Zusammenfassung - Gemeinde Waldbronn
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G E M E I N D E W A L D B R O N N<br />
B e b a u u n g s p l a n<br />
„Erweiterung Ortszentrum - Rück I“<br />
Zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB<br />
über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits-<br />
und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und<br />
aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden<br />
anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldbronn</strong> hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.06.2009<br />
über die während der Offenlage fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen der Bürger und<br />
der Träger öffentlicher Belange beraten und beschlossen und den Bebauungsplan „Erweiterung<br />
Ortszentrum - Rück I“ sodann in der Fassung vom 24.06.2009 nach Abwägung aller<br />
öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander als Satzung beschlossen.<br />
Nachfolgend sind die zusammengefassten Abwägungsergebnisse des <strong>Gemeinde</strong>rates zu<br />
den eingegangenen Stellungnahmen dargestellt:<br />
1. Anregungen der Bürger<br />
1.1 Eine Fußwegverbindung zwischen dem Plangebiet und dem Rathausmarkt II, wie im<br />
Gestaltungsplan zum Bebauungsplan beispielhaft zeichnerisch dargestellt, wird abgelehnt.<br />
Abwägungsergebnis:<br />
Die Stellungnahme wurde zur Kenntnis genommen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />
erstreckt sich nicht auf private Grundstücksflächen. Es ist auch keine Änderung<br />
des Bebauungsplanes Rathausmarkt II vorgesehen, um auf dem Privatgrundstück<br />
eine öffentliche Verkehrsfläche auszuweisen. Damit ist planungsrechtlich der<br />
Tatsache Rechnung getragen, dass die für die Herstellung eines Fußweges benötigte<br />
private Grundstücksfläche zivilrechtlich zurzeit nicht zur Verfügung steht.<br />
Zwar ist im Gestaltungsplan, der dem Bebauungsplan als Anlage beigefügt ist, eine<br />
Fußwegverbindung dargestellt. Dieser Planzeichnung kommt jedoch keine eigenständige<br />
rechtliche Bedeutung zu. Es handelt sich ausschließlich um die zeichnerisch<br />
dargestellte Gestaltungsabsicht für eine städtebaulich sinnvolle Verbindung zwischen<br />
Seniorenprojekt und Rathausmarkt.<br />
1.2 Die im Gestaltungsplan vorgesehene Platzgestaltung für den Bereich zwischen Rathausmarkt<br />
und Pflegeheim wird abgelehnt. Es wird ein Verzicht auf befestigte Aufenthaltsbereiche<br />
und damit eine stärkere Begrünung gefordert. Weiterhin wird eine mögliche<br />
gewerbliche Nutzung südöstlich des Platzes grundsätzlich abgelehnt. Es wird<br />
darauf verwiesen, dass solche Aktivitäten im Rathausmarkt stattfinden sollten.<br />
Abwägungsergebnis:<br />
Der Anregung wurde nicht entsprochen. Der öffentliche Platz soll nach den städtebaulichen<br />
Vorstellungen der Entspannung und der Kommunikation dienen. Die dadurch<br />
entstehenden Lebensäußerungen sind von den Anwohnern des Rathausmarktes,<br />
der als zentrales Handels- und Dienstleistungszentrum der <strong>Gemeinde</strong> ausgewiesen<br />
ist, hinzunehmen. Der Rathausmarkt ist nämlich kein Kurgebiet oder Wohngebiet,<br />
das einen besonderen Schutz verdienen würde.<br />
1
1.3 Es wird gerügt, dass ein Teil des Bebauungsplanes „Rathaumarkt II“ in den Geltungsbereich<br />
des neuen Bebauungsplanes mit einbezogen ist.<br />
Abwägungsergebnis:<br />
Eine Beschlussfassung war nicht erforderlich. Die öffentliche Straße östlich des Rathausmarktes<br />
befindet sich zwar im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Rathausmarkt<br />
