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Zusammenfassung - Gemeinde Waldbronn

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G E M E I N D E W A L D B R O N N<br />

B e b a u u n g s p l a n<br />

„Erweiterung Ortszentrum - Rück I“<br />

Zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB<br />

über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits-<br />

und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und<br />

aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden<br />

anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldbronn</strong> hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.06.2009<br />

über die während der Offenlage fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen der Bürger und<br />

der Träger öffentlicher Belange beraten und beschlossen und den Bebauungsplan „Erweiterung<br />

Ortszentrum - Rück I“ sodann in der Fassung vom 24.06.2009 nach Abwägung aller<br />

öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander als Satzung beschlossen.<br />

Nachfolgend sind die zusammengefassten Abwägungsergebnisse des <strong>Gemeinde</strong>rates zu<br />

den eingegangenen Stellungnahmen dargestellt:<br />

1. Anregungen der Bürger<br />

1.1 Eine Fußwegverbindung zwischen dem Plangebiet und dem Rathausmarkt II, wie im<br />

Gestaltungsplan zum Bebauungsplan beispielhaft zeichnerisch dargestellt, wird abgelehnt.<br />

Abwägungsergebnis:<br />

Die Stellungnahme wurde zur Kenntnis genommen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />

erstreckt sich nicht auf private Grundstücksflächen. Es ist auch keine Änderung<br />

des Bebauungsplanes Rathausmarkt II vorgesehen, um auf dem Privatgrundstück<br />

eine öffentliche Verkehrsfläche auszuweisen. Damit ist planungsrechtlich der<br />

Tatsache Rechnung getragen, dass die für die Herstellung eines Fußweges benötigte<br />

private Grundstücksfläche zivilrechtlich zurzeit nicht zur Verfügung steht.<br />

Zwar ist im Gestaltungsplan, der dem Bebauungsplan als Anlage beigefügt ist, eine<br />

Fußwegverbindung dargestellt. Dieser Planzeichnung kommt jedoch keine eigenständige<br />

rechtliche Bedeutung zu. Es handelt sich ausschließlich um die zeichnerisch<br />

dargestellte Gestaltungsabsicht für eine städtebaulich sinnvolle Verbindung zwischen<br />

Seniorenprojekt und Rathausmarkt.<br />

1.2 Die im Gestaltungsplan vorgesehene Platzgestaltung für den Bereich zwischen Rathausmarkt<br />

und Pflegeheim wird abgelehnt. Es wird ein Verzicht auf befestigte Aufenthaltsbereiche<br />

und damit eine stärkere Begrünung gefordert. Weiterhin wird eine mögliche<br />

gewerbliche Nutzung südöstlich des Platzes grundsätzlich abgelehnt. Es wird<br />

darauf verwiesen, dass solche Aktivitäten im Rathausmarkt stattfinden sollten.<br />

Abwägungsergebnis:<br />

Der Anregung wurde nicht entsprochen. Der öffentliche Platz soll nach den städtebaulichen<br />

Vorstellungen der Entspannung und der Kommunikation dienen. Die dadurch<br />

entstehenden Lebensäußerungen sind von den Anwohnern des Rathausmarktes,<br />

der als zentrales Handels- und Dienstleistungszentrum der <strong>Gemeinde</strong> ausgewiesen<br />

ist, hinzunehmen. Der Rathausmarkt ist nämlich kein Kurgebiet oder Wohngebiet,<br />

das einen besonderen Schutz verdienen würde.<br />

1


1.3 Es wird gerügt, dass ein Teil des Bebauungsplanes „Rathaumarkt II“ in den Geltungsbereich<br />

des neuen Bebauungsplanes mit einbezogen ist.<br />

Abwägungsergebnis:<br />

Eine Beschlussfassung war nicht erforderlich. Die öffentliche Straße östlich des Rathausmarktes<br />

befindet sich zwar im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Rathausmarkt<br />

II“. Der Bebauungsplan enthält jedoch Verkehrsplanungen (z.B. Bau eines<br />

Kreisels), die überholt sind. Weiterhin ist es erforderlich, den vorhandenen Einmündungsbereich<br />

der Erschließungsstraße in die Talstraße umzubauen. Aus diesen beiden<br />

Gründen war es notwendig, den Bebauungsplan „Rathausmarkt II“ für die öffentliche<br />

