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Mitglieder-Rundschreiben vom 08.11.2012 - Bochumer Anwalt

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<strong>Bochumer</strong> <strong>Anwalt</strong>- & Notarverein e.V.<br />

<strong>Rundschreiben</strong> <strong>Rundschreiben</strong> <strong>Rundschreiben</strong> 2 2 ‌ ‌ ‌ ‌ 2012<br />

2012<br />

1. 1. 1. Neuer Vorstand Landesverband<br />

2. 2. Neues Präsidium Rechtsanwaltskammer<br />

3. 3. <strong>Anwalt</strong>vereine feiern<br />

4. 4. Gebührenanpassung<br />

5. 5. Umsetzung Umsetzung des Mediationsgesetzes<br />

Mediationsgesetzes<br />

6. 6. Syndikusanwälte<br />

7. 7. <strong>Anwalt</strong>liche Zusammenschlüsse<br />

8. 8. Schlichtungsstelle Berlin<br />

9. 9. Verbot Verbot zur Vertretung wiederstreite<br />

wiederstreitender wiederstreite<br />

nder Interessen<br />

Interessen<br />

10. 10. 10. Eine weitere berufsrechtliche Entscheidung<br />

Entscheidung<br />

11. 11. Zulassung zum Notar<br />

12. 12. Elektronischer Rrechtsverkehr<br />

13. 13. Rechtsschutzversicherung und freie <strong>Anwalt</strong>swahl<br />

14. 14. Wahlmodus Wahlmodus der Kammerwahlen<br />

15. 15. Westfälische Westfälische Notarkammer zur Stellungnahme des DAV zum <strong>Anwalt</strong>snotariat<br />

16. 16. Be Berichte Be<br />

richte aus aus der der Notarkammer<br />

Notarkammer<br />

Notarkammer<br />

17. 17. Neue Entscheidungen zur KostO<br />

18. 18. Eine Bitte und und ein Arbeitshinweis Arbeitshinweis des Amtsgerichts<br />

19. 19. 19. Für Für Ihren Ihren Stationsreferendar<br />

Stationsreferendar<br />

20. 20. Termine!!! Termine!! Termine!!<br />

21. 21. Liste der Anwälte für Opferrecht<br />

22. 22. Aus der Rubrik das „Allerletzte“<br />

23. 23. Zum guten Schluss Schluss<br />

24. 24. Ne Neue Ne<br />

ue <strong>Mitglieder</strong> <strong>Mitglieder</strong> des des <strong>Bochumer</strong> <strong>Bochumer</strong> <strong>Anwalt</strong> <strong>Anwalt</strong>- <strong>Anwalt</strong> & & Notarvereins<br />

Notarvereins<br />

Anhang: Anhang: Fortbildungsübersicht<br />

Fortbildungsübersicht<br />

1. 1. Neuer Neuer Vorstand Vorstand Landesverband<br />

Landesverband<br />

Der Landesverband Nordrhein-Westfalen hat einen neuen Vorstand.<br />

Nach fast 20-jähiger Tätigkeit als Vorsitzender des größten Landesverbandes<br />

mit etwa 18.000 <strong>Mitglieder</strong>n hat Herr Kollege Dr. Klaus Böhm im Mai diesen<br />

Jahres nicht mehr kandidiert.<br />

Die <strong>Mitglieder</strong>versammlung hat den Vorsitzenden unseres <strong>Bochumer</strong> <strong>Anwalt</strong>-<br />

und Notarvereins e.V. zum Landesvorsitzenden gewählt.<br />

Stellvertretender Vorsitzender ist Herr Kollege Ralf Schweigerer (Bonn).<br />

Weiter gehören dem Vorstand an in der Funktion der Schatzmeisterin Frau<br />

Kollegin Elisabeth Schwering (Münster), als Schriftführer Herr Kollege Michael<br />

Rost (Mönchengladbach), sowie Frau Kollegin Martina Fröse-Ehrler (Hagen),<br />

Frau Kollegin Angelika Töpfer (Köln) und Herr Kollege Horst Leis (Düsseldorf).<br />

Der siebenköpfige Vorstand wird unterstützt durch einen Geschäftsführer,<br />

zurzeit Herr Kollege Christian Segbers (Düsseldorf).<br />

Die Ortszuordnung der Vorstandsmitglieder des Landesverbandes versucht die<br />

drei OLG-Bezirke abzulichten, wobei jeweils zwei Vertreter aus den Bezirken<br />

Köln und Düsseldorf kommen und wegen der Größe des OLG-Bezirks Hamm<br />

drei Kolleginnen und Kollegen diesen Bereich vertreten.<br />

Der Vorstand des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen bündelt die<br />

Interessen der 57 Mitgliedsvereine auf Landesebene. Ansprechpartner sind in<br />

erster Linie das Justizministerium und die Justizverwaltungen. Regelmäßige<br />

Kontakte bestehen zu dem Landesverband des Deutschen Richterbundes, dem<br />

Verband Freier Berufe, wie auch zu den Präsidien der drei<br />

Rechtsanwaltskammern Hamm, Köln und Düsseldorf.<br />

Die 16 Landesverbände sind im Organ des Deutschen<strong>Anwalt</strong>Vereins, der<br />

Landesverbandskonferenz (LVK), organisiert.<br />

Impressum<br />

<strong>Bochumer</strong> <strong>Bochumer</strong> <strong>Bochumer</strong> <strong>Anwalt</strong> <strong>Anwalt</strong>- <strong>Anwalt</strong> <strong>Anwalt</strong> & & Notarverein<br />

Notarverein<br />

e.V e.V. e.V<br />

Geschäftsstelle im<br />

Amtsgericht Bochum<br />

Zimmer A 34<br />

Viktoriastraße 14<br />

44787 Bochum<br />

Tel.: 0234 – 912 90 55<br />

FAX: 0234 – 912 90 57<br />

info@bochumer-anwaltverein.de<br />

www.bochumer-anwaltverein.de<br />

Vorsitzender<br />

Vorsitzender<br />

Rechtsanwalt Rechtsanwalt Jürgen Jürgen Widder<br />

Widder<br />

Wattenscheider Hellweg 83<br />

44869 Bochum<br />

Tel.: 02327 - 530 33<br />

Fax: 02327 – 510 53<br />

Bitte vormerken:<br />

„Jahresauftakt<br />

2013“<br />

Montag,<br />

7. Januar 2013<br />

im Museum<br />

Bochum


2<br />

Die Bündelung der Interessen im Landesverband ist sicher auch abhängig von<br />

der Verteilung der örtlichen Vereine im Lande Nordrhein-Westfalen: Während<br />

wir im Bezirk Köln drei (große) Vereine finden (Köln, Bonn und Aachen), sind<br />

es im Bezirk Düsseldorf zehn. Der OLG-Bezirk Hamm ist dagegen in 44<br />

Ortsvereine aufgeteilt. Wir werden uns zukünftig Gedanken machen müssen,<br />

inwieweit das Zusammenwirken oder Zusammenschlüsse von kleineren<br />

Vereinen zu größeren Vereinen Sinn macht. (im Internet: http://nrw.lv.dav.de/)<br />

Die jüngste Landesverbandskonferenz tagte Anfang September in Weimar. Ein<br />

Punkt aus diesem Tagungskreis sei hervorgehoben: Die LVK hat eine<br />

Resolution verabschiedet, wonach sich die <strong>Anwalt</strong>schaft im Interesse einer<br />

bürgernahen Justiz gegen die Schließung von Gerichten und<br />

Gerichtsstandorten ausspricht.<br />

2. Neues Präsidium Rechtsanwaltskammer<br />

Nach dem Ende der Amtszeit des bisherigen Präsidenten, Herrn Rechtsanwalt<br />

Dr. Dieter Finzel, hat der Vorstand der Rechtsanwaltskammer in seiner Sitzung<br />

<strong>vom</strong> 07.11.2012 einen neuen Präsidenten gewählt. Zudem ist auch eine neue<br />

Schatzmeisterin gewählt worden.<br />

Das Präsidium setzt sich nunmehr wie folgt zusammen:<br />

1. Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wessels, Münster<br />

Präsident<br />

2. Rechtsanwalt Dietrich Meißner, Bielefeld<br />

Vizepräsident<br />

3. Rechtsanwalt Dr. Wilhelm Krekeler, Dortmund<br />

Vizepräsident<br />

4. Rechtsanwältin Kerstin Friebertshäuser-Kauermann, Hagen<br />

Schatzmeisterin<br />

5. Rechtsanwältin Kornelia Urban, Dortmund<br />

Schriftführerin<br />

3. 3. <strong>Anwalt</strong>vereine <strong>Anwalt</strong>vereine feiern<br />

feiern<br />

Das Jahr 2012 hat eine Reihe von Jubiläen mit sich gebracht.<br />

Nach der Gründung des Deutschen<strong>Anwalt</strong>Vereins im Jahre 1871 (nur der<br />

Bayerische <strong>Anwalt</strong>Verband, dessen Geburtsstunde in Nürnberg am Drei-<br />

Königs-Tag des Jahres 1861 schlug, ist mit 150 Jahren die älteste<br />

<strong>Anwalt</strong>svereinigung) entstanden eine Reihe von örtlichen Vereinen.<br />

In den letzten Wochen feierten gleich mehrere Vereine: Köln beging 125 Jahre<br />

und fünf Tage später der Dortmunder <strong>Anwalt</strong>verein ein Jubiläum mit gleicher<br />

Jahreszahl.<br />

Etwas schwieriger ist es, die Geschichte des eigenen Vereins<br />

nachzuvollziehen, was im Wesentlichen damit zusammenhängt, dass die<br />

Unterlagen einem Bombenangriff auf das Gericht im 2. Weltkrieg zum Opfer<br />

gefallen sind.<br />

Zur Gründungssituation gibt es jedoch eine nette Anekdote, die hier nicht<br />

unerwähnt bleiben soll: Wenn Sie einmal das <strong>Anwalt</strong>szimmer besuchen, finden<br />

Sie dort einen Zeitungsartikel aus dem „Täglichen Anzeiger für Berg und Mark“<br />

aus dem Jahre 1876. Dort findet sich für den 15. Okt. 1876 folgender Eintrag:<br />

„Die 13 Rechtsanwälte und Notare des hiesigen Kreisgerichts haben sich<br />

gegenseitig verbindlich gemacht, an den Sonntagen ihre Büreaux (!)<br />

geschlossen zu halten und ersuchen in einer Bekanntmachung, sie an<br />

Sonntagen mit geschäftlichen Besuchen zu verschonen.“<br />

Dieser Hinweis mag zumindest als eine geistige Vereinsgründung angesehen<br />

werden.


4. 4. Gebührenanpassung<br />

Gebührenanpassung<br />

3<br />

Keine Rede oder Ansprache während der Jubiläen oder sonstigen Treffen von<br />

<strong>Anwalt</strong>svereinen, in der nicht das Thema Gebührenanpassung angestanden<br />

hätte. Auf bundespolitischer Ebene ist der Vorschlag nach einer linearen<br />

Gebührenerhöhung durch das Kabinett gegangen.<br />

Was sollte man zum zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetz wissen?<br />

1. Angestrebt ist eine lineare Erhöhung der <strong>Anwalt</strong>sgebühren, die es seit 1994<br />

nicht mehr gegeben hat. Veränderungen, die z.T. Erhöhungen mit sich<br />

brachten, sind durch das RVG 2004 eingeführt worden.<br />

2. Mit dem Gesamtpaket sind auch im Bereich der Kostenordnung, der<br />

Gerichtskosten, der Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige usw.<br />

Anpassungen vorgesehen. Daher der Titel Kostenrechtsmodernisierungsgesetz.<br />

3. So rechnet sich die Erhöhung: Im Bereich der linearen Erhöhung für die<br />

<strong>Anwalt</strong>schaft wird davon ausgegangen, dass seit 2004 – Anpassung durch das<br />

RVG bis heute – ein realer Geldwertschwund von etwa 19 % eingetreten ist.<br />

Davon sollen etwa 7 % aufgeholt worden sein durch entsprechend höhere<br />

Gegenstands- und Streitwerte, die ja ebenfalls strukturell dem<br />

Geldwertschwund unterliegen. Etwa 1 % wird durch die Regelung des RVG<br />

angenommen, so dass man von einer linearen Erhöhung von etwa 11 %<br />

ausgehen wird.<br />

Es wird dabei einige strukturelle Verwerfungen geben, weil die<br />

Streitwertgrenzen mit der Kostenordnung angepasst werden sollen. Deshalb<br />

kann es in wenigen Bereichen geringfügige Gebührenmindereinnahmen geben.<br />

So kann es sein, dass bei einem Unterschreiten der Streitwertgrenze 20,00 €<br />

oder 30,00 € weniger Gebühren anfallen als nach heutiger Lage, dafür in der<br />

nächsten Wertstufe aber erhebliche Steigerungen zu erwarten sind.<br />

Eine Regelungsneuheit ist die Wiedereinführung einer Erschwernisgebühr bei<br />

Beweisaufnahmen. Jedenfalls soll ab dem 3. Termin einer Beweisaufnahme mit<br />

Zeugen und Sachverständigen eine (einmalige) Erhöhung um 0,3-<br />

Gebührenpunkte stattfinden.<br />

Die Hindernisse? Bundespolitisch kein Problem, länderpolitisch ein<br />

erhebliches. Die Bundesländer befürchten Mehrausgaben im Bereich der<br />

Verfahrens-, Prozesskosten- und Beratungshilfe. Sie möchten die <strong>Anwalt</strong>schaft<br />

als Streitgenossen gewinnen, um eigene Gebührenerhöhungen in den<br />

Gerichtskosten umsetzen zu können.<br />

Den Bundesländern geht es letztendlich darum, den sog. Kostendeckungsgrad<br />

zu steigern. Der Justizhaushalt wird dahingehend gerechnet, dass etwa aus<br />

Einnahmen der Gerichtskosten in Nordhrein-Westfalen ca. 48 % der<br />

Haushaltsaufwendungen zurückfließen. Allerdings ist festzuhalten, dass in den<br />

