />

<strong>der</strong> Vorschrift sowie <strong>der</strong> allgemeinen zivilprozessrechtlichen<br />

Regelung, dass <strong>der</strong> Anspruchsteller<br />

die Darlegungs- und Beweislast<br />

für die Voraussetzung des von ihm geltend<br />

gemachten Anspruches trägt.<br />

Bei Interesse kann die vorgenannte Entscheidung<br />

des BGH vom 25.01.<strong>2006</strong> bei<br />

den Verbänden abgefor<strong>der</strong>t werden.<br />

(ph)<br />

Geltendmachung eines Mo<strong>der</strong>nisierungszuschlages<br />

bei Einbau<br />

von Isolierglasfenstern<br />

Ersetzt <strong>der</strong> Vermieter vorhandene Isolierglasfenster<br />

durch neue Fenster, kann er die<br />

Miete aufgrund dieser Maßnahme nach §<br />

559 Abs. 1 BGB nur dann erhöhen, wenn er<br />

in <strong>der</strong> Erläuterung <strong>der</strong> Mieterhöhung nach §<br />

559 b Abs. 1 Satz 2 BGB nicht nur die Beschaffenheit<br />

<strong>der</strong> neuen Fenster (etwa durch<br />

Angabe <strong>der</strong> Wärmedurchgangskoeffizienten)<br />

beschreibt, son<strong>der</strong>n auch den Zustand<br />

<strong>der</strong> alten Fenster so genau angibt, dass <strong>der</strong><br />

Mieter einen entsprechenden Vergleich anstellen<br />

und den vom Vermieter in <strong>der</strong> Mieterhöhungserklärung<br />

aufgezeigten Energiespareffekt<br />

beurteilen kann. Dies gilt jedenfalls<br />

dann, wenn <strong>der</strong> Mieter keine weiteren<br />

Erkenntnisse über die Qualität <strong>der</strong> alten<br />

Fenster hat. Entscheidung des BGH vom<br />

25.01.<strong>2006</strong> (Az. VIII ZR 47/05).<br />

Im vorliegenden Fall stritten die Parteien<br />

über die Zahlung einer um 73,03 Euro erhöhten<br />

Miete ab Januar 2003. Das zunächst<br />

angerufene Amtsgericht hat die Klage hinsichtlich<br />

<strong>der</strong> Mieterhöhung gem. § 549 BGB<br />

um ca. 35,00 Euro wegen des Einbaus neuer<br />

Fenster stattgegeben. Weiter vertrat das<br />

Berufungsgericht die Ansicht, dass die neu<br />

eingebauten Kunststofffenster technisch<br />

höherwertig seien als die zuvor vorhandenen<br />

30 Jahre alten Aluminiumfenster. Das in<br />

<strong>der</strong> ersten Instanz eingeholte Gutachten<br />

bestätigte die Höherwertigkeit <strong>der</strong> Maßnahme,<br />

die zu einer nachhaltigen Einsparung<br />

von Energie führte. Die Energieeinsparnis<br />

bezog sich im vorliegenden Fall<br />

jedoch ausschließlich auf die Wohnung <strong>der</strong><br />

Mietsache und nicht auf den weiter durchgeführten<br />

Einbau von Fenstern im Hausflur<br />

und die Haustür. Der BGH vertrat zum vorliegendem<br />

Fall des Einbaus <strong>der</strong> Isolierglas-<br />

<strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong> 27


III Recht<br />

fenster jedoch eine an<strong>der</strong>e Auffassung und<br />

führte aus, dass zwar grundsätzlich <strong>der</strong><br />

Vermieter im Rahmen des § 559 BGB die<br />

Miete unter Umständen dann aufgrund von<br />

Mo<strong>der</strong>nisierungsmaßnahmen erhöhen<br />

kann, wenn er bauliche Maßnahmen durchführt,<br />

die den Gebrauchswert <strong>der</strong> Mietsache<br />

nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse<br />

auf Dauer verbessern o<strong>der</strong><br />

nachhaltige Einsparung von Energie mit sich<br />

führen. Die Erklärung ist gem. § 559 b BGB<br />

nur wirksam, wenn in ihr die Erhöhung aufgrund<br />

<strong>der</strong> entstandenen Kosten berechnet<br />

und entsprechend den Voraussetzungen <strong>der</strong><br />

§§ 559 und 559 a BGB erläutert wird. In<br />

dieser Erläuterung muss <strong>der</strong> Vermieter darlegen,<br />

inwiefern die von ihm durchgeführten<br />

baulichen Maßnahmen solche sind, die<br />

den Gebrauchswert <strong>der</strong> Mietsache nachhaltig<br />

erhöhen bzw. wie im vorliegenden Fall<br />

eine nachhaltige Einsparung von Energie<br />

bewirken. Hierbei muss <strong>der</strong> Mieter in die<br />

Lage versetzt werden, die Erhöhung plausibel<br />

nachvollziehen zu können. Insbeson<strong>der</strong>e<br />

bei baulichen Maßnahmen zur Einsparung<br />

von Heizenergien soll sich aus <strong>der</strong> Erklärung<br />

des Vermieters ergeben, dass z. B. in<br />

Schlagworten die Maßnahme erläutert wird<br />

und hier auch die entsprechenden Tatbestände<br />

insbeson<strong>der</strong>e für die nachhaltige<br />

Einsparung von Heizenergie sich in den einzelnen<br />

Positionen, die <strong>der</strong> Mo<strong>der</strong>nisierung<br />

unterliegen, sich wie<strong>der</strong> finden.<br />

Ausdrücklich führte <strong>der</strong> BGH aus, wie es<br />

auch gängige Rechtsprechung ist, dass die<br />

Vorlage einer Wärmebedarfsberechnung<br />

nicht nötig ist.<br />

Ausreichend und erfor<strong>der</strong>lich ist eine plausible<br />

Darlegung des Energieeinspareffektes<br />

sowie eine gegenständliche Beschreibung<br />

<strong>der</strong> alten und <strong>der</strong> neuen Wärmedurchgangskoeffizienten.<br />

Der Vermieter hat im vorliegenden Fall zu<br />

wenig Erläuterungen gegenüber dem Mieter<br />

vorgenommen, in dem er lediglich die<br />

Vorschrift des § 559 BGB teilweise wie<strong>der</strong>-<br />

holte. Die beigefügten Kostenaufstellungen<br />

des Vermieters genügten diesen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

nicht. Im vorliegenden Fall wurde<br />

lediglich dargestellt, dass die neuen Wärme<br />

einen Wärmedurchgangskoeffizienten von<br />

1,1 W/m 2<br />

k aufweisen, ohne das in dem<br />

Schreiben z. B. <strong>der</strong> Zustand <strong>der</strong> alten Fenster<br />

ausreichend beschrieben ist.<br />

Ausdrücklich führte <strong>der</strong> BGH aus, dass eine<br />

Mieterhöhungserklärung, die nicht den Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

des § 559 b BGB entspricht,<br />

nichtig ist. Eine Nachbesserung ist damit im<br />

Prozess nicht möglich.<br />

(ph)<br />

Bundesgerichtshof zur Abrechnung<br />

von Betriebskosten im<br />

Wohnraummietrecht<br />

Urteil des Bundesgerichtshofes vom 8. März<br />

<strong>2006</strong> (Az. VIII ZR 78/05)<br />

Der Mieter bewohnt eine nicht preisgebundene<br />

Wohnung <strong>der</strong> Vermieterin. Die Parteien<br />

streiten um rückständiger Mieten sowie<br />

Nachfor<strong>der</strong>ungen aus Betriebskostenabrechnungen.<br />

Der Mieter hat beanstandet, dass die Vermieterin<br />

die im selben Gebäude befindlichen<br />

Gewerbeflächen und die darauf entfallenden<br />

Kosten in den Betriebskostenabrechnungen<br />

nicht vorweg abgezogen und<br />

ihm darüber hinaus trotz eines entsprechenden<br />

Verlangens keine Fotokopien zu<br />

den einzelnen Abrechnungsbelegen überlassen<br />

habe.<br />

Der BGH hat ausgeführt, dass bei <strong>der</strong> Abrechnung<br />

des Vermieters von preisfreiem<br />

Wohnraum über Betriebskosten, soweit die<br />

Parteien nichts an<strong>der</strong>es vereinbart haben,<br />

ein Vorwegabzug <strong>der</strong> Kosten, die auf die in<br />

einem gemischt genutzten Gebäude befindlichen<br />

Gewerbeflächen entfallen, jedenfalls<br />

dann nicht geboten ist, wenn sie hinsichtlich<br />

aller o<strong>der</strong> einzelner Betriebskostenarten<br />

28 <strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong>


III Recht<br />

nicht zu einer ins Gewicht fallenden Mehrbelastung<br />

<strong>der</strong> Wohnraummieter führen.<br />

Der Vorwegabzug ist ausdrücklich für bestimmte<br />

Mietverhältnisse im öffentlich geför<strong>der</strong>ten<br />

Wohnungsbau (§ 20 NMV) gesetzlich<br />

vorgeschrieben.<br />

Er soll verhin<strong>der</strong>n, dass die Wohnungsmieter<br />

mit Kosten belastet werden, die allein o<strong>der</strong><br />

in höherem Maße aufgrund einer gewerblichen<br />

Nutzung in gemischt genutzten Objekten<br />

entstehen.<br />

Dem Mieter entsteht jedoch kein Nachteil,<br />

wenn er durch die Umlage <strong>der</strong> auf das Gebäude<br />

entfallenden Gesamtkosten nach<br />

einem einheitlich für alle Mieter geltenden<br />

Maßstab nicht schlechter gestellt wird als im<br />

Falle einer Voraufteilung zwischen Wohn-<br />

und Gewerbeflächen.<br />

Der BGH hat weiter festgestellt, dass <strong>der</strong><br />

Mieter preisfreien Wohnraums grundsätzlich<br />

keinen Anspruch gegen den Vermieter auf<br />

Überlassung von Fotokopien <strong>der</strong> Abrechnungsbelege<br />

zur Betriebskostenabrechnung<br />

hat. Einen Anspruch des Mieters sieht das<br />

Gesetz für preisfreien Wohnraum nicht vor.<br />

Der Vermieter kann ein berechtigtes Interesse<br />

daran haben, den Mieter auf die Einsichtnahme<br />

in die Rechnungsbelege zu verweisen<br />

die dessen Interesse an einer Überprüfung<br />

<strong>der</strong> Abrechnung in <strong>der</strong> Regel hinreichend<br />

Rechnung trägt.<br />

Ein Anspruch des Mieters auf Übermittlung<br />

von Fotokopien kommt nach Treu und<br />

Glauben (§ 242 BGB) allerdings ausnahmsweise<br />

dann in Betracht, wenn ihm die Einsichtnahme<br />

in die Abrechnungsunterlagen<br />

in den Räumen des Vermieters nicht zugemutet<br />

werden kann.<br />

(ph)<br />

Abzug von Kosten für die Warmwassererwärmung<br />

Urteil des Landessozialgerichtes Baden-<br />

Württemberg vom 30.08.2005 (Az. L 12 AS<br />

2023/05)<br />

Wir hatten darüber berichtet, dass es strittig<br />

ist, begründet durch ein Urteil des Sozialgerichts<br />

Mannheim, ob <strong>der</strong> Empfänger von<br />

Hilfen im Rahmen von Hartz IV einen Abzug<br />

von so genannten Erwärmungskosten für<br />

Warmwasser gegen sich gelten lassen muss.<br />

Das nunmehr angerufene Landessozialgericht<br />

Baden-Württemberg beurteilte den<br />

vorliegenden Sachverhalt jedoch lei<strong>der</strong> an<strong>der</strong>s<br />

als die Vorinstanz. Im vorliegenden Fall<br />

stritten die Parteien darüber, inwieweit die<br />

Nebenkosten neben <strong>der</strong> Wohnungsmiete<br />

voll zu übernehmen sind und damit die Regelleistung<br />

zu gering bemessen ist. Nach<br />

<strong>der</strong> Regelsatzverordnung umfasst die Regelleistung<br />

insbeson<strong>der</strong>e die Stromkosten und<br />

die Kosten für den Energieaufwand zur<br />

Wassererwärmung. Demnach, so führte das<br />

Landessozialgericht aus, dürfen die Stromkosten<br />

sowie die Kosten für die Wassererwärmung<br />

nicht im Rahmen <strong>der</strong> Kosten <strong>der</strong><br />

Unterkunft gem. § 22 SGB II ein weiteres<br />

Mal übernommen werden. Dementsprechend<br />

führte das Landessozialgericht aus,<br />

dass <strong>der</strong> Träger zutreffend von den anfallenden<br />

Nebenkosten/Heizkosten in Höhe<br />

von 57,00 EUR die bereits im Regelsatz enthaltenen<br />

Kosten von pauschal 9,00 EUR für<br />

die Wassererwärmung und 10,28 EUR<br />

Stromkosten abgezogen hat.<br />

Weitere Urteile zum vorliegenden Sachverhalt<br />

liegen den Verbänden lei<strong>der</strong> nicht vor.<br />

Sofern weitere Negativurteile zu Lasten von<br />

Empfängern <strong>der</strong> Regelleistung vorliegen,<br />

bitten wir hier um entsprechende Information.<br />

(ph)<br />

<strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong> 29


III Recht<br />

Gesetz zur Än<strong>der</strong>ung des SGB II<br />

und an<strong>der</strong>er Gesetze<br />

Ohne dass die <strong>Wohnungswirtschaft</strong> dazu<br />

angehört wurde, hat <strong>der</strong> Bundestag mit <strong>der</strong><br />

Mehrheit <strong>der</strong> Stimmen <strong>der</strong> Koalition ein<br />

Än<strong>der</strong>ungsgesetz zum SGB II und an<strong>der</strong>er<br />

Gesetze beschlossen.<br />

Die vorgesehenen gesetzlichen Regelungen<br />

führen dazu, dass zukünftig Mietschulden<br />

von Empfängern des Arbeitslosengeldes II<br />

nur noch darlehensweise übernommen<br />

werden. Des Weiteren sollen Haushalte, die<br />

we<strong>der</strong> das Arbeitslosengeld II noch Sozialhilfe<br />

beziehen im Gegensatz zu den bisher<br />

geltenden gesetzlichen Regelungen von <strong>der</strong><br />

Möglichkeit <strong>der</strong> Mietschuldenübernahme<br />

durch die Kommunen ganz ausgeschlossen<br />

sein. U. E. wird die geplante gesetzliche<br />

Regelung für die Mitgliedsunternehmen<br />

erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen<br />

haben.<br />

(ph)<br />

Betriebskostenspiegel<br />

Der Deutsche Mieterbund hatte bereits Ende<br />

des vergangenen Jahres einen so genannten<br />

Betriebskostenspiegel für Gesamtdeutschland<br />

herausgegeben, um nachvollziehbare<br />

Kosten für Vermieter und Mieter<br />

bei den Betriebskostenabrechnungen darzustellen.<br />

Nunmehr liegen für einzelne Bundeslän<strong>der</strong><br />

und einzelne Städte Betriebskostenauswertungen<br />

vor, die in Form eines Betriebskostenspiegels<br />

dargestellt wurden. Insbeson<strong>der</strong>e<br />

zur Bewertung des Betriebskostenspiegels<br />

für <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> ist darauf zu verweisen,<br />

dass die Mehrzahl <strong>der</strong> dort ausgewiesenen<br />

Betriebskosten mangels <strong>der</strong> Vorlage von<br />

empirischen Daten nur aus dem gesamtdeutschen<br />

Betriebskostenspiegel entnommen<br />

werden konnten.<br />

Ausdrücklich möchten die Verbände darauf<br />

verweisen, dass die dort enthaltenen Angaben<br />

keine verbindlichen Ausführungen hinsichtlich<br />

<strong>der</strong> möglichen abrechenbaren Positionen<br />

und Beträge in <strong>der</strong> Betriebskostenabrechnung<br />

darstellen.<br />

(ph)<br />

30 <strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong>


IV Multimedia und innovative Entwicklungen<br />

VdW/VdWg-Internetauftritt<br />

www.vdwvdwg.de - Zugriffsstatistik<br />

Der nachfolgenden Übersicht ist zu entnehmen,<br />

dass sich die Zahl <strong>der</strong> Besucher<br />

unserer Website in den ersten drei Monaten<br />

des Jahres <strong>2006</strong> erhöht hat:<br />

Monat Besucher<br />

November 2005 2.571<br />

Dezember 2005 2.405<br />

Januar <strong>2006</strong> 3.022<br />

Februar <strong>2006</strong> 2.835<br />

März <strong>2006</strong> 3.472<br />

(schm)<br />

BSI veröffentlicht neues IT-<br />

Grundschutzhandbuch<br />

Das Bundesamt für Sicherheit in <strong>der</strong> Informationstechnik<br />

(BSI) veröffentlichte das<br />

neue IT-Grundschutzhandbuch, erweitert<br />

durch neue Bausteine und BSI-Standards<br />

zum Thema „IT-Sicherheitsmanagement“.<br />

Das IT-Grundschutzhandbuch des BSI bietet<br />

IT-Sicherheitsverantwortlichen in Verwaltung<br />

und Wirtschaft seit vielen Jahren eine<br />

zuverlässige Hilfestellung bei <strong>der</strong> Erstellung<br />

und Umsetzung von IT-<br />

Sicherheitskonzepten. Es enthält Standardsicherheitsmaßnahmen,<br />

Umsetzungshinweise<br />

und Hilfsmittel für zahlreiche IT-<br />

Konfigurationen, die typischerweise im heutigen<br />

IT-Einsatz anzutreffen sind.<br />

Die zu Beginn diesen Jahres erschienene<br />

Version des IT-Grundschutzhandbuches<br />

wurde um neue Komponenten erweitert:<br />

Hinzu gekommen sind die Bausteine IT-<br />

Sicherheitssensibilisierung und -schulung,<br />

Client unter Windows XP, Mobiler Arbeitsplatz<br />

und Besprechungs-, Veranstaltungs-<br />

und Schulungsräume. Bereits vorhandene<br />

Bausteine wie IT-Sicherheitsmanagement,<br />

Organisation, Personal, Allgemeiner Server,<br />

Allgemeiner Client und Laptop wurden stark<br />

überarbeitet und aktualisiert.<br />

Gleichzeitig hat das BSI begonnen, eine<br />

Schriftenreihe mit Standards zu verschiedenen<br />

Aspekten <strong>der</strong> Informationssicherheit<br />

aufzubauen „Die Standards enthalten konkrete<br />

Empfehlungen des BSI zu Methoden,<br />

Prozessen und Verfahren sowie Vorgehensweisen<br />

und Maßnahmen mit Bezug zur IT-<br />

Sicherheit“, erklärte Dr. Udo Helmbrecht,<br />

Präsident des BSI. Mit den Standards greife<br />

das BSI Themenbereiche auf, die von grundsätzlicher<br />

Bedeutung für die Informationssicherheit<br />

in Unternehmen o<strong>der</strong> Behörden<br />

sind und für die sich national o<strong>der</strong> international<br />

sinnvolle und zweckmäßige Herangehensweisen<br />

etabliert haben, so <strong>der</strong> Präsident<br />

weiter.<br />

Der Preis <strong>der</strong> Ergänzungslieferung des IT-<br />

Grundschutzhandbuches (bestehend aus 2<br />

neuen Ordnern, Registern und 3.180 Seiten<br />

Inhalt) liegt bei 125,80 EUR. Sie kann beim<br />

Bundesanzeiger-Verlag o<strong>der</strong> über den<br />

Buchhandel erworben werden. Der Preis des<br />

Grundwerkes (ISBN 3-88784-915-9) beträgt<br />

weiterhin 148,00 EUR. Die BSI-Standards<br />

zum Thema IT-Sicherheitsmanagement sind<br />

in einer Broschüre mit dem Titel „IT-<br />

Sicherheitsmanagement und IT-<br />

Grundschutz“ (ISBN 3-89817-547-2) erschienen.<br />

Der Preis beträgt 39,80 EUR. Sie<br />

können zudem unter www.bsi.bund.de<br />

online eingesehen werden.<br />

Weitere Informationen zum Thema IT-<br />

Grundschutz erhalten Sie unter: Bundesamt<br />

für Sicherheit in <strong>der</strong> Informationstechnik,<br />

Postfach 20 03 63, 53133 Bonn, Internet<br />

www.bsi.bund.de.<br />

(schm)<br />

<strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong> 31


V Betriebswirtschaft/Wirtschaftsprüfung/Steuern<br />

Steuerpolitik <strong>der</strong> neuen Bundesregierung<br />

Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes <strong>2006</strong><br />

Die Bundesregierung hat in ihrer Sitzung am<br />

22. Februar <strong>2006</strong> den Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes<br />

<strong>2006</strong> beschlossen:<br />

Folgende wesentliche Än<strong>der</strong>ungen sind<br />

darin vorgesehen:<br />

- Anhebung des allgemeinen Umsatzsteuersatzes<br />

sowie des Regelsatzes<br />

<strong>der</strong> Versicherungssteuer<br />

zum 1. Januar 2007 von 16 % auf<br />

19 %,<br />

- Senkung des Beitragssatzes zur<br />

Arbeitslosenversicherung um<br />

2,0 % auf 4,5 % zum 1. Januar 2007,<br />

- Begrenzung <strong>der</strong> Sozialversicherungsfreiheit<br />

von Sonn-, Feiertags- und<br />

Nachtzuschlägen auf einen Grundlohn<br />

von 25,00 EUR je Stunde ab dem<br />

1. Juli <strong>2006</strong>,<br />

- Anhebung des Pauschalbeitragssatzes<br />

für geringfügig Beschäftigte<br />

von <strong>der</strong>zeit 25 % auf 30 % zum<br />

1. Juli <strong>2006</strong>,<br />

- Herabsetzung <strong>der</strong> Beiträge zur gesetzlichen<br />

Krankenversicherung für Bezieher<br />

von Arbeitslosengeld II.<br />

Allein durch die erhöhte Versicherungs- und<br />

Umsatzsteuer sowie die sog. Reichensteuer<br />

soll <strong>der</strong> Bundeshaushalt um 28 Mrd. EUR<br />

entlastet werden.<br />

Entwurf eines Gesetzes zur För<strong>der</strong>ung von<br />

Wachstum und Beschäftigung<br />

Der Bundesrat wird voraussichtlich am<br />

7. April <strong>2006</strong> über dieses vom Bundeskabinett<br />

am 18. Januar <strong>2006</strong> beschlossene<br />

Steuerreformgesetz beschließen, welches<br />

insbeson<strong>der</strong>e darauf abzielt, den privaten<br />

Haushalt als Feld für neue Beschäftigungsmöglichkeiten<br />

steuerlich zu för<strong>der</strong>n und die<br />

heutigen Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen<br />

begünstigten und nicht begünstigten<br />

Handwerkerleistungen zu beseitigen. Des<br />

Weiteren wird eine Neuregelung zur steuerlichen<br />

Absetzbarkeit von Kin<strong>der</strong>betreuungskosten<br />

vorgeschlagen.<br />

Folgende wesentliche Än<strong>der</strong>ungen sind<br />

vorgesehen:<br />

- (Wie<strong>der</strong>-)Einführung <strong>der</strong> degressiven<br />

Abschreibung in Höhe des dreifachen<br />

linearen Satzes (maximal<br />

30 %) für Investitionen in den Jahren<br />

<strong>2006</strong> und 2007 -> In-Kraft-Treten:<br />

Tag nach <strong>der</strong> Verkündung des Gesetzes,<br />

- Kin<strong>der</strong>betreuungskosten sollen wie<br />

Werbungskosten o<strong>der</strong> Betriebsausgaben<br />

gemäß <strong>der</strong> neuen Vorschrift des<br />

§ 4 f EStG unter <strong>der</strong> Voraussetzung,<br />

dass das Kind jünger als 14 Jahre ist,<br />

bei Alleinerziehenden o<strong>der</strong> Paaren,<br />

bei denen beide Partner berufstätig<br />

sind, abziehbar sein (Steuerabzug<br />

in Höhe von zwei Drittel <strong>der</strong><br />

Aufwendungen, maximal 4.000 EUR,<br />

Sockelbetrag 1.000 EUR) –> In-Kraft-<br />

Treten: Veranlagungszeitraum <strong>2006</strong>,<br />

- Kin<strong>der</strong>betreuungskosten sollen für<br />

alle Eltern mit Kin<strong>der</strong>n im Alter<br />

von drei bis fünf Jahren als Son<strong>der</strong>ausgaben<br />

abgezogen werden (Son<strong>der</strong>ausgaben<br />

in Höhe von zwei Dritteln<br />

<strong>der</strong> Aufwendungen, maximal<br />

4.000 EUR, kein Sockelbetrag) –> In-<br />

Kraft-Treten: Veranlagungszeitraum<br />

<strong>2006</strong>,<br />

- Ausdehnung <strong>der</strong> Ermäßigung <strong>der</strong><br />

tariflichen Einkommensteuer bei<br />

Aufwendungen für die Inanspruchnahme<br />

haushaltsnaher Dienstleistungen<br />

auf Erhaltungs- und Mo<strong>der</strong>nisierungsleistungen<br />

(maximal 600<br />

EUR) sowie Betreuungskosten für<br />

pflegebedürftige Personen (maximal<br />

1.200 EUR) –> In-Kraft-Treten:<br />

Veranlagungszeitraum <strong>2006</strong>.<br />

32 <strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong>


V Betriebswirtschaft/Wirtschaftsprüfung/Steuern<br />

Durch diese für die Steuerpflichtigen entlastenden<br />

Regelungen werden sich die Steuermin<strong>der</strong>einnahmen<br />

für Bund, Län<strong>der</strong> und<br />

Gemeinden in <strong>2006</strong> auf 2,810 Mrd. EUR, in<br />

2007 auf 5,655 Mrd. EUR, in 2008 auf<br />

6,495 Mrd. EUR, in 2009 auf 4,685 Mrd.<br />

EUR sowie in 2010 auf 1,300 Mrd. EUR<br />

belaufen.<br />

Entwurf eines Gesetzes zur Eindämmung<br />

missbräuchlicher Steuergestaltungen<br />

Der Bundesrat wird voraussichtlich am<br />

7. April <strong>2006</strong> über das vom Bundeskabinett<br />

am 20. Dezember 2005 beschlossene Steuermaßnahmenpaket<br />

beschließen.<br />

Folgende wesentliche Än<strong>der</strong>ungen sind<br />

vorgesehen:<br />

- Berücksichtigung <strong>der</strong> Anschaffungskosten<br />

von Wertpapieren und<br />

Grundstücken als Betriebsausgabe<br />

erst im Zeitpunkt <strong>der</strong> Veräußerung,<br />

d. h. bei <strong>der</strong> Berechnung des Veräußerungsgewinns<br />

-> Anwendung auf<br />

Wirtschaftsgüter, die nach dem Tag<br />

<strong>der</strong> Verkündung des Gesetzes angeschafft<br />

werden,<br />

- Verpflichtung zur Bildung von Bewertungseinheiten<br />

bei Sicherungsgeschäften<br />

(Micro-Hedges, Macro-<br />

Hedges sowie Portfolio-Hedges) in <strong>der</strong><br />

Steuerbilanz,<br />

- Beschränkung <strong>der</strong> Anwendung <strong>der</strong><br />

1 %-Regelung auf Fahrzeuge des<br />

notwendigen Betriebsvermögens -><br />

Anwendung für Wirtschaftsjahre, die<br />

nach dem 31. Dezember 2005 enden,<br />

- Erweiterung <strong>der</strong> Steuerschuldnerschaft<br />

des Leistungsempfängers bei<br />

bestimmten Gebäu<strong>der</strong>einigungsleistungen<br />

-> In-Kraft-Treten: ab<br />

1. Juli <strong>2006</strong>,<br />

- Ahndung <strong>der</strong> entgeltlichen Weitergabe<br />

von Belegen als Steuerordnungswidrigkeit<br />

-> In-Kraft-Treten:<br />

Tag nach <strong>der</strong> Verkündung des Gesetzes.<br />

Der Finanzausschuss des Bundestages hat<br />

mittlerweile mit Beschlussempfehlung und<br />

Bericht vom 15. März <strong>2006</strong> (Drucksache<br />

16/975) empfohlen, auf die Erweiterung <strong>der</strong><br />

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers<br />

auf bestimmte Reinigungsleistungen<br />

auf Grund des damit verbundenen hohen<br />

Verwaltungsaufwandes zu verzichten. Angesicht<br />

des Län<strong>der</strong>votums wurde diese Regelung<br />

demnach aus dem Gesetzentwurf<br />

gestrichen.<br />

Des Weiteren zeichnen sich durch den Koalitionsvertrag<br />

noch folgende wesentliche<br />

Än<strong>der</strong>ungen ab:<br />

voraussichtlich ab <strong>2006</strong><br />

- Streichung <strong>der</strong> Abzugsfähigkeit von<br />

Schulgeld als Son<strong>der</strong>ausgaben,<br />

- Selbstbestimmungsrecht für die Län<strong>der</strong><br />

in Bezug auf den Steuersatz <strong>der</strong><br />

Grun<strong>der</strong>werbsteuer im Rahmen <strong>der</strong><br />

Fö<strong>der</strong>alismusreform.<br />

voraussichtlich ab 2007<br />

- Ersatz <strong>der</strong> Lohnsteuerklassen beim<br />

Lohnsteuerabzug von Ehegatten<br />

durch ein Anteilssystem, bei dem die<br />

Lohnsteuer nach dem Anteil am gemeinsamen<br />

Bruttolohn bemessen<br />

wird,<br />

- Reformierung <strong>der</strong> Erbschaftsteuer,<br />

- Erhöhung <strong>der</strong> tariflichen Einkommensteuer<br />

für beson<strong>der</strong>s hohe Einkommen<br />

(> 250.000 EUR) = sog. Reichensteuer,<br />

- Berücksichtigung von Aufwendungen<br />

für ein häusliches Arbeitszimmer nur<br />

noch unter <strong>der</strong> Voraussetzung, dass<br />

sich dort <strong>der</strong> Mittelpunkt <strong>der</strong> gesamten<br />

betrieblichen und beruflichen Tätigkeit<br />

befindet,<br />

- Streichung <strong>der</strong> Entfernungspauschale<br />

für die ersten zwanzig Entfernungskilometer,<br />

- Absenkung des Sparerfreibetrages<br />

von 1.370 EUR auf 750 EUR,<br />

<strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong> 33


V Betriebswirtschaft/Wirtschaftsprüfung/Steuern<br />

- Wegfall <strong>der</strong> Fristen bei den privaten<br />

Veräußerungsgeschäften (1 Jahr bzw.<br />

10 Jahre), mit <strong>der</strong> Folge einer pauschalen<br />

Versteuerung <strong>der</strong> Gewinne<br />

mit 20 %,<br />

- Gewährung von Kin<strong>der</strong>geld o<strong>der</strong> des<br />

Kin<strong>der</strong>freibetrages nur noch bis zum<br />

vollendeten 25. Lebensjahr,<br />

- Anhebung <strong>der</strong> Umsatzgrenze für die<br />

Buchführungspflicht von 350.000 EUR<br />

auf 500.000 EUR,<br />

- Verlängerung <strong>der</strong> Investitionszulage<br />

für die gewerbliche Wirtschaft<br />

(§ 2 InvZulG) über <strong>2006</strong> hinaus.<br />

voraussichtlich ab 2008<br />

- Einführung <strong>der</strong> Unternehmensteuerreform<br />

unter Reformierung <strong>der</strong> Gewerbesteuer,<br />

- Reformierung <strong>der</strong> Grundsteuer basierend<br />

auf den Vorschlägen von Bayern<br />

und Rheinland-Pfalz,<br />

- Ersatz des bisherigen Systems mit<br />

Vorsteuerabzug im Bereich <strong>der</strong> Umsatzsteuer<br />

durch das sog. „reversecharge-Modell“.<br />

(mo)<br />

Än<strong>der</strong>ung des § 38 KStG – Problematik<br />

<strong>der</strong> Versteuerung von<br />

ausgezahlten Geschäftsguthaben<br />

Die dem GdW seitens des Bundesfinanzministeriums<br />

bereits mündlich angekündigte<br />

Klarstellung des § 38 KStG in Bezug auf die<br />

Auszahlung von Geschäftsguthaben bei<br />

Genossenschaften soll Gegenstand des<br />

Steuerän<strong>der</strong>ungsgesetzes <strong>2006</strong> werden,<br />

dessen Entwurf bis Mitte <strong>2006</strong> vorliegen<br />

soll. Mit <strong>der</strong> endgültigen Fassung wird Ende<br />

<strong>2006</strong> gerechnet.<br />

(mo)<br />

Auswirkungen <strong>der</strong> Betreibung<br />

einer Photovoltaikanlage auf die<br />

erweiterte Kürzung im Rahmen<br />

<strong>der</strong> Gewerbesteuer<br />

Wir hatten im <strong>Verband</strong>sreport 4-5-6/2005<br />

darüber berichtet, dass ein Wohnungsunternehmen<br />

aus unserem <strong>Verband</strong>sgebiet in<br />

dieser Problematik beim zuständigen Finanzamt<br />

eine verbindliche Auskunft eingeholt<br />

hatte. In dieser verbindlichen Auskunft<br />

erklärte das Finanzamt, dass das Betreiben<br />

einer Photovoltaikanlage und die damit<br />

verbundene Einspeisung des erzeugten Solarstromes<br />

in das Stromnetz eine schädliche<br />

Tätigkeit mit <strong>der</strong> Folge des Ausschlusses <strong>der</strong><br />