Erschließungsstraße aufzuheben und durch die Festsetzung des neuen Bebauungsplanes<br />

zu ersetzen.<br />

1.4 Es wird die gegenwärtige Verkehrssituation gerügt und zusätzlich befürchtet, dass<br />

sich die Verkehrssituation durch das Baugebiet noch verschlechtern werde.<br />

Abwägungsergebnis:<br />

Eine Beschlussfassung war nicht erforderlich. Die Verkehrsflächen im Plangebiet einschließlich<br />

der Einmündung der Erschließungsstraße in die Talstraße werden entsprechend<br />

den zurzeit anerkannten Regeln der Technik für die Herstellung von Erschließungsstraßen<br />

angelegt. Die Fachbehörden haben gegen die Planung keine<br />

Einwände. Die durchgeführte Verkehrszählung sowie die Prognose des Verkehrsaufkommens<br />

aus dem Baugebiet belegen, dass die neu gestaltete Straßeneinmündung<br />

den Anforderungen des prognostizierten Verkehrsaufkommens genügt.<br />

Die außerhalb des Bebauungsplans vorgesehene Mittelinsel in der Talstraße ersetzt<br />

die beiden Verkehrsverengungen, die im Zuge der Aufweitung des Einmündungsbereiches<br />

beseitigt werden müssen. Hierbei handle es sich um eine sinnvolle und effektive<br />

Maßnahme zur Geschwindigkeitsreduzierung am Ortseingang.<br />

Der Rathausmarkt und seiner näheren Umgebung stellen das Handels- und Dienstleistungszentrum<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldbronn</strong> dar. Es ist selbstverständlich, dass von<br />

einem Ortszentrum auch Verkehr angezogen wird.<br />

1.5 Es wird angeregt, die ganze Erschließung aufzugeben. Es wird vermutet, dass die<br />

Bauplätze über Jahre nicht bebaut werden. Dies würde zu Schulden bei der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Waldbronn</strong> führen. Auch ergäbe sich durch die Bebauung eine Wertminderung für<br />

die angrenzenden Baugrundstücke.<br />

Abwägungsergebnis:<br />

Der Anregung wurde nicht entsprochen. Die Durchführung der Bodenordnung und die<br />

Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgten, um ausreichend kommunale Flächen für<br />

die Realisierung des <strong>Waldbronn</strong>er Seniorenprojektes zu erhalten. Außerdem soll<br />

durch die Erschließung das Ortszentrum <strong>Waldbronn</strong>, insbesondere bestehend aus<br />

dem Rathausmarkt, in den Ort integriert und damit städtebaulich eingebunden werden.<br />

Zu diesem Zweck werden auch Grundstücke für Geschosswohnungsbau, Reihenhäuser,<br />

Doppelhäuser und freistehende Einfamilienwohnhäuser entstehen. Durch<br />

reduzierte Bodenpreise für Reihenhäuser sollen geeignete Baugrundstücke für junge<br />

Familien zur Verfügung gestellt werden. Dies ist auch in <strong>Waldbronn</strong> erforderlich, um<br />

die bestehende Nachfrage nach Bauplätzen zu befriedigen.<br />

1.6 Es wird angeregt, die Tiefgaragen Ein- und Ausfahrt zum östlich des Rathausmarktes<br />

geplanten Dienstleistungs- und Einzelhandelszentrum an die Talstraße zu verlegen.<br />

Abwägungsergebnis:<br />

Der Stellungnahme wurde nicht entsprochen. Die Erschließungsstraße ist mit einer<br />

Breite von 6 m ausreichend, um den durch das Baugebiet entstehenden Verkehr aufzunehmen.<br />

Die Tiefgaragenzufahrt wurde aus topografischen Gründen an die geplante<br />

Stelle verlegt. Eine Erschließung von der Talstraße wäre aufgrund der Geländegegebenheiten<br />

sehr schwierig und auch städtebaulich unschön, da angestrebt ist, entlang<br />

der Talstraße eine attraktive Schaufensterfront entstehen zu lassen.<br />

2


Die Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage ist an der geplanten Stelle verkehrlich unproblematisch.<br />

Zum einen wird durch das Baugebiet selbst nur wenig Ziel- und Quellverkehr<br />

entstehen, der die Erschließungsstraße belasten. Daneben wird die Tiefgaragenausfahrt<br />

dazu beitragen, die Geschwindigkeit auf der Erschließungsstraße zu reduzieren.<br />

