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MESSEORDNUNG MESSE 2007 - HGV Bruchköbel eV

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<strong>MESSE</strong> <strong>2007</strong><br />

<strong><strong>MESSE</strong>ORDNUNG</strong><br />

1. Messeleitung<br />

Die Leitung der Messe haben: Herr Eberhard Hestermann (Präsident <strong>HGV</strong>)<br />

Herr Peter Ertelt (2. Vorsitzender <strong>HGV</strong>)<br />

Frau Petra Baumann-Rada (2. Vorsitzende <strong>HGV</strong>)<br />

Im Eingangsbereich der Messehalle wird ein Informationsstand des Handwerker und<br />

Gewerbevereins eingerichtet. Der Stand ist eine halbe Stunde vor Messeöffnung bis<br />

eine halbe Stunde nach Schließung der Messe ständig besetzt. Die die Messe durchführende<br />

Agentur ist während de Öffnungszeiten der Messe durchgehend erreichbar.<br />

(Siehe dazu seperates Blatt). In organisatorischen Dingen bitte stets an die Agentur<br />

wenden.<br />

2. Veranstaltungsort und Öffnungszeiten<br />

Veranstaltungsort ist der Messeplatz am Kirleweg / Im Niederried in beheizten<br />

Ausstellungszelten mit fest eingebauten Fußboden sowie auf den Freiflächen des<br />

Messeplatzgeländes.<br />

Die Öffnungszeiten der Messe sind wie folgt festgelegt:<br />

Freitag 20.04.<strong>2007</strong> von 14.00 bis 22.00 Uhr<br />

Samstag 21.04.<strong>2007</strong> von 10.00 bis 20.00 Uhr<br />

Sonntag 22.04.<strong>2007</strong> von 10.00 bis 18.00 Uhr<br />

3. Anmeldung<br />

Die Bestellung des Ausstellungsstandes erfolgt unter Verwendung des Anmeldeformulars.<br />

Das Formular sowie die ganz Messemappe mit allen Informationen ist<br />

erhältlich im Internet unter „www.hgv-bruchkoebel.de“ (als PDF zum downloaden)<br />

oder bei der Agentur mquadrat unter Telefon 06183/807830 bzw. per email<br />

(michael@mquadrat-home.de) samt der Messemappe anzufordern.<br />

4. Anerkennung<br />

Mit der Anmeldung erkennt der Aussteller die „Allgemeinen Ausstellungsbedingungen“<br />

als verbindlich für sich und alle von ihm auf der Ausstellung Beschäftigten an.<br />

Außerdem ist der Aussteller gehalten sich in der Messemappe über alle relevanten<br />

Dinge zu informieren.<br />

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<strong>MESSE</strong> <strong>2007</strong><br />

<strong><strong>MESSE</strong>ORDNUNG</strong><br />

5. Zulassung<br />

Über die Zulassung der Aussteller, des einzelnen Schaugutes und des Handverkaufs<br />

entscheidet die Ausstellungsleitung. Der Veranstalter ist berechtigt, Anmeldungen<br />

abzulehnen. Konkurrenzausschluss darf weder verlangt noch zugesagt werden.<br />

Mit Eingang der Bestätigung für die Zulassung oder der Rechnung beim Aussteller ist<br />

der Vertragsabschluß zwischen Veranstalter und Aussteller zustande gekommen. Die<br />

erteilte Zulassung kann widerrufen werden, wenn die Voraussetzung für die Erteilung<br />

nicht oder nicht mehr gegeben sind.<br />

Die Ausstellungsleitung ist berechtigt, eine Entlassung aus dem Vertrag<br />

Vorzunehmen, wenn trotz zweimaliger Mahnung Zahlungsverzug besteht. Ergeben<br />

sich berechtigte Reklamationen oder Beanstandungen in bezug auf angebotene<br />

Waren oder Arbeitsweise einer beteiligten Firma, ist die Ausstellungsleitung berechtigt<br />

und befugt, sofort angemessene Maßnahmen zur Behebung zu treffen. Die<br />

Ausstellung nicht gemeldeter, nicht zugelassener oder gebrauchter Waren ist unzulässig,<br />

soweit letztere nicht der Vorführung dienen.<br />

6. Höhere Gewalt<br />

Unvorhergesehene Ereignisse, die eine planmäßige Abhaltung der Ausstellung<br />

unmöglich und nicht vom Veranstalter zu vertreten sind, berechtigen diesen<br />

a. die Ausstellung vor Eröffnung abzusagen.<br />

Muss die Absage mehr als 6 Wochen, längstens jedoch 3 Monate vor dem<br />

festgesetzten Beginn erfolgen, werden 25% der Standmiete als Unkostenbeitrag erhoben.<br />