II“. Der Bebauungsplan enthält jedoch Verkehrsplanungen (z.B. Bau eines<br />
Kreisels), die überholt sind. Weiterhin ist es erforderlich, den vorhandenen Einmündungsbereich<br />
der Erschließungsstraße in die Talstraße umzubauen. Aus diesen beiden<br />
Gründen war es notwendig, den Bebauungsplan „Rathausmarkt II“ für die öffentliche<br />
Erschließungsstraße aufzuheben und durch die Festsetzung des neuen Bebauungsplanes<br />
zu ersetzen.<br />
1.4 Es wird die gegenwärtige Verkehrssituation gerügt und zusätzlich befürchtet, dass<br />
sich die Verkehrssituation durch das Baugebiet noch verschlechtern werde.<br />
Abwägungsergebnis:<br />
Eine Beschlussfassung war nicht erforderlich. Die Verkehrsflächen im Plangebiet einschließlich<br />
der Einmündung der Erschließungsstraße in die Talstraße werden entsprechend<br />
den zurzeit anerkannten Regeln der Technik für die Herstellung von Erschließungsstraßen<br />
angelegt. Die Fachbehörden haben gegen die Planung keine<br />
Einwände. Die durchgeführte Verkehrszählung sowie die Prognose des Verkehrsaufkommens<br />
aus dem Baugebiet belegen, dass die neu gestaltete Straßeneinmündung<br />
den Anforderungen des prognostizierten Verkehrsaufkommens genügt.<br />
Die außerhalb des Bebauungsplans vorgesehene Mittelinsel in der Talstraße ersetzt<br />
die beiden Verkehrsverengungen, die im Zuge der Aufweitung des Einmündungsbereiches<br />
beseitigt werden müssen. Hierbei handle es sich um eine sinnvolle und effektive<br />
Maßnahme zur Geschwindigkeitsreduzierung am Ortseingang.<br />
Der Rathausmarkt und seiner näheren Umgebung stellen das Handels- und Dienstleistungszentrum<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldbronn</strong> dar. Es ist selbstverständlich, dass von<br />
einem Ortszentrum auch Verkehr angezogen wird.<br />
1.5 Es wird angeregt, die ganze Erschließung aufzugeben. Es wird vermutet, dass die<br />
Bauplätze über Jahre nicht bebaut werden. Dies würde zu Schulden bei der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Waldbronn</strong> führen. Auch ergäbe sich durch die Bebauung eine Wertminderung für<br />
die angrenzenden Baugrundstücke.<br />
Abwägungsergebnis:<br />
Der Anregung wurde nicht entsprochen. Die Durchführung der Bodenordnung und die<br />
Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgten, um ausreichend kommunale Flächen für<br />
die Realisierung des <strong>Waldbronn</strong>er Seniorenprojektes zu erhalten. Außerdem soll<br />
durch die Erschließung das Ortszentrum <strong>Waldbronn</strong>, insbesondere bestehend aus<br />
dem Rathausmarkt, in den Ort integriert und damit städtebaulich eingebunden werden.<br />
Zu diesem Zweck werden auch Grundstücke für Geschosswohnungsbau, Reihenhäuser,<br />
Doppelhäuser und freistehende Einfamilienwohnhäuser entstehen. Durch<br />
reduzierte Bodenpreise für Reihenhäuser sollen geeignete Baugrundstücke für junge<br />
Familien zur Verfügung gestellt werden. Dies ist auch in <strong>Waldbronn</strong> erforderlich, um<br />
die bestehende Nachfrage nach Bauplätzen zu befriedigen.<br />
1.6 Es wird angeregt, die Tiefgaragen Ein- und Ausfahrt zum östlich des Rathausmarktes<br />
geplanten Dienstleistungs- und Einzelhandelszentrum an die Talstraße zu verlegen.<br />
Abwägungsergebnis:<br />
Der Stellungnahme wurde nicht entsprochen. Die Erschließungsstraße ist mit einer<br />
Breite von 6 m ausreichend, um den durch das Baugebiet entstehenden Verkehr aufzunehmen.<br />
Die Tiefgaragenzufahrt wurde aus topografischen Gründen an die geplante<br />
