06.06.2013 Aufrufe

Infomappe Ausbildung im BASF ... - Karriere bei BASF

Infomappe Ausbildung im BASF ... - Karriere bei BASF

Infomappe Ausbildung im BASF ... - Karriere bei BASF

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

§ 8 Sicherheit/Haftung<br />

<strong>Ausbildung</strong>sverbund<br />

VERTRAULICH<br />

Der Partnerbetrieb ist Mitglied in der für seine Branche zuständigen Berufsgenossenschaft<br />

und verpflichtet sich, die gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Sicherheits­ und<br />

Gesundheitsvorschriften einzuhalten.<br />

Bei Unfällen von Auszubildenden in der betrieblichen <strong>Ausbildung</strong> erfolgt eine gemeinsame<br />

Unfalluntersuchung, ggf. auch unter Beteiligung der zuständigen Berufsgenossenschaft.<br />

Der Partnerbetrieb stellt den Auftraggeber von der Haftung für alle Schäden frei, die<br />

Auszubildende be<strong>im</strong> Partner oder <strong>bei</strong> Dritten während der betrieblichen <strong>Ausbildung</strong><br />

schuldhaft oder ohne Verschulden verursachen.<br />

Ebenso stellt der Partnerbetrieb den Auftraggeber von allen Ansprüchen der<br />

Auszubildenden, gleich aus welchem Rechtsgrund, wegen solcher Schäden frei, die die<br />

Auszubildenden während der betrieblichen <strong>Ausbildung</strong> erleiden.<br />

§ 8a Vorpraktikum<br />

Im Rahmen der Vorauswahl für die Rekrutierung von zukünftigen Auszubildenden kann es<br />

sein, dass Bewerber ein Praktikum <strong>im</strong> Partnerbetrieb absolvieren, um einen ersten Einblick<br />

in die praktische Tätigkeit des <strong>Ausbildung</strong>sberufs zu bekommen.<br />

In diesem Fall wird der Praktikantenvertrag zwischen dem Bewerber und dem Partnerbetrieb<br />

geschlossen. Der Auftraggeber ist nicht Vertragspartner des Praktikantenvertrags.<br />

Die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere zum Ar<strong>bei</strong>ts­ und Sozialrecht, sind vom<br />

Partnerbetrieb einzuhalten. Da<strong>bei</strong> stellt der Partnerbetrieb die Meldungen nach dem Vierten<br />

Buch des Sozialgesetzbuches sicher, soweit erforderlich. Der Partnerbetrieb ist Mitglied der<br />

für seine Branche zuständigen Berufsgenossenschaft und verpflichtet sich, die gesetzlichen<br />

und berufsgenossenschaftlichen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Der Partnerbetrieb<br />

stellt den Auftraggeber von der Haftung für alle Schäden frei, die Praktikanten be<strong>im</strong> Partner<br />

oder <strong>bei</strong> Dritten während des betrieblichen Praktikums schuldhaft oder ohne Verschulden<br />

verursachen. Ebenso stellt der Partnerbetrieb den Auftraggeber von allen Ansprüchen des<br />

Praktikanten, gleich aus welchem Rechtsgrund, wegen solcher Schäden frei, die der<br />

Praktikant während seines betrieblichen Praktikums erleidet.<br />

§ 9 Gehe<strong>im</strong>haltung<br />

Partnerbetrieb und Auftraggeber verpflichten sich, über die während der Dauer des<br />

Vertrages und für die Zeit nach Ablauf des Kooperationsvertrages bekannt gewordenen<br />

Verhältnisse und Angelegenheiten des Auftraggebers bzw. Partnerbetriebes und der Auszubildenden<br />

Stillschweigen zu bewahren. Gesetzliche Auskunftspflichten werden hierdurch<br />

nicht berührt. Unbefugten darf kein Einblick in Verhältnisse oder Angelegenheiten der<br />

Vertragspartner und der Auszubildenden gegeben werden; dem Partnerbetrieb selbst ist der<br />

Einblick in derartige Verhältnisse und Angelegenheiten des Auftraggebers nur insoweit<br />

gestattet, als hierfür eine direkte Veranlassung besteht.<br />

Seite 5 von 6

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!