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Nr. 19 - Tag der Ausgabe: 24.11.2010; 39. Jahrgang - Stadt Verl

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AMTSBLATT VERL<br />

AMTLICHES VERKÜNDUNGSBLATT DER STADT VERL<br />

<strong>39.</strong> <strong>Jahrgang</strong> <strong>Tag</strong> <strong>der</strong> <strong>Ausgabe</strong>: <strong>Verl</strong>, 24. November 2010 <strong>Nr</strong>. <strong>19</strong><br />

B e k a n n t m a c h u n g<br />

Sitzung des Rates <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Verl</strong> Seite 89<br />

Bekanntmachung des Beschlusses über die 11. Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes<br />

<strong>Nr</strong>. 2 „Bornholte-Bahnhof“ Seite 90<br />

Bekanntmachung über die Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung <strong>der</strong> Genossenschaft des<br />

gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Bornholte II Seite 91<br />

Am Montag, dem 29. November 2010, findet um 18:30 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses <strong>Verl</strong> die Sitzung des Rates<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Verl</strong> statt.<br />

<strong>Tag</strong>esordnung<br />

Ö f f e n t l i c h e S i t z u n g<br />

1. Mitteilungen und Anregungen<br />

2. Breitbandversorgung in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Verl</strong><br />

3. Erweiterung und energetische Sanierung <strong>der</strong> Grundschule St. Georg in Sürenheide<br />

hier: Vorstellung <strong>der</strong> überarbeiteten Planung<br />

N i c h t ö f f e n t l i c h e S i t z u n g<br />

4. Vergabe des Auftrages zur Breitbandversorgung im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Verl</strong><br />

5. Grundstücksangelegenheiten<br />

5.1 Vergabe eines Baugrundstückes in <strong>Verl</strong>-Kaunitz<br />

6. Mitteilungen und Anregungen<br />

<strong>Verl</strong>, den 22.11.2010<br />

Paul Hermreck<br />

Bürgermeister


90 Amtsblatt <strong>Verl</strong> <strong>19</strong>/2010, <strong>Tag</strong> <strong>der</strong> <strong>Ausgabe</strong>: <strong>Verl</strong>, den <strong>24.11.2010</strong><br />

B e k a n n t m a c h u n g des Beschlusses über die 11. Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 2 „Bornholte-Bahnhof“<br />

Der Rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Verl</strong> hat in <strong>der</strong> Sitzung am 08.11.2010 folgenden Beschluss über die 11. Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes<br />

<strong>Nr</strong>. 2 „Bornholte-Bahnhof“ gefasst:<br />

„Der Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 2 ‚Bornholte-Bahnhof‘ wird wie folgt geän<strong>der</strong>t:<br />

Auf den Grundstücken Gemarkung Bornholte, Flur 7, Flurstücke 1477 und 1664, sind auch eingeschossige Wohngebäude mit<br />

Flachdach zulässig. Die bebaubare Fläche auf dem Flurstück 1477 wird entsprechend dem vorgelegten Deckblatt erweitert.<br />

Die auf <strong>der</strong> Parzelle 1477 festgesetzte Erschließungsfläche wird aufgehoben.<br />

Diese Bebauungsplanän<strong>der</strong>ung wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“<br />

Die Bebauungsplanän<strong>der</strong>ung bezieht sich auf den in <strong>der</strong> nachfolgend abgedruckten Skizze kenntlich gemachten Bereich.


Amtsblatt <strong>Verl</strong> <strong>19</strong>/2010, <strong>Tag</strong> <strong>der</strong> <strong>Ausgabe</strong>: <strong>Verl</strong>, den <strong>24.11.2010</strong> 91<br />

Diese Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes wird hiermit gem. § 10 BauGB bekannt gemacht.<br />

Der geän<strong>der</strong>te Bebauungsplan liegt ab sofort im Rathaus, Pa<strong>der</strong>borner Straße, Zimmer 220, zu je<strong>der</strong>manns Einsicht aus.<br />

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Bebauungsplanän<strong>der</strong>ung in Kraft.<br />

Gemäß § 215 BauGB wird auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung <strong>der</strong> <strong>Verl</strong>etzung von Vorschriften sowie auf die<br />

Rechtsfolgen hingewiesen. Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich<br />

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 <strong>Nr</strong>. 1 bis 3 beachtliche <strong>Verl</strong>etzung <strong>der</strong> dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,<br />

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche <strong>Verl</strong>etzung <strong>der</strong> Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans<br />

und des Flächennutzungsplans und<br />

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,<br />

wenn sie nicht innerhalb von eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Satzung schriftlich<br />

gegenüber <strong>der</strong> Gemeinde unter Darlegung des die <strong>Verl</strong>etzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.<br />

Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB wird auf Entschädigungspflichtige, Fälligkeit und Erlöschen <strong>der</strong> Entschädigungsansprüche hingewiesen.<br />

Nach § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 kann <strong>der</strong> Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39<br />

bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind.<br />

Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung <strong>der</strong> Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen<br />

beantragt.<br />

Gemäß § 44 Abs. 4 BauGB erlischt ein Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalen<strong>der</strong>jahres,<br />

in dem die in § 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des<br />

Anspruchs herbeigeführt wird.<br />

Ferner wird gemäß § 7 Abs. 6 <strong>der</strong> Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) darauf hingewiesen, dass<br />

eine <strong>Verl</strong>etzung von Verfahrens- und Formvorschriften <strong>der</strong> Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf<br />

eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,<br />

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,<br />

b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,<br />

c) <strong>der</strong> Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet o<strong>der</strong><br />

d) <strong>der</strong> Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Verl</strong> vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift<br />

und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.<br />

<strong>Verl</strong>, den <strong>19</strong>.11.2010<br />

Paul Hermreck<br />

Bürgermeister<br />

B e k a n n t m a c h u n g über die Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung <strong>der</strong> Genossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes<br />

Bornholte II<br />

Folgende Satzungsän<strong>der</strong>ung wurde am 24.03.2010 von <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft beschlossen; sie soll dem § 10 <strong>der</strong> Satzung<br />

vom 05.03.<strong>19</strong>81 zugeordnet werden:<br />

„Neuregelung <strong>der</strong> Vollmachtnutzung:<br />

Möchte ein/e Jagdgenoss/in auf einer Jahreshauptversammlung, insbeson<strong>der</strong>e bei <strong>der</strong> Neuverpachtungsversammlung, vertreten<br />

werden, muss dieser gemeinsam mit dem/r Vertreter/in (Vollmachtnehmer/in) das Vollmachtsformular (siehe Muster-Vollmacht)<br />

beim 1. o<strong>der</strong> 2. Vorsitzenden bis eine Woche vor <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung in Empfang nehmen und dieses vollständig<br />

ausfüllen unter Vorlage <strong>der</strong> Personalausweise; in begründeten Ausnahmefällen kann die Frist bis auf einen <strong>Tag</strong> vor dem<br />

Versammlungstermin reduziert werden. Nur diese Vollmachten werden bei <strong>der</strong> folgenden Mitglie<strong>der</strong>versammlung gewertet.“


92 Amtsblatt <strong>Verl</strong> <strong>19</strong>/2010, <strong>Tag</strong> <strong>der</strong> <strong>Ausgabe</strong>: <strong>Verl</strong>, den <strong>24.11.2010</strong><br />

Genehmigungsverfügung<br />

Die vorstehende in <strong>der</strong> Genossenschaftsversammlung am 24.03.2010 beschlossene Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft<br />

Bornholte II vom 04.01.<strong>19</strong>82, zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Genossenschaftsbeschluss vom 15.04.<strong>19</strong>99, wird von mir<br />

gemäß § 7 Abs. 2 LJG-NRW genehmigt.<br />

Gütersloh, den 04.11.2010<br />

Der Landrat des Kreises Gütersloh<br />

(Siegel) als untere staatliche Verwaltungsbehörde<br />

Im Auftrag<br />

Bekanntmachungsanordnung<br />

Dr. Schwentker<br />

Die vorstehende Genehmigung wird gemäß § 7 Abs. 2 LJG-NRW in Verbindung mit § 16 Abs. 1 <strong>der</strong> Satzung vom 26.09.<strong>19</strong>80<br />

öffentlich bekannt gemacht.<br />

Die genehmigte Satzung liegt in <strong>der</strong> Zeit vom 29.11.2010 bis 28.12.2010 im Rathaus <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Verl</strong> öffentlich aus.<br />

<strong>Verl</strong>, 18.11.2010<br />

Der Jagdvorstand:<br />

A. Hoppe<br />

(Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

Chr. Sielhorst Bernold Hoffknecht<br />

(Beisitzer) (Beisitzer)<br />

Herausgeber und Druck Der Bürgermeister in <strong>Verl</strong><br />

Das Amtsblatt <strong>Verl</strong> kann laufend o<strong>der</strong> einzeln bei <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Verl</strong>, Pa<strong>der</strong>borner Straße 5, <strong>Verl</strong>, bestellt o<strong>der</strong> abgeholt werden.<br />

Bezugspreis: Z. Z. kostenlos

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