Erfolgt die Absage in den letzten 6 Wochen vor Beginn, erhöht sich der<br />

Unkostenbeitrag auf 50%. Außerdem sind die auf Veranlassung des Veranstalters<br />

bereits entstandenen Kosten in voller Höhe zu bezahlen. Muss die Ausstellung infolge<br />

höherer Gewalt oder auf behördliche Anordnung geschlossen werden, sind die<br />

Standmiete und alle vom Aussteller zu tragenden Kosten in voller Höhe zu bezahlen.<br />

b. die Ausstellung zeitlich zu verlegen.<br />

Aussteller, die den Nachweis führen, dass sich dadurch eine Terminüberschneidung<br />

mit einer anderen von ihnen bereits fest belegten Messe/Ausstellung ergibt, können<br />

Entlastung aus dem Vertrag beanspruchen. Sie haben die bei a) festgelegten<br />

Unkostenbeiträge zu bezahlen.<br />

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<strong>MESSE</strong> <strong>2007</strong><br />

<strong><strong>MESSE</strong>ORDNUNG</strong><br />

c. die Ausstellung verkürzen.<br />

Die Aussteller können eine Entlastung aus dem Vertrag nicht verlangen. Eine<br />

Ermäßigung der Standmiete tritt nicht ein. In allen Fällen soll der Veranstalter die<br />

getroffene Entscheidungen so frühzeitig wie möglich bekannt geben. Schadenersatzansprüche<br />

sind in jedem Fall für beide Teile ausgeschlossen.<br />

7. Rücktritt<br />

Wird nach verbindlicher Anmeldung oder nach der erfolgten Zulassung ausnahmsweise<br />

vom Veranstalter ein Rücktritt zugestanden, so sind 25% der Miete als Unkosten<br />

Entschädigung sowie auf Veranlassung des Ausstellers bereits entstandene Kosten zu<br />

entrichten. Dem Aussteller wird im konkreten Fall ausdrücklich das Recht eingeräumt,<br />

den Nachweis zu führen, dass dem Veranstalter kein oder ein geringer Schaden entstanden<br />

ist.<br />

Der Antrag auf Rücktritt kann nur schriftlich erfolgen. Er ist nur dann rechtswirksam<br />

vereinbart, wenn der Veranstalter ebenfalls schriftlich sein Einverständnis gibt.<br />

Die Ausstellungsleitung kann die Entlastung davon abhängig machen, dass der<br />

gemietete Stand anderweitig vermietet werden kann. Neuvermietung entspricht einer<br />

Entlassung aus dem Vertrag, jedoch hat der Erstaussteller eine evtl. Differenz zwischen<br />

der tatsächlichen und der erzielten Miete zu tragen, zuzüglich der sich aus dem<br />

in Absatz 1 ergebenden Betrag.<br />

Kann der Stand nicht anderweitig vermietet werden, so ist die Ausstellungsleitung<br />

berechtigt, im Interesse des Gesamtbildes einen anderen Aussteller auf den nicht<br />

bezogenen Stand zu verlegen oder den Stand in anderer Weise auszufüllen. In diesem<br />

Fall hat der Mieter keinen Anspruch auf Minderung der Standmiete. Die entstandenen<br />

Kosten für Dekoration bzw. Ausfüllung des nichtbezogenen Standes gehen zu<br />

Lasten des Mieters.<br />

Die Standzuteilung erfolgt durch die Ausstellungsleitung nach Gesichtspunkten, die<br />

durch das Ausstellungsthema gegeben sind. Das Eingangsdatum der Anmeldung ist<br />

nicht maßgebend.<br />

Der Aussteller muss damit rechnen, dass aus technischen Gründen eine geringfügige<br />

Beschränkung des zugeteilten Standes erforderlich ist.<br />

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<strong>MESSE</strong> <strong>2007</strong><br />

