Bürgerbrief 2002/09 (0 bytes) - Waltenhofen
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2 <strong>Bürgerbrief</strong> der Gemeinde <strong>Waltenhofen</strong> Nr. 9/26. 04. <strong>2002</strong><br />
Bekanntmachung und Veröffentlichungen<br />
des Zweckverbandes Abwasserverband<br />
Kempten (Allgäu)<br />
Haushaltssatzung des Zweckverbandes Abwasserverband<br />
Kempten (Allgäu) für das Haushaltsjahr <strong>2002</strong><br />
vom 17. 1. <strong>2002</strong><br />
I. Auf Grund der Art. 40 Abs. 1 und Art. 41 Abs. 1 des Gesetzes<br />
über die kommunale Zusammenarbeit<br />
(KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff der Bayerischen<br />
Gemeindeordnung (GO) und § 19 der Verbandssatzung<br />
erlässt der Abwasserverband Kempten (Allgäu) folgende<br />
Haushaltssatzung:<br />
§ 1<br />
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr<br />
<strong>2002</strong> wird hiermit festgesetzt; er schließt im<br />
Verwaltungshaushalt<br />
in den Einnahmen und<br />
Ausgaben mit<br />
4 248 350,00 €<br />
und im Vermögenshaushalt<br />
in den Einnahmen und<br />
Ausgaben mit<br />
2 461 000,00 € ab.<br />
§ 2<br />
Kredite für Investitionen sind nicht vorgesehen.<br />
§ 3<br />
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im<br />
Vermögenshaushalt wird auf 1 700 000 € festgesetzt.<br />
§ 4<br />
1) Der durch Investitionszuweisungen und -zuschüsse,<br />
Kredite sowie sonstige Einnahmen nicht gedeckte Umlagenbedarf<br />
beträgt:<br />
1. für den Verwaltungshaushalt<br />
Betriebskosten 3 995 210,00 €<br />
2. für den Vermögenshaushalt<br />
Investitionen 1 684 700,00 €<br />
2) Die Umlegung des ungedeckten Finanzbedarfs auf die<br />
Verbandsmitglieder erfolgt:<br />
a) für den Verwaltungshaushalt nach § 20 Ziffer<br />
2.1.1 - 2.1.3 der Verbandssatzung<br />
b) für den Vermögenshaushalt nach § 20 Ziffer<br />
1.1.1, 1.1.2 und 1.2 der Verbandssatzung.<br />
§ 5<br />
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen<br />
Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf<br />
700 000,00 € festgesetzt.<br />
§ 6<br />
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar <strong>2002</strong> in Kraft.<br />
Kempten (Allgäu), 17.01.<strong>2002</strong><br />
Zweckverband Abwasserverband Kempten (Allgäu)<br />
Dr. Ulrich Netzer<br />
Oberbürgermeister<br />
Verbandsvorsitzender<br />
II. Der Haushaltsplan liegt vom Tage dieser Bekanntmachung<br />
an eine Woche lang bei der Geschäftsstelle des<br />
Abwasserverbandes Kempten (Allgäu), Griesösch 1,<br />
Lauben, während der Geschäftszeiten öffentlich zur<br />
Einsichtnahme auf.<br />
Presseinformation<br />
Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung<br />
46/<strong>2002</strong>/73 München, den 25. 03. <strong>2002</strong><br />
Mikrozensus <strong>2002</strong>: Interviewer besuchen Haushalte<br />
Aktuelle Daten über Bevölkerung und Erwerbstätigkeit<br />
Im Auftrag des Bayerischen Landesamtes für Statistik<br />
und Datenverarbeitung werden auch heuer in<br />
den Monaten Mai und Juni rund 50 000 Haushalte in<br />
Bayern von besonders geschulten Interviewern und<br />
Interviewerinnen um Auskunft zum Mikrozensus gebeten.<br />
Mit dieser Erhebung werden wichtige Informationen<br />
über die Lebens- und Arbeitsbedingungen der<br />
Bevölkerung gewonnen, die für die Arbeitsmarkt-, Familien-<br />
und Sozialpolitik von großer Bedeutung sind.<br />
Für den überwiegenden Teil der Fragen steht nach<br />
dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht.<br />
In den nächsten Wochen werden in Bayern wie im gesamten<br />
Bundesgebiet wieder ein Prozent aller Haushalte<br />
im Rahmen des Mikrozensus, einer amtlichen Repräsentativstatistik<br />
über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt,<br />
befragt. Mit dieser gesetzlich angeordneten Erhebung<br />
werden seit 1957 laufend aktuelle Zahlen über die wirtschaftliche<br />
und soziale Lage der Bevölkerung, insbesondere<br />
der Haushalte und Familien ermittelt. Diese Informationen<br />
sind Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische<br />
Entscheidungen und deshalb für jeden Bürger von<br />
großer Bedeutung.<br />
Wie das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung<br />
weiter mitteilt, sind in Bayern rund 50 000<br />
Haushalte in die Erhebung einbezogen. Bei knapp der<br />
Hälfte der mit Hilfe eines mathematisch-statistischen Zufallsauswahlverfahrens<br />
ermittelten Haushalte wird zusammen<br />
mit dem Mikrozensus zugleich auch die Arbeitskräftestichprobe<br />
der Europäischen Union durchgeführt.<br />
Das kostengünstige und nur relativ wenig Haushalte betreffende<br />
Stichprobenverfahren liefert repräsentative Ergebnisse<br />
über die Lebens- und Arbeitsbedingungen aller<br />
Bevölkerungsgruppen. Voraussetzung hierfür ist allerdings,<br />
daß sich auch alle ausgewählten Haushalte an der<br />
Erhebung beteiligen. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber<br />
für den überwiegenden Teil der Fragen Auskunftspflicht<br />
vorgesehen.<br />
Die Interviewerinnen und Interviewer sind vom Landesamt<br />
sorgfältig ausgewählt, eingehend geschult und zur<br />
Verschwiegenheit verpflichtet worden. Sie kündigen ihren<br />
Besuch bei den Haushalten schriftlich an und legitimieren<br />
sich durch einen amtlichen Interviewerausweis. Neben<br />
dem persönlichen Interview besteht natürlich für jeden<br />
Haushalt auch die Möglichkeit, den Fragebogen selbst<br />
auszufüllen und per Post an das Landesamt einzusenden.<br />
Alle Einzelangaben werden ohne Ausnahme geheimgehalten<br />
und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet.<br />
Genaue gesetzliche Regelungen gewährleisten<br />
den Datenschutz, der zum Selbstverständnis der amtlichen<br />
Statistik gehört. Die Ergebnisse des Mikrozensus<br />
werden vom Landesamt regelmäßig veröffentlicht. Sie<br />
stehen nicht nur Politik, Verwaltung, Wissenschaft und<br />
Medien, sondern auch allen interessierten Bürgerinnen<br />
und Bürgern zur Verfügung.