zu den Vortragsfolien (ca. 3,8 MB) - VR-Bank Alb eG
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Pre-Notifi<strong>ca</strong>tion (Vorabankündigung)<br />
• Der Zeitraum von 14 Kalendertagen Vorlauf kann abweichend in <strong>den</strong><br />
Vertragsbedingungen zwischen Gläubiger und Zahler vereinbart und dort<br />
verkürzt wer<strong>den</strong>, z.B. auf <strong>den</strong> Tag der Einreichung vor Fälligkeit.<br />
(Die 14 Tage für die Pre-Notifi<strong>ca</strong>tion wer<strong>den</strong> gerechnet <strong>zu</strong>m Fälligkeitstag)<br />
• Die <strong>Bank</strong> ist nicht verpflichtet <strong>zu</strong> prüfen, ob eine Pre-Notifi<strong>ca</strong>tion vorliegt, da<br />
diese ausschließlich das Verhältnis zwischen Gläubiger und<br />
Zahlungspflichtigen betrifft<br />
• Bei wiederkehren<strong>den</strong> Lastschriften mit gleichen Beträgen genügt eine<br />
einmalige Unterrichtung des Zahlungspflichtigen vor dem ersten<br />
Lastschriftein<strong>zu</strong>g und die Angabe der Fälligkeitstermine<br />
• Das Medium für die Pre-Notifi<strong>ca</strong>tion ist nicht vorgeschrieben, möglich sind z. B.<br />
– Brief, Vertrag, Rechnung<br />
– SMS, Telefon, Mail<br />
– Fax, Internet