<strong><strong>MESSE</strong>ORDNUNG</strong><br />

8. Untervermietung, Mitaussteller, Überlassung...<br />

Der Aussteller ist nicht berechtigt, ohne Genehmigung der Ausstellungsleitung den<br />

ihm zugewiesenen Stand ganz oder teilweise an Dritte unter zu vermieten oder sonst<br />

zu überlassen.<br />

Die Ausstellungsleitung kann die Aufnahme von Mitausstellern genehmigen. Bei einer<br />

nicht genehmigten Untervermietung bzw. Weitergabe des Standes an Dritte sind,<br />

sofern die Ausstellungsleitung nicht Räumung des Standes durch den Untervermieter<br />

verlangt, mindestens 50% der Standmiete zusätzlich zu entrichten.<br />

Gesamtschuldner sind der Hauptmieter und der Untermieter.<br />

9. Gesamtschuldnerische Haftung<br />

Mieten mehrere Aussteller gemeinsam einen Stand, so haftet jeder von Ihnen als<br />

Gesamtschuldner.<br />

Sie haben einen gemeinschaftlichen Bevollmächtigten in der Anmeldung zu benennen.<br />

Nur mit diesem braucht die Ausstellungsleitung zu verhandeln. Mitteilungen an<br />

den in der Anmeldung benannten Vertreter gelten als Mitteilung an den - oder bei<br />

Gemeinschaftsständen - an die Aussteller.<br />

10. Kündigungs- und Rücktrittskosten<br />

Bis 3 Monate vor Messebeginn entsteht eine Rücktrittsgebühr von EUR 300,-- zzgl.<br />

MwSt., die mit der bereits geleisteten Anzahlung verrechnet wird. Erfolgt der Rücktritt<br />

in einem kürzeren Zeitabstand vor Beginn der Messe, sind die vollen Kosten zu<br />

bezahlen.<br />

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<strong>MESSE</strong> <strong>2007</strong><br />

<strong><strong>MESSE</strong>ORDNUNG</strong><br />

11. Standmieten und Kosten<br />

Bei den Standmieten werden <strong>HGV</strong>-Mitglieder und Nicht Mitglieder unterschieden.<br />

Mieten für <strong>HGV</strong>-Mitgliedsbetriebe<br />

Messestand 6,25 qm (2,5 x 2,5m) 375,-- EUR<br />

Messestand 12,5 qm (5 x 2,5m) 690,-- EUR<br />

(darin eingeschlossen ist die entsprechende Grundfläche sowie ein Standard-Messestand.<br />

Bei Aufbau eines eigenen Messestandes ergibt sich keine Ermäßigung.)<br />

Bei Ständen über 12,5 qm kostet jeder zusätzliche qm 55,-- EUR. Die Stände auf dem<br />

Freigelände kosten 15,-- EUR pro qm (hier ist kein Standard-Messestand enthalten).<br />

Mieten für Nicht-<strong>HGV</strong>-Mitgliedsbetriebe<br />

Messestand 6,25 qm (2,5 x 2,5m) 575,-- EUR<br />

Messestand 12,5 qm (5 x 2,5m) 950,-- EUR<br />

(darin eingeschlossen ist die entsprechende Grundfläche sowie ein Standard-Messestand.<br />

Bei Aufbau eines eigen Messestandes ergbit sich keine Ermäßigung.)<br />

Bei Ständen über 12,5 qm kostet jeder zusätzliche qm 70,-- EUR. Die Stände auf dem<br />

Freigelände kosten 35,-- EUR pro qm (hier ist kein Standard- Messestand enthalten).<br />

Für alle Messeteilnehmer gilt:<br />

Allgemeine Kostenpauschale für Energiekosten<br />

je Teilnehmer bis 6,25 qm 100,-- EUR<br />

je Teilnehmer bis zu 29 qm 150,-- EUR<br />

je Teilnehmer bis zu 49 qm 200,-- EUR<br />

je Teilnehmer über 50 qm 250,-- EUR<br />

Kostenpauschale für Kosten der Werbung<br />

je Teilnehmer 150,-- EUR<br />

Pauschalbeträge für Teilnahme an den Modenschauen<br />

(3 Shows, Gesamtlänge je 35-40 Min, einzelner Showblock ca. 10 Min.)<br />

je Teilnehmer 450,-- EUR<br />

je Teilnehmer Accessoires, Kinder etc. 150,-- EUR<br />

je Teilnehmer 600,-- EUR<br />

(wenn dieser nicht auf der Messe ausstellt, aber <strong>HGV</strong>-Mitglied ist)<br />

je Teilnehmer 900,-- EUR<br />

(wenn dieser nicht auf der Messe ausstellt und kein <strong>HGV</strong>-Mitglied ist)<br />

Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.<br />

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<strong>MESSE</strong> <strong>2007</strong><br />

<strong><strong>MESSE</strong>ORDNUNG</strong><br />

12. Zahlungsbedingungen<br />

a. Fälligkeit<br />

Durch die Abgabe der Anmeldungs- und Teilnahmeerklärung erklärt sich der Aussteller<br />

mit der Abbuchung aller Kosten von seiner auf der Anmeldung angegebener<br />

Bankverbindung grundsätzlich einverstanden. Die Abbuchung erfolgt in 2 Raten. Die<br />

erste ist fällig nach Vertragsunterzeichnung. Die zweite Rate 3 Wochen vor der Messe.<br />

c. Pfandrecht<br />

Für alle nichterfüllten Verpflichtungen und den daraus entstehenden Kosten steht dem<br />

Veranstalter an dem eingebrachten Ausstellungsgut das Vermieter-Pfandrecht zu. Der<br />

Veranstalter haftet nicht für unverschuldete Beschädigungen und Verluste und kann<br />

nach schriftlicher Ankündigung das Pfandrecht freihändig verkaufen. Es wird dabei<br />

vorausgesetzt, dass alle vom Aussteller eingebrachten Gegenstände unbeschränktes<br />

Eigentum des Ausstellers sind oder seiner unbeschränkten Verfügungsgewalt unterliegen.<br />

13. Werbung an der Messe<br />

Werbung jeder Art, insbesondere die Verteilung von Werbedrucksachen und die<br />

Ansprache von Besuchern, ist nur innerhalb des Standes gestattet.<br />

In jedem Fall darf nur Eigenwerbung und nicht Werbung für Dritte betrieben werden,<br />

auch wenn diese Lieferanten des Ausstellers sind.<br />

Der Betrieb von Lautsprecheranlagen, Musik- und Lichtbilddarbietungen jeder Art –<br />

auch zu Werbezwecken- durch den Aussteller bedarf ausdrücklicher Genehmigung<br />

und ist rechtzeitig anzumelden.<br />

Die Vorführung von Maschinen, akustischen Geräten, von Lichtbildgeräten und<br />

Moden, auch zu Werbezwecken, können im Interesse der Aufrechterhaltung eines<br />

geordneten Ausstellungsbetriebes auch nach bereits erteilter Genehmigung eingeschränkt<br />

oder widerrufen werden. Wird vom Veranstalter eine Lautsprecheranlage<br />

betrieben, so behält sich die Ausstellungsleitung Durchsagen vor.<br />

Werbung, die gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstößt, sowie<br />

solche weltanschaulichen oder politischen Charakters, ist innerhalb des<br />

Ausstellungsgeländes nicht zugelassen.<br />

Die Ausstellungsleitung ist berechtigt, Werbung sowie die Ausgabe von<br />

Werbematerial, das zu Beanstandungen Anlass gibt, zu untersagen und vorhandene<br />

bestände derartigen Materials für die Dauer der Ausstellung sicherzustellen.<br />

Transparente und Firmenschilder dürfen nicht in die Gänge hineinragen.<br />

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<strong>MESSE</strong> <strong>2007</strong><br />

<strong><strong>MESSE</strong>ORDNUNG</strong><br />

14. Aufbau, Gestalten und Ausstatten der Stände<br />

Der Aussteller ist verpflichtet, den Stand innerhalb der in den Ausstellungsbedingungen<br />

angegebenen Fristen fertig zustellen. Ist mit dem Aufbau des Standes am Tage<br />

vor der Eröffnung nicht bis 11.00 Uhr begonnen worden, so kann der Veranstalter<br />

über den Stand anderweitig Verfügen. Schadenersatzansprüche sind in jedem Fall<br />

ausgeschlossen. Die der Ausstellungsleitung dadurch entstehenden Kosten hat der<br />

