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AGB - Hotel an der Havel

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für <strong>Hotel</strong>zimmer<br />

I. Geltungsbereich<br />

1.) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von<br />

<strong>Hotel</strong>zimmern zur Beherbergung einschließlich aller für den Kunden erbrachter weiterer<br />

Lieferungen und Leistungen des <strong>Hotel</strong>s.<br />

2.) Die Unter- und Weitervermietung <strong>der</strong> überlassenen Zimmer sowie <strong>der</strong>en Nutzung zu<br />

<strong>an</strong><strong>der</strong>en als Beherbergungszwecken bedürfen <strong>der</strong> vorherigen schriftlichen Zustimmung<br />

des <strong>Hotel</strong>s. §540 Abs. 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung sofern <strong>der</strong> Kunde nicht<br />

Verbraucher ist.<br />

3.) Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher<br />

schriftlich vereinbart wurde.<br />

II. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung<br />

1.) Das <strong>Hotel</strong> ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten <strong>Hotel</strong>zimmer bereitzuhalten und<br />

die sonstigen vereinbarten Leistungen zu erbringen.<br />

2.) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und etwaigen sonstigen in<br />

Anspruch genommenen Lieferungen und Leistungen vereinbarten bzw. vom <strong>Hotel</strong><br />

üblicherweise verl<strong>an</strong>gten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für Lieferungen und Leistungen<br />

(einschließlich Nebenleistungen wie Verzehr, Telefonate usw.), die von den auf <strong>der</strong><br />

Grundlage dieses Vertrages im <strong>Hotel</strong> Beherbergten und/o<strong>der</strong> im Zusammenh<strong>an</strong>g mit <strong>der</strong><br />

vertragsgegenständlichen Beherbergung von Gästen, Besuchern usw. <strong>der</strong> Beherbergten in<br />

Anspruch genommen werden.<br />

3.) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Liegen<br />

zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung mehr als vier Monate und än<strong>der</strong>t sich die<br />

gesetzliche Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer in diesem Zeitraum, so werden die Preise<br />

entsprechend <strong>an</strong>gepasst.<br />

4.) Überschreitet <strong>der</strong> Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung vier<br />

Monate und erhöht sich <strong>der</strong> von dem <strong>Hotel</strong> allgemein für <strong>der</strong>artige Leistungen<br />

berechnete Preis, so k<strong>an</strong>n das <strong>Hotel</strong> den vertraglichen vereinbarten Preis <strong>an</strong>gemessen,<br />

höchstens jedoch um 5% <strong>an</strong>heben. Für jedes weitere Jahr zwischen Vertragsabschluss und<br />

Vertragserfüllung über die vier Monate hinaus erhöht sich die Obergrenze um weitere<br />

5%. Preisän<strong>der</strong>ungen nach Nummer 3 bleiben dabei unberücksichtigt.<br />

5.) Wünscht <strong>der</strong> Kunde nachträglich Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> bestellten Zimmer,<br />

sonstiger Leistungen des <strong>Hotel</strong>s o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Aufenthaltsdauer <strong>der</strong> Gäste, so bedarf dies des<br />

schriftlichen Einverständnisses des <strong>Hotel</strong>s, welches von einer Preis<strong>an</strong>passung abhängig<br />

gemacht werden k<strong>an</strong>n.<br />

6.) Rechnungen des <strong>Hotel</strong>s ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zug<strong>an</strong>g <strong>der</strong><br />

Rechnung ohne Abzug zahlbar. Hat das <strong>Hotel</strong> dem Kunden ein Zahlungsziel o<strong>der</strong> ein<br />

sonstige Kreditierung gewährt und gerät <strong>der</strong> Kunde damit o<strong>der</strong> mit <strong>an</strong><strong>der</strong>en<br />

Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem <strong>Hotel</strong> in Rückst<strong>an</strong>d, so können das Zahlungsziel<br />

bzw. die sonstige Kreditierung wi<strong>der</strong>rufen und sämtliche For<strong>der</strong>ungen sofort fällig gestellt<br />

werden. Bei Zahlungsverzug ist das <strong>Hotel</strong> berechtigt, die jeweiligen gesetzlichen<br />

Verzugszinsen zu berechnen. Dem <strong>Hotel</strong> bleibt <strong>der</strong> Nachweis eines höheren Schadens<br />

vorbehalten und für diesen Fall dem Kunden <strong>der</strong> Nachweis eines niedrigeren.<br />

7.) Der Kunde k<strong>an</strong>n gegenüber For<strong>der</strong>ungen des <strong>Hotel</strong>s nur mit unbestrittenen o<strong>der</strong><br />

rechtskräftig festgestellten Gegenfor<strong>der</strong>ungen aufrechnen bzw. insoweit ein<br />

Zurückhaltungsrecht ausüben.<br />

III. Rücktritt/Stornierung des Kunden<br />

1.) Der Kunde hat nur d<strong>an</strong>n ein Rücktrittsrecht von dem mit ihm geschlossenen Vertrag<br />

über die Anmietung von <strong>Hotel</strong>zimmern, wenn dies im Vertrag schriftlich vereinbart<br />

wurde. Wurde ein etwaiges Rücktrittsrecht nicht innerhalb <strong>der</strong> vereinbarten Frist<br />

ausgeübt, so ist es mit dem Fristablauf erloschen und <strong>der</strong> Vertrag bleibt voll wirksam mit<br />

