1-2-3/2006 - Verband der Wohnungswirtschaft Sachsen-Anhalt e.V.
1-2-3/2006 - Verband der Wohnungswirtschaft Sachsen-Anhalt e.V.
1-2-3/2006 - Verband der Wohnungswirtschaft Sachsen-Anhalt e.V.
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Inhaltsverzeichnis<br />
im Internet unter www.vdwvdwg.de als PDF-Dokument abrufbar Redaktionsschluss: 31.03.<strong>2006</strong><br />
1-2-3/<strong>2006</strong><br />
I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell Seite 4<br />
- Landtagswahl <strong>2006</strong> – Was kommt jetzt?<br />
- Stadtumbau <strong>2006</strong> – Wie<strong>der</strong> Verzögerungen?<br />
- <strong>Wohnungswirtschaft</strong> for<strong>der</strong>t weiterhin generelle<br />
Altschuldenentlastung<br />
- Verkauf <strong>der</strong> Woba Dresden<br />
- Aktuelle Überlegungen zum Entwurf einer Beleihungswert-<br />
ermittlungsverordnung – gegen eine Verschlechterung <strong>der</strong><br />
Finanzierungsgrundlage <strong>der</strong> <strong>Wohnungswirtschaft</strong><br />
- Überführung des Wohnraumför<strong>der</strong>ungsgesetzes in die<br />
Kompetenz <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> – Konsequenzen für die Wohnungs-<br />
wirtschaft<br />
- Empfehlungen und For<strong>der</strong>ungen für eine effiziente<br />
Energieversorgung <strong>der</strong> Wohnungsbestände<br />
- Betriebsvergleich 2004<br />
- Entwurf eines Gesetzes zur Einführung <strong>der</strong> Europäischen<br />
Genossenschaft und zur Än<strong>der</strong>ung des Genossenschaftsrechts<br />
- Entwicklung <strong>der</strong> Anzahl von Wohnungsgenossenschaften mit<br />
Spareinrichtung und des Einlagebestandes (Spareinlagen und<br />
Sparbriefe) sowie <strong>der</strong>en Anlagestruktur im Jahr 2005<br />
II Verbändeaktivitäten Seite 21<br />
- VdW/VdWg-Neujahrsempfang<br />
- Stadtumbaukongress 23.02.<strong>2006</strong><br />
- Politpodiumsdiskussion mit den Spitzenkandidaten<br />
zur Landtageswahl<br />
- 16. Landes-Bau-Ausstellung (LBA) vom 03.-05.03.<strong>2006</strong><br />
- Übersicht <strong>der</strong> VdW/VdWg Informationsveranstaltungen,<br />
Fachtagungen, Seminarveranstaltungen, Fachausschuss-,<br />
Arbeitsgemeinschafts-, Arbeitsgruppen- und Arbeitskreis-<br />
sitzungen<br />
- Verbände im Gespräch<br />
III Recht Seite 27<br />
- Fogging<br />
- Geltendmachung eines Mo<strong>der</strong>nisierungszuschlages bei<br />
Einbau von Isolierglasfenstern<br />
- Bundesgerichtshof zur Abrechnung von Betriebskosten<br />
im Wohnraummietrecht<br />
- Abzug von Kosten für die Warmwassererwärmung<br />
- Gesetz zur Än<strong>der</strong>ung des SGB II und an<strong>der</strong>er Gesetze<br />
- Betriebskostenspiegel<br />
IV Multimedia und innovative Entwicklungen Seite 31<br />
- VdW/VdWg-Internetauftritt / www.vdwvdwg.de<br />
– Zugriffsstatistik<br />
- BSI veröffentlicht neues IT-Grundschutzhandbuch<br />
<strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong> 1
Inhaltsverzeichnis<br />
V Betriebswirtschaft/Wirtschaftsprüfung/Steuern Seite 32<br />
- Steuerpolitik <strong>der</strong> neuen Bundesregierung<br />
- Än<strong>der</strong>ung des § 38 KStG – Problematik <strong>der</strong> Versteuerung<br />
von ausgezahlten Geschäftsguthaben<br />
- Auswirkungen <strong>der</strong> Betreibung einer Photovoltaikanlage auf<br />
die erweiterte Kürzung im Rahmen <strong>der</strong> Gewerbesteuer<br />
- Neue Richttafeln für die Bewertung von Pensionsrück-<br />
stellungen<br />
- Verleihung des Prüfungsrechtes sowie Aufsicht über die<br />
genossenschaftlichen Prüfungsverbände<br />
- Altersvorsorge durch den Erwerb zusätzlicher Genossenschafts-<br />
anteile<br />
- Steuertermine <strong>2006</strong><br />
- Aktuelle BMF-Schreiben<br />
- Aktuelle OFD-Verfügungen bzw. Erlasse <strong>der</strong> Finanzministerien<br />
VI Technik/Bau Seite 39<br />
- Landesbauordnung <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong><br />
- Leitfaden „Kunst am Bau“<br />
- Neues aus dem Normenwerk 12/2005, 01/<strong>2006</strong>, 02/<strong>2006</strong><br />
und 03/<strong>2006</strong><br />
VII WSA <strong>Wohnungswirtschaft</strong>liche Treuhand Seite 40<br />
<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> GmbH<br />
- Mitnahme von Verträgen <strong>der</strong> betrieblichen Altersvorsorge<br />
bei Arbeitgeberwechsel durch neues Übertragungsabkommen<br />
vereinfacht<br />
VIII Weitere Themen Seite 41<br />
- Novellierung des Ausbildungsberufes<br />
- Fachtagung für Berufsschullehrer <strong>der</strong> Immobilienwirtschaft<br />
- Neue Flexibilisierungsmechanismen für die Beschäftigten<br />
in <strong>der</strong> Wohnungs- und Immobilienwirtschaft<br />
IX Publikationen/Stellengesuche/Stellenangebote Seite 45<br />
- <strong>Verband</strong>snachrichten<br />
- Neuerscheinungen<br />
- Stellengesuch<br />
X Informationen aus den Mitgliedsunternehmen Seite 48<br />
- Personalien<br />
- Aus den Mitgliedsunternehmen<br />
- Neue Mitglie<strong>der</strong> VdW/VdWg<br />
- Beteiligungen/Mitgliedschaften VdW/VdWg<br />
XI Veranstaltungskalen<strong>der</strong> Seite 55<br />
- April/Mai/Juni <strong>2006</strong><br />
2 <strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong>
„Wir müssen wie<strong>der</strong> mehr ein<br />
Land <strong>der</strong> Tüftler und Denker werden<br />
und weniger ein Land <strong>der</strong> Heuschrecken<br />
und Investmentbanker.“<br />
Zitat von Bundeswirtschaftsminister<br />
Michael Glos (CSU)<br />
anlässlich <strong>der</strong> Eröffnung<br />
<strong>der</strong> Handwerksmesse<br />
16.-22.03.<strong>2006</strong> in München<br />
<strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong> 3
I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />
Landtagswahl <strong>2006</strong> – Was kommt<br />
jetzt?<br />
Das Wahlergebnis vom 26.03.<strong>2006</strong> steht<br />
fest und wie zu erwarten war, muss eine<br />
Koalition gebildet werden.<br />
Die <strong>Wohnungswirtschaft</strong> sieht insbeson<strong>der</strong>e<br />
aufgrund <strong>der</strong> Wahlaussagen aller Parteien<br />
mit großer Zuversicht in die Zukunft, da <strong>der</strong><br />
Stadtumbau als wichtige und zu unterstützende<br />
Landesaufgabe bezeichnet und die<br />
Rolle <strong>der</strong> Wohnungsgesellschaften und<br />
Wohnungsgenossenschaften als Hauptakteure<br />
anerkannt wird.<br />
Für die <strong>Wohnungswirtschaft</strong> ergeben sich<br />
eine Vielzahl von For<strong>der</strong>ungen an die Landesregierung,<br />
die von Seiten <strong>der</strong> Verbände<br />
auch schon vor <strong>der</strong> Wahl geäußert worden.<br />
Im Wesentlichen sind dies:<br />
- Fortführung des Stadtumbauprogramms<br />
in vollem Umfang bis 2009;<br />
- Fortsetzung des Stadtumbauprogramms<br />
über 2009 hinaus auf höherem<br />
Niveau;<br />
- Fortentwicklung <strong>der</strong> Stadtentwicklungskonzepte<br />
und ressortübergreifende<br />
Umsetzung;<br />
- Befreiung von den Altschulden bei<br />
allen abzureißenden Wohnungen und<br />
Sicherstellung <strong>der</strong> Kassenmittel im<br />
Rahmen des § 6 a AHG;<br />
- Unterstützung des Stadtumbaus<br />
durch gezielte Wohnungsbauför<strong>der</strong>ung<br />
und das Programm „Soziale<br />
Stadt“;<br />
- Mehr Flexibilität beim Aufwertungsanteil<br />
<strong>der</strong> Kommunen;<br />
- Schaffung einer generellen Abrisskündigung.<br />
Zu ergänzen ist vor dem Hintergrund <strong>der</strong><br />
Koalitionsbildung mit Blick auf die organisatorische<br />
Umsetzung des Stadtumbaus die<br />
For<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>Wohnungswirtschaft</strong> nach<br />
Beibehaltung eines eigenen Ministeriums,<br />
das sich eigenständig um die Belange des<br />
Stadtumbaus, <strong>der</strong> Stadtentwicklung und des<br />
Wohnungswesens kümmert. Es geht um die<br />
zukunftsweisende Umstrukturierung unserer<br />
Städte und Gemeinden, die von einem eigenen<br />
Ministerium – auch in Abstimmung<br />
mit an<strong>der</strong>en Ressorts – aktiv angegangen<br />
werden muss.<br />
Wer diesen schwierigen Prozess <strong>der</strong> Umstrukturierung<br />
als Anhängsel an irgendeinen<br />
an<strong>der</strong>en Ministerium behandeln will, verkennt<br />
die positiven Wirkungen des Stadtumbaus,<br />
einerseits für die Menschen, damit<br />
sie trotz <strong>der</strong> Schrumpfung lebens- und liebenswerte<br />
Städte bekommen und an<strong>der</strong>erseits<br />
für den Arbeitsmarkt wegen <strong>der</strong> damit<br />
verbundenen Aufträge, die im eigenen Land<br />
getätigt werden können.<br />
(rie)<br />
Stadtumbau <strong>2006</strong> – Wie<strong>der</strong> Verzögerungen?<br />
Im Rahmen des Stadtumbaukongresses vom<br />
23.02.<strong>2006</strong> in Magdeburg gab Bundesbauminister<br />
Wolfgang Tiefensee bekannt,<br />
dass in <strong>der</strong> Verwaltungsvereinbarung, die<br />
zwischen Bund und Län<strong>der</strong>n abgeschlossen<br />
werden muss, um das Programm umsetzen<br />
zu können, Än<strong>der</strong>ungen zum Vorjahr aufgenommen<br />
werden sollen.<br />
Im Wesentlichen geht es um die Verringerung<br />
<strong>der</strong> Abrissför<strong>der</strong>ung von 60,00 EUR,<br />
die auf 70 %, d. h., 42,00 EUR abgesenkt<br />
werden soll. Diesem Ansinnen haben <strong>der</strong><br />
GdW und die ostdeutschen Regionalverbände<br />
sofort aus folgenden Gründen vehement<br />
wi<strong>der</strong>sprochen:<br />
1. Eine große Gefahr <strong>der</strong> neu angedachten<br />
Regelung besteht darin, dass die<br />
§ 6 a AHG-Wohnungsunternehmen<br />
durch die Reduzierung <strong>der</strong> Rückbauzuschüsse<br />
nicht mehr in vollem Umfang<br />
die zusätzliche Teilentlastung bei<br />
Abriss erhalten. Diese wird nur in Höhe<br />
von max. 77,00 EUR/m² Wohnfläche<br />
gewährt, wenn die Län<strong>der</strong> sich<br />
4 <strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong>
I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />
mit dem gleichen Betrag an den Sanierungskonzepten<br />
<strong>der</strong> betroffenen<br />
Wohnungsunternehmen beteiligen.<br />
Da die Län<strong>der</strong> ihren Beitrag in aller<br />
Regel in Form <strong>der</strong> Rückbauzuschüsse<br />
leisten, hätte eine Reduzierung dieser<br />
zur Folge, dass sich auch die zusätzliche<br />
Teilentlastung entsprechend reduzieren<br />
würde. Die § 6 a AHG-<br />
Unternehmen müssten ausgehend<br />
hiervon ihre Abrissplanungen überprüfen,<br />
was sowohl negative Auswirkungen<br />
auf die Sanierungskonzepte<br />
<strong>der</strong> Unternehmen als auch die Umsetzung<br />
<strong>der</strong> Stadtentwicklungskonzept<br />
hätte.<br />
2. Die Reduzierung <strong>der</strong> Rückbauzuschüsse<br />
auf 70 % <strong>der</strong> anfallenden Kosten,<br />
d. h. auf maximal 42,00 EUR/m² würde<br />
darüber hinaus vor allem die Unternehmensgruppe<br />
erheblich<br />
benachteiligen, die aufgrund hoher<br />
Leerstände ohnehin in ihrer wirtschaftlichen<br />
Existenz gefährdet ist und<br />
daher zu Recht als am meisten för<strong>der</strong>fähig<br />
angesehen wurde.<br />
Gerade die § 6 a AHG-Unternehmen<br />
verfügen in aller Regel nicht über die<br />
erfor<strong>der</strong>lichen Mittel, um 30 % <strong>der</strong><br />
Aufwendungen, die sie bisher für den<br />
Rückbau erhalten haben, künftig aus<br />
eigener Kraft zu finanzieren. Sie sind<br />
zwingend darauf angewiesen, dass sie<br />
auch weiterhin die Kosten – die nicht<br />
fiktiv sind, son<strong>der</strong>n real anfallen - ungeschmälert<br />
bezuschusst bekommen,<br />
also wie bisher zumindest bis zu<br />
60,00 EUR/m² Wohnfläche.<br />
3. Die Reduzierung <strong>der</strong> Rückbauhilfen<br />
und damit einhergehend die Min<strong>der</strong>ung<br />
<strong>der</strong> Altschuldenentlastung hätten<br />
des Weiteren zur Folge, dass die<br />
Unternehmenskonzepte – die die<br />
Grundlage für das Engagement und<br />
die weitere Zusammenarbeit mit den<br />
Banken sind – in den wesentlichen Pa-<br />
rametern verän<strong>der</strong>t werden. Sie gehen<br />
alle davon aus, dass <strong>der</strong> Rückbau<br />
mit bis zu 60,00 EUR/m² bezuschusst<br />
wird und die zusätzliche Teilentlastung<br />
in voller Höhe erfolgt.<br />
Wenn jetzt Finanzlücken entstehen,<br />
können die Konzepte nicht umgesetzt<br />
werden. Die Banken werden hierauf<br />
kurzfristig reagieren, indem sie zusätzliche<br />
Sicherheiten verlangen, d. h. <strong>der</strong><br />
Kapitaldienst für die Wohnungsunternehmen<br />
würde sich damit insgesamt<br />
noch mehr erhöhen.<br />
4. Bei <strong>der</strong> beabsichtigten Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
För<strong>der</strong>ung wird unterstellt, dass mit<br />
dem Rückbauzuschuss von maximal<br />
60,00 EUR/m² alle anfallenden Kosten<br />
des Rückbaus abgedeckt sind, was bei<br />
den meisten Wohnungsunternehmen<br />
aber nicht zutrifft. Neben den reinen<br />
Abrisskosten entstehen ihnen erhebliche<br />
Aufwendungen vor allem im<br />
Rahmen des Umzugsmanagements<br />
und <strong>der</strong> Bereitstellung und Herrichtung<br />
<strong>der</strong> Ersatzwohnungen für die<br />
Mieter aus den Abrissobjekten. Gerade<br />
diese Kosten werden tendenziell<br />
steigen, da künftig immer mehr Objekte<br />
abgerissen werden müssen, die<br />
zum Teil noch bewohnt sind und erst<br />
mit großem Aufwand frei gezogen<br />
werden müssen.<br />
Völlig unberücksichtigt bleibt auch,<br />
dass die Unternehmen ohnehin bilanzielle<br />
Verluste beim Abriss hinnehmen<br />
müssen, die aus dem Wegfall <strong>der</strong><br />
Vermögensposten herrühren. Die Verluste<br />
aus den außerplanmäßigen Abschreibungen<br />
<strong>der</strong> Gebäude bei Abriss<br />
zuzüglich <strong>der</strong> Kosten, die nach dem<br />
Entwurf <strong>der</strong> Verwaltungsvereinbarung<br />
durch die Abrissför<strong>der</strong>ung künftig<br />
nicht mehr gedeckt werden sollen,<br />
können die betroffenen Wohnungsunternehmen,<br />
insbeson<strong>der</strong>e die § 6 a<br />
AHG-Unternehmen, wirtschaftlich<br />
nicht verkraften.<br />
<strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong> 5
I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />
5. Die Wohnungsunternehmen, die keinen<br />
Anspruch auf die zusätzliche Teilentlastung<br />
haben, werden trotz <strong>der</strong><br />
vorgesehenen „zusätzlichen“ Rückbauzuschüsse<br />
nicht in die Lage versetzt,<br />
sich in dem erfor<strong>der</strong>lichen Umfang<br />
am Stadtumbau zu beteiligen,<br />
und für die § 6 a AHG-Unternehmen<br />
würde die wirtschaftliche Grundlage<br />
für eine weitere Beteiligung gefährdet<br />
werden.<br />
Ein höheres Engagement <strong>der</strong> Nicht-§<br />
6 a AHG-Unternehmen könnte nur<br />
durch eine Entlastung von den Altschulden,<br />
nicht aber durch eine höhere<br />
Abrissför<strong>der</strong>ung bewirkt werden.<br />
Wenn die För<strong>der</strong>politik des Stadtumbaus -<br />
so wie im Entwurf <strong>der</strong> Verwaltungsvereinbarung<br />
vorgesehen - geän<strong>der</strong>t wird, werden<br />
sich mehr und mehr Wohnungsunternehmen<br />
am Stadtumbau nicht mehr beteiligen<br />
können. Hinzu kommt, dass es bei einem<br />
Teil <strong>der</strong> Unternehmen zu neuen Insolvenzrisiken<br />
kommen könnte.<br />
Zusätzlich zu diesen negativen materiellen<br />
Folgen sehen wir noch weitere gravierende<br />
Belastungen für den Stadtumbau Ost: Es<br />
entstünde ein folgenschwerer Vertrauensschaden<br />
im Verhältnis zwischen Politik und<br />
beteiligten Wohnungsunternehmen. Außerdem<br />
könnte <strong>der</strong> bisher - alles in allem - vorhandene<br />
Konsens zwischen den unterschiedlich<br />
vom Leerstand betroffenen Wohnungsunternehmen<br />
in den ostdeutschen<br />
Städten in Bezug auf die Stadtentwicklungskonzepte<br />
und die Notwendigkeit einer<br />
Beteiligung am Stadtumbau nachhaltig gefährdet<br />
werden. Dies hätte für den ökonomisch<br />
und gesellschaftlich gleichermaßen<br />
komplizierten wie wichtigen Prozess des<br />
Stadtumbaus verheerende Auswirkungen.<br />
Die vorgesehene Än<strong>der</strong>ung bei <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung<br />
stellt im Kern nicht eine Verbesserung,<br />
son<strong>der</strong>n eine erhebliche Verschlechterung<br />
<strong>der</strong> Rahmenbedingungen für den Stadtumbau<br />
dar. Die Gewährung differenzierter<br />
Rückbauhilfen kann die Altschuldenproble-<br />
matik nicht lösen und schon gar nicht zur<br />
Beschleunigung des Stadtumbaus in Ostdeutschland<br />
beitragen.<br />
Bei Redaktionsschluss dieses <strong>Verband</strong>sreportes<br />
war noch nicht endgültig abzusehen, ob<br />
die angedachten Verschlechterungen in <strong>der</strong><br />
Verwaltungsvereinbarung wie<strong>der</strong> vom Tisch<br />
sind. Wir hoffen aber, dass dies so sein<br />
wird, damit <strong>der</strong> Stadtumbau auf erfolgreichem<br />
Weg weitergehen kann.<br />
(rie)<br />
<strong>Wohnungswirtschaft</strong> for<strong>der</strong>t weiterhin<br />
generelle Altschuldenentlastung<br />
Notwendig ist eine generelle Lösung <strong>der</strong><br />
Altschuldenproblematik, die nur darin bestehen<br />
kann, dass alle Wohnungsunternehmen,<br />
die sich am Stadtumbau beteiligen<br />
und Wohnungen abreißen, von den darauf<br />
lastenden Altschulden befreit werden. Dass<br />
die Altschuldenentlastung eine wesentliche<br />
Voraussetzung ist, um die zwingend notwendigen<br />
Marktbereinigungen in dem erfor<strong>der</strong>lichen<br />
Umfang durchführen zu können,<br />
zeigen die bisherigen Abrisszahlen.<br />
Von den im Zeitraum 2000 bis 2004 erfolgten<br />
Abrissen von insgesamt 89.510 Wohnungen<br />
haben allein die § 6 a AHG-<br />
Unternehmen 81.699 Wohnungen (91 %)<br />
abgerissen. Diese Unternehmen haben nach<br />
<strong>der</strong> bisher vorliegenden Hochrechnung <strong>der</strong><br />
GdW-Jahresstatistik in 2005 weitere rd.<br />
40.000 Wohnungen vom Markt genommen.<br />
Dadurch konnte die durchschnittliche<br />
Leerstandsquote in Höhe von 14,9 % Ende<br />
2004 weiter auf voraussichtlich 13,9 %<br />
abgesenkt werden – was ein beachtliches<br />
Ergebnis ist. Für den Zeitraum <strong>2006</strong> bis<br />
2010 planen die § 6 a AHG-Unternehmen<br />
den Abriss von ca. 140.000 Wohnungen.<br />
Wenn sich diese Planungen alle realisieren<br />
lassen, könnten Ende 2010 allein die § 6 a<br />
AHG-Unternehmen einen Abriss von insgesamt<br />
rd. 265.000 Wohnungen verzeichnen.<br />
6 <strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong>
I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />
Dies reicht aber nicht aus. Um die Zielsetzung<br />
des Stadtumbauprogramms zu erfüllen,<br />
nämlich 350.000 Wohnungen bis 2010<br />
vom Markt zu nehmen, müssen weitere rd.<br />
85.000 Wohnungen abgerissen werden.<br />
Hierfür ist es erfor<strong>der</strong>lich, dass sich auch die<br />
Wohnungsunternehmen am Stadtumbau<br />
beteiligen, die bisher keine zusätzliche Teilentlastung<br />
erhalten.<br />
Die 814 Wohnungsunternehmen, die per<br />
31.12.2003 weniger als 15 % Leerstand<br />
hatten, haben in den Jahren 2000 bis 2004<br />
lediglich 7.811 Wohnungen abgerissen. Für<br />
den Zeitraum 2005 bis 2010 erwägen sie<br />
den Abriss von lediglich 16.825 Wohnungen,<br />
und dies auch nur in <strong>der</strong> Hoffnung,<br />
dass die Altschuldenproblematik auch für<br />
sie noch gelöst wird. Das Abrisserfor<strong>der</strong>nis<br />
ist bei diesen Wohnungsunternehmen an<br />
sich aber viel höher.<br />
In den Ost-Bauministerkonferenzen wurde<br />
mehrfach betont, dass die Altschuldenfrage<br />
generell gelöst werden muss. In Anbetracht<br />
<strong>der</strong> angespannten Haushaltslage wird zurzeit<br />
allerdings kaum eine Möglichkeit gesehen,<br />
weitere Mittel für eine zusätzliche Teilentlastung<br />
über die 1,133 Mrd. EUR hinaus<br />
zu mobilisieren. Deshalb soll geprüft werden,<br />
ob im Rahmen <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit zur Verfügung<br />
stehenden Mittel zumindest die Wohnungsunternehmen<br />
eine Unterstützung<br />
erhalten können, die nach dem 31.12.2003<br />
die 15 % Leerstandsquote erreicht bzw.<br />
überschritten haben.<br />
Nach <strong>der</strong> GdW-Jahresstatistik wären dies<br />
107 Unternehmen mit knapp 32.000 leer<br />
stehenden Wohnungen, von denen nach<br />
bisheriger Planung nur rd. 4.000 Wohnungen<br />
bis 2010 abgerissen werden sollen. Die<br />
Altschuldenentlastung für diese 4.000<br />
Wohnungen würde – bezogen auf eine 60<br />
m²-Wohnung und eine Entlastung von<br />
67,00 EUR/m² – rd. 16 Mio. EUR erfor<strong>der</strong>n.<br />
Per 31.12.2004 hatten insgesamt 812<br />
Wohnungsunternehmen einen Leerstand<br />
von weniger als 15 % - darunter 105 § 6 a<br />
AHG-Unternehmen, die aufgrund <strong>der</strong> von<br />
ihnen vorgenommenen Abrisse bereits unter<br />
die 15 %-Leerstandsquote gekommen sind.<br />
Die verbleibenden 707 Wohnungsunternehmen,<br />
die keine zusätzliche Altschuldenhilfe<br />
erhalten, verwalteten per 31.12.2004<br />
unter Berücksichtigung <strong>der</strong> im Zeitraum<br />
2000 bis 2004 abgerissenen 1.111 Wohnungen<br />
immer noch einen Leerstand von<br />
fast 57.000 Wohnungen. Der wirtschaftliche<br />
Druck auf Grund <strong>der</strong> Leerstände wird<br />
auch bei diesen Unternehmen zunehmend<br />
größer, was die fast Verdopplung <strong>der</strong> von<br />
ihnen geplanten Abrisse für 2005 (2.126<br />
WE) deutlich macht.<br />
Diese Planung <strong>der</strong> Nicht-§ 6 a AHG-<br />
Unternehmen wie auch die für <strong>2006</strong> bis<br />
2010 – wo sie nochmals fast 13.000 Wohnungen<br />
vom Markt nehmen wollen – stehen<br />
unter dem Vorbehalt, dass es doch<br />
noch zu einer Lösung <strong>der</strong> Altschuldenproblematik<br />
kommt. Wenn auch die Wohnungsunternehmen<br />
mit weniger als 15 % Leerstand<br />
von den Altschulden im Falle des Abrisses<br />
befreit werden, ist davon auszugehen,<br />
dass sie ihr Engagement beim Stadtumbau<br />
wesentlich erhöhen werden.<br />
Ausgehend hiervon – vor allem aber im Interesse<br />
<strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Stadtentwicklungskonzepte<br />
vor Ort – sollten daher weitere<br />
Mittel für die Altschuldenentlastung bei<br />
Abriss bereitgestellt werden. Nach unseren<br />
Berechnungen sind über die bisher zur Verfügung<br />
stehenden 1,133 Mrd. EUR hinaus<br />
ca. 300 Mio. EUR erfor<strong>der</strong>lich, um alle<br />
Wohnungsunternehmen, die sich am Stadtumbau<br />
beteiligen - und zwar unabhängig<br />
von ihrer Leerstandsquote – von den restlichen<br />
Altschulden zu entlasten.<br />
Beide wohnungswirtschaftliche Verbände<br />
<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>s werden sich wie bisher<br />
dafür einsetzen, dass es zu weiteren Verbesserungen<br />
bei <strong>der</strong> Altschuldenentlastung<br />
kommt.<br />
(rie)<br />
<strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong> 7
I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />
Verkauf <strong>der</strong> Woba Dresden<br />
Am 09.03.<strong>2006</strong> beschloss <strong>der</strong> Stadtrat von<br />
Dresden, seine Wohnungsgesellschaft mit<br />
sämtlichen kommunaleigenen ca. 48.000<br />
Wohnungen und 1.300 Gewerbeeinheiten<br />
für 1,7 Mrd. EUR (inkl. <strong>der</strong> Kreditschulden)<br />
an Fortress Deutschland GmbH zu verkaufen.<br />
Vollzogen wurde dieser Verkauf am<br />
10.03.<strong>2006</strong>.<br />
Sowohl örtlich als überörtlich ist dieser Verkauf,<br />
<strong>der</strong> erstmals in Deutschland eine Stadt<br />
schuldenfrei machen soll, ausführlich kommentiert<br />
worden.<br />
Nach dem Verkauf haben sich nach Mediennachfragen<br />
die großen Städte in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong><br />
dahingehend positioniert, dass<br />
ein <strong>der</strong>artiger Gesamtverkauf aller kommunalen<br />
Wohnungen nicht anstehe.<br />
Dafür gibt es viele gute Gründe:<br />
1. Der einmalige erzielte Kaufpreis löst<br />
nicht die dauerhaften Finanzprobleme,<br />
auch nicht in Dresden.<br />
2. Nach dem Verkauf erbringt die wirtschaftlich<br />
gut dastehende Woba<br />
Dresden keine finanzielle Rendite<br />
mehr für die Stadt.<br />
3. Die vielfältigen Leistungen <strong>der</strong> Woba<br />
Dresden im Bereich Stadtentwicklung,<br />
Sozialarbeit u. a. wird nicht mehr im<br />
gewohnten Maße weitergeführt werden.<br />
Diese so genannte Stadtrendite<br />
entfällt damit weitestgehend.<br />
4. Die Versorgung von einkommensschwachen<br />
Haushalten wird in zunehmendem<br />
Maße in den kommenden<br />
Jahren schwieriger, da die Stadt<br />
über keine eigenen Wohnungen mehr<br />
verfügt. So wird auch jede Erhöhung<br />
z. B. bei den Mieten für ALG II-<br />
Empfänger wie<strong>der</strong>um von <strong>der</strong> Stadt<br />
zu bezahlen sein.<br />
5. Die ausgehandelte Sozialcharta bietet<br />
vor allem keinen langfristigen Schutz<br />
für die Mieter und die Mitarbeiter.<br />
6. Der Aufkäufer muss Rendite machen.<br />
Dies kann er nur mit<br />
- Druck auf die Mieter in Form von<br />
Mieterhöhungen und Wohnungsprivatisierung,<br />
