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MESSEORDNUNG MESSE 2007 - HGV Bruchköbel eV

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<strong>MESSE</strong> <strong>2007</strong><br />

<strong><strong>MESSE</strong>ORDNUNG</strong><br />

20. Haftung<br />

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden am Ausstellungsgut und an<br />

der Standausrüstung sowie Folgeschäden. Der Veranstalter haftet nur für Sach- und<br />

Personenschäden, für die er gesetzlich haftbar gemacht werden kann.<br />

21. Versicherung<br />

Der Veranstalter schließt eine Haftpflichtversicherung für die Messedauer ab. Über diesen<br />

bestehenden Versicherungsschutz hinaus übernimmt der Veranstalter keinerlei<br />

Haftung.<br />

Es wird den Ausstellern dringend nahegelegt, ihr Ausstellungsgut und ihre Haftpflicht<br />

auf eigene Kosten zu versichern.<br />

22. Brandschutz<br />

Der vorgeschriebene Brandschutz wird von der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Bruchköbel</strong><br />

übernommen. Jeder Aussteller muss auf seinem Messestand einen zugelassenen<br />

Feuerlöscher (min. 6 Kg) während der Messezeit zur Verfügung haben. Feuerlöscher<br />

können vom Veranstalter nicht gestellt werden!<br />

23. Schankgenehmigung<br />

Dem zuständigen Veterinäramt ist die Durchführung der Messe durch den Veranstalter<br />

bekannt gegeben worden. Aussteller, die Speisen und Getränke an ihren<br />

Ständen verkaufen, bedürfen der dafür notwendigen Genehmigungen. Der Veranstalter<br />

meldet die Messeteilnehmer der Stadt <strong>Bruchköbel</strong> und beantragt die<br />

Ausschankgenehmigung beim Ordnungsamt. Die Genehmigung ist von den<br />

einzelnen Teilnehmern persönlich beim Ordnungsamt der Stadt <strong>Bruchköbel</strong><br />

gegen Zahlung der Gebühr abzuholen.<br />

Die Ausschankgenehmigung muss auf Verlangen vorgezeigt werden. Entgeldlicher<br />

Getränke- und Speisenverkauf ist nur den Ausstellern im Gastrozelt erlaubt.<br />

24. Jugendschutz<br />

Das Jugendschutzgesetz ist zu beachten, insbesondere bei Abgabe von alkoholischen<br />

Getränken!<br />

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