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öffentliche Sitzung vom 03.04.2013 - Amt Mitteldithmarschen

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Die Tagesordnung wird wie folgt abgehandelt:<br />

Öffentlicher Teil<br />

1. Einwohnerfragestunde<br />

Seite 4<br />

Zu Beginn der Einwohnerfragestunde weist <strong>Amt</strong>svorsteher Rudolf Thode darauf hin, dass<br />

eine Diskussion bzw. Wortbeiträge zum Tagesordnungspunkt 5<br />

kommunalverfassungsrechtlich nicht zulässig sind. Sollten Fragen zu diesem Thema sein,<br />

bittet er die anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner diese zum jetzigen Zeitpunkt zu<br />

stellen.<br />

Es werden folgende konkrete Fragen gestellt:<br />

Es wird nachgefragt, ob den <strong>Amt</strong>sausschussmitgliedern die Regelung des Fusionsvertrages<br />

hinsichtlich des Sonderbestimmungsrechtes des ehemaligen <strong>Amt</strong>es Albersdorf, die<br />

Verwaltungsunterbringung betreffend, vorher bekannt gewesen sei.<br />

Dieses wird von <strong>Amt</strong>svorsteher Rudolf Thode bejaht.<br />

Des Weiteren wird danach gefragt, ob es regelmäßige Gespräche der Bürgermeister aus dem<br />

Bereich Meldorf-Land gibt und ob dieses nicht das Zusammengehörigkeitsgefühl im<br />

Ehrenamt stören könne.<br />

<strong>Amt</strong>svorsteher Rudolf Thode legt dar, dass die Treffen schon seit längerem nicht mehr<br />

stattgefunden haben.<br />

2. Genehmigung der Niederschrift der letzten Hauptausschusssitzung <strong>vom</strong> 06.03.2013<br />

Einwendungen gegen die Niederschrift liegen nicht vor und werden auch jetzt nicht erhoben.<br />

Die Niederschrift gilt damit als genehmigt.<br />

3. Stellungnahme zum Ergebnis der <strong>vom</strong> Gemeindeprüfungsamt durchgeführten<br />

überörtlichen Prüfung beim <strong>Amt</strong> <strong>Mitteldithmarschen</strong><br />

<strong>Amt</strong>svorsteher Rudolf Thode verweist auf die Vorlage der Verwaltung, die sich mit der<br />

Stellungnahme des <strong>Amt</strong>es <strong>Mitteldithmarschen</strong> zum Prüfungsbericht durch das<br />

Gemeindeprüfungsamt (GPA) der Kreise Dithmarschen und Steinburg beschäftigt. Er führt<br />

aus, dass die Prüfungspflicht nach dem kommunalen Prüfungsgesetz alle 4 bis 5 Jahre durch<br />

das GPA ausgeführt wird. Von Seiten der beteiligten Gemeinden und des <strong>Amt</strong>es<br />

<strong>Mitteldithmarschen</strong> sind Stellungnahmen zu den Darlegungen des Prüfungsberichtes zu<br />

treffen.<br />

Im Allgemeinen ist festzustellen, dass das GPA der Arbeit der Verwaltung des <strong>Amt</strong>es<br />

<strong>Mitteldithmarschen</strong> ein gutes Zeugnis ausstellt.<br />

Martin Heinrich Dallmeier-Tießen weist auf die Ausführung des GPA unter Ziff. 6.1.2 hin.<br />

Demnach verursacht das Geschäftsmodell für die Abwasserentsorgung der Gemeinde<br />

Albersdorf, der auch die Gemeinde Arkebek angehört, durch die<br />

Umsatzsteuerverpflichtungen per se ca. 20 % Mehrkosten. Er regt an, dass sich die<br />

Gemeinde Albersdorf mit diesem Thema einmal beschäftigt.<br />

Beschluss: Dem <strong>Amt</strong>sausschuss wird empfohlen, die dieser Niederschrift als Anlage 1<br />

beigefügte Stellungnahme zum Ergebnis der überörtlichen Prüfung durch das<br />

GPA des Kreises Dithmarschen gemäß § 7 Abs. 3 KPG zu beschließen.<br />

Abstimmungsergebnis:

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