1.7 Es wird angeregt, die nach Osten führenden Stichstraßen im Baugebiet mit einem<br />

Wendehammer zu versehen oder die Straßenflächen zu bebauen.<br />

Abwägungsergebnis:<br />

Der Stellungnahme wurde nicht entsprochen. Die östlich an das Baugebiet grenzende<br />

Wiesenlandschaft ist im Flächennutzungsplan als zukünftige Baufläche ausgewiesen.<br />

Ob und gegebenenfalls wann eine Weiterführung der Bebauung erfolgen wird, ist<br />

zurzeit völlig ungewiss. Diese Entscheidung hat der <strong>Gemeinde</strong>rat zu gegebener Zeit<br />

zu treffen.<br />

Es war jedoch eine politische Vorgabe und es ist auch städtebaulich notwendig, eine<br />

Fortführung der Bebauung in Richtung Osten planerisch mitzubedenken. Insbesondere<br />

auch deshalb, um das Gebiet mit der Erweiterungsfläche zu verbinden und damit<br />

ggf. an eine zweite Haupterschließungsstraße in Richtung Talstraße anzubinden.<br />

Eine Bebauung der Flächen würde die zukünftige Verwirklichung dieser Planungsüberlegungen<br />

unmöglich machen.<br />

Der angeregte Bau von Wendehämmern ist nicht erforderlich, da durch die Stichstraßen<br />

ausschließlich zwei Doppelhaushälften bzw. drei Reihenhäuser erschlossen<br />

werden. Es ist deshalb ausgeschlossen, dass problematische Verkehrssituationen<br />

entstehen werden.<br />

1.8 Es wird angeregt, mehr öffentliche Parkplätze im Gebiet auszuweisen.<br />

Abwägungsergebnis:<br />

Der Stellungnahme wurde nicht entsprochen. Im Bebauungsplan ist festgesetzt, dass<br />

pro Wohneinheit 2 Stellplätze nachzuweisen sind. Dies ist ausreichend, um den durch<br />

die Bewohner entstehenden Parkplatzbedarf abzudecken. Für die gewerblichen Einheiten<br />

sind Stellplätze nach der Stellplatzverordnung in ausreichender Zahl, vorwiegend<br />

in Tiefgaragen, nachzuweisen. Die genaue Anzahl der Stellplätze wird im Rahmen<br />

der notwendigen Baugenehmigungsverfahren festgelegt.<br />

Es ist zwar zutreffend, dass im Plangebiet selbst nur eine begrenzte Anzahl von öffentlichen<br />

Parkplätzen für Besucher vorgesehen ist. Dies ist jedoch für das relativ<br />

kleine Gebiet unproblematisch. Entlang der Talstraße und in unmittelbarer Nähe zum<br />

Baugebiet stehen ausreichende Stellplätze für Besucher zur Verfügung. Ein weiterer<br />

Flächenverbrauch für öffentliche Stellplätze im Baugebiet ist deshalb nicht erforderlich.<br />

1.9 Es wird angeregt, eine erheblich größere Anzahl von Bäumen im Plangebiet anzupflanzen.<br />

Abwägungsergebnis:<br />

Dem Anliegen ist bereits im Bebauungsplan entsprochen. Durch die schriftlichen<br />

Festsetzungen im Textteil des Bebauungsplanes wird für eine ausreichende Begrünung<br />

auf privaten und öffentlichen Flächen Sorge getragen. Dabei werden stadtgestalterische,<br />

kurörtliche und ökologische Aspekte berücksichtigt. Auf eine zeichnerische<br />

Festsetzung von konkreten Pflanzstandorten wurde im Bebauungsplan jedoch<br />

bewusst verzichtet, um der konkreten Freiflächengestaltung nicht vorzugreifen.<br />

1.10 Es wird angeregt, die Einmündungsbereiche von Fuß- und Radwegen platzartig aufzuweiten,<br />

um Gefahren für Fußgänger und Radfahrer auszuschließen.<br />

Abwägungsergebnis:<br />

Der Anregung wurde nicht entsprochen. Großzügige Platzgestaltungen in den Einmündungsbereichen<br />

der Fuß- und Radwege führen entgegen der Stellungnahme<br />

nicht zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit sondern verunsichern eher die Rad-<br />