Justizhaushalt auch die Kosten des Justizvollzugs mit eingestellt werden, der<br />

bekanntlich viel Geld kostet, aber praktisch keines generiert. Rückführungen<br />

aus der Prozesskostenhilfe (Ratenzahlung) und Bußgelder fließen nicht in den<br />

Justizhaushalt, sondern in den allgemeinen Haushalt zurück.<br />

Das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz ist ein Zustimmungsgesetz und<br />

deshalb sitzen die Bundesländer mit am Entscheidungshebel.<br />

Bundesrechtsanwaltskammer und Deutscher<strong>Anwalt</strong>Verein möchten die<br />

Begehrlichkeiten der Bundesländer zurückdrängen mit dem Argument, dass<br />

der Zugang zur Justiz eine staatliche Fürsorgeaufgabe ist und von daher durch<br />

höhere Gerichtskosten keine zusätzlichen Zugangserschwernisse geschaffen<br />

werden dürfen.<br />

Voraussichtlicher Zeitpunkt für eine Erhöhung der Gebühren ist der 01.07.2013.<br />

Viele Veränderungen wird es nicht mehr geben. Aus gut unterrichteten Kreisen<br />

ist zu hören, dass inzwischen durch die Diskussion auf Bundes- und


4<br />

Länderebene viel persönliches Porzellan zerschlagen worden sei und deshalb<br />

ein Aufschnüren des bisherigen Paketes kontraproduktiv wäre.<br />

Aufgrund eines persönlichen Gesprächs mit Herrn Justizminister Kutschaty war<br />

zu hören, dass er davon ausgeht, dass die Länder moderate Erhöhungen der<br />

Gerichtskosten einfordern würden, deren Höhe prozentual sich nicht von denen<br />

der Erhöhung für die <strong>Anwalt</strong>schaft unterscheiden wird.<br />

5. 5. Umsetzung Umsetzung Umsetzung des des Mediationsgesetzes<br />

Mediationsgesetzes<br />

Das Mediationsgesetz hat scheinbar für die <strong>Anwalt</strong>schaft einen Erfolg gebracht:<br />

Im gerichtlichen Verfahren gibt es nicht mehr die richterliche Mediation, die<br />

durch den Güterichter ersetzt worden ist. Nach Meinung des Unterzeichners<br />

bleibt eine gewisse Skepsis: Der Güterichter darf mediative Elemente einsetzen<br />

und wird dies auch tun.<br />

Dem Gespräch mit Herrn Justizminister Kutschaty war zu entnehmen, dass die<br />

Justiz nunmehr wieder verstärkt daran gehen wird, Richterinnern und Richter in<br />

der Mediationsausbildung zu qualifizieren für die Anwendung des<br />

Güterichtermodels.<br />

Im Ministerium ist eine Richterkommission eingesetzt, die Planungen zur<br />

zukünftigen Durchführung solcher Güterichterverfahren treffen soll. D. h. der<br />

Begriff ist geändert worden, das Verfahren bleibt jedoch voraussichtlich im<br />

Wesentlichen unverändert.<br />

Die Chance, hier ein gemeinsames Konzept für die Bereiche<br />

außergerichtlicher, gerichtlicher und gerichtsbegleitender Mediation<br />

herauszubilden, ist vertan worden.<br />

6. 6. Ein Ein weiteres weiteres Stichwort: Stichwort: Syndikusanwälte<br />

Syndikusanwälte<br />

Man hat sie gerne dabei, ca. geschätzte 30.000 Syndikusanwälte, die fleißig in<br />

die Kassen der Versorgungswerke einzahlen – sie sind eine wirtschaftliche<br />

Begehrlichkeit.<br />

Nun hat der DAV den Vorstoß gemacht, die Syndikusanwälte unter den<br />

Schutzschirm zu stellen, wie ihn alle Rechtsanwälte genießen. Es geht hier<br />

insbesondere um die Frage der Zeugnisverweigerungsrechte und den Schutz<br />

vor Beschlagnahme.<br />

Bietet man aber den Syndikusanwälten die gleichen Rechte wie den übrigen<br />

Anwälten, so kommen von dort Begehrlichkeiten auf, das bisherige Verbot, als<br />

Syndikusanwalt den eigenen Dienstherren zu vertreten, fallen zu lassen. Der<br />

Bund der Unternehmensjuristen arbeitet stark an diesem Thema. Was das<br />

bedeuten würde, ist klar: Aufträge von mittelständischen oder großen<br />

Unternehmen, die bisher die Rechtsvertretung über die eigenen Juristen nicht<br />

durchführen konnten, sondern zusätzlich Anwälte bezahlen mussten (obwohl<br />

die Schriftsätze fast druckreif in den Unternehmen vorbereitet wurden), könnten<br />

dem allgemeinen <strong>Anwalt</strong>smarkt verloren gehen.<br />

7. 7. <strong>Anwalt</strong>liche <strong>Anwalt</strong>liche Zusammenschlüsse<br />

Zusammenschlüsse<br />

Bei den Rechtsformen anwaltlicher Zusammenschlüsse macht die<br />

Bundesrechtsanwaltskammer neue Vorschläge. Es geht um die<br />

Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung, die eingerichtet werden<br />

soll. Dabei lautet der BRAK-Vorschlag auch dahingehend, die<br />

interprofessionelle Zusammenarbeit mit anderen Berufen auszudehnen, was<br />

zumindest durch die Kammer Hamm sehr kritisch begleitet wird.<br />

8. 8. Schlichtungsstelle Schlichtungsstelle Schlichtungsstelle Berlin<br />

Berlin<br />

Die Schlichtungsstelle in Berlin, geleitet durch die ehemalige<br />

Verfassungsrichterin, Frau Dr. Renate Jaeger berichtet, dass dort monatlich


5<br />

etwa 80 bis 100 Fälle eingehen. Im Wesentlichen sind dies<br />

Auseinandersetzungen in Gebührenfragen.<br />

Angesichts der Vielzahl der tatsächlich auftretenden anwaltlichen<br />

Inanspruchnahme bundesweit ist dies eine äußerst geringe Zahl, so dass die<br />

Qualität anwaltlicher Tätigkeit auch aus dem Blickwinkel der Bürger als<br />

durchweg positiv beurteilt werden darf.<br />

9. 9. Verbot Verbot zur zur Vertretung Vertretung widerstreitender widerstreitender widerstreitender Interessen<br />