erweiterten Kürzung ist.<br />

Der GdW wird diese Thematik aufgreifen<br />

und sich dafür einsetzen, dass die Betreibung<br />

einer Photovoltaikanlage als Nebentätigkeit<br />

zur Wohnungsverwaltung eingestuft<br />

wird. Bei den Vermietungsgenossenschaften<br />

strebt <strong>der</strong> GdW eine Einklassifizierung als<br />

steuerbegünstigte Tätigkeit an. Ziel <strong>der</strong> Bemühungen<br />

des GdW ist die Klarstellung<br />

dieser Grundsätze in Form eines BMF-<br />

Schreibens.<br />

Wir werden Sie über den weiteren Verlauf<br />

<strong>der</strong> politischen Debatte unterrichten.<br />

(mo)<br />

Neue Richttafeln für die Bewertung<br />

von Pensionsrückstellungen<br />

Im Juli 2005 wurden von <strong>der</strong> Heubeck AG<br />

die neuen „Richttafeln 2005 G“ veröffentlicht.<br />

Bei den „Richttafeln 2005 G“ handelt<br />

es sich um Generationentafeln, die die<br />

„Richttafeln 1998“, die als Periodentafeln<br />

bezeichnet werden, ablösen. In den neuen<br />

Generationentafeln wird die Sterbewahrscheinlichkeit<br />

erstmals auch in Abhängigkeit<br />

vom Alter und Geburtsjahr <strong>der</strong> Pensionsberechtigten<br />

betrachtet.<br />

34 <strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong>


V Betriebswirtschaft/Wirtschaftsprüfung/Steuern<br />

Die Periodentafeln hatten ausschließlich den<br />

Bezug zwischen Sterbewahrscheinlichkeit<br />

und Alter hergestellt.<br />

Behandlung in <strong>der</strong> Handelsbilanz<br />

Die neuen Richttafeln finden nach Auffassung<br />

des Hauptfachausschusses des Instituts<br />

<strong>der</strong> Wirtschaftsprüfer (HFA) erstmals ab dem<br />

Bilanzstichtag nach dem Erscheinen Anwendung.<br />

Bei Übereinstimmung von Wirtschaftsjahr<br />

und Kalen<strong>der</strong>jahr sind die Richttafeln<br />

demnach erstmals zum 31. Dezember<br />

2005 anzuwenden.<br />

Ergibt sich zu den bisherigen Richttafeln ein<br />

Erhöhungsbetrag, ist dieser nur einmalig in<br />

voller Höhe als Aufwand des Geschäftsjahres<br />

zu berücksichtigen.<br />

Die Auflösung <strong>der</strong> Pensionsrückstellung<br />

aufgrund eines sich nach den neuen Richttafeln<br />

ergebenden Auflösungsbetrages<br />

stößt nach Ansicht des HFA auf erhebliche<br />

Bedenken, da bei <strong>der</strong> Berechnung <strong>der</strong> Pensionsrückstellung<br />

in <strong>der</strong> Handelsbilanz entsprechend<br />

<strong>der</strong> Regelung des § 6a EStG ein<br />

Rechnungszinsfuß von 6 % zugrunde gelegt<br />

wird, <strong>der</strong> deutlich höher als <strong>der</strong> aktuelle<br />

Marktzins ist. Demnach könnte eine Auflösung<br />

<strong>der</strong> Pensionsrückstellung dazu führen,<br />

dass die Untergrenze des nach den<br />

Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung<br />

Vertretbaren unterschritten werden<br />

würde.<br />

Behandlung in <strong>der</strong> Steuerbilanz<br />

Gemäß BMF-Schreiben vom 15. Dezember<br />

<strong>2006</strong> (IV 2 – S 2176 – 106/05) können die<br />

neuen Richttafeln erstmals am Ende des<br />

Wirtschaftsjahres bei <strong>der</strong> Bewertung <strong>der</strong><br />

Pensionsrückstellungen berücksichtigt werden,<br />

das nach dem 6. Juli 2005 endet. Die<br />

„Richttafeln 1998“ können letztmalig für<br />

das Wirtschaftsjahr verwendet werden, das<br />

vor dem 30. Juni <strong>2006</strong> endet. Demnach ist<br />

die Anwendung <strong>der</strong> „Richttafeln 1998“<br />

noch für Jahresabschlüsse zum 31. Dezember<br />

2005 möglich.<br />

Die sich aus den neuen Richttafeln ergebenden<br />

positiven sowie negativen Unterschiedsbeträge<br />

sind gleichmäßig auf mindestens<br />

drei Wirtschaftsjahre zu verteilen.<br />

Aus Billigkeitsgründen lässt das BMF-<br />

Schreiben zu, dass <strong>der</strong> Unterschiedbetrag<br />

für sämtliche Pensionsverpflichtungen insgesamt<br />

als Differenz zwischen den Teilwerten<br />

nach den neuen Richttafeln und den<br />

Teilwerten nach den alten Richttafeln ermittelt<br />

wird.<br />

(mo)<br />

Verleihung des Prüfungsrechtes<br />

sowie Aufsicht über die genossenschaftlichenPrüfungsverbände<br />

Der Rechtsausschuss, <strong>der</strong> Wirtschaftsausschuss<br />

sowie <strong>der</strong> Ausschuss für Städtebau,<br />

Wohnungswesen und Raumordnung des<br />

Bundesrates haben entsprechend dem Antrag<br />

des Landes Berlin im Rahmen ihrer<br />

Empfehlungen zum Regierungsentwurfs des<br />

Gesetzes zur Einführung <strong>der</strong> Europäischen<br />

Genossenschaft und zur Än<strong>der</strong>ung des Genossenschaftsrechts<br />

die Verlagerung <strong>der</strong><br />

bisherigen Kompetenzen <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> in Bezug<br />

auf die Verleihung des Prüfungsrechtes<br />

für genossenschaftliche Prüfungsverbände<br />

sowie die laufende Aufsicht über genossenschaftliche<br />

Prüfungsverbände auf die Wirtschaftsprüferkammer<br />

vorgeschlagen (BR-<br />

Drucksache 71/1/06 vom 28. Februar <strong>2006</strong>).<br />

Der Antrag wurde mit 9:4:3 Stimmen angenommen.<br />

Als Begründung für eine Verlagerung wurde<br />

angeführt, dass die etwa 35 in Deutschland<br />

agierenden genossenschaftlichen Prüfungsverbände<br />

<strong>der</strong>zeit noch durch 16 Landeswirtschaftsministerien<br />

beaufsichtigt werden.<br />

Diese Verfahrensweise wird von Seiten <strong>der</strong><br />

Ausschüsse des Bundesrates als höchst inef-<br />

<strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong> 35


V Betriebswirtschaft/Wirtschaftsprüfung/Steuern<br />

fizient bewertet. Des Weiteren wird auf die<br />

höheren Anfor<strong>der</strong>ungen an die Aufsicht im<br />

Zuge <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> 8. EU-Richtlinie<br />

(Abschlussprüfer-Richtlinie) hingewiesen,<br />

die für die Län<strong>der</strong> aufgrund <strong>der</strong> geringen<br />

Anzahl an genossenschaftlichen Prüfungsverbänden<br />

nicht zumutbar ist. Demnach<br />

wird eine Zentralisierung <strong>der</strong> Aufsicht über<br />

die genossenschaftlichen Prüfungsverbände<br />

empfohlen, die im Zuge <strong>der</strong> bereits schon<br />

durch den Bundestag vorgenommenen<br />

Aufgabenverlagerung von den Län<strong>der</strong>n auf<br />

die Wirtschaftsprüferkammer (z. B. Durchführung<br />

<strong>der</strong> Examen für Wirtschaftsprüfer,<br />

Bestellung <strong>der</strong> Wirtschaftsprüfer u. a.) ebenfalls<br />

auf diese erfolgen soll. Als weiteres<br />

Argument wird angeführt, dass sich die<br />

Tätigkeit <strong>der</strong> genossenschaftlichen Prüfungsverbände<br />

kaum von <strong>der</strong> von Wirtschaftsprüfungsgesellschaftenunterscheidet.<br />

Der GdW und seine Regionalverbände haben<br />

sich ausdrücklich gegen eine Verlagerung<br />

<strong>der</strong> Aufsicht von den Län<strong>der</strong>n zur<br />

Wirtschaftsprüferkammer ausgesprochen<br />

und eine entsprechende Stellungnahme für<br />

das Bundeswirtschaftministerium mit folgendem<br />

Kurzinhalt erarbeitet, die im Wesentlichen<br />

folgende Aspekte berücksichtigt.<br />

Die Wirtschaftsprüferkammer hat die Aufgabe,<br />

die Belange <strong>der</strong> Wirtschaftsprüfer und<br />

<strong>der</strong> vereidigten Buchprüfer wahrzunehmen.<br />

Sie ist insoweit eine berufsständige Organisation<br />

<strong>der</strong> Wirtschaftsprüfer, die sich von<br />

den genossenschaftlichen Prüfungsverbänden<br />

in ihrem Tätigkeitsschwerpunkt wesentlich<br />

unterscheiden. Die Prüfung des Jahresabschlusses<br />

gemäß §§ 316 ff. HGB und die<br />

genossenschaftliche Betreuungsprüfung<br />

gem. §§ 53 ff. GenG weisen funktional<br />

divergierende Zielvorgaben auf. Diesen unterschiedlichen<br />

Zielvorgaben gilt es auch im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Ausgestaltung des Aufsichtsregimes<br />

Rechnung zu tragen. Des Weiteren<br />

scheint die beabsichtigte Verlagerung <strong>der</strong><br />

Staatsaufsicht in die Kompetenz <strong>der</strong> Wirtschaftsprüferkammer<br />

im Hinblick auf die<br />

weitgehend regionale Orientierung <strong>der</strong> Verbände<br />

nicht zweckmäßig. Außerdem ist<br />

nicht zu erwarten, dass die Zentralisierung<br />

zu einer wesentlichen Verschlankung <strong>der</strong><br />

Landesverwaltungen und demzufolge zu<br />

einer Entlastung <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>haushalte führen<br />

wird. Durch die Ausrichtung <strong>der</strong> Wirtschaftsprüferkammer<br />

auf die allgemeinen<br />

Angelegenheiten des Berufsstandes <strong>der</strong><br />

Wirtschaftsprüfer hat diese auch keinen<br />

weiteren Raum, um sich mit den beson<strong>der</strong>en<br />

Erfor<strong>der</strong>nissen des genossenschaftlichen<br />

Prüfungswesens zu befassen.<br />

Über den weiteren Verlauf <strong>der</strong> politischen<br />

Debatte werden wir Sie unterrichten.<br />

(mo)<br />

Altersvorsorge durch den Erwerb<br />

zusätzlicher Genossenschaftsanteile<br />

Mit dem ExWoSt-Forschungsbericht „Modelle<br />

genossenschaftlichen Wohnens – Altersvorsorge<br />

durch Erwerb zusätzlicher Geschäftsanteile“<br />

wird <strong>der</strong> Grundidee <strong>der</strong> Expertenkommission<br />

Rechnung getragen,<br />

nach <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> einer Genossenschaft<br />

neben den Pflichtanteilen zusätzliche Anteile<br />

erwerben und somit Vermögen für die<br />

eigene Altersvorsorge ansparen. Dieses angesparte<br />

Vermögen soll dann zur Reduzierung<br />

<strong>der</strong> Wohnkosten im Alter verwendet<br />

werden. Da insbeson<strong>der</strong>e die mittleren Altersjahrgänge<br />

nicht mehr damit rechnen<br />

können, allein mit <strong>der</strong> staatlichen Altersvorsorge<br />

ihren Lebensunterhalt im Rentenalter<br />

bestreiten zu können, ist dieser Weg <strong>der</strong><br />

privaten Altersvorsorge eine attraktive zusätzliche<br />

Absicherung des Rentenalters.<br />

Dieser Weg <strong>der</strong> Altersvorsorge ist außerdem<br />

konkurrenzfähig zu an<strong>der</strong>en Altersvorsorgeprodukten,<br />

muss jedoch durch die vom<br />

GdW und auch unserem Regionalverband<br />

gefor<strong>der</strong>te Integration in die staatlich geför<strong>der</strong>te<br />

Altersvorsorge (Riester-Rente) noch<br />

attraktiver für die Genossenschaften und<br />

ihre Mitglie<strong>der</strong> werden. Die Spitzenverbän-<br />

36 <strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong>


V Betriebswirtschaft/Wirtschaftsprüfung/Steuern<br />

de <strong>der</strong> Immobilienwirtschaft haben diesbezüglich<br />

im Januar <strong>2006</strong> das von ihnen erarbeitete<br />

„KaNaPe-Modell“ veröffentlicht.<br />

Durch die Bildung eines Kapitalstocks zur<br />

Kalkulation <strong>der</strong> nachgelagerten persönlichen<br />

Einkommensbesteuerung (KaNaPe)<br />

wird demnach ein Altersvorsorgekonto aufgebaut,<br />

aus dem die Entnahme für den Immobilienerwerb<br />

finanziert wird. Die Mitglie<strong>der</strong><br />

können auf diese Weise ihre Wohnkostenbelastung<br />

im Alter absenken, während<br />

<strong>der</strong> Staat durch die nachgelagerte Besteuerung<br />

im Gegensatz zur früheren Eigenheimzulage<br />

am Nutzen aus <strong>der</strong> Immobilie im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Besteuerung beteiligt bleibt.<br />