3


fahrer und Fußgänger und führen damit zu einem erhöhten Unfallrisiko. Dies ist auch<br />

der Grund, weshalb die zuständigen Fachbehörden keine Aufweitung der Einmündungsbereiche<br />

vorgeschlagen haben.<br />

1.11 Es wird vorgeschlagen, den öffentlichen Platz zwischen Seniorenprojekt und Rathausmarkt<br />

zu verlegen, da die Fußwegverbindung zum Rathausmarkt nicht realisiert<br />

werden kann.<br />

Abwägungsergebnis:<br />

Der Stellungnahme wurde nicht entsprochen. Der öffentliche Platz stellt in Verbindung<br />

mit der östlich der Haupterschließungsstraße vorgesehenen öffentlichen Grün-<br />

und Platzanlage eine Einheit dar. Die gewerbliche Bebauung entlang der Talstraße<br />

soll durch diese attraktiv gestaltete öffentliche Fläche von dem Seniorenprojekt und<br />

der anschließenden Wohnbebauung getrennt werden. Gleichzeitig sollen diese Flächen<br />

der Kommunikation dienen. Es ist zwar bedauerlich, dass der geplante Zugang<br />

zum Rathausmarkt in absehbarer Zeit nicht realisiert werden kann. Der Platz selbst<br />

hat jedoch auch seinen eigenständigen Charakter und seine eigenständige Funktion.<br />

Gleichzeitig soll er selbstverständlich auch signalisieren, dass langfristig eine direkte<br />

Fußwegverbindung zum Rathausmarkt angestrebt ist.<br />

1.12 Es wird eine Reduzierung der zugelassenen Traufhöhe der Wohngebäude vorgeschlagen,<br />

um mehr Rücksicht auf die im Süden und Westen bereits vorhandene Bebauung<br />

zu nehmen.<br />

Abwägungsergebnis:<br />

Der Stellungnahme wurde nicht entsprochen. Die Wohngebäude können mit zwei<br />

Vollgeschossen und einem Kniestock von ca. max. 0,8 m ausgeführt werden. Diese<br />

maximale Ausnutzbarkeit entspricht den heutigen Wohnanforderungen und ist städtebaulich<br />

vertretbar. Zwischen der westlichen Gebäudereihe im Plangebiet und der<br />

vorhandenen Bebauung westlich des Plangebietes besteht ein Abstand von 30 m.<br />

Der Abstand wird durch öffentliche und private Grünflächen gebildet. Eine Beeinträchtigung<br />

der Belichtung und Besonnung ist deshalb nicht zu erkennen.<br />

1.13 Es wird angeregt, die Planung insgesamt aufzugeben. Es wird auf die hohe ökologische<br />

Bedeutung der im Plangebiet vorhandenen Streuobstwiesen hingewiesen und<br />

der Bedarf an Bauflächen, sowohl für das <strong>Waldbronn</strong>er Seniorenprojekt als auch für<br />

private Baugrundstücke, bezweifelt. Zusätzlich wird die Auffassung vertreten, dass<br />

durch die Bebauung eine Reduzierung des Grundstückswertes der vorhandenen<br />

Baugrundstücke eintreten werde.<br />

Abwägungsergebnis:<br />

Der Anregung wurde nicht entsprochen. Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass fast<br />

jede bauliche Entwicklung in <strong>Waldbronn</strong> zu Lasten einer ökologisch wertvollen Streuobstwiesenlandschaft<br />

geht. Dies ist bedauerlich, aber leider nicht zu ändern.<br />

Das Plangebiet ist seit 1985 im Flächennutzungsplan als zukünftige Baufläche der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldbronn</strong> ausgewiesen. Jedem Anwohner hätte damit bekannt sein können,<br />

dass diese Streuobstwiesenlandschaft zukünftig bebaut werden kann. Ein subjektiver<br />

Anspruch auf Erhalt der Streuobstwiesen besteht deshalb nicht.<br />

Nach Auswertung statistischer Daten, Einholung eines Gutachtens und ausführlichen<br />

Diskussionen gelangte die Mehrheit des <strong>Gemeinde</strong>rates zu der Auffassung, dass ein<br />

Seniorenprojekt, bestehend aus einer Pflegeeinrichtung und betreuten Wohnungen,<br />

in <strong>Waldbronn</strong> benötigt wird und das Plangebiet der ideale Standort sei.<br />

Da die benötigten Grundstücksflächen im Plangebiet für das <strong>Waldbronn</strong>er Seniorenprojekt<br />

zu vertretbaren Preisen nicht erworben werden konnte, war eine Bodenordnung<br />

erforderlich. Im Rahmen dieser Bodenordnung werden auch Grundstücke für<br />

Reihenhäuser, Doppelhäuser und freistehende Wohngebäude ausgewiesen.<br />

Durch die Bevölkerungsprognose für das Gebiet des Nachbarschaftsverbandes<br />

Karlsruhe und die bereits einsetzende Nachfrage beim Liegenschaftsamt wird bestätigt,<br />

dass Bauplätze, insbesondere für junge Familien, benötigt werden. Durch den<br />

4


Beschluss des <strong>Gemeinde</strong>rates, für Reihenhausbauplätze einen Familienbonus einzuräumen<br />

ist sichergestellt, dass alle Bevölkerungsgruppen die Möglichkeit haben werden,<br />

einen finanzierbaren Bauplatz zu erhalten.<br />

Die Entscheidung des <strong>Gemeinde</strong>rates, das Gebiet zu erschließen, ist Teil der kommunalen<br />

Planungshoheit. Die im Rahmen der kommunalen Planungshoheit beschlossenen<br />

Veränderungen der Umgebungssituation sind von den Anwohnern hinzunehmen<br />

und lösen grundsätzlich keine Entschädigungsansprüche aus. Zwar enthält<br />

das Baugesetzbuch in wenigen Einzelfällen sehr eng begrenzte Entschädigungsregelungen,<br />

die jedoch hier nicht einschlägig sind.<br />

1.14 Es wird angeregt, die Planung insgesamt aufzugeben, da die Ausgleichsmaßnahmen<br />

noch nicht feststehen.<br />

Abwägungsergebnis:<br />

Der Anregung wurde nicht entsprochen. In den ökologischen Stellungnahmen, die<br />

zum Vorentwurf des Bebauungsplanes abgegeben wurden und zusammen mit dem<br />

Bebauungsplan während der Offenlage nach den gesetzlichen Vorgaben ausgelegt<br />

werden mussten, wurde zwar gerügt, dass die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

noch nicht genau dargestellt seien. Diese frühzeitigen Stellungnahmen der Fachbehörden<br />

waren jedoch bereits während der Offenlage überholt. Bereits im ausgelegten<br />

Umweltbericht waren sämtliche Ausgleichsmaßnahmen beschrieben und dargestellt.<br />

Zum Satzungsbeschluss wurden die Ausgleichsmaßnahmen weiter ausgearbeitet<br />

und mit der Naturschutzbehörde des Landkreises verbindlich abgestimmt. Die Eingriffe<br />

in Natur - und Landschaft durch den Bebauungsplan sind durch die festgelegten<br />

Ausgleichsmaßnahmen ausgeglichen.<br />

2. Anregungen der Träger öffentlicher Belange<br />

2.1 Die EnBW teilt mit, dass die Belange der Stromversorgung berücksichtigt sind und<br />

deshalb auf weitere Hinweise verzichtet werde.<br />

2.2 Die Erdgas Südwest GmbH gibt Hinweise auf vorhandene Gasleitungen und die Anforderungen<br />

bei Baumaßnahmen in Straßen und Gehwegen.<br />

Abwägungsergebnis:<br />

Die Hinweise wurden in Teil C (Nachrichtliche Übernahmen und Hinweise) berücksichtigt.<br />

2.3 Der Kreisbrandmeister weist auf Maßnahmen zur vorbeugenden Brandbekämpfung<br />

hin.<br />

Abwägungsergebnis:<br />

Die Hinweise wurden in Teil C (Nachrichtliche Übernahmen und Hinweise) berücksichtigt.<br />

2.4 Der Abfallwirtschaftbetrieb weist darauf hin, dass nach den Unfallverhütungsvorschriften,<br />

Abfuhrfahrzeuge grundsätzlich nicht rückwärts fahren sollten. In den Stichstraßen<br />

dürfen somit keine Müllbehälterstellplätze eingerichtet werden.<br />

Abwägungsergebnis:<br />

Die Hinweise wurden in Teil C (Nachrichtliche Übernahmen und Hinweise) berücksichtigt.<br />

