MESSEORDNUNG MESSE 2007 - HGV Bruchköbel eV
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<strong>MESSE</strong> <strong>2007</strong><br />
<strong><strong>MESSE</strong>ORDNUNG</strong><br />
20. Haftung<br />
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden am Ausstellungsgut und an<br />
der Standausrüstung sowie Folgeschäden. Der Veranstalter haftet nur für Sach- und<br />
Personenschäden, für die er gesetzlich haftbar gemacht werden kann.<br />
21. Versicherung<br />
Der Veranstalter schließt eine Haftpflichtversicherung für die Messedauer ab. Über diesen<br />
bestehenden Versicherungsschutz hinaus übernimmt der Veranstalter keinerlei<br />
Haftung.<br />
Es wird den Ausstellern dringend nahegelegt, ihr Ausstellungsgut und ihre Haftpflicht<br />
auf eigene Kosten zu versichern.<br />
22. Brandschutz<br />
Der vorgeschriebene Brandschutz wird von der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Bruchköbel</strong><br />
übernommen. Jeder Aussteller muss auf seinem Messestand einen zugelassenen<br />
Feuerlöscher (min. 6 Kg) während der Messezeit zur Verfügung haben. Feuerlöscher<br />
können vom Veranstalter nicht gestellt werden!<br />
23. Schankgenehmigung<br />
Dem zuständigen Veterinäramt ist die Durchführung der Messe durch den Veranstalter<br />
bekannt gegeben worden. Aussteller, die Speisen und Getränke an ihren<br />
Ständen verkaufen, bedürfen der dafür notwendigen Genehmigungen. Der Veranstalter<br />
meldet die Messeteilnehmer der Stadt <strong>Bruchköbel</strong> und beantragt die<br />
Ausschankgenehmigung beim Ordnungsamt. Die Genehmigung ist von den<br />
einzelnen Teilnehmern persönlich beim Ordnungsamt der Stadt <strong>Bruchköbel</strong><br />
gegen Zahlung der Gebühr abzuholen.<br />
Die Ausschankgenehmigung muss auf Verlangen vorgezeigt werden. Entgeldlicher<br />
Getränke- und Speisenverkauf ist nur den Ausstellern im Gastrozelt erlaubt.<br />
24. Jugendschutz<br />
Das Jugendschutzgesetz ist zu beachten, insbesondere bei Abgabe von alkoholischen<br />
Getränken!<br />
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