<strong>der</strong> Folge, dass <strong>der</strong> Kunde die vereinbarte Gegenleistung auch d<strong>an</strong>n zu zahlen hat, wenn<br />

er die bestellten Lieferungen und Leistungen, insbeson<strong>der</strong>e die bestellten Zimmer, nicht<br />

in Anspruch nimmt.<br />

2.) Falls und soweit <strong>der</strong> Kunde bestellte Zimmer nicht in Anspruch nimmt, hat das <strong>Hotel</strong><br />

die Erlöse aus <strong>an</strong><strong>der</strong>weitiger Vermietung sowie etwaige ersparte Aufwendungen<br />

<strong>an</strong>zurechnen. Dem <strong>Hotel</strong> steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verl<strong>an</strong>gen<br />

und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalisieren. Der Kunde ist in diesem<br />

Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung<br />

mit o<strong>der</strong> ohne Frühstück zu zahlen. Dem Kunden steht <strong>der</strong> Nachweis frei, dass <strong>der</strong> oben<br />

gen<strong>an</strong>nte Anspruch nicht o<strong>der</strong> nicht in <strong>der</strong> gefor<strong>der</strong>ten Höhe entst<strong>an</strong>den ist.<br />

IV. Rücktritt des <strong>Hotel</strong>s<br />

1.) Falls und soweit zugunsten des Kunden ein kostenfreies Rücktrittsrecht schriftlich<br />

vereinbart wurde, ist das <strong>Hotel</strong> innerhalb <strong>der</strong> für die Ausübung des Rücktrittsrechts<br />

vereinbarten Frist seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn <strong>der</strong> vom<br />

<strong>Hotel</strong> Anfragen Dritter nach den vom Kunden bestellten Zimmern vorliegen und <strong>der</strong><br />

Kunde auf Rückfrage des <strong>Hotel</strong>s unter Mitteilung eines <strong>der</strong>artigen Sachverhalts auf ein<br />

ihm eingeräumtes Rücktrittsrecht nicht verzichtet.<br />

2.) Falls und soweit mit dem Kunden die Leistung im Vorauszahlungen vereinbart ist und <strong>der</strong><br />

Kunde diese auch innerhalb einer vom <strong>Hotel</strong> gesetzten <strong>an</strong>gemessenen Nachfrist mit<br />

Ablehnungs<strong>an</strong>drohung nicht leistet, ist das <strong>Hotel</strong> nach seiner Wahl berechtigt, vom<br />

Vertrag zurückzutreten o<strong>der</strong> Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verl<strong>an</strong>gen. Für die<br />

Bemessung des Schadens gilt Ziff.. III.2) entsprechend.<br />

3.) Ferner ist das <strong>Hotel</strong> berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag<br />

zurückzutreten, beispielsweise falls<br />

� höhere Gewalt o<strong>der</strong> <strong>an</strong><strong>der</strong>e vom <strong>Hotel</strong> nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung<br />

des Vertrages unmöglich machen o<strong>der</strong> für das <strong>Hotel</strong> unzumutbar erschweren;<br />

� Zimmer unter irreführen<strong>der</strong> o<strong>der</strong> falscher Angabe wesentlicher Tatsachen; z.B. zur<br />

Person des Kunden o<strong>der</strong> zum Zweck <strong>der</strong> Anmietung, bestellt wurden;<br />

� das <strong>Hotel</strong> begründeten Anlass zu <strong>der</strong> Annahme hat, dass die In<strong>an</strong>spruchnahme <strong>der</strong><br />

Lieferungen und Leistungen des <strong>Hotel</strong>s den reibungslosen Geschäftsbetrieb o<strong>der</strong> die<br />

Sicherheit o<strong>der</strong> das Ansehen des <strong>Hotel</strong>s in <strong>der</strong> Öffentlichkeitgefährden k<strong>an</strong>n, ohne dass<br />

dies dem Herrschafts- bzw. Org<strong>an</strong>isationsbereich des <strong>Hotel</strong>s zuzurechnen ist;<br />

� ein Verstoß gegen Ziff.I.2) vorliegt.<br />

4.) Bei berechtigtem Rücktritt des <strong>Hotel</strong>s hat <strong>der</strong> Kunde keinen Anspruch auf<br />

Schadensersatz.<br />

5.)Sollte bei einem Rücktritt nach obigen Nummern 2 o<strong>der</strong> 3 ein Schadensersatz<strong>an</strong>spruch<br />

des <strong>Hotel</strong>s gegen den Kunden bestehen, so k<strong>an</strong>n das <strong>Hotel</strong> den Anspruch pauschalieren.<br />

Ziff. III 2 Satz 2 und 3 gilt in diesem Fall entsprechend.<br />

V. Zimmerbereitstellung,- Übergabe und –Rückgabe<br />

1.) Sofern im Einzelfall nicht schriftlich etwas <strong>an</strong><strong>der</strong>es vereinbart wurde, hat <strong>der</strong> Kunde<br />

innerhalb einer Zimmerkategorie keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter<br />

Zimmer.<br />

2.)Bestellte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur<br />

Verfügung. Spät<strong>an</strong>reise ist nach Absprache nach 19 Uhr möglich.<br />

3.) Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem <strong>Hotel</strong> spätestens um 10:00 Uhr<br />

geräumt zurückzugeben. Für eine etwaige darüber hinaus gehende Nutzung k<strong>an</strong>n das<br />

<strong>Hotel</strong> eine Nutzungsentschädigung wie folgt be<strong>an</strong>spruchen: Bis 18:00 Uhr 50% des<br />

regulären Übernachtungspreises (Listenpreises), länger als 18:00 Uhr 100% des regulären<br />

Übernachtungspreises (Listenpreises).<br />

Dem Kunden steht es frei, dem <strong>Hotel</strong> nachzuweisen , dass diesem kein o<strong>der</strong> ein geringer<br />

Schaden entst<strong>an</strong>den ist. Dem <strong>Hotel</strong> steht <strong>der</strong> Nachweis eines höheren Schadens frei.<br />

VI. Mängel, Haftung Verjährung<br />

1.) Das <strong>Hotel</strong> haftet mit <strong>der</strong> Sorgfalt eines ordentlichen Kaufm<strong>an</strong>ns für seine Verpflichtung<br />

aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.<br />

Hiervon ausgenommen sind Schäden aus <strong>der</strong> Verletzung des Lebens, des Körpers o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Gesundheit, wenn das <strong>Hotel</strong> die Pflichtverletzung zu vertreten hat, ferner sonstige<br />

Schäden, die auf einer vorsätzlichen o<strong>der</strong> grob fahrlässigen Pflichtverletzung des <strong>Hotel</strong>s<br />

beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen o<strong>der</strong> fahrlässigen Verletzung von<br />

vertragstypischen Pflichten des <strong>Hotel</strong>s beruhen. Einer Pflichtverletzung des <strong>Hotel</strong>s steht<br />

die eines gesetzlichen Vertreters o<strong>der</strong> Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen o<strong>der</strong><br />

Mängel <strong>an</strong> <strong>der</strong> Leistungen des <strong>Hotel</strong>s auftreten, wird das <strong>Hotel</strong> bei Kenntnis o<strong>der</strong> auf<br />

unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist<br />

verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen<br />

möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist <strong>der</strong> Kunde verpflichtet, das <strong>Hotel</strong><br />

rechtzeitig auf die Möglichkeit <strong>der</strong> Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens<br />

hinzuweisen.<br />

2.) Soweit <strong>der</strong> Kunde einen Stellplatz in <strong>der</strong> <strong>Hotel</strong>garage/auf dem <strong>Hotel</strong>parkplatz – auch<br />

gegen Entgelt – in Anspruch nimmt, geschieht dies außerhalb des Vertrages über die<br />

Anmietung von <strong>Hotel</strong>zimmern im Rahmeneines separaten Vertragsverhältnisses mit dem<br />

Betreiber <strong>der</strong> Stellplatz<strong>an</strong>lage. Mit dem <strong>Hotel</strong> kommt kein Verwahrungsvertrag zust<strong>an</strong>de.<br />

3.) Weckaufträge werden vom <strong>Hotel</strong> unter Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt ausgeführt.<br />

m übrigen gilt Ziff. VI., 1).<br />

4.) Nachrichten, Post und Warensendung für den Kunden werden mit <strong>der</strong> verkehrsüblichen<br />

Sorgfalt beh<strong>an</strong>delt. Das <strong>Hotel</strong> übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf<br />

ausdrücklichen Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung <strong>der</strong>selben. Im Übrigen gilt Ziff.<br />

VI., 1).<br />

5.) Alle Ansprüche gegen das <strong>Hotel</strong> verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn <strong>der</strong><br />

kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des §199 Abs. 1 BGB.<br />

Schadensersatz<strong>an</strong>sprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die<br />

Verjährungsverkürzung gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen o<strong>der</strong> grob<br />

fahrlässigen Pflichtverletzung des <strong>Hotel</strong>s beruhen.<br />

VII. Schlussbestimmungen<br />

1.) Än<strong>der</strong>ungen und Ergänzungen des Vertrages über die Anmietung von <strong>Hotel</strong>zimmern o<strong>der</strong><br />

dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit <strong>der</strong> Schriftform.<br />

2.) Erfüllungs- und Zahlungsort ist Or<strong>an</strong>ienburg.<br />

3.) Ausschließlicher Gerichtsst<strong>an</strong>d auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten ist das Gericht<br />

des in Ziff. VII.2) gen<strong>an</strong>nten Erfüllungsorten. Dessen Zuständigkeit wird hiermit in jedem<br />

Fall auch im Verhältnis zu denjenigen Kunden vereinbart, die die Voraussetzungen des<br />

Paragraphen 38 Abs. 1 ZPO erfüllen und/o<strong>der</strong> die keinen allgemeinen Gerichtsst<strong>an</strong>d im<br />

Inl<strong>an</strong>d haben (wobei das <strong>Hotel</strong> bei letzteren nach seiner Wahl aber auch berechtigt ist,<br />

Klage im allgemeinen Gerichtsst<strong>an</strong>d des Kunden im Ausl<strong>an</strong>d zu erheben).<br />

4.) Es gilt deutsches Recht.<br />

5.) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages über die Anmietung von <strong>Hotel</strong>zimmern<br />

und/o<strong>der</strong> dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein o<strong>der</strong> werden, so wird dadurch die<br />

Wirksamkeit <strong>der</strong> übrigen Bestimmungen nicht berührt.


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ver<strong>an</strong>staltungen<br />

I. Geltungsbereich<br />

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweisen Überlassungen von<br />

Konferenz-, B<strong>an</strong>kett- und sonstigen Ver<strong>an</strong>staltungsräumen des <strong>Hotel</strong>s zur Durchführung<br />

von Ver<strong>an</strong>staltungen wie B<strong>an</strong>kett, Seminare, Tagungen, Ausstellungen, Messen etc. sowie<br />

für alle damit zusammenhängenden weiteren Lieferungen und Leistungen des <strong>Hotel</strong>s.<br />

2. Die Unter- o<strong>der</strong> Weitervermietung <strong>der</strong> überlassenen Räume o<strong>der</strong> eines sonstigen<br />

Mietgegenst<strong>an</strong>des sowie <strong>der</strong>en Nutzung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- o<strong>der</strong><br />

ähnlichen Ver<strong>an</strong>staltungen bedürfen <strong>der</strong> vorherigen schriftlichen Zustimmung des <strong>Hotel</strong>s.<br />

§540 Abs. 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern <strong>der</strong> Kunde nicht Verbraucher ist.<br />

In jedem Fall ist <strong>der</strong> Ver<strong>an</strong>stalter verpflichtet, im Vertrag bzw. in diesen Allgemeinen<br />

Geschäftsbedingungen enthaltene allgemeine Pflichten etwaigen Dritten aufzuerlegen,<br />

denen er die Räume überlässt, und diese Dritte im Rahmen eines Mietverhältnisses<br />

allgemein bestehende Sorgfaltspflichten, insbeson<strong>der</strong>e zur schonenden Beh<strong>an</strong>dlung <strong>der</strong><br />

Mietsache, hinzuweisen.<br />

3. Geschäftsbedingungen des Ver<strong>an</strong>stalters finden nur Anwendung, wenn dies vorher<br />

schriftlich vereinbart wurde.<br />

Mängel, Haftung, Verjähren<br />

1.) Das <strong>Hotel</strong> haftet mit <strong>der</strong> Sorgfalt eines ordentlichen Kaufm<strong>an</strong>ns für seine Verpflichtung<br />

aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.<br />

Hiervon ausgenommen sind Schäden aus <strong>der</strong> Verletzung des Lebens, des Körpers o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Gesundheit, wenn das <strong>Hotel</strong> die Pflichtverletzung zu vertreten hat, ferner sonstige<br />

Schäden, die auf einer vorsätzlichen o<strong>der</strong> grob fahrlässigen Pflichtverletzung des <strong>Hotel</strong>s<br />

beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen o<strong>der</strong> fahrlässigen Verletzung von<br />

vertragstypischen Pflichten des <strong>Hotel</strong>s beruhen. Einer Pflichtverletzung des <strong>Hotel</strong>s steht<br />

die eines gesetzlichen Vertreters o<strong>der</strong> Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen o<strong>der</strong><br />

Mängel <strong>an</strong> den Leistungen des <strong>Hotel</strong>s auftreten, wird das <strong>Hotel</strong> bei Kenntnis o<strong>der</strong> auf<br />

unverzügliche Rügen des Ver<strong>an</strong>stalters bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der<br />

Ver<strong>an</strong>stalter ist verpflichtet, das im Zumutbaren beizutragen, um die Störung zu beheben<br />

und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist <strong>der</strong> Ver<strong>an</strong>stalter<br />

verpflichtet, das <strong>Hotel</strong> rechtzeitig auf die Möglichkeit <strong>der</strong> Entstehung eines<br />

außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.<br />

2.) Soweit <strong>der</strong> Ver<strong>an</strong>stalter einen Stellplatz in <strong>der</strong> <strong>Hotel</strong>garage/auf dem Hotalplatz- auch<br />

gegen Entgelt- in Anspruch nimmt, geschieht dies außerhalb des Vertrages über die<br />

Anmietung von <strong>Hotel</strong>zimmern im Rahmen eines separaten Vertragsverhältnisses mit dem<br />

Betreiber <strong>der</strong> Stellplatz<strong>an</strong>lage. Mit dem <strong>Hotel</strong> kommt kein Verwahrungsvertrag zust<strong>an</strong>de.<br />

3.) Nachrichten, Post und Warensendung für den Kunden werden mit <strong>der</strong> verkehrsüblichen<br />

Sorgfalt beh<strong>an</strong>delt. Das <strong>Hotel</strong> übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf<br />

ausdrücklichen Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung <strong>der</strong>selben. Im Übrigen gilt Ziff.<br />

VI., 1).<br />

4.) Alle Ansprüche gegen das <strong>Hotel</strong> verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn <strong>der</strong><br />

kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des §199 Abs. 1 BGB.<br />

Schadensersatz<strong>an</strong>sprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die<br />

Verjährungsverkürzung gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen o<strong>der</strong> grob<br />

fahrlässigen Pflichtverletzung des <strong>Hotel</strong>s beruhen.<br />

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung<br />

1.) Das <strong>Hotel</strong> ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen zu erbringen<br />

2.) Der Ver<strong>an</strong>stalter ist verpflichtet, die für die vereinbarten und sonstigen in Anspruch<br />

genommenen Lieferungen und Leistungen vereinbarten bzw. vom <strong>Hotel</strong> üblicherweise<br />

verl<strong>an</strong>gten Preise zu zahlen. Das gilt auch für Lieferungen und Leistungen (einschließlich<br />

Nebenleistungen wie Verzehr, Telefonate usw.), die von den auf <strong>der</strong> Grundlage dieses<br />

Vertrages im <strong>Hotel</strong> Beherbergten und/o<strong>der</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> Ver<strong>an</strong>staltung Teilnehmenden bzw.<br />

Besuchern in Anspruch genommen werden.<br />

3.) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Liegen<br />

zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung mehr als vier Monate und än<strong>der</strong>t sich die<br />

gesetzliche Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer in diesem Zeitraum, so werden die Preise<br />

entsprechend <strong>an</strong>gepasst.<br />

4.) Überschreitet <strong>der</strong> Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung vier Monate<br />

und erhöht sich <strong>der</strong> von dem <strong>Hotel</strong> allgemein für <strong>der</strong>artige Leistungen berechnete Preis,<br />

so k<strong>an</strong>n das <strong>Hotel</strong> den vertraglich vereinbarten Preis <strong>an</strong>gemessen, höchstens jedoch um<br />

5% <strong>an</strong>heben. Für jedes weitere Jahr zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung<br />

über die vier Monate hinaus erhöht sich die Obergrenze und weitere 5%.<br />

Preisän<strong>der</strong>ungen nach Nummer 3 bleiben dabei unberücksichtigt.<br />

5.) Ist eine Tagungspauschale festgelegt, versteht sich diese proVer<strong>an</strong>staltungstag und<br />

Teilnehmer, sofern nichts <strong>an</strong><strong>der</strong>es vereinbart ist.<br />

6.) Rechnungen des <strong>Hotel</strong>s ohne Fälligkeits<strong>an</strong>gebot sind binnen 10 Tagen ab Zug<strong>an</strong>g <strong>der</strong><br />

Rechnung ohne Abzug zahlbar. Hat das <strong>Hotel</strong> dem Ver<strong>an</strong>stalter ein Zahlungsziel o<strong>der</strong> eine<br />

sonstige Kreditierung gewährt und gerät <strong>der</strong> Ver<strong>an</strong>stalter damit o<strong>der</strong> mit <strong>an</strong><strong>der</strong>en<br />

Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem <strong>Hotel</strong> Rückst<strong>an</strong>d, so können das Zahlungsziel<br />

bzw. die sonstige Kreditierung wie<strong>der</strong>rufen und sämtliche For<strong>der</strong>ungen sofort fällig<br />

gestellt werden. Bei Zahlungsverzug ist das <strong>Hotel</strong> berechtigt, die jeweiligen gesetzlichen<br />

Verzugszinsen zu berechnen. Dem <strong>Hotel</strong> bleibt <strong>der</strong> Nachweis eines höheren Schadens<br />

vorbehalten und für diesen Fall dem Kunden <strong>der</strong> Nachweis eines niedrigen.<br />

7.) Der Ver<strong>an</strong>stalter k<strong>an</strong>n gegenüber For<strong>der</strong>ungen des <strong>Hotel</strong>s nur mit unbestrittenen o<strong>der</strong><br />

rechtskräftig festgestellten Gegenfor<strong>der</strong>ungen aufrechnen bzw. insoweit ein<br />

Zurückbehaltungsrecht ausüben.<br />

IV. Rücktritt des <strong>Hotel</strong>s<br />

1.) Falls und soweit mit dem Ver<strong>an</strong>stalter die Leistung von Vorauszahlungen vereinbart ist<br />

und <strong>der</strong> Ver<strong>an</strong>stalter diese auch innerhalb einer vom <strong>Hotel</strong> gesetzten <strong>an</strong>gemessenen<br />

Nachfrist mit Ablehnungs<strong>an</strong>drohung nicht leistet, ist das <strong>Hotel</strong> nach seiner Wahl<br />

berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten o<strong>der</strong> Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu<br />

verl<strong>an</strong>gen. Für die Bemessung des Schadens gilt Ziff. V.2) entsprechend.<br />

2.) Ferner ist das <strong>Hotel</strong> berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag<br />

zurückzutreten, beispielsweise falls :<br />

► höhere Gewalt o<strong>der</strong> <strong>an</strong><strong>der</strong>e vom <strong>Hotel</strong> nicht vertretende Umstände die Erfüllung des<br />

Vertrages unmöglich machen o<strong>der</strong> für das <strong>Hotel</strong> unzumutbar erschweren;<br />

►Ver<strong>an</strong>staltungsräume unter irreführen<strong>der</strong> o<strong>der</strong> falscher Angabe wesentlicher<br />

Tatsachen, z.B. zur Person des Ver<strong>an</strong>stalters o<strong>der</strong> zum Zweck <strong>der</strong> Anmietung, bestellt<br />

wurden;<br />

►das <strong>Hotel</strong> begründeten Anlass zu <strong>der</strong> Annahme hat, dass die In<strong>an</strong>spruchnahme <strong>der</strong><br />

Lieferungen und Leistungen des <strong>Hotel</strong>s den reibungslosen Geschäftsbetrieb o<strong>der</strong> die<br />

Sicherheit o<strong>der</strong> das Ansehen des <strong>Hotel</strong>s in <strong>der</strong> Öffentlichkeit gefährden k<strong>an</strong>n, ohne das<br />

dies mit dem Herrschafts-bzw. Org<strong>an</strong>isationsbereich des <strong>Hotel</strong>s zuzurechnen ist;<br />

►ein Verstoß gegen Ziff.I.2 vorliegt.<br />

3 Rücktritt /Stornierung des Ver<strong>an</strong>stalters<br />

1) Der Ver<strong>an</strong>stalter hat nur d<strong>an</strong>n ein Rücktrittsrecht von dem mit ihm abgeschlossenen<br />

Vertrag über die Anmietung von Ver<strong>an</strong>staltungsräumen,<br />

wenn dies im Vertag schriftlich vereinbart wurde. Wurde ein etwaiges Rücktrittsrecht<br />

nicht innerhalb <strong>der</strong> vereinbarten Frist ausgeübt, so ist es mit Fristablauf erloschen und <strong>der</strong><br />

Vertrag bleibt voll wirksam mit <strong>der</strong> Folge, dass <strong>der</strong> Ver<strong>an</strong>stalter die vereinbarte<br />

Gegenleistung auch d<strong>an</strong>n zu zahlen hat, wenn er die bestellten Lieferungen und<br />

Leistungen insbeson<strong>der</strong>e die bestellten Ver<strong>an</strong>staltungsräume, nicht in Anspruch nimmt.<br />

Die Gegenleistung beinhaltet auch eine Entschädigung für Speisen – und Getränkeumsatz<br />

laut Ziff. V. 2 .<br />

2) Ist mit dem Ver<strong>an</strong>stalter vereinbart, dass er bei einem Rücktritt innerhalb festgelegter<br />

Fristen eine Entschädigung wegen des entg<strong>an</strong>genen Speisen- und Getränkeumsatzes zu<br />

zahlen hat (in Form eines festgelegten Prozentsatzes), berechnet sich <strong>der</strong> maßgebliche<br />

Speisenumsatz nach <strong>der</strong> Formel: Menüpreis-B<strong>an</strong>kett x Personenzahl.<br />

War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gänge- Menü des<br />

im vereinbarten Zeitpunkt <strong>der</strong> Ver<strong>an</strong>staltung gültigen Ver<strong>an</strong>staltungs<strong>an</strong>gebots<br />

zugrundegelegt.<br />

Für die Zwecke <strong>der</strong> Berechnung <strong>der</strong> Entschädigung für entg<strong>an</strong>genen Getränkeumsatz<br />

werden 30 % vom Gesamtspeisenumsatz als Getränkeumsatzbasis festgelegt, davon 80 %<br />

als Entschädigung für entg<strong>an</strong>genen Getränkeumsatz <strong>an</strong>gesetzt.<br />

Ist eine Tagungspauschale vereinbart, sind für die nach Ziff.V.1 geschuldete Gegenleistung<br />

80 % <strong>der</strong> Pauschale <strong>an</strong>zusetzen.<br />

3) Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch Nummern 3 bis 5 berücksichtigt. Dem<br />

Ver<strong>an</strong>stalter steht <strong>der</strong> Nachweis frei, dass <strong>der</strong> oben gen<strong>an</strong>nte Anspruch nicht o<strong>der</strong> nicht<br />

in <strong>der</strong> gefor<strong>der</strong>ten Höhe entst<strong>an</strong>den ist Dem <strong>Hotel</strong> bleibt <strong>der</strong> Nachweis eines höheren<br />

Schadens vorbehalten.<br />

V. Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Teilnehmerzahl und <strong>der</strong> Ver<strong>an</strong>staltungszeit<br />

1) Eine Reduzierung <strong>der</strong> Teilnehmerzahl um bis zu 5 % im Vergleich zur vereinbarten<br />

Teilnehmerzahl (im Falle einer „Ca.-Zahl“ gilt die dabei in Ziffern gen<strong>an</strong>nte absolute Zahl)<br />

muss <strong>der</strong> Ver<strong>an</strong>staltungsabteilung des <strong>Hotel</strong>s spätestens 48 Stunden vor<br />

Ver<strong>an</strong>staltungsbeginn schriftlich mitgeteilt werden und wird bei <strong>der</strong> Abrechnung<br />

min<strong>der</strong>nd berücksichtigt.<br />

2) Eine Reduzierung <strong>der</strong> Teilnehmerzahl um bis zu 5 % im Vergleich zur vereinbarten<br />

Teilnehmerzahl (im Falle einer „Ca.-Zahl“ gilt die dabei in Ziffern gen<strong>an</strong>nte absolute Zahl)<br />

muss <strong>der</strong> Ver<strong>an</strong>staltungsabteilung des <strong>Hotel</strong>s spätestens fünf Werktage vor Ver<strong>an</strong>staltung<br />

schriftlich (bzw. per Telefax) mitgeteilt werden. Sofern sich das <strong>Hotel</strong> nicht schriftlich mit<br />

einer abweichenden Regelung einverst<strong>an</strong>den erklärt, wird einen solchen Fall für die<br />

Abrechnung die vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt.<br />

3) Bei Reduzierung <strong>der</strong> Teilnehmerzahl um mehr als 10 % gilt Ziff. VI.2 entsprechend mit<br />

<strong>der</strong> Maßgabe, dass das <strong>Hotel</strong> darüber hinaus berechtigt ist, die vereinbarten Priese im<br />

<strong>an</strong>gemessenen Rahmen nach oben <strong>an</strong>zupassen. Ferner ist das <strong>Hotel</strong> in einem <strong>der</strong>artigen<br />

