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Bürgerbrief 2002/09 (0 bytes) - Waltenhofen

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2 <strong>Bürgerbrief</strong> der Gemeinde <strong>Waltenhofen</strong> Nr. 9/26. 04. <strong>2002</strong><br />

Bekanntmachung und Veröffentlichungen<br />

des Zweckverbandes Abwasserverband<br />

Kempten (Allgäu)<br />

Haushaltssatzung des Zweckverbandes Abwasserverband<br />

Kempten (Allgäu) für das Haushaltsjahr <strong>2002</strong><br />

vom 17. 1. <strong>2002</strong><br />

I. Auf Grund der Art. 40 Abs. 1 und Art. 41 Abs. 1 des Gesetzes<br />

über die kommunale Zusammenarbeit<br />

(KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff der Bayerischen<br />

Gemeindeordnung (GO) und § 19 der Verbandssatzung<br />

erlässt der Abwasserverband Kempten (Allgäu) folgende<br />

Haushaltssatzung:<br />

§ 1<br />

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr<br />

<strong>2002</strong> wird hiermit festgesetzt; er schließt im<br />

Verwaltungshaushalt<br />

in den Einnahmen und<br />

Ausgaben mit<br />

4 248 350,00 €<br />

und im Vermögenshaushalt<br />

in den Einnahmen und<br />

Ausgaben mit<br />

2 461 000,00 € ab.<br />

§ 2<br />

Kredite für Investitionen sind nicht vorgesehen.<br />

§ 3<br />

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im<br />

Vermögenshaushalt wird auf 1 700 000 € festgesetzt.<br />

§ 4<br />

1) Der durch Investitionszuweisungen und -zuschüsse,<br />

Kredite sowie sonstige Einnahmen nicht gedeckte Umlagenbedarf<br />

beträgt:<br />

1. für den Verwaltungshaushalt<br />

Betriebskosten 3 995 210,00 €<br />

2. für den Vermögenshaushalt<br />

Investitionen 1 684 700,00 €<br />

2) Die Umlegung des ungedeckten Finanzbedarfs auf die<br />

Verbandsmitglieder erfolgt:<br />

a) für den Verwaltungshaushalt nach § 20 Ziffer<br />

2.1.1 - 2.1.3 der Verbandssatzung<br />

b) für den Vermögenshaushalt nach § 20 Ziffer<br />

1.1.1, 1.1.2 und 1.2 der Verbandssatzung.<br />

§ 5<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen<br />

Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf<br />

700 000,00 € festgesetzt.<br />

§ 6<br />

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar <strong>2002</strong> in Kraft.<br />

Kempten (Allgäu), 17.01.<strong>2002</strong><br />

Zweckverband Abwasserverband Kempten (Allgäu)<br />

Dr. Ulrich Netzer<br />

Oberbürgermeister<br />

Verbandsvorsitzender<br />

II. Der Haushaltsplan liegt vom Tage dieser Bekanntmachung<br />

an eine Woche lang bei der Geschäftsstelle des<br />

Abwasserverbandes Kempten (Allgäu), Griesösch 1,<br />

Lauben, während der Geschäftszeiten öffentlich zur<br />

Einsichtnahme auf.<br />

Presseinformation<br />

Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung<br />

46/<strong>2002</strong>/73 München, den 25. 03. <strong>2002</strong><br />

Mikrozensus <strong>2002</strong>: Interviewer besuchen Haushalte<br />

Aktuelle Daten über Bevölkerung und Erwerbstätigkeit<br />

Im Auftrag des Bayerischen Landesamtes für Statistik<br />

und Datenverarbeitung werden auch heuer in<br />

den Monaten Mai und Juni rund 50 000 Haushalte in<br />

Bayern von besonders geschulten Interviewern und<br />

Interviewerinnen um Auskunft zum Mikrozensus gebeten.<br />

Mit dieser Erhebung werden wichtige Informationen<br />

über die Lebens- und Arbeitsbedingungen der<br />

Bevölkerung gewonnen, die für die Arbeitsmarkt-, Familien-<br />

und Sozialpolitik von großer Bedeutung sind.<br />

Für den überwiegenden Teil der Fragen steht nach<br />

dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht.<br />

In den nächsten Wochen werden in Bayern wie im gesamten<br />

Bundesgebiet wieder ein Prozent aller Haushalte<br />

im Rahmen des Mikrozensus, einer amtlichen Repräsentativstatistik<br />

über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt,<br />

befragt. Mit dieser gesetzlich angeordneten Erhebung<br />

werden seit 1957 laufend aktuelle Zahlen über die wirtschaftliche<br />

und soziale Lage der Bevölkerung, insbesondere<br />

der Haushalte und Familien ermittelt. Diese Informationen<br />

sind Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische<br />

Entscheidungen und deshalb für jeden Bürger von<br />

großer Bedeutung.<br />

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung<br />

weiter mitteilt, sind in Bayern rund 50 000<br />

Haushalte in die Erhebung einbezogen. Bei knapp der<br />

Hälfte der mit Hilfe eines mathematisch-statistischen Zufallsauswahlverfahrens<br />

ermittelten Haushalte wird zusammen<br />

mit dem Mikrozensus zugleich auch die Arbeitskräftestichprobe<br />

der Europäischen Union durchgeführt.<br />

Das kostengünstige und nur relativ wenig Haushalte betreffende<br />

Stichprobenverfahren liefert repräsentative Ergebnisse<br />

über die Lebens- und Arbeitsbedingungen aller<br />

Bevölkerungsgruppen. Voraussetzung hierfür ist allerdings,<br />

daß sich auch alle ausgewählten Haushalte an der<br />

Erhebung beteiligen. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber<br />

für den überwiegenden Teil der Fragen Auskunftspflicht<br />

vorgesehen.<br />

Die Interviewerinnen und Interviewer sind vom Landesamt<br />

sorgfältig ausgewählt, eingehend geschult und zur<br />

Verschwiegenheit verpflichtet worden. Sie kündigen ihren<br />

Besuch bei den Haushalten schriftlich an und legitimieren<br />

sich durch einen amtlichen Interviewerausweis. Neben<br />

dem persönlichen Interview besteht natürlich für jeden<br />

Haushalt auch die Möglichkeit, den Fragebogen selbst<br />

auszufüllen und per Post an das Landesamt einzusenden.<br />

Alle Einzelangaben werden ohne Ausnahme geheimgehalten<br />

und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet.<br />

Genaue gesetzliche Regelungen gewährleisten<br />

den Datenschutz, der zum Selbstverständnis der amtlichen<br />

Statistik gehört. Die Ergebnisse des Mikrozensus<br />

werden vom Landesamt regelmäßig veröffentlicht. Sie<br />

stehen nicht nur Politik, Verwaltung, Wissenschaft und<br />

Medien, sondern auch allen interessierten Bürgerinnen<br />

und Bürgern zur Verfügung.

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