- durch Weiterverkäufe von Teilbeständen<br />
an bisher nicht bekannte<br />
Dritte,<br />
- eine Leerstandsreduzierung, die<br />
Vermietungsdruck auf die an<strong>der</strong>en<br />
Großvermieter, insbeson<strong>der</strong>e<br />
die Genossenschaften schaffen<br />
wird und<br />
- strikte Kosteneinsparungen bei Instandhaltung,<br />
Instandsetzung,<br />
Personal etc., die zu Lasten des<br />
örtlichen Handwerks und <strong>der</strong> Mitarbeiter<br />
gehen werden.<br />
7. Durch Honorare für die Verkaufsabwicklungen<br />
und Vorfälligkeitsentschädigungen<br />
werden Millionenbeträge<br />
an Vermittler und Finanzierer<br />
verschwendet, die besser für Investitionen<br />
genutzt werden sollten.<br />
8. Die Verbitterung westdeutscher Städte<br />
über die Umwidmung von erhaltenen<br />
Wohnungsbau- und Städtebauför<strong>der</strong>mitteln,<br />
die in den letzten Jahren<br />
in den Wohnungsbestand Dresdens<br />
geflossen sind und nun zur gesamten<br />
Entschuldung genutzt werden,<br />
wird sich in zukünftigen Gesprächen<br />
zur weiteren Finanzierung von<br />
Leistungen für Ostdeutschland negativ<br />
auswirken.<br />
9. Der Verkauf des gesamten Wohnungsbestandes<br />
ist generell ein Schritt<br />
zur Selbstentmündigung einer Stadt.<br />
Offenbar stammt die Begeisterung ausländischer<br />
Geldgeber nach Auffassung von Immobilienexperten<br />
aus <strong>der</strong> großen Differenz<br />
8 <strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong>
I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />
zwischen Mietrendite und Fremdkapitalzinsen.<br />
Die Fonds finanzieren ihre Milliardendeals<br />
billig auf Pump und erhalten dafür<br />
Unternehmen mit stolzen und vor allem<br />
stetigen Mieteinnahmen. Oft stammen lediglich<br />
10 % des Kaufpreises aus dem Vermögen<br />
<strong>der</strong> Großanleger. Das billige Geld<br />
treibt also den Boom, da wohnungswirtschaftliche<br />
Fakten den Trend nicht erklären<br />
können. Die Käufer rechnen nicht nur mit<br />
niedrigeren Zinsen, son<strong>der</strong>n auch mit einem<br />
raschen Weiterverkauf und ggf. einem<br />
schnellen Börsengang. Sollten jedoch die<br />
Zinsen weiter steigen, würden Nachfrage<br />
und Preise sinken. Damit stellt sich auch die<br />
Frage, ob <strong>der</strong> Höhepunkt <strong>der</strong> Verkaufsaktivitäten<br />
gerade wegen steigen<strong>der</strong> Zinsen nicht<br />
inzwischen überschritten ist und nicht nur<br />
deshalb, son<strong>der</strong>n auch generell mit einem<br />
größeren Kaufinteresse gegenüber sachsenanhaltischen<br />
Wohnungsgesellschaften nicht<br />
zu rechnen sein wird. Diese Auffassung teilt<br />
im Übrigen auch <strong>der</strong> Städte- und Gemeindebund<br />
<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>s.<br />
Einige Stimmen zum Verkauf <strong>der</strong> Woba<br />
Dresden:<br />
Lutz Freitag, Präsident GdW Bundesverband<br />
deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen<br />
e.V.: "Wie<strong>der</strong> einmal wird <strong>der</strong><br />
Verdacht bestätigt, dass Politik um <strong>der</strong> kurzfristigen,<br />
nur scheinbaren Erfolge willen, die<br />
langfristigen Folgen des eigenen Handelns<br />
ausblendet. Die Mehrheitsentscheidung des<br />
Dresdner Stadtrates macht die Stadt wohnungslos.<br />
Damit wird ein kommunales Unternehmen<br />
verkauft, dass für die Entwicklung<br />
und die Zukunft <strong>der</strong> Stadt eine wesentliche<br />
Bedeutung hat. Kein gut geführtes<br />
Wirtschaftsunternehmen würde eine strategische<br />
Beteiligung nur für einmalig zu erzielende<br />
Einnahmen verkaufen. Eine solche<br />
Fehlentscheidung bleibt Politikern vorbehalten,<br />
die dann, wenn die negativen Folgen<br />
ihres Handelns eintreten, nicht mehr im Amt<br />
sind.<br />
Nach allen Erfahrungen führten einmalige<br />
Einnahmen <strong>der</strong> öffentlichen Hand durch<br />
Verkauf von Vermögen auch nicht zur dauerhaften<br />
Sanierung <strong>der</strong> Haushalte. Wenn<br />
sich das Ausgabenverhalten nicht än<strong>der</strong>e<br />
und damit das strukturelle Defizit nicht beseitigt<br />
werde, schmelzen auch große Verkaufserträge<br />
schnell dahin wie Schnee in<br />
<strong>der</strong> Sonne. Der Verkaufserlös <strong>der</strong> GAGFAH<br />
habe gerade für 3,5 Tage Rentenzahlung<br />
gereicht. Jetzt hat Dresden sein Tafelsilber<br />
verkauft, ohne zu überlegen, wie es sich auf<br />
Plastik speist."<br />
München´s Oberbürgermeister Christian<br />
Ude, Präsident des Deutschen Städtetages:<br />
„Dies ist eine Verzweiflungstat. Die Wohnungsversorgung<br />
gehörte schon immer zu<br />
den wichtigen Aufgaben kommunaler Daseinsvorsorge.“<br />
Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des<br />
Deutschen Städte- und Gemeindebundes:<br />
„Dresden ist kein Vorbild für die Lösung<br />
kommunaler Finanzprobleme.“<br />
Als wohnungswirtschaftliche Verbände<br />
<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>s wissen wir um die Bedeutung<br />
<strong>der</strong> kommunalen Wohnungsbaugesellschaften.<br />
Ein Gesamtverkauf kommunaler<br />
Wohnungen ist aus den o. g. Gründen abzulehnen.<br />
Wer dieses Thema in den Städten<br />
aufruft, gefährdet den <strong>der</strong>zeitigen Grundkonsens<br />
zwischen allen Beteiligten am<br />
Stadtumbauprozess und zwar nicht nur im<br />
Verhältnis zwischen Stadt und kommunaler<br />
Gesellschaft, son<strong>der</strong>n auch zu den an<strong>der</strong>en<br />
Vermietern, den Banken, den Versorgern,<br />
dem Handwerk und den Mietern.<br />
Nur gemeinsam kann <strong>der</strong> Stadtumbau gelingen<br />
und hierfür braucht er verlässliche<br />
Partner. Wenn je<strong>der</strong> nur nach seinen eigenen<br />
Renditevorstellungen vorgehen würde,<br />
wird sich kaum eine positive Stadtentwicklung<br />
gewährleisten lassen.<br />
(rie)<br />
<strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong> 9
I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />
Aktuelle Überlegungen zum Entwurf<br />
einer Beleihungswertermittlungsverordnung<br />
- gegen eine<br />
Verschlechterung <strong>der</strong> Finanzierungsgrundlage<br />
<strong>der</strong> <strong>Wohnungswirtschaft</strong><br />
Der Entwurf einer Verordnung über die Ermittlung<br />
<strong>der</strong> Beleihungswerte von<br />
Grundstücken gemäß § 16 Abs. 1 und 2 des<br />
Pfandbriefgesetzes hat im Herbst 2005 die<br />
<strong>Wohnungswirtschaft</strong> und ihre Verbände in<br />
große Aufregung versetzt.<br />
Warum?<br />
Die Beleihungswertermittlungsverordnung<br />
hat für die von uns vertretenen Wohnungsunternehmen<br />
erhebliche Bedeutung, da die<br />
Beleihungswerte die Grundlage für Finanzierungen<br />
sind. Dies betrifft nicht nur Finanzierungen<br />
von Neubau- o<strong>der</strong> Mo<strong>der</strong>nisierungsmaßnahmen,<br />
son<strong>der</strong>n auch die Bedingungen<br />
bei <strong>der</strong> Prolongation von Krediten.<br />
Wie bereits im Prozess von Basel II mehrfach<br />
hingewiesen, ist es für uns als Branchenverband<br />
unverständlich, dass bei so wichtigen<br />
Entscheidungen mit Einfluss auf die Werthaltigkeit<br />
und die Finanzierungsbedingungen<br />
von Immobilien die wohnungs- und<br />
immobilienwirtschaftlichen Verbände nicht<br />
hinzugezogen werden und nur die Spitzenverbände<br />
<strong>der</strong> Kreditwirtschaft angehört<br />
wurden.<br />
Die Ermittlung von Beleihungswerten ist<br />
aber keineswegs nicht nur für die kreditgebenden<br />
Banken von erheblicher Bedeutung,<br />
son<strong>der</strong>n auch und gerade für die Eigentümer<br />
<strong>der</strong> Immobilien. Dies hängt damit zusammen,<br />
dass Investitionen – egal, ob Neubau-<br />
o<strong>der</strong> Bestandsinvestitionen – im Bereich<br />
<strong>der</strong> Wohnungs- und Immobilienwirtschaft<br />
extrem kostenintensiv sind und somit<br />
regelmäßig mit einem hohen Anteil von<br />
Fremdkapital finanziert werden müssen.<br />
Verschlechtern sich die Bedingungen für die<br />
Ermittlung <strong>der</strong> Beleihungswerte, hat dies<br />
direkte Folgen für die Wirtschaftlichkeit <strong>der</strong><br />
Investitionen und <strong>der</strong> Objekte.<br />
Die Verbände haben in ihrer Stellungnahme<br />
vom 5. September 2005 Positionen <strong>der</strong><br />
Wohnungsunternehmen vertreten und<br />
Hinweise für das weitere Verordnungsverfahren<br />
unterbreitet.<br />
Zwischenzeitlich liegen uns weitere Informationen<br />
aus dem Kreise des Zentralen Kreditausschusses<br />
zum aktuellen Diskussionsstand<br />
<strong>der</strong> Beleihungswertermittlungsverordnung<br />
vor. Nach unseren Informationen ist es vorgesehen,<br />
nun die Gruppe <strong>der</strong> „Risiko-<br />
Wohnimmobilien“, die beson<strong>der</strong>s hervorgehoben<br />
werden, noch um die Großwohnanlagen<br />
und Wohnhochhäusern generell zu<br />
erweitern. Allerdings soll in Bezug auf die<br />
Erfahrungssätze für die Nutzungsdauern bei<br />
solchen Objekten, ein etwas gemil<strong>der</strong>ter<br />
Ansatz gefahren werden, insbeson<strong>der</strong>e abhängig<br />
vom Sanierungs- und Mo<strong>der</strong>nisierungsgrad<br />
und <strong>der</strong> Lage des Objektes im<br />
örtlichen Verdichtungsraum, eine längere<br />
wirtschaftliche Nutzungsdauer zugelassen<br />
werden. Im Bereich <strong>der</strong> Kapitalisierungszinssätze<br />
soll es ebenfalls weiterhin bei einer<br />
Zweiteilung bleiben, d. h. die Bandbreite <strong>der</strong><br />
Kapitalisierungssätze soll bei Wohnhäusern<br />
zwischen 5,0 und 6,5 % und bei <strong>der</strong> nunmehr<br />
ausgeweiteten Gruppe <strong>der</strong> Risiko-<br />
Wohnimmobilien (Großwohnanlagen,<br />
Wohnhochhäuser und Plattenbauten) zwischen<br />
6,5 und 9,0 % liegen.<br />
U. E. wird damit den berechtigten Petiten<br />
<strong>der</strong> Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in<br />
keiner Weise Rechnung getragen. Im Gegenteil<br />
wird das Problem durch solche Überlegungen<br />
noch deutlich zugespitzt, wenn –<br />
zusätzlich zu den Plattenbauten in Ostdeutschland<br />
– generell Großwohnanlagen<br />
und Wohnhochhäuser in Westdeutschland<br />
durch eine solche stigmatisierende Behandlung<br />
in eine Finanzierungsproblematik abzurutschen<br />
drohen.<br />
10 <strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong>
I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />
Bei den Kapitalisierungszinssätzen könnte<br />
generell eine Bandbreite zwischen 4,0 und<br />
9,0 % vorgesehen werden.<br />
Wir erneuern insoweit unsere For<strong>der</strong>ung,<br />
auf eine Kategorisierung <strong>der</strong> Wohnimmobilien<br />
insgesamt zu verzichten. Da auch wir<br />
sehen, dass es – abhängig von <strong>der</strong> Bauweise<br />
und vom Standort <strong>der</strong> Immobilie – risikoreichere<br />
Immobilien auch im Bereich <strong>der</strong><br />
Wohnimmobilien geben kann, schlagen wir<br />
stattdessen vor, generell die Bandbreiten für<br />
die wohnungswirtschaftliche Nutzungsdauer<br />
von Immobilien wie auch für die Kapitalisierungszinssätze<br />
weiter aber einheitlich zu<br />
fassen. Wir schließen uns insoweit auch den<br />
For<strong>der</strong>ungen des Zentralen Kreditausschusses<br />
an.<br />
D. h. konkret, dass im Bereich <strong>der</strong> Nutzungsdauer<br />
von Wohnimmobilien keine<br />
Differenzierung erfolgen sollte, allerdings<br />
die Nutzungsdauer dann generell abhängig<br />
vom Gebäudealter, dem Mo<strong>der</strong>nisierungs-<br />
und Sanierungszustand zwischen 15 und 80<br />
Jahren liegen könnte.<br />
4,0 % als Mindestkapitalisierungszinssatz<br />
für Wohnobjekte deshalb, weil es u. E. nach<br />
wie vor dringend erfor<strong>der</strong>lich ist, die Mindestkapitalisierung<br />
auf ein marktübliches<br />
Niveau abzusenken. Eine Mindestkapitalisierung<br />
von 1a-Wohnimmobilien mit 5,0 %<br />
wird auch von anerkannten Bewertungsfachleuten<br />
als deutlich zu hoch angesehen.<br />
Zumindest müsste eine – wie für die Gewerbeimmobilien<br />
gleichwertige – Regelung<br />
vorgesehen werden, die ein Unterschreiten<br />
<strong>der</strong> Mindestkapitalisierungszinssätze erlaubt.<br />
Nutzungsdauer und Mindestkapitalisierungszinssätze<br />
für Wohnobjekte sind für<br />
uns entscheidende Faktoren <strong>der</strong> Beleihungswertermittlung.<br />
Um Verschlechterungen<br />
im Segment <strong>der</strong> Finanzierung zu verhin<strong>der</strong>n,<br />
werden wir gemeinsam mit dem<br />
GdW weiterhin tätig sein.<br />
(mei)<br />
Überführung des Wohnraumför<strong>der</strong>ungsgesetzes<br />
in die Kompetenz<br />
<strong>der</strong> Län<strong>der</strong> – Konsequenzen<br />
für die <strong>Wohnungswirtschaft</strong><br />
Am 06.03.<strong>2006</strong> hat die Bundesregierung<br />
zwei Gesetzentwürfe im Zuge <strong>der</strong> Fö<strong>der</strong>alismusreform<br />
beschlossen:<br />
- Entwurf eines Gesetze zur Än<strong>der</strong>ung<br />
des Grundgesetzes und<br />
- Entwurf eines Fö<strong>der</strong>alismusreform-<br />
Begleitgesetzes.<br />
Der Deutsche Bundestag und auch <strong>der</strong> Bundesrat<br />
haben die Gesetzentwürfe erstmalig<br />
am 10.03.<strong>2006</strong> im Plenum behandelt. Der<br />
Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages<br />
hat am 15.03.<strong>2006</strong> das weitere Verfahren<br />
beraten. Das mehrtägige Anhörungsverfahren,<br />
das gemeinsam mit dem Bundesrat<br />
durchgeführt wird, soll am 08.05.<strong>2006</strong> beginnen<br />
und in sechs Themenblöcke (Verfassung,<br />
Umwelt, Bildung, Justiz, Beamte, Soziales)<br />
unterteilt werden.<br />
Sachverhalt:<br />
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU<br />
und SPD vom 11.11.2005 enthält als Anlage<br />
2 die Ergebnisse <strong>der</strong> Koalitionsarbeitsgruppe<br />
zur Fö<strong>der</strong>alismusreform. Danach sollen folgende<br />
Bereiche aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 18<br />
Grundgesetz in die Län<strong>der</strong>kompetenz überführt<br />
werden:<br />
- soziale Wohnraumför<strong>der</strong>ung,<br />
- Abbau <strong>der</strong> Fehlsubventionierung,<br />
- Wohnungsbindungsrecht,<br />
- Zweckentfremdungsrecht,<br />
- Wohnungsgenossenschaftsvermögensrecht.<br />
Vor dem Hintergrund <strong>der</strong> Abschaffung des<br />
Art. 104 a Abs. 4 GG, auf dem bisher die<br />
Mischfinanzierung für die Wohnungsbauför<strong>der</strong>ung<br />
beruhte, und <strong>der</strong> Bestimmung<br />
des neuen Art. 104 b GG, dass die Finanz-<br />
<strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong> 11
I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />
hilfen des Bundes nicht für Gegenstände<br />
<strong>der</strong> ausschließlichen Gesetzgebung <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />
gelten, haben die Län<strong>der</strong> mit dem Bund<br />
über eine finanzielle Kompensation für den<br />
Wegfall <strong>der</strong> Mischfinanzierung für die<br />
Wohnungsbauför<strong>der</strong>ung verhandelt. Auf<br />
folgende Eckpunkte hat man sich geeinigt:<br />
- Referenzzeitraum 2000 – 2008,<br />
- Kompensationszeitraum 2007 – 2019,<br />
- Verteilung unter den Län<strong>der</strong>n: Durchschnittsanteil<br />
eines jeden Landes im<br />
Zeitraum 2000 – 2003,<br />
- Festschreibung <strong>der</strong> Beträge bis 2013,<br />
- 2013 Revisionsklausel und Wegfall <strong>der</strong><br />
gruppenspezifischen Zweckbindung<br />
(investive Zweckbindung bleibt bis<br />
2019),<br />
- Klarstellung in Verfassung, dass Zusagen<br />
aus dem Solidarpakt II unberührt<br />
bleiben.<br />
Für die Finanzhilfe zur För<strong>der</strong>ung des Wohnungsbaus<br />
stellt <strong>der</strong> Bund den Län<strong>der</strong>n jährlich<br />
518,2 Mio. EUR zur Verfügung (Kassenmittel).<br />
Die Mittel sollen in einem ersten Schritt wie<br />
folgt aufgeteilt werden:<br />
- westdeutsche Län<strong>der</strong> inkl. Berlin-<br />
West: 65 % = 336,83 Mio. EUR,<br />
- ostdeutsche Län<strong>der</strong> inkl. Berlin-Ost:<br />
35 % = 181,37 Mio. EUR.<br />
Die Einigung zwischen Bund und Län<strong>der</strong>n<br />
auf jährlich 518,2 Mio. EUR bedeutet, dass<br />
die neuen Län<strong>der</strong> ab 2007 ungefähr das 3fache,<br />
die alten Län<strong>der</strong> im Durchschnitt ungefähr<br />
das Doppelte an Kassenmitteln pro<br />
Jahr zur Verfügung haben.<br />
Die Verteilung <strong>der</strong> Bundesmittel in Höhe<br />
von 518,2 Mio. EUR wurde im Fö<strong>der</strong>alismusreform-Begleitgesetz<br />
geregelt. Danach<br />
entfallen auf <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> Finanzhilfen<br />
von jährlich 23.967.000 EUR. Bedeutung<br />
hat die festgelegte Zweckbindung.<br />
Die Beträge nach § 3 Abs. 4 sind von den<br />
Län<strong>der</strong>n jeweils für die Finanzierung von<br />
Maßnahmen <strong>der</strong> Wohnraumför<strong>der</strong>ung einzusetzen.<br />
Die Län<strong>der</strong> werden dem Bund jährlich über<br />
die Verwendung <strong>der</strong> erhaltenen Beträge<br />
nach § 2 und § 3 bis Ende Juni des dem<br />
Berichtsjahr folgenden Jahres berichten.<br />
Wird festgestellt, dass Beträge im Berichtsjahr<br />
nicht zweckgerecht verwendet wurden,<br />
wird die Zuweisung an das jeweilige Land<br />
um den fehlverwendeten Betrag gekürzt<br />
und dieser Betrag entsprechend dem jeweiligen<br />
Aufteilungsschlüssel nach § 4 auf die<br />
an<strong>der</strong>en Län<strong>der</strong> verteilt.<br />
Schlussfolgerungen für die Verbände des<br />
Landes <strong>Sachsen</strong> <strong>Anhalt</strong>:<br />
1. In den künftigen Landeshaushalten ab<br />
2007 muss sichergestellt werden, dass<br />
die Finanzhilfen des Bundes für die<br />
Wohnraumför<strong>der</strong>ung eingestellt werden.<br />
2. In den För<strong>der</strong>richtlinien des Landes ab<br />
2007 müssen diese Mittel zweckgebunden<br />
und effektiv auf wohnungswirtschaftliche<br />
Zwecke ausgerichtet<br />
werden.<br />
(mei)<br />
Empfehlungen und For<strong>der</strong>ungen<br />
für eine effiziente Energieversorgung<br />
<strong>der</strong> Wohnungsbestände<br />
Die im GdW und seinen Mitgliedsverbänden<br />
zusammengeschlossenen Wohnungs- und<br />
Immobilienunternehmen bieten gutes und<br />
sicheres Wohnen. Das heißt auch: Wohnen<br />
zu bezahlbaren Preisen. Die Unternehmen<br />
bewegen sich dabei im Spannungsfeld des<br />
ökologisch Vernünftigen, des ökonomisch<br />
Verantwortbaren und des sozial Vertretbaren.<br />
Im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Energieversorgung<br />
<strong>der</strong> Wohnungsbestände heißt dies:<br />
Eine zukunftssichere, kostengünstige und<br />
akzeptierte Versorgung unter Beachtung<br />
12 <strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong>
I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />
<strong>der</strong> Wirtschaftlichkeit sowie möglichst hoher<br />
Energieeffizienz sicherzustellen.<br />
Die folgenden Empfehlungen und For<strong>der</strong>ungen<br />
sind Ergebnis <strong>der</strong> Arbeit <strong>der</strong> Ad-hoc-<br />
Arbeitsgruppe (AG) Energiestrategie des<br />
GdW. Die Empfehlungen beziehen sich auf<br />
Handlungsoptionen für die Wohnungs- und<br />
Immobilienunternehmen. Die For<strong>der</strong>ungen<br />
richten sich auf notwendige Verbesserungen<br />
<strong>der</strong> Rahmenbedingungen in Bezug auf<br />
die Energiemärkte und die Erhöhung <strong>der</strong><br />
Energieeffizienz sowie energetischer Innovationen.<br />
Sie wurden anlässlich des GdW-<br />
Forums „Energie“ am 21.03.<strong>2006</strong> erstmalig<br />
einer breiten Öffentlichkeit präsentiert.<br />
Empfehlungen zu Handlungsoptionen<br />
<strong>der</strong> Wohnungs- und Immobilienunternehmen<br />
1. Benchmarking konsequent einsetzen<br />
Benchmarking <strong>der</strong> Energiekosten und des<br />
Energieverbrauchs auf Basis von Kennwerten<br />
sowohl in Querschnittsuntersuchungen<br />
als auch im Zeitverlauf für einzelne Gebäude<br />
zeigt Potenziale für Einsparmaßnahmen auf.<br />
Benchmarking ermöglicht den Unternehmen<br />
die Identifizierung von Durchschnittswerten,<br />
Bestwerten und überdurchschnittlichen<br />
Werten. Überregional erlauben die<br />
Daten des Energiebenchmarkings <strong>der</strong> Branche,<br />
die Diskussion zur Energieeffizienz und<br />
Energieeffizienzsteigerung aktiv mitzugestalten.<br />
2. Geringinvestive Maßnahmen umsetzen<br />
Erhebliches Einsparpotenzial im Gebäudebestand<br />
besteht durch die Verbesserung des<br />
Anlagenbetriebes.<br />
Wesentliche Gesichtspunkte dazu wurden<br />
beispielsweise im Forschungsprojekt Optimus<br />
(geför<strong>der</strong>t durch die Deutsche Bundesstiftung<br />
Umwelt) erarbeitet. Es ist im praktischen<br />
Alltag allerdings immer noch schwierig,<br />
dafür qualifizierte Ingenieurbüros und<br />
Fachfirmen zu finden. Die Wohnungs- und<br />
Immobilienwirtschaft trägt dazu bei, die<br />
berufliche Qualifizierung für die Optimierung<br />
des Anlagenbetriebes zu verbessern,<br />
und unterstützt erste Projekte.<br />
3. Energetische Mo<strong>der</strong>nisierung unter<br />
Portfoliogesichtspunkten betrachten<br />
Ein wesentlicher Aspekt bei <strong>der</strong> Portfolioplanung<br />
von Wohnungs- und Immobilienunternehmen<br />
ist die Frage, wann und in<br />
welchem Umfang in welche Bestände investiert<br />
werden soll. Dies gilt auch für die Frage<br />
<strong>der</strong> energetischen Sanierung. Die Wirtschaftlichkeit<br />
bestimmter Mo<strong>der</strong>nisierungen<br />
ergibt sich dabei aus dem angestrebten<br />
energetischen Standard und <strong>der</strong> damit zusammenhängenden<br />
Investition, den erzielbaren<br />
Mieten und weiteren Faktoren, wie<br />
beispielsweise <strong>der</strong> Beseitigung eines bestehenden<br />
Leerstandes o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Vermeidung<br />
zukünftiger Leerstände, aber auch unter<br />
steuerlichen und bilanziellen Gesichtspunkten.<br />
In den letzten Jahren sind praxisorientierte<br />
Entscheidungshilfen für diese komplexe<br />
Thematik entwickelt worden.<br />
4. Alternative Energieversorgung<br />
Die dezentrale Energieversorgung und die<br />
Nutzung regenerativer Energien kann für<br />
die Wohnungs- und Immobilienunternehmen<br />
ein Stück Unabhängigkeit schaffen und<br />
die Verhandlungsmacht gegenüber den<br />
leitungsgebundenen Energieträgern stärken.<br />
Eine Vielzahl innovativer Lösungen werden<br />
in den Wohnungs- und Immobilienunternehmen<br />
bereits praktiziert. Auf Anregung<br />
<strong>der</strong> Ad-hoc-AG sollen Erfahrungen zu den<br />
Chancen und Problemen dieser Alternativen<br />
aufbereitet und den Mitgliedsunternehmen<br />
zugänglich gemacht werden.<br />
5. Nachfragebündelung<br />
Bei funktionierendem Wettbewerb <strong>der</strong><br />
Energieanbieter und bei entsprechend gro-<br />
<strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong> 13
I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />
ßer – gebündelter – Nachfrage besteht für<br />
Wohnungs- und Immobilienunternehmen<br />
die Chance, günstigere Preise zu erzielen.<br />
Bereits die interne Optimierung <strong>der</strong> Nachfrage<br />
in den Unternehmen bietet interessante<br />
Möglichkeiten zur Stärkung <strong>der</strong> Verhandlungsmacht,<br />
umso mehr die Bündelung <strong>der</strong><br />
Nachfrage auf überbetrieblicher Ebene.<br />
Auch für den Mieterstrom könnten Vorteile<br />
durch Bündelung <strong>der</strong> Nachfrage erreicht<br />
werden.<br />
6. Einzelverträge transparent gestalten<br />
Die Einzelverträge zwischen Versorgern und<br />
Wohnungsunternehmen müssen so gestaltet<br />
werden, dass ein wirklicher Interessenausgleich<br />
stattfindet. Auch bei individuell<br />
vereinbarten Preisen und Konditionen darf<br />
eine gerichtliche Nachprüfbarkeit <strong>der</strong> Preisgrundlagen<br />
nicht ausgeschlossen werden.<br />
Neue Verträge sollen Öffnungsklauseln für<br />
Bedarfsreduzierungen (z. B. durch energieeffiziente<br />
Mo<strong>der</strong>nisierungsmaßnahmen)<br />
enthalten. Durch entsprechende Regelungen<br />
muss sichergestellt werden, dass bei<br />
längerfristig abgeschlossenen Einzellieferungsverträgen<br />
<strong>der</strong>en Preisentwicklung<br />
nicht die allgemeinen Preise und Tarife übersteigt.<br />
7. Forschung für die nachhaltige<br />
Wohnungsbewirtschaftung<br />
Wohnungs- und Immobilienunternehmen<br />
sowie ihre Verbände haben sich in <strong>der</strong> Vergangenheit<br />
aktiv an Forschungsprojekten,<br />
aber auch an vielfältigen Pilot- und Modellvorhaben<br />
beteiligt. Dies sollte auch in Zukunft<br />
im Rahmen ihrer wirtschaftlichen<br />
Möglichkeiten fortgesetzt werden. Darüber<br />
hinaus wird die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft<br />
ihren Forschungsbedarf formulieren,<br />
um neue Forschungsprojekte für<br />
die nachhaltige Wohnungsbewirtschaftung<br />
zu initiieren.<br />
8. Mieter als Energieverbraucher sind<br />
Partner <strong>der</strong> Wohnungs- und Immobilienunternehmen<br />
Mieter bzw. Nutzer von Wohnungen sind<br />
wichtige Partner bei den Bemühungen zur<br />
Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Energiekosten sowie zur<br />
Steigerung <strong>der</strong> Energieeffizienz und Umsetzung<br />
innovativer Lösungen in <strong>der</strong> Wohnungsbewirtschaftung.<br />
Der Erfolg von baulichen<br />
Maßnahmen zur Steigerung <strong>der</strong> Energieeffizienz<br />
ist auch abhängig von <strong>der</strong><br />
frühzeitigen Einbeziehung <strong>der</strong> Mieter bzw.<br />
Nutzer. Wohnungsunternehmen führen<br />
Energieberatungen nicht nur zum sparsamen<br />
Umgang mit Heizung und Warmwasser,<br />
son<strong>der</strong>n auch zur Senkung des Energieverbrauchs<br />
und <strong>der</strong> Energiekosten für Gas<br />
und Strom durch.<br />
Die Nutzung neuer Informations- und<br />
Kommunikationstechniken im „vernetzten<br />
Wohnen“ kann auch für die Reduzierung<br />
von Betriebskosten und des Energieverbrauchs<br />
einen hohen Stellenwert erhalten.<br />
For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Wohnungs- und Immobilienunternehmen<br />
zur Verbesserung<br />
<strong>der</strong> Rahmenbedingungen<br />
1. Transparente Energiepreisgestaltung<br />
Die Energieversorgungsunternehmen müssen<br />
die einzelnen Preisbestandteile <strong>der</strong><br />
Energieträger transparent, nachvollziehbar<br />
und vergleichbar darlegen. Der Trend zur<br />
Schaffung von immer mehr unterschiedlichen<br />
Tarifen - einhergehend mit zunehmen<strong>der</strong><br />
Intransparenz - muss gestoppt werden.<br />
Verschiedene Tarife, insbeson<strong>der</strong>e unterschiedlicher<br />
Anbieter, müssen für einen<br />
bestimmten Verbrauchsfall vergleichbar<br />
werden. Die Ad-hoc-AG regt an, effektive<br />
Energiepreise für Strom- und Wärmeversorgung<br />
von Gebäuden, ähnlich <strong>der</strong> Angabe<br />
des effektiven Jahreszinses für die Kreditvergabe,<br />
einzuführen.<br />
14 <strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong>
I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />
Im Bereich <strong>der</strong> Fernwärmeversorgung müssen<br />
die Kartellbehörden in den Bundeslän<strong>der</strong>n<br />
aufgrund des sehr eingeschränkten<br />
Wettbewerbs die Vertrags- und Preisgestaltung<br />
<strong>der</strong> Versorger stärker als bisher kontrollieren.<br />
2. Mehr Wettbewerb beim Gas<br />
Für den Gasmarkt ist dringend ein funktionieren<strong>der</strong><br />
Wettbewerb zu schaffen. Die<br />
begrenzte regionale Öffnung von Gasmärkten<br />
ab 1. April <strong>2006</strong> durch einige Energieversorger<br />
zur Abwendung eines Missbrauchverfahrens<br />
durch das Bundeskartellamt<br />
führt aus Sicht <strong>der</strong> Wohnungs- und<br />
Immobilienwirtschaft allein noch nicht zu<br />
mehr Wettbewerb im Gasmarkt. Diese so<br />
genannte Beistellung, bei <strong>der</strong> ein privater<br />
Endkunde einen Gasversorgungsvertrag mit<br />
einem neuen Gasversorger schließt, <strong>der</strong> sein<br />
Gas wie<strong>der</strong>um vom örtlichen Netzbetreiber<br />
im Rahmen eines Beistellungsvertrages<br />
kauft, ist eine reine Übergangslösung und<br />
lässt keine Kostensenkung für den Kunden<br />
erwarten. Die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft<br />
erwartet mit Interesse die Umsetzung<br />
<strong>der</strong> Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes<br />
für ein wirksames Durchleitungssystem<br />
zum 01.10.<strong>2006</strong> und wird insbeson<strong>der</strong>e<br />
die Genehmigungspraxis <strong>der</strong> von den<br />
Versorgern beantragten Netzentgelte aufmerksam<br />
beobachten.<br />
3. Energieeffiziente Mo<strong>der</strong>nisierung<br />
attraktiv machen<br />
Mo<strong>der</strong>nisierungsmaßnahmen, <strong>der</strong>en energetischer<br />
Standard über die gesetzlichen<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen hinaus geht, senken zwar<br />
die Heizkosten in beson<strong>der</strong>em Maße, finden<br />
allerdings wenig Berücksichtigung bei den<br />
nachfolgenden Mietentwicklungen in Mietspiegeln.<br />
Die Mehrkosten solcher Mo<strong>der</strong>nisierungen<br />
gegenüber einer Mo<strong>der</strong>nisierung,<br />
die nur den gesetzlichen Standard umsetzt,<br />
sollten Basis für einen in die neue Miete<br />
aufzunehmenden „Energieeffizienz-Mietzuschlag“<br />
werden. So entsteht durch die In-<br />
vestition neben den Vorteilen für den Nutzer<br />
und die Umwelt auch ein Nutzen für<br />
den Investor.<br />
Die Ad-hoc-AG regt an, eine entsprechende<br />
politische Initiative starten.<br />
4. Unverhältnismäßig hohe Hürden<br />
bei Mo<strong>der</strong>nisierungsvorhaben beseitigen<br />
Die Anfor<strong>der</strong>ungen des Gesetzgebers zur<br />
Ankündigung von – auch energieeffizienten<br />
– Mo<strong>der</strong>nisierungsvorhaben, insbeson<strong>der</strong>e<br />
aber die restriktive Interpretation <strong>der</strong> gesetzlichen<br />
Regelungen durch die Gerichte, führen<br />
dazu, dass die Voraussetzungen für<br />
<strong>der</strong>en Durchführung vom Vermieter kaum<br />
gerichtssicher zu erfüllen sind. Mo<strong>der</strong>nisierungen<br />
von Gebäuden müssen effektiver<br />
und kostengünstiger ermöglicht werden,<br />
ohne dass die berechtigten Interessen <strong>der</strong><br />
Mieter, aber auch <strong>der</strong> Vermieter über Gebühr<br />
beeinträchtigt werden. Die Ad-hoc-AG<br />
regt an, eine entsprechende politische Initiative<br />
zur Vereinfachung <strong>der</strong> gesetzlichen<br />
Vorgaben für Mo<strong>der</strong>nisierungsmaßnahmen<br />
in Wohngebäuden zu starten.<br />
5. Wirksame Anreize setzen<br />
Anreize zur energiesparenden Mo<strong>der</strong>nisierung<br />
des Gebäudebestandes entstehen<br />
durch steigende Nachfrage nach mo<strong>der</strong>nisierten<br />
Wohnungen, durch den Anstieg <strong>der</strong><br />
Energiepreise und durch zielgerichtete staatliche<br />
För<strong>der</strong>ung. Positiver Effekt staatlicher<br />
För<strong>der</strong>mittel ist dabei die Erhöhung <strong>der</strong><br />
Wirtschaftlichkeit <strong>der</strong> privaten Investition.<br />
Damit rechnen sich dann zum Beispiel private<br />
Investitionen, die ökologisch gewünscht<br />
sind. Bausteine dazu sind die Zinsverbilligung<br />
sowie die Vergabe von Zuschüssen<br />
und Zulagen. Die Wohnungs- und Immobilienunternehmen<br />
benötigen zusätzliche<br />
Besicherungsmöglichkeiten für Kredite zur<br />
Steigerung <strong>der</strong> Energieeffizienz, z. B. durch<br />
Einrichtung von Landesbürgschaftsprogrammen.<br />
<strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong> 15
I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />
Bei <strong>der</strong> Gestaltung von För<strong>der</strong>mitteln empfiehlt<br />
die Ad-hoc-AG, ein anspruchsvolles<br />
Ergebnis <strong>der</strong> Energieeinsparung bzw. <strong>der</strong><br />
CO 2 -Min<strong>der</strong>ung als Ziel zu setzen. Bei <strong>der</strong><br />
Neugestaltung <strong>der</strong> KfW-Programme sollten<br />
Maßnahmenpakete durch flexible Kombinationsmöglichkeiten<br />
ersetzt werden. Das<br />
durch die EU-Kommission vorgeschlagene<br />
Versuchsprojekt zur Anwendung reduzierter<br />
Mehrwertsteuersätze auf arbeitsintensive<br />
Dienstleistungen - insbeson<strong>der</strong>e auch die<br />
Renovierung von Wohnungen - sollte durch<br />
die Bundesregierung aufgegriffen werden.<br />
6. Bauforschungsergebnisse zur kostengünstigen<br />
Erhöhung <strong>der</strong> Energieeffizienz<br />
nutzbar machen<br />
Die Bauforschung <strong>der</strong> letzten Jahre hat eine<br />
Vielzahl hervorragen<strong>der</strong> Ergebnisse zum<br />
Beispiel auf den Gebieten Baukostenoptimierung,<br />
Energieeinsparung und Bauqualität<br />
hervorgebracht. Das betrifft nicht nur die<br />
Forschungsvorhaben <strong>der</strong> Bundesministerien,<br />
son<strong>der</strong>n auch europäische Projekte und die<br />
Forschung <strong>der</strong> Universitäten, Institute und<br />
<strong>der</strong> Wirtschaft. Forschungsergebnisse müssen<br />
noch besser und schneller für den Neubau<br />
und die Mo<strong>der</strong>nisierung von Wohnungen<br />
nutzbar gemacht werden.<br />
(mei)<br />
Betriebsvergleich 2004<br />
Thesen:<br />
1. Die Kennzahlen für das Jahr 2004 sind<br />
insbeson<strong>der</strong>e durch die Auswirkungen<br />
des Abrisses geprägt.<br />
2. Der Leerstand ist erstmals rückläufig<br />
(2004: 19,8 %; 2003: 22,0 %; 2002:<br />
21,5 %).<br />
16 <strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong><br />
25,00<br />
20,00<br />
15,00<br />
10,00<br />
5,00<br />
0,00<br />
7,9<br />
10,7<br />
14,0<br />
18,0<br />
20,1<br />
21,5<br />
22,0<br />
19,8<br />
1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004<br />
3. Die Fluktuationsrate hat sich auf einem<br />
Niveau von 10 % stabilisiert.<br />
4. Die Mo<strong>der</strong>nisierung sowie Instandhaltung<br />
sind bedingt durch den engen<br />
finanziellen Rahmen auf weiterhin<br />
niedrigem Niveau.<br />
5. Die Eigenkapitalquote hat sich erstmalig<br />
wie<strong>der</strong> erhöht (2004: 43,9 %;<br />
2003: 42,7 %; 2002: 43,6 %).<br />
6. Das Verhältnis des Cashflows zur Tilgung<br />
hat sich unter Berücksichtigung<br />
steigen<strong>der</strong> Tilgung im Vergleich zur<br />
Istmiete (2004: 16,5 %; 2003:<br />
12,6 %, 2002: 10,6 %) sowie konstantenInstandhaltungsaufwendungen<br />
auf das Zweifache eingepegelt.
I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />
Der Abriss hat insbeson<strong>der</strong>e Auswirkungen<br />
auf folgende Kennzahlen:<br />
- Durch den Abriss von Wohnungen<br />
vorrangig im Niedrigpreissegment hat<br />
sich die durchschnittliche Sollmiete je<br />
qm Wohnfläche erhöht (2004: 3,89<br />
EUR; 2003: 3,77 EUR; 2002: 3,73<br />
EUR).<br />
- Durch die Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Wohnfläche<br />
infolge des Abrisses hat sich<br />
<strong>der</strong> Mietenmultiplikator bezogen auf<br />
die Gebäudewerte weiterhin reduziert<br />
(2004: 8,6; 2003: 8,8; 2002: 9,2).<br />
- Die Verschuldung je qm Wohnfläche<br />
hat sich trotz rückläufiger Neukreditaufnahme<br />
infolge des Abrisses erhöht<br />
(2004: 226 EUR/qm Wohnfläche;<br />
2003: 221 EUR/qm Wohnfläche;<br />
2002: 222 EUR/qm Wohnfläche).<br />
(mo/mq)<br />
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung<br />
<strong>der</strong> Europäischen Genossenschaft<br />
und zur Än<strong>der</strong>ung des<br />
Genossenschaftsrechts<br />
Wir hatten bereits unterrichtet, dass nunmehr<br />
<strong>der</strong> Gesetzentwurf <strong>der</strong> Bundesregierung<br />
vorliegt, zu dem in den Beratungen am<br />
22. bzw. 23. Februar <strong>2006</strong> des Bundesrates<br />
eine Stellungnahme erarbeitet wurde.<br />
In dem in Art. 1 enthaltenen Ausführungsgesetz<br />
zum Statut <strong>der</strong> Europäischen Genossenschaft<br />
sind die nationalen Wahlrechte,<br />
die die EU-Verordnung über das Statut <strong>der</strong><br />
Europäischen Genossenschaft vorsieht, vorsichtig<br />
und praxisnah umgesetzt.<br />
Zur Än<strong>der</strong>ung des nationalen Genossenschaftsgesetzes<br />
(Art. 3) soll wie folgt berichtet<br />
werden.<br />
Das Gesetz sieht eine Reihe von Ergänzungen<br />
und Än<strong>der</strong>ungen vor, die auch redaktioneller<br />
Art sind. Insbeson<strong>der</strong>e wird begrüßt,<br />
dass die zunächst vorgesehene erhebliche<br />
Einschränkung <strong>der</strong> Befugnisse <strong>der</strong> Vertreterversammlung<br />
(Än<strong>der</strong>ung des § 16 Abs. 1)<br />
so nicht in den Regierungsentwurf übernommen<br />
worden ist. Die Vertreterversammlung<br />
hat sich als ein spezielles Organ zur<br />
Sicherung <strong>der</strong> Kontinuität <strong>der</strong> Arbeit bei<br />
großen Genossenschaften mit mehr als<br />
1.500 Mitglie<strong>der</strong>n in <strong>der</strong> Praxis bewährt.<br />
Entwertung <strong>der</strong> Vertreterversammlung?<br />
Der GdW unterstützt grundsätzlich das Anliegen<br />
des Regierungsentwurfs, die Transparenz<br />
<strong>der</strong> Meinungsbildung zu för<strong>der</strong>n und<br />
Mitglie<strong>der</strong>rechte zu stärken. Dies muss u. E.<br />
aber mit Augenmaß erfolgen und darf nicht<br />
die Handlungsfähigkeit <strong>der</strong> Genossenschaftsorgane<br />
und die langfristige Stabilität<br />
<strong>der</strong> Genossenschaft beeinträchtigen.<br />
Wie bereits im Regierungsentwurf wurde<br />
gegenüber dem Referentenentwurf darauf<br />
verzichtet, alle wesentlichen Beschlüsse, die<br />
eine qualifizierte Mehrheit erfor<strong>der</strong>n, zu<br />
Lasten <strong>der</strong> Vertreterversammlung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
zuzuweisen. Damit ist<br />
gewährleistet, dass das Organ <strong>der</strong> Vertreterversammlung<br />
für die großen Genossenschaften<br />
im Grundsatz erhalten bleibt.<br />
Beschlüsse <strong>der</strong> Generalversammlung bei<br />
bestehen<strong>der</strong> Vertreterversammlung<br />
Der Bundesrat bittet in ihrer Stellungnahme<br />
die Bundesregierung um Prüfung, wie die<br />
vorgesehene Bestimmung, wonach bei Genossenschaften<br />
mit Vertreterversammlung<br />
aufgrund <strong>der</strong> Satzung bestimmte Beschlüsse<br />
<strong>der</strong> Generalversammlung vorbehalten bleiben<br />
können, praktikabel gestaltet werden<br />
kann. Wenn dies nicht möglich ist, sollte die<br />
Vorschrift gestrichen werden.<br />
<strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong> 17
I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />
Abschaffung <strong>der</strong> Vertreterversammlung<br />
durch die Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> Novellierung des Genossenschaftsgesetzes<br />
soll ein gesetzliches Verfahren<br />
zur Abschaffung einer bestehenden<br />
Vertreterversammlung durch die Mitglie<strong>der</strong><br />
eingeführt werden.<br />
Die vorgeschlagene Regelung eröffnet diesen<br />
Weg bereits für eine Min<strong>der</strong>heit von<br />
10 % <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> o<strong>der</strong> einem in <strong>der</strong> Satzung<br />
bestimmten geringeren Teil. In jedem<br />
Fall sollen mindestens 500 Mitglie<strong>der</strong> ausreichen,<br />
um die Einberufung einer General(Mitglie<strong>der</strong>)versammlung<br />
zur Abschaffung<br />
<strong>der</strong> Vertreterversammlung durchzusetzen.<br />
Der Bundesrat hält die Zahl von 500 Mitglie<strong>der</strong>n,<br />
die einen Antrag zur Einberufung<br />
<strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung mit dem Ziel <strong>der</strong><br />
Abschaffung <strong>der</strong> Vertreterversammlung<br />
stellen können, für unverhältnismäßig. Eine<br />
missbräuchliche Nutzung <strong>der</strong> Einberufungsmöglichkeit<br />
würde damit Vorschub<br />
geleistet. Der Bundesrat empfiehlt die Zahl<br />
von 500 Mitglie<strong>der</strong>n zu streichen und die<br />
Einberufungsmöglichkeit erst ab einer Quote<br />
von 10 % <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> vorzusehen.<br />
Quorum für die Einberufung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>-<br />
o<strong>der</strong> Vertreterversammlung<br />
In § 45 Abs. 1 wird klargestellt, dass eine<br />
Min<strong>der</strong>heit von nur max. 150 Mitglie<strong>der</strong>n<br />
die Einberufung einer Vertreterversammlung<br />
verlangen kann.<br />
Die vorgesehene Zahl von 150 Mitglie<strong>der</strong>n<br />
würde bei allen Wohnungsgenossenschaften<br />
mit Vertreterversammlung unter 10 %<br />
liegen, vielfach sogar erheblich unterhalb<br />
dieser Grenze. Bei den größten Wohnungsgenossenschaften<br />
mit z. B. 25.000 Mitglie<strong>der</strong>n<br />
macht dieses Quorum gerade 0,6 %<br />
aus. In diesen Fällen würde <strong>der</strong> weit überwiegenden<br />
Mehrheit <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
Wille einer sehr kleinen Min<strong>der</strong>heit aufgezwungen<br />
werden können.<br />
Der Bundesrat hält die im Gesetzentwurf<br />
vorgesehene Möglichkeit, dass bereits 150<br />
Genossenschaftsmitglie<strong>der</strong> ausreichen sollen,<br />
eine Generalversammlung – d. h. eine<br />
Mitglie<strong>der</strong>- o<strong>der</strong> Vertreterversammlung –<br />
einzuberufen, mit Blick auf die unterschiedlichen<br />
Genossenschaftsgrößen für unverhältnismäßig.<br />
Er empfiehlt die Einberufungsmöglichkeit<br />
erst ab einer Quote von<br />
10 % <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> vorzusehen.<br />
Rede- und Antragsrecht <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong><br />
in <strong>der</strong> Vertreterversammlung<br />
Nach § 45 Abs. 1 des Regierungsentwurfs<br />
wird den – mindestens – 150 und mehr<br />
Mitglie<strong>der</strong>n, die die Einberufung einer Vertreterversammlung<br />
verlangen, nicht nur ein<br />
Anwesenheitsrecht, son<strong>der</strong>n auch ein Rede-<br />
und Antragsrecht eingeräumt, und zwar<br />
jedem <strong>der</strong> Antragsberechtigten.<br />
Erleichterung <strong>der</strong> Gründung von Genossenschaften<br />
Die Gründung von Genossenschaften soll<br />
durch Erleichterungen für kleine Genossenschaften<br />
geför<strong>der</strong>t werden.<br />
Bedenken bestehen gegen die Erleichterungen<br />
für die Organbestellung bei kleinen<br />
Genossenschaften mit nicht mehr als 20<br />
Mitglie<strong>der</strong>n.<br />
Insbeson<strong>der</strong>e kann auch auf den obligatorischen<br />
Aufsichtsrat verzichtet werden.<br />
Der Bundesrat hält die im Gesetzentwurf<br />
vorgesehene Herabsetzung <strong>der</strong> Mindestmitglie<strong>der</strong>zahl<br />
<strong>der</strong> Genossenschaft von – <strong>der</strong>zeit<br />
– sieben auf – künftig – drei für zu<br />
weitgehend. Er empfiehlt eine Herabsetzung<br />
<strong>der</strong> Mindestmitglie<strong>der</strong>zahl auf lediglich<br />
fünf.<br />
18 <strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong>
I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />
Erleichterungen bei <strong>der</strong> Prüfung von<br />
Kleinstgenossenschaften<br />
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung<br />
im Verlaufe des weiteren Gesetzgebungsverfahrens<br />
zu prüfen, ob die Ausnahme <strong>der</strong><br />
Prüfung des Jahresabschlusses für Genossenschaften<br />
mit einer Bilanzsumme von bis<br />
zu 2 Mio. EUR noch erweitert werden kann<br />
um Genossenschaften mit relativ geringen<br />
Umsatzerlösen o<strong>der</strong> relativ kleinen Mitglie<strong>der</strong>zahl.<br />
Erbringung von Sacheinlagen<br />
Künftig kann die Satzung auch vorsehen,<br />
dass Sacheinlagen auf den Geschäftsanteil<br />
zugelassen sind. Der GdW spricht sich nicht<br />
generell gegen die Zulässigkeit von Sacheinlagen<br />
aus.<br />
Der Bundesrat sieht ebenfalls eine Prüfungslücke<br />
bei <strong>der</strong> Prüfung <strong>der</strong> Werthaltigkeit von<br />
Sacheinlagen, die erst nach Gründung <strong>der</strong><br />
Genossenschaft durch Mitglie<strong>der</strong>wechsel<br />
erbracht werden. Er empfiehlt eine nachträgliche<br />
Prüfung durch den <strong>Verband</strong> o<strong>der</strong><br />
eine Bescheinigung des Steuerberaters/<br />
Wirtschaftsprüfers etc.<br />
Zulassung von investierenden Mitglie<strong>der</strong>n<br />
Der Regierungsentwurf eröffnet den Genossenschaften<br />
die Möglichkeit, dass nach dem<br />
Vorbild <strong>der</strong> Europäischen Genossenschaft<br />
„Personen, die für die Nutzung o<strong>der</strong> Produktion<br />
<strong>der</strong> Güter und die Nutzung o<strong>der</strong><br />
Erbringung <strong>der</strong> Dienste <strong>der</strong> Genossenschaft<br />
nicht in Frage kommen, als investierende<br />
Mitglie<strong>der</strong> zugelassen werden können“.<br />
Der GdW hat erhebliche Bedenken gegen<br />
die Zulassung von investierenden Mitglie<strong>der</strong>n.<br />
Die Zulassung investieren<strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> bedeutet<br />
für die Rechtsform Genossenschaft<br />
einen erheblichen Systembruch, da Mitglied<br />
und Genossenschaft eine För<strong>der</strong>geschäftsbeziehung<br />
haben sollen (Identitätsprinzip).<br />
Erleichterungen bei <strong>der</strong> Prüfung von<br />
kleinen Genossenschaften<br />
Bei kleinen Genossenschaften bis zu einer<br />
Bilanzsumme von 2 Mio. EUR soll sich die<br />
Prüfung auf die Feststellung <strong>der</strong> Ordnungsmäßigkeit<br />
<strong>der</strong> Geschäftsführung und die<br />
wirtschaftlichen Verhältnisse beschränken,<br />
ohne die formale Einbeziehung <strong>der</strong> Prüfung<br />
des Jahresabschlusses.<br />
Aufsicht über die genossenschaftlichen<br />
Prüfungsverbände<br />
Der GdW begrüßt, dass es nach dem Regierungsentwurf<br />
bei <strong>der</strong> bisherigen Ausgestaltung<br />
<strong>der</strong> Staatsaufsicht in Gestalt <strong>der</strong> Genossenschaftsreferenten<br />
<strong>der</strong> Län<strong>der</strong> bleiben<br />
soll.<br />
Gegenwärtig konkretisieren sich jedoch von<br />
Seiten <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> Bestrebungen, die Aufsicht<br />
über die Prüfungsverbände zu zentralisieren<br />
und von <strong>der</strong> bisher gemäß § 64<br />
GenG zuständigen obersten Landesbehörde,<br />
in <strong>der</strong>en Gebiet <strong>der</strong> jeweilige <strong>Verband</strong><br />
seinen Sitz hat, auf die Wirtschaftsprüferkammer<br />
(WPK) zu übertragen. Der GdW<br />
spricht sich strikt gegen solche Überlegungen<br />
aus.<br />
Die vom Wirtschaftsausschuss abgegebene<br />
Empfehlung <strong>der</strong> Übertragung <strong>der</strong> Aufsicht<br />
über die genossenschaftlichen Prüfungsverbände<br />
von den Län<strong>der</strong>n auf die Wirtschaftsprüferkammer<br />
hat im Plenum des Bundesrats<br />
keine Mehrheit gefunden und wurde<br />
daher nicht beschlossen.<br />
(ph)<br />
<strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong> 19
I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />
Entwicklung <strong>der</strong> Anzahl von<br />
Wohnungsgenossenschaften mit<br />
Spareinrichtung und des Einlagebestandes<br />
(Spareinlagen und<br />
Sparbriefe) sowie <strong>der</strong>en Anlagestruktur<br />
im Jahr 2005<br />
In Deutschland hatten zum 31. Dezember<br />
2005 insgesamt 43 Wohnungsgenossenschaften<br />
(Vorjahr: 42 Wohnungsgenossenschaften)<br />
eine eigene Spareinrichtung. Die<br />
Wohnungsgenossenschaft „Frohe Zukunft“<br />
e.G. in Halle hat im Jahr 2005 die Erlaubnis<br />
zum Betreiben des Einlagengeschäfts erhalten<br />
und hat ihr Spargeschäft im März 2005<br />
aufgenommen. Eine weitere Genossenschaft<br />
hat die Erlaubnis im Jahr 2005 erhalten<br />
und Anfang <strong>2006</strong> das Spargeschäft<br />
dann aufgenommen, so dass im März <strong>2006</strong><br />
im Bundesgebiet bereits 44 Wohnungsgenossenschaften<br />
eine Spareinrichtung betreiben.<br />
Der Spareinlagenbestand <strong>der</strong> 43 Genossenschaften<br />
betrug zum 31.Dezember 2005 rd.<br />
1.460,4 Mio. EUR (Vorjahr: 1.352,6 Mio.<br />
EUR). Damit ist ein Anstieg des Sparvolumens<br />
im Vergleich zum Vorjahr um rd.<br />
107,8 Mio. EUR bzw. 8,0 % (Vorjahresanstieg:<br />
7,25 %) zu verzeichnen. Der durchschnittliche<br />
Spareinlagenbestand zum 31.<br />
Dezember 2004 von rd. 32,2 Mio. EUR ist<br />
auf 34,0 Mio. EUR zum 31. Dezember 2005<br />
je Genossenschaft angestiegen.<br />
Werden dem Bestand von Spareinlagen das<br />
von 8 Genossenschaften ausgegebene Volumen<br />
von Sparbriefen in Höhe von 60,5<br />
Mio. EUR zum 31. Dezember 2005 (Vorjahresstichtag:<br />
56,0 Mio. EUR) hinzugezählt, so<br />
ergibt sich ein Gesamteinlagenbestand von<br />
Spareinlagen und Sparbriefen von rd. 1,5<br />
Mrd. EUR (Vorjahr: 1,4 Mrd. EUR).<br />
Bei den Spareinrichtungen erfolgten im Jahr<br />
2005 Einzahlungen in Höhe von 384,1 Mio.<br />
EUR (Vorjahr: 358,3 Mio. EUR) und Auszahlungen<br />
in Höhe von 317,8 Mio. EUR (Vor-<br />
jahr: 307,1 Mio. EUR). Aus den höheren<br />
Einzahlungen erfolgt ein Mehrbestand von<br />
Spareinlagen im Vergleich zum Vorjahresstichtag<br />
in Höhe von 66,3 Mio. EUR. Unter<br />
Berücksichtigung <strong>der</strong> erfolgten Zinsgutschriften<br />
in Höhe von 41,5 Mio. EUR ergibt<br />
sich das im Vergleich zum Vorjahr gestiegene<br />
Sparvolumen von insgesamt 107,8 Mio.<br />
EUR. Die Auszahlungen 2005 in Höhe von<br />
317,8 Mio. EUR entsprechen rd. 22,6 % des<br />
im Jahr 2005 gehaltenen durchschnittlichen<br />
Spareinlagenbestandes.<br />
Die durchschnittliche Höhe <strong>der</strong> 290.589<br />
Sparkonten (Vorjahr: 278.821 Sparkonten)<br />
beläuft sich zum 31. Dezember 2005 auf<br />
5.025,74 EUR (Vorjahr: 4.851,09 EUR).<br />
(ber)<br />
20 <strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong>
II Verbändeaktivitäten<br />
VdW/VdWg-Neujahrsempfang<br />
Wie immer zum Jahresbeginn führten beide<br />
Verbände zusammen mit <strong>der</strong> Architekten-<br />
und Ingenieurkammer am 09.01.<strong>2006</strong> ihren<br />
traditionellen Neujahrsempfang durch. Neben<br />
Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang<br />
Böhmer und Landtagspräsident Prof. Dr.<br />
Adolf Spotka konnten mehrere Minister,<br />