Mieter zu tragen.<br />

Es können vom Aussteller Wünsche über Lage und Größe seines Messestandes vorgegeben<br />

werden. Eine verbindliche Größe und Lage jedoch nicht zugesichert werden.<br />

Der Veranstalter behält sich Änderungen und Anpassungen vor, um aus der Gesamtansicht<br />

eine günstige Verteilung der Messestände und bestmögliche Ausnutzung der<br />

Messezelte zu erreichen. Nur so ist auch die Beachtung der gesetzlichen Vorschriften<br />

(z.b. Fluchtwege etc.) möglich.<br />

Die Ausgestaltung der Fertig-Messestände im Zelt kann durch die Aussteller ab<br />

Mittwoch, den 18.04.<strong>2007</strong>, ab 10.00 Uhr erfolgen. Bei den Ausstellern, die komplett<br />

einen eigenen Stand aufbauen, kann dieser ab Montag, den 16.04.<strong>2007</strong>, ab<br />

10.00 Uhr (nach der Aufstellung des jeweiligen Zeltes und dem Verlegen des<br />

Fußbodens) begonnen werden.<br />

Die Standgrenzen dürfen in keinem Falle überschritten werden. Fluchtwege, Gänge<br />

und Wege sind freizuhalten.<br />

Die Abnahme der Stände erfolgt durch die Feuerwehr und dem Veranstalter am<br />

Freitag, den 20.04.<strong>2007</strong> um 10.00 Uhr. Zur Abnahme der Stände müssen die Aussteller<br />

oder ein kompetenter Vertreter am Stand anwesend sein.<br />

Am Stand sind für die gesamte Dauer der Veranstaltung in einem für jedermann<br />

erkennbaren Weise Stand- Nr. (Schild von dem Veranstalter) Name und Anschrift des<br />

Standinhabers anzubringen.<br />

Die Ausstattung der Stände im Rahmen des gegebenenfalls vom Veranstalter gestellten<br />

einheitlichen Aufbaus ist Sache des Ausstellers. Die Richtlinien der Ausstellungsleitung<br />

sind im Interesse eines guten Gesamtbildes zu befolgen.<br />

Bei eigenem Standaufbau kann verlangt werden, dass muster- und farbgerechte<br />

Entwürfe vor Beginn der Arbeiten der Ausstellungsleitung zur Genehmigung vorgelegt<br />

werden. Der Einsatz von Fertig- oder Systemständen ist in der Anmeldung zu vermerken.<br />

Die mit der Gestaltung bzw. dem Aufbau beauftragten Firmen sind in der<br />

Ausstellungsleitung bekannt zugeben.<br />

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<strong>MESSE</strong> <strong>2007</strong><br />

<strong><strong>MESSE</strong>ORDNUNG</strong><br />

Eine Überschreitung der Standbegrenzung ist in jedem Fall unzulässig. Eine Überschreitung<br />

der vorgeschriebenen Aufbauhöhe bedarf der ausdrücklichen Zustimmung<br />

der Ausstellungsleitung und gegebenenfalls der angegrenzten Aussteller.<br />

Die Ausstellungsleitung kann verlangen, dass Ausstellungsstände, deren Aufbau nicht<br />

genehmigt ist, geändert oder entfernt werden. Kommt der Aussteller der Aufforderung<br />

nicht nach, so kann die Entfernung oder Änderung durch die Ausstellungsleitung auf<br />

Kosten des Ausstellers erfolgen muss aus dem gleichen Grund der Stand geschlossen<br />

werden, so ist ein Anspruch auf Rückerstattung der Standmiete nicht gegeben.<br />

15. Ausweise<br />

Jeder Aussteller erhält entsprechend der Größe seines Ausstellungsstandes für das<br />

erforderliche Stand- und Bedienungspersonal im Zelt bis 12,5 qm (Freigelände bis 50<br />

qm) 5 Ausweise und für je weitere 5 qm (Freigelände je weitere 20 qm) einen weiteren<br />

Ausweis kostenlos, jedoch nicht mehr als 10 Ausweise.<br />

Bei Bedarf können zusätzliche Ausweise kostenpflichtig (6,-- Euro pro Ausweis) ausgegeben<br />

werden.<br />

16. Standbetreuung<br />

Der Aussteller ist verpflichtet, den Stand während der ganzen Dauer der Ausstellung<br />

mit den angemeldeten Waren zu belegen und, sofern der Stand nicht ausdrücklich als<br />