2.5 Das Amt für Versorgung und Rehabilitation begrüßt den Bau einer neuen Seniorenwohnanlage.<br />

Es wird empfohlen, das geplante Pflegeheim nicht überzudimensionieren.<br />

Abwägungsergebnis:<br />

Die Größe der Pflegeeinrichtung entspricht den vom <strong>Gemeinde</strong>rat gebilligten Untersuchungsergebnissen<br />

des Kuratoriums deutscher Altershilfe.<br />

5


2.6 Das Landwirtschaftsamt äußert keine Bedenken gegen die Planung.<br />

Abwägungsergebnis: entfällt<br />

2.7 Das Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Immissionsschutzbehörde, befürchtet Störungen<br />

des Seniorenprojekts durch Nachtanlieferungen bei den Einzelhandelsbetrieben<br />

entlang der Talstraße. Es wird vorgeschlagen eine Nachtanlieferung durch Anlieferungsfahrzeuge<br />

im Bebauungsplan auszuschließen.<br />

Abwägungsergebnis:<br />

Die Stellungnahme wird als Hinweis in Teil C (Nachrichtliche Übernahmen und Hinweise)<br />

des Textteils des Bebauungsplanes aufgenommen. Es ist grundsätzlich zutreffend,<br />

dass insbesondere die Bewohner der Pflegeeinrichtung vor Lärm geschützt<br />

werden müssen. Es ist jedoch nicht zwingend erforderlich, ein Nachtanlieferungsverbot<br />

bereits im Bebauungsplan verbindlich festzuschreiben.<br />

2.8 Das Polizeipräsidium Karlsruhe weist darauf hin, dass ausgeschilderte Geh- und<br />

Radwege innerörtlich eine Breite von 2,50 m aufweisen müsse.<br />

Abwägungsergebnis:<br />

Der Hinweis des Polizeipräsidiums wird zur Kenntnis genommen. Die Straßenverkehrsbehörde<br />

hat den Hinweis bei der Ausschilderung der öffentlichen Wege zu berücksichtigen.<br />

2.9 Das Polizeipräsidium empfiehlt, auf die geplante Mischverkehrsfläche (Fußgängerbereich)<br />

zu verzichten. Eine Akzeptanz für die in diesem Bereich geforderte Schrittgeschwindigkeit<br />

sei auf dem kurzen Teilstück nicht zu erwarten. Es wird empfohlen,<br />

Fahrbahn und Gehweg zu trennen.<br />

Abwägungsergebnis:<br />

Der Anregung wurde entsprochen. Auf eine Mischverkehrsfläche (Fläche besonderer<br />

Zweckbestimmung) in der Haupterschließungsstraße wurde verzichtet. Es wurden<br />

getrennte Fahrbahnen und Gehwege vorgesehen. Die Fahrbahn wurde jedoch von<br />

einer Breite von 6 m durch Einbau einer Engstelle auf 5 m Breite reduziert. Dies bedeutet<br />

auf jeder Seite eine Ausbuchtung der Gehwege um 50 cm. Die Ausbuchtungen<br />

der Gehwege werden durch Hochbordsteine eingefasst. Der Übergang von einer<br />

Straßenseite auf die andere wird jedoch in angemessener Breite für Fußgänger in<br />

Tiefbordsteinen ausgeführt.<br />

2.10 Die Stellungnahmen des Landratsamtes Karlsruhe, Naturschutzbehörde, des BUND<br />

und des gemeindlichen Umweltamtes sind in zwei Bereiche gegliedert:<br />

2.10.1 Anregungen zum Bebauungsplan<br />

A. Es wird angeregt, den Pflanzstreifen am Ostrand des Plangebietes zu verbreitern und<br />

durch Findlinge zum Außenbereich abzugrenzen.<br />

Abwägungsergebnis:<br />

Der Anregung wurde nicht entsprochen. Es war Planungsvorgabe, ein möglichst kleines<br />

Gebiet wirtschaftlich sinnvoll zu erschließen. Dabei war eine Planung zu entwickeln,<br />

die das Ortszentrum abrundet und eine nach dem Flächennutzungsplan zulässige<br />

bauliche Erweiterung des Gebietes in Richtung Osten berücksichtigt. Die Abgrenzung<br />

und die verkehrliche Erschließung des Gebietes berücksichtigen diese Vorgaben.<br />