Staatssekretäre, Bundes- und Landtagsabgeordnete,<br />
Oberbürgermeister und Bürgermeister,<br />
Vertreter <strong>der</strong> Wissenschaft, Wirtschaft,<br />
an<strong>der</strong>er Organisationen und Verbände<br />
als Gäste begrüßt werden. In seinem<br />
ausführlichen Grußwort griff Ministerpräsident<br />
Prof. Dr. Böhmer den Schlusssatz unserer<br />
Presseerklärung vom 09.01.<strong>2006</strong> auf<br />
(„Stadtumbau ist nicht alles, aber ohne<br />
Stadtumbau fast alles nichts“) und betonte,<br />
dass die Landesregierung den Stadtumbau<br />
als ein wichtiges Anliegen weiter unterstützen<br />
werde.<br />
Für unsere Verbände sprach in diesem Jahr<br />
VdW-<strong>Verband</strong>sratsvorsitzen<strong>der</strong> Fritz-Peter<br />
Schade. Er betonte die positive Entwicklung<br />
des letzten Jahres und verknüpfte die guten<br />
Wünsche zum Neuen Jahr mit <strong>der</strong> Erwartung,<br />
dass sich diese insbeson<strong>der</strong>e für alle<br />
am Stadtumbau Beteiligten im Jahr <strong>2006</strong><br />
erfüllen mögen.<br />
(v. l. Ronald Meißner, Karl-Heinz Schönfeld, Prof. Dr.<br />
Wolfgang Böhmer, Fritz-Peter Schade, Jost Riecke)<br />
Der Presseartikel aus <strong>der</strong> Magdeburger<br />
Volksstimme vom 11.01.<strong>2006</strong> ist im Internet<br />
unter www.vdwvdwg.de (Rubrik Infothek ><br />
Presseinfos) eingestellt.<br />
(rie)<br />
Stadtumbaukongress 23.02.<strong>2006</strong><br />
Mit rund 600 Teilnehmern und einem interessanten<br />
Programm wurde <strong>der</strong> Stadtumbaukongress<br />
<strong>2006</strong> des GdW und <strong>der</strong> Regionalverbände<br />
in Magdeburg ein voller wohnungspolitischer<br />
Erfolg. Bundesbauminister<br />
Wolfgang Tiefensee sprach erstmals und<br />
noch innerhalb <strong>der</strong> 100-Tagefrist nach Regierungsbildung<br />
über die Vorstellung seines<br />
Ministeriums zum Stadtumbau. Er kündigte<br />
die Aufstockung <strong>der</strong> Stadtumbauprogramme<br />
Ost und auch West ebenso an wie die<br />
Erhöhung im Programm Soziale Stadt. Einer<br />
weiteren Entlastung von den Altschulden<br />
erklärte er jedoch bedauerlicherweise eine<br />
Absage.<br />
Wegen <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungsvorschläge zur Verwaltungsvereinbarung<br />
(Reduzierung <strong>der</strong><br />
Abrisszuschüsse u. a.) müssen noch weitere<br />
Erörterungen erfolgen.<br />
Sowohl Landesbauminister Dr. Karl-Heinz<br />
Daehre als auch beide wohnungswirtschaftliche<br />
Verbände unterstützen die For<strong>der</strong>ung<br />
nach uneingeschränkter Fortführung des<br />
Stadtumbaus unter Beibehaltung <strong>der</strong> Verwaltungsvereinbarung<br />
mit den Inhalten aus<br />
dem Vorjahr, damit nicht wie<strong>der</strong>um Verzögerungen<br />
o<strong>der</strong> Reduzierungen des För<strong>der</strong>umfanges<br />
eintreten.<br />
Im Rahmen des Kongresses wurden neben<br />
den politischen Grundsatzreden auch interessante<br />
Fachvorträge aus mehreren Kommunen<br />
gehalten.<br />
Insgesamt sind im GdW-Internetauftritt<br />
www.gdw.de weitere Informationen abrufbar.<br />
<strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong> 21
II Verbändeaktivitäten<br />
Die aktuelle Berichterstattung in <strong>der</strong> Magdeburger<br />
Volksstimme und <strong>der</strong> Mitteldeutschen<br />
Zeitung vom 24.02.<strong>2006</strong> sowie die<br />
Pressemeldungen von MBV und BMVBS<br />
vom 23.02.<strong>2006</strong> sind im Internet<br />
www.vdwvdwg.de (Rubrik Infothek > Presseinfos)<br />
nachlesbar.<br />
(rie)<br />
Politpodiumsdiskussion mit den<br />
Spitzenkandidaten zur Landtagswahl<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> traditionellen VdW/VdWg-<br />
Frühjahrstagung fand unter Mo<strong>der</strong>ation<br />
bei<strong>der</strong> <strong>Verband</strong>sdirektoren am 15.03.<strong>2006</strong><br />
eine Podiumsdiskussion mit den Spitzenkandidaten<br />
bzw. <strong>der</strong>en Vertretern <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit<br />
im Landtag vertretenen Parteien statt.<br />
Für die SPD und FDP nahmen die Spitzenkandidaten<br />
Jens Bullerjahn und Prof. Dr.<br />
Karl-Heinz Paqué teil, für den CDU-<br />
Spitzenkandidaten Minister Dr. Karl-Heinz<br />
Daehre und für den Die Linkspartei.PDS-<br />
Spitzenkandidaten Guido Henke.<br />
In den Eingangsstatements und den anschließenden<br />
Fragenrunden wurden vornehmlich<br />
die Themen Entwicklung des Landes<br />
<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>, För<strong>der</strong>schwerpunkte,<br />
Mehrwertsteuererhöhung, Stadtumbau und<br />
Wohnungsverkäufe erörtert. Dabei zeigten<br />
sich die parteipolitisch bedingt unterschiedlichen<br />
Auffassungen. Zum Stadtumbau und<br />
dessen Fortführung auch nach 2009 bekannten<br />
sich alle Kandidaten.<br />
Dem gesamten Verkauf von Wohnungsgesellschaften<br />
wi<strong>der</strong>sprachen die Politiker mit<br />
Ausnahme von Prof. Dr. Paqué.<br />
Bei <strong>der</strong> Mehrwertsteuer ergab sich eine Allianz<br />
von FDP und Die Linkspartei.PDS gegenüber<br />
<strong>der</strong> CDU und SPD.<br />
Sehr streitig war das Thema, wie und in<br />
welchem Umfang generell För<strong>der</strong>ung im<br />
Land <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> betrieben werden soll.<br />
Insgesamt war die Diskussion sehr interessant<br />
und offenbarte viele Einzelheiten <strong>der</strong><br />
politischen Absichten. Die Wahrhaftigkeit<br />
<strong>der</strong> Aussagen wird jetzt nach <strong>der</strong> Wahl im<br />
Rahmen <strong>der</strong> Umsetzung in <strong>der</strong> künftigen<br />
Politik zu prüfen sein.<br />
Insgesamt war die traditionelle VdW/VdWg-<br />
Frühjahrstagung mit rund 200 teilnehmenden<br />
Aufsichtsräten, Vorständen und Geschäftsführern<br />
wie<strong>der</strong>um eine gelungene<br />
Veranstaltung, die einen Überblick über die<br />
aktuellen Themen mit den entsprechenden<br />
Informationen vermittelte.<br />
(rie)<br />
16. Landes-Bau-Ausstellung (LBA)<br />
vom 03.-05.03.<strong>2006</strong><br />
Auch in diesem Jahr beteiligten sich die<br />
wohnungswirtschaftlichen Verbände <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>s<br />
und die WSA mit einem Gemeinschaftsstand<br />
an <strong>der</strong> jährlich stattfindenden<br />
Messe. Zentrale Themen sowohl bei<br />
<strong>der</strong> Eröffnungspodiumsdiskussion als auch<br />
auf dem Stand <strong>der</strong> Verbände waren <strong>der</strong><br />
Stadtumbau sowie die regenerativen Energien.<br />
Im Laufe <strong>der</strong> drei Tage waren Bauminister<br />
Dr. Karl-Heinz Daehre, weitere Vertreter <strong>der</strong><br />
Ministerien, aus <strong>der</strong> Politik, <strong>der</strong> Wirtschaft,<br />
<strong>der</strong> Wissenschaft und an<strong>der</strong>er Organisationen<br />
sowie unser VdW/VdWg-Fachausschuss<br />
Bau und viele weitere interessierte Messebesucher<br />
auf dem Stand zu Gast.<br />
Die Landesbauausstellung <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong><br />
ist und bleibt für die Verbände ein Diskussionsforum<br />
und -instrument zur Darstellung<br />
<strong>der</strong> wohnungswirtschaftlichen Problembereiche<br />
sowie <strong>der</strong> Werbung für die durch die<br />
Verbände formulierten Lösungsvorschläge<br />
zur Beschleunigung des Stadtumbauprozesses.<br />
22 <strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong>
II Verbändeaktivitäten<br />
Auf <strong>der</strong> 16. Landesbauausstellung <strong>Sachsen</strong>-<br />
<strong>Anhalt</strong> präsentierten insgesamt 106 Aussteller<br />
ihre Projekte, Leistungen, Pläne und<br />
Ideen. Mit mehr als 9.400 Besuchern konnte<br />
die LBA <strong>2006</strong> einen erfreulichen Zuwachs<br />
verzeichnen.<br />
(v. l. Ronald Meißner, Dr. Karl-Heinz Daehre, Jost<br />
Riecke)<br />
(Gemeinschaftsstand VdW/VdWg/WSA)<br />
(schm)<br />
Übersicht <strong>der</strong> VdW/VdWg Informationsveranstaltungen,Fachtagungen,<br />
Seminarveranstaltungen,<br />
Fachausschuss-, Arbeitsgemeinschafts-,<br />
Arbeitsgruppen- und Arbeitskreissitzungen<br />
Informationsveranstaltungen:<br />
10.01.<strong>2006</strong> – Betrieblicher Leistungsvergleich<br />
für das Jahr 2004<br />
(> siehe hierzu auch Beitrag von Seite 16)<br />
Tagesordnung:<br />
- Betriebsvergleich für das Jahr 2004<br />
anhand bedeuten<strong>der</strong> Kennzahlen<br />
1. Vorbemerkungen zum betrieblichen<br />
Leistungsvergleich 2004 in<br />
<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong><br />
2. Präsentation ausgewählter<br />
Kennzahlen<br />
a. Kennziffern und <strong>der</strong>en<br />
Ermittlung<br />
b. Aussagewert und Bedeutung<br />
<strong>der</strong> Kennziffern<br />
c. Entwicklung dieser<br />
Kennziffern im Zeitraum<br />
von 1997 bis zum Jahr<br />
2004 in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong><br />
(regional und nach Größenordnung)<br />
3. Muster einer Einzelauswertung<br />
- Bewertung <strong>der</strong> <strong>Wohnungswirtschaft</strong><br />
des Landes <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong><br />
- aus Sicht <strong>der</strong> Deutschen Kreditbank<br />
AG<br />
- aus Sicht <strong>der</strong> Norddeutschen<br />
Landesbank<br />
Zum Stand:<br />
- For<strong>der</strong>ungsverkäufe<br />
- Beleihungswertverordnung<br />
- <strong>Wohnungswirtschaft</strong> <strong>2006</strong><br />
<strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong> 23
II Verbändeaktivitäten<br />
Fachtagungen:<br />
15./16.03.<strong>2006</strong> – Frühjahrstagung für Aufsichtsräte,<br />
Geschäftsführer und Vorstände<br />
(> siehe hierzu auch Beitrag von Seite 22)<br />
Tagesordnung:<br />
- <strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell –<br />
Schwerpunktthemen im Überblick –<br />
- Erfolgsfaktor Personal – Personalentwicklung<br />
und Bildungsangebote im<br />
Umbruch<br />
- <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> vor <strong>der</strong> Wahl – Podiumsdiskussion<br />
mit den Spitzenkandidaten<br />
bzw. Vertretern <strong>der</strong> im Landtag<br />
vertretenen Parteien –<br />
- Zur Neuordnung <strong>der</strong> Kompetenz von<br />
Vorstand, Geschäftsführung und Aufsichtsrat<br />
– von <strong>der</strong> Genossenschaftsreform<br />
bis zur Neuausrichtung des<br />
GmbH-Rechts<br />
- Europa aktuell<br />
- Stadtumbau aus Sicht des Ökonomen<br />
- Aktuelle Steuergesetzgebung<br />
Seminarveranstaltungen:<br />
26.01.<strong>2006</strong> – Gedächtnis- und Konzentrationstraining<br />
Ziele/Inhalte:<br />
In diesem Seminar eignen sie sich Techniken<br />
zur Informationsaufnahme, -verarbeitung<br />
und -speicherung an. Sie erinnern sich nicht<br />
nur besser an Begriffe und Zusammenhänge,<br />
son<strong>der</strong>n steigern Ihre Merkfähigkeit und<br />
Lerneffizienz deutlich. Sie werden souveräner<br />
und selbstbewusster. Durch gezielte und<br />
fortdauernde Anwendung gehirngerechten<br />
Lernens steigern sie ihre Gedächtnisleistung<br />
und schöpfen ihre kreativen Potenziale voll<br />
aus.<br />
15.02.<strong>2006</strong> – Grundzüge <strong>der</strong> neuen Landesbauordnung<br />
<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> / Aktuelles<br />
Baurecht <strong>2006</strong> – Bauverträge erfolgreich<br />
gestalten und managen<br />
Ziele/Inhalte:<br />
- wesentliche Regelungsinhalte <strong>der</strong><br />
neuen Landesbauordnung <strong>Sachsen</strong>-<br />
<strong>Anhalt</strong><br />
- Bauvertrag als Werkvertrag<br />
- Bedeutung <strong>der</strong> Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />
für den Bauvertrag<br />
- Vollmacht im Bauablauf<br />
- Leistungsbeschreibung<br />
- Bauverzögerung<br />
- Abnahme gem. § 12 VOB/B<br />
- Vertragsstrafe<br />
- Kündigung gem. §§ 8, 9 VOB/B<br />
- Mangelansprüche nach BGB und VOB<br />
- Vergütung<br />
- Sicherheiten<br />
02.03.<strong>2006</strong> – Kompetenztraining für Konfliktsituationen<br />
– die Methode <strong>der</strong> Gewaltfreien<br />
Kommunikation (GFK)<br />
Ziele/Inhalte:<br />
In diesem Seminar werden wichtige Verhaltensweisen<br />
für professionelles Handeln im<br />
Konfliktfall vermittelt. Dabei sind spezielle<br />
Kommunikationstechniken aus <strong>der</strong> „Gewaltfreien<br />
Kommunikation“ an Situationen<br />
alltäglicher Konfliktfälle angepasst. Diese<br />
Verhaltensweisen unterstützen sie beim<br />
aktiven, sicheren Handeln und Kommunizieren,<br />
wenn es darauf ankommt. Gestärkt<br />
werden außerdem das eigene Selbstbewusstsein<br />
und das Sicherheitsgefühl für<br />
solche beson<strong>der</strong>en Fälle in <strong>der</strong> Praxis.<br />
24 <strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong>
II Verbändeaktivitäten<br />
29.03.<strong>2006</strong> – Erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit<br />
Ziele/Inhalte:<br />
Nutzen sie die gezielte Zusammenarbeit mit<br />
den Medien als einen wichtigen Baustein<br />
ihrer erfolgreichen und kostengünstigen<br />
Öffentlichkeitsarbeit, um die Bekanntheit,<br />
Akzeptanz und Nachfrage zu erhöhen. In<br />
diesem Seminar erfahren sie, wie sie die<br />
erfolgreiche Kommunikation über PR-<br />
Instrumente zur Verbesserung des Images<br />
Ihres Wohnungsunternehmens noch besser<br />
nutzen können.<br />
Fachausschusssitzungen:<br />
22.02.<strong>2006</strong> – Fachausschuss Recht<br />
Tagesordnung:<br />
- Rechtsfragen rund um das Thema<br />
Einrohrheizung (Abrechnungsgerechtigkeit,<br />
Verän<strong>der</strong>ung von Abrechnungsschlüsseln)<br />
- Vereinbarte Kündigungsfristen im<br />
Vertrag in Zusammenhang mit <strong>der</strong><br />
Neuregelung <strong>der</strong> Kündigungsfrist für<br />
den Mieter<br />
- Rechtsprobleme rund um die Veröffentlichung<br />
von Betriebskostenspiegeln<br />
- Rechtsfragen zum Energiepass<br />
- Rechtsfragen zur Beendigung bzw.<br />
Aufrechterhaltung von Nutzungsverträgen<br />
von Garagengrundstücken vor<br />
und nach dem 31.12.<strong>2006</strong><br />
03.03.<strong>2006</strong> – Fachausschuss Bau (mit anschließendem<br />
Besuch <strong>der</strong> Landesbauausstellung<br />
<strong>2006</strong>)<br />
Tagesordnung:<br />
- Beratung und Bestätigung des Arbeitsplanes<br />
<strong>2006</strong><br />
- För<strong>der</strong>ung <strong>2006</strong><br />
28.03.<strong>2006</strong> – Fachausschuss Berufliche Bildung<br />
und Personalentwicklung<br />
Tagesordnung:<br />
- Informationen und Ergebnisse <strong>der</strong><br />
Fachtagung für Berufsschullehrer in<br />
Hamburg<br />
- Aktueller Sachstand zur Neuordnung<br />
<strong>der</strong> Berufsausbildung „Immobilienkaufmann/-frau“<br />
- Vorbereitung <strong>der</strong> Informationsveranstaltung<br />
„<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell“<br />
für Auszubildende in den Wohnungsunternehmen<br />
- Schulungs- und Seminarthemen <strong>der</strong><br />
Verbände<br />
Arbeitsgemeinschaften/-gruppen:<br />
17.01.<strong>2006</strong> – Arbeitskreis “Altersgerechtes<br />
Wohnen“ (VdW/VdWg in Zusammenarbeit<br />
mit dem DRK)<br />
18.01.<strong>2006</strong> – Arbeitskreis „Rating und neue<br />
Finanzierungsmodelle“ (Mitteldeutsche Verbände)<br />
26.01.<strong>2006</strong> – Arbeitsgemeinschaft Harz<br />
(VdW)<br />
26.01.<strong>2006</strong> – Arbeitskreis „Magdeburger<br />
Wohnungsgenossenschaften“ (VdWg)<br />
31.01.<strong>2006</strong> – Arbeitsgespräch „Modellprojekte<br />
Stilllegung von oberen Etagen“<br />
(VdW/VdWg in Zusammenarbeit mit dem<br />
MBV)<br />
22.02.<strong>2006</strong> und 27.03.<strong>2006</strong> – Arbeitsgruppe<br />
Marketing (VdW)<br />
29.03.<strong>2006</strong> – Arbeitsgemeinschaft Süd<br />
(VdW)<br />
30.03.<strong>2006</strong> – Arbeitskreis „Rechnungslegung/Bilanzierung“<br />
(VdWg)<br />
(pa/bü)<br />
<strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong> 25
II Verbändeaktivitäten<br />
Verbände im Gespräch<br />
Zu wohnungspolitischen und wohnungswirtschaftlichen<br />
Themen führten die Verbände<br />
zahlreiche Gespräche u. a. im Bauministerium<br />
(Stadtumbaubeiratsitzung, Gesprächsrunde<br />
mit Banken, Referatsleitertreffen<br />
Fachkommission „Städtebau“ <strong>der</strong> Bauministerkonferenz),<br />
im Sozialministerium<br />
(Erörterung zur Anhörung eines Sozialpolitischen<br />
Gesamtkonzeptes) und beteiligten<br />
sich am Informationsaustausch zur zukünftigen<br />
Entwicklung des Stadtumbau Ost <strong>der</strong><br />
SPD-Landtagsfraktion.<br />
Zum Thema ALG II/Kosten <strong>der</strong> Unterkunft<br />
führten sie Gespräche mit dem Landesdatenschutzbeauftragten<br />
und gaben zahlreiche<br />
Interviews zum Thema. Sie arbeiteten<br />
im Rahmen <strong>der</strong> Ad-hoc-AG Energiestrategie<br />
und Technische Infrastruktur/Stadtumbau<br />
des GdW an <strong>der</strong> Erstellung von Arbeitshilfen<br />
mit. Weiterhin nahmen sie an den Sitzungen<br />
des isw Netzwerk Stadtumbau in Halle<br />
teil.<br />
Traditionell zum Jahresbeginn nahmen sie<br />
an zahlreichen Neujahrsempfängen u. a. <strong>der</strong><br />
Landesregierung, <strong>der</strong> im Landtag von <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong><br />
vertretenen Parteien, <strong>der</strong> Industrie-<br />
und Handelskammern Magdeburg und<br />
Halle/Dessau, des GdW und zahlreicher Verbände<br />
und Organisationen teil.<br />
Innerhalb <strong>der</strong> Mitgliedschaft waren beide<br />
Verbände bei Fachgesprächen, Jubiläen und<br />
sonstigen Veranstaltungen präsent.<br />
(pa)<br />
26 <strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong>
III Recht<br />
Fogging<br />
Das so genannte Phänomen des plötzlichen<br />
Schwarzwerdens von Wohnungen bzw. von<br />
Einrichtungsgegenständen in Wohnungen<br />
beschäftigt zunehmend die Gerichte wie<br />
auch die Gutachter. Nach momentanem<br />
Kenntnisstand wirken hier mehrere chemische<br />
Prozesse ineinan<strong>der</strong>, die zu den<br />
Schwarzverfärbungen führen.<br />
Nunmehr hat <strong>der</strong> BGH mit Beschluss vom<br />
25.01.<strong>2006</strong> (Az. VIII ZR 223/04) dazu festgestellt,<br />
dass die Voraussetzungen für den<br />
von einem Mieter wegen des so genannten<br />
Fogging gegen den Vermieter geltend gemachten<br />
Schadenersatzanspruch aus<br />
§ 536 a BGB einschließlich des Verschuldens<br />
des Vermieters vom Mieter darzulegen und<br />
zu beweisen sind. Insoweit gilt nur dann<br />
etwas an<strong>der</strong>es, wenn feststeht, dass die<br />
Schadensursache im Herrschafts- und Einflussbereich<br />
des Vermieters gesetzt worden<br />
ist; in diesem Fall muss sich <strong>der</strong> Vermieter<br />
hinsichtlich des Verschuldens entlasten.<br />
Der BGH bestätigte damit die getroffene<br />
Entscheidung des Berufungsgerichtes, dass<br />
grundsätzlich alle Voraussetzungen für den<br />
vom Kläger, hier dem Mieter, wegen des<br />
schwärzlichen Nie<strong>der</strong>schlags in <strong>der</strong> Wohnung<br />
geltend gemachten Schadensersatzanspruch<br />
und damit auch das Verschulden<br />
des Vermieters von diesem darzulegen und<br />
zu beweisen sind. Dies entspricht nicht nur<br />
<strong>der</strong> ganz herrschenden Auffassung, son<strong>der</strong>n<br />
auch <strong>der</strong> Rechtsprechung des BGH (siehe z.<br />
B. Entscheidung des BGH vom 15.03.2000,<br />
Az. XII ZR 81/97).<br />
Der Grundsatz, dass <strong>der</strong> Mieter die Voraussetzungen<br />
des Schadenersatzanspruches<br />
aus § 536 a Abs. 1 BGB darzulegen und zu<br />
beweisen hat, folgt rein aus dem Wortlaut<br />
<strong>der</strong> Vorschrift sowie <strong>der</strong> allgemeinen zivilprozessrechtlichen<br />
Regelung, dass <strong>der</strong> Anspruchsteller<br />
die Darlegungs- und Beweislast<br />
für die Voraussetzung des von ihm geltend<br />
gemachten Anspruches trägt.<br />
Bei Interesse kann die vorgenannte Entscheidung<br />
des BGH vom 25.01.<strong>2006</strong> bei<br />
den Verbänden abgefor<strong>der</strong>t werden.<br />
(ph)<br />
Geltendmachung eines Mo<strong>der</strong>nisierungszuschlages<br />
bei Einbau<br />
von Isolierglasfenstern<br />
Ersetzt <strong>der</strong> Vermieter vorhandene Isolierglasfenster<br />
durch neue Fenster, kann er die<br />
Miete aufgrund dieser Maßnahme nach §<br />
559 Abs. 1 BGB nur dann erhöhen, wenn er<br />
in <strong>der</strong> Erläuterung <strong>der</strong> Mieterhöhung nach §<br />
559 b Abs. 1 Satz 2 BGB nicht nur die Beschaffenheit<br />
<strong>der</strong> neuen Fenster (etwa durch<br />
Angabe <strong>der</strong> Wärmedurchgangskoeffizienten)<br />
beschreibt, son<strong>der</strong>n auch den Zustand<br />
<strong>der</strong> alten Fenster so genau angibt, dass <strong>der</strong><br />
Mieter einen entsprechenden Vergleich anstellen<br />
und den vom Vermieter in <strong>der</strong> Mieterhöhungserklärung<br />
aufgezeigten Energiespareffekt<br />
beurteilen kann. Dies gilt jedenfalls<br />
dann, wenn <strong>der</strong> Mieter keine weiteren<br />
Erkenntnisse über die Qualität <strong>der</strong> alten<br />
Fenster hat. Entscheidung des BGH vom<br />
25.01.<strong>2006</strong> (Az. VIII ZR 47/05).<br />
Im vorliegenden Fall stritten die Parteien<br />
über die Zahlung einer um 73,03 Euro erhöhten<br />
Miete ab Januar 2003. Das zunächst<br />
angerufene Amtsgericht hat die Klage hinsichtlich<br />
<strong>der</strong> Mieterhöhung gem. § 549 BGB<br />
um ca. 35,00 Euro wegen des Einbaus neuer<br />
Fenster stattgegeben. Weiter vertrat das<br />
Berufungsgericht die Ansicht, dass die neu<br />
eingebauten Kunststofffenster technisch<br />
höherwertig seien als die zuvor vorhandenen<br />
30 Jahre alten Aluminiumfenster. Das in<br />
<strong>der</strong> ersten Instanz eingeholte Gutachten<br />
bestätigte die Höherwertigkeit <strong>der</strong> Maßnahme,<br />
die zu einer nachhaltigen Einsparung<br />
von Energie führte. Die Energieeinsparnis<br />
bezog sich im vorliegenden Fall<br />
jedoch ausschließlich auf die Wohnung <strong>der</strong><br />
Mietsache und nicht auf den weiter durchgeführten<br />
Einbau von Fenstern im Hausflur<br />
und die Haustür. Der BGH vertrat zum vorliegendem<br />
Fall des Einbaus <strong>der</strong> Isolierglas-<br />
<strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong> 27
III Recht<br />
fenster jedoch eine an<strong>der</strong>e Auffassung und<br />
führte aus, dass zwar grundsätzlich <strong>der</strong><br />
Vermieter im Rahmen des § 559 BGB die<br />
Miete unter Umständen dann aufgrund von<br />
Mo<strong>der</strong>nisierungsmaßnahmen erhöhen<br />
kann, wenn er bauliche Maßnahmen durchführt,<br />
die den Gebrauchswert <strong>der</strong> Mietsache<br />
nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse<br />
auf Dauer verbessern o<strong>der</strong><br />
nachhaltige Einsparung von Energie mit sich<br />
führen. Die Erklärung ist gem. § 559 b BGB<br />
nur wirksam, wenn in ihr die Erhöhung aufgrund<br />
<strong>der</strong> entstandenen Kosten berechnet<br />
und entsprechend den Voraussetzungen <strong>der</strong><br />
§§ 559 und 559 a BGB erläutert wird. In<br />
dieser Erläuterung muss <strong>der</strong> Vermieter darlegen,<br />
inwiefern die von ihm durchgeführten<br />
baulichen Maßnahmen solche sind, die<br />
den Gebrauchswert <strong>der</strong> Mietsache nachhaltig<br />
erhöhen bzw. wie im vorliegenden Fall<br />
eine nachhaltige Einsparung von Energie<br />
bewirken. Hierbei muss <strong>der</strong> Mieter in die<br />
Lage versetzt werden, die Erhöhung plausibel<br />
nachvollziehen zu können. Insbeson<strong>der</strong>e<br />
bei baulichen Maßnahmen zur Einsparung<br />
von Heizenergien soll sich aus <strong>der</strong> Erklärung<br />
des Vermieters ergeben, dass z. B. in<br />
Schlagworten die Maßnahme erläutert wird<br />
und hier auch die entsprechenden Tatbestände<br />
insbeson<strong>der</strong>e für die nachhaltige<br />
Einsparung von Heizenergie sich in den einzelnen<br />
Positionen, die <strong>der</strong> Mo<strong>der</strong>nisierung<br />
unterliegen, sich wie<strong>der</strong> finden.<br />
Ausdrücklich führte <strong>der</strong> BGH aus, wie es<br />
auch gängige Rechtsprechung ist, dass die<br />
Vorlage einer Wärmebedarfsberechnung<br />
nicht nötig ist.<br />
Ausreichend und erfor<strong>der</strong>lich ist eine plausible<br />
Darlegung des Energieeinspareffektes<br />
sowie eine gegenständliche Beschreibung<br />
<strong>der</strong> alten und <strong>der</strong> neuen Wärmedurchgangskoeffizienten.<br />
Der Vermieter hat im vorliegenden Fall zu<br />
wenig Erläuterungen gegenüber dem Mieter<br />
vorgenommen, in dem er lediglich die<br />
Vorschrift des § 559 BGB teilweise wie<strong>der</strong>-<br />
holte. Die beigefügten Kostenaufstellungen<br />
des Vermieters genügten diesen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
nicht. Im vorliegenden Fall wurde<br />
lediglich dargestellt, dass die neuen Wärme<br />
einen Wärmedurchgangskoeffizienten von<br />
1,1 W/m 2<br />
k aufweisen, ohne das in dem<br />
Schreiben z. B. <strong>der</strong> Zustand <strong>der</strong> alten Fenster<br />
ausreichend beschrieben ist.<br />
Ausdrücklich führte <strong>der</strong> BGH aus, dass eine<br />
