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MESSEORDNUNG MESSE 2007 - HGV Bruchköbel eV

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<strong>MESSE</strong> <strong>2007</strong><br />

<strong><strong>MESSE</strong>ORDNUNG</strong><br />

Das Ausstellungsgut darf nach Beendigung der Ausstellung nicht abtransportiert werden,<br />

wenn die Ausstellungsleitung ihr Pfandrecht geltend gemacht hat. Diese<br />

Mitteilung ist im Stand anwesendenden Vertretern des Standinhabers zu übergeben.<br />

Wird trotzdem das Ausstellungsgut entfernt, so gilt dies als Bruch des Pfandrechtes.<br />

Für Beschädigungen des Fußbodens, der Wände und des miet- oder leihweise zur<br />

Verfügung gestellten Materials haftet der Aussteller.<br />

Der Ausstellungsstand ist im ursprünglichen Zustand zu dem für die Beendigung des<br />

Abbaus festgesetzten Termins nicht abgebaute Stände oder nicht abgefahrene<br />

Ausstel-lungsgüter werden von der Ausstellungsleitung auf Kosten des Ausstellers entfernt<br />

und unter Ausschluss der Haftung für Verlust und Beschädigung eingelagert.<br />

18. Strom- und Wasseranschluss<br />

Die allgemeine Beleuchtung und ein Schukosteckdosen-Anschluss (bis 2000W) geht<br />

zu Lasten des Veranstalters. Soweit zusätzliche Anschlüsse gewünscht werden, sind<br />

diese bei der Anmeldung bekannt zugeben. Einrichtung ab Verteilerstelle und<br />

Verbrauch gehen dann zu Lasten des Ausstellers.<br />

Die Installation bis zu Verteilerstellen in Standnähe erfolgt durch von der Ausstellungsleitung<br />

beauftragte Fachfirmen. Die Kosten hierfür sind in der Standmiete enthalten.<br />

Für den Elektroanschluss ist ein eigener „Eurostecker“ erforderlich. Anschlüsse und<br />

Geräte, die den einschlägigen Bestimmungen – insbesondere des VDE- nicht entsprechen,<br />

oder deren Verbrauch höher ist als gemeldet, können auf Kosten des Ausstellers<br />

von der Ausstellungsleitung entfernt oder außer Betrieb gesetzt werden.<br />

Die Ausstellungsleitung haftet nicht für Unterbrechungen oder Leistungsschwankungen<br />

der Wasser- und Stromversorgung. Die Wasseranschlüsse werden - ausgenommen<br />

der Anschlüsse im Gastrobereich - separart in Rechnung gestellt.<br />

19. Bewachung<br />

Die allgemeine Bewachung des Geländes und der Hallen übernimmt der Veranstalter<br />

ohne Haftung für Verluste und Beschädigungen.<br />

Für die Beaufsichtigung und Bewachung des Standes ist der Aussteller selbst verantwortlich.<br />

Dies gilt auch während der Auf- und Abbauzeiten, vor Beginn und nach Ende<br />

der Ausstellung. Sonderwachen sind nur mit Genehmigung der Ausstellungsleitung<br />

zulässig.<br />

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