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Infomappe Ausbildung im BASF ... - Karriere bei BASF

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Schritt 3: Gespräch<br />

Sobald Ihre jeweilige Ansprechpartnerin für die Bewerbervermittlung<br />

Alina Rehm<br />

Telefon: 0621 60­40903<br />

Fax: 0621 60­20803<br />

E­Mail: alina.rehm@basf.com<br />

Christina Deubig<br />

Telefon: 0621 60­21923<br />

Fax: 0621 60­20803<br />

E­Mail: christina.deubig@basf.com<br />

Marie­Luise Dietz<br />

Telefon: 0621 60­40886<br />

Fax: 0621 60­20803<br />

E­Mail: marie­luise.dietz@basf.com<br />

von Ihnen Terminvorschläge erhalten hat, laden wir die Bewerber für ein Gespräch<br />

zu Ihnen ein. In diesem Gespräch haben Sie die Möglichkeit, den Bewerber<br />

persönlich kennen zu lernen und die Berufsmotivation zu prüfen. Es steht Ihnen frei,<br />

das Gespräch mit oder ohne Unterstützung der <strong>Ausbildung</strong> der <strong>BASF</strong> durchzuführen.<br />

Schritt 4: Entscheidung nach dem Gespräch<br />

Nach dem Gespräch sollten Sie als Partnerbetrieb die Entscheidung (Zu­ oder<br />

Absage) Ihrer jeweiligen Ansprechpartnerin so schnell wie möglich mitteilen. Sie<br />

wird mit Ihnen dann das weitere Vorgehen besprechen.<br />

Schritt 5: Arzt<br />

Haben Sie sich für einen Bewerber entschieden, laden wir diesen für die Prüfung der<br />

gesundheitlichen Eignung <strong>bei</strong> unserem Werksarzt ein.<br />

Das Ergebnis der Untersuchung teilt Ihnen Ihre jeweilige Ansprechpartnerin <strong>im</strong><br />

Anschluss telefonisch oder schriftlich mit.<br />

Schritt 6: Abschluss des Auswahlverfahrens<br />

Liegen keine gesundheitlichen Bedenken vor, steht es Ihnen frei, den Bewerber<br />

telefonisch über die endgültige Zusage zu informieren. Er würde sich sicherlich<br />

darüber freuen!<br />

Wir erstellen und versenden den <strong>Ausbildung</strong>svertrag an den Bewerber. Der Bewerber<br />

hat dann 14 Tage Zeit, uns den Vertrag unterschrieben zurück zu senden. Sobald<br />

dieser <strong>bei</strong> uns eingegangen ist, wird Sie Ihre jeweilige Ansprechpartnerin telefonisch<br />

oder schriftlich informieren.<br />

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Stand: September 2011

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