Mieterhöhungserklärung, die nicht den Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
des § 559 b BGB entspricht,<br />
nichtig ist. Eine Nachbesserung ist damit im<br />
Prozess nicht möglich.<br />
(ph)<br />
Bundesgerichtshof zur Abrechnung<br />
von Betriebskosten im<br />
Wohnraummietrecht<br />
Urteil des Bundesgerichtshofes vom 8. März<br />
<strong>2006</strong> (Az. VIII ZR 78/05)<br />
Der Mieter bewohnt eine nicht preisgebundene<br />
Wohnung <strong>der</strong> Vermieterin. Die Parteien<br />
streiten um rückständiger Mieten sowie<br />
Nachfor<strong>der</strong>ungen aus Betriebskostenabrechnungen.<br />
Der Mieter hat beanstandet, dass die Vermieterin<br />
die im selben Gebäude befindlichen<br />
Gewerbeflächen und die darauf entfallenden<br />
Kosten in den Betriebskostenabrechnungen<br />
nicht vorweg abgezogen und<br />
ihm darüber hinaus trotz eines entsprechenden<br />
Verlangens keine Fotokopien zu<br />
den einzelnen Abrechnungsbelegen überlassen<br />
habe.<br />
Der BGH hat ausgeführt, dass bei <strong>der</strong> Abrechnung<br />
des Vermieters von preisfreiem<br />
Wohnraum über Betriebskosten, soweit die<br />
Parteien nichts an<strong>der</strong>es vereinbart haben,<br />
ein Vorwegabzug <strong>der</strong> Kosten, die auf die in<br />
einem gemischt genutzten Gebäude befindlichen<br />
Gewerbeflächen entfallen, jedenfalls<br />
dann nicht geboten ist, wenn sie hinsichtlich<br />
aller o<strong>der</strong> einzelner Betriebskostenarten<br />
28 <strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong>
III Recht<br />
nicht zu einer ins Gewicht fallenden Mehrbelastung<br />
<strong>der</strong> Wohnraummieter führen.<br />
Der Vorwegabzug ist ausdrücklich für bestimmte<br />
Mietverhältnisse im öffentlich geför<strong>der</strong>ten<br />
Wohnungsbau (§ 20 NMV) gesetzlich<br />
vorgeschrieben.<br />
Er soll verhin<strong>der</strong>n, dass die Wohnungsmieter<br />
mit Kosten belastet werden, die allein o<strong>der</strong><br />
in höherem Maße aufgrund einer gewerblichen<br />
Nutzung in gemischt genutzten Objekten<br />
entstehen.<br />
Dem Mieter entsteht jedoch kein Nachteil,<br />
wenn er durch die Umlage <strong>der</strong> auf das Gebäude<br />
entfallenden Gesamtkosten nach<br />
einem einheitlich für alle Mieter geltenden<br />
Maßstab nicht schlechter gestellt wird als im<br />
Falle einer Voraufteilung zwischen Wohn-<br />
und Gewerbeflächen.<br />
Der BGH hat weiter festgestellt, dass <strong>der</strong><br />
Mieter preisfreien Wohnraums grundsätzlich<br />
keinen Anspruch gegen den Vermieter auf<br />
Überlassung von Fotokopien <strong>der</strong> Abrechnungsbelege<br />
zur Betriebskostenabrechnung<br />
hat. Einen Anspruch des Mieters sieht das<br />
Gesetz für preisfreien Wohnraum nicht vor.<br />
Der Vermieter kann ein berechtigtes Interesse<br />
daran haben, den Mieter auf die Einsichtnahme<br />
in die Rechnungsbelege zu verweisen<br />
die dessen Interesse an einer Überprüfung<br />
<strong>der</strong> Abrechnung in <strong>der</strong> Regel hinreichend<br />
Rechnung trägt.<br />
Ein Anspruch des Mieters auf Übermittlung<br />
von Fotokopien kommt nach Treu und<br />
Glauben (§ 242 BGB) allerdings ausnahmsweise<br />
dann in Betracht, wenn ihm die Einsichtnahme<br />
in die Abrechnungsunterlagen<br />
in den Räumen des Vermieters nicht zugemutet<br />
werden kann.<br />
(ph)<br />
Abzug von Kosten für die Warmwassererwärmung<br />
Urteil des Landessozialgerichtes Baden-<br />
Württemberg vom 30.08.2005 (Az. L 12 AS<br />
2023/05)<br />
Wir hatten darüber berichtet, dass es strittig<br />
ist, begründet durch ein Urteil des Sozialgerichts<br />
Mannheim, ob <strong>der</strong> Empfänger von<br />
Hilfen im Rahmen von Hartz IV einen Abzug<br />
von so genannten Erwärmungskosten für<br />
Warmwasser gegen sich gelten lassen muss.<br />
Das nunmehr angerufene Landessozialgericht<br />
Baden-Württemberg beurteilte den<br />
vorliegenden Sachverhalt jedoch lei<strong>der</strong> an<strong>der</strong>s<br />
als die Vorinstanz. Im vorliegenden Fall<br />
stritten die Parteien darüber, inwieweit die<br />
Nebenkosten neben <strong>der</strong> Wohnungsmiete<br />
voll zu übernehmen sind und damit die Regelleistung<br />
zu gering bemessen ist. Nach<br />
<strong>der</strong> Regelsatzverordnung umfasst die Regelleistung<br />
insbeson<strong>der</strong>e die Stromkosten und<br />
die Kosten für den Energieaufwand zur<br />
Wassererwärmung. Demnach, so führte das<br />
Landessozialgericht aus, dürfen die Stromkosten<br />
sowie die Kosten für die Wassererwärmung<br />
nicht im Rahmen <strong>der</strong> Kosten <strong>der</strong><br />
Unterkunft gem. § 22 SGB II ein weiteres<br />
Mal übernommen werden. Dementsprechend<br />
führte das Landessozialgericht aus,<br />
dass <strong>der</strong> Träger zutreffend von den anfallenden<br />
Nebenkosten/Heizkosten in Höhe<br />
von 57,00 EUR die bereits im Regelsatz enthaltenen<br />
Kosten von pauschal 9,00 EUR für<br />
die Wassererwärmung und 10,28 EUR<br />
Stromkosten abgezogen hat.<br />
Weitere Urteile zum vorliegenden Sachverhalt<br />
liegen den Verbänden lei<strong>der</strong> nicht vor.<br />
Sofern weitere Negativurteile zu Lasten von<br />
Empfängern <strong>der</strong> Regelleistung vorliegen,<br />
bitten wir hier um entsprechende Information.<br />
(ph)<br />
<strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong> 29
III Recht<br />
Gesetz zur Än<strong>der</strong>ung des SGB II<br />
und an<strong>der</strong>er Gesetze<br />
Ohne dass die <strong>Wohnungswirtschaft</strong> dazu<br />
angehört wurde, hat <strong>der</strong> Bundestag mit <strong>der</strong><br />
Mehrheit <strong>der</strong> Stimmen <strong>der</strong> Koalition ein<br />
Än<strong>der</strong>ungsgesetz zum SGB II und an<strong>der</strong>er<br />
Gesetze beschlossen.<br />
Die vorgesehenen gesetzlichen Regelungen<br />
führen dazu, dass zukünftig Mietschulden<br />
von Empfängern des Arbeitslosengeldes II<br />
nur noch darlehensweise übernommen<br />
werden. Des Weiteren sollen Haushalte, die<br />
we<strong>der</strong> das Arbeitslosengeld II noch Sozialhilfe<br />
beziehen im Gegensatz zu den bisher<br />
geltenden gesetzlichen Regelungen von <strong>der</strong><br />
Möglichkeit <strong>der</strong> Mietschuldenübernahme<br />
durch die Kommunen ganz ausgeschlossen<br />
sein. U. E. wird die geplante gesetzliche<br />
Regelung für die Mitgliedsunternehmen<br />
erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen<br />
haben.<br />
(ph)<br />
Betriebskostenspiegel<br />
Der Deutsche Mieterbund hatte bereits Ende<br />
des vergangenen Jahres einen so genannten<br />
Betriebskostenspiegel für Gesamtdeutschland<br />
herausgegeben, um nachvollziehbare<br />
Kosten für Vermieter und Mieter<br />
bei den Betriebskostenabrechnungen darzustellen.<br />
Nunmehr liegen für einzelne Bundeslän<strong>der</strong><br />
und einzelne Städte Betriebskostenauswertungen<br />
vor, die in Form eines Betriebskostenspiegels<br />
dargestellt wurden. Insbeson<strong>der</strong>e<br />
zur Bewertung des Betriebskostenspiegels<br />
für <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> ist darauf zu verweisen,<br />
dass die Mehrzahl <strong>der</strong> dort ausgewiesenen<br />
Betriebskosten mangels <strong>der</strong> Vorlage von<br />
empirischen Daten nur aus dem gesamtdeutschen<br />
Betriebskostenspiegel entnommen<br />
werden konnten.<br />
Ausdrücklich möchten die Verbände darauf<br />
verweisen, dass die dort enthaltenen Angaben<br />
keine verbindlichen Ausführungen hinsichtlich<br />
<strong>der</strong> möglichen abrechenbaren Positionen<br />
und Beträge in <strong>der</strong> Betriebskostenabrechnung<br />
darstellen.<br />
(ph)<br />
30 <strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong>
IV Multimedia und innovative Entwicklungen<br />
VdW/VdWg-Internetauftritt<br />
www.vdwvdwg.de - Zugriffsstatistik<br />
Der nachfolgenden Übersicht ist zu entnehmen,<br />
dass sich die Zahl <strong>der</strong> Besucher<br />
unserer Website in den ersten drei Monaten<br />
des Jahres <strong>2006</strong> erhöht hat:<br />
Monat Besucher<br />
November 2005 2.571<br />
Dezember 2005 2.405<br />
Januar <strong>2006</strong> 3.022<br />
Februar <strong>2006</strong> 2.835<br />
März <strong>2006</strong> 3.472<br />
(schm)<br />
BSI veröffentlicht neues IT-<br />
Grundschutzhandbuch<br />
Das Bundesamt für Sicherheit in <strong>der</strong> Informationstechnik<br />
(BSI) veröffentlichte das<br />
neue IT-Grundschutzhandbuch, erweitert<br />
durch neue Bausteine und BSI-Standards<br />
zum Thema „IT-Sicherheitsmanagement“.<br />
Das IT-Grundschutzhandbuch des BSI bietet<br />
IT-Sicherheitsverantwortlichen in Verwaltung<br />
und Wirtschaft seit vielen Jahren eine<br />
zuverlässige Hilfestellung bei <strong>der</strong> Erstellung<br />
und Umsetzung von IT-<br />
Sicherheitskonzepten. Es enthält Standardsicherheitsmaßnahmen,<br />
Umsetzungshinweise<br />
und Hilfsmittel für zahlreiche IT-<br />
Konfigurationen, die typischerweise im heutigen<br />
IT-Einsatz anzutreffen sind.<br />
Die zu Beginn diesen Jahres erschienene<br />
Version des IT-Grundschutzhandbuches<br />
wurde um neue Komponenten erweitert:<br />
Hinzu gekommen sind die Bausteine IT-<br />
Sicherheitssensibilisierung und -schulung,<br />
Client unter Windows XP, Mobiler Arbeitsplatz<br />
und Besprechungs-, Veranstaltungs-<br />
und Schulungsräume. Bereits vorhandene<br />
Bausteine wie IT-Sicherheitsmanagement,<br />
Organisation, Personal, Allgemeiner Server,<br />
Allgemeiner Client und Laptop wurden stark<br />
überarbeitet und aktualisiert.<br />
Gleichzeitig hat das BSI begonnen, eine<br />
Schriftenreihe mit Standards zu verschiedenen<br />
Aspekten <strong>der</strong> Informationssicherheit<br />
aufzubauen „Die Standards enthalten konkrete<br />
Empfehlungen des BSI zu Methoden,<br />
Prozessen und Verfahren sowie Vorgehensweisen<br />
und Maßnahmen mit Bezug zur IT-<br />
Sicherheit“, erklärte Dr. Udo Helmbrecht,<br />
Präsident des BSI. Mit den Standards greife<br />
das BSI Themenbereiche auf, die von grundsätzlicher<br />
Bedeutung für die Informationssicherheit<br />
in Unternehmen o<strong>der</strong> Behörden<br />
sind und für die sich national o<strong>der</strong> international<br />
sinnvolle und zweckmäßige Herangehensweisen<br />
etabliert haben, so <strong>der</strong> Präsident<br />
weiter.<br />
Der Preis <strong>der</strong> Ergänzungslieferung des IT-<br />
Grundschutzhandbuches (bestehend aus 2<br />
neuen Ordnern, Registern und 3.180 Seiten<br />
Inhalt) liegt bei 125,80 EUR. Sie kann beim<br />
Bundesanzeiger-Verlag o<strong>der</strong> über den<br />
Buchhandel erworben werden. Der Preis des<br />
Grundwerkes (ISBN 3-88784-915-9) beträgt<br />
weiterhin 148,00 EUR. Die BSI-Standards<br />
zum Thema IT-Sicherheitsmanagement sind<br />
in einer Broschüre mit dem Titel „IT-<br />
Sicherheitsmanagement und IT-<br />
Grundschutz“ (ISBN 3-89817-547-2) erschienen.<br />
Der Preis beträgt 39,80 EUR. Sie<br />
können zudem unter www.bsi.bund.de<br />
online eingesehen werden.<br />
Weitere Informationen zum Thema IT-<br />
Grundschutz erhalten Sie unter: Bundesamt<br />
für Sicherheit in <strong>der</strong> Informationstechnik,<br />
Postfach 20 03 63, 53133 Bonn, Internet<br />
www.bsi.bund.de.<br />
(schm)<br />
<strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong> 31
V Betriebswirtschaft/Wirtschaftsprüfung/Steuern<br />
Steuerpolitik <strong>der</strong> neuen Bundesregierung<br />
Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes <strong>2006</strong><br />
Die Bundesregierung hat in ihrer Sitzung am<br />
22. Februar <strong>2006</strong> den Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes<br />
<strong>2006</strong> beschlossen:<br />
Folgende wesentliche Än<strong>der</strong>ungen sind<br />
darin vorgesehen:<br />
- Anhebung des allgemeinen Umsatzsteuersatzes<br />
sowie des Regelsatzes<br />
<strong>der</strong> Versicherungssteuer<br />
zum 1. Januar 2007 von 16 % auf<br />
19 %,<br />
- Senkung des Beitragssatzes zur<br />
Arbeitslosenversicherung um<br />
2,0 % auf 4,5 % zum 1. Januar 2007,<br />
- Begrenzung <strong>der</strong> Sozialversicherungsfreiheit<br />
von Sonn-, Feiertags- und<br />
Nachtzuschlägen auf einen Grundlohn<br />
von 25,00 EUR je Stunde ab dem<br />
1. Juli <strong>2006</strong>,<br />
- Anhebung des Pauschalbeitragssatzes<br />
für geringfügig Beschäftigte<br />
von <strong>der</strong>zeit 25 % auf 30 % zum<br />
1. Juli <strong>2006</strong>,<br />
- Herabsetzung <strong>der</strong> Beiträge zur gesetzlichen<br />
Krankenversicherung für Bezieher<br />
von Arbeitslosengeld II.<br />
Allein durch die erhöhte Versicherungs- und<br />
Umsatzsteuer sowie die sog. Reichensteuer<br />
soll <strong>der</strong> Bundeshaushalt um 28 Mrd. EUR<br />
entlastet werden.<br />
Entwurf eines Gesetzes zur För<strong>der</strong>ung von<br />
Wachstum und Beschäftigung<br />
Der Bundesrat wird voraussichtlich am<br />
7. April <strong>2006</strong> über dieses vom Bundeskabinett<br />
am 18. Januar <strong>2006</strong> beschlossene<br />
Steuerreformgesetz beschließen, welches<br />
insbeson<strong>der</strong>e darauf abzielt, den privaten<br />
Haushalt als Feld für neue Beschäftigungsmöglichkeiten<br />
steuerlich zu för<strong>der</strong>n und die<br />
heutigen Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen<br />
begünstigten und nicht begünstigten<br />
Handwerkerleistungen zu beseitigen. Des<br />
Weiteren wird eine Neuregelung zur steuerlichen<br />
Absetzbarkeit von Kin<strong>der</strong>betreuungskosten<br />
vorgeschlagen.<br />
Folgende wesentliche Än<strong>der</strong>ungen sind<br />
vorgesehen:<br />
- (Wie<strong>der</strong>-)Einführung <strong>der</strong> degressiven<br />
Abschreibung in Höhe des dreifachen<br />
linearen Satzes (maximal<br />
30 %) für Investitionen in den Jahren<br />
<strong>2006</strong> und 2007 -> In-Kraft-Treten:<br />
Tag nach <strong>der</strong> Verkündung des Gesetzes,<br />
- Kin<strong>der</strong>betreuungskosten sollen wie<br />
Werbungskosten o<strong>der</strong> Betriebsausgaben<br />
gemäß <strong>der</strong> neuen Vorschrift des<br />
§ 4 f EStG unter <strong>der</strong> Voraussetzung,<br />
dass das Kind jünger als 14 Jahre ist,<br />
bei Alleinerziehenden o<strong>der</strong> Paaren,<br />
bei denen beide Partner berufstätig<br />
sind, abziehbar sein (Steuerabzug<br />
in Höhe von zwei Drittel <strong>der</strong><br />
Aufwendungen, maximal 4.000 EUR,<br />
Sockelbetrag 1.000 EUR) –> In-Kraft-<br />
Treten: Veranlagungszeitraum <strong>2006</strong>,<br />
- Kin<strong>der</strong>betreuungskosten sollen für<br />
alle Eltern mit Kin<strong>der</strong>n im Alter<br />
von drei bis fünf Jahren als Son<strong>der</strong>ausgaben<br />
abgezogen werden (Son<strong>der</strong>ausgaben<br />
in Höhe von zwei Dritteln<br />
<strong>der</strong> Aufwendungen, maximal<br />
4.000 EUR, kein Sockelbetrag) –> In-<br />
Kraft-Treten: Veranlagungszeitraum<br />
<strong>2006</strong>,<br />
- Ausdehnung <strong>der</strong> Ermäßigung <strong>der</strong><br />
tariflichen Einkommensteuer bei<br />
Aufwendungen für die Inanspruchnahme<br />
haushaltsnaher Dienstleistungen<br />
auf Erhaltungs- und Mo<strong>der</strong>nisierungsleistungen<br />
(maximal 600<br />
EUR) sowie Betreuungskosten für<br />
pflegebedürftige Personen (maximal<br />
1.200 EUR) –> In-Kraft-Treten:<br />
Veranlagungszeitraum <strong>2006</strong>.<br />
32 <strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong>
V Betriebswirtschaft/Wirtschaftsprüfung/Steuern<br />
Durch diese für die Steuerpflichtigen entlastenden<br />
Regelungen werden sich die Steuermin<strong>der</strong>einnahmen<br />
für Bund, Län<strong>der</strong> und<br />
Gemeinden in <strong>2006</strong> auf 2,810 Mrd. EUR, in<br />
2007 auf 5,655 Mrd. EUR, in 2008 auf<br />
6,495 Mrd. EUR, in 2009 auf 4,685 Mrd.<br />
EUR sowie in 2010 auf 1,300 Mrd. EUR<br />
belaufen.<br />
Entwurf eines Gesetzes zur Eindämmung<br />
missbräuchlicher Steuergestaltungen<br />
Der Bundesrat wird voraussichtlich am<br />
7. April <strong>2006</strong> über das vom Bundeskabinett<br />
am 20. Dezember 2005 beschlossene Steuermaßnahmenpaket<br />
beschließen.<br />
Folgende wesentliche Än<strong>der</strong>ungen sind<br />
vorgesehen:<br />
- Berücksichtigung <strong>der</strong> Anschaffungskosten<br />
von Wertpapieren und<br />
Grundstücken als Betriebsausgabe<br />
erst im Zeitpunkt <strong>der</strong> Veräußerung,<br />
d. h. bei <strong>der</strong> Berechnung des Veräußerungsgewinns<br />
-> Anwendung auf<br />
Wirtschaftsgüter, die nach dem Tag<br />
<strong>der</strong> Verkündung des Gesetzes angeschafft<br />
werden,<br />
- Verpflichtung zur Bildung von Bewertungseinheiten<br />
bei Sicherungsgeschäften<br />
(Micro-Hedges, Macro-<br />
Hedges sowie Portfolio-Hedges) in <strong>der</strong><br />
Steuerbilanz,<br />
- Beschränkung <strong>der</strong> Anwendung <strong>der</strong><br />
1 %-Regelung auf Fahrzeuge des<br />
notwendigen Betriebsvermögens -><br />
Anwendung für Wirtschaftsjahre, die<br />
nach dem 31. Dezember 2005 enden,<br />
- Erweiterung <strong>der</strong> Steuerschuldnerschaft<br />
des Leistungsempfängers bei<br />
bestimmten Gebäu<strong>der</strong>einigungsleistungen<br />
-> In-Kraft-Treten: ab<br />
1. Juli <strong>2006</strong>,<br />
- Ahndung <strong>der</strong> entgeltlichen Weitergabe<br />
von Belegen als Steuerordnungswidrigkeit<br />
-> In-Kraft-Treten:<br />
Tag nach <strong>der</strong> Verkündung des Gesetzes.<br />
Der Finanzausschuss des Bundestages hat<br />
mittlerweile mit Beschlussempfehlung und<br />
Bericht vom 15. März <strong>2006</strong> (Drucksache<br />
16/975) empfohlen, auf die Erweiterung <strong>der</strong><br />
Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers<br />
auf bestimmte Reinigungsleistungen<br />
auf Grund des damit verbundenen hohen<br />
Verwaltungsaufwandes zu verzichten. Angesicht<br />
des Län<strong>der</strong>votums wurde diese Regelung<br />
demnach aus dem Gesetzentwurf<br />
gestrichen.<br />
Des Weiteren zeichnen sich durch den Koalitionsvertrag<br />
noch folgende wesentliche<br />
Än<strong>der</strong>ungen ab:<br />
voraussichtlich ab <strong>2006</strong><br />
- Streichung <strong>der</strong> Abzugsfähigkeit von<br />
Schulgeld als Son<strong>der</strong>ausgaben,<br />
- Selbstbestimmungsrecht für die Län<strong>der</strong><br />
in Bezug auf den Steuersatz <strong>der</strong><br />
Grun<strong>der</strong>werbsteuer im Rahmen <strong>der</strong><br />
Fö<strong>der</strong>alismusreform.<br />
voraussichtlich ab 2007<br />
- Ersatz <strong>der</strong> Lohnsteuerklassen beim<br />
Lohnsteuerabzug von Ehegatten<br />
durch ein Anteilssystem, bei dem die<br />
Lohnsteuer nach dem Anteil am gemeinsamen<br />
Bruttolohn bemessen<br />
wird,<br />
- Reformierung <strong>der</strong> Erbschaftsteuer,<br />
- Erhöhung <strong>der</strong> tariflichen Einkommensteuer<br />
für beson<strong>der</strong>s hohe Einkommen<br />
(> 250.000 EUR) = sog. Reichensteuer,<br />
- Berücksichtigung von Aufwendungen<br />
für ein häusliches Arbeitszimmer nur<br />
noch unter <strong>der</strong> Voraussetzung, dass<br />
sich dort <strong>der</strong> Mittelpunkt <strong>der</strong> gesamten<br />
betrieblichen und beruflichen Tätigkeit<br />
befindet,<br />
- Streichung <strong>der</strong> Entfernungspauschale<br />
für die ersten zwanzig Entfernungskilometer,<br />
- Absenkung des Sparerfreibetrages<br />
von 1.370 EUR auf 750 EUR,<br />
<strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong> 33
V Betriebswirtschaft/Wirtschaftsprüfung/Steuern<br />
- Wegfall <strong>der</strong> Fristen bei den privaten<br />
Veräußerungsgeschäften (1 Jahr bzw.<br />
10 Jahre), mit <strong>der</strong> Folge einer pauschalen<br />
Versteuerung <strong>der</strong> Gewinne<br />
mit 20 %,<br />
- Gewährung von Kin<strong>der</strong>geld o<strong>der</strong> des<br />
Kin<strong>der</strong>freibetrages nur noch bis zum<br />
vollendeten 25. Lebensjahr,<br />
- Anhebung <strong>der</strong> Umsatzgrenze für die<br />
Buchführungspflicht von 350.000 EUR<br />
auf 500.000 EUR,<br />
- Verlängerung <strong>der</strong> Investitionszulage<br />
für die gewerbliche Wirtschaft<br />
(§ 2 InvZulG) über <strong>2006</strong> hinaus.<br />
voraussichtlich ab 2008<br />
- Einführung <strong>der</strong> Unternehmensteuerreform<br />
unter Reformierung <strong>der</strong> Gewerbesteuer,<br />
- Reformierung <strong>der</strong> Grundsteuer basierend<br />
auf den Vorschlägen von Bayern<br />
und Rheinland-Pfalz,<br />
- Ersatz des bisherigen Systems mit<br />
Vorsteuerabzug im Bereich <strong>der</strong> Umsatzsteuer<br />
durch das sog. „reversecharge-Modell“.<br />
(mo)<br />
Än<strong>der</strong>ung des § 38 KStG – Problematik<br />
<strong>der</strong> Versteuerung von<br />
ausgezahlten Geschäftsguthaben<br />
Die dem GdW seitens des Bundesfinanzministeriums<br />
bereits mündlich angekündigte<br />
Klarstellung des § 38 KStG in Bezug auf die<br />
Auszahlung von Geschäftsguthaben bei<br />
Genossenschaften soll Gegenstand des<br />
Steuerän<strong>der</strong>ungsgesetzes <strong>2006</strong> werden,<br />
dessen Entwurf bis Mitte <strong>2006</strong> vorliegen<br />
soll. Mit <strong>der</strong> endgültigen Fassung wird Ende<br />
<strong>2006</strong> gerechnet.<br />
(mo)<br />
Auswirkungen <strong>der</strong> Betreibung<br />
einer Photovoltaikanlage auf die<br />
erweiterte Kürzung im Rahmen<br />
<strong>der</strong> Gewerbesteuer<br />
Wir hatten im <strong>Verband</strong>sreport 4-5-6/2005<br />
darüber berichtet, dass ein Wohnungsunternehmen<br />
aus unserem <strong>Verband</strong>sgebiet in<br />
dieser Problematik beim zuständigen Finanzamt<br />
eine verbindliche Auskunft eingeholt<br />
hatte. In dieser verbindlichen Auskunft<br />
erklärte das Finanzamt, dass das Betreiben<br />
einer Photovoltaikanlage und die damit<br />
verbundene Einspeisung des erzeugten Solarstromes<br />
in das Stromnetz eine schädliche<br />
Tätigkeit mit <strong>der</strong> Folge des Ausschlusses <strong>der</strong><br />
erweiterten Kürzung ist.<br />
Der GdW wird diese Thematik aufgreifen<br />
und sich dafür einsetzen, dass die Betreibung<br />
einer Photovoltaikanlage als Nebentätigkeit<br />
zur Wohnungsverwaltung eingestuft<br />
wird. Bei den Vermietungsgenossenschaften<br />
strebt <strong>der</strong> GdW eine Einklassifizierung als<br />
steuerbegünstigte Tätigkeit an. Ziel <strong>der</strong> Bemühungen<br />
des GdW ist die Klarstellung<br />
dieser Grundsätze in Form eines BMF-<br />
Schreibens.<br />
Wir werden Sie über den weiteren Verlauf<br />
<strong>der</strong> politischen Debatte unterrichten.<br />
(mo)<br />
Neue Richttafeln für die Bewertung<br />
von Pensionsrückstellungen<br />
Im Juli 2005 wurden von <strong>der</strong> Heubeck AG<br />
die neuen „Richttafeln 2005 G“ veröffentlicht.<br />
Bei den „Richttafeln 2005 G“ handelt<br />
es sich um Generationentafeln, die die<br />
„Richttafeln 1998“, die als Periodentafeln<br />
bezeichnet werden, ablösen. In den neuen<br />
Generationentafeln wird die Sterbewahrscheinlichkeit<br />
erstmals auch in Abhängigkeit<br />
vom Alter und Geburtsjahr <strong>der</strong> Pensionsberechtigten<br />
betrachtet.<br />
34 <strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong>
V Betriebswirtschaft/Wirtschaftsprüfung/Steuern<br />
Die Periodentafeln hatten ausschließlich den<br />
Bezug zwischen Sterbewahrscheinlichkeit<br />
und Alter hergestellt.<br />
Behandlung in <strong>der</strong> Handelsbilanz<br />
Die neuen Richttafeln finden nach Auffassung<br />
des Hauptfachausschusses des Instituts<br />
<strong>der</strong> Wirtschaftsprüfer (HFA) erstmals ab dem<br />
Bilanzstichtag nach dem Erscheinen Anwendung.<br />
Bei Übereinstimmung von Wirtschaftsjahr<br />
und Kalen<strong>der</strong>jahr sind die Richttafeln<br />
demnach erstmals zum 31. Dezember<br />
2005 anzuwenden.<br />
Ergibt sich zu den bisherigen Richttafeln ein<br />
Erhöhungsbetrag, ist dieser nur einmalig in<br />
voller Höhe als Aufwand des Geschäftsjahres<br />
zu berücksichtigen.<br />
Die Auflösung <strong>der</strong> Pensionsrückstellung<br />
aufgrund eines sich nach den neuen Richttafeln<br />
ergebenden Auflösungsbetrages<br />
stößt nach Ansicht des HFA auf erhebliche<br />
Bedenken, da bei <strong>der</strong> Berechnung <strong>der</strong> Pensionsrückstellung<br />
in <strong>der</strong> Handelsbilanz entsprechend<br />
<strong>der</strong> Regelung des § 6a EStG ein<br />
Rechnungszinsfuß von 6 % zugrunde gelegt<br />
wird, <strong>der</strong> deutlich höher als <strong>der</strong> aktuelle<br />
Marktzins ist. Demnach könnte eine Auflösung<br />
<strong>der</strong> Pensionsrückstellung dazu führen,<br />
dass die Untergrenze des nach den<br />
Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung<br />
Vertretbaren unterschritten werden<br />
würde.<br />
Behandlung in <strong>der</strong> Steuerbilanz<br />
Gemäß BMF-Schreiben vom 15. Dezember<br />
<strong>2006</strong> (IV 2 – S 2176 – 106/05) können die<br />
neuen Richttafeln erstmals am Ende des<br />
Wirtschaftsjahres bei <strong>der</strong> Bewertung <strong>der</strong><br />
Pensionsrückstellungen berücksichtigt werden,<br />
das nach dem 6. Juli 2005 endet. Die<br />
„Richttafeln 1998“ können letztmalig für<br />
das Wirtschaftsjahr verwendet werden, das<br />
vor dem 30. Juni <strong>2006</strong> endet. Demnach ist<br />
die Anwendung <strong>der</strong> „Richttafeln 1998“<br />
noch für Jahresabschlüsse zum 31. Dezember<br />
2005 möglich.<br />
Die sich aus den neuen Richttafeln ergebenden<br />
positiven sowie negativen Unterschiedsbeträge<br />
sind gleichmäßig auf mindestens<br />
drei Wirtschaftsjahre zu verteilen.<br />
Aus Billigkeitsgründen lässt das BMF-<br />
Schreiben zu, dass <strong>der</strong> Unterschiedbetrag<br />
für sämtliche Pensionsverpflichtungen insgesamt<br />
als Differenz zwischen den Teilwerten<br />
nach den neuen Richttafeln und den<br />
Teilwerten nach den alten Richttafeln ermittelt<br />
wird.<br />
(mo)<br />
Verleihung des Prüfungsrechtes<br />
sowie Aufsicht über die genossenschaftlichenPrüfungsverbände<br />
Der Rechtsausschuss, <strong>der</strong> Wirtschaftsausschuss<br />
sowie <strong>der</strong> Ausschuss für Städtebau,<br />
Wohnungswesen und Raumordnung des<br />
Bundesrates haben entsprechend dem Antrag<br />
des Landes Berlin im Rahmen ihrer<br />
Empfehlungen zum Regierungsentwurfs des<br />
Gesetzes zur Einführung <strong>der</strong> Europäischen<br />
Genossenschaft und zur Än<strong>der</strong>ung des Genossenschaftsrechts<br />
die Verlagerung <strong>der</strong><br />
bisherigen Kompetenzen <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> in Bezug<br />
auf die Verleihung des Prüfungsrechtes<br />
für genossenschaftliche Prüfungsverbände<br />
sowie die laufende Aufsicht über genossenschaftliche<br />
Prüfungsverbände auf die Wirtschaftsprüferkammer<br />
vorgeschlagen (BR-<br />
Drucksache 71/1/06 vom 28. Februar <strong>2006</strong>).<br />
Der Antrag wurde mit 9:4:3 Stimmen angenommen.<br />
Als Begründung für eine Verlagerung wurde<br />
angeführt, dass die etwa 35 in Deutschland<br />
agierenden genossenschaftlichen Prüfungsverbände<br />
<strong>der</strong>zeit noch durch 16 Landeswirtschaftsministerien<br />
beaufsichtigt werden.<br />
Diese Verfahrensweise wird von Seiten <strong>der</strong><br />
Ausschüsse des Bundesrates als höchst inef-<br />
<strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong> 35
V Betriebswirtschaft/Wirtschaftsprüfung/Steuern<br />
fizient bewertet. Des Weiteren wird auf die<br />
höheren Anfor<strong>der</strong>ungen an die Aufsicht im<br />
Zuge <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> 8. EU-Richtlinie<br />
(Abschlussprüfer-Richtlinie) hingewiesen,<br />
die für die Län<strong>der</strong> aufgrund <strong>der</strong> geringen<br />
Anzahl an genossenschaftlichen Prüfungsverbänden<br />
nicht zumutbar ist. Demnach<br />
wird eine Zentralisierung <strong>der</strong> Aufsicht über<br />
die genossenschaftlichen Prüfungsverbände<br />
empfohlen, die im Zuge <strong>der</strong> bereits schon<br />
durch den Bundestag vorgenommenen<br />
Aufgabenverlagerung von den Län<strong>der</strong>n auf<br />
die Wirtschaftsprüferkammer (z. B. Durchführung<br />
<strong>der</strong> Examen für Wirtschaftsprüfer,<br />
Bestellung <strong>der</strong> Wirtschaftsprüfer u. a.) ebenfalls<br />
auf diese erfolgen soll. Als weiteres<br />
Argument wird angeführt, dass sich die<br />
Tätigkeit <strong>der</strong> genossenschaftlichen Prüfungsverbände<br />
kaum von <strong>der</strong> von Wirtschaftsprüfungsgesellschaftenunterscheidet.<br />
Der GdW und seine Regionalverbände haben<br />
sich ausdrücklich gegen eine Verlagerung<br />
<strong>der</strong> Aufsicht von den Län<strong>der</strong>n zur<br />
Wirtschaftsprüferkammer ausgesprochen<br />
und eine entsprechende Stellungnahme für<br />
das Bundeswirtschaftministerium mit folgendem<br />
Kurzinhalt erarbeitet, die im Wesentlichen<br />
folgende Aspekte berücksichtigt.<br />
Die Wirtschaftsprüferkammer hat die Aufgabe,<br />
die Belange <strong>der</strong> Wirtschaftsprüfer und<br />
<strong>der</strong> vereidigten Buchprüfer wahrzunehmen.<br />
Sie ist insoweit eine berufsständige Organisation<br />
<strong>der</strong> Wirtschaftsprüfer, die sich von<br />
den genossenschaftlichen Prüfungsverbänden<br />
in ihrem Tätigkeitsschwerpunkt wesentlich<br />
unterscheiden. Die Prüfung des Jahresabschlusses<br />
gemäß §§ 316 ff. HGB und die<br />
genossenschaftliche Betreuungsprüfung<br />
gem. §§ 53 ff. GenG weisen funktional<br />
divergierende Zielvorgaben auf. Diesen unterschiedlichen<br />
Zielvorgaben gilt es auch im<br />
Rahmen <strong>der</strong> Ausgestaltung des Aufsichtsregimes<br />
Rechnung zu tragen. Des Weiteren<br />
scheint die beabsichtigte Verlagerung <strong>der</strong><br />
Staatsaufsicht in die Kompetenz <strong>der</strong> Wirtschaftsprüferkammer<br />
im Hinblick auf die<br />
weitgehend regionale Orientierung <strong>der</strong> Verbände<br />
nicht zweckmäßig. Außerdem ist<br />
nicht zu erwarten, dass die Zentralisierung<br />
zu einer wesentlichen Verschlankung <strong>der</strong><br />
Landesverwaltungen und demzufolge zu<br />
einer Entlastung <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>haushalte führen<br />
wird. Durch die Ausrichtung <strong>der</strong> Wirtschaftsprüferkammer<br />
auf die allgemeinen<br />
Angelegenheiten des Berufsstandes <strong>der</strong><br />
Wirtschaftsprüfer hat diese auch keinen<br />
weiteren Raum, um sich mit den beson<strong>der</strong>en<br />
Erfor<strong>der</strong>nissen des genossenschaftlichen<br />
Prüfungswesens zu befassen.<br />
Über den weiteren Verlauf <strong>der</strong> politischen<br />
Debatte werden wir Sie unterrichten.<br />
(mo)<br />
Altersvorsorge durch den Erwerb<br />
zusätzlicher Genossenschaftsanteile<br />
Mit dem ExWoSt-Forschungsbericht „Modelle<br />
genossenschaftlichen Wohnens – Altersvorsorge<br />
durch Erwerb zusätzlicher Geschäftsanteile“<br />
wird <strong>der</strong> Grundidee <strong>der</strong> Expertenkommission<br />
Rechnung getragen,<br />
nach <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> einer Genossenschaft<br />
neben den Pflichtanteilen zusätzliche Anteile<br />
erwerben und somit Vermögen für die<br />
eigene Altersvorsorge ansparen. Dieses angesparte<br />
Vermögen soll dann zur Reduzierung<br />
<strong>der</strong> Wohnkosten im Alter verwendet<br />
werden. Da insbeson<strong>der</strong>e die mittleren Altersjahrgänge<br />
nicht mehr damit rechnen<br />
können, allein mit <strong>der</strong> staatlichen Altersvorsorge<br />
ihren Lebensunterhalt im Rentenalter<br />
bestreiten zu können, ist dieser Weg <strong>der</strong><br />
privaten Altersvorsorge eine attraktive zusätzliche<br />
Absicherung des Rentenalters.<br />
Dieser Weg <strong>der</strong> Altersvorsorge ist außerdem<br />
konkurrenzfähig zu an<strong>der</strong>en Altersvorsorgeprodukten,<br />
muss jedoch durch die vom<br />
GdW und auch unserem Regionalverband<br />
gefor<strong>der</strong>te Integration in die staatlich geför<strong>der</strong>te<br />
Altersvorsorge (Riester-Rente) noch<br />
attraktiver für die Genossenschaften und<br />
ihre Mitglie<strong>der</strong> werden. Die Spitzenverbän-<br />
36 <strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong>
V Betriebswirtschaft/Wirtschaftsprüfung/Steuern<br />
de <strong>der</strong> Immobilienwirtschaft haben diesbezüglich<br />
im Januar <strong>2006</strong> das von ihnen erarbeitete<br />
„KaNaPe-Modell“ veröffentlicht.<br />
Durch die Bildung eines Kapitalstocks zur<br />
Kalkulation <strong>der</strong> nachgelagerten persönlichen<br />
Einkommensbesteuerung (KaNaPe)<br />
wird demnach ein Altersvorsorgekonto aufgebaut,<br />
aus dem die Entnahme für den Immobilienerwerb<br />
finanziert wird. Die Mitglie<strong>der</strong><br />
können auf diese Weise ihre Wohnkostenbelastung<br />
im Alter absenken, während<br />
<strong>der</strong> Staat durch die nachgelagerte Besteuerung<br />
im Gegensatz zur früheren Eigenheimzulage<br />
am Nutzen aus <strong>der</strong> Immobilie im<br />
Rahmen <strong>der</strong> Besteuerung beteiligt bleibt.<br />
Diese „Win-Win“-Situation ist für beide<br />
Seiten eine sinnvolle Gestaltung.<br />
Das Hamburger Beratungsunternehmen<br />
Analyse & Konzepte hat in Zusammenarbeit<br />
mit dem Institut für Genossenschaftswesen<br />
<strong>der</strong> Philipps-Universität Marburg das Modell<br />
auf seine Umsetzbarkeit überprüft. Die Ergebnisse<br />
<strong>der</strong> Studie wurden im Rahmen<br />
einer Veranstaltung im Bundesministerium<br />
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am<br />
9. Februar <strong>2006</strong> in Berlin <strong>der</strong> Öffentlichkeit<br />
vorgestellt, an <strong>der</strong> auch die parlamentarische<br />
Staatssekretärin des BMVBS Frau Karin<br />
Roth und Vertreter <strong>der</strong> CDU/CSU-, SPD- und<br />
FDP-Bundestagsfraktionen teilnahmen. Alle<br />
politischen Vertreter sahen in dem Modell<br />
einen wichtigen Beitrag zur Altersvorsorge.<br />
Dabei hob insbeson<strong>der</strong>e Frau Roth angesichts<br />
<strong>der</strong> aktuellen Entwicklungen im Hinblick<br />
auf den Verkauf von kommunalen<br />
Wohnungsunternehmen hervor, dass die<br />
Genossenschaften den Vorteil besitzen, dass<br />
man „Genossenschaften nicht verkaufen<br />
kann, Genossen aber kaufen können“. Der<br />
GdW-Präsident Lutz Freitag nahm die<br />
„Sachkoalition“ über die Parteigrenzen<br />
hinweg erfreut zur Kenntnis, wies jedoch<br />
nochmals ausdrücklich auf die angestrebte<br />
Einbeziehung des Modells in die staatlich<br />
geför<strong>der</strong>te Altersvorsorge hin.<br />
Über die weitere Entwicklung in diesem<br />
Bereich werden wir Sie informieren. (mo)<br />
Steuertermine <strong>2006</strong><br />
Insbeson<strong>der</strong>e für die Lohnsteuer-<br />
Anmeldungen, die Umsatzsteuer-<br />
Voranmeldungen sowie die Kapitalertragsteueranmeldungen<br />
gelten im Jahr<br />
<strong>2006</strong> folgende Fälligkeits- und Abgabetermine:<br />
- 10. Januar <strong>2006</strong> (Fälligkeits- und Abgabetermin),<br />
- 10. Februar <strong>2006</strong> (Fälligkeits- und<br />
Abgabetermin),<br />
- 10. März <strong>2006</strong> (Fälligkeits- und Abgabetermin),<br />
- 10. April <strong>2006</strong> (Fälligkeits- und Abgabetermin),<br />
- 10. Mai <strong>2006</strong> (Fälligkeits- und Abgabetermin),<br />
- 10. Juni <strong>2006</strong> Fälligkeitstermin;<br />
12. Juni <strong>2006</strong> (verschobener Abgabetermin),<br />
- 10. Juli <strong>2006</strong> (Fälligkeits- und Abgabetermin),<br />
- 10. August <strong>2006</strong> (Fälligkeits- und Abgabetermin),<br />
- 10. September <strong>2006</strong> Fälligkeitstermin;<br />
11. September <strong>2006</strong> (verschobener<br />
Abgabetermin),<br />
- 10. Oktober <strong>2006</strong> (Fälligkeits- und<br />
Abgabetermin),<br />
- 10. November <strong>2006</strong> (Fälligkeits- und<br />
Abgabetermin),<br />
- 10. Dezember <strong>2006</strong> Fälligkeitstermin;<br />
11. Dezember <strong>2006</strong> (verschobener<br />
Abgabetermin).<br />
(mo)<br />
Aktuelle BMF-Schreiben<br />
Umsatzsteuer; § 15a Umsatzsteuergesetz<br />
(UStG) – Berichtigung des Vorsteuerabzugs<br />
BMF-Schreiben vom 6. Dezember 2005 (IV<br />
A 5 – S 7316 – 25/05)<br />
Durch das EU-Richtlinienumsetzungsgesetz<br />
vom 9. Dezember 2004 wurde <strong>der</strong><br />
§ 15a UStG, <strong>der</strong> die Berichtigung des Vor-<br />
<strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong> 37
V Betriebswirtschaft/Wirtschaftsprüfung/Steuern<br />
steuerabzugs regelt, neu gefasst. In dieser<br />
Neufassung enthält <strong>der</strong> mit Wirkung ab<br />
dem 1. Januar 2005 neu eingefügte<br />
§ 15a Abs. 3 UStG u. a. die Verpflichtung<br />
zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs,<br />
wenn unmittelbar an einem Wirtschaftsgut<br />
eine sonstige Leistung ausgeführt wird. Bei<br />
Wohnungsunternehmen sind von dieser<br />
Neuregelung insbeson<strong>der</strong>e Mo<strong>der</strong>nisierungs-<br />
und Instandhaltungsleistungen –<br />
auch Kleinstinstandhaltungen – betroffen.<br />
Demnach muss eine Berichtigung erfolgen,<br />
wenn sich in dem für Gebäude geltenden<br />
10-jährigen Berichtszeitraum in Bezug auf<br />
diese sonstigen Leistungen die für den ursprünglichen<br />
Vorsteuerabzug maßgebenden<br />
Verhältnisse än<strong>der</strong>n.<br />
Im Hinblick auf den durch diese gesetzliche<br />
Neuregelung resultierenden erheblichen<br />
zusätzlichen Verwaltungsmehraufwand hat<br />
sich <strong>der</strong> GdW gemeinsam mit dem Bundesverband<br />
Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen<br />
(BFW) und Haus & Grund<br />
Deutschland in einer gemeinsamen Stellungnahme<br />
für eine Beschränkung des Anwendungsbereichs<br />
auf aktivierungspflichtige<br />
Mo<strong>der</strong>nisierungsleistungen ausgesprochen.<br />
Diesem Petitum wurde jedoch im vorliegenden<br />
BMF-Schreiben noch nicht Rechnung<br />
getragen.<br />
Sachbezugswerte <strong>2006</strong><br />
BMF-Schreiben vom 28. Dezember 2005<br />
(IV C 5 – S 2334 – 113/05)<br />
Die bei Bezug von unentgeltlichen o<strong>der</strong><br />
verbilligten Mahlzeiten zu versteuernden<br />
Sachbezugswerte wurden durch Artikel 1<br />
<strong>der</strong> Dritten Verordnung zur Än<strong>der</strong>ung von<br />
gemeinsamen Vorschriften für die Sozialversicherung<br />
vom 16. Dezember 2005 wie<br />
folgt festgesetzt:<br />
Mittag- o<strong>der</strong> Abendessen: 2,64 EUR,<br />
Frühstück: 1,48 EUR.<br />
Steuerliche Berücksichtigung von Spenden<br />
und Mitgliedsbeiträgen; Abgrenzung<br />
zwischen <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung kultureller<br />
Zwecke und kultureller Betätigungen<br />
für die Frage des Abzugs von Mitgliedsbeiträgen<br />
(Anlage 1 zu § 48 Abs. 2<br />
EStDV)<br />
BMF-Schreiben vom 19. Januar <strong>2006</strong><br />
(IV C - S 2223 – 2/06)<br />
Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers<br />
bei Wartungsarbeiten<br />
(§ 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG)<br />
BMF-Schreiben vom 23. Januar <strong>2006</strong><br />
(IV A 6 – S 7279 – 6/06)<br />
„Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden<br />
<strong>der</strong> Län<strong>der</strong> wird Folgendes<br />
vereinbart: Wartungsleistungen an Bauwerken<br />
o<strong>der</strong> Teilen von Bauwerken, die einen<br />
Nettowert von 500 EUR übersteigen, sind<br />
nur dann als Bauleistungen i. S. d. § 13b<br />
Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG zu behandeln,<br />
wenn Teile verän<strong>der</strong>t, bearbeitet o<strong>der</strong> ausgetauscht<br />
werden.“<br />
(mo)<br />
Aktuelle OFD-Verfügungen bzw.<br />
Erlasse <strong>der</strong> Finanzministerien<br />
Erhöhte Absetzungen bei Gebäuden in<br />
Sanierungsgebieten und städtebaulichen<br />
Entwicklungsbereichen (§ 7h EStG)<br />
– Stadtumbaumaßnahmen i. S. <strong>der</strong> §§<br />
171a bis 171d BauGB<br />
Verfügung des Bayrischen Landesamtes für<br />
Steuern vom 9. Januar <strong>2006</strong> (S 2198a – 2 St<br />
32/St 33<br />
Gemäß dieser Verfügung sind Maßnahmen<br />
an Gebäuden in Sanierungsgebieten i. S.<br />
<strong>der</strong> §§ 171a bis 171d BauGB nicht nach<br />
§ 7 h Abs. 1 EStG för<strong>der</strong>fähig. Demnach<br />
können für <strong>der</strong>artige Mo<strong>der</strong>nisierungs- und<br />
Instandsetzungsmaßnahmen i. S. des<br />
§ 177 BauGB keine erhöhten Absetzungen<br />
in Anspruch genommen werden.<br />
(mo)<br />
38 <strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong>
VI Technik/Bau<br />
Landesbauordnung <strong>Sachsen</strong>-<br />
<strong>Anhalt</strong><br />
Im Gesetz- und Verordnungsblatt für das<br />
Land <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>, Nr. 67, Seiten 769 ff.<br />
findet sich das „Dritte Gesetz zur Erleichterung<br />
von Investitionen, Gesetz über die<br />
Bauordnung des Landes <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong><br />
und zur Än<strong>der</strong>ung weiterer Gesetze (Drittes<br />
Investitionserleichterungsgesetz)“ wie<strong>der</strong>.<br />
Die Verbände hatten die Möglichkeit, im<br />
Rahmen <strong>der</strong> Anhörung im Landtag zu <strong>der</strong><br />
Neuregelung des Dritten Investitionserleichterungsgesetzes<br />
Stellung zu nehmen. Kernbestandteil<br />
des vorgenannten Gesetzes ist<br />
die Bauordnung für das Land <strong>Sachsen</strong>-<br />
<strong>Anhalt</strong>, die in vorgenannter Regelung komplett<br />
neu gefasst worden ist.<br />
Zwischenzeitlich fanden bei den Verbänden<br />
auch entsprechende Schulungsveranstaltungen<br />
zur Neufassung <strong>der</strong> Bauordnung<br />
statt. Ziel <strong>der</strong> neu gefassten Bauordnung ist<br />
insbeson<strong>der</strong>e Investitionserleichterung dadurch<br />
zu erreichen, dass kürzere Wege und<br />
schnellere Entscheidungsfindungen in den<br />
Genehmigungsbehörden stattfinden. Des<br />
Weiteren wurden die entsprechenden<br />
§§ 40 ff. (Nutzung von Wohnräumen) an<br />
die Praxis angepasst und teilweise neu gestaltet.<br />
(ph)<br />
Leitfaden „Kunst am Bau“<br />
Wir möchten Sie auf den kürzlich eingeführten<br />
Leitfaden "Kunst am Bau" hinweisen.<br />
Der Leitfaden wurde im Rahmen <strong>der</strong> Initiative<br />
und in Umsetzung <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ung des<br />
Deutschen Bundestages, die Bedeutung <strong>der</strong><br />
Kunst am Bau zu stärken, unter Beteiligung<br />
<strong>der</strong> bundesweit tätigen Künstlerverbände<br />
sowie Vertretern <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>, <strong>der</strong> kommunalen<br />
Spitzenverbände und <strong>der</strong> Bundesarchitektenkammer<br />
erarbeitet. Er konkretisiert<br />
die bestehenden Regelungen für Bundesbauvorhaben<br />
(RBBau, Abschnitt K7). Auch<br />
wenn <strong>der</strong> Leitfaden für die Bauverwaltung<br />
des Bundes gedacht ist, bietet er doch vielleicht<br />
die eine o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Anregung auch<br />
für große Bauherren und Wohnungsunternehmen.<br />
Der Leitfaden kann im Internet<br />
www.bmvbs.bund/bauwesen/arbeitshilfe<br />
heruntergeladen werden.<br />
(schm)<br />
Neues aus dem Normenwerk<br />
12/2005, 01/<strong>2006</strong>, 02/<strong>2006</strong> und<br />
03/<strong>2006</strong><br />
Den Verbänden liegen neue Informationen<br />
aus dem Normenwerk vor. Diese können bei<br />
Bedarf in den Geschäftsstellen <strong>der</strong> Verbände<br />
abgefor<strong>der</strong>t werden.<br />
(schm)<br />
<strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong> 39
VII WSA <strong>Wohnungswirtschaft</strong>liche Treuhand <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> GmbH<br />
Mitnahme von Verträgen <strong>der</strong> betrieblichen<br />
Altersvorsorge bei Arbeitgeberwechsel<br />
durch neues<br />
Übertragungsabkommen vereinfacht<br />
Das neue Jahr hat für die betriebliche Altersvorsorge<br />
gleich mit einer guten Nachricht<br />
aus Berlin begonnen:<br />
Der Gesamtverband <strong>der</strong> Deutschen Versicherungswirtschaft<br />
(GDV) hat ein neues<br />
Abkommen zur Übertragung von Direktversicherungen<br />
o<strong>der</strong> Versicherungen in einer<br />
Pensionskasse vorgelegt, mit dem die im<br />
Betriebsrentengesetz gefor<strong>der</strong>te Portabilität<br />
bei einem Arbeitgeberwechsel umgesetzt<br />
wird.<br />
Das bisherige Abkommen, das nur für die<br />
Direktversicherung gültig war, wird damit<br />
ersetzt.<br />
Zahlreiche Versicherer sind dem Abkommen<br />
beigetreten und haben es bereits unterzeichnet.<br />
Die für die Praxis wichtigsten Punkte<br />
des Abkommens auf einen Blick:<br />
- Es erstreckt sich auf alle steuerlichen<br />
För<strong>der</strong>ungen, unabhängig ob pauschal<br />
nach § 40b EStG besteuert (Verträge<br />
vor <strong>2006</strong>) o<strong>der</strong> die Steuerfreiheit<br />
im Rahmen von § 3.63 EStG genutzt<br />
wird.<br />
- Der Antrag auf Übertragung kann bis<br />
15 Monate nach Ausscheiden gestellt<br />
werden.<br />
- Die Übertragung ist für Einzel- und<br />
Kollektiversicherungen möglich.<br />
- Ab dem Übertragungsstichtag gelten<br />
die Rechnungsgrundlagen und Bedingungen<br />
des übernehmenden Versicherers<br />
bzw. <strong>der</strong> übernehmenden<br />
Pensionskasse.<br />
- Bei Fortführung des Vertrages mit<br />
gleichwertigen Versicherungsleistungen<br />
fallen keine erneuten Abschlusskosten<br />
an.<br />
- Es wird auf eine erneute Gesundheitsprüfung<br />
verzichtet, sofern gleiche<br />
biometrische Risiken abgesichert<br />
werden.<br />
- Bei Pensionskassen ist das Abkommen<br />
auf überbetriebliche Pensionskassen<br />
beschränkt.<br />
Darüber hinaus sind nun neben einer Übertragung<br />
innerhalb eines Durchführungsweges<br />
erstmals auch durchführungswegübergreifende<br />
Übertragungen von Direktversicherung<br />
auf Pensionskasse und umgekehrt<br />
möglich.<br />
Das Übertragungsabkommen schafft zudem<br />
eine steuerliche Flankierung, so dass pauschal<br />
versteuerte Direktversicherungen bei<br />
einer Übertragung unverän<strong>der</strong>t nach § 40b<br />
EStG versteuert werden können. Es kommt<br />
we<strong>der</strong> zu einem lohnsteuerlichen Zufluss,<br />
noch werden an<strong>der</strong>e steuerliche Folgen<br />
durch die Übertragung ausgelöst.<br />
Das Abkommen för<strong>der</strong>t die Flexibilität und<br />
damit Attraktivität <strong>der</strong> betrieblichen Altersversorgung.<br />
Ein weiteres wichtiges Argument, mit dem<br />
die betriebliche Altersvorsorge noch mehr in<br />
das Bewusstsein <strong>der</strong> Mitarbeiter einfließen<br />
sollte!<br />
Sprechen Sie doch einfach mit uns! Wir<br />
helfen Ihnen gern weiter….kompetent und<br />
freundlich!<br />
Ihre Ansprechpartner im WSA-Team:<br />
Büro Magdeburg<br />
Olvenstedter Straße 66, 39108 Magdeburg<br />
Tel.: (0391)744200, Fax: (0391)7442099<br />
Herr Thomas Trenck (Trenck@wsa-md.de)<br />
Büro Halle<br />
Tangermün<strong>der</strong> Straße 8, 06124 Halle<br />
Tel.: (0345)6902535, Fax: (0345)6902536<br />
Herr Heiko Bielig (Bielig@wsa-md.de)<br />
(tr)<br />
40 <strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong>
VIII Weitere Themen<br />
Novellierung des Ausbildungsberufes<br />
Die neue Verordnung über die Ausbildung<br />
zum/zur Immobilienkaufmann/-frau tritt<br />
zum 01.08.<strong>2006</strong> in Kraft (BGBl. vom<br />
28.02.<strong>2006</strong>, Teil I, Nr. 9, Seiten 398 ff).<br />
Voraussichtlich im Mai <strong>2006</strong> wird <strong>der</strong> GdW<br />
eine Arbeitshilfe zur Novellierung des Berufsbildes<br />
und den Neuerungen im Überblick<br />
einschließlich des aktuellen Rahmenlehrplanes,<br />
<strong>der</strong> Übersicht <strong>der</strong> Lernfel<strong>der</strong>, den<br />
Grundlagen des neuen Lehr-Lern-<br />
Verhältnisses, den Lernmethoden sowie<br />
dem neuen Ausbildungsberuf im Kontext<br />
des integrierten Bildungsmodells veröffentlichen.<br />
Weitere Informationen erhalten Sie unter<br />
www.immokaufleute.de.<br />
(schm)<br />
Fachtagung für Berufsschullehrer<br />
<strong>der</strong> Immobilienwirtschaft<br />
Gemeinsam mit den Regionalverbänden hat<br />
<strong>der</strong> GdW Bundesverband deutscher Wohnungs-<br />
und Immobilienunternehmen e.V.<br />
während <strong>der</strong> Zeit vom 02.-03.03.<strong>2006</strong> eine<br />
weitere Fachtagung für Berufsschullehrer in<br />
Hamburg durchgeführt. Während dieser<br />
Fachtagung wurden wie<strong>der</strong>um zukunftsweisende<br />
Lerninhalte diskutiert. Durch die Novellierung<br />
des Ausbildungsberufes zum Immobilienkaufmann/-frau<br />
kam <strong>der</strong> Fachtagung<br />
in diesem Jahr eine beson<strong>der</strong>e Bedeutung<br />
zu.<br />
Die wohnungswirtschaftlichen Verbände<br />
<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>s haben die zuständigen<br />
Fachlehrer <strong>der</strong> Berufsbildenden Schulen in<br />
Halle und in Magdeburg zu dieser Veranstaltung<br />
delegiert und die Kosten für die<br />
Gesamtveranstaltung übernommen.<br />
(schm)<br />
Neue Flexibilisierungsmechanismen<br />
für die Beschäftigten in <strong>der</strong><br />
Wohnungs- und Immobilienwirtschaft<br />
1. Einleitung<br />
Tarifverträge haben vor allen Dingen bei<br />
wirtschaftsorientierten Medien, ob es Tagespresse,<br />
Wochenmagazine o<strong>der</strong> Fernsehsendungen<br />
sind, nicht selten einen schlechten<br />
Ruf. Die gleiche Stimmung herrscht in<br />
manchen Unternehmen und Unternehmerverbänden.<br />
Die Tarifverträge werden als<br />
Bremse für den wirtschaftlichen Erfolg des<br />
Unternehmens, o<strong>der</strong> gar <strong>der</strong> Branche angesehen,<br />
teilweise als ein Anachronismus dargestellt.<br />
Das ist jedoch bei weitem nicht<br />
einmal die halbe Wahrheit. Das Tarifvertragssystem<br />
war seit Gründung <strong>der</strong> Bundesrepublik<br />
mit ausschlaggebend für eine prosperierende<br />
Wirtschaft. Kaum eine Industrienation<br />
musste sich so wenig mit kostenträchtigen<br />
Arbeitskämpfen herumschlagen<br />
wie Deutschland. Auch in den Betrieben<br />