Diese „Win-Win“-Situation ist für beide<br />

Seiten eine sinnvolle Gestaltung.<br />

Das Hamburger Beratungsunternehmen<br />

Analyse & Konzepte hat in Zusammenarbeit<br />

mit dem Institut für Genossenschaftswesen<br />

<strong>der</strong> Philipps-Universität Marburg das Modell<br />

auf seine Umsetzbarkeit überprüft. Die Ergebnisse<br />

<strong>der</strong> Studie wurden im Rahmen<br />

einer Veranstaltung im Bundesministerium<br />

für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am<br />

9. Februar <strong>2006</strong> in Berlin <strong>der</strong> Öffentlichkeit<br />

vorgestellt, an <strong>der</strong> auch die parlamentarische<br />

Staatssekretärin des BMVBS Frau Karin<br />

Roth und Vertreter <strong>der</strong> CDU/CSU-, SPD- und<br />

FDP-Bundestagsfraktionen teilnahmen. Alle<br />

politischen Vertreter sahen in dem Modell<br />

einen wichtigen Beitrag zur Altersvorsorge.<br />

Dabei hob insbeson<strong>der</strong>e Frau Roth angesichts<br />

<strong>der</strong> aktuellen Entwicklungen im Hinblick<br />

auf den Verkauf von kommunalen<br />

Wohnungsunternehmen hervor, dass die<br />

Genossenschaften den Vorteil besitzen, dass<br />

man „Genossenschaften nicht verkaufen<br />

kann, Genossen aber kaufen können“. Der<br />

GdW-Präsident Lutz Freitag nahm die<br />

„Sachkoalition“ über die Parteigrenzen<br />

hinweg erfreut zur Kenntnis, wies jedoch<br />

nochmals ausdrücklich auf die angestrebte<br />

Einbeziehung des Modells in die staatlich<br />

geför<strong>der</strong>te Altersvorsorge hin.<br />

Über die weitere Entwicklung in diesem<br />

Bereich werden wir Sie informieren. (mo)<br />

Steuertermine <strong>2006</strong><br />

Insbeson<strong>der</strong>e für die Lohnsteuer-<br />

Anmeldungen, die Umsatzsteuer-<br />

Voranmeldungen sowie die Kapitalertragsteueranmeldungen<br />

gelten im Jahr<br />

<strong>2006</strong> folgende Fälligkeits- und Abgabetermine:<br />

- 10. Januar <strong>2006</strong> (Fälligkeits- und Abgabetermin),<br />

- 10. Februar <strong>2006</strong> (Fälligkeits- und<br />

Abgabetermin),<br />

- 10. März <strong>2006</strong> (Fälligkeits- und Abgabetermin),<br />

- 10. April <strong>2006</strong> (Fälligkeits- und Abgabetermin),<br />

- 10. Mai <strong>2006</strong> (Fälligkeits- und Abgabetermin),<br />

- 10. Juni <strong>2006</strong> Fälligkeitstermin;<br />

12. Juni <strong>2006</strong> (verschobener Abgabetermin),<br />

- 10. Juli <strong>2006</strong> (Fälligkeits- und Abgabetermin),<br />

- 10. August <strong>2006</strong> (Fälligkeits- und Abgabetermin),<br />

- 10. September <strong>2006</strong> Fälligkeitstermin;<br />

11. September <strong>2006</strong> (verschobener<br />

Abgabetermin),<br />

- 10. Oktober <strong>2006</strong> (Fälligkeits- und<br />

Abgabetermin),<br />

- 10. November <strong>2006</strong> (Fälligkeits- und<br />

Abgabetermin),<br />

- 10. Dezember <strong>2006</strong> Fälligkeitstermin;<br />

11. Dezember <strong>2006</strong> (verschobener<br />

Abgabetermin).<br />

(mo)<br />

Aktuelle BMF-Schreiben<br />

Umsatzsteuer; § 15a Umsatzsteuergesetz<br />

(UStG) – Berichtigung des Vorsteuerabzugs<br />

BMF-Schreiben vom 6. Dezember 2005 (IV<br />

A 5 – S 7316 – 25/05)<br />

Durch das EU-Richtlinienumsetzungsgesetz<br />

vom 9. Dezember 2004 wurde <strong>der</strong><br />

§ 15a UStG, <strong>der</strong> die Berichtigung des Vor-<br />

<strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong> 37


V Betriebswirtschaft/Wirtschaftsprüfung/Steuern<br />

steuerabzugs regelt, neu gefasst. In dieser<br />

Neufassung enthält <strong>der</strong> mit Wirkung ab<br />

dem 1. Januar 2005 neu eingefügte<br />

§ 15a Abs. 3 UStG u. a. die Verpflichtung<br />

zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs,<br />

wenn unmittelbar an einem Wirtschaftsgut<br />

eine sonstige Leistung ausgeführt wird. Bei<br />

Wohnungsunternehmen sind von dieser<br />

Neuregelung insbeson<strong>der</strong>e Mo<strong>der</strong>nisierungs-<br />

und Instandhaltungsleistungen –<br />

auch Kleinstinstandhaltungen – betroffen.<br />

Demnach muss eine Berichtigung erfolgen,<br />

wenn sich in dem für Gebäude geltenden<br />

10-jährigen Berichtszeitraum in Bezug auf<br />

diese sonstigen Leistungen die für den ursprünglichen<br />

Vorsteuerabzug maßgebenden<br />

Verhältnisse än<strong>der</strong>n.<br />

Im Hinblick auf den durch diese gesetzliche<br />

Neuregelung resultierenden erheblichen<br />

zusätzlichen Verwaltungsmehraufwand hat<br />

sich <strong>der</strong> GdW gemeinsam mit dem Bundesverband<br />

Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen<br />

(BFW) und Haus & Grund<br />

Deutschland in einer gemeinsamen Stellungnahme<br />

für eine Beschränkung des Anwendungsbereichs<br />

auf aktivierungspflichtige<br />

Mo<strong>der</strong>nisierungsleistungen ausgesprochen.<br />

Diesem Petitum wurde jedoch im vorliegenden<br />

BMF-Schreiben noch nicht Rechnung<br />

getragen.<br />

Sachbezugswerte <strong>2006</strong><br />

BMF-Schreiben vom 28. Dezember 2005<br />

(IV C 5 – S 2334 – 113/05)<br />

Die bei Bezug von unentgeltlichen o<strong>der</strong><br />

verbilligten Mahlzeiten zu versteuernden<br />

Sachbezugswerte wurden durch Artikel 1<br />

<strong>der</strong> Dritten Verordnung zur Än<strong>der</strong>ung von<br />

gemeinsamen Vorschriften für die Sozialversicherung<br />

vom 16. Dezember 2005 wie<br />

folgt festgesetzt:<br />

Mittag- o<strong>der</strong> Abendessen: 2,64 EUR,<br />

Frühstück: 1,48 EUR.<br />

Steuerliche Berücksichtigung von Spenden<br />

und Mitgliedsbeiträgen; Abgrenzung<br />

zwischen <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung kultureller<br />

Zwecke und kultureller Betätigungen<br />

für die Frage des Abzugs von Mitgliedsbeiträgen<br />

(Anlage 1 zu § 48 Abs. 2<br />

EStDV)<br />

BMF-Schreiben vom 19. Januar <strong>2006</strong><br />

(IV C - S 2223 – 2/06)<br />

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers<br />

bei Wartungsarbeiten<br />

(§ 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG)<br />

BMF-Schreiben vom 23. Januar <strong>2006</strong><br />

(IV A 6 – S 7279 – 6/06)<br />

„Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden<br />

<strong>der</strong> Län<strong>der</strong> wird Folgendes<br />

vereinbart: Wartungsleistungen an Bauwerken<br />

o<strong>der</strong> Teilen von Bauwerken, die einen<br />

Nettowert von 500 EUR übersteigen, sind<br />

nur dann als Bauleistungen i. S. d. § 13b<br />

Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG zu behandeln,<br />

wenn Teile verän<strong>der</strong>t, bearbeitet o<strong>der</strong> ausgetauscht<br />

werden.“<br />

(mo)<br />

Aktuelle OFD-Verfügungen bzw.<br />

Erlasse <strong>der</strong> Finanzministerien<br />

Erhöhte Absetzungen bei Gebäuden in<br />

Sanierungsgebieten und städtebaulichen<br />

Entwicklungsbereichen (§ 7h EStG)<br />

– Stadtumbaumaßnahmen i. S. <strong>der</strong> §§<br />

171a bis 171d BauGB<br />

Verfügung des Bayrischen Landesamtes für<br />

Steuern vom 9. Januar <strong>2006</strong> (S 2198a – 2 St<br />

32/St 33<br />

Gemäß dieser Verfügung sind Maßnahmen<br />

an Gebäuden in Sanierungsgebieten i. S.<br />

<strong>der</strong> §§ 171a bis 171d BauGB nicht nach<br />

§ 7 h Abs. 1 EStG för<strong>der</strong>fähig. Demnach<br />

können für <strong>der</strong>artige Mo<strong>der</strong>nisierungs- und<br />

Instandsetzungsmaßnahmen i. S. des<br />

§ 177 BauGB keine erhöhten Absetzungen<br />

in Anspruch genommen werden.<br />

(mo)<br />

38 <strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong>


VI Technik/Bau<br />

Landesbauordnung <strong>Sachsen</strong>-<br />

<strong>Anhalt</strong><br />

Im Gesetz- und Verordnungsblatt für das<br />

Land <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>, Nr. 67, Seiten 769 ff.<br />

findet sich das „Dritte Gesetz zur Erleichterung<br />

von Investitionen, Gesetz über die<br />

Bauordnung des Landes <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong><br />

und zur Än<strong>der</strong>ung weiterer Gesetze (Drittes<br />

Investitionserleichterungsgesetz)“ wie<strong>der</strong>.<br />

Die Verbände hatten die Möglichkeit, im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Anhörung im Landtag zu <strong>der</strong><br />

Neuregelung des Dritten Investitionserleichterungsgesetzes<br />

Stellung zu nehmen. Kernbestandteil<br />

des vorgenannten Gesetzes ist<br />

die Bauordnung für das Land <strong>Sachsen</strong>-<br />

<strong>Anhalt</strong>, die in vorgenannter Regelung komplett<br />

neu gefasst worden ist.<br />

Zwischenzeitlich fanden bei den Verbänden<br />

auch entsprechende Schulungsveranstaltungen<br />

zur Neufassung <strong>der</strong> Bauordnung<br />

statt. Ziel <strong>der</strong> neu gefassten Bauordnung ist<br />

insbeson<strong>der</strong>e Investitionserleichterung dadurch<br />

zu erreichen, dass kürzere Wege und<br />

schnellere Entscheidungsfindungen in den<br />

Genehmigungsbehörden stattfinden. Des<br />

Weiteren wurden die entsprechenden<br />

§§ 40 ff. (Nutzung von Wohnräumen) an<br />

die Praxis angepasst und teilweise neu gestaltet.<br />

(ph)<br />

Leitfaden „Kunst am Bau“<br />

Wir möchten Sie auf den kürzlich eingeführten<br />

Leitfaden "Kunst am Bau" hinweisen.<br />

Der Leitfaden wurde im Rahmen <strong>der</strong> Initiative<br />

und in Umsetzung <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ung des<br />

Deutschen Bundestages, die Bedeutung <strong>der</strong><br />

Kunst am Bau zu stärken, unter Beteiligung<br />

<strong>der</strong> bundesweit tätigen Künstlerverbände<br />

sowie Vertretern <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>, <strong>der</strong> kommunalen<br />

Spitzenverbände und <strong>der</strong> Bundesarchitektenkammer<br />

erarbeitet. Er konkretisiert<br />

die bestehenden Regelungen für Bundesbauvorhaben<br />

(RBBau, Abschnitt K7). Auch<br />

wenn <strong>der</strong> Leitfaden für die Bauverwaltung<br />

des Bundes gedacht ist, bietet er doch vielleicht<br />

die eine o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Anregung auch<br />

für große Bauherren und Wohnungsunternehmen.<br />

Der Leitfaden kann im Internet<br />

www.bmvbs.bund/bauwesen/arbeitshilfe<br />

heruntergeladen werden.<br />

(schm)<br />

Neues aus dem Normenwerk<br />

12/2005, 01/<strong>2006</strong>, 02/<strong>2006</strong> und<br />

03/<strong>2006</strong><br />

Den Verbänden liegen neue Informationen<br />

aus dem Normenwerk vor. Diese können bei<br />

Bedarf in den Geschäftsstellen <strong>der</strong> Verbände<br />

abgefor<strong>der</strong>t werden.<br />

(schm)<br />

<strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong> 39


VII WSA <strong>Wohnungswirtschaft</strong>liche Treuhand <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> GmbH<br />

Mitnahme von Verträgen <strong>der</strong> betrieblichen<br />

Altersvorsorge bei Arbeitgeberwechsel<br />

durch neues<br />

Übertragungsabkommen vereinfacht<br />

Das neue Jahr hat für die betriebliche Altersvorsorge<br />

gleich mit einer guten Nachricht<br />

aus Berlin begonnen:<br />

Der Gesamtverband <strong>der</strong> Deutschen Versicherungswirtschaft<br />

(GDV) hat ein neues<br />

Abkommen zur Übertragung von Direktversicherungen<br />

o<strong>der</strong> Versicherungen in einer<br />

Pensionskasse vorgelegt, mit dem die im<br />

Betriebsrentengesetz gefor<strong>der</strong>te Portabilität<br />

bei einem Arbeitgeberwechsel umgesetzt<br />

wird.<br />

Das bisherige Abkommen, das nur für die<br />

Direktversicherung gültig war, wird damit<br />

ersetzt.<br />

Zahlreiche Versicherer sind dem Abkommen<br />

beigetreten und haben es bereits unterzeichnet.<br />

Die für die Praxis wichtigsten Punkte<br />

des Abkommens auf einen Blick:<br />

- Es erstreckt sich auf alle steuerlichen<br />

För<strong>der</strong>ungen, unabhängig ob pauschal<br />

nach § 40b EStG besteuert (Verträge<br />

vor <strong>2006</strong>) o<strong>der</strong> die Steuerfreiheit<br />

im Rahmen von § 3.63 EStG genutzt<br />

wird.<br />

- Der Antrag auf Übertragung kann bis<br />

15 Monate nach Ausscheiden gestellt<br />

werden.<br />

- Die Übertragung ist für Einzel- und<br />

Kollektiversicherungen möglich.<br />

- Ab dem Übertragungsstichtag gelten<br />

die Rechnungsgrundlagen und Bedingungen<br />

des übernehmenden Versicherers<br />

bzw. <strong>der</strong> übernehmenden<br />

Pensionskasse.<br />

- Bei Fortführung des Vertrages mit<br />

gleichwertigen Versicherungsleistungen<br />

fallen keine erneuten Abschlusskosten<br />

an.<br />

- Es wird auf eine erneute Gesundheitsprüfung<br />

verzichtet, sofern gleiche<br />

biometrische Risiken abgesichert<br />

werden.<br />

- Bei Pensionskassen ist das Abkommen<br />

auf überbetriebliche Pensionskassen<br />

beschränkt.<br />

Darüber hinaus sind nun neben einer Übertragung<br />

innerhalb eines Durchführungsweges<br />

erstmals auch durchführungswegübergreifende<br />

Übertragungen von Direktversicherung<br />

auf Pensionskasse und umgekehrt<br />

möglich.<br />

Das Übertragungsabkommen schafft zudem<br />

eine steuerliche Flankierung, so dass pauschal<br />

versteuerte Direktversicherungen bei<br />

einer Übertragung unverän<strong>der</strong>t nach § 40b<br />

EStG versteuert werden können. Es kommt<br />

we<strong>der</strong> zu einem lohnsteuerlichen Zufluss,<br />

noch werden an<strong>der</strong>e steuerliche Folgen<br />

durch die Übertragung ausgelöst.<br />

Das Abkommen för<strong>der</strong>t die Flexibilität und<br />

damit Attraktivität <strong>der</strong> betrieblichen Altersversorgung.<br />

Ein weiteres wichtiges Argument, mit dem<br />

die betriebliche Altersvorsorge noch mehr in<br />

das Bewusstsein <strong>der</strong> Mitarbeiter einfließen<br />

sollte!<br />

Sprechen Sie doch einfach mit uns! Wir<br />

helfen Ihnen gern weiter….kompetent und<br />

freundlich!<br />

Ihre Ansprechpartner im WSA-Team:<br />

Büro Magdeburg<br />

Olvenstedter Straße 66, 39108 Magdeburg<br />

Tel.: (0391)744200, Fax: (0391)7442099<br />

Herr Thomas Trenck (Trenck@wsa-md.de)<br />

Büro Halle<br />

Tangermün<strong>der</strong> Straße 8, 06124 Halle<br />

Tel.: (0345)6902535, Fax: (0345)6902536<br />

Herr Heiko Bielig (Bielig@wsa-md.de)<br />

(tr)<br />

40 <strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong>


VIII Weitere Themen<br />

Novellierung des Ausbildungsberufes<br />

Die neue Verordnung über die Ausbildung<br />

zum/zur Immobilienkaufmann/-frau tritt<br />

zum 01.08.<strong>2006</strong> in Kraft (BGBl. vom<br />

28.02.<strong>2006</strong>, Teil I, Nr. 9, Seiten 398 ff).<br />

Voraussichtlich im Mai <strong>2006</strong> wird <strong>der</strong> GdW<br />

eine Arbeitshilfe zur Novellierung des Berufsbildes<br />

und den Neuerungen im Überblick<br />

einschließlich des aktuellen Rahmenlehrplanes,<br />

<strong>der</strong> Übersicht <strong>der</strong> Lernfel<strong>der</strong>, den<br />