Stelle verlegt. Eine Erschließung von der Talstraße wäre aufgrund der Geländegegebenheiten<br />
sehr schwierig und auch städtebaulich unschön, da angestrebt ist, entlang<br />
der Talstraße eine attraktive Schaufensterfront entstehen zu lassen.<br />
2
Die Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage ist an der geplanten Stelle verkehrlich unproblematisch.<br />
Zum einen wird durch das Baugebiet selbst nur wenig Ziel- und Quellverkehr<br />
entstehen, der die Erschließungsstraße belasten. Daneben wird die Tiefgaragenausfahrt<br />
dazu beitragen, die Geschwindigkeit auf der Erschließungsstraße zu reduzieren.<br />
1.7 Es wird angeregt, die nach Osten führenden Stichstraßen im Baugebiet mit einem<br />
Wendehammer zu versehen oder die Straßenflächen zu bebauen.<br />
Abwägungsergebnis:<br />
Der Stellungnahme wurde nicht entsprochen. Die östlich an das Baugebiet grenzende<br />
Wiesenlandschaft ist im Flächennutzungsplan als zukünftige Baufläche ausgewiesen.<br />
Ob und gegebenenfalls wann eine Weiterführung der Bebauung erfolgen wird, ist<br />
zurzeit völlig ungewiss. Diese Entscheidung hat der <strong>Gemeinde</strong>rat zu gegebener Zeit<br />
zu treffen.<br />
Es war jedoch eine politische Vorgabe und es ist auch städtebaulich notwendig, eine<br />
Fortführung der Bebauung in Richtung Osten planerisch mitzubedenken. Insbesondere<br />
auch deshalb, um das Gebiet mit der Erweiterungsfläche zu verbinden und damit<br />
ggf. an eine zweite Haupterschließungsstraße in Richtung Talstraße anzubinden.<br />
Eine Bebauung der Flächen würde die zukünftige Verwirklichung dieser Planungsüberlegungen<br />
unmöglich machen.<br />
Der angeregte Bau von Wendehämmern ist nicht erforderlich, da durch die Stichstraßen<br />
ausschließlich zwei Doppelhaushälften bzw. drei Reihenhäuser erschlossen<br />
werden. Es ist deshalb ausgeschlossen, dass problematische Verkehrssituationen<br />
entstehen werden.<br />
1.8 Es wird angeregt, mehr öffentliche Parkplätze im Gebiet auszuweisen.<br />
Abwägungsergebnis:<br />
Der Stellungnahme wurde nicht entsprochen. Im Bebauungsplan ist festgesetzt, dass<br />
pro Wohneinheit 2 Stellplätze nachzuweisen sind. Dies ist ausreichend, um den durch<br />
die Bewohner entstehenden Parkplatzbedarf abzudecken. Für die gewerblichen Einheiten<br />
sind Stellplätze nach der Stellplatzverordnung in ausreichender Zahl, vorwiegend<br />
in Tiefgaragen, nachzuweisen. Die genaue Anzahl der Stellplätze wird im Rahmen<br />
der notwendigen Baugenehmigungsverfahren festgelegt.<br />
Es ist zwar zutreffend, dass im Plangebiet selbst nur eine begrenzte Anzahl von öffentlichen<br />
Parkplätzen für Besucher vorgesehen ist. Dies ist jedoch für das relativ<br />
kleine Gebiet unproblematisch. Entlang der Talstraße und in unmittelbarer Nähe zum<br />
Baugebiet stehen ausreichende Stellplätze für Besucher zur Verfügung. Ein weiterer<br />
Flächenverbrauch für öffentliche Stellplätze im Baugebiet ist deshalb nicht erforderlich.<br />
1.9 Es wird angeregt, eine erheblich größere Anzahl von Bäumen im Plangebiet anzupflanzen.<br />
Abwägungsergebnis:<br />
Dem Anliegen ist bereits im Bebauungsplan entsprochen. Durch die schriftlichen<br />
Festsetzungen im Textteil des Bebauungsplanes wird für eine ausreichende Begrünung<br />
auf privaten und öffentlichen Flächen Sorge getragen. Dabei werden stadtgestalterische,<br />
kurörtliche und ökologische Aspekte berücksichtigt. Auf eine zeichnerische<br />
Festsetzung von konkreten Pflanzstandorten wurde im Bebauungsplan jedoch<br />
bewusst verzichtet, um der konkreten Freiflächengestaltung nicht vorzugreifen.<br />
