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Mitgliedsantrag “Sozialtarif” - VfL Osnabrück

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<strong>Mitgliedsantrag</strong><br />

Sozialtarif<br />

Vorteile für <strong>VfL</strong>-Mitglieder<br />

. 20,00 € Ermäßigung beim Kauf einer Jahresdauerkarte<br />

(ausgenommen bereits ermäßigte Karten)<br />

. Vorkaufsrecht auf Eintrittskarten bei Pokalspielen<br />

des <strong>VfL</strong> <strong>Osnabrück</strong>.<br />

Weitere Infos über Vorteile bei Partnern des <strong>VfL</strong> <strong>Osnabrück</strong><br />

und spezielle Mitglieder-Aktionen werden im Internet unter<br />

www.vfl.de und als Aushang in den Fanshops veröffentlicht.<br />

Jahresbeiträge<br />

Erwachsene 46,00 € (statt 92,00 €)<br />

Jugendliche 46,00 € (statt 65,00 €)<br />

(bis einschließlich 17 Jahre)<br />

Den Sozialtarif beantragen können:<br />

Schüler, Studenten, Schwerbehinderte, Arbeitssuchende, Rentner.<br />

Eine entsprechende Bescheinigung ist dem Antrag beizufügen und in<br />

folgenden zeitlichen Abständen erneut vorzulegen:<br />

Schüler, Schwerbehinderte und Rentner<br />

jährlich, spätestens jedoch 14 Tage vor Ablauf der Saison (30.06.)<br />

Studenten<br />

halbjährlich, spätestens 14 Tage vor dem 31.12. und dem 30.06. des Jahres<br />

Arbeitssuchende<br />

vierteljährlich, spätestens 14 Tage zum Quartalsende<br />

Sofern nicht bis spätestens 14 Tage vor Ablauf der Saison oder 14 Tage<br />

vor Ablauf des durch den Ermäßigungsgrund vorgegebenen Zeitpunktes<br />

der erneuten Vorlagefrist ein neuer Nachweis erbracht wird, lebt der<br />

Normaltarif wieder auf.<br />

Allgemeine Vertragsbedingungen<br />

1. Bei quartalsweiser Zahlung ist diese zum 01.07./01.10./01.01. und<br />

01.04. möglich, eine halbjährliche Zahlung ist zum 01.01. und 01.07.<br />

und eine jährliche Zahlung ist zum 01.07. eines Jahres möglich.<br />

2. Die Beitragszahlung erfolgt ausschließlich über Bankeinzug.<br />

3. Der Austritt aus dem Verein kann nur schriftlich unter Einbehaltung<br />

einer Frist von 3 Monaten zum 30.06. eines jeden Jahres erfolgen.<br />

Die Verpflichtung des ausscheidenden Mitgliedes zur Zahlung des<br />

Vereinsbeitrages bis zum 30.06. des Jahres bleibt bestehen.<br />

www.vfl.de


Ja, ich werde Mitglied!<br />

Hiermit beantrage ich die Mitgliedschaft beim <strong>VfL</strong> <strong>Osnabrück</strong> von 1899 e.V.<br />

in der Fußballabteilung zum Sozialtarif. Die Beitragsordnung und Vereinssatzung<br />

wird von mir anerkannt. Eine Bescheinigung über die Berechtigung<br />

zur Inanspruchnahme des Sozialtarifes liegt dem <strong>Mitgliedsantrag</strong> bei und<br />

wird von mir unaufgefordert in den erforderlichen Abständen vorgelegt.<br />

Sollte die Vorlage der Bescheinigung von mir nicht in der vorgegebenen Frist von 14<br />

Tagen vor Ablauf des die Ermäßigungsberechtigung betreffenden Zeitraumes eingereicht<br />

werden, verpflichte ich mich zur Zahlung des Normaltarifes.<br />

Vor- und Nachname<br />

Straße<br />

PLZ, Ort<br />

Telefon<br />

Unterschrift des Kontoinhabers<br />

Geburtsdatum<br />

eMail<br />

Grund für die Beantragung des Sozialtarifs:<br />

Schüler/in Student/in schwerbehindert<br />

arbeitssuchend Rentner/in (Bitte Bescheinigung beilegen!)<br />

Datum / Unterschrift des Antragstellers<br />

(bei Jugendlichen unter 18 Jahren Unterschrift des Erziehungsberechtigten)<br />

Einzug der Mitgliedsbeiträge per Bankeinzug :<br />

Hiermit ermächtige ich den <strong>VfL</strong> <strong>Osnabrück</strong> von 1899 e.V. widerruflich, die von mir zu entrichtenden<br />

Mitgliedsbeiträge bei Fälligkeit zu Lasten meines Kontos mittels Lastschrift einzuziehen.<br />

vierteljährlich<br />

für alle Ermäßigungsberechtigte<br />

möglich<br />

Kontoinhaber<br />

Kreditinstitut (genaue Bezeichnung)<br />

halbjährlich<br />

nur Schüler/Studenten,<br />

Schwerbeh. und Rentner<br />

Konto-Nr. BLZ<br />

Sozialtarif<br />

<strong>VfL</strong> <strong>Osnabrück</strong> von 1899 e.V.<br />

Scharnhorsterstr. 50 – 49084 <strong>Osnabrück</strong><br />

Telefon 0541/77087-0 – eMail: info@vfl.de<br />

www.vfl.de<br />

jährlich<br />

nur für Schüler, Schwerbehinderte<br />

und Rentner

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