Grundlagen des neuen Lehr-Lern-<br />

Verhältnisses, den Lernmethoden sowie<br />

dem neuen Ausbildungsberuf im Kontext<br />

des integrierten Bildungsmodells veröffentlichen.<br />

Weitere Informationen erhalten Sie unter<br />

www.immokaufleute.de.<br />

(schm)<br />

Fachtagung für Berufsschullehrer<br />

<strong>der</strong> Immobilienwirtschaft<br />

Gemeinsam mit den Regionalverbänden hat<br />

<strong>der</strong> GdW Bundesverband deutscher Wohnungs-<br />

und Immobilienunternehmen e.V.<br />

während <strong>der</strong> Zeit vom 02.-03.03.<strong>2006</strong> eine<br />

weitere Fachtagung für Berufsschullehrer in<br />

Hamburg durchgeführt. Während dieser<br />

Fachtagung wurden wie<strong>der</strong>um zukunftsweisende<br />

Lerninhalte diskutiert. Durch die Novellierung<br />

des Ausbildungsberufes zum Immobilienkaufmann/-frau<br />

kam <strong>der</strong> Fachtagung<br />

in diesem Jahr eine beson<strong>der</strong>e Bedeutung<br />

zu.<br />

Die wohnungswirtschaftlichen Verbände<br />

<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>s haben die zuständigen<br />

Fachlehrer <strong>der</strong> Berufsbildenden Schulen in<br />

Halle und in Magdeburg zu dieser Veranstaltung<br />

delegiert und die Kosten für die<br />

Gesamtveranstaltung übernommen.<br />

(schm)<br />

Neue Flexibilisierungsmechanismen<br />

für die Beschäftigten in <strong>der</strong><br />

Wohnungs- und Immobilienwirtschaft<br />

1. Einleitung<br />

Tarifverträge haben vor allen Dingen bei<br />

wirtschaftsorientierten Medien, ob es Tagespresse,<br />

Wochenmagazine o<strong>der</strong> Fernsehsendungen<br />

sind, nicht selten einen schlechten<br />

Ruf. Die gleiche Stimmung herrscht in<br />

manchen Unternehmen und Unternehmerverbänden.<br />

Die Tarifverträge werden als<br />

Bremse für den wirtschaftlichen Erfolg des<br />

Unternehmens, o<strong>der</strong> gar <strong>der</strong> Branche angesehen,<br />

teilweise als ein Anachronismus dargestellt.<br />

Das ist jedoch bei weitem nicht<br />

einmal die halbe Wahrheit. Das Tarifvertragssystem<br />

war seit Gründung <strong>der</strong> Bundesrepublik<br />

mit ausschlaggebend für eine prosperierende<br />

Wirtschaft. Kaum eine Industrienation<br />

musste sich so wenig mit kostenträchtigen<br />

Arbeitskämpfen herumschlagen<br />

wie Deutschland. Auch in den Betrieben<br />

schaffen Tarifverträge die notwendige Ruhe,<br />

um sich auf das Kerngeschäft konzentrieren<br />

zu können. Auseinan<strong>der</strong>setzungen mit einzelnen<br />

Arbeitnehmern o<strong>der</strong> betrieblichen<br />

Arbeitnehmervertretungen über die Höhe<br />

<strong>der</strong> Vergütungen o<strong>der</strong> sonstige Arbeitsbedingungen<br />

kennt man, an<strong>der</strong>s als in vielen<br />

Nachbarstaaten, bei uns nicht. Aber auch<br />

wenn es bei weitem nicht die halbe Wahrheit<br />

ist, so ist an <strong>der</strong> Kritik natürlich ein<br />

Stück Wahres. In verschiedenen Branchen<br />

wehren sich Gewerkschaften noch zu erkennen,<br />

dass zur Marktfähigkeit eines Unternehmens<br />

– nicht nur in globaler Hinsicht,<br />

son<strong>der</strong>n auch auf deutschem Boden – ein<br />

Mindestmaß an Flexibilität auch bei Personalkosten<br />

und Personaleinsatz gehört. In<br />

wirtschaftlich insgesamt nicht rosigen Zeiten<br />

müssen Unternehmen die Möglichkeit haben,<br />

von tariflichen Niveaus zumindest<br />

zeitweise auch zu ungunsten <strong>der</strong> Arbeitnehmer<br />

abzuweichen, um die Marktfähigkeit<br />

und damit letztendlich den Bestand des<br />

<strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong> 41


VIII Weitere Themen<br />

Unternehmens zu sichern. Gewähren die<br />

Arbeitsbedingungen eine solche Möglichkeit<br />

nicht, droht bei <strong>der</strong> ersten Krise das Aus.<br />

Aber auch stabile Unternehmen müssen<br />

solche Anpassungsmöglichkeiten an Marktgegebenheiten<br />

haben, um gar nicht erst in<br />

die Krise zu geraten und ihren Arbeitnehmern<br />

neben guten Vergütungen sichere<br />

Arbeitsplätze auf Dauer bieten zu können.<br />

In Branchen, in denen es den Sozialpartnern<br />

nicht gelingt, auf die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong><br />

Zeit mit entsprechenden tariflichen Instrumentarien<br />

für die Unternehmen zu reagieren,<br />

wird zu Recht über starre tarifliche Bedingungen<br />

geklagt.<br />

2. Der Manteltarifvertrag (MTV)<br />

Die Sozialpartner in <strong>der</strong> Wohnungs- und<br />

Immobilienwirtschaft können auf nunmehr<br />

fast zehn Jahre zurück blicken, in denen sie<br />

den genannten Erfor<strong>der</strong>nissen Rechnung<br />

getragen haben. Schon im Jahre 1997 wurde<br />

<strong>der</strong> seinerzeit leicht „angestaubte“ Manteltarifvertrag<br />

entrümpelt. Ziel war es, für<br />

die Unternehmen schlanke und für die Arbeitnehmer<br />

stabile Mindestarbeitsbedingungen<br />

zu kodifizieren. Viele aus Boomzeiten<br />

herrührende, lieb gewonnene Besitzstände,<br />

z.B. Kin<strong>der</strong>zulage, Hausstandsgeld<br />

o<strong>der</strong> Entgeltfortzahlung über den Ablauf<br />

von sechs Wochen hinaus, wurden ersatzlos<br />

gestrichen. Kürzungen wurden bei den<br />

Son<strong>der</strong>zahlungen und bei den Jubiläumszuwendungen<br />

vorgenommen und die Möglichkeit<br />

entsprechen<strong>der</strong> ergänzen<strong>der</strong> Regelungen<br />

auf die betriebliche Ebene verlagert.<br />

Eingeführt wurde eines <strong>der</strong> heute noch flexibelsten<br />

Arbeitszeitmodelle in <strong>der</strong> deutschen<br />

Tariflandschaft. Neben den üblichen<br />

Arbeitszeitregelungen, feste Arbeitszeit o<strong>der</strong><br />

Gleitzeit (mit Kappungsgrenze 15 Stunden<br />

zum Quartal), wurde die Möglichkeit <strong>der</strong><br />

Vereinbarung eines Jahresarbeitszeitmodells<br />

festgeschrieben, das es erlaubt, die Interessen<br />

des Unternehmens an <strong>der</strong> Arbeitsleistung<br />

und <strong>der</strong> Arbeitnehmer an Freizeit in<br />

hohem Maße zu koordinieren. So kann im<br />

Rahmen des Jahresarbeitszeitmodells bei<br />

entsprechendem Ausgleich die wöchentliche<br />

Arbeitszeit auf bis zu 45 Stunden pro<br />

Woche im Bedarfsfalle ausgedehnt werden.<br />

Arbeitszeitkonten können in einem Korridor<br />

von minus 80 bis plus 150 Stunden<br />

schwanken. Schon 1997 ist im Manteltarifvertrag<br />

zudem die Möglichkeit <strong>der</strong> Einführung<br />

eines Lebensarbeitszeitkontos vorgesehen<br />

worden, ein Thema, das heutzutage<br />

in aller Munde ist. Danach kann vereinbart<br />

werden, dass sich Beschäftigte, die das 55.<br />

Lebensjahr vollendet haben, sowohl Überstunden<br />

als auch bis zu fünf Urlaubstagen<br />

jährlich auf ein Zeitkonto gutschreiben lassen.<br />

Entsprechend früher können die Arbeitnehmer<br />

dann unter Fortzahlung <strong>der</strong><br />

Vergütung in den Ruhestand gehen. Festgeschrieben<br />

wurde im Jahre 1997 auch, dass<br />

<strong>der</strong> Samstag in den Unternehmen <strong>der</strong> Wohnungs-<br />

und Immobilienwirtschaft praktisch<br />

ein normaler Arbeitstag ist. Für Samstagsarbeit<br />

gibt es tariflich keine Zuschläge und<br />

keine zeitlichen Einschränkungen. Auch die<br />

Arbeit an Sonntagen ist im Rahmen <strong>der</strong><br />

engen gesetzlichen Voraussetzungen möglich.<br />

Für notleidende Unternehmen wurden<br />

Öffnungsklauseln zur Absenkung <strong>der</strong> Vergütung<br />

und des Urlaubsgeldes mit den Gewerkschaften<br />

vereinbart, die bis heute für<br />

alle Unternehmen <strong>der</strong> Branche Gültigkeit<br />

haben.<br />

3. Altersteilzeit und Entgeltumwandlung<br />

Im Jahre 1998 folgte ein Tarifvertrag zur<br />

Altersteilzeit für die Beschäftigten in <strong>der</strong><br />

Wohnungs- und Immobilienwirtschaft. Dieser<br />

ebenso knapp wie prägnant formulierte<br />

Tarifvertrag sieht vor, dass die Unternehmen<br />

unserer Branche in <strong>der</strong> Altersteilzeit uneingeschränkt<br />

und ohne weitere Zuschläge all<br />

das machen können, was das Altersteilzeitgesetz<br />

zulässt. Auch dieser Tarifvertrag ist in<br />

dieser Form wohl einzigartig in <strong>der</strong> Tariflandschaft.<br />

Eine ebenso auf die gesetzlichen<br />

Regelungen beschränkte Tarifvereinbarung<br />

gibt es seit dem Jahr 2000 für die Entgeltumwandlung<br />

zum Zwecke <strong>der</strong> betrieblichen<br />

42 <strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong>


VIII Weitere Themen<br />

Altersversorgung, auf die Arbeitnehmer<br />

nach § 1a des Betriebsrentengesetzes Anspruch<br />

haben.<br />

4. Leistungs- und erfolgsorientierte<br />

Vergütung<br />

Ein Meilenstein war die im Jahre 2002 eingeführte<br />

Protokollnotiz zur Zahlung erfolgs-<br />

o<strong>der</strong> leistungsorientierter Vergütung. Als<br />

eine <strong>der</strong> ersten Branchen in Deutschland<br />

wurde eine entsprechende Regelung in das<br />

Tarifwerk aufgenommen. Sie wurde zudem<br />

unter Einbeziehung von ca. 7 % des jährlichen<br />

Einkommens im Vergleich zu an<strong>der</strong>en<br />

Branchen, die in <strong>der</strong> Sache gefolgt sind,<br />

vom Volumen her sinnvoll ausgestaltet, wie<br />

wohl insoweit noch Spielräume vorhanden<br />

sein sollten.<br />

5. Der Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung<br />

und -för<strong>der</strong>ung<br />

a) Öffnungsklauseln<br />

Mit dem Tarifabschluss vom 04.10.2005<br />

wurde <strong>der</strong> Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung<br />

und -för<strong>der</strong>ung in <strong>der</strong> Wohnungs-<br />

und Immobilienwirtschaft vereinbart. In<br />

diesem Tarifvertrag wurden die schon als<br />

Protokollnotizen bekannten Öffnungsklauseln<br />

fortgeschrieben, nach denen Unternehmen<br />

von <strong>der</strong> monatlichen Vergütung<br />

o<strong>der</strong> vom Urlaubsgeld abweichen können.<br />

Es wurden zudem drei weitere Regelungen<br />

in diesen Tarifvertrag aufgenommen, die<br />

<strong>der</strong> Flexibilisierung <strong>der</strong> Arbeitsbedingungen<br />

in unseren Mitgliedsunternehmen dienen.<br />

b) Befristung von Arbeitsverhältnissen<br />

Die erste betrifft die Möglichkeit <strong>der</strong> Befristung<br />

von Arbeitsverhältnissen. Arbeitsverhältnisse<br />

können befristet werden, wenn für<br />

die Befristung ein sachlicher Grund vorliegt.<br />

Eine solche Befristung ist nicht selten äußerst<br />

riskant, da man sich ggf. tunlichst<br />

darüber streiten kann, ob <strong>der</strong> sachliche<br />

Grund sachlich genug ist. Kommt im<br />

Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht <strong>der</strong> Richter<br />

zum Ergebnis, dass <strong>der</strong> sachliche Grund<br />

nicht ausreichend ist, besteht ein unbefristetes<br />

Arbeitsverhältnis, dass im Hinblick auf<br />

den dann regelmäßig eingetretenen Kündigungsschutz<br />

auch nicht mehr kündbar ist.<br />

Eine recht flexible gesetzliche Regelung<br />

sieht in diesem Zusammenhang § 14 Abs. 2<br />

des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG)<br />

vor. Mitarbeiter, die zuvor noch nicht bei<br />

dem Unternehmen beschäftigt waren, können<br />

ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes<br />

bis zu einer Gesamtdauer von zwei Jahren<br />

befristet beschäftigt werden. Bei zunächst<br />

kürzerer Befristung kann diese bis zu<br />

dreimal bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren<br />

verlängert werden. Die gesetzliche Regelung<br />

sieht die Möglichkeit vor, dass von<br />

<strong>der</strong> Gesamtdauer <strong>der</strong> Befristung und den<br />

Verlängerungsmöglichkeiten durch Tarifvertrag<br />

abgewichen werden kann. Nach <strong>der</strong><br />

Chemie- und <strong>der</strong> Papierindustrie hat nun<br />

auch die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft<br />

von dieser Möglichkeit Gebrauch<br />

gemacht. Mit Zustimmung des Betriebsrats<br />

– so ein Betriebsrat besteht – kann ein nach<br />

§ 14 Abs. 2 TzBfG befristetes Arbeitsverhältnis<br />

über die Grenze von zwei Jahren<br />

hinaus bis zur Gesamtdauer von vier Jahren<br />

befristet werden. Die Verlängerungsmöglichkeiten<br />

sind von drei auf sechs erhöht.<br />

Kummer bereitet uns in diesem Zusammenhang<br />

die im Koalitionsvertrag vorgesehene<br />

Neuregelung <strong>der</strong> Probezeiten. Danach soll<br />

die Zeit, bis zu <strong>der</strong> <strong>der</strong> Kündigungsschutz<br />

nach § 1 KSchG eingreifen kann, von <strong>der</strong>zeit<br />

sechs Monaten durch Vereinbarung bei<br />

Abschluss des Arbeitsvertrages auf zwei<br />

Jahre ausgedehnt werden können. Diese<br />

Regelung mag in dem einen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en<br />