schaffen Tarifverträge die notwendige Ruhe,<br />
um sich auf das Kerngeschäft konzentrieren<br />
zu können. Auseinan<strong>der</strong>setzungen mit einzelnen<br />
Arbeitnehmern o<strong>der</strong> betrieblichen<br />
Arbeitnehmervertretungen über die Höhe<br />
<strong>der</strong> Vergütungen o<strong>der</strong> sonstige Arbeitsbedingungen<br />
kennt man, an<strong>der</strong>s als in vielen<br />
Nachbarstaaten, bei uns nicht. Aber auch<br />
wenn es bei weitem nicht die halbe Wahrheit<br />
ist, so ist an <strong>der</strong> Kritik natürlich ein<br />
Stück Wahres. In verschiedenen Branchen<br />
wehren sich Gewerkschaften noch zu erkennen,<br />
dass zur Marktfähigkeit eines Unternehmens<br />
– nicht nur in globaler Hinsicht,<br />
son<strong>der</strong>n auch auf deutschem Boden – ein<br />
Mindestmaß an Flexibilität auch bei Personalkosten<br />
und Personaleinsatz gehört. In<br />
wirtschaftlich insgesamt nicht rosigen Zeiten<br />
müssen Unternehmen die Möglichkeit haben,<br />
von tariflichen Niveaus zumindest<br />
zeitweise auch zu ungunsten <strong>der</strong> Arbeitnehmer<br />
abzuweichen, um die Marktfähigkeit<br />
und damit letztendlich den Bestand des<br />
<strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong> 41
VIII Weitere Themen<br />
Unternehmens zu sichern. Gewähren die<br />
Arbeitsbedingungen eine solche Möglichkeit<br />
nicht, droht bei <strong>der</strong> ersten Krise das Aus.<br />
Aber auch stabile Unternehmen müssen<br />
solche Anpassungsmöglichkeiten an Marktgegebenheiten<br />
haben, um gar nicht erst in<br />
die Krise zu geraten und ihren Arbeitnehmern<br />
neben guten Vergütungen sichere<br />
Arbeitsplätze auf Dauer bieten zu können.<br />
In Branchen, in denen es den Sozialpartnern<br />
nicht gelingt, auf die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong><br />
Zeit mit entsprechenden tariflichen Instrumentarien<br />
für die Unternehmen zu reagieren,<br />
wird zu Recht über starre tarifliche Bedingungen<br />
geklagt.<br />
2. Der Manteltarifvertrag (MTV)<br />
Die Sozialpartner in <strong>der</strong> Wohnungs- und<br />
Immobilienwirtschaft können auf nunmehr<br />
fast zehn Jahre zurück blicken, in denen sie<br />
den genannten Erfor<strong>der</strong>nissen Rechnung<br />
getragen haben. Schon im Jahre 1997 wurde<br />
<strong>der</strong> seinerzeit leicht „angestaubte“ Manteltarifvertrag<br />
entrümpelt. Ziel war es, für<br />
die Unternehmen schlanke und für die Arbeitnehmer<br />
stabile Mindestarbeitsbedingungen<br />
zu kodifizieren. Viele aus Boomzeiten<br />
herrührende, lieb gewonnene Besitzstände,<br />
z.B. Kin<strong>der</strong>zulage, Hausstandsgeld<br />
o<strong>der</strong> Entgeltfortzahlung über den Ablauf<br />
von sechs Wochen hinaus, wurden ersatzlos<br />
gestrichen. Kürzungen wurden bei den<br />
Son<strong>der</strong>zahlungen und bei den Jubiläumszuwendungen<br />
vorgenommen und die Möglichkeit<br />
entsprechen<strong>der</strong> ergänzen<strong>der</strong> Regelungen<br />
auf die betriebliche Ebene verlagert.<br />
Eingeführt wurde eines <strong>der</strong> heute noch flexibelsten<br />
Arbeitszeitmodelle in <strong>der</strong> deutschen<br />
Tariflandschaft. Neben den üblichen<br />
Arbeitszeitregelungen, feste Arbeitszeit o<strong>der</strong><br />
Gleitzeit (mit Kappungsgrenze 15 Stunden<br />
zum Quartal), wurde die Möglichkeit <strong>der</strong><br />
Vereinbarung eines Jahresarbeitszeitmodells<br />
festgeschrieben, das es erlaubt, die Interessen<br />
des Unternehmens an <strong>der</strong> Arbeitsleistung<br />
und <strong>der</strong> Arbeitnehmer an Freizeit in<br />
hohem Maße zu koordinieren. So kann im<br />
Rahmen des Jahresarbeitszeitmodells bei<br />
entsprechendem Ausgleich die wöchentliche<br />
Arbeitszeit auf bis zu 45 Stunden pro<br />
Woche im Bedarfsfalle ausgedehnt werden.<br />
Arbeitszeitkonten können in einem Korridor<br />
von minus 80 bis plus 150 Stunden<br />
schwanken. Schon 1997 ist im Manteltarifvertrag<br />
zudem die Möglichkeit <strong>der</strong> Einführung<br />
eines Lebensarbeitszeitkontos vorgesehen<br />
worden, ein Thema, das heutzutage<br />
in aller Munde ist. Danach kann vereinbart<br />
werden, dass sich Beschäftigte, die das 55.<br />
Lebensjahr vollendet haben, sowohl Überstunden<br />
als auch bis zu fünf Urlaubstagen<br />
jährlich auf ein Zeitkonto gutschreiben lassen.<br />
Entsprechend früher können die Arbeitnehmer<br />
dann unter Fortzahlung <strong>der</strong><br />
Vergütung in den Ruhestand gehen. Festgeschrieben<br />
wurde im Jahre 1997 auch, dass<br />
<strong>der</strong> Samstag in den Unternehmen <strong>der</strong> Wohnungs-<br />
und Immobilienwirtschaft praktisch<br />
ein normaler Arbeitstag ist. Für Samstagsarbeit<br />
gibt es tariflich keine Zuschläge und<br />
keine zeitlichen Einschränkungen. Auch die<br />
Arbeit an Sonntagen ist im Rahmen <strong>der</strong><br />
engen gesetzlichen Voraussetzungen möglich.<br />
Für notleidende Unternehmen wurden<br />
Öffnungsklauseln zur Absenkung <strong>der</strong> Vergütung<br />
und des Urlaubsgeldes mit den Gewerkschaften<br />
vereinbart, die bis heute für<br />
alle Unternehmen <strong>der</strong> Branche Gültigkeit<br />
haben.<br />
3. Altersteilzeit und Entgeltumwandlung<br />
Im Jahre 1998 folgte ein Tarifvertrag zur<br />
Altersteilzeit für die Beschäftigten in <strong>der</strong><br />
Wohnungs- und Immobilienwirtschaft. Dieser<br />
ebenso knapp wie prägnant formulierte<br />
Tarifvertrag sieht vor, dass die Unternehmen<br />
unserer Branche in <strong>der</strong> Altersteilzeit uneingeschränkt<br />
und ohne weitere Zuschläge all<br />
das machen können, was das Altersteilzeitgesetz<br />
zulässt. Auch dieser Tarifvertrag ist in<br />
dieser Form wohl einzigartig in <strong>der</strong> Tariflandschaft.<br />
Eine ebenso auf die gesetzlichen<br />
Regelungen beschränkte Tarifvereinbarung<br />
gibt es seit dem Jahr 2000 für die Entgeltumwandlung<br />
zum Zwecke <strong>der</strong> betrieblichen<br />
42 <strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong>
VIII Weitere Themen<br />
Altersversorgung, auf die Arbeitnehmer<br />
nach § 1a des Betriebsrentengesetzes Anspruch<br />
haben.<br />
4. Leistungs- und erfolgsorientierte<br />
Vergütung<br />
Ein Meilenstein war die im Jahre 2002 eingeführte<br />
Protokollnotiz zur Zahlung erfolgs-<br />
o<strong>der</strong> leistungsorientierter Vergütung. Als<br />
eine <strong>der</strong> ersten Branchen in Deutschland<br />
wurde eine entsprechende Regelung in das<br />
Tarifwerk aufgenommen. Sie wurde zudem<br />
unter Einbeziehung von ca. 7 % des jährlichen<br />
Einkommens im Vergleich zu an<strong>der</strong>en<br />
Branchen, die in <strong>der</strong> Sache gefolgt sind,<br />
vom Volumen her sinnvoll ausgestaltet, wie<br />
wohl insoweit noch Spielräume vorhanden<br />
sein sollten.<br />
5. Der Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung<br />
und -för<strong>der</strong>ung<br />
a) Öffnungsklauseln<br />
Mit dem Tarifabschluss vom 04.10.2005<br />
wurde <strong>der</strong> Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung<br />
und -för<strong>der</strong>ung in <strong>der</strong> Wohnungs-<br />
und Immobilienwirtschaft vereinbart. In<br />
diesem Tarifvertrag wurden die schon als<br />
Protokollnotizen bekannten Öffnungsklauseln<br />
fortgeschrieben, nach denen Unternehmen<br />
von <strong>der</strong> monatlichen Vergütung<br />
o<strong>der</strong> vom Urlaubsgeld abweichen können.<br />
Es wurden zudem drei weitere Regelungen<br />
in diesen Tarifvertrag aufgenommen, die<br />
<strong>der</strong> Flexibilisierung <strong>der</strong> Arbeitsbedingungen<br />
in unseren Mitgliedsunternehmen dienen.<br />
b) Befristung von Arbeitsverhältnissen<br />
Die erste betrifft die Möglichkeit <strong>der</strong> Befristung<br />
von Arbeitsverhältnissen. Arbeitsverhältnisse<br />
können befristet werden, wenn für<br />
die Befristung ein sachlicher Grund vorliegt.<br />
Eine solche Befristung ist nicht selten äußerst<br />
riskant, da man sich ggf. tunlichst<br />
darüber streiten kann, ob <strong>der</strong> sachliche<br />
Grund sachlich genug ist. Kommt im<br />
Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht <strong>der</strong> Richter<br />
zum Ergebnis, dass <strong>der</strong> sachliche Grund<br />
nicht ausreichend ist, besteht ein unbefristetes<br />
Arbeitsverhältnis, dass im Hinblick auf<br />
den dann regelmäßig eingetretenen Kündigungsschutz<br />
auch nicht mehr kündbar ist.<br />
Eine recht flexible gesetzliche Regelung<br />
sieht in diesem Zusammenhang § 14 Abs. 2<br />
des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG)<br />
vor. Mitarbeiter, die zuvor noch nicht bei<br />
dem Unternehmen beschäftigt waren, können<br />
ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes<br />
bis zu einer Gesamtdauer von zwei Jahren<br />
befristet beschäftigt werden. Bei zunächst<br />
kürzerer Befristung kann diese bis zu<br />
dreimal bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren<br />
verlängert werden. Die gesetzliche Regelung<br />
sieht die Möglichkeit vor, dass von<br />
<strong>der</strong> Gesamtdauer <strong>der</strong> Befristung und den<br />
Verlängerungsmöglichkeiten durch Tarifvertrag<br />
abgewichen werden kann. Nach <strong>der</strong><br />
Chemie- und <strong>der</strong> Papierindustrie hat nun<br />
auch die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft<br />
von dieser Möglichkeit Gebrauch<br />
gemacht. Mit Zustimmung des Betriebsrats<br />
– so ein Betriebsrat besteht – kann ein nach<br />
§ 14 Abs. 2 TzBfG befristetes Arbeitsverhältnis<br />
über die Grenze von zwei Jahren<br />
hinaus bis zur Gesamtdauer von vier Jahren<br />
befristet werden. Die Verlängerungsmöglichkeiten<br />
sind von drei auf sechs erhöht.<br />
Kummer bereitet uns in diesem Zusammenhang<br />
die im Koalitionsvertrag vorgesehene<br />
Neuregelung <strong>der</strong> Probezeiten. Danach soll<br />
die Zeit, bis zu <strong>der</strong> <strong>der</strong> Kündigungsschutz<br />
nach § 1 KSchG eingreifen kann, von <strong>der</strong>zeit<br />
sechs Monaten durch Vereinbarung bei<br />
Abschluss des Arbeitsvertrages auf zwei<br />
Jahre ausgedehnt werden können. Diese<br />
Regelung mag in dem einen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en<br />
Falle für Unternehmen interessant sein. Als<br />
Junktim sieht <strong>der</strong> Koalitionsvertrag jedoch<br />
vor, dass die in <strong>der</strong> Praxis weit genutzte und<br />
völlig unproblematisch anwendbare Regelung<br />
des § 14 Abs. 2 TzBfG ersatzlos gestrichen<br />
werden soll. Eine solche Neuregelung<br />
würde damit, bezogen auf die genannten<br />
Branchen, das ständige Verlangen <strong>der</strong> letzten<br />
Bundesregierungen nach Flexibilisierung<br />
<strong>der</strong> Arbeitsbedingungen durch die Sozialplaner<br />
konterkarieren. Wir können daher<br />
<strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong> 43
VIII Weitere Themen<br />
nur hoffen, dass es zu dieser geplanten<br />
Neuregelung nicht kommt.<br />
c) Arbeitszeitkorridor<br />
Für die Unternehmen von Bedeutung und<br />
auch nicht im Visier „gut gemeinter“ Gesetzesän<strong>der</strong>ungen<br />
ist <strong>der</strong> neu geschaffene Arbeitszeitkorridor.<br />
Danach können Unternehmen<br />
für alle Arbeitnehmer, einzelne<br />
Betriebe, einzeln Betriebsteile o<strong>der</strong> Arbeitnehmergruppen<br />
durch freiwillige Betriebsvereinbarungen<br />
zwischen Arbeitgeber und<br />
Betriebsrat o<strong>der</strong> in Betrieben ohne Betriebsrat<br />
mit Zustimmung von 75 % <strong>der</strong> Arbeitnehmer<br />
die Arbeitszeit abweichend von <strong>der</strong><br />
in § 5 Abs. 1 des MTV auf 37 Stunden festgelegten<br />
Wochenarbeitszeit zwischen 34,5<br />
und 39,5 Stunden festlegen. Der Tarifvertrag<br />
flexibilisiert somit die Dauer <strong>der</strong> wöchentlichen<br />
Arbeitszeit. Die Auswirkungen<br />
einer Abweichung auf die Vergütungen<br />
regelt <strong>der</strong> Tarifvertrag bewusst nicht. Diese<br />
Frage soll betrieblich geregelt werden. Wird<br />
die Arbeitszeit über 37 Stunden hinaus verlängert<br />
und findet keine entsprechende<br />
Vergütungsanpassung statt, so sollen beschäftigungssichernde<br />
Maßnahmen vereinbart<br />
werden. Welche das sein können, steht<br />
im Belieben <strong>der</strong> Betriebspartner. Aus dem<br />
Wort „sollen“ folgt letztlich, dass solche<br />
Maßnahmen auch nicht zwingend beschlossen<br />
werden müssen.<br />
d) Übernahme von Auszubildenden<br />
Letztlich haben die Tarifvertragsparteien<br />
vereinbart, dass Unternehmen, die Auszubildende<br />
über Bedarf befristet für mindestens<br />
ein Jahr o<strong>der</strong> unbefristet übernehmen,<br />
mit diesen vereinbaren können, dass statt<br />
<strong>der</strong> üblicherweise zu gewährenden Vergütung<br />
nach Gruppe III, zweites bis fünftes<br />
Berufsjahr, eine Vergütung gemäß Gruppe II<br />
<strong>der</strong> Gehaltsgruppen bis 21. Lebensjahr gezahlt<br />
wird. Dies soll die Unternehmen motivieren,<br />
Auszubildende zu übernehmen und<br />
ihnen damit die Gelegenheit zu geben, sich<br />
aus einer festen Anstellung heraus zu bewerben.<br />
6. Ausblick<br />
Die Tarifvertragsparteien <strong>der</strong> Wohnungs-<br />
und Immobilienwirtschaft haben im letzten<br />
Jahrzehnt mo<strong>der</strong>ne Tarifpolitik betrieben. Im<br />
Rahmen <strong>der</strong> gesetzlichen Möglichkeiten<br />
haben sie für nahezu alle wesentlichen ArbeitsbedingungenFlexibilisierungsmechanismen<br />
geschaffen. Dies geht von <strong>der</strong> Dauer<br />
<strong>der</strong> Arbeitszeit über die Lage <strong>der</strong> Arbeitszeit,<br />
die Verteilung <strong>der</strong> Arbeitszeit über das Jahr,<br />
die Höhe <strong>der</strong> regelmäßigen Vergütung, die<br />
Höhe des Urlaubsgeldes, die leistungs-<br />
und/o<strong>der</strong> erfolgsorientierte Vergütung, die<br />
Umwandlung von Entgeltbestandteilen zur<br />
Altersversorgung, Altersteilzeitregelungen<br />
bis hin zu erweiterten Befristungsmöglichkeiten<br />
für Arbeitsverhältnisse. Angesichts<br />
dieses Breitenspektrums und <strong>der</strong> Flexibilisierungsmechanismen<br />
kann sich von den Tarifverträgen<br />
<strong>der</strong> Wohnungs- und Immobilienwirtschaft<br />
kein Unternehmen mehr gefesselt<br />
fühlen.<br />
Dennoch können sich die Tarifvertragsparteien<br />
unserer Branche nicht auf ihren Lorbeeren<br />
ausruhen. Das wirtschaftliche Umfeld<br />
än<strong>der</strong>t sich mit steigendem Tempo. Die<br />
Leistungsfähigkeit <strong>der</strong> Unternehmen muss<br />
gesichert werden. Vor allem muss <strong>der</strong> demographischen<br />
Entwicklung auch hinsichtlich<br />
des Personaleinsatzes in den Unternehmen<br />
Rechnung getragen werden. Themen,<br />
die in nächster Zeit auf <strong>der</strong> tarifpolitischen<br />
Tagesordnung stehen, sind daher die weitere<br />
Flexibilisierung bei <strong>der</strong> Vergütungsfindung<br />
nach dem Vergütungstarifvertrag und<br />
die Ausweitung <strong>der</strong> Möglichkeiten zur<br />
Schaffung von Langzeitkonten für die Arbeitnehmer.<br />
Beide Themen sind sowohl im<br />
Hinblick auf die grundlegenden Weichenstellungen,<br />
insbeson<strong>der</strong>e aber auf die konkrete<br />
Umsetzung, hoch komplex. Wir sind<br />
uns aber sicher, dass wir unseren Mitgliedsunternehmen<br />
auch in diesen Fragen zukunftsweisende<br />
Handlungsinstrumentarien<br />
an die Hand geben werden.<br />
(Beitrag des AGV Arbeitgeberverband <strong>der</strong><br />
Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V.)<br />
44 <strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong>
IX Publikationen/Stellengesuche/Stellenangebote<br />
<strong>Verband</strong>snachrichten<br />
Sofortinformationen:<br />
Sofortinformation 01/<strong>2006</strong><br />
I. VdW/VdWg-Neujahrsempfang <strong>2006</strong><br />
II. Arbeitsschwerpunkte VdW/VdWg<br />
<strong>2006</strong><br />
III. Veröffentlichung <strong>der</strong> Gesetze zur Abschaffung<br />
<strong>der</strong> Eigenheimzulage, zum<br />
Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm<br />
und zur Beschränkung <strong>der</strong><br />
Verlustverrechnung im Zusammenhang<br />
mit Steuerstundungsmodellen<br />
im Bundesgesetzblatt am 30.12.2005<br />
IV. Aktuelle Überlegungen zur Formulierung<br />
<strong>der</strong> Beleihungswertermittlungsverordnung<br />
V. Bewertung von Pensionsrückstellungen<br />
Sofortinformation 02/<strong>2006</strong><br />
I. Stellungnahme zu Rechtsverordnungen<br />
nach § 18 Abs. 3 und nach § 39<br />
Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes<br />
II. Was kann und soll ein Energieausweis<br />
für Wohngebäude leisten? Ergebnisse<br />
eines Praxistests<br />
III. Gesetzesinitiative <strong>der</strong> deutschen Immobilienwirtschaft<br />
– Integration <strong>der</strong><br />
Wohnimmobilie in die staatlich geför<strong>der</strong>te<br />
Altersvorsorge<br />
IV. Altschuldenhilfe-<br />
Gesetz/Son<strong>der</strong>zahlungstermin Entlastungsbetrag<br />
gem. § 1 AHGV<br />
Sofortinformation 03/<strong>2006</strong><br />
Stadtumbaukongress am 23. Februar <strong>2006</strong><br />
in Magdeburg<br />
Sofortinformation 03A/<strong>2006</strong> (VdWg)<br />
Stellungnahme des GdW zu Än<strong>der</strong>ungen<br />
des Referentenentwurfs <strong>der</strong> Genossenschaftsrechtsnovelle<br />
Sofortinformation 04/<strong>2006</strong><br />
I. Arbeitslosengeld II<br />
Kosten <strong>der</strong> Unterkunft und Heizung<br />
II. Landesbauausstellung <strong>2006</strong> – 03.-<br />
05.03.<strong>2006</strong> in Magdeburg<br />
III. Digitales Fotomaterial für Publikationen<br />
IV. Betriebskosten/freiwillige Erhöhung<br />
<strong>der</strong> Vorauszahlungen<br />
V. Mietpreise/Mietspiegel<br />
VI. Initiative von GdW und Immobilien-<br />
Scout 24 zur Fußball-WM <strong>2006</strong> „Übernachten<br />
bei Freunden“ – Steuerliche<br />
Aspekte <strong>der</strong> Vermietung von Gästewohnungen<br />
Sofortinformation 05/<strong>2006</strong><br />
I. Bundesregierung und KfW För<strong>der</strong>bank<br />
starten optimiertes CO 2 -<br />
Gebäudesanierungsprogramm und<br />
gemeinsame För<strong>der</strong>initiative „Wohnen,<br />
Umwelt, Wachstum“<br />
II. Orientierungsleitfaden zur Erstellung<br />
des Lageberichts nach dem Bilanzrechtsreformgesetz<br />
Sofortinformation 06/<strong>2006</strong><br />
I. Wohneigentumsprogramm des Landes<br />
<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong><br />
hier: Än<strong>der</strong>ungs-Richtlinie vom 31.<br />
Januar <strong>2006</strong><br />
II. Landtagswahl 26. März <strong>2006</strong> / Wahlprogramme<br />
<strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong> 45
IX Publikationen/Stellengesuche/Stellenangebote<br />
III. DMB-Betriebskostenspiegel für <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong><br />
veröffentlicht<br />
Sofortinformation 07/<strong>2006</strong><br />
I. Kongress „Stadtumbau – eine Herausfor<strong>der</strong>ung<br />
für Deutschland“<br />
II. Textbausteine für den Geschäftsbericht<br />
2005<br />
Sofortinformation 07A/<strong>2006</strong> (VdW)<br />
Verkauf <strong>der</strong> Woba Dresden GmbH<br />
Sofortinformation 08/<strong>2006</strong><br />
Entwurf <strong>der</strong> Verwaltungsvereinbarung über<br />
den Stadtumbau für das Programmjahr<br />
<strong>2006</strong><br />
Sofortinformation 09/<strong>2006</strong><br />
I. Regelung für bislang zinslose Wohnungsbaudarlehen<br />
jetzt geschaffen<br />
II. Verwaltungsvereinbarung <strong>2006</strong><br />
(Stadtumbau)<br />
III. Stadtumbau aus Sicht des Ökonomen<br />
(Vortrag Prof. Dr. Blum)<br />
(pa)<br />
Neuerscheinungen<br />
Hammonia Verlag GmbH:<br />
VOB/A, Das neue Vergaberecht<br />
Mark von Wietersheim/Dr. Urban Schranner,<br />
<strong>2006</strong>, ca. 200 Seiten, € 39,80, Bestell-Nr.<br />
20747<br />
VOB im Bild<br />
Hochbau- und Ausbauarbeiten - Abrechnung<br />
nach VOB 2002 und dem Ergänzungsband<br />
2005<br />
18. Auflage 2005, ca. 400 Seiten, DIN A4,<br />
mit ca. 950 Abb., € 110,00, Bestell-Nr.<br />
23002<br />
Wettbewerbsstellung auf dem Prüfstand<br />
Jürgen Keßler, <strong>2006</strong>, 120 Seiten, € 22,00,<br />
Bestell-Nr. 10217<br />
Der Hausmeister und seine Mieter<br />
Van Zütphen, 2. Auflage 2004, 154 Seiten,<br />
€ 19,80, Bestell-Nr. 10132<br />
Die Kündigung des Mietvertrages<br />
Das Kündigungsrecht bei Wohn- und<br />
Gewerberaummiete<br />
Abitz, 2004, 122 Seiten, € 24,80, Bestell-Nr.<br />
10178<br />
Investitionsrechnung für Immobilien<br />
Stefan Kofner, 1. Auflage <strong>2006</strong>, 198 Seiten,<br />
€ 39,80, Bestell-Nr. 10214<br />
Kommentar zur HOAI<br />
Locher/Koeble/Frik, 9. Auflage 2005, 1210<br />
Seiten, € 136,00, Bestell-Nr. 22210<br />
Wirtschaftsgesetze<br />
22. Auflage 2005, ca. 1558 Seiten, € 39,80,<br />
Bestell-Nr. 22600<br />
Beck´scher Bilanz-Kommentar<br />
6. Auflage 2005, 2510 Seiten, € 185,00,<br />
Bestell-Nr. 20024<br />
Unternehmensführung in Wohnungsgenossenschaften<br />
Iris Beuerle/Eduard Mändle, 1. Auflage<br />
2005, 192 Seiten, € 23,80, Bestell-Nr.<br />
10203<br />
Zu beziehen über Hammonia-Verlag GmbH,<br />
Fachverlag für die <strong>Wohnungswirtschaft</strong>,<br />
Tangstedter Landstraße 83, 22415 Hamburg,<br />
Telefon: 040/52010338, Telefax:<br />
040/52010330, Internet:<br />
www.hammonia.de.<br />
(schm)<br />
46 <strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong>
IX Publikationen/Stellengesuche/Stellenangebote<br />
Fraunhofer IRB Verlag:<br />
SCHADIS<br />
Das elektronische Standardwerk zu Bauschäden,<br />
<strong>2006</strong>, Ausgabe 12, DVD-Version<br />
und Online-Zugriff im Abonnement, ISBN 3-<br />
8167-6972-1, CD-Version und Online-<br />
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Hrsg.: Ulrich Jung, <strong>2006</strong>, jeweils 12 Seiten,<br />
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Schadensfälle – Leckortung - Bautrocknung<br />
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Günter Zimmermann, Alfred Ottomann,<br />
Heinz Klopfer, Carl Soergel<br />
Hrsg.: Günter Zimmermann, Ralf Ruhnau<br />
Schadenfreies Bauen Band 38, <strong>2006</strong>, 204<br />
Seiten, 116, meist farbige Abbildungen, 6<br />
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Fensterlüftung und Raumklima<br />
Grundlagen – Ausführungshinweise –<br />
Rechtsfragen<br />
Hrsg.: Helmut Künzel, <strong>2006</strong>, 312 Seiten,<br />
zahlreiche Abbildungen und Tabellen, Gebunden,<br />
ISBN 3-8167-6796-6, € 59,00<br />
Bauunterhaltung<br />
dauerhaft und wirtschaftlich<br />
Jürgen Klemisch, <strong>2006</strong>, 203 Seiten, zahlreiche<br />
Tabellen, Gebunden, ISBN 3-8167-<br />
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Nobelstraße 12, 70569 Stuttgart, Dr. Ingrid<br />
Honold, Telefon: 0711/970-2505, Telefax:<br />
0711/970-2599, E-Mail:<br />
presse@irb.fraunhofer.de, Internet:<br />
www.IRB.fraunhofer.de/presse.<br />
(schm)<br />
Stellengesuch<br />
Wir sind ein Unternehmen, dass sich ausschließlich<br />
mit <strong>der</strong> Betreuung von Immobilien<br />
und Beratung <strong>der</strong> Immobilienbranche<br />
beschäftigt. Im Rahmen unserer weiteren<br />
Geschäftsausweitung in Magdeburg und<br />
Umgebung suchen wir eine/n:<br />
Mitarbeiter/in Immobilienverwaltung<br />
mit möglichst mehrjähriger Berufserfahrung<br />
in <strong>der</strong> Immobilienverwaltung, insbeson<strong>der</strong>e<br />
Vermietung, laufende Mieterbetreuung und<br />
Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen.<br />
Wir erwarten eine kundenorientierte<br />
und loyale Arbeitsweise sowie gute<br />
EDV-Kenntnisse.<br />
Schreiben Sie uns, zusammen mit den üblichen<br />
Unterlagen sowie Gehaltsvorstellung<br />
an: DICK Immobilienmanagement e. K.,<br />
Torstraße 49, 10119 Berlin.<br />
DICK Immobilienmanagement e. K. hat die<br />
Geschäftsbesorgung für die Wohnungsbausgesellschaft<br />
mbH in Barby übernommen.<br />
(schm)<br />
<strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong> 47
X Informationen aus den Mitgliedsunternehmen<br />
Tief erschüttert nehmen wir Abschied von<br />
Klaus Neuschulz,<br />
Geschäftsführer <strong>der</strong> Wohnungsbaugesellschaft<br />
Klötze. Herr Neuschulz ist am 3. März<br />
<strong>2006</strong> im Alter von 49 Jahren plötzlich und<br />
unerwartet verstorben. Unsere Anteilnahme<br />
gilt <strong>der</strong> Familie, den Freunden und dem<br />
Kollegenkreis.<br />
Wir werden Herrn Neuschulz ein ehrendes<br />
Andenken bewahren.<br />
Personalien<br />
Wechsel in <strong>der</strong> Unternehmensführung<br />
Wohnungsbaugesellschaft mbH Coswig<br />
Herr Gerd Jungmann wurde nach langjähriger<br />
Geschäftsführertätigkeit in den Ruhestand<br />
verabschiedet. Zu seiner Nachfolgerin<br />
wurde ab 01.01.<strong>2006</strong> Frau Marion Rathay<br />
bestellt.<br />
Burger Wohnungsbaugenossenschaft<br />
eG<br />
Herr Diethelm Harp übernimmt als neuer<br />
Vorstand die Aufgaben von Herrn Achim<br />
Wagener.<br />
Wir wünschen den neuen Amtsinhabern für<br />
ihre verantwortungsvolle Tätigkeit viel Erfolg<br />
