öffentliche Sitzung vom 03.04.2013 - Amt Mitteldithmarschen
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Die Tagesordnung wird wie folgt abgehandelt:<br />
Öffentlicher Teil<br />
1. Einwohnerfragestunde<br />
Seite 4<br />
Zu Beginn der Einwohnerfragestunde weist <strong>Amt</strong>svorsteher Rudolf Thode darauf hin, dass<br />
eine Diskussion bzw. Wortbeiträge zum Tagesordnungspunkt 5<br />
kommunalverfassungsrechtlich nicht zulässig sind. Sollten Fragen zu diesem Thema sein,<br />
bittet er die anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner diese zum jetzigen Zeitpunkt zu<br />
stellen.<br />
Es werden folgende konkrete Fragen gestellt:<br />
Es wird nachgefragt, ob den <strong>Amt</strong>sausschussmitgliedern die Regelung des Fusionsvertrages<br />
hinsichtlich des Sonderbestimmungsrechtes des ehemaligen <strong>Amt</strong>es Albersdorf, die<br />
Verwaltungsunterbringung betreffend, vorher bekannt gewesen sei.<br />
Dieses wird von <strong>Amt</strong>svorsteher Rudolf Thode bejaht.<br />
Des Weiteren wird danach gefragt, ob es regelmäßige Gespräche der Bürgermeister aus dem<br />
Bereich Meldorf-Land gibt und ob dieses nicht das Zusammengehörigkeitsgefühl im<br />
Ehrenamt stören könne.<br />
<strong>Amt</strong>svorsteher Rudolf Thode legt dar, dass die Treffen schon seit längerem nicht mehr<br />
stattgefunden haben.<br />
2. Genehmigung der Niederschrift der letzten Hauptausschusssitzung <strong>vom</strong> 06.03.2013<br />
Einwendungen gegen die Niederschrift liegen nicht vor und werden auch jetzt nicht erhoben.<br />
Die Niederschrift gilt damit als genehmigt.<br />
3. Stellungnahme zum Ergebnis der <strong>vom</strong> Gemeindeprüfungsamt durchgeführten<br />
überörtlichen Prüfung beim <strong>Amt</strong> <strong>Mitteldithmarschen</strong><br />
<strong>Amt</strong>svorsteher Rudolf Thode verweist auf die Vorlage der Verwaltung, die sich mit der<br />
Stellungnahme des <strong>Amt</strong>es <strong>Mitteldithmarschen</strong> zum Prüfungsbericht durch das<br />
Gemeindeprüfungsamt (GPA) der Kreise Dithmarschen und Steinburg beschäftigt. Er führt<br />
aus, dass die Prüfungspflicht nach dem kommunalen Prüfungsgesetz alle 4 bis 5 Jahre durch<br />
das GPA ausgeführt wird. Von Seiten der beteiligten Gemeinden und des <strong>Amt</strong>es<br />
<strong>Mitteldithmarschen</strong> sind Stellungnahmen zu den Darlegungen des Prüfungsberichtes zu<br />
treffen.<br />
Im Allgemeinen ist festzustellen, dass das GPA der Arbeit der Verwaltung des <strong>Amt</strong>es<br />
<strong>Mitteldithmarschen</strong> ein gutes Zeugnis ausstellt.<br />
Martin Heinrich Dallmeier-Tießen weist auf die Ausführung des GPA unter Ziff. 6.1.2 hin.<br />
Demnach verursacht das Geschäftsmodell für die Abwasserentsorgung der Gemeinde<br />
Albersdorf, der auch die Gemeinde Arkebek angehört, durch die<br />
Umsatzsteuerverpflichtungen per se ca. 20 % Mehrkosten. Er regt an, dass sich die<br />
Gemeinde Albersdorf mit diesem Thema einmal beschäftigt.<br />
Beschluss: Dem <strong>Amt</strong>sausschuss wird empfohlen, die dieser Niederschrift als Anlage 1<br />
beigefügte Stellungnahme zum Ergebnis der überörtlichen Prüfung durch das<br />
GPA des Kreises Dithmarschen gemäß § 7 Abs. 3 KPG zu beschließen.<br />
Abstimmungsergebnis: