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Pre-Notifi<strong>ca</strong>tion (Vorabankündigung)<br />

• Der Zeitraum von 14 Kalendertagen Vorlauf kann abweichend in <strong>den</strong><br />

Vertragsbedingungen zwischen Gläubiger und Zahler vereinbart und dort<br />

verkürzt wer<strong>den</strong>, z.B. auf <strong>den</strong> Tag der Einreichung vor Fälligkeit.<br />

(Die 14 Tage für die Pre-Notifi<strong>ca</strong>tion wer<strong>den</strong> gerechnet <strong>zu</strong>m Fälligkeitstag)<br />

• Die <strong>Bank</strong> ist nicht verpflichtet <strong>zu</strong> prüfen, ob eine Pre-Notifi<strong>ca</strong>tion vorliegt, da<br />

diese ausschließlich das Verhältnis zwischen Gläubiger und<br />

Zahlungspflichtigen betrifft<br />

• Bei wiederkehren<strong>den</strong> Lastschriften mit gleichen Beträgen genügt eine<br />

einmalige Unterrichtung des Zahlungspflichtigen vor dem ersten<br />

Lastschriftein<strong>zu</strong>g und die Angabe der Fälligkeitstermine<br />

• Das Medium für die Pre-Notifi<strong>ca</strong>tion ist nicht vorgeschrieben, möglich sind z. B.<br />

– Brief, Vertrag, Rechnung<br />

– SMS, Telefon, Mail<br />

– Fax, Internet

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