Falle für Unternehmen interessant sein. Als<br />

Junktim sieht <strong>der</strong> Koalitionsvertrag jedoch<br />

vor, dass die in <strong>der</strong> Praxis weit genutzte und<br />

völlig unproblematisch anwendbare Regelung<br />

des § 14 Abs. 2 TzBfG ersatzlos gestrichen<br />

werden soll. Eine solche Neuregelung<br />

würde damit, bezogen auf die genannten<br />

Branchen, das ständige Verlangen <strong>der</strong> letzten<br />

Bundesregierungen nach Flexibilisierung<br />

<strong>der</strong> Arbeitsbedingungen durch die Sozialplaner<br />

konterkarieren. Wir können daher<br />

<strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong> 43


VIII Weitere Themen<br />

nur hoffen, dass es zu dieser geplanten<br />

Neuregelung nicht kommt.<br />

c) Arbeitszeitkorridor<br />

Für die Unternehmen von Bedeutung und<br />

auch nicht im Visier „gut gemeinter“ Gesetzesän<strong>der</strong>ungen<br />

ist <strong>der</strong> neu geschaffene Arbeitszeitkorridor.<br />

Danach können Unternehmen<br />

für alle Arbeitnehmer, einzelne<br />

Betriebe, einzeln Betriebsteile o<strong>der</strong> Arbeitnehmergruppen<br />

durch freiwillige Betriebsvereinbarungen<br />

zwischen Arbeitgeber und<br />

Betriebsrat o<strong>der</strong> in Betrieben ohne Betriebsrat<br />

mit Zustimmung von 75 % <strong>der</strong> Arbeitnehmer<br />

die Arbeitszeit abweichend von <strong>der</strong><br />

in § 5 Abs. 1 des MTV auf 37 Stunden festgelegten<br />

Wochenarbeitszeit zwischen 34,5<br />

und 39,5 Stunden festlegen. Der Tarifvertrag<br />

flexibilisiert somit die Dauer <strong>der</strong> wöchentlichen<br />

Arbeitszeit. Die Auswirkungen<br />

einer Abweichung auf die Vergütungen<br />

regelt <strong>der</strong> Tarifvertrag bewusst nicht. Diese<br />

Frage soll betrieblich geregelt werden. Wird<br />

die Arbeitszeit über 37 Stunden hinaus verlängert<br />

und findet keine entsprechende<br />

Vergütungsanpassung statt, so sollen beschäftigungssichernde<br />

Maßnahmen vereinbart<br />

werden. Welche das sein können, steht<br />

im Belieben <strong>der</strong> Betriebspartner. Aus dem<br />

Wort „sollen“ folgt letztlich, dass solche<br />

Maßnahmen auch nicht zwingend beschlossen<br />

werden müssen.<br />

d) Übernahme von Auszubildenden<br />

Letztlich haben die Tarifvertragsparteien<br />

vereinbart, dass Unternehmen, die Auszubildende<br />

über Bedarf befristet für mindestens<br />

ein Jahr o<strong>der</strong> unbefristet übernehmen,<br />

mit diesen vereinbaren können, dass statt<br />

<strong>der</strong> üblicherweise zu gewährenden Vergütung<br />

nach Gruppe III, zweites bis fünftes<br />

Berufsjahr, eine Vergütung gemäß Gruppe II<br />

<strong>der</strong> Gehaltsgruppen bis 21. Lebensjahr gezahlt<br />

wird. Dies soll die Unternehmen motivieren,<br />

Auszubildende zu übernehmen und<br />

ihnen damit die Gelegenheit zu geben, sich<br />

aus einer festen Anstellung heraus zu bewerben.<br />

6. Ausblick<br />

Die Tarifvertragsparteien <strong>der</strong> Wohnungs-<br />

und Immobilienwirtschaft haben im letzten<br />

Jahrzehnt mo<strong>der</strong>ne Tarifpolitik betrieben. Im<br />

Rahmen <strong>der</strong> gesetzlichen Möglichkeiten<br />

haben sie für nahezu alle wesentlichen ArbeitsbedingungenFlexibilisierungsmechanismen<br />

geschaffen. Dies geht von <strong>der</strong> Dauer<br />

<strong>der</strong> Arbeitszeit über die Lage <strong>der</strong> Arbeitszeit,<br />

die Verteilung <strong>der</strong> Arbeitszeit über das Jahr,<br />

die Höhe <strong>der</strong> regelmäßigen Vergütung, die<br />

Höhe des Urlaubsgeldes, die leistungs-<br />

und/o<strong>der</strong> erfolgsorientierte Vergütung, die<br />

Umwandlung von Entgeltbestandteilen zur<br />

Altersversorgung, Altersteilzeitregelungen<br />

bis hin zu erweiterten Befristungsmöglichkeiten<br />

für Arbeitsverhältnisse. Angesichts<br />

dieses Breitenspektrums und <strong>der</strong> Flexibilisierungsmechanismen<br />

kann sich von den Tarifverträgen<br />

<strong>der</strong> Wohnungs- und Immobilienwirtschaft<br />

kein Unternehmen mehr gefesselt<br />

fühlen.<br />

Dennoch können sich die Tarifvertragsparteien<br />

unserer Branche nicht auf ihren Lorbeeren<br />

ausruhen. Das wirtschaftliche Umfeld<br />

än<strong>der</strong>t sich mit steigendem Tempo. Die<br />

Leistungsfähigkeit <strong>der</strong> Unternehmen muss<br />

gesichert werden. Vor allem muss <strong>der</strong> demographischen<br />

Entwicklung auch hinsichtlich<br />

des Personaleinsatzes in den Unternehmen<br />

Rechnung getragen werden. Themen,<br />

die in nächster Zeit auf <strong>der</strong> tarifpolitischen<br />

Tagesordnung stehen, sind daher die weitere<br />

Flexibilisierung bei <strong>der</strong> Vergütungsfindung<br />

nach dem Vergütungstarifvertrag und<br />

die Ausweitung <strong>der</strong> Möglichkeiten zur<br />

Schaffung von Langzeitkonten für die Arbeitnehmer.<br />

Beide Themen sind sowohl im<br />

Hinblick auf die grundlegenden Weichenstellungen,<br />

insbeson<strong>der</strong>e aber auf die konkrete<br />

Umsetzung, hoch komplex. Wir sind<br />

uns aber sicher, dass wir unseren Mitgliedsunternehmen<br />

auch in diesen Fragen zukunftsweisende<br />

Handlungsinstrumentarien<br />

an die Hand geben werden.<br />

(Beitrag des AGV Arbeitgeberverband <strong>der</strong><br />

Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V.)<br />

44 <strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong>


IX Publikationen/Stellengesuche/Stellenangebote<br />

<strong>Verband</strong>snachrichten<br />

Sofortinformationen:<br />

Sofortinformation 01/<strong>2006</strong><br />

I. VdW/VdWg-Neujahrsempfang <strong>2006</strong><br />

II. Arbeitsschwerpunkte VdW/VdWg<br />

<strong>2006</strong><br />

III. Veröffentlichung <strong>der</strong> Gesetze zur Abschaffung<br />

<strong>der</strong> Eigenheimzulage, zum<br />

Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm<br />

und zur Beschränkung <strong>der</strong><br />

Verlustverrechnung im Zusammenhang<br />

mit Steuerstundungsmodellen<br />

im Bundesgesetzblatt am 30.12.2005<br />

IV. Aktuelle Überlegungen zur Formulierung<br />

<strong>der</strong> Beleihungswertermittlungsverordnung<br />

V. Bewertung von Pensionsrückstellungen<br />

Sofortinformation 02/<strong>2006</strong><br />

I. Stellungnahme zu Rechtsverordnungen<br />

nach § 18 Abs. 3 und nach § 39<br />

Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes<br />

II. Was kann und soll ein Energieausweis<br />

für Wohngebäude leisten? Ergebnisse<br />

eines Praxistests<br />

III. Gesetzesinitiative <strong>der</strong> deutschen Immobilienwirtschaft<br />

– Integration <strong>der</strong><br />

Wohnimmobilie in die staatlich geför<strong>der</strong>te<br />

Altersvorsorge<br />

IV. Altschuldenhilfe-<br />

Gesetz/Son<strong>der</strong>zahlungstermin Entlastungsbetrag<br />

gem. § 1 AHGV<br />

Sofortinformation 03/<strong>2006</strong><br />

Stadtumbaukongress am 23. Februar <strong>2006</strong><br />

in Magdeburg<br />

Sofortinformation 03A/<strong>2006</strong> (VdWg)<br />

Stellungnahme des GdW zu Än<strong>der</strong>ungen<br />

des Referentenentwurfs <strong>der</strong> Genossenschaftsrechtsnovelle<br />

Sofortinformation 04/<strong>2006</strong><br />

I. Arbeitslosengeld II<br />

Kosten <strong>der</strong> Unterkunft und Heizung<br />

II. Landesbauausstellung <strong>2006</strong> – 03.-<br />

05.03.<strong>2006</strong> in Magdeburg<br />

III. Digitales Fotomaterial für Publikationen<br />

IV. Betriebskosten/freiwillige Erhöhung<br />

<strong>der</strong> Vorauszahlungen<br />

V. Mietpreise/Mietspiegel<br />

VI. Initiative von GdW und Immobilien-<br />

Scout 24 zur Fußball-WM <strong>2006</strong> „Übernachten<br />

bei Freunden“ – Steuerliche<br />

Aspekte <strong>der</strong> Vermietung von Gästewohnungen<br />

Sofortinformation 05/<strong>2006</strong><br />

I. Bundesregierung und KfW För<strong>der</strong>bank<br />

starten optimiertes CO 2 -<br />

Gebäudesanierungsprogramm und<br />

gemeinsame För<strong>der</strong>initiative „Wohnen,<br />

Umwelt, Wachstum“<br />

II. Orientierungsleitfaden zur Erstellung<br />

des Lageberichts nach dem Bilanzrechtsreformgesetz<br />

Sofortinformation 06/<strong>2006</strong><br />

I. Wohneigentumsprogramm des Landes<br />

<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong><br />

hier: Än<strong>der</strong>ungs-Richtlinie vom 31.<br />

Januar <strong>2006</strong><br />

II. Landtagswahl 26. März <strong>2006</strong> / Wahlprogramme<br />

<strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong> 45


IX Publikationen/Stellengesuche/Stellenangebote<br />

III. DMB-Betriebskostenspiegel für <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong><br />

veröffentlicht<br />

Sofortinformation 07/<strong>2006</strong><br />

I. Kongress „Stadtumbau – eine Herausfor<strong>der</strong>ung<br />

für Deutschland“<br />

II. Textbausteine für den Geschäftsbericht<br />

2005<br />

Sofortinformation 07A/<strong>2006</strong> (VdW)<br />

Verkauf <strong>der</strong> Woba Dresden GmbH<br />

Sofortinformation 08/<strong>2006</strong><br />

Entwurf <strong>der</strong> Verwaltungsvereinbarung über<br />

den Stadtumbau für das Programmjahr<br />

<strong>2006</strong><br />

Sofortinformation 09/<strong>2006</strong><br />

I. Regelung für bislang zinslose Wohnungsbaudarlehen<br />

jetzt geschaffen<br />

II. Verwaltungsvereinbarung <strong>2006</strong><br />

(Stadtumbau)<br />

III. Stadtumbau aus Sicht des Ökonomen<br />

(Vortrag Prof. Dr. Blum)<br />

(pa)<br />

Neuerscheinungen<br />

Hammonia Verlag GmbH:<br />

VOB/A, Das neue Vergaberecht<br />

Mark von Wietersheim/Dr. Urban Schranner,<br />

<strong>2006</strong>, ca. 200 Seiten, € 39,80, Bestell-Nr.<br />

20747<br />

VOB im Bild<br />

Hochbau- und Ausbauarbeiten - Abrechnung<br />

nach VOB 2002 und dem Ergänzungsband<br />

2005<br />

18. Auflage 2005, ca. 400 Seiten, DIN A4,<br />

mit ca. 950 Abb., € 110,00, Bestell-Nr.<br />

23002<br />

Wettbewerbsstellung auf dem Prüfstand<br />

Jürgen Keßler, <strong>2006</strong>, 120 Seiten, € 22,00,<br />

Bestell-Nr. 10217<br />

Der Hausmeister und seine Mieter<br />

Van Zütphen, 2. Auflage 2004, 154 Seiten,<br />

€ 19,80, Bestell-Nr. 10132<br />

Die Kündigung des Mietvertrages<br />

Das Kündigungsrecht bei Wohn- und<br />

Gewerberaummiete<br />

Abitz, 2004, 122 Seiten, € 24,80, Bestell-Nr.<br />

10178<br />

Investitionsrechnung für Immobilien<br />

Stefan Kofner, 1. Auflage <strong>2006</strong>, 198 Seiten,<br />

€ 39,80, Bestell-Nr. 10214<br />

Kommentar zur HOAI<br />

Locher/Koeble/Frik, 9. Auflage 2005, 1210<br />

Seiten, € 136,00, Bestell-Nr. 22210<br />

Wirtschaftsgesetze<br />

22. Auflage 2005, ca. 1558 Seiten, € 39,80,<br />

Bestell-Nr. 22600<br />

Beck´scher Bilanz-Kommentar<br />

6. Auflage 2005, 2510 Seiten, € 185,00,<br />

Bestell-Nr. 20024<br />

Unternehmensführung in Wohnungsgenossenschaften<br />

Iris Beuerle/Eduard Mändle, 1. Auflage<br />

2005, 192 Seiten, € 23,80, Bestell-Nr.<br />

10203<br />

Zu beziehen über Hammonia-Verlag GmbH,<br />

Fachverlag für die <strong>Wohnungswirtschaft</strong>,<br />

Tangstedter Landstraße 83, 22415 Hamburg,<br />

Telefon: 040/52010338, Telefax:<br />

040/52010330, Internet:<br />

www.hammonia.de.<br />

(schm)<br />

46 <strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong>


IX Publikationen/Stellengesuche/Stellenangebote<br />

Fraunhofer IRB Verlag:<br />

SCHADIS<br />

Das elektronische Standardwerk zu Bauschäden,<br />

<strong>2006</strong>, Ausgabe 12, DVD-Version<br />

und Online-Zugriff im Abonnement, ISBN 3-<br />

8167-6972-1, CD-Version und Online-<br />

Zugriff im Abonnement, ISBN 3-8167-6973-<br />

X, Einzelplatz, Windows 2000/XP, Erstes<br />

Jahr: € 720,00, Folgejahr: € 260,00<br />

NEU: SCHADIS-Flatrate, Online-Zugriff im<br />

Abonnement, ISBN 3-8167-6974-8, Einzelplatz,<br />

jährlich: € 400,00<br />

(Netzversion auf Anfrage)<br />

Informationsdienst Bauen + Energie für<br />

Planer, Baugewerbe und Energieberater<br />

Hrsg.: Ulrich Jung, <strong>2006</strong>, jeweils 12 Seiten,<br />

ISSN 1862-0973, erscheint monatlich, Jahresabonnement<br />

€ 89,00, Einzelausgabe €<br />

9,00, Versandkosten pro Heft: € 1,50 Inland<br />

Wasserschäden<br />

Schadensfälle – Leckortung - Bautrocknung<br />

– Verantwortlichkeit<br />

Günter Zimmermann, Alfred Ottomann,<br />

Heinz Klopfer, Carl Soergel<br />

Hrsg.: Günter Zimmermann, Ralf Ruhnau<br />

Schadenfreies Bauen Band 38, <strong>2006</strong>, 204<br />

Seiten, 116, meist farbige Abbildungen, 6<br />

Tabellen, Gebunden, ISBN 3-8167-6879-2,<br />

€ 49,00<br />

Fachwerkbauten und -konstruktionen in<br />

Aquarellen und Farbzeichnungen<br />

Willi Mönck, 2005, 256 Seiten, durchgehend<br />

farbig illustriert, Gebunden, ISBN 3-<br />

8167-6367-7, € 29,00<br />

Fensterlüftung und Raumklima<br />

Grundlagen – Ausführungshinweise –<br />

Rechtsfragen<br />

Hrsg.: Helmut Künzel, <strong>2006</strong>, 312 Seiten,<br />

zahlreiche Abbildungen und Tabellen, Gebunden,<br />

ISBN 3-8167-6796-6, € 59,00<br />

Bauunterhaltung<br />

dauerhaft und wirtschaftlich<br />

Jürgen Klemisch, <strong>2006</strong>, 203 Seiten, zahlreiche<br />

Tabellen, Gebunden, ISBN 3-8167-<br />

6915-2, € 39,00<br />

Zu beziehen über Fraunhofer IBR Verlag,<br />

Nobelstraße 12, 70569 Stuttgart, Dr. Ingrid<br />

Honold, Telefon: 0711/970-2505, Telefax:<br />

0711/970-2599, E-Mail:<br />

presse@irb.fraunhofer.de, Internet:<br />

www.IRB.fraunhofer.de/presse.<br />

(schm)<br />

Stellengesuch<br />

Wir sind ein Unternehmen, dass sich ausschließlich<br />

mit <strong>der</strong> Betreuung von Immobilien<br />

und Beratung <strong>der</strong> Immobilienbranche<br />

beschäftigt. Im Rahmen unserer weiteren<br />

Geschäftsausweitung in Magdeburg und<br />

Umgebung suchen wir eine/n:<br />

Mitarbeiter/in Immobilienverwaltung<br />

mit möglichst mehrjähriger Berufserfahrung<br />

in <strong>der</strong> Immobilienverwaltung, insbeson<strong>der</strong>e<br />