Fall berechtigt, die vereinbarten Räumlichkeiten auszutauschen, es sei denn, dass dies für<br />

den Ver<strong>an</strong>stalter unzumutbar ist.<br />

4) Im Falle einer Erhöhung <strong>der</strong> tatsächlichen Teilnehmerzahl zur vereinbarten<br />

Teilnehmerzahl wird für Abrechnungszwecke die tatsächliche Teilnehmerzahl<br />

zugrundegelegt.<br />

5) Verschieben sich ohne vorherige Zustimmung des <strong>Hotel</strong>s die vereinbarten Anf<strong>an</strong>gs-und<br />

/ o<strong>der</strong> Endzeiten, k<strong>an</strong>n das <strong>Hotel</strong> <strong>an</strong>gemessene zusätzliche Kosten <strong>der</strong><br />

Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, das <strong>Hotel</strong> trifft verschulden.<br />

VI. Mitbringen von Speisen und Getränken<br />

Der Ver<strong>an</strong>stalter darf Speisen und Getränke zu Ver<strong>an</strong>staltungen grundsätzlich nur d<strong>an</strong>n<br />

mitbringen, wenn das <strong>Hotel</strong> dem zuvor schriftlich zugestimmt hat. Die Zustimmung k<strong>an</strong>n


von dem <strong>der</strong> Zahlung eines Beitrages zur Deckung <strong>der</strong> Gemeinkosten abhängig gemacht<br />

werden.<br />

Technische Einrichtung und Anschlüsse<br />

1)Soweit das <strong>Hotel</strong> für den Ver<strong>an</strong>stalter auf dessen Ver<strong>an</strong>lassung technische und sonstige<br />

Einrichtungen von Dritten beschafft, h<strong>an</strong>delt es im Namen und für Rechnungen des<br />

Ver<strong>an</strong>stalters. Der Ver<strong>an</strong>stalter haftet für pflegliche Beh<strong>an</strong>dlung und die ordnungsgemäße<br />

Rückgabe. Er stellt das <strong>Hotel</strong> von allen Ansprüchen Dritter aus <strong>der</strong> Beschaffung und<br />

Überlassung <strong>der</strong>artiger Einrichtungen frei.<br />

2) Die Verwendung eigener elektrischer und sonstiger technischer Anlagen des<br />

Ver<strong>an</strong>stalters unter Nutzung von Strom-und sonstigen Leitungsnetzten des <strong>Hotel</strong>s bedarf<br />

dessen vorheriger schriftlicher Zustimmung. Bleiben durch den Anschuss eigener Anlagen<br />

des Ver<strong>an</strong>stalters geeignete Anlagen des <strong>Hotel</strong>s ungenutzt, k<strong>an</strong>n die Zustimmung von <strong>der</strong><br />

Zahlung einer Ausfallvergütung abhängig gemacht werden.<br />

Der Ver<strong>an</strong>stalter haftet für etwaige durch die Verwendung seiner Anlagen auftretende<br />

Störungen o<strong>der</strong> Beschädigungen <strong>an</strong> den Leitungsnetzen und sonstige Anlagen des <strong>Hotel</strong>s,<br />

es sei denn, dass <strong>Hotel</strong> diese zu vertreten hat. Die durch die<br />

Verwendung <strong>der</strong>artiger eigener des Ver<strong>an</strong>stalters entstehenden Energiekosten k<strong>an</strong>n das<br />

<strong>Hotel</strong> separat in Form <strong>an</strong>gemessener Pauschale in Rechnung stellen.<br />

3) Will <strong>der</strong> Ver<strong>an</strong>stalter eigene Telefon-, Telefax und sonstige<br />

Kommunikationseinrichtungen einsetzen, bedarf dies <strong>der</strong> vorherigen schriftlichen<br />

Zustimmung des <strong>Hotel</strong>s. Die Zustimmung k<strong>an</strong>n von <strong>der</strong> Zahlung einer Anschlussgebühr<br />

abhängig gemacht werden.<br />

. Verlust und Beschädigung mitgebrachter Sachen<br />

1) Mitgeführte Ausstellungs- o<strong>der</strong> sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich<br />

auf Gefahr des Ver<strong>an</strong>stalters in den Ver<strong>an</strong>staltungsräumen bzw. im <strong>Hotel</strong>. Das <strong>Hotel</strong><br />

übernimmt für Verlust, Unterg<strong>an</strong>g o<strong>der</strong> Beschädigung keine Haftung, auch nicht für<br />

Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit o<strong>der</strong> Vorsatz des <strong>Hotel</strong>s. Hiervon<br />

ausgenommen sind Schäden aus <strong>der</strong> Verletzung des Lebens, des Körpers o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund <strong>der</strong> Umstände des<br />

Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung<br />

ausgeschlossen. Abgesehen von den in Satz 4 gen<strong>an</strong>nten Fällen bedarf ein<br />

Verwahrungsvertrag ausdrücklicher Vereinbarung.<br />

2) Mitgebrachte Ausstellungs- o<strong>der</strong> sonstige Gegenstände sind beim Ende <strong>der</strong><br />

Ver<strong>an</strong>staltung unverzüglich aus den Ver<strong>an</strong>staltungsräumen zu entfernen und dürfen auch<br />

nicht <strong>an</strong> sonstige öffentlich zugänglichen Stellen des <strong>Hotel</strong>s – sei es auch nur<br />

vorrübergehend – abgestellt werden. Unterlässt <strong>der</strong> Ver<strong>an</strong>stalter dies, darf das <strong>Hotel</strong> die<br />