Repräsentationsstand vermietet ist, mit sachkundigem Personal besetzt zu halten.<br />

Die Ausstellungsleitung sorgt für die Reinigung des Geländes, der Hallen und der<br />

Gänge. Die Reinigung der Stände obliegt dem Aussteller und muss täglich nach<br />

Ausstellungsschluss vorgenommen werden.<br />

17. Abbau<br />

Der Abbau und die Reinigung der Stände muss bis spätestens am Montag,<br />

dem 23.04.<strong>2007</strong>, 14.00 Uhr, erfolgt sein.<br />

Kein Stand darf vor Beendigung der Ausstellung ganz oder teilweise geräumt werden.<br />

Zuwiderhandelnde Aussteller müssen eine Vertragsstrafe in Höhe der halben<br />

Standmiete bezahlen.<br />

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<strong>MESSE</strong> <strong>2007</strong><br />

<strong><strong>MESSE</strong>ORDNUNG</strong><br />

Das Ausstellungsgut darf nach Beendigung der Ausstellung nicht abtransportiert werden,<br />

wenn die Ausstellungsleitung ihr Pfandrecht geltend gemacht hat. Diese<br />

Mitteilung ist im Stand anwesendenden Vertretern des Standinhabers zu übergeben.<br />

Wird trotzdem das Ausstellungsgut entfernt, so gilt dies als Bruch des Pfandrechtes.<br />

Für Beschädigungen des Fußbodens, der Wände und des miet- oder leihweise zur<br />

Verfügung gestellten Materials haftet der Aussteller.<br />

Der Ausstellungsstand ist im ursprünglichen Zustand zu dem für die Beendigung des<br />

Abbaus festgesetzten Termins nicht abgebaute Stände oder nicht abgefahrene<br />

Ausstel-lungsgüter werden von der Ausstellungsleitung auf Kosten des Ausstellers entfernt<br />

und unter Ausschluss der Haftung für Verlust und Beschädigung eingelagert.<br />

18. Strom- und Wasseranschluss<br />

Die allgemeine Beleuchtung und ein Schukosteckdosen-Anschluss (bis 2000W) geht<br />

zu Lasten des Veranstalters. Soweit zusätzliche Anschlüsse gewünscht werden, sind<br />

diese bei der Anmeldung bekannt zugeben. Einrichtung ab Verteilerstelle und<br />

Verbrauch gehen dann zu Lasten des Ausstellers.<br />

Die Installation bis zu Verteilerstellen in Standnähe erfolgt durch von der Ausstellungsleitung<br />

beauftragte Fachfirmen. Die Kosten hierfür sind in der Standmiete enthalten.<br />

Für den Elektroanschluss ist ein eigener „Eurostecker“ erforderlich. Anschlüsse und<br />

Geräte, die den einschlägigen Bestimmungen – insbesondere des VDE- nicht entsprechen,<br />

oder deren Verbrauch höher ist als gemeldet, können auf Kosten des Ausstellers<br />

von der Ausstellungsleitung entfernt oder außer Betrieb gesetzt werden.<br />

Die Ausstellungsleitung haftet nicht für Unterbrechungen oder Leistungsschwankungen<br />

der Wasser- und Stromversorgung. Die Wasseranschlüsse werden - ausgenommen<br />

der Anschlüsse im Gastrobereich - separart in Rechnung gestellt.<br />

19. Bewachung<br />

Die allgemeine Bewachung des Geländes und der Hallen übernimmt der Veranstalter<br />

ohne Haftung für Verluste und Beschädigungen.<br />

Für die Beaufsichtigung und Bewachung des Standes ist der Aussteller selbst verantwortlich.<br />

Dies gilt auch während der Auf- und Abbauzeiten, vor Beginn und nach Ende<br />

der Ausstellung. Sonderwachen sind nur mit Genehmigung der Ausstellungsleitung<br />

zulässig.<br />

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<strong>MESSE</strong> <strong>2007</strong><br />

<strong><strong>MESSE</strong>ORDNUNG</strong><br />

20. Haftung<br />

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden am Ausstellungsgut und an<br />

der Standausrüstung sowie Folgeschäden. Der Veranstalter haftet nur für Sach- und<br />

Personenschäden, für die er gesetzlich haftbar gemacht werden kann.<br />

21. Versicherung<br />

Der Veranstalter schließt eine Haftpflichtversicherung für die Messedauer ab. Über diesen<br />

bestehenden Versicherungsschutz hinaus übernimmt der Veranstalter keinerlei<br />

Haftung.<br />

Es wird den Ausstellern dringend nahegelegt, ihr Ausstellungsgut und ihre Haftpflicht<br />

auf eigene Kosten zu versichern.<br />

22. Brandschutz<br />

Der vorgeschriebene Brandschutz wird von der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Bruchköbel</strong><br />

übernommen. Jeder Aussteller muss auf seinem Messestand einen zugelassenen<br />

Feuerlöscher (min. 6 Kg) während der Messezeit zur Verfügung haben. Feuerlöscher<br />

können vom Veranstalter nicht gestellt werden!<br />

23. Schankgenehmigung<br />

Dem zuständigen Veterinäramt ist die Durchführung der Messe durch den Veranstalter<br />

bekannt gegeben worden. Aussteller, die Speisen und Getränke an ihren<br />

Ständen verkaufen, bedürfen der dafür notwendigen Genehmigungen. Der Veranstalter<br />

meldet die Messeteilnehmer der Stadt <strong>Bruchköbel</strong> und beantragt die<br />

Ausschankgenehmigung beim Ordnungsamt. Die Genehmigung ist von den<br />

einzelnen Teilnehmern persönlich beim Ordnungsamt der Stadt <strong>Bruchköbel</strong><br />

gegen Zahlung der Gebühr abzuholen.<br />

Die Ausschankgenehmigung muss auf Verlangen vorgezeigt werden. Entgeldlicher<br />

Getränke- und Speisenverkauf ist nur den Ausstellern im Gastrozelt erlaubt.<br />

24. Jugendschutz<br />

Das Jugendschutzgesetz ist zu beachten, insbesondere bei Abgabe von alkoholischen<br />

Getränken!<br />

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<strong>MESSE</strong> <strong>2007</strong><br />

<strong><strong>MESSE</strong>ORDNUNG</strong><br />

25. Rauchverbot<br />

In den Ausstellungszelten ist das Rauchen polizeilich verboten!<br />

26. Müllentsorgung<br />

Jeder Aussteller ist verpflichtet, seinen Abfall selbst zu beseitigen. Ein Müllcontainer<br />

wird vom Veranstalter nicht gestellt.<br />

27. Zu- u. Abfahrwege<br />

Während der Messe müssen alle Zu- und Abfahrten unbedingt freigehalten werden,<br />

dies gilt auch während des Standaufbaues. Die Zufahrtsstraße neben den Zelten hat<br />

auf der Zeltseite absolutes Halteverbot. Dort parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig<br />

abgeschleppt.<br />

28. Hausordnung<br />

Die Ausstellungsleitung übt das Hausrecht auf dem Ausstellungsgelände aus.<br />

Sie kann eine Hausordnung erlassen.<br />

Aussteller und ihre Mitarbeiter dürfen das Gelände und die Hallen erst eine Stunde<br />

vor Beginn der Ausstellung betreten. Sie müssen Hallen und Freigelände (mit<br />

Ausnahme des Aktionsbereiches) spätestens eine Stunde nach Schluss der<br />

Ausstellung verlassen haben. Die gilt nicht am ersten (vor Beginn) und letzten<br />

Ausstellungstags (nach Schluss).<br />

Übernachtungen im Gelände sind nicht gestattet.<br />

29. Änderungen<br />

Von den Allgemeinen und Besonderen Ausstellungsbedingungen abweichende<br />

Abmachun-gen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der gegenseitige schriftlichen<br />

Bestätigung.<br />

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<strong>MESSE</strong> <strong>2007</strong><br />

<strong><strong>MESSE</strong>ORDNUNG</strong><br />

30. Erfüllungsort und Gerichtzustand<br />

Erfüllungsort und Gerichtszustand ist der Sitz des Veranstalters, auch dann, wenn<br />

Ansprüche im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden, soweit nicht in<br />

den „Besonderen Ausstellungsbedingungen“ etwas anderes festgelegt ist.<br />

<strong>Bruchköbel</strong>, im September 2006<br />

Handwerker- und Gewerbeverein <strong>Bruchköbel</strong><br />

Eberhard Hestermann<br />

(Präsident)<br />

Raum für Notizen<br />

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