Infomappe Ausbildung im BASF ... - Karriere bei BASF
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§ 8 Sicherheit/Haftung<br />
<strong>Ausbildung</strong>sverbund<br />
VERTRAULICH<br />
Der Partnerbetrieb ist Mitglied in der für seine Branche zuständigen Berufsgenossenschaft<br />
und verpflichtet sich, die gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Sicherheits und<br />
Gesundheitsvorschriften einzuhalten.<br />
Bei Unfällen von Auszubildenden in der betrieblichen <strong>Ausbildung</strong> erfolgt eine gemeinsame<br />
Unfalluntersuchung, ggf. auch unter Beteiligung der zuständigen Berufsgenossenschaft.<br />
Der Partnerbetrieb stellt den Auftraggeber von der Haftung für alle Schäden frei, die<br />
Auszubildende be<strong>im</strong> Partner oder <strong>bei</strong> Dritten während der betrieblichen <strong>Ausbildung</strong><br />
schuldhaft oder ohne Verschulden verursachen.<br />
Ebenso stellt der Partnerbetrieb den Auftraggeber von allen Ansprüchen der<br />
Auszubildenden, gleich aus welchem Rechtsgrund, wegen solcher Schäden frei, die die<br />
Auszubildenden während der betrieblichen <strong>Ausbildung</strong> erleiden.<br />
§ 8a Vorpraktikum<br />
Im Rahmen der Vorauswahl für die Rekrutierung von zukünftigen Auszubildenden kann es<br />
sein, dass Bewerber ein Praktikum <strong>im</strong> Partnerbetrieb absolvieren, um einen ersten Einblick<br />
in die praktische Tätigkeit des <strong>Ausbildung</strong>sberufs zu bekommen.<br />
In diesem Fall wird der Praktikantenvertrag zwischen dem Bewerber und dem Partnerbetrieb<br />
geschlossen. Der Auftraggeber ist nicht Vertragspartner des Praktikantenvertrags.<br />
Die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere zum Ar<strong>bei</strong>ts und Sozialrecht, sind vom<br />
Partnerbetrieb einzuhalten. Da<strong>bei</strong> stellt der Partnerbetrieb die Meldungen nach dem Vierten<br />
Buch des Sozialgesetzbuches sicher, soweit erforderlich. Der Partnerbetrieb ist Mitglied der<br />
für seine Branche zuständigen Berufsgenossenschaft und verpflichtet sich, die gesetzlichen<br />
und berufsgenossenschaftlichen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Der Partnerbetrieb<br />
stellt den Auftraggeber von der Haftung für alle Schäden frei, die Praktikanten be<strong>im</strong> Partner<br />
oder <strong>bei</strong> Dritten während des betrieblichen Praktikums schuldhaft oder ohne Verschulden<br />
verursachen. Ebenso stellt der Partnerbetrieb den Auftraggeber von allen Ansprüchen des<br />
Praktikanten, gleich aus welchem Rechtsgrund, wegen solcher Schäden frei, die der<br />
Praktikant während seines betrieblichen Praktikums erleidet.<br />
§ 9 Gehe<strong>im</strong>haltung<br />
Partnerbetrieb und Auftraggeber verpflichten sich, über die während der Dauer des<br />
Vertrages und für die Zeit nach Ablauf des Kooperationsvertrages bekannt gewordenen<br />
Verhältnisse und Angelegenheiten des Auftraggebers bzw. Partnerbetriebes und der Auszubildenden<br />
Stillschweigen zu bewahren. Gesetzliche Auskunftspflichten werden hierdurch<br />
nicht berührt. Unbefugten darf kein Einblick in Verhältnisse oder Angelegenheiten der<br />
Vertragspartner und der Auszubildenden gegeben werden; dem Partnerbetrieb selbst ist der<br />
Einblick in derartige Verhältnisse und Angelegenheiten des Auftraggebers nur insoweit<br />
gestattet, als hierfür eine direkte Veranlassung besteht.<br />
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