1.10 Es wird angeregt, die Einmündungsbereiche von Fuß- und Radwegen platzartig aufzuweiten,<br />
um Gefahren für Fußgänger und Radfahrer auszuschließen.<br />
Abwägungsergebnis:<br />
Der Anregung wurde nicht entsprochen. Großzügige Platzgestaltungen in den Einmündungsbereichen<br />
der Fuß- und Radwege führen entgegen der Stellungnahme<br />
nicht zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit sondern verunsichern eher die Rad-<br />
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fahrer und Fußgänger und führen damit zu einem erhöhten Unfallrisiko. Dies ist auch<br />
der Grund, weshalb die zuständigen Fachbehörden keine Aufweitung der Einmündungsbereiche<br />
vorgeschlagen haben.<br />
1.11 Es wird vorgeschlagen, den öffentlichen Platz zwischen Seniorenprojekt und Rathausmarkt<br />
zu verlegen, da die Fußwegverbindung zum Rathausmarkt nicht realisiert<br />
werden kann.<br />
Abwägungsergebnis:<br />
Der Stellungnahme wurde nicht entsprochen. Der öffentliche Platz stellt in Verbindung<br />
mit der östlich der Haupterschließungsstraße vorgesehenen öffentlichen Grün-<br />
und Platzanlage eine Einheit dar. Die gewerbliche Bebauung entlang der Talstraße<br />
soll durch diese attraktiv gestaltete öffentliche Fläche von dem Seniorenprojekt und<br />
der anschließenden Wohnbebauung getrennt werden. Gleichzeitig sollen diese Flächen<br />
der Kommunikation dienen. Es ist zwar bedauerlich, dass der geplante Zugang<br />
zum Rathausmarkt in absehbarer Zeit nicht realisiert werden kann. Der Platz selbst<br />
hat jedoch auch seinen eigenständigen Charakter und seine eigenständige Funktion.<br />
Gleichzeitig soll er selbstverständlich auch signalisieren, dass langfristig eine direkte<br />
Fußwegverbindung zum Rathausmarkt angestrebt ist.<br />
1.12 Es wird eine Reduzierung der zugelassenen Traufhöhe der Wohngebäude vorgeschlagen,<br />
um mehr Rücksicht auf die im Süden und Westen bereits vorhandene Bebauung<br />
zu nehmen.<br />
Abwägungsergebnis:<br />
Der Stellungnahme wurde nicht entsprochen. Die Wohngebäude können mit zwei<br />
Vollgeschossen und einem Kniestock von ca. max. 0,8 m ausgeführt werden. Diese<br />
maximale Ausnutzbarkeit entspricht den heutigen Wohnanforderungen und ist städtebaulich<br />
vertretbar. Zwischen der westlichen Gebäudereihe im Plangebiet und der<br />
vorhandenen Bebauung westlich des Plangebietes besteht ein Abstand von 30 m.<br />
Der Abstand wird durch öffentliche und private Grünflächen gebildet. Eine Beeinträchtigung<br />
der Belichtung und Besonnung ist deshalb nicht zu erkennen.<br />
1.13 Es wird angeregt, die Planung insgesamt aufzugeben. Es wird auf die hohe ökologische<br />
Bedeutung der im Plangebiet vorhandenen Streuobstwiesen hingewiesen und<br />
der Bedarf an Bauflächen, sowohl für das <strong>Waldbronn</strong>er Seniorenprojekt als auch für<br />
private Baugrundstücke, bezweifelt. Zusätzlich wird die Auffassung vertreten, dass<br />
durch die Bebauung eine Reduzierung des Grundstückswertes der vorhandenen<br />
Baugrundstücke eintreten werde.<br />
Abwägungsergebnis:<br />
Der Anregung wurde nicht entsprochen. Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass fast<br />
jede bauliche Entwicklung in <strong>Waldbronn</strong> zu Lasten einer ökologisch wertvollen Streuobstwiesenlandschaft<br />
geht. Dies ist bedauerlich, aber leider nicht zu ändern.<br />
Das Plangebiet ist seit 1985 im Flächennutzungsplan als zukünftige Baufläche der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldbronn</strong> ausgewiesen. Jedem Anwohner hätte damit bekannt sein können,<br />