Interessen<br />

Zum immer wiederkehrenden Thema „Wann liegt das Verbot zur Vertretung<br />

widerstreitender Interessen“ vor? Immer wieder sind die <strong>Anwalt</strong>sgerichte mit<br />

dieser Fragestellung beschäftigt. Für die Familienrechtler stellt sich diese Frage<br />

häufig dann, wenn die Unterhaltsinteressen von getrenntlebenden oder<br />

geschiedenen Ehegatten und die Unterhaltsansprüche der Kinder geregelt<br />

werden sollen. Was bei den Ansprüchen der Minderjährigen noch<br />

unproblematisch ist wird jedenfalls dann zum Problem, wenn die Kinder<br />

volljährig sind. Hier beginnt die Einstandspflicht beider Eltern für den<br />

Volljährigenunterhalt.<br />

Zum Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen gem. § 43a IV BRAO =<br />

BGH, Urteil <strong>vom</strong> 23.04.2012, AnwZ (Brfg) 35/11<br />

10. 10. Eine Eine weitere weitere weitere berufsrechtliche berufsrechtliche Entscheidung:<br />

Entscheidung:<br />

Verlust der <strong>Anwalt</strong>szulassung – was geschieht mit der Fachanwaltserlaubnis?<br />

Kann der <strong>Anwalt</strong> trotz Verlustes der Zulassung sich in seinem<br />

Fachanwaltsbereich weiter fortbilden und bei einer erneuten Beantragung der<br />

Zulassung auch zugleich den früheren Fachanwalt wieder aufleben lassen?<br />

Das sah der BGH anders. Das <strong>Anwalt</strong>sgericht entschied: <strong>Anwalt</strong> weg,<br />

Fachanwalt mit weg. Um eine Zulassung zum Fachanwalt zu erlangen, muss<br />

die Kollegin / der Kollege den gesamten Weg von Anfang an wieder neu<br />

beginnen: Fachanwaltskurs, Nachweis der Fälle usw.<br />

Untergang einer Fachanwaltsbezeichnung bei Widerruf der Zulassung ohne<br />

gesonderten Widerruf der Fachanwaltserlaubnis = BGH, Urteil <strong>vom</strong> 02.07.2012,<br />

AnwZ (Brfg) 57/11<br />

11. 11. Zulassung Zulassung zum zum Notar<br />

Notar<br />

Zum Thema der notariellen Fachprüfung ist zu berichten, dass sich zurzeit etwa<br />

350 Bewerber pro Jahr dieser Prüfung stellen. Die Durchfallquote liegt bei etwa<br />

15 bis 20 %. Die Notarkammer sieht dies als angemessen an.<br />

Mit Blick auf die europäische Ebene diskutieren die Notarkammern über die<br />

Frage der Niederlassungsfreiheit einerseits, wie der Dienstleistungsfreiheit<br />

andererseits.<br />

Niederlassungsfreiheit bedeutet, dass auch ausländische Notare grundsätzlich<br />

in Deutschland sich niederlassen können, sich dann aber dem rechtlichen<br />

System der deutschen Notare unterwerfen müssen, sie benötigen mithin die<br />

entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen.<br />

Dienstleistungsfreiheit dagegen bedeutet, dass auch jeder ausländische Notar<br />

seine Leistung anbieten dürfte, ohne sich dem innerstaatlichen Recht anpassen<br />

zu müssen.<br />

Deshalb wollen auch vor dem Gesichtspunkt Europa die Notarkammern nur die<br />

Niederlassungsfreiheit anerkennen, nicht aber die absolute<br />

Dienstleistungsfreiheit.<br />

Die Niederländer haben es vorgemacht: Dort sind praktisch in allen Bereichen<br />

Regelungen für die Notare entfallen. Die Folge ist, dass Notarbeurkunden dort<br />

zu Dumpingpreisen angeboten werden („Ihr Kaufvertrag bei uns, egal welcher<br />

Gegenstandswert: 250 €“). So oder so ähnlich werben zurzeit die<br />

niederländischen Notare um ihre Kunden.


12. 12. Elektronischer Elektronischer Rechtsverkehr<br />

Rechtsverkehr<br />

6<br />

Das Thema elektronischer Rechtsverkehr ist inzwischen in aller Munde.<br />

Geplant ist eine weitgehende Umsetzung bis 2017. Davor stehen sicherlich<br />

noch viele Fragezeichen.<br />

Wer inzwischen als Notar die Annehmlichkeiten und die Geschwindigkeit des<br />

elektronischen Rechtsverkehrs im Handelsregister und im Grundbuchrecht<br />

genießt, wird sich als <strong>Anwalt</strong> dem Zukunftsprojekt „elektronischer<br />

Rechtsverkehr“ sicherlich nicht verschließen wollen.<br />

Dass die Umsetzung noch viele Hindernisse mit sich bringt, liegt auf der Hand.<br />

Es geht ja auch um Fragen, ob man für jedes Bundesland ein eigenes<br />

elektronisches Postfach unterhalten muss und viele andere Detailfragen mehr.<br />

War zunächst die Justiz Vorreiter für die Idee des elektronischen<br />

Rechtsverkehrs, so haben sich jetzt die <strong>Anwalt</strong>sverbände inzwischen des<br />

Themas angenommen. Nun muss allerdings die Justiz wieder auf die Bremse<br />

treten, weil sie mit der Umsetzung des <strong>Anwalt</strong>tempos nicht klar kommt.<br />

Der Landesverband wird sich des Themas auf dem nächsten<br />

Landesverbandtags annehmen, der im Zeichen und unter der Überschrift:<br />

„Elektronischer Rechtsverkehr“ stehen wird.<br />

13. 13. Rechtsschutzversicherung Rechtsschutzversicherung und und freie freie <strong>Anwalt</strong>swahl<br />

<strong>Anwalt</strong>swahl<br />

Die RAK München liegt in einer gerichtsstreitigen Auseinandersetzung mit der<br />

HUK Coburg Rechtschutzversicherungs-AG vor den <strong>Anwalt</strong>sgerichten.<br />