Sie werden auch bei der Grünplanung berücksichtigt. Die geplanten städtebaulichen<br />

Strukturen um den Rathausmarkt herum sind auf die Stärkung des Ortszentrums<br />

ausgerichtet. Außerdem ist es notwendig, das doch relativ kleine Baugebiet<br />

intensiv zu bebauen, um mit Grund und Boden schonend umzugehen und die Erschließungskosten<br />

in einem vertretbaren Rahmen zu belassen. Aus den genannten<br />

planerischen und wirtschaftlichen Gründen ist es nicht möglich, den Pflanzstreifen zu<br />

verbreitern.<br />

6


B. Es wird angeregt, den östlichen Pflanzstreifen als öffentliche Grünfläche auszuweisen.<br />

Wenn dies nicht möglich sei, solle die <strong>Gemeinde</strong> die Bepflanzung in Eigenregie<br />

(gegen Kostenersatz) übernehmen.<br />

Abwägungsergebnis:<br />

Der Anregung wurde nicht entsprochen. Es ist nicht erforderlich, die Grünfläche zum<br />

Außenbereich als öffentliche Grünfläche auszuweisen. Die Bepflanzung der Fläche<br />

hat nach dem Bebauungsplan zu erfolgen. Diese Verpflichtung besteht für jeden Eigentümer,<br />

gleichgültig ob es sich um die <strong>Gemeinde</strong> oder einen Privaten handelt. Ein<br />

ökologischer Vorteil ist nicht zu erkennen.<br />

Es ist nicht sinnvoll, die Begrünung der privaten Baugrundstücke auf Kosten der Eigentümer<br />

durch die <strong>Gemeinde</strong> durchzuführen. Genau so wenig sinnvoll ist es, bei der<br />

Erteilung der Baugenehmigung einen Sicherheitseinbehalt anzufordern, der zurückbezahlt<br />

wird, sobald die Baugrundstücke entsprechend Bepflanzungsplan bepflanzt<br />

sind.<br />

C. Es wird angeregt, die Umsetzung von Bepflanzung und Ausgleichsmaßnahmen durch<br />

ein Monitoring zu überwachen. Die <strong>Gemeinde</strong> sei dafür verantwortlich, dass die Maßnahmen<br />

fachgerecht ausgeführt und deren Ausführung nachgewiesen wird. Die Forderung<br />

von Bepflanzungsplänen für die privaten Baugrundstücke im Baugenehmigungsverfahren<br />

sei zwar sinnvoll, aber nicht ausreichend.<br />

Abwägungsergebnis:<br />

Der Anregung wurde nicht entsprochen. Der <strong>Gemeinde</strong>rat hält es nicht für erforderlich,<br />

die Grundstückseigentümer durch Kontrollen der Anpflanzung zu reglementieren.<br />

D. Es sollen Regelungen getroffen werden, die eine aktive Nutzung von Solarenergie<br />

ermöglichen.<br />

Abwägungsergebnis:<br />

Der Anregung wurde nicht entsprochen. Es bleibt den privaten Grundstückseigentümern<br />

überlassen, welche regenerativen Energiequellen sie für ökologisch und ökonomisch<br />

sinnvoll halten.<br />

E. Es wird darauf hingewiesen, dass Dachbegrünungen eine größere Akzeptanz finden<br />

würden, wenn dies zu niedrigen Abwassergebühren führen würde. Dies wäre der Fall,<br />

wenn die Gebühr „gesplittet“ berechnet würde.<br />

Abwägungsergebnis:<br />

Der Anregung konnte im Bebauungsplanverfahren nicht entsprochen werden. Hierüber<br />

ist ggf. im Rahmen einer Änderung der Abwassersatzung zu beraten und zu beschließen.<br />

F. Es wird gerügt, dass die Vorschlagsliste für Anpflanzungen unzureichend sei.<br />

Abwägungsergebnis:<br />

Der Anregung wurde durch Ergänzung der Vorschlagsliste entsprochen.<br />

G. Es wird die Neigung der Dachflächen bei Pultdächern gerügt. Dies schließe eine sinnvolle<br />

und wirkungsvolle Solarnutzung aus.<br />

Abwägungsergebnis:<br />

Der Anregung wird nicht entsprochen. Zunächst ist festzustellen, dass das Gelände<br />

von Süd nach Nord abfällt. Stadtplanerisch ist angestrebt, die Traufe von Gebäuden<br />

entlang den Straßen auszurichten, um eine vertretbare und angemessene Höhenentwicklung<br />

der Gebäude im Straßenraum zu erreichen.<br />

Aus ökologischer Sicht ist es nach Auffassung der Verwaltung auch richtig, fakultative<br />