dass diese Streuobstwiesenlandschaft zukünftig bebaut werden kann. Ein subjektiver<br />
Anspruch auf Erhalt der Streuobstwiesen besteht deshalb nicht.<br />
Nach Auswertung statistischer Daten, Einholung eines Gutachtens und ausführlichen<br />
Diskussionen gelangte die Mehrheit des <strong>Gemeinde</strong>rates zu der Auffassung, dass ein<br />
Seniorenprojekt, bestehend aus einer Pflegeeinrichtung und betreuten Wohnungen,<br />
in <strong>Waldbronn</strong> benötigt wird und das Plangebiet der ideale Standort sei.<br />
Da die benötigten Grundstücksflächen im Plangebiet für das <strong>Waldbronn</strong>er Seniorenprojekt<br />
zu vertretbaren Preisen nicht erworben werden konnte, war eine Bodenordnung<br />
erforderlich. Im Rahmen dieser Bodenordnung werden auch Grundstücke für<br />
Reihenhäuser, Doppelhäuser und freistehende Wohngebäude ausgewiesen.<br />
Durch die Bevölkerungsprognose für das Gebiet des Nachbarschaftsverbandes<br />
Karlsruhe und die bereits einsetzende Nachfrage beim Liegenschaftsamt wird bestätigt,<br />
dass Bauplätze, insbesondere für junge Familien, benötigt werden. Durch den<br />
4
Beschluss des <strong>Gemeinde</strong>rates, für Reihenhausbauplätze einen Familienbonus einzuräumen<br />
ist sichergestellt, dass alle Bevölkerungsgruppen die Möglichkeit haben werden,<br />
einen finanzierbaren Bauplatz zu erhalten.<br />
Die Entscheidung des <strong>Gemeinde</strong>rates, das Gebiet zu erschließen, ist Teil der kommunalen<br />
Planungshoheit. Die im Rahmen der kommunalen Planungshoheit beschlossenen<br />
Veränderungen der Umgebungssituation sind von den Anwohnern hinzunehmen<br />
und lösen grundsätzlich keine Entschädigungsansprüche aus. Zwar enthält<br />
das Baugesetzbuch in wenigen Einzelfällen sehr eng begrenzte Entschädigungsregelungen,<br />
die jedoch hier nicht einschlägig sind.<br />
1.14 Es wird angeregt, die Planung insgesamt aufzugeben, da die Ausgleichsmaßnahmen<br />
noch nicht feststehen.<br />
Abwägungsergebnis:<br />
Der Anregung wurde nicht entsprochen. In den ökologischen Stellungnahmen, die<br />
zum Vorentwurf des Bebauungsplanes abgegeben wurden und zusammen mit dem<br />
Bebauungsplan während der Offenlage nach den gesetzlichen Vorgaben ausgelegt<br />
werden mussten, wurde zwar gerügt, dass die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />
noch nicht genau dargestellt seien. Diese frühzeitigen Stellungnahmen der Fachbehörden<br />
waren jedoch bereits während der Offenlage überholt. Bereits im ausgelegten<br />
Umweltbericht waren sämtliche Ausgleichsmaßnahmen beschrieben und dargestellt.<br />
Zum Satzungsbeschluss wurden die Ausgleichsmaßnahmen weiter ausgearbeitet<br />
und mit der Naturschutzbehörde des Landkreises verbindlich abgestimmt. Die Eingriffe<br />
in Natur - und Landschaft durch den Bebauungsplan sind durch die festgelegten<br />
Ausgleichsmaßnahmen ausgeglichen.<br />
2. Anregungen der Träger öffentlicher Belange<br />
2.1 Die EnBW teilt mit, dass die Belange der Stromversorgung berücksichtigt sind und<br />
deshalb auf weitere Hinweise verzichtet werde.<br />
2.2 Die Erdgas Südwest GmbH gibt Hinweise auf vorhandene Gasleitungen und die Anforderungen<br />
bei Baumaßnahmen in Straßen und Gehwegen.<br />
Abwägungsergebnis:<br />
Die Hinweise wurden in Teil C (Nachrichtliche Übernahmen und Hinweise) berücksichtigt.<br />
2.3 Der Kreisbrandmeister weist auf Maßnahmen zur vorbeugenden Brandbekämpfung<br />
hin.<br />
Abwägungsergebnis:<br />
Die Hinweise wurden in Teil C (Nachrichtliche Übernahmen und Hinweise) berücksichtigt.<br />
