09.06.2013 Aufrufe

Merkblatt zur Online-Abschreibung

Merkblatt zur Online-Abschreibung

Merkblatt zur Online-Abschreibung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Wert:<br />

Anzugeben ist der tatsächliche Wert der auszuführenden genehmigungspflichtigen Güter; dies gilt auch bei Ausfuhrgenehmigungen, die nach<br />

der Menge abzuschreiben sind. Zu berücksichtigen ist nur der Anteil der angemeldeten Güter, die von der Ausfuhrgenehmigung erfasst<br />

werden. Bei Ausfuhrgenehmigungen, die nach dem Wert abzuschreiben sind, ist eine Wertangabe größer „0“ erforderlich (Mindestwert: 1 €).<br />

Der Wert einer Ware oder eines Gutes ist das dem Empfänger in Rechnung gestellte Entgelt, in Ermangelung eines Empfängers oder eines<br />

feststellbaren Entgelts, der statistische Wert im Sinne der Vorschriften über die Statistik des grenzüberschreitenden Warenverkehrs (§ 4<br />

AWV).<br />

Maßeinheit:<br />

Enthält die angegebene Ausfuhrgenehmigung bei der betreffenden Güterposition eine auf Maßeinheiten bezogene mengenmäßige<br />

Begrenzung, ist die in der Ausfuhrgenehmigung genannte Maßeinheit anzugeben.<br />

Menge:<br />

Enthält die angegebene Ausfuhrgenehmigung bei der betreffenden Güterposition eine mengenmäßige Begrenzung, ist – in der vorgegebenen<br />

Maßeinheit – die <strong>zur</strong> Ausfuhr bestimmte Menge an ausfuhrgenehmigungsbedürftigen Gütern anzugeben.<br />

Welche Angaben bei den Positionsdaten im konkreten Einzelfall zwingend anzugeben sind, richtet sich nach der jeweiligen Genehmigungsart<br />

und der inhaltlichen Ausgestaltung der Einzelgenehmigung. Zwingend erforderliche Angaben sind in der Genehmigungscodierungsliste I0136<br />

(Einzelheiten <strong>zur</strong> Codierungsliste siehe Textziffer 12) mit „R“ [required – erforderlich] gekennzeichnet. Angaben zu den mit „N“ [non valid]<br />

gekennzeichneten Datenfeldern entfallen, Angaben zu den mit „O“ [optional] gekennzeichneten Datenfeldern sind dem Anmelder freigestellt.<br />

9. Wie wird elektronisch abgeschrieben?<br />

Ausfuhrgenehmigungen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), die der zollamtlichen <strong>Abschreibung</strong> bedürfen, werden<br />

elektronisch abgeschrieben. Die elektronische <strong>Abschreibung</strong> in ATLAS-Ausfuhr erfolgt nach den folgenden Grundsätzen:<br />

a) <strong>Abschreibung</strong> nach der Menge:

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!