Hintergrund ist, dass die HUK-Coburg Rechtsschutzversicherung<br />

Prämienvorteile bietet für den Kunden, der von der Rechtsschutzversicherung<br />

empfohlene Anwälte aufsucht. Die Kammer München sieht darin einen Verstoß<br />

gegen die freie <strong>Anwalt</strong>swahl. Das Oberlandesgericht Bamberg hat<br />

entsprechend zu Gunsten der Kammermeinung entschieden. Die<br />

Angelegenheit geht nunmehr in die Revision zum Bundesgerichtshof.<br />

14. 14. Wahlmodus Wahlmodus der der Kammerwahlen<br />

Kammerwahlen<br />

Die Rechtsanwaltskammern diskutieren zurzeit die Frage ihrer demokratischen<br />

Legitimation. Fakt ist, dass die Kammerversammlungen und die<br />

Vorstandswahlen von lediglich 1 – 2 % der Kolleginnen und Kollegen der<br />

gesamten Kammer besucht werden.<br />

Zurzeit sind nur diejenigen Kolleginnen und Kollegen zur Stimmenabgabe<br />

berechtigt, die persönlich an der Kammerversammlung teilnehmen. Muss zur<br />

breiteren Legitimation ein Briefwahlrecht begründet werden?<br />

Die Diskussion hat gerade erst begonnen.<br />

15. 15. Westfälische Westfälische Notarkammer Notarkammer zur zur Stellungnahme Stellungnahme des des DAV DAV zum<br />

zum<br />

<strong>Anwalt</strong>snotariat <strong>Anwalt</strong>snotariat (Verf. RA. u. Notar E. Eisel)<br />

Die im <strong>Anwalt</strong>sBlatt 8+9/2012 veröffentlichten Thesen des Vorstands des DAV<br />

zur Zukunft des <strong>Anwalt</strong>snotariats haben zu einer heftigen Diskussion im<br />

Vorstand der Westfälischen Notarkammer geführt. Einstimmig hat sich der<br />

Vorstand gegen die Thesen zur Einbeziehung des Notariats in die<br />

Dienstleistungs- und die Berufsqualifikationsrichtlinie ausgesprochen; die<br />

zutreffenden Erwägungen im Beschluss des BVerfG <strong>vom</strong> 19. Juni 2012 zur<br />

notariellen DienstO wurden zustimmend zur Kenntnis genommen. Bei nur einer<br />

Enthaltung wurde die Interpretation des Urteils des EuGH <strong>vom</strong> 24. Mai 2011<br />

innerhalb des Thesenpapiers des DAV nicht geteilt.<br />

Der Vorstand der Westfälischen Notarkammer hat bedauert, dass dieses<br />

Thesenpapier zum <strong>Anwalt</strong>snotariat durch die Veröffentlichung im <strong>Anwalt</strong>sBlatt<br />

an die juristische – und auch politische – Öffentlichkeit gerichtet wurden, ohne


7<br />

dass zuvor eine inhaltliche Diskussion mit den Vertretern des Nurnotariats<br />

geführt wurde. Einstimmig wird das einheitliche Auftreten des Notariats in<br />

Deutschland unabhängig von der jeweiligen Notariatsform befürwortet.<br />

Von dem den hiesigen Bereich vertretenden Mitglied des Vorstands der<br />

Westfälischen Notarkammer wird befürwortet, die o.a. Thesen des DAV auch<br />

inhaltlich vor Ort zu diskutieren.<br />

16. 16. Berichte Berichte aus aus der der Notarkammer Notarkammer (Verf. RA. u. Notar E. Eisel)<br />

16.1 Notarkosten<br />

Der vorstehend unter 3.2 geäußerte Optimismus bezüglich der Ablösung der<br />

KostO durch ein neues Gerichts- und NotarkostenG zum 1. Juli 2013 wird in<br />

der Notarkammer nicht geteilt; es bestehen offenbar immer noch große<br />

Differenzen insbesondere bezüglich der Interessen der Länder, in diesem<br />

Gesetzespaket – dem 2. KostRMoG – auch eine Anhebung der (den Ländern<br />

zufließenden Gerichtskosten) durchzusetzen. Die <strong>Anwalt</strong>skollegInnen seien<br />

allerdings daran erinnert, dass die letzte Erhöhung der Notarkosten im Jahre<br />

1986 erfolgt war!<br />

Falls die „neue KostO“ kommen sollte, würde es – ebenso wie GKG und RVG<br />

usw. – auch ein (sogar 5stelliges!) Kostenverzeichnis erhalten. Schönheitsfehler<br />

dabei wäre allerdings, dass dieses keinen Auffangtatbestand wie § 147 Abs. 2<br />

KostO enthalten soll; für notarielle Tätigkeiten, welche nicht im<br />

Kostenverzeichnis aufgeführt sind, gäbe es dann auch keine Gebühren. Die<br />

Westfälische Notarkammer hat sich darauf vorbereitet, nach der<br />

Verabschiedung des Gesetzes rechtzeitig Fortbildungen für Notarinnen und<br />

Notare und deren MitarbeiterInnen anzubieten.<br />

16.2 Elektronischer Rechtsverkehr<br />

Die vorstehend unter 11. angeführte „Annehmlichkeit und Geschwindigkeit“ des<br />

Elektronischen Rechtsverkehrs kann notariellerseits nicht bestätigt werden.<br />

Einerseits bereitet das auf Java basierende EGVP der Länder immer wieder<br />

technische Schwierigkeiten. Die von der BNotK vorgesehene Möglichkeit des<br />

Datenversands direkt von X-Notar wird nur das Versenden, nicht aber den<br />

Empfang der Eintragungsbenachrichtigungen und sonstigen Mitteilungen von<br />

den Gerichten erleichtern. Auch der in etwas weiterer Zukunft drohende Zwang,<br />

alle Anträge zum Grundbuchamt – wie bereits zum Handelsregister – nur noch in<br />

qualifiziert elektronischer Form einzureichen, wird vorläufig zu einem<br />

Flickenteppich und auch zu großem technischen Durcheinander führen. Zur<br />

Beruhigung: Die Pilotprojekte des Landes NRW zur Einführung des<br />

Elektronischen Rechtsverkehrs im Grundbuchrecht sind für nicht absehbare<br />

Zeit auf Eis gelegt.<br />

Hierzu auch noch folgender Hinweis: Datenspeicherungen in Internetcloud oder<br />

Dropbox sind unzulässig. Im Notariat erfordert ein E-Mail-Verkehr das<br />

ausdrückliche Einverständnis aller Beteiligten – nur die Anweisung von<br />

Maklern/Banken, einen Entwurf per E-Mail zu schicken, stellt einen Verstoß<br />

gegen die notarielle Verschwiegenheitspflicht dar.<br />

16.3 Nachwehen der Berliner Schrottimmobilienaffäre<br />

Als Konsequenz aus der Berliner Schrott-Immobilien-Affäre (mit Rücktritt eines<br />

hierein verwickelten frisch ernannten Justizsenators) droht eine für alle<br />

Notariate unerträgliche Verschärfung durch folgende Ergänzung des § Abs. 2 a<br />

BeurkG: „Der beabsichtigte Text (ROHENTWURF) soll dem Verbraucher in der<br />

Regel durch den Notar (und nicht durch einen Dritten) KOSTENFREI zur<br />

Verfügung gestellt werden“ – die Hervorhebungen sind <strong>vom</strong> Verfasser, der<br />

bislang noch nie einen Rohentwurf ausgehändigt hat und eigentlich für seine<br />

Amtstätigkeit auch gern Kosten erhielte).


