Merkblatt zur Online-Abschreibung
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Wert:<br />
Anzugeben ist der tatsächliche Wert der auszuführenden genehmigungspflichtigen Güter; dies gilt auch bei Ausfuhrgenehmigungen, die nach<br />
der Menge abzuschreiben sind. Zu berücksichtigen ist nur der Anteil der angemeldeten Güter, die von der Ausfuhrgenehmigung erfasst<br />
werden. Bei Ausfuhrgenehmigungen, die nach dem Wert abzuschreiben sind, ist eine Wertangabe größer „0“ erforderlich (Mindestwert: 1 €).<br />
Der Wert einer Ware oder eines Gutes ist das dem Empfänger in Rechnung gestellte Entgelt, in Ermangelung eines Empfängers oder eines<br />
feststellbaren Entgelts, der statistische Wert im Sinne der Vorschriften über die Statistik des grenzüberschreitenden Warenverkehrs (§ 4<br />
AWV).<br />
Maßeinheit:<br />
Enthält die angegebene Ausfuhrgenehmigung bei der betreffenden Güterposition eine auf Maßeinheiten bezogene mengenmäßige<br />
Begrenzung, ist die in der Ausfuhrgenehmigung genannte Maßeinheit anzugeben.<br />
Menge:<br />
Enthält die angegebene Ausfuhrgenehmigung bei der betreffenden Güterposition eine mengenmäßige Begrenzung, ist – in der vorgegebenen<br />
Maßeinheit – die <strong>zur</strong> Ausfuhr bestimmte Menge an ausfuhrgenehmigungsbedürftigen Gütern anzugeben.<br />
Welche Angaben bei den Positionsdaten im konkreten Einzelfall zwingend anzugeben sind, richtet sich nach der jeweiligen Genehmigungsart<br />
und der inhaltlichen Ausgestaltung der Einzelgenehmigung. Zwingend erforderliche Angaben sind in der Genehmigungscodierungsliste I0136<br />
(Einzelheiten <strong>zur</strong> Codierungsliste siehe Textziffer 12) mit „R“ [required – erforderlich] gekennzeichnet. Angaben zu den mit „N“ [non valid]<br />
gekennzeichneten Datenfeldern entfallen, Angaben zu den mit „O“ [optional] gekennzeichneten Datenfeldern sind dem Anmelder freigestellt.<br />
9. Wie wird elektronisch abgeschrieben?<br />
Ausfuhrgenehmigungen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), die der zollamtlichen <strong>Abschreibung</strong> bedürfen, werden<br />
elektronisch abgeschrieben. Die elektronische <strong>Abschreibung</strong> in ATLAS-Ausfuhr erfolgt nach den folgenden Grundsätzen:<br />
a) <strong>Abschreibung</strong> nach der Menge: