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Leitfaden (.pdf) - VdZ

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2.3<br />

30<br />

Wärmeerzeugung Wärmeverteilung Wärmeübergabe<br />

Rohrleitungsdämmung<br />

Vorgehensweise<br />

Die Inspektion beinhaltet eine Sichtprüfung der zugänglichen, sichtbaren Heizungsund<br />

Warmwasserleitungen unter folgenden Aspekten:<br />

• Verlegung von Rohrleitungen im unbeheizten Bereich (z. B. Keller, Dach, Flure)<br />

• Dicke der Rohrdämmung (ggf. messen)<br />

• Wärmeleitfähigkeit der Rohrdämmung (Aufdruck)<br />

Zwischenabstufungen können nach fachgemäßer Einschätzung vorgenommen werden.<br />

Mögliche Bewertungen:<br />

Ohne Dämmung Leitungen sind völlig oder überwiegend ungedämmt 20 Punkte<br />

Mäßige Dämmung Leitungen sind zum Teil ungedämmt oder<br />

Dämmung entspricht nicht den Vorgaben der EnEV 10 Punkte<br />

Dämmung nach EnEV Leitungen sind entsprechend den Vorgaben der EnEV gedämmt 0 Punkte<br />

Bewertung der Rohrisolierung<br />

Fehlende Dämmung<br />

Die Mindestanforderungen der EnEV an die Dämmdicke<br />

gelten für Dämmungen mit einer Wärmeleitzahl<br />

von λ = 0,035 W/m · K.<br />

Für andere Wärmeleitzahlen müssen die geforderten<br />

Werte entsprechend umgerechnet werden. Die nachfolgende<br />

Tabelle enthält neben den Mindestanforderungen<br />

der EnEV auch Anhaltswerte für Dämmungen<br />

mit anderen Wärmeleitzahlen.<br />

Bei einer genauen Umrechnung sind die Systemtemperaturen,<br />

die Wärmeleitzahl der Dämmung und das<br />

Rohrmaterial zu berücksichtigen. Im Zweifelsfall sollte<br />

auf Herstellerangaben zurückgegriffen werden.

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