Vermietung, laufende Mieterbetreuung und<br />

Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen.<br />

Wir erwarten eine kundenorientierte<br />

und loyale Arbeitsweise sowie gute<br />

EDV-Kenntnisse.<br />

Schreiben Sie uns, zusammen mit den üblichen<br />

Unterlagen sowie Gehaltsvorstellung<br />

an: DICK Immobilienmanagement e. K.,<br />

Torstraße 49, 10119 Berlin.<br />

DICK Immobilienmanagement e. K. hat die<br />

Geschäftsbesorgung für die Wohnungsbausgesellschaft<br />

mbH in Barby übernommen.<br />

(schm)<br />

<strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong> 47


X Informationen aus den Mitgliedsunternehmen<br />

Tief erschüttert nehmen wir Abschied von<br />

Klaus Neuschulz,<br />

Geschäftsführer <strong>der</strong> Wohnungsbaugesellschaft<br />

Klötze. Herr Neuschulz ist am 3. März<br />

<strong>2006</strong> im Alter von 49 Jahren plötzlich und<br />

unerwartet verstorben. Unsere Anteilnahme<br />

gilt <strong>der</strong> Familie, den Freunden und dem<br />

Kollegenkreis.<br />

Wir werden Herrn Neuschulz ein ehrendes<br />

Andenken bewahren.<br />

Personalien<br />

Wechsel in <strong>der</strong> Unternehmensführung<br />

Wohnungsbaugesellschaft mbH Coswig<br />

Herr Gerd Jungmann wurde nach langjähriger<br />

Geschäftsführertätigkeit in den Ruhestand<br />

verabschiedet. Zu seiner Nachfolgerin<br />

wurde ab 01.01.<strong>2006</strong> Frau Marion Rathay<br />

bestellt.<br />

Burger Wohnungsbaugenossenschaft<br />

eG<br />

Herr Diethelm Harp übernimmt als neuer<br />

Vorstand die Aufgaben von Herrn Achim<br />

Wagener.<br />

Wir wünschen den neuen Amtsinhabern für<br />

ihre verantwortungsvolle Tätigkeit viel Erfolg<br />

und verabschieden uns von den Ausscheidenden<br />

und wünschen ihnen weiterhin Gesundheit<br />

und persönliches Wohlergehen.<br />

(pa/bü)<br />

Geburtstage<br />

50 Jahre:<br />

Gabriele Berner<br />

Geschäftsführerin <strong>der</strong> Wohnungsgesellschaft<br />

Hettstedt mbH sowie Mitglied im<br />

<strong>Verband</strong>srat des VdW<br />

Ingo Thomas<br />

Vorstand <strong>der</strong> Wohnungsgenossenschaft<br />

„Blankenburg“ e.G.<br />

60 Jahre:<br />

Dr. Manfred Parchatka<br />

Vorstandsvorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Wohnungsbaugenossenschaft<br />

„Otto-von-Guericke“ eG<br />

Magdeburg<br />

Eckhardt Camin<br />

Vorstandsvorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Wohnungsgenossenschaft<br />

„Glückauf“ Gommern eG<br />

Wir wünschen allen Jubilaren weiterhin Gesundheit,<br />

Erfolg und Schaffenskraft.<br />

(pa/bü)<br />

Auszeichnungen<br />

Gabriele Berner<br />

Frau Berner wurde in Anerkennung ihrer<br />

haupt- und ehrenamtlichen Funktionen für<br />

die Wohnungsgesellschaft Hettstedt mbH<br />

sowie des VdW mit <strong>der</strong> Ehrennadel in Silber<br />

des VdW ausgezeichnet.<br />

Eckhardt Camin<br />

Für seine Verdienste als Vorstand um die<br />

Wohnungsgenossenschaft „Glückauf“<br />

Gommern eG wurde Herr Camin mit <strong>der</strong><br />

Ehrennadel in Silber des VdWg ausgezeichnet.<br />

Detlef Gissendorf<br />

Für seine Verdienste als Vorstand um die<br />

Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft<br />

Gartenstadt-Kolonie Reform eG wurde Herr<br />

Gissendorf mit <strong>der</strong> Ehrennadel in Silber des<br />

VdWg ausgezeichnet.<br />

Margret Herbst<br />

Anlässlich ihres 30jährigen Dienstjubiläums<br />

als Vorstandsvorsitzende <strong>der</strong> Gemeinnützigen<br />

Wohnungsbaugenossenschaft „Frohe<br />

Zukunft“ eG Genthin wurde Frau Herbst mit<br />

<strong>der</strong> Ehrennadel in Silber des VdWg ausgezeichnet.<br />

48 <strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong>


X Informationen aus den Mitgliedsunternehmen<br />

Gerd Jungmann<br />

In Würdigung seiner Verdienste um die<br />

Wohnungsbaugesellschaft mbH Coswig<br />

wurde ihm anlässlich seiner Verabschiedung<br />

als Geschäftsführer die Ehrennadel in Silber<br />

des VdW verliehen.<br />

Dr. Manfred Parchatka<br />

Für seine Verdienste als Vorstand um die<br />

Wohnungsbaugenossenschaft „Otto-von-<br />

Guericke“ e. G. in Magdeburg wurde Herr<br />

Dr. Parchatka mit <strong>der</strong> Ehrennadel in Silber<br />

des VdWg ausgezeichnet.<br />

(pa/bü)<br />

Betriebsjubiläen<br />

15 Jahre:<br />

UMLAND-Wohnungsbaugesellschaft<br />

mbH Egeln<br />

Gründungsdatum: 01.01.1991<br />

Anzahl <strong>der</strong> Beschäftigten: 25<br />

Investitionssumme (2005): 626.000 EUR<br />

Anzahl <strong>der</strong> WE: 2.181<br />

Wohnungsgesellschaft För<strong>der</strong>stedt mbH<br />

Gründungsdatum: 01.01.1991<br />

Anzahl <strong>der</strong> Beschäftigten: 4<br />

Investitionssumme (2005): 400.734 EUR<br />

Anzahl <strong>der</strong> WE: 590<br />

Ilsenburger Wohnungsbaugesellschaft<br />

mbH<br />

Gründungsdatum: 12.03.1991<br />

Anzahl <strong>der</strong> Beschäftigten: 9<br />

Investitionssumme (2005): 918.760 EUR<br />

Anzahl <strong>der</strong> WE: 667<br />

(sp)<br />

Aus den Mitgliedsunternehmen<br />

Wohnungsbaugesellschaft Haldensleben<br />

mbH<br />

Neuer Service <strong>der</strong> Wohnungsbaugesellschaft<br />

Besuchsdienst hilft Mietern in vielen Angelegenheiten<br />

Eine neue Dienstleistung, den Besuchsdienst,<br />

bietet die Wohnungsbaugesellschaft<br />

Haldensleben ab sofort ihren Mietern an.<br />

Über einen Ein-Euro-Job konnte diese Tätigkeit<br />

ins Leben gerufen werden.<br />

Fast zwei Jahre ist es her, dass die Wohnungsbaugesellschaft<br />

(Wobau) einen Notruf-Service<br />

für ihre Mieter ins Leben gerufen<br />

hat. Die Erfahrungen damit haben die Wobau<br />

einen neuen Service einrichten lassen,<br />

den Besuchsdienst. „Wir konnten mit dem<br />

Notruf-Service schon oft Menschen vor dem<br />

Tod bewahren“, weiß Harald Schmidt, Geschäftsführer<br />

<strong>der</strong> Wobau, aus den Erfahrungen<br />

mit <strong>der</strong> schnellen Hilfe im Notfall.<br />

Doch oft habe sich auch einfach nur jemand<br />

„aus Versehen“ gemeldet und habe dann<br />

ein Problem vorgetragen, dass nicht zum<br />

Notruf gehörte, wohl aber nach Unterstützung<br />

rief.<br />

Rund 30 Prozent <strong>der</strong> eingehenden Anrufe<br />

fallen unter diese Kategorie, so Harald<br />

Schmidt. Auch aus den Erfahrungen <strong>der</strong><br />

Bestandsbetreuer <strong>der</strong> Wobau heraus ist klar<br />

ersichtlich, dass es viele Mieter gibt, die<br />

vielfältige Hilfe benötigen. Das gehe bei <strong>der</strong><br />

Information über Möglichkeit von För<strong>der</strong>ungen<br />

los und gehe bis hin zu Haushaltshilfen<br />

o<strong>der</strong> Rezepteinlösungen. Dafür gibt es<br />

nun Eva Reichert. „Wir haben eine Dame,<br />

im Übrigen über 55 Jahre, gefunden, die ab<br />

sofort ihre Tätigkeit aufnimmt. Die ersten<br />

Termine stehen schon in ihrem Terminkalen<strong>der</strong>“,<br />

sagt <strong>der</strong> Wobau-Geschäftsführer.<br />

<strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong> 49


X Informationen aus den Mitgliedsunternehmen<br />

Dieser neue Service entstand aus <strong>der</strong> Wohnungsbaugesellschaft<br />

heraus, ist jedoch<br />

beim Verein „Selbstbestimmt Wohnen“<br />

angesiedelt, <strong>der</strong> schon den telefonischen<br />

Notruf-Service koordiniert und durchführt.<br />

Insgesamt drei Kräfte auf Ein-Euro-Basis für<br />

die Gemeinden Loburg, Schönebeck und<br />

Haldensleben konnten in Zusammenarbeit<br />

mit den Arbeitsagenturen vor Ort aus den<br />

Reihen arbeitsloser Frauen über 55 Jahre<br />

eingestellt werden.<br />

Wie dringend eine solche Dienstleistung<br />

benötigt werde, zeige sich auch immer wie<strong>der</strong><br />

bei den Besuchen des Sozialarbeiters bei<br />

den Mietern, schil<strong>der</strong>t Harald Schmidt eine<br />

weitere Schiene, die die Wobau dazu bewogen<br />

hat, den Besuchsdienst einzurichten.<br />

Der Besuch von Eva Reichert kann über die<br />

Wohnungsbaugesellschaft direkt angefor<strong>der</strong>t<br />

werden, Telefon (0 39 04)6 64 40. Sollte<br />

jemand mit Hilfeleistungsbegehren beim<br />

Notruf-Service landen, kann er ebenfalls<br />

umgelenkt werden, berichtet Harald<br />

Schmidt.<br />

(Beitrag aus <strong>der</strong> Volksstimme vom<br />

16.03.<strong>2006</strong>/Wohnungsbaugesellschaft Haldensleben<br />

mbH)<br />

Gräfenhainicher Wohnungsgesellschaft<br />

mbH<br />

Pilotprojekt stellt sich dem 21. Jahrhun<strong>der</strong>t /<br />

Böhmer setzt Spatenstich für Wohnhaus mit<br />

Vorbildcharakter<br />

Um es gleich vorweg zu nehmen: - Die<br />

Grundsteinlegung gestern in <strong>der</strong> Gräfenhainichener<br />

Ackerstraße 3 war ein erster Spatenstich.<br />

Vorgenommen von Ministerpräsident<br />

Wolfgang Böhmer (CDU), dessen Interesse<br />

an dem Projekt beim Neujahrsempfang<br />

des Mittelstandes Anfang Januar geweckt<br />

wurde und <strong>der</strong> sich quasi selbst zu<br />

dem Ereignis eingeladen hatte.<br />

Das Beson<strong>der</strong>e an dem Neubau mit 14<br />

Wohnungen ist die Nutzung von regenerativen<br />

Energien (siehe Kasten), die im Mietwohnungsbau<br />

erstmalig zum Tragen<br />

kommt, erklärte Frie<strong>der</strong> Bahn. Der Geschäftsführer<br />

<strong>der</strong> Gräfenhainichener Wohnungsgesellschaft<br />

(GWG), Träger des etwa<br />

1,4 Millionen teueren Bauvorhabens und<br />

künftiger Vermieter <strong>der</strong> zwölf Zwei- und<br />

zwei Drei-Raumwohnungen, sprach vom<br />

ersten ganz großen Höhepunkt im Stadtumbau<br />

Ost für Gräfenhainichen als Stadt<br />

mit neuen Energien. Denn <strong>der</strong> in den vergangenen<br />

18 Monaten angeschobene Abriss<br />

von nicht mehr benötigtem Wohnraum<br />

– allein die GWG hat bisher 200 Wohnungen<br />

vom Markt genommen – ist nur ein Teil<br />

des Stadtumbaus.<br />

Der Neubau, dem bereits im Jahr 2007 ein<br />

weiterer in <strong>der</strong> Ackerstraße 1 folgen soll, sei<br />

das Pilotprojekt bei <strong>der</strong> Aufwertung <strong>der</strong><br />

Stadtquartiere hinsichtlich wirtschaftlicher<br />

Energienutzung, die sich auch in sinkenden<br />

Wohnnebenkosten und <strong>der</strong> Schaffung qualifizierter<br />

Arbeitsplätze wi<strong>der</strong>spiegelt, so<br />

Bürgermeister Harry Rußbült (PDS).<br />

„Das, was hier unter dem Leitbild Stadt mit<br />

neuen Energie passiert, ist symbolisch für<br />

das, was wir eigentlich in ganz <strong>Sachsen</strong>-<br />

<strong>Anhalt</strong> machen müssen“, lobte Böhmer das<br />

Vorhaben <strong>der</strong> Gräfenhainichener.<br />

„Den Prozess <strong>der</strong> Stadtschrumpfungen mit<br />

einer zukunftsfähigen Umstrukturierung zu<br />

verbinden, die angesichts immer knapper<br />

und teurer werden<strong>der</strong> Rohstoffe nur mit <strong>der</strong><br />

Nutzung regenerativer Energie einhergehen<br />

kann, wird künftig eine Aufgabe für alle<br />

Stadtplaner sein“, hofft <strong>der</strong> Ministerpräsident,<br />

das auch die Wirtschaft in <strong>Sachsen</strong>-<br />

<strong>Anhalt</strong>, die durchaus im Bereich Windkraft<br />

und Photovoltaik über gute Grundlagen<br />

verfügt, die Herausfor<strong>der</strong>ung des 21. Jahrhun<strong>der</strong>ts<br />

annimmt, die ganz klar die Entwicklung<br />

<strong>der</strong> Energiekosten sein werden.<br />

50 <strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong>


X Informationen aus den Mitgliedsunternehmen<br />

Groß war die Freude auch bei Rita und<br />

Friedrich Henschel, Monika und Günter<br />

Sonnabend und Ingeborg Schachtschnei<strong>der</strong>,<br />

die das kommende Weihnachtsfest bereits<br />

in den neuen Wohnungen feiern wollen. Als<br />

Bewohner von zum Abriss bestimmen<br />

GWG-Häusern haben sie ein Vormietrecht<br />

für die 14 neuen Wohnungen, für die es<br />

laut Bahn schon 33 Bewerbungen gibt.<br />

Neue Energien<br />

Erdwärme und Sonne<br />

Das Haus Ackerstraße 3 wird überwiegend<br />

mit regenerativen Energien wie Erdwärme<br />

und Solarenergie versorgt. Die Erdwärme<br />

wird mittels zwölf Sonden aus einer Tiefe<br />

von 99 Metern im geschlossenen Solekreis<br />

gewonnen. Die Solewärmepumpe erzeugt<br />

mit einer Kilowattstunde Elektroenergie<br />

ganze vier kW Wärmeenergien für die Fußbodenheizung<br />

und ein Teil <strong>der</strong> Warmwasserbereitung.<br />

Etwas 60 Prozent des Wärmebedarfs<br />

für die Warmwasserbereitung wird<br />

durch die im bzw. auf dem Gebäude installierte<br />

Solaranlage abgedeckt.<br />

(Bildanimation, Neubau 14 WE, Ackerstraße 3)<br />

(Beitrag aus <strong>der</strong> Mitteldeutschen Zeitung<br />

vom 02.03.<strong>2006</strong>/Gräfenhainicher Wohnungsgesellschaft<br />

mbH)<br />

SALEG <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>inische Landesentwicklungsgesellschaft<br />