Pultdachgebäude in Richtung Süden zu öffnen, um die Sonneneinstrahlung zu ermöglichen.<br />

Dadurch kann im Gebäude die Sonnenwärme aufgefangen und genutzt<br />

werden.<br />

7


H. Es wird angeregt, die Nutzung von Regenwasser, das in Zisternen gesammelt wird,<br />

verpflichtend vorzuschreiben.<br />

Abwägungsergebnis:<br />

Der Anregung wurde nicht entsprochen. Die Nutzung von Regenwasser im Haushalt<br />

ist immer mit gewissen gesundheitlichen Risiken verbunden. Deshalb sollten die privaten<br />

Eigentümer selbst entscheiden, ob sie dieses Risiko bei Toilettenspülung,<br />

Waschmaschine, Geschirrspülmaschine usw. eingehen wollen oder nicht.<br />

I. Es wird angeregt, in den Bebauungsplan konkrete Maßnahmen zur Förderung der<br />

Ansiedlung von jungen Familien aufzunehmen.<br />

Abwägungsergebnis:<br />

Der Anregung wurde bereits außerhalb des Bebauungsplanes entsprochen. Der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

hat nämlich bereits in öffentlicher Sitzung beschlossen, beim Verkauf gemeindeeigener<br />

Reihenhausgrundstücke einen Kinderbonus und somit einen Abschlag<br />

auf den Bauplatzpreis zu gewähren.<br />

J. Es werden Hinweise auf die Anlage der geplanten „Spielstation“ gegeben.<br />

Abwägungsergebnis:<br />

Die Anregungen werden im Bebauungsplan nicht berücksichtigt. Sie werden Gegenstand<br />

der Beratung und Beschlussfassung über die konkreten Ausführungspläne<br />

sein.<br />

K. Es wird angeregt, den Panoramaweg (Hundeweg) der in Richtung Osten vom Baugebiet<br />

entlang der vorhandenen Bebauung des Ortsteils Reichenbach verläuft, zu beleuchten.<br />

Abwägungsergebnis:<br />

Der Anregung wurde entsprochen, soweit der Weg im Bebauungsplan verläuft.<br />

L. Es wird gerügt, dass die Ausweisung von Spielstraßen fehle.<br />

Abwägungsergebnis:<br />

Der Anregung wurde nicht entsprochen. Im Plangebiet sind Verkehrsflächen besonderer<br />

Zweckbestimmungen vorgesehen. Diese Festlegung ist nach Bauplanungsrecht<br />

ausreichend, um sowohl Spielstraßen als auch verkehrsberuhigte Bereiche zu realisieren.<br />

Die entsprechende Entscheidung sollte verkehrsrechtlich durch die zuständige<br />

Straßenverkehrsbehörde nach Abschluss der Erschließungsarbeiten erfolgen.<br />

M. Es wird angeregt, weitere Begegnungsmöglichkeiten für Jung und Alt im Planbereich<br />

zu schaffen.<br />

Abwägungsergebnis:<br />

Der Anregung wurde im Bebauungsplan nicht entsprochen. Die Anregung wird jedoch<br />

bei der Beratung und Beschlussfassung über die Ausführungsplanung berücksichtigt.<br />

2.11.2 Anregungen zum Umweltbericht und zu den Ausgleichsmaßnahmen<br />

Sämtliche Bestandteile des dem Bebauungsplan beigefügten Umweltberichts und<br />

seiner Anlage sind mit dem amtlichen Naturschutz vollständig abgestimmt. Der durch<br />

die Planung ausgelöste Eingriff in Natur und Landschaft ist ausgeglichen. Die Durchführung<br />

weiterer Maßnahmen ist nicht erforderlich.<br />

Fassung vom 25.06.2009<br />

erarbeitet auf der Grundlage der Beschlüsse des <strong>Gemeinde</strong>rates aus der öffentlichen Sitzung vom 24.06.2009<br />

<strong>Waldbronn</strong>, den 25.06.2009<br />

Franz Masino<br />

Bürgermeister<br />

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