16.4 Zugang zum <strong>Anwalt</strong>snotariat<br />

8<br />

Wegen des Ausscheidens von 6 Notaren im Jahre 2012 sowie zwei<br />

bedauerlichen Todesfällen wird damit zu rechnen sein, dass in den folgenden<br />

Jahren auch im Amtsgerichtsbezirk Bochum wieder Notarstellen<br />

ausgeschrieben werden. Interessierte sollten sich daher rechtzeitig um die<br />

Teilnahme an Kursen zur Vorbereitung auf die Notarielle Fachprüfung (nach<br />

§§ 7 a ff BNotO) kümmern.<br />

Hierzu folgender Hinweis: Der Newsletter der Westfälischen Notarkammer ist<br />

eigentlich nur für Notarinnen und Notare bestimmt. Auf begründeten Antrag<br />

(z.B. wegen der vorgesehenen Vorbereitung auf die Notarielle Fachprüfung)<br />

können auch RechtsanwältInnen in den Verteiler aufgenommen werden.<br />

16.5 Symposium der Westfälischen Notarkammer<br />

Voraussichtlich Ende April 2013 wird das nächste Symposium der<br />

Westfälischen Notarkammer stattfinden zum Thema Grundstücksrecht;<br />

Schwerpunkte werden voraussichtlich sein das Wohnungseigentums- und das<br />

Erbbaurecht.<br />

17. 17. Neue Neue Entscheidungen Entscheidungen zur zur KostO KostO (Verf. RA. u. Notar E. Eisel)<br />

Der <strong>Bochumer</strong> <strong>Anwalt</strong>- & Notarverein erhält freundlicherweise <strong>vom</strong><br />

Bezirksrevisor des Landgerichts Bochum regelmäßig neue – z.T. noch<br />

unveröffentlichte - Entscheidungen zum Kostenrecht zur Verfügung gestellt. Wir<br />

möchten die Notariate daher hiermit auf die folgenden Entscheidungen<br />

hinweisen:<br />

Beschluss des BGH <strong>vom</strong> 26. Juli 2012 – V ZB 288/11 – zur Frage einer Gebühr<br />

gemäß § 147 Abs. 2 KostO für die Überwachung der Löschung einer<br />

Auflassungsvormerkung: Hiernach fällt zwar bei einem vorsorglichen<br />

Löschungsantrag für eine einzutragende Auflassungsvormerkung eigentlich<br />

eine Gebühr gemäß § 147 Abs. II KostO an; diese muss aber wegen § 16<br />

KostO außer Ansatz bleiben, da eine derartige Vertragsgestaltung eine<br />

unrichtige Sachbehandlung darstellt.<br />

Beschluss des OLG Hamm <strong>vom</strong> 31. Mai 2012 – 15 W 687/10 – zur Frage des<br />

Entstehens einer Gebühr nach § 147 Abs. 2 KostO für die Fertigung der<br />

Gesellschafterliste: Das OLG Hamm bestätigt nunmehr die auch <strong>vom</strong> BGH<br />

vertretene Auffassung, wonach das Entstehen einer Gebühr nach § 147 Abs. 2<br />

KostO für die Erstellung und das Einreichen einer Gesellschafterliste bejaht<br />

wird; für die Bescheinigung nach § 40 Abs. 2 GmbHG fällt dagegen keine<br />

zusätzliche Gebühr gemäß § 50 Abs. 1 Satz 1 KostO an.<br />

18. 18. Eine Eine Bitte Bitte und und ein ein Arbeitshinweis Arbeitshinweis des des Amtsgerichts<br />

Amtsgerichts<br />

Frau Richterin am Amtsgericht Stockmann bittet:<br />

Zum einen wünschen wir uns eine Verringerung des Fax-Aufkommens. Faxe<br />

mögen zur Wahrung von gesetzlichen Fristen notwendig werden. Wir finden<br />

aber auch häufig die Situation, dass einfache Schriftsätze zur Stellungnahme in<br />

einem laufenden Verfahren, z.T. mit umfangreichen Anlagen, gefaxt werden<br />

und anschließend noch im Original in die Akte gelangen. Da wir aufgrund eines<br />

Erlasses des OLG gehalten sind, Faxe und Originale abzuheften und<br />

aufzubewahren, macht uns dies die Akte sehr dick. Hierdurch können im<br />

Übrigen auch unnötige Kosten für die Beteiligten ausgelöst werden.<br />

Zum anderen finden wir in den FGG Verfahren des Familienrechts (Sorgerecht<br />

und Umgangsrecht) inzwischen die Situation vor, dass wir in der Regel<br />

mindestens vier Verfahrensbeteiligte haben, nämlich zwei Kindeselternteile,<br />

das Jugendamt und einen Verfahrensbeistand. Alle diese Beteiligten müssen<br />

im gesamten laufenden Verfahren von allen laufenden Schriftsätzen


9<br />

Abschriften erhalten. Daher die Bitte, in familiengerichtlichen FGG Verfahren<br />

mindestens vier Abschriften beizufügen und über diese Notwendigkeit auch das<br />

zuständige Büropersonal zu informieren.<br />

Wenn umgekehrt von Seiten der <strong>Anwalt</strong>schaft über die Zusammenarbeit in<br />

familiengerichtlichen Verfahren Gesprächsbedarf besteht, stehe ich als<br />

Ansprechpartnerin gerne zur Verfügung.<br />

19. 19. Für Für Ihren Ihren Stationsreferendar: Stationsreferendar: www.assessor<br />

www.assessor-examen.de<br />

www.assessor<br />

www.assessor examen.de examen.de<br />

Ab November 2012 bietet die Deutsche <strong>Anwalt</strong>akademie einen<br />

Klausurenfernkurs für Rechtsreferendare zur Vorbereitung auf die zweite<br />

juristische Staatsprüfung an. Die Teilnehmer des Kurses erhalten monatlich<br />

zwei Klausuren, die sie eigenständig bearbeiten und zur Korrektur an die DAA<br />

senden können. Neben der Korrektur erhalten die Referendare eine<br />

ausführliche Musterlösung und eine Online-Besprechung über einen<br />

Internetseminarraum. Sechs Monate der Kursgebühren werden auf den<br />

späteren Besuch eines Fachanwaltslehrganges der DAA angerechnet.<br />

Abgerundet wird der Kurs durch einen kostenfreien Zugang zu Juris-DAV. Bitte<br />

infomieren Sie Ihren Stationsreferendar.<br />

20. 20. Termine!!! Termine!!! Termine!! Termine!! Termine!!<br />

Termine!!<br />

• Kammerversammlung der Rechtsanwaltskammer und Notarkammer<br />

Hamm: 17. April 2013<br />

Gastredner wird Herr Metin Tolan sein, Verfasser des Buches:<br />

„So werden wir Weltmeister“<br />

• Landesverbandstag des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen im<br />

