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Merkblatt zur Online-Abschreibung

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Eine Ausfuhrgenehmigung wird nach Menge abgeschrieben, wenn<br />

• eine Ausfuhrgenehmigung keine Wertangabe größer „0“, jedoch eine Mengenangabe größer „0“ enthält oder<br />

• eine Ausfuhrgenehmigung eine Wertangabe größer „0“ und eine Mengenangabe größer „0“ enthält.<br />

b) <strong>Abschreibung</strong> nach Menge und Wert:<br />

Eine Ausfuhrgenehmigung wird ausnahmsweise nach Menge und Wert abgeschrieben, wenn eine Ausfuhrgenehmigung eine<br />

Wertangabe größer „0“ und eine Mengenangabe größer „0“ enthält und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)<br />

in der Ausfuhrgenehmigung vermerkt hat, dass die Angaben zum Wert des auszuführenden Gutes zusätzlich für die<br />

Genehmigungserteilung ausschlaggebend sind.<br />

c) <strong>Abschreibung</strong> nach dem Wert:<br />

Eine Ausfuhrgenehmigung wird nach dem Wert abgeschrieben, wenn die Ausfuhrgenehmigung eine Wertangabe größer „0“ und<br />

keine Mengenangabe größer „0“ enthält.<br />

In jedem Fall müssen bei der <strong>Abschreibung</strong> ausreichende (Rest)Kontingente der für die <strong>Abschreibung</strong> relevanten Menge bzw.<br />

des Werts vorliegen. Eine Überschreitung der abschreibungsrelevanten Menge/des abschreibungsrelevanten Werts bzw. der<br />

(Rest)menge/des (Rest)werts einer Ausfuhrgenehmigung ist nicht zulässig und deshalb Annahme verhindernd.<br />

Annahme und Überlassung der elektronischen Zollanmeldung können folglich in diesen Fällen auch nicht manuell erfolgen.<br />

10. Was ist bei der Ausfuhr in Teilsendungen zu beachten?<br />

Erfolgt die Abwicklung eines Ausfuhrgeschäfts in mehreren Teilsendungen und ist <strong>zur</strong> Ausfuhr eine Genehmigung erforderlich, die der<br />

zollamtlichen <strong>Abschreibung</strong> bedarf, ist der Anmelder verpflichtet, bei den Angaben <strong>zur</strong> Identifizierung der Genehmigung im Feld „Zusatz“ auf<br />

die Ausfuhr in Teilsendungen hinzuweisen („Teilsendung“). Die letzte Teilsendung ist als solche zu benennen.<br />

Bei der Ausfuhr in Teilsendungen kann es im Einzelfall (z. B. bei der Ausfuhr einer Fabrikationsanlage) erforderlich sein, eine Teilsendung mit<br />

der Menge "kleiner 1" <strong>zur</strong> elektronischen <strong>Abschreibung</strong> anzumelden. ATLAS-Ausfuhr ermöglicht bei allen in den Ausfuhrgenehmigungen

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