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öffentliche Sitzung vom 03.04.2013 - Amt Mitteldithmarschen

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Abstimmungsergebnis:<br />

Gesetzliche Mitgliederzahl: 7<br />

Davon Anwesend: 6<br />

Ja-Stimmen: 6<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Enthaltungen: 0<br />

Seite 6<br />

5. Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise bezgl. Unterbringung<br />

der <strong>Amt</strong>sverwaltung<br />

<strong>Amt</strong>svorsteher Rudolf Thode erläutert insbesondere auch für die anwesenden<br />

Einwohnerinnen und Einwohner, nochmals den Hergang, der dazu geführt hat, dass die<br />

Unterbringung der Verwaltung beraten wird. Er verdeutlicht, dass es sich um einen<br />

intensiven Diskussionsprozess gehandelt hat, an dessen Ende der Beschluss des<br />

<strong>Amt</strong>sausschusses <strong>vom</strong> 29.01.2013 steht, dass das Katasteramt zum Zwecke der<br />

Unterbringung der Verwaltung gekauft werden soll.<br />

<strong>Amt</strong>sdirektor Thomas Rieger ergänzt, dass er mit der Vorlage die weitere Vorgehensweise<br />

seit dem 29.01.2013 dargestellt hat. Er legt dar, dass aus organisatorischer und fachlicher<br />

Sicht keine Notwendigkeit besteht, die Fachdienste „Finanzen“ und „Kasse“ am<br />

Verwaltungsstandort Albersdorf zu belassen. Aus Sicht der Verwaltung stellt die<br />

Zusammenführung der derzeit getrennt untergebrachten Verwaltungsteile die optimale<br />

Lösung dar. Derzeit ist von den Vertretern des ehemaligen <strong>Amt</strong>es Albersdorf im<br />

<strong>Amt</strong>sausschuss des <strong>Amt</strong>es <strong>Mitteldithmarschen</strong> lediglich durch eine gemeinsame<br />

Besprechung bekannt, dass mehrheitlich dafür votiert wird, dass die Regelungen des<br />

Fusionsvertrages eingehalten werden. Eine offizielle Abstimmung hat bisher noch nicht<br />

stattgefunden. Vorgeschlagen wird daher bei einer Beschlussfassung im nächsten<br />

<strong>Amt</strong>sausschuss am 11. April 2013 ein zweistufiges Abstimmungsverfahren durchzuführen.<br />

Dies bedeutet, dass zunächst in einer gesonderten Abstimmung nur die Vertreter im<br />

<strong>Amt</strong>sausschuss des Bereiches des ehemaligen <strong>Amt</strong>es Albersdorf über die Einhaltung des § 4<br />

Abs. 2 des Fusionsvertrages abstimmen. Sollte es bei der derzeit erkennbaren Haltung der<br />

Vertreter aus diesem Bereich unverändert bleiben, wäre im Anschluss nur eine Beratung und<br />

Beschlussfassung über den Verbleib der Verwaltung in den jetzigen Gebäuden möglich. Dies<br />

bedeutet, dass der Beschluss des <strong>Amt</strong>sausschusses <strong>vom</strong> 29.01.2013 aufgehoben werden<br />

müsste. In der nachfolgenden Diskussion wird darauf verwiesen, dass mit der Unterbringung<br />

der Verwaltung in einem Gebäude langfristig Einsparungsmöglichkeiten erzielt werden<br />

können, die in der gesamten Diskussion berücksichtigt werden müssten. Zudem wird von<br />

anderer Seite dargestellt, dass die <strong>vom</strong> Geschäftsbereich 3 vorgelegten Zahlen nicht<br />

übermäßig in Frage gestellt werden sollten, da bekanntermaßen die Aufstellung auch unter<br />

einem erheblichen Zeitdruck geschehen ist.<br />

Andererseits wird vorgebracht, dass die Verwaltung auch in der derzeitigen Konstellation<br />

der Unterbringung gute Arbeit leistet, dass der Bereich des ehemaligen <strong>Amt</strong>es Albersdorf<br />

mit Weggang der Verwaltungsteile nicht ausbluten sollte und weiterhin, dass die Nutzung<br />

der vertraglichen Regelung des Fusionsvertrages legitim ist.<br />

<strong>Amt</strong>svorsteher Rudolf Thode lässt anschließend über das vorgeschlagene<br />

Abstimmungsverfahren im <strong>Amt</strong>sausschuss abstimmen.<br />

Beschluss: Dem <strong>Amt</strong>sausschuss wird empfohlen, bei der Beratung und Beschlussfassung<br />

über die Unterbringung der Verwaltung zunächst eine gesonderte<br />

Abstimmung der Vertreter im <strong>Amt</strong>sausschuss des Bereiches des ehemaligen<br />

<strong>Amt</strong>es Albersdorf im Sinne des Fusionsvertrages vorzunehmen.

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