und verabschieden uns von den Ausscheidenden<br />
und wünschen ihnen weiterhin Gesundheit<br />
und persönliches Wohlergehen.<br />
(pa/bü)<br />
Geburtstage<br />
50 Jahre:<br />
Gabriele Berner<br />
Geschäftsführerin <strong>der</strong> Wohnungsgesellschaft<br />
Hettstedt mbH sowie Mitglied im<br />
<strong>Verband</strong>srat des VdW<br />
Ingo Thomas<br />
Vorstand <strong>der</strong> Wohnungsgenossenschaft<br />
„Blankenburg“ e.G.<br />
60 Jahre:<br />
Dr. Manfred Parchatka<br />
Vorstandsvorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Wohnungsbaugenossenschaft<br />
„Otto-von-Guericke“ eG<br />
Magdeburg<br />
Eckhardt Camin<br />
Vorstandsvorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Wohnungsgenossenschaft<br />
„Glückauf“ Gommern eG<br />
Wir wünschen allen Jubilaren weiterhin Gesundheit,<br />
Erfolg und Schaffenskraft.<br />
(pa/bü)<br />
Auszeichnungen<br />
Gabriele Berner<br />
Frau Berner wurde in Anerkennung ihrer<br />
haupt- und ehrenamtlichen Funktionen für<br />
die Wohnungsgesellschaft Hettstedt mbH<br />
sowie des VdW mit <strong>der</strong> Ehrennadel in Silber<br />
des VdW ausgezeichnet.<br />
Eckhardt Camin<br />
Für seine Verdienste als Vorstand um die<br />
Wohnungsgenossenschaft „Glückauf“<br />
Gommern eG wurde Herr Camin mit <strong>der</strong><br />
Ehrennadel in Silber des VdWg ausgezeichnet.<br />
Detlef Gissendorf<br />
Für seine Verdienste als Vorstand um die<br />
Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft<br />
Gartenstadt-Kolonie Reform eG wurde Herr<br />
Gissendorf mit <strong>der</strong> Ehrennadel in Silber des<br />
VdWg ausgezeichnet.<br />
Margret Herbst<br />
Anlässlich ihres 30jährigen Dienstjubiläums<br />
als Vorstandsvorsitzende <strong>der</strong> Gemeinnützigen<br />
Wohnungsbaugenossenschaft „Frohe<br />
Zukunft“ eG Genthin wurde Frau Herbst mit<br />
<strong>der</strong> Ehrennadel in Silber des VdWg ausgezeichnet.<br />
48 <strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong>
X Informationen aus den Mitgliedsunternehmen<br />
Gerd Jungmann<br />
In Würdigung seiner Verdienste um die<br />
Wohnungsbaugesellschaft mbH Coswig<br />
wurde ihm anlässlich seiner Verabschiedung<br />
als Geschäftsführer die Ehrennadel in Silber<br />
des VdW verliehen.<br />
Dr. Manfred Parchatka<br />
Für seine Verdienste als Vorstand um die<br />
Wohnungsbaugenossenschaft „Otto-von-<br />
Guericke“ e. G. in Magdeburg wurde Herr<br />
Dr. Parchatka mit <strong>der</strong> Ehrennadel in Silber<br />
des VdWg ausgezeichnet.<br />
(pa/bü)<br />
Betriebsjubiläen<br />
15 Jahre:<br />
UMLAND-Wohnungsbaugesellschaft<br />
mbH Egeln<br />
Gründungsdatum: 01.01.1991<br />
Anzahl <strong>der</strong> Beschäftigten: 25<br />
Investitionssumme (2005): 626.000 EUR<br />
Anzahl <strong>der</strong> WE: 2.181<br />
Wohnungsgesellschaft För<strong>der</strong>stedt mbH<br />
Gründungsdatum: 01.01.1991<br />
Anzahl <strong>der</strong> Beschäftigten: 4<br />
Investitionssumme (2005): 400.734 EUR<br />
Anzahl <strong>der</strong> WE: 590<br />
Ilsenburger Wohnungsbaugesellschaft<br />
mbH<br />
Gründungsdatum: 12.03.1991<br />
Anzahl <strong>der</strong> Beschäftigten: 9<br />
Investitionssumme (2005): 918.760 EUR<br />
Anzahl <strong>der</strong> WE: 667<br />
(sp)<br />
Aus den Mitgliedsunternehmen<br />
Wohnungsbaugesellschaft Haldensleben<br />
mbH<br />
Neuer Service <strong>der</strong> Wohnungsbaugesellschaft<br />
Besuchsdienst hilft Mietern in vielen Angelegenheiten<br />
Eine neue Dienstleistung, den Besuchsdienst,<br />
bietet die Wohnungsbaugesellschaft<br />
Haldensleben ab sofort ihren Mietern an.<br />
Über einen Ein-Euro-Job konnte diese Tätigkeit<br />
ins Leben gerufen werden.<br />
Fast zwei Jahre ist es her, dass die Wohnungsbaugesellschaft<br />
(Wobau) einen Notruf-Service<br />
für ihre Mieter ins Leben gerufen<br />
hat. Die Erfahrungen damit haben die Wobau<br />
einen neuen Service einrichten lassen,<br />
den Besuchsdienst. „Wir konnten mit dem<br />
Notruf-Service schon oft Menschen vor dem<br />
Tod bewahren“, weiß Harald Schmidt, Geschäftsführer<br />
<strong>der</strong> Wobau, aus den Erfahrungen<br />
mit <strong>der</strong> schnellen Hilfe im Notfall.<br />
Doch oft habe sich auch einfach nur jemand<br />
„aus Versehen“ gemeldet und habe dann<br />
ein Problem vorgetragen, dass nicht zum<br />
Notruf gehörte, wohl aber nach Unterstützung<br />
rief.<br />
Rund 30 Prozent <strong>der</strong> eingehenden Anrufe<br />
fallen unter diese Kategorie, so Harald<br />
Schmidt. Auch aus den Erfahrungen <strong>der</strong><br />
Bestandsbetreuer <strong>der</strong> Wobau heraus ist klar<br />
ersichtlich, dass es viele Mieter gibt, die<br />
vielfältige Hilfe benötigen. Das gehe bei <strong>der</strong><br />
Information über Möglichkeit von För<strong>der</strong>ungen<br />
los und gehe bis hin zu Haushaltshilfen<br />
o<strong>der</strong> Rezepteinlösungen. Dafür gibt es<br />
nun Eva Reichert. „Wir haben eine Dame,<br />
im Übrigen über 55 Jahre, gefunden, die ab<br />
sofort ihre Tätigkeit aufnimmt. Die ersten<br />
Termine stehen schon in ihrem Terminkalen<strong>der</strong>“,<br />
sagt <strong>der</strong> Wobau-Geschäftsführer.<br />
<strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong> 49
X Informationen aus den Mitgliedsunternehmen<br />
Dieser neue Service entstand aus <strong>der</strong> Wohnungsbaugesellschaft<br />
heraus, ist jedoch<br />
beim Verein „Selbstbestimmt Wohnen“<br />
angesiedelt, <strong>der</strong> schon den telefonischen<br />
Notruf-Service koordiniert und durchführt.<br />
Insgesamt drei Kräfte auf Ein-Euro-Basis für<br />
die Gemeinden Loburg, Schönebeck und<br />
Haldensleben konnten in Zusammenarbeit<br />
mit den Arbeitsagenturen vor Ort aus den<br />
Reihen arbeitsloser Frauen über 55 Jahre<br />
eingestellt werden.<br />
Wie dringend eine solche Dienstleistung<br />
benötigt werde, zeige sich auch immer wie<strong>der</strong><br />
bei den Besuchen des Sozialarbeiters bei<br />
den Mietern, schil<strong>der</strong>t Harald Schmidt eine<br />
weitere Schiene, die die Wobau dazu bewogen<br />
hat, den Besuchsdienst einzurichten.<br />
Der Besuch von Eva Reichert kann über die<br />
Wohnungsbaugesellschaft direkt angefor<strong>der</strong>t<br />
werden, Telefon (0 39 04)6 64 40. Sollte<br />
jemand mit Hilfeleistungsbegehren beim<br />
Notruf-Service landen, kann er ebenfalls<br />
umgelenkt werden, berichtet Harald<br />
Schmidt.<br />
(Beitrag aus <strong>der</strong> Volksstimme vom<br />
16.03.<strong>2006</strong>/Wohnungsbaugesellschaft Haldensleben<br />
mbH)<br />
Gräfenhainicher Wohnungsgesellschaft<br />
mbH<br />
Pilotprojekt stellt sich dem 21. Jahrhun<strong>der</strong>t /<br />
Böhmer setzt Spatenstich für Wohnhaus mit<br />
Vorbildcharakter<br />
Um es gleich vorweg zu nehmen: - Die<br />
Grundsteinlegung gestern in <strong>der</strong> Gräfenhainichener<br />
Ackerstraße 3 war ein erster Spatenstich.<br />
Vorgenommen von Ministerpräsident<br />
Wolfgang Böhmer (CDU), dessen Interesse<br />
an dem Projekt beim Neujahrsempfang<br />
des Mittelstandes Anfang Januar geweckt<br />
wurde und <strong>der</strong> sich quasi selbst zu<br />
dem Ereignis eingeladen hatte.<br />
Das Beson<strong>der</strong>e an dem Neubau mit 14<br />
Wohnungen ist die Nutzung von regenerativen<br />
Energien (siehe Kasten), die im Mietwohnungsbau<br />
erstmalig zum Tragen<br />
kommt, erklärte Frie<strong>der</strong> Bahn. Der Geschäftsführer<br />
<strong>der</strong> Gräfenhainichener Wohnungsgesellschaft<br />
(GWG), Träger des etwa<br />
1,4 Millionen teueren Bauvorhabens und<br />
künftiger Vermieter <strong>der</strong> zwölf Zwei- und<br />
zwei Drei-Raumwohnungen, sprach vom<br />
ersten ganz großen Höhepunkt im Stadtumbau<br />
Ost für Gräfenhainichen als Stadt<br />
mit neuen Energien. Denn <strong>der</strong> in den vergangenen<br />
18 Monaten angeschobene Abriss<br />
von nicht mehr benötigtem Wohnraum<br />
– allein die GWG hat bisher 200 Wohnungen<br />
vom Markt genommen – ist nur ein Teil<br />
des Stadtumbaus.<br />
Der Neubau, dem bereits im Jahr 2007 ein<br />
weiterer in <strong>der</strong> Ackerstraße 1 folgen soll, sei<br />
das Pilotprojekt bei <strong>der</strong> Aufwertung <strong>der</strong><br />
Stadtquartiere hinsichtlich wirtschaftlicher<br />
Energienutzung, die sich auch in sinkenden<br />
Wohnnebenkosten und <strong>der</strong> Schaffung qualifizierter<br />
Arbeitsplätze wi<strong>der</strong>spiegelt, so<br />
Bürgermeister Harry Rußbült (PDS).<br />
„Das, was hier unter dem Leitbild Stadt mit<br />
neuen Energie passiert, ist symbolisch für<br />
das, was wir eigentlich in ganz <strong>Sachsen</strong>-<br />
<strong>Anhalt</strong> machen müssen“, lobte Böhmer das<br />
Vorhaben <strong>der</strong> Gräfenhainichener.<br />
„Den Prozess <strong>der</strong> Stadtschrumpfungen mit<br />
einer zukunftsfähigen Umstrukturierung zu<br />
verbinden, die angesichts immer knapper<br />
und teurer werden<strong>der</strong> Rohstoffe nur mit <strong>der</strong><br />
Nutzung regenerativer Energie einhergehen<br />
kann, wird künftig eine Aufgabe für alle<br />
Stadtplaner sein“, hofft <strong>der</strong> Ministerpräsident,<br />
das auch die Wirtschaft in <strong>Sachsen</strong>-<br />
<strong>Anhalt</strong>, die durchaus im Bereich Windkraft<br />
und Photovoltaik über gute Grundlagen<br />
verfügt, die Herausfor<strong>der</strong>ung des 21. Jahrhun<strong>der</strong>ts<br />
annimmt, die ganz klar die Entwicklung<br />
<strong>der</strong> Energiekosten sein werden.<br />
50 <strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong>
X Informationen aus den Mitgliedsunternehmen<br />
Groß war die Freude auch bei Rita und<br />
Friedrich Henschel, Monika und Günter<br />
Sonnabend und Ingeborg Schachtschnei<strong>der</strong>,<br />
die das kommende Weihnachtsfest bereits<br />
in den neuen Wohnungen feiern wollen. Als<br />
Bewohner von zum Abriss bestimmen<br />
GWG-Häusern haben sie ein Vormietrecht<br />
für die 14 neuen Wohnungen, für die es<br />
laut Bahn schon 33 Bewerbungen gibt.<br />
Neue Energien<br />
Erdwärme und Sonne<br />
Das Haus Ackerstraße 3 wird überwiegend<br />
mit regenerativen Energien wie Erdwärme<br />
und Solarenergie versorgt. Die Erdwärme<br />
wird mittels zwölf Sonden aus einer Tiefe<br />
von 99 Metern im geschlossenen Solekreis<br />
gewonnen. Die Solewärmepumpe erzeugt<br />
mit einer Kilowattstunde Elektroenergie<br />
ganze vier kW Wärmeenergien für die Fußbodenheizung<br />
und ein Teil <strong>der</strong> Warmwasserbereitung.<br />
Etwas 60 Prozent des Wärmebedarfs<br />
für die Warmwasserbereitung wird<br />
durch die im bzw. auf dem Gebäude installierte<br />
Solaranlage abgedeckt.<br />
(Bildanimation, Neubau 14 WE, Ackerstraße 3)<br />
(Beitrag aus <strong>der</strong> Mitteldeutschen Zeitung<br />
vom 02.03.<strong>2006</strong>/Gräfenhainicher Wohnungsgesellschaft<br />
mbH)<br />
SALEG <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>inische Landesentwicklungsgesellschaft<br />
mbH<br />
Reif für die Insel?<br />
In Halle-Heide Süd stehen ovale Baugrundstücke<br />
zum Verkauf<br />
Was ist so wichtig, dass man es auf eine<br />
kleine Insel mitnehmen würde? Die Familie?<br />
Der Hund? O<strong>der</strong> gar das Haus? In Halle<br />
(Saale) ist das jetzt alles auf einmal möglich:<br />
Seit Anfang Januar wird im Stadtteil Heide-<br />
Süd ein neues Baufeld erschlossen. An<strong>der</strong>s<br />
als bei herkömmlichen Siedlungsstrukturen<br />
ist ein Teil <strong>der</strong> Baugrundstücke in die Landschaft<br />
eingestreut, als ovale Inseln, umrahmt<br />
von mannshohen Hecken. “Halle<br />
überrascht - auch und gerade in Heide-Süd,<br />
wo wir bei <strong>der</strong> Entwicklung innerstädtischer<br />
Wohngebiete nicht zum ersten Mal neue<br />
Wege gehen, freut sich Josef Weber, stellvertreten<strong>der</strong><br />
Leiter des Fachbereiches Stadtentwicklung<br />
und -planung <strong>der</strong> Stadt Halle,<br />
auf die “Grundstücke mit den runden Ecken.<br />
Die nach ihrer geometrischen Grundform so<br />
genannten “Ovato-Grundstücke im fließenden<br />
Landschaftsraum bieten “eine neue<br />
Qualität des urbanen Wohnens, meinen<br />
Anita Dietl, Marc-Philip Reichwald und Peter-Karsten<br />
Schultz, die das Bebauungskonzept<br />
vor zwei Jahren im Rahmen von EURO-<br />
PAN 7, Europas größtem Ideenwettbewerb<br />
für junge Architekten, entwickelten. Einerseits<br />
ist es die denkbar konsequenteste<br />
Antwort auf den Wunsch nach dem Haus<br />
im Grünen, an<strong>der</strong>erseits findet eine städtebauliche<br />
Verdichtung statt, die <strong>der</strong> Nähe zur<br />
Innenstadt und ihren vielfältigen Angeboten<br />
gerecht wird. Und das komplett<br />
flexibel: Ob die Bebauung so dicht wird wie<br />
in den bisherigen Wohngebieten o<strong>der</strong> es bei<br />
lockeren Inselgruppen bleibt stets entsteht<br />
dabei Stadtlandschaft mit einem durchgängigen<br />
Motiv.<br />
<strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong> 51
X Informationen aus den Mitgliedsunternehmen<br />
Je nach Witterung sollen die Erschließungsarbeiten<br />
bis zum Sommer abgeschlossen<br />
sein, dann kann gebaut werden. Zur Zeit<br />
werden Baustraßen angelegt, Bagger heben<br />
Schächte für die Ver- und Entsorgungsleitungen<br />
aus.<br />
“Die Ovato-Grundstücke liegen in den<br />
Randbereichen, im Zentrum sind Geschossbauten,<br />
Reihenhäuser und Doppelhäuser<br />
vorgesehen, erläutert Mathias Möbius von<br />
<strong>der</strong> Landesentwicklungsgesellschaft SALEG,<br />
die die Grundstücke im Auftrag <strong>der</strong> Stadt<br />
vermarktet: “Die Einfamilienhäuser sind auf<br />
zwei Geschosse begrenzt, ansonsten sind<br />
Bauweise und Gestaltung frei, einzige Vorgabe<br />
ist die Anlage einer bis auf die Einfahrt<br />
für das Auto geschlossenen Hecke aus<br />
Laubgehölzen, die im ausgewachsenen Zustand<br />
zwischen 1,70 und 2,30 Meter hoch<br />
sein soll. Die Hecken sind Charaktermerkmal<br />
<strong>der</strong> Siedlung und bilden eine Abgrenzung<br />
vom privatem zum öffentlichem Raum.<br />
Halle Heide-Süd, das ehemalige Kasernengelände<br />
zwischen Stadtzentrum und Dölauer<br />
Heide, ist bereits seit jeher geprägt durch<br />
großzügige Freianlagen.<br />
3.300 Menschen wohnen inzwischen in<br />
dem neuen Stadtteil. Die beson<strong>der</strong>s bei jungen<br />
Familien begehrten Wohngebiete sind<br />
um einen etwa 10 Hektar großen Stadtteilpark,<br />
das “Grüne Dreieck, angeordnet. Attraktive<br />
Spielplätze, wie <strong>der</strong> erst im vergangenen<br />
Jahr eingeweihte Wasserspielplatz,<br />
erfreuen sich großer Beliebtheit nicht nur im<br />
Stadtgebiet, son<strong>der</strong>n auch im Umland. “In<br />
diese starke landschaftliche Orientierung<br />
passt das Ovato-Konzept und bietet dabei<br />
etwas völlig Neues, eine eigenständige Identität<br />
des Wohngebietes sowie jede Menge<br />
Raum für individuelle Entfaltung, kündigt<br />
Möbius an.<br />
Der Verkauf von zunächst 18 Ovato-<br />
Grundstücken, die jeweils 440, 550 o<strong>der</strong><br />
710 Quadratmeter umfassen, beginnt im<br />
März <strong>2006</strong>. Auftakt ist die Beteiligung <strong>der</strong><br />
Stadt Halle an <strong>der</strong> Messe “SaaleBAU in den<br />
neuen Messehallen vom 17. bis 19. März,<br />
wo sich Interessenten informieren und<br />
Grundstücke reservieren können. Kontakt:<br />
Mathias Möbius von <strong>der</strong> Landesentwicklungsgesellschaft<br />
SALEG, Magdeburger<br />
Straße 36, 06112 Halle, Telefon (0345) 205<br />
16 39, moebius@saleg.de.<br />
BU: Runde Ecken, hohe Hecken: Ungewöhnliche<br />
Grundstückszuschnitte sind in<br />
Halles neuem Stadtteil Heide-Süd geplant.<br />
(Bildanimation)<br />
(Pressemitteilung <strong>der</strong> SALEG vom<br />
01.03.<strong>2006</strong>)<br />
Köthener Wohnstätten e.G.<br />
Im Rahmen einer Zukunftskonferenz wurden<br />
die Mitglie<strong>der</strong>vertreter und weitere<br />
geladene Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Köthener Wohnstätten<br />
e. G. über künftige Vorhaben des<br />
Unternehmens informiert. Als beson<strong>der</strong>en<br />
Gast bei <strong>der</strong> gut besuchten Versammlung<br />
begrüßte <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> Genossenschaft<br />
Helmut Blachowiak den Bundesbauminister<br />
a. D. Dr. Manfred Stolpe. Die künftigen<br />
Schwerpunkte <strong>der</strong> Genossenschaft werden<br />
neben dem Abriss von insgesamt 340 Wohnungen<br />
bis zum Jahr 2009 insbeson<strong>der</strong>e die<br />
Errichtung einer Seniorenwohnanlage auf<br />
dem nach Abriss freistehenden Gelände<br />
sein. Weiterhin wird im II. Quartal <strong>2006</strong> mit<br />
dem Aufbau von Photovoltaik-Anlagen auf<br />
Gebäuden begonnen. Außerdem ist bereits<br />
seit März <strong>2006</strong> ein Mitarbeiter im Bereich<br />
des sozialen Managements zur Unterstützung<br />
und Beratung <strong>der</strong> Mieter tätig.<br />
52 <strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong>
X Informationen aus den Mitgliedsunternehmen<br />
Der Bundesbauminister a. D. Dr. Manfred<br />
Stolpe führte aus, dass die Bundesregierung<br />
das „Genossenschaftliche Wohnen“ weiterhin<br />
unterstützt und das „Genossenschaftliche<br />
Wohnen“ gestärkt werden soll.<br />
(v. l. Kristin Perten, Birgit Hammer, Helmut Blachowiak,<br />
Renate Schmidt, Dr. Manfred Stolpe, Kurt Jürgen<br />
Zan<strong>der</strong>, Thomas Rakow)<br />
(Beitrag <strong>der</strong> Köthener Wohnstätten e.G.)<br />
Bau- und Wohnungsgenossenschaft<br />
Halle-Merseburg e. G. (BWG)<br />
Zertifikat Seniorenfreundlicher Service<br />
Als erstes Wohnungsunternehmen <strong>der</strong> Stadt<br />
Halle hat die BWG Halle-Merseburg e. G.<br />
am 20.03.<strong>2006</strong> das vom Seniorenrat verliehene<br />
Zertifikat „Seniorenfreundlicher Service“<br />
erhalten. Bei <strong>der</strong> feierlichen Übergabe<br />
anlässlich des Seniorenstadtgespräches<br />
wurden die Bemühungen unserer Genossenschaft<br />
für die Belange unserer älteren<br />
Mitbürger gewürdigt. Grundlagen für die<br />
Vergabe des Zertifikates sind neben den von<br />
<strong>der</strong> BWG Halle-Merseburg e. G. angebotenen<br />
Dienstleistungen rund ums Wohnen<br />
auch die Erreichbarkeit <strong>der</strong> Mitarbeiter sowie<br />
die mitglie<strong>der</strong>- und mieterfreundlichen<br />
Geschäftsräume. Ein ganzes Jahr lang wurde<br />
die Genossenschaft vom Seniorenrat zu<br />
den einzelnen Vergabekriterien geprüft. So<br />
fanden Gespräche und Diskussionsrunden<br />
statt, zu denen wir erläutern konnten, welche<br />
konkreten Angebote und Dienstleistungen<br />
angeboten werden. Das Zertifikat hat<br />
eine Gültigkeit von 2 Jahren. Die Verleihung<br />
des Zertifikates ist für die Mitarbeiter Ansporn,<br />
sich weiter für die Belange unserer<br />
Seniorinnen und Senioren einzusetzen und<br />
innovativ an den gesteckten Zielen zu arbeiten.<br />
(Beitrag <strong>der</strong> Bau- und Wohnungsgenossenschaft<br />
Halle-Merseburg e. G. (BWG)<br />
Deutsche Telekom AG – T-Systems<br />
CeBIT <strong>2006</strong> – T-Systems präsentierte auf <strong>der</strong><br />
diesjährigen CeBIT in Hannover mehr als 30<br />
Exponate<br />
Nicht die Technik stand in diesem Jahr im<br />
Fokus, vielmehr rückte T-Systems beim Messeauftritt<br />
den Kunden und seine Business-<br />
Herausfor<strong>der</strong>ung in den Mittelpunkt. Die<br />
anschauliche Präsentationsweise verlieh<br />
dabei komplexen Lösungen wie etwa Supply<br />
Chain Management (SCM), Enterprise Application<br />
Integration (EAI) o<strong>der</strong> E-<br />
Government größere Transparenz und<br />
Greifbarkeit.<br />
<strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong> 53
X Informationen aus den Mitgliedsunternehmen<br />
Im Präsentationsbereich von T-Systems fand<br />
sich eine Auswahl branchenspezifischer<br />
Lösungen aus den Bereichen Telekommunikation,<br />
Medien- und Energieversorger, Banken<br />
und Versicherungen, dem öffentlichen<br />
Sektor, Automobil und Luftfahrt sowie<br />
Handel, Transport und Logistik. Die zwei<br />
Segmente Mittelstand und IT- und TK-<br />
Infrastruktur rundeten das Angebot ab.<br />
Exponate zur Kundenbindung, Prozessoptimierung,<br />
elektronischer Ressourcenplanung<br />
o<strong>der</strong> Kundenberatung waren genauso vorhanden<br />
wie Angebote zu speziellen Voiceover-IP-,<br />
Sicherheits- und Storage-Lösungen<br />
sowie bedarfsorientiertem Bereitstellen von<br />
IT-Ressourcen.<br />
Ein zentrales Thema war <strong>der</strong> nahtlose Übergang<br />
zwischen Fest- und Mobilfunknetz.<br />
Kundenbesucher im Bereich IT- und TK-<br />
Infrastruktur konnten Handys testen, die<br />
nicht länger zwischen Festnetz und Mobilfunk<br />
unterscheiden. Firmenmitarbeiter sind<br />
also über ein Gerät zum jeweils geltenden<br />
Tarif erreichbar. In beiden Fällen geschieht<br />
das drahtlos: im Festnetz per Wireless Lan<br />
mit einer Voice-over-IP-Lösung und im Mobilfunk<br />
per GSM o<strong>der</strong> UMTS.<br />
Die nahtlose Kommunikation bietet aber<br />
noch mehr: Mitarbeiter können mit ihrem<br />
Notebook o<strong>der</strong> MDA von unterwegs Unternehmens-Software<br />
nutzen. Zum Beispiel<br />
greifen sie auf eine Kundendatenbank zu.<br />
Weiterhin zeigte T-Systems auf CeBIT die<br />
Lösung „Seamless Video Collaboration“.<br />
Am Exponat konnte <strong>der</strong> Messebesucher live<br />
miterleben, wie ein Geschäftsreisen<strong>der</strong> eine<br />
stationäre Videokonferenz unterwegs ohne<br />
Unterbrechung mit einem MDA fortführt.<br />
Integraler Bestandteil dieser Lösung ist auch<br />
<strong>der</strong> weltweite sichere Zugriff von unterwegs<br />
auf Daten aus dem Unternehmensnetz.<br />
Darüber hinaus bietet T-Systems mit speziellen<br />
Sprachdiensten für Mobiltelefone alle<br />
Vorteile und Funktionen, die von <strong>der</strong> stationären<br />
Telefonanlage bekannt sind. Der Nutzer<br />
dieser Sprachdienste ist überall unter<br />
einer einzigen Nummer auf jedem beliebigen<br />
Endgerät zu erreichen.<br />
(schm)<br />
Neue Mitglie<strong>der</strong> VdW/VdWg<br />
Mit Beschlüssen bei<strong>der</strong> <strong>Verband</strong>sräte wurde<br />
die DOMUS Nordrevision GmbH - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
ab 01.01.<strong>2006</strong><br />
als assoziiertes Mitglied in beiden Verbänden<br />
aufgenommen.<br />
Mit Beschluss des VdW-<strong>Verband</strong>srates wurde<br />
die Kabel Deutschland GmbH ab<br />
01.01.<strong>2006</strong> als assoziiertes Mitglied im VdW<br />
aufgenommen.<br />
Mit Beschluss des VdWg-<strong>Verband</strong>srates<br />
wurde die Gesellschaft für wohnungswirtschaftliche<br />
Dienstleistungen Wittenberg<br />
mbH – WDW – ab 01.01.<strong>2006</strong> und die<br />
DOMICIL Energiepartner GmbH ab<br />
01.03.<strong>2006</strong> im VdWg aufgenommen.<br />
Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.<br />
(rie/mei)<br />
Beteiligungen/Mitgliedschaften<br />
VdW/VdWg<br />
Der VdWg übernahm eine Beteiligung am<br />
Stammkapital <strong>der</strong> Hammonia-Verlag GmbH<br />
von 1 %.<br />
(bü)<br />
54 <strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong>
XI Veranstaltungskalen<strong>der</strong><br />
April/Mai/Juni <strong>2006</strong><br />
April<br />
05.04.<strong>2006</strong> VdWg-Seminarveranstaltung „Genossenschaftsrecht“<br />
06.04.<strong>2006</strong> VdW/VdWg-Arbeitskreis „For<strong>der</strong>ungsverkäufe“<br />
06.04. und 12.04.<strong>2006</strong> VdW/VdWg-Seminarveranstaltung „Datenschutz und<br />
Datensicherheit in <strong>der</strong> <strong>Wohnungswirtschaft</strong>“<br />
10.04.<strong>2006</strong> VdW/VdWg-Fachausschuss „Betriebswirtschaft/Steuern“<br />
27./28.04.<strong>2006</strong> VdW/VdWg-Sekretärinnenseminar<br />
Mai<br />
03./04.05.<strong>2006</strong> 5. Genossenschaftstag<br />
03./04.05.<strong>2006</strong> VdW-Arbeitsgemeinschaft „Altmark“<br />
10.05.<strong>2006</strong> VdW/VdWg-Arbeitskreis „Modellprojekte Stilllegung von oberen<br />
Etagen“<br />
11.05.<strong>2006</strong> VdW/VdWg-Seminarveranstaltung „Betriebswirtschaftliche<br />
Grundlagen für Techniker in <strong>der</strong> <strong>Wohnungswirtschaft</strong>“<br />
18./19.05.<strong>2006</strong> WSA-Informationsveranstaltung „Finanzierung aktuell“<br />
24.05.<strong>2006</strong> VdW/VdWg-Fachausschuss „Multimedia und innovative<br />
Entwicklungen in <strong>der</strong> <strong>Wohnungswirtschaft</strong>“<br />
Juni<br />
07./08.06.<strong>2006</strong> VdWg-Tagung für Vorstände<br />
14.06.<strong>2006</strong> VdW/VdWg-Fachausschuss „Bau“<br />
19.06.<strong>2006</strong> Arbeitskreis „Rating“ <strong>der</strong> Mitteldeutschen Verbände<br />
20.06.<strong>2006</strong> VdW/VdWg-Seminarveranstaltung „Internetnutzung im<br />
rechtlichen Fokus“<br />
26.06.<strong>2006</strong> VdW/VdWg-Seminarveranstaltung „Aufbauseminar: Datenschutz<br />
und Datensicherheit in <strong>der</strong> <strong>Wohnungswirtschaft</strong>“<br />
Veranstaltungshinweis:<br />
05./06.07.<strong>2006</strong> VdW-Geschäftsführertagung<br />
<strong>Verband</strong>sreport 1-2-3/<strong>2006</strong> 55