2.4 Der Abfallwirtschaftbetrieb weist darauf hin, dass nach den Unfallverhütungsvorschriften,<br />
Abfuhrfahrzeuge grundsätzlich nicht rückwärts fahren sollten. In den Stichstraßen<br />
dürfen somit keine Müllbehälterstellplätze eingerichtet werden.<br />
Abwägungsergebnis:<br />
Die Hinweise wurden in Teil C (Nachrichtliche Übernahmen und Hinweise) berücksichtigt.<br />
2.5 Das Amt für Versorgung und Rehabilitation begrüßt den Bau einer neuen Seniorenwohnanlage.<br />
Es wird empfohlen, das geplante Pflegeheim nicht überzudimensionieren.<br />
Abwägungsergebnis:<br />
Die Größe der Pflegeeinrichtung entspricht den vom <strong>Gemeinde</strong>rat gebilligten Untersuchungsergebnissen<br />
des Kuratoriums deutscher Altershilfe.<br />
5
2.6 Das Landwirtschaftsamt äußert keine Bedenken gegen die Planung.<br />
Abwägungsergebnis: entfällt<br />
2.7 Das Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Immissionsschutzbehörde, befürchtet Störungen<br />
des Seniorenprojekts durch Nachtanlieferungen bei den Einzelhandelsbetrieben<br />
entlang der Talstraße. Es wird vorgeschlagen eine Nachtanlieferung durch Anlieferungsfahrzeuge<br />
im Bebauungsplan auszuschließen.<br />
Abwägungsergebnis:<br />
Die Stellungnahme wird als Hinweis in Teil C (Nachrichtliche Übernahmen und Hinweise)<br />
des Textteils des Bebauungsplanes aufgenommen. Es ist grundsätzlich zutreffend,<br />
dass insbesondere die Bewohner der Pflegeeinrichtung vor Lärm geschützt<br />
werden müssen. Es ist jedoch nicht zwingend erforderlich, ein Nachtanlieferungsverbot<br />
bereits im Bebauungsplan verbindlich festzuschreiben.<br />
2.8 Das Polizeipräsidium Karlsruhe weist darauf hin, dass ausgeschilderte Geh- und<br />
Radwege innerörtlich eine Breite von 2,50 m aufweisen müsse.<br />
Abwägungsergebnis:<br />
Der Hinweis des Polizeipräsidiums wird zur Kenntnis genommen. Die Straßenverkehrsbehörde<br />
hat den Hinweis bei der Ausschilderung der öffentlichen Wege zu berücksichtigen.<br />
2.9 Das Polizeipräsidium empfiehlt, auf die geplante Mischverkehrsfläche (Fußgängerbereich)<br />
zu verzichten. Eine Akzeptanz für die in diesem Bereich geforderte Schrittgeschwindigkeit<br />
sei auf dem kurzen Teilstück nicht zu erwarten. Es wird empfohlen,<br />
Fahrbahn und Gehweg zu trennen.<br />
Abwägungsergebnis:<br />
Der Anregung wurde entsprochen. Auf eine Mischverkehrsfläche (Fläche besonderer<br />
Zweckbestimmung) in der Haupterschließungsstraße wurde verzichtet. Es wurden<br />
getrennte Fahrbahnen und Gehwege vorgesehen. Die Fahrbahn wurde jedoch von<br />
einer Breite von 6 m durch Einbau einer Engstelle auf 5 m Breite reduziert. Dies bedeutet<br />
auf jeder Seite eine Ausbuchtung der Gehwege um 50 cm. Die Ausbuchtungen<br />
der Gehwege werden durch Hochbordsteine eingefasst. Der Übergang von einer<br />
Straßenseite auf die andere wird jedoch in angemessener Breite für Fußgänger in<br />
Tiefbordsteinen ausgeführt.<br />
2.10 Die Stellungnahmen des Landratsamtes Karlsruhe, Naturschutzbehörde, des BUND<br />
und des gemeindlichen Umweltamtes sind in zwei Bereiche gegliedert:<br />
2.10.1 Anregungen zum Bebauungsplan<br />
A. Es wird angeregt, den Pflanzstreifen am Ostrand des Plangebietes zu verbreitern und<br />
durch Findlinge zum Außenbereich abzugrenzen.<br />
Abwägungsergebnis:<br />
Der Anregung wurde nicht entsprochen. Es war Planungsvorgabe, ein möglichst kleines<br />
Gebiet wirtschaftlich sinnvoll zu erschließen. Dabei war eine Planung zu entwickeln,<br />
die das Ortszentrum abrundet und eine nach dem Flächennutzungsplan zulässige<br />