Entfernung und Lagerung zu Lasten und auf Gefahr des Ver<strong>an</strong>stalters vornehmen.<br />

Verbleiben die Gegenstände im Ver<strong>an</strong>staltungsraum, k<strong>an</strong>n das <strong>Hotel</strong> für die Dauer des<br />

Verbleibs die vereinbarten Bereitstellungskosten und Raummiete berechnen. Dem<br />

Ver<strong>an</strong>stalter bleibt <strong>der</strong> Nachweis eines niedrigeren, dem <strong>Hotel</strong> des einen höheren<br />

Schadens vorbehalten.<br />

Haftung und sonstige Pflichten des Ver<strong>an</strong>stalters<br />

1) Sofern <strong>der</strong> Ver<strong>an</strong>stalter Unternehmer ist, haftet für alles Schäden den am Gebäude des<br />

<strong>Hotel</strong>s und dessen Einrichtung, die durch den Ver<strong>an</strong>stalter, Ver<strong>an</strong>staltungsteilnehmer,<br />

Besucher <strong>der</strong> Ver<strong>an</strong>staltung, Mitarbeiter des Ver<strong>an</strong>stalters o<strong>der</strong> seinem Bereich<br />

zugeordnende sonstige Dritte verursacht werden. Dem Ver<strong>an</strong>stalter oberliegt <strong>der</strong> Beweis<br />

dafür, dass ein schuldhaftes Verhalten nicht vorgelegen hat.<br />

2) Der Ver<strong>an</strong>stalter hat dafür zu Sorge zu tragen, dass jeglicher Abfall entsprechend <strong>der</strong><br />

einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen über Trennung und sonstige Beh<strong>an</strong>dlung<br />

vorschriftsmäßig entsorgt wird. Hinterlässt <strong>der</strong> Ver<strong>an</strong>stalter dem zuwi<strong>der</strong> Abfall, ist das<br />

<strong>Hotel</strong> berechtigt, die Kosten <strong>der</strong> schriftmäßigen Entsorgung sowie einer damit evtl.<br />

verbundenen beson<strong>der</strong>en Reinigung <strong>der</strong> Räume dem Ver<strong>an</strong>stalter in Rechnung zu stellen.<br />

3) Der Einsatz externer Sicherheitsdienste bedarf <strong>der</strong> vorherigen Zustimmung des <strong>Hotel</strong>s.<br />

4) Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anfor<strong>der</strong>ungen zu<br />

entsprechen. Das ist berechtigt, dafür ein behördlicher Nachweis zu verl<strong>an</strong>gen. Wegen<br />

möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung bzw. Anbringung von Dekorations- und<br />

ähnlichen Material vorab mit dem <strong>Hotel</strong> abzustimmen.<br />

5) Für die Ver<strong>an</strong>staltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich <strong>der</strong> Ver<strong>an</strong>stalter<br />

rechtzeitig auf eigene Kosten zu verschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlichrechtlicher<br />

Auflagen und sonstige Vorschriften.<br />

6) Das <strong>Hotel</strong> k<strong>an</strong>n bei begründetem Anlass die Stellung <strong>an</strong>gemessener Sicherheiten<br />

verl<strong>an</strong>gen.<br />

Haftung und sonstige Pflichten des Ver<strong>an</strong>stalters<br />

1) Än<strong>der</strong>ungen und Ergänzungen des Vertrages über die Anmietung von<br />

Ver<strong>an</strong>staltungsräumen o<strong>der</strong> dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit<br />

<strong>der</strong> Schriftform.<br />

2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist Or<strong>an</strong>ienburg<br />

3) Ausschließlicher Gerichtsst<strong>an</strong>d auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten ist das Gericht<br />

des in Ziff. XI., 2) gen<strong>an</strong>nten Erfüllungsortes. Dessen Zuständigkeit wird hiermit in jedem<br />

Fall auch im Verhältnis zu denjenigen Ver<strong>an</strong>staltung vereinbart, die die Voraussetzungen<br />

des Paragraphen 38 Abs. 1 ZPO erfüllen und /o<strong>der</strong> die keinen allgemeinen Gerichtsst<strong>an</strong>d<br />

im Inl<strong>an</strong>d (wobei das <strong>Hotel</strong> bei letzteren nach seiner Wahl aber auch berechtigt ist, Klage<br />

im allgemeinen Gerichtsst<strong>an</strong>d des Ver<strong>an</strong>stalters im Ausl<strong>an</strong>d zu erheben<br />

4) Es gilt deutsches Recht<br />

5) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages über die Anmietung von<br />

Ver<strong>an</strong>staltungsräumen und/o<strong>der</strong> diese Geschäftsbedingungen unwirksam sein o<strong>der</strong><br />

werden, so wird dadurch die Wirksamkeit <strong>der</strong> übrigen Bestimmungen nicht berührt.<br />

Datum Ort<br />

22. Dezember 2010 Or<strong>an</strong>ienburg<br />

<strong>Hotel</strong> An Der <strong>Havel</strong> Betriebs GmbH<br />

Albert-Buchm<strong>an</strong>n Str. 1<br />

16515 Or<strong>an</strong>ienburg

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