mbH<br />

Reif für die Insel?<br />

In Halle-Heide Süd stehen ovale Baugrundstücke<br />

zum Verkauf<br />

Was ist so wichtig, dass man es auf eine<br />

kleine Insel mitnehmen würde? Die Familie?<br />

Der Hund? O<strong>der</strong> gar das Haus? In Halle<br />

(Saale) ist das jetzt alles auf einmal möglich:<br />

Seit Anfang Januar wird im Stadtteil Heide-<br />

Süd ein neues Baufeld erschlossen. An<strong>der</strong>s<br />

als bei herkömmlichen Siedlungsstrukturen<br />

ist ein Teil <strong>der</strong> Baugrundstücke in die Landschaft<br />

eingestreut, als ovale Inseln, umrahmt<br />

von mannshohen Hecken. “Halle<br />

überrascht - auch und gerade in Heide-Süd,<br />

wo wir bei <strong>der</strong> Entwicklung innerstädtischer<br />

Wohngebiete nicht zum ersten Mal neue<br />

Wege gehen, freut sich Josef Weber, stellvertreten<strong>der</strong><br />

Leiter des Fachbereiches Stadtentwicklung<br />

und -planung <strong>der</strong> Stadt Halle,<br />

auf die “Grundstücke mit den runden Ecken.<br />

Die nach ihrer geometrischen Grundform so<br />

genannten “Ovato-Grundstücke im fließenden<br />

Landschaftsraum bieten “eine neue<br />

Qualität des urbanen Wohnens, meinen<br />

Anita Dietl, Marc-Philip Reichwald und Peter-Karsten<br />

Schultz, die das Bebauungskonzept<br />

vor zwei Jahren im Rahmen von EURO-<br />

PAN 7, Europas größtem Ideenwettbewerb<br />

für junge Architekten, entwickelten. Einerseits<br />

ist es die denkbar konsequenteste<br />

Antwort auf den Wunsch nach dem Haus<br />

im Grünen, an<strong>der</strong>erseits findet eine städtebauliche<br />

Verdichtung statt, die <strong>der</strong> Nähe zur<br />

Innenstadt und ihren vielfältigen Angeboten<br />

gerecht wird. Und das komplett<br />

flexibel: Ob die Bebauung so dicht wird wie<br />

in den bisherigen Wohngebieten o<strong>der</strong> es bei<br />

lockeren Inselgruppen bleibt stets entsteht<br />

dabei Stadtlandschaft mit einem durchgängigen<br />

Motiv.<br />

<strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong> 51


X Informationen aus den Mitgliedsunternehmen<br />

Je nach Witterung sollen die Erschließungsarbeiten<br />

bis zum Sommer abgeschlossen<br />

sein, dann kann gebaut werden. Zur Zeit<br />

werden Baustraßen angelegt, Bagger heben<br />

Schächte für die Ver- und Entsorgungsleitungen<br />

aus.<br />

“Die Ovato-Grundstücke liegen in den<br />

Randbereichen, im Zentrum sind Geschossbauten,<br />

Reihenhäuser und Doppelhäuser<br />

vorgesehen, erläutert Mathias Möbius von<br />

<strong>der</strong> Landesentwicklungsgesellschaft SALEG,<br />

die die Grundstücke im Auftrag <strong>der</strong> Stadt<br />

vermarktet: “Die Einfamilienhäuser sind auf<br />

zwei Geschosse begrenzt, ansonsten sind<br />

Bauweise und Gestaltung frei, einzige Vorgabe<br />

ist die Anlage einer bis auf die Einfahrt<br />

für das Auto geschlossenen Hecke aus<br />

Laubgehölzen, die im ausgewachsenen Zustand<br />

zwischen 1,70 und 2,30 Meter hoch<br />

sein soll. Die Hecken sind Charaktermerkmal<br />

<strong>der</strong> Siedlung und bilden eine Abgrenzung<br />

vom privatem zum öffentlichem Raum.<br />

Halle Heide-Süd, das ehemalige Kasernengelände<br />

zwischen Stadtzentrum und Dölauer<br />

Heide, ist bereits seit jeher geprägt durch<br />

großzügige Freianlagen.<br />

3.300 Menschen wohnen inzwischen in<br />

dem neuen Stadtteil. Die beson<strong>der</strong>s bei jungen<br />

Familien begehrten Wohngebiete sind<br />

um einen etwa 10 Hektar großen Stadtteilpark,<br />

das “Grüne Dreieck, angeordnet. Attraktive<br />

Spielplätze, wie <strong>der</strong> erst im vergangenen<br />

Jahr eingeweihte Wasserspielplatz,<br />

erfreuen sich großer Beliebtheit nicht nur im<br />

Stadtgebiet, son<strong>der</strong>n auch im Umland. “In<br />

diese starke landschaftliche Orientierung<br />

passt das Ovato-Konzept und bietet dabei<br />

etwas völlig Neues, eine eigenständige Identität<br />

des Wohngebietes sowie jede Menge<br />

Raum für individuelle Entfaltung, kündigt<br />

Möbius an.<br />

Der Verkauf von zunächst 18 Ovato-<br />

Grundstücken, die jeweils 440, 550 o<strong>der</strong><br />

710 Quadratmeter umfassen, beginnt im<br />

März <strong>2006</strong>. Auftakt ist die Beteiligung <strong>der</strong><br />

Stadt Halle an <strong>der</strong> Messe “SaaleBAU in den<br />

neuen Messehallen vom 17. bis 19. März,<br />

wo sich Interessenten informieren und<br />

Grundstücke reservieren können. Kontakt:<br />

Mathias Möbius von <strong>der</strong> Landesentwicklungsgesellschaft<br />

SALEG, Magdeburger<br />

Straße 36, 06112 Halle, Telefon (0345) 205<br />

16 39, moebius@saleg.de.<br />

BU: Runde Ecken, hohe Hecken: Ungewöhnliche<br />

Grundstückszuschnitte sind in<br />

Halles neuem Stadtteil Heide-Süd geplant.<br />

(Bildanimation)<br />

(Pressemitteilung <strong>der</strong> SALEG vom<br />

01.03.<strong>2006</strong>)<br />

Köthener Wohnstätten e.G.<br />

Im Rahmen einer Zukunftskonferenz wurden<br />

die Mitglie<strong>der</strong>vertreter und weitere<br />

geladene Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Köthener Wohnstätten<br />

e. G. über künftige Vorhaben des<br />

Unternehmens informiert. Als beson<strong>der</strong>en<br />

Gast bei <strong>der</strong> gut besuchten Versammlung<br />

begrüßte <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> Genossenschaft<br />

Helmut Blachowiak den Bundesbauminister<br />

a. D. Dr. Manfred Stolpe. Die künftigen<br />

Schwerpunkte <strong>der</strong> Genossenschaft werden<br />

neben dem Abriss von insgesamt 340 Wohnungen<br />

bis zum Jahr 2009 insbeson<strong>der</strong>e die<br />

Errichtung einer Seniorenwohnanlage auf<br />

dem nach Abriss freistehenden Gelände<br />

sein. Weiterhin wird im II. Quartal <strong>2006</strong> mit<br />

dem Aufbau von Photovoltaik-Anlagen auf<br />

Gebäuden begonnen. Außerdem ist bereits<br />

seit März <strong>2006</strong> ein Mitarbeiter im Bereich<br />

des sozialen Managements zur Unterstützung<br />

und Beratung <strong>der</strong> Mieter tätig.<br />

52 <strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong>


X Informationen aus den Mitgliedsunternehmen<br />

Der Bundesbauminister a. D. Dr. Manfred<br />

Stolpe führte aus, dass die Bundesregierung<br />

das „Genossenschaftliche Wohnen“ weiterhin<br />

unterstützt und das „Genossenschaftliche<br />

Wohnen“ gestärkt werden soll.<br />

(v. l. Kristin Perten, Birgit Hammer, Helmut Blachowiak,<br />

Renate Schmidt, Dr. Manfred Stolpe, Kurt Jürgen<br />

Zan<strong>der</strong>, Thomas Rakow)<br />

(Beitrag <strong>der</strong> Köthener Wohnstätten e.G.)<br />

Bau- und Wohnungsgenossenschaft<br />

Halle-Merseburg e. G. (BWG)<br />

Zertifikat Seniorenfreundlicher Service<br />

Als erstes Wohnungsunternehmen <strong>der</strong> Stadt<br />

Halle hat die BWG Halle-Merseburg e. G.<br />

am 20.03.<strong>2006</strong> das vom Seniorenrat verliehene<br />

Zertifikat „Seniorenfreundlicher Service“<br />

erhalten. Bei <strong>der</strong> feierlichen Übergabe<br />

anlässlich des Seniorenstadtgespräches<br />

wurden die Bemühungen unserer Genossenschaft<br />

für die Belange unserer älteren<br />

Mitbürger gewürdigt. Grundlagen für die<br />

Vergabe des Zertifikates sind neben den von<br />

<strong>der</strong> BWG Halle-Merseburg e. G. angebotenen<br />

Dienstleistungen rund ums Wohnen<br />

auch die Erreichbarkeit <strong>der</strong> Mitarbeiter sowie<br />

die mitglie<strong>der</strong>- und mieterfreundlichen<br />

Geschäftsräume. Ein ganzes Jahr lang wurde<br />

die Genossenschaft vom Seniorenrat zu<br />

den einzelnen Vergabekriterien geprüft. So<br />

fanden Gespräche und Diskussionsrunden<br />

statt, zu denen wir erläutern konnten, welche<br />

konkreten Angebote und Dienstleistungen<br />

angeboten werden. Das Zertifikat hat<br />

eine Gültigkeit von 2 Jahren. Die Verleihung<br />

des Zertifikates ist für die Mitarbeiter Ansporn,<br />

sich weiter für die Belange unserer<br />

Seniorinnen und Senioren einzusetzen und<br />

innovativ an den gesteckten Zielen zu arbeiten.<br />

(Beitrag <strong>der</strong> Bau- und Wohnungsgenossenschaft<br />

Halle-Merseburg e. G. (BWG)<br />

Deutsche Telekom AG – T-Systems<br />

CeBIT <strong>2006</strong> – T-Systems präsentierte auf <strong>der</strong><br />

diesjährigen CeBIT in Hannover mehr als 30<br />

Exponate<br />

Nicht die Technik stand in diesem Jahr im<br />

Fokus, vielmehr rückte T-Systems beim Messeauftritt<br />

den Kunden und seine Business-<br />

Herausfor<strong>der</strong>ung in den Mittelpunkt. Die<br />

anschauliche Präsentationsweise verlieh<br />

dabei komplexen Lösungen wie etwa Supply<br />

Chain Management (SCM), Enterprise Application<br />

Integration (EAI) o<strong>der</strong> E-<br />

Government größere Transparenz und<br />

Greifbarkeit.<br />

<strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong> 53


X Informationen aus den Mitgliedsunternehmen<br />

Im Präsentationsbereich von T-Systems fand<br />

sich eine Auswahl branchenspezifischer<br />

Lösungen aus den Bereichen Telekommunikation,<br />

Medien- und Energieversorger, Banken<br />

und Versicherungen, dem öffentlichen<br />

Sektor, Automobil und Luftfahrt sowie<br />

Handel, Transport und Logistik. Die zwei<br />

Segmente Mittelstand und IT- und TK-<br />

Infrastruktur rundeten das Angebot ab.<br />

Exponate zur Kundenbindung, Prozessoptimierung,<br />

elektronischer Ressourcenplanung<br />

o<strong>der</strong> Kundenberatung waren genauso vorhanden<br />

wie Angebote zu speziellen Voiceover-IP-,<br />

Sicherheits- und Storage-Lösungen<br />

sowie bedarfsorientiertem Bereitstellen von<br />

IT-Ressourcen.<br />

Ein zentrales Thema war <strong>der</strong> nahtlose Übergang<br />

zwischen Fest- und Mobilfunknetz.<br />

Kundenbesucher im Bereich IT- und TK-<br />

Infrastruktur konnten Handys testen, die<br />

nicht länger zwischen Festnetz und Mobilfunk<br />

unterscheiden. Firmenmitarbeiter sind<br />

also über ein Gerät zum jeweils geltenden<br />

Tarif erreichbar. In beiden Fällen geschieht<br />

das drahtlos: im Festnetz per Wireless Lan<br />

mit einer Voice-over-IP-Lösung und im Mobilfunk<br />

per GSM o<strong>der</strong> UMTS.<br />

Die nahtlose Kommunikation bietet aber<br />

noch mehr: Mitarbeiter können mit ihrem<br />

Notebook o<strong>der</strong> MDA von unterwegs Unternehmens-Software<br />

nutzen. Zum Beispiel<br />

greifen sie auf eine Kundendatenbank zu.<br />

Weiterhin zeigte T-Systems auf CeBIT die<br />

Lösung „Seamless Video Collaboration“.<br />

Am Exponat konnte <strong>der</strong> Messebesucher live<br />

miterleben, wie ein Geschäftsreisen<strong>der</strong> eine<br />

stationäre Videokonferenz unterwegs ohne<br />

Unterbrechung mit einem MDA fortführt.<br />

Integraler Bestandteil dieser Lösung ist auch<br />

<strong>der</strong> weltweite sichere Zugriff von unterwegs<br />

auf Daten aus dem Unternehmensnetz.<br />

Darüber hinaus bietet T-Systems mit speziellen<br />

Sprachdiensten für Mobiltelefone alle<br />

Vorteile und Funktionen, die von <strong>der</strong> stationären<br />

Telefonanlage bekannt sind. Der Nutzer<br />

dieser Sprachdienste ist überall unter<br />

einer einzigen Nummer auf jedem beliebigen<br />

Endgerät zu erreichen.<br />

(schm)<br />

Neue Mitglie<strong>der</strong> VdW/VdWg<br />

Mit Beschlüssen bei<strong>der</strong> <strong>Verband</strong>sräte wurde<br />

die DOMUS Nordrevision GmbH - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

ab 01.01.<strong>2006</strong><br />

als assoziiertes Mitglied in beiden Verbänden<br />

aufgenommen.<br />

Mit Beschluss des VdW-<strong>Verband</strong>srates wurde<br />

die Kabel Deutschland GmbH ab<br />

01.01.<strong>2006</strong> als assoziiertes Mitglied im VdW<br />

aufgenommen.<br />

Mit Beschluss des VdWg-<strong>Verband</strong>srates<br />

wurde die Gesellschaft für wohnungswirtschaftliche<br />

Dienstleistungen Wittenberg<br />

mbH – WDW – ab 01.01.<strong>2006</strong> und die<br />

DOMICIL Energiepartner GmbH ab<br />

01.03.<strong>2006</strong> im VdWg aufgenommen.<br />

Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.<br />

(rie/mei)<br />

Beteiligungen/Mitgliedschaften<br />

VdW/VdWg<br />

Der VdWg übernahm eine Beteiligung am<br />

Stammkapital <strong>der</strong> Hammonia-Verlag GmbH<br />

von 1 %.<br />

(bü)<br />

54 <strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong>


XI Veranstaltungskalen<strong>der</strong><br />

April/Mai/Juni <strong>2006</strong><br />

April<br />

05.04.<strong>2006</strong> VdWg-Seminarveranstaltung „Genossenschaftsrecht“<br />

06.04.<strong>2006</strong> VdW/VdWg-Arbeitskreis „For<strong>der</strong>ungsverkäufe“<br />

06.04. und 12.04.<strong>2006</strong> VdW/VdWg-Seminarveranstaltung „Datenschutz und<br />

Datensicherheit in <strong>der</strong> <strong>Wohnungswirtschaft</strong>“<br />

10.04.<strong>2006</strong> VdW/VdWg-Fachausschuss „Betriebswirtschaft/Steuern“<br />

27./28.04.<strong>2006</strong> VdW/VdWg-Sekretärinnenseminar<br />

Mai<br />

03./04.05.<strong>2006</strong> 5. Genossenschaftstag<br />

03./04.05.<strong>2006</strong> VdW-Arbeitsgemeinschaft „Altmark“<br />

10.05.<strong>2006</strong> VdW/VdWg-Arbeitskreis „Modellprojekte Stilllegung von oberen<br />

Etagen“<br />

11.05.<strong>2006</strong> VdW/VdWg-Seminarveranstaltung „Betriebswirtschaftliche<br />

Grundlagen für Techniker in <strong>der</strong> <strong>Wohnungswirtschaft</strong>“<br />

18./19.05.<strong>2006</strong> WSA-Informationsveranstaltung „Finanzierung aktuell“<br />

24.05.<strong>2006</strong> VdW/VdWg-Fachausschuss „Multimedia und innovative<br />

Entwicklungen in <strong>der</strong> <strong>Wohnungswirtschaft</strong>“<br />

Juni<br />

07./08.06.<strong>2006</strong> VdWg-Tagung für Vorstände<br />

14.06.<strong>2006</strong> VdW/VdWg-Fachausschuss „Bau“<br />

19.06.<strong>2006</strong> Arbeitskreis „Rating“ <strong>der</strong> Mitteldeutschen Verbände<br />

20.06.<strong>2006</strong> VdW/VdWg-Seminarveranstaltung „Internetnutzung im<br />

rechtlichen Fokus“<br />

26.06.<strong>2006</strong> VdW/VdWg-Seminarveranstaltung „Aufbauseminar: Datenschutz<br />

und Datensicherheit in <strong>der</strong> <strong>Wohnungswirtschaft</strong>“<br />

Veranstaltungshinweis:<br />

05./06.07.<strong>2006</strong> VdW-Geschäftsführertagung<br />

<strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong> 55

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