bauliche Erweiterung des Gebietes in Richtung Osten berücksichtigt. Die Abgrenzung<br />
und die verkehrliche Erschließung des Gebietes berücksichtigen diese Vorgaben.<br />
Sie werden auch bei der Grünplanung berücksichtigt. Die geplanten städtebaulichen<br />
Strukturen um den Rathausmarkt herum sind auf die Stärkung des Ortszentrums<br />
ausgerichtet. Außerdem ist es notwendig, das doch relativ kleine Baugebiet<br />
intensiv zu bebauen, um mit Grund und Boden schonend umzugehen und die Erschließungskosten<br />
in einem vertretbaren Rahmen zu belassen. Aus den genannten<br />
planerischen und wirtschaftlichen Gründen ist es nicht möglich, den Pflanzstreifen zu<br />
verbreitern.<br />
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B. Es wird angeregt, den östlichen Pflanzstreifen als öffentliche Grünfläche auszuweisen.<br />
Wenn dies nicht möglich sei, solle die <strong>Gemeinde</strong> die Bepflanzung in Eigenregie<br />
(gegen Kostenersatz) übernehmen.<br />
Abwägungsergebnis:<br />
Der Anregung wurde nicht entsprochen. Es ist nicht erforderlich, die Grünfläche zum<br />
Außenbereich als öffentliche Grünfläche auszuweisen. Die Bepflanzung der Fläche<br />
hat nach dem Bebauungsplan zu erfolgen. Diese Verpflichtung besteht für jeden Eigentümer,<br />
gleichgültig ob es sich um die <strong>Gemeinde</strong> oder einen Privaten handelt. Ein<br />
ökologischer Vorteil ist nicht zu erkennen.<br />
Es ist nicht sinnvoll, die Begrünung der privaten Baugrundstücke auf Kosten der Eigentümer<br />
durch die <strong>Gemeinde</strong> durchzuführen. Genau so wenig sinnvoll ist es, bei der<br />
Erteilung der Baugenehmigung einen Sicherheitseinbehalt anzufordern, der zurückbezahlt<br />
wird, sobald die Baugrundstücke entsprechend Bepflanzungsplan bepflanzt<br />
sind.<br />
C. Es wird angeregt, die Umsetzung von Bepflanzung und Ausgleichsmaßnahmen durch<br />
ein Monitoring zu überwachen. Die <strong>Gemeinde</strong> sei dafür verantwortlich, dass die Maßnahmen<br />
fachgerecht ausgeführt und deren Ausführung nachgewiesen wird. Die Forderung<br />
von Bepflanzungsplänen für die privaten Baugrundstücke im Baugenehmigungsverfahren<br />
sei zwar sinnvoll, aber nicht ausreichend.<br />
Abwägungsergebnis:<br />
Der Anregung wurde nicht entsprochen. Der <strong>Gemeinde</strong>rat hält es nicht für erforderlich,<br />
die Grundstückseigentümer durch Kontrollen der Anpflanzung zu reglementieren.<br />
D. Es sollen Regelungen getroffen werden, die eine aktive Nutzung von Solarenergie<br />
ermöglichen.<br />
Abwägungsergebnis:<br />
Der Anregung wurde nicht entsprochen. Es bleibt den privaten Grundstückseigentümern<br />
überlassen, welche regenerativen Energiequellen sie für ökologisch und ökonomisch<br />
sinnvoll halten.<br />
E. Es wird darauf hingewiesen, dass Dachbegrünungen eine größere Akzeptanz finden<br />
würden, wenn dies zu niedrigen Abwassergebühren führen würde. Dies wäre der Fall,<br />
wenn die Gebühr „gesplittet“ berechnet würde.<br />
Abwägungsergebnis:<br />
Der Anregung konnte im Bebauungsplanverfahren nicht entsprochen werden. Hierüber<br />
ist ggf. im Rahmen einer Änderung der Abwassersatzung zu beraten und zu beschließen.<br />
F. Es wird gerügt, dass die Vorschlagsliste für Anpflanzungen unzureichend sei.<br />
Abwägungsergebnis:<br />
Der Anregung wurde durch Ergänzung der Vorschlagsliste entsprochen.<br />
G. Es wird die Neigung der Dachflächen bei Pultdächern gerügt. Dies schließe eine sinnvolle<br />
und wirkungsvolle Solarnutzung aus.<br />
Abwägungsergebnis:<br />
Der Anregung wird nicht entsprochen. Zunächst ist festzustellen, dass das Gelände<br />