Deutschen <strong>Anwalt</strong>verein: 27./28. April 2013, voraussichtlich in der<br />

Justizakademie in Recklinghausen<br />

(im Internet: http://nrw.lv.dav.de/)<br />

• Landesverbandstag 2013<br />

Elektronischer Rechtsverkehr in NRW – Realität oder Fiktion?<br />

21. 21. Liste Liste Liste der der Anwälte Anwälte für für Opferrechte<br />

Opferrechte<br />

Die ARGE Sozialrecht im DAV hat eine Untergruppe Anwälte für Opferrechte<br />

gegründet, in denen Anwälte der verschiedenen Fachrichtungen aktiv sind.<br />

Eine erste Aufgabe soll sein, eine Liste aller Anwälte, die in diesem Bereich<br />

tätig sind – ähnlich der Pflichtverteidigerliste – aufzustellen. Dies können auch<br />

Kolleginnen und Kollegen sein, die in opferrechtsrelevanten Schnittstellen tätig<br />

sind. Denkbar sind Anwälte aus dem Bereich des Familienrechts, des<br />

Sozialrechts oder des Strafrechts.<br />

Bei Interesse bitte eine kurze E-Mail an die hiesige Geschäftsstelle:<br />

info@bochumer-anwaltverein.de<br />

22. 22. Aus Aus Aus der der Rubrik Rubrik das das „Allerletzte“<br />

„Allerletzte“<br />

Vor wenigen Wochen wurde in Münster ein Strafverteidiger in einem<br />

Steuerstrafverfahren vor laufenden Kameras in einer Verhandlungspause vor<br />

dem Gerichtssaal in Handschellen gelegt und vorläufig festgenommen.<br />

(Hintergrund des materiellen Vorwurfes war es, dass dieser Strafverteidiger<br />

einem Zeugen für dessen bestimmtes Aussageverhalten 50.000 € angeboten<br />

haben soll).<br />

Die Art und Weise wie die Staatsanwaltschaft Münster dies gehandhabt hat ist<br />

auf massive Kritik gestoßen. So soll von Seiten der zuständigen Staatsanwälte<br />

aus die Presse für den nämlichen Tag informiert worden sein mit dem Hinweis,<br />

man möge sich vor Sitzungssaal .... in dem Wirtschaftsstrafverfahren....


10<br />

einfinden, dort werde man etwas erleben. Der Münsteraner <strong>Anwalt</strong>verein und<br />

die Kammer haben sofort reagiert und auf das schärfste protestiert. Auch die<br />

Generalstaatsanwaltschaft reagierte umgehend. Eine Entschuldigung seitens<br />

der leitenden Oberstaatsanwältin liegt dem Münsteraner <strong>Anwalt</strong>verein<br />

inzwischen vor.<br />

23. 23. Zum Zum Zum gute guten gute n Schluss:<br />

"Die Justiz wird immer weiblicher" (WAZ - Bochum <strong>vom</strong> 29.Okt.2012)<br />

Untertitel: Die Anzahl der Frauen in den <strong>Bochumer</strong> Behörden nimmt<br />

kontinuierlich zu. Die zahlenmäßige Übermacht der Männer wird vielleicht bald<br />

fallen.<br />

Was Sie schon immer über Frauen in der Juristerei wissen wollten - 5 Fakten:<br />

1. Knapp jeder dritte <strong>Anwalt</strong> ist eine Anwältin (Stand:2011);<br />

2. 38 Prozent der Richter und 41 Prozent der Staatsanwälte in<br />

Deutschland sind Frauen (Stand:2011);<br />

3. Fast jede dritte Jurastudentin fällt durchs 1. Examen, aber nur jeder<br />

vierte Jurastudent (Stand: 2010)<br />

4. 54 Prozent aller deutschen Jurastudenten sind weiblich<br />

5. Der Anteil der Jurastudentinnen ist seit den frühen 1960er Jahren auf<br />

das Fünffache gestiegen; der Frauenanteil in den juristischen Berufen<br />

ist in den letzten 20 Jahren auf weit mehr als das Doppelte gestiegen.<br />

24. 24. 24. Neue <strong>Mitglieder</strong> <strong>Mitglieder</strong> des <strong>Bochumer</strong> <strong>Bochumer</strong> <strong>Anwalt</strong> <strong>Anwalt</strong>- <strong>Anwalt</strong><br />

& & Notarvereins<br />

Notarvereins<br />

Wir freuen uns, folgende Kolleginnen und Kollegen seit dem 01.01.2012 als<br />

neue <strong>Mitglieder</strong> des <strong>Bochumer</strong> <strong>Anwalt</strong>- & Notarvereins begrüßen zu können:<br />

Frau Rechtsanwältin Martina Baars Baars-Böttcher<br />

Baars<br />

Böttcher<br />

Wattenscheider Hellweg 143, 44867 Bochum<br />

Frau Rechtsanwältin Sabine Conle<br />

Bonifatiusstraße 1 a, 44892 Bochum, Kanzlei: Rogalla<br />

Herrn Rechtsanwalt Javier Javier Davila Cano<br />

Alleestraße 80, 44793 Bochum, Kanzlei: Welkoborsky & Partner<br />

Frau Rechtsanwältin Jennifer Engelmeier<br />

Lambertistr. 4, 45964 Gladbeck<br />

Herrn Rechtsanwalt Michael Michael Englert<br />

Englert<br />

Hellweg 2, 44787 Bochum, Kanzlei: Dr. Ulbrich & Kaminski<br />

Frau Rechtsanwältin Catrin Catrin Güttel<br />

Güttel<br />

Blankensteiner Str. 27, 44797 Bochum<br />

Herrn Rechtsanwalt Bastian Bastian Junghölter Junghölter<br />

Junghölter<br />

Christstraße 25, 44787 Bochum, Kanzlei: Dr. Geyer & Borchert<br />

Herrn Rechtsanwalt Stephan Stephan Kämpchen<br />

Massenbergstraße 17, 44787 Bochum, Kanzlei: Dr. Eick & Partner<br />

Herrn Rechtsanwalt Christian Christian Ka Karpus Ka<br />

rpus<br />

Freiligrathstr. 5, 44791 Bochum<br />

Herrn Rechtsanwalt Martin Martin Georg Georg Köster<br />

Springorumallee 2, 44795 Bochum, Kanzlei: Dr. Sachsenhauser & Partner<br />

Frau Rechtsanwältin Vedrana Konculic<br />

Pelmannstraße 57, 45131 Essen<br />

Herrn Rechtsanwalt Stefan Stefan Stefan Lack Lack


Humboldtstraße 70, 44787 Bochum<br />

Herrn Rechtsanwalt Markus Markus Lewe<br />

Uhlandstraße 52, 44791 Bochum<br />

Herrn Rechtsanwalt Daniel Daniel Daniel Neubauer<br />

Bongardstraße 23, 44787 Bochum, Kanzlei: Neubauer & Wahnfried<br />

Frau Rechtsanwältin Daniela Evrim Öndül<br />

Rechener Str. 5, 44787 Bochum, Kanzlei: Kanzlei für Arbeitsrecht KAFAR<br />

11<br />

Herrn Rechtsanwalt Moritz Moritz Schroeder<br />

Springorumallee 2, 44795 Bochum, Kanzlei: Dr. Sachsenhauser Rechtsanwälte<br />

Herrn Rechtsanwalt Dominik Dominik Schürmann<br />

Massenbergstraße 17, 44787 Bochum<br />

Herrn Rechtsanwalt Marc Marc Strüder<br />

Kortumstraße 100, 44787 Bochum, Kanzlei: Klostermann Rechtsanwälte<br />

Frau Rechtsanwältin Melanie Melanie Tewes Tewes<br />

Steinring 45 a, 44789 Bochum Kanzlei: Zimmer & Bregenhorn-Wendland<br />

Frau Rechtsanwältin Meryem Meryem Türker Türker-Elbüstü<br />

Türker<br />

Elbüstü<br />

Kortumstraße 111, 44787 Bochum, Kanzlei: Fischer & Türker-Elbüstü<br />

Herrn Rechtsanwalt Marcel Marcel Wahnfried<br />

Bongardstraße 23, 44787 Bochum, Kanzlei: Neubauer & Wahnfried<br />

Herrn Rechtsanwalt Jörg Jörg Jörg Wünnenberg<br />

Bongardstraße 2, 44787 Bochum, Kanzlei: Witteler & Wünnenberg<br />

Wir wünschen allen neu zugelassenen Kolleginnen und Kollegen einen<br />

erfolgreichen Start und im Übrigen eine konstruktive Zusammenarbeit!<br />

Widder<br />

Rechtsanwalt<br />

Vorsitzender<br />

Verfasser Verfasser Verfasser Verfasser der der der der Punkte Punkte Punkte Punkte 1, 1, 1, 1, 3----14., 33<br />

3 14., 14., 14., 17.----24. 17. 17. 17. 24. 24. 24. RA. RA. RA. RA. Widder, Widder, Widder, Widder, Punkt Punkt Punkt Punkt 2. 2. 2. 2. RA. RA. RA. RA. u. u. u. u. Notar Notar Notar Notar Otto, Otto, Otto, Otto, der der der der Punkte Punkte Punkte Punkte 15.----17. 15. 15. 15. 17. 17. 17.<br />

RA. RA. RA. RA. u. u. u. u. Notar Notar Notar Notar E. E. E. E. Eisel Eisel Eisel Eisel<br />

Impressum<br />

<strong>Bochumer</strong> <strong>Anwalt</strong>- & Notarverein e.V.<br />

Vorsitzender<br />

Rechtsanwalt Jürgen Widder<br />

Viktoriastraße 14, 44787 Bochum<br />

Tel.: 0234 – 912 9055 FAX: 0234 – 912 9057<br />

www.bochumer-anwaltverein.de<br />

info@bochumer-anwaltverein.de


ERBRECHT<br />

ERBRECHT<br />

ERBRECHT<br />

12<br />

<strong>Bochumer</strong> <strong>Bochumer</strong> <strong>Anwalt</strong> <strong>Anwalt</strong>- <strong>Anwalt</strong> & & Notarverein Notarverein e.V.<br />

e.V.<br />

Fortbildungsveranstaltungen<br />

Fortbildungsveranstaltungen<br />

Freitag, Freitag, 23. 23. 23. November November 2012 2012 „Verzichtserklärungen im Erbrecht“<br />

Referent: Rüdiger Gockel, Beckum<br />

Rechtsanwalt und Notar<br />

Ort: Tagungsraum II<br />

der Ruhr-Universität Bochum<br />

Zeit: 13.00 Uhr – 19.00 Uhr<br />

Teilnehmerbeitrag: 120,00 €<br />

VERKEHRSRECHT<br />

VERKEHRSRECHT<br />

Freitag, Freitag, 5. 5. Dezember Dezember 2012 2012<br />

„Neueste „Neueste Rechtsprechung<br />

Rechtsprechung<br />

zum zum Sach Sach- Sach und und Personenschaden“<br />

Personenschaden“<br />

Referent: Prof. Dr. Rainer Heß, Bochum<br />

Fachanwalt für Verkehrsrecht<br />

Ort: <strong>Anwalt</strong>zimmer A 35<br />

im Amtsgericht Bochum<br />

Zeit: 14.30 Uhr – 17.30 Uhr<br />

Teilnehmerbeitrag: 30,00 €<br />

GEWERBLICHES GEWERBLICHES MIETRECHT<br />

MIETRECHT<br />

Montag, Montag, 28. 28. Januar Januar Januar 2013<br />

2013<br />

„Schriftform „Schriftform und und Kündigung Kündigung des<br />

des<br />

gewerblichen gewerblichen Mietvertrages Mietvertrages mit<br />

mit<br />

kurzer kurzer Einführung Einführung in in das<br />

das<br />

Gewerbliche Gewerbliche Gewerbliche Mie Mietrecht“ Mie Mietrecht“<br />

trecht“<br />

Referent: Dr. Jürgen Pogrzeba<br />

Richter am Oberlandesgericht Hamm<br />

Ort: Tagungsraum II<br />

der Ruhr-Universität Bochum<br />

Zeit: 13.00 Uhr – 19.00 Uhr<br />

Teilnehmerbeitrag: 120,00 €<br />

FAMILIENRECHT<br />

FAMILIENRECHT<br />

Die beiden insgesamt 10-stündigen Familienrechtsfortbildungen befinden sich<br />

in Planung.<br />

Die Einladungen zu den Veranstaltungen finden Sie auch unter www.bochumer-anwaltverein.de

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