von Süd nach Nord abfällt. Stadtplanerisch ist angestrebt, die Traufe von Gebäuden<br />
entlang den Straßen auszurichten, um eine vertretbare und angemessene Höhenentwicklung<br />
der Gebäude im Straßenraum zu erreichen.<br />
Aus ökologischer Sicht ist es nach Auffassung der Verwaltung auch richtig, fakultative<br />
Pultdachgebäude in Richtung Süden zu öffnen, um die Sonneneinstrahlung zu ermöglichen.<br />
Dadurch kann im Gebäude die Sonnenwärme aufgefangen und genutzt<br />
werden.<br />
7
H. Es wird angeregt, die Nutzung von Regenwasser, das in Zisternen gesammelt wird,<br />
verpflichtend vorzuschreiben.<br />
Abwägungsergebnis:<br />
Der Anregung wurde nicht entsprochen. Die Nutzung von Regenwasser im Haushalt<br />
ist immer mit gewissen gesundheitlichen Risiken verbunden. Deshalb sollten die privaten<br />
Eigentümer selbst entscheiden, ob sie dieses Risiko bei Toilettenspülung,<br />
Waschmaschine, Geschirrspülmaschine usw. eingehen wollen oder nicht.<br />
I. Es wird angeregt, in den Bebauungsplan konkrete Maßnahmen zur Förderung der<br />
Ansiedlung von jungen Familien aufzunehmen.<br />
Abwägungsergebnis:<br />
Der Anregung wurde bereits außerhalb des Bebauungsplanes entsprochen. Der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
hat nämlich bereits in öffentlicher Sitzung beschlossen, beim Verkauf gemeindeeigener<br />
Reihenhausgrundstücke einen Kinderbonus und somit einen Abschlag<br />
auf den Bauplatzpreis zu gewähren.<br />
J. Es werden Hinweise auf die Anlage der geplanten „Spielstation“ gegeben.<br />
Abwägungsergebnis:<br />
Die Anregungen werden im Bebauungsplan nicht berücksichtigt. Sie werden Gegenstand<br />
der Beratung und Beschlussfassung über die konkreten Ausführungspläne<br />
sein.<br />
K. Es wird angeregt, den Panoramaweg (Hundeweg) der in Richtung Osten vom Baugebiet<br />
entlang der vorhandenen Bebauung des Ortsteils Reichenbach verläuft, zu beleuchten.<br />
Abwägungsergebnis:<br />
Der Anregung wurde entsprochen, soweit der Weg im Bebauungsplan verläuft.<br />
L. Es wird gerügt, dass die Ausweisung von Spielstraßen fehle.<br />
Abwägungsergebnis:<br />
Der Anregung wurde nicht entsprochen. Im Plangebiet sind Verkehrsflächen besonderer<br />
Zweckbestimmungen vorgesehen. Diese Festlegung ist nach Bauplanungsrecht<br />
ausreichend, um sowohl Spielstraßen als auch verkehrsberuhigte Bereiche zu realisieren.<br />
Die entsprechende Entscheidung sollte verkehrsrechtlich durch die zuständige<br />
Straßenverkehrsbehörde nach Abschluss der Erschließungsarbeiten erfolgen.<br />
M. Es wird angeregt, weitere Begegnungsmöglichkeiten für Jung und Alt im Planbereich<br />
zu schaffen.<br />
Abwägungsergebnis:<br />
Der Anregung wurde im Bebauungsplan nicht entsprochen. Die Anregung wird jedoch<br />
bei der Beratung und Beschlussfassung über die Ausführungsplanung berücksichtigt.<br />
2.11.2 Anregungen zum Umweltbericht und zu den Ausgleichsmaßnahmen<br />
Sämtliche Bestandteile des dem Bebauungsplan beigefügten Umweltberichts und<br />
seiner Anlage sind mit dem amtlichen Naturschutz vollständig abgestimmt. Der durch<br />
die Planung ausgelöste Eingriff in Natur und Landschaft ist ausgeglichen. Die Durchführung<br />
weiterer Maßnahmen ist nicht erforderlich.<br />
Fassung vom 25.06.2009<br />
erarbeitet auf der Grundlage der Beschlüsse des <strong>Gemeinde</strong>rates aus der öffentlichen Sitzung vom 24.06.2009<br />
<strong>Waldbronn</strong>, den 25.06.2009<br />
Franz Masino<br />
Bürgermeister<br />
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