MESSEORDNUNG MESSE 2007 - HGV Bruchköbel eV
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<strong>MESSE</strong> <strong>2007</strong><br />
<strong><strong>MESSE</strong>ORDNUNG</strong><br />
Das Ausstellungsgut darf nach Beendigung der Ausstellung nicht abtransportiert werden,<br />
wenn die Ausstellungsleitung ihr Pfandrecht geltend gemacht hat. Diese<br />
Mitteilung ist im Stand anwesendenden Vertretern des Standinhabers zu übergeben.<br />
Wird trotzdem das Ausstellungsgut entfernt, so gilt dies als Bruch des Pfandrechtes.<br />
Für Beschädigungen des Fußbodens, der Wände und des miet- oder leihweise zur<br />
Verfügung gestellten Materials haftet der Aussteller.<br />
Der Ausstellungsstand ist im ursprünglichen Zustand zu dem für die Beendigung des<br />
Abbaus festgesetzten Termins nicht abgebaute Stände oder nicht abgefahrene<br />
Ausstel-lungsgüter werden von der Ausstellungsleitung auf Kosten des Ausstellers entfernt<br />
und unter Ausschluss der Haftung für Verlust und Beschädigung eingelagert.<br />
18. Strom- und Wasseranschluss<br />
Die allgemeine Beleuchtung und ein Schukosteckdosen-Anschluss (bis 2000W) geht<br />
zu Lasten des Veranstalters. Soweit zusätzliche Anschlüsse gewünscht werden, sind<br />
diese bei der Anmeldung bekannt zugeben. Einrichtung ab Verteilerstelle und<br />
Verbrauch gehen dann zu Lasten des Ausstellers.<br />
Die Installation bis zu Verteilerstellen in Standnähe erfolgt durch von der Ausstellungsleitung<br />
beauftragte Fachfirmen. Die Kosten hierfür sind in der Standmiete enthalten.<br />
Für den Elektroanschluss ist ein eigener „Eurostecker“ erforderlich. Anschlüsse und<br />
Geräte, die den einschlägigen Bestimmungen – insbesondere des VDE- nicht entsprechen,<br />
oder deren Verbrauch höher ist als gemeldet, können auf Kosten des Ausstellers<br />
von der Ausstellungsleitung entfernt oder außer Betrieb gesetzt werden.<br />
Die Ausstellungsleitung haftet nicht für Unterbrechungen oder Leistungsschwankungen<br />
der Wasser- und Stromversorgung. Die Wasseranschlüsse werden - ausgenommen<br />
der Anschlüsse im Gastrobereich - separart in Rechnung gestellt.<br />
19. Bewachung<br />
Die allgemeine Bewachung des Geländes und der Hallen übernimmt der Veranstalter<br />
ohne Haftung für Verluste und Beschädigungen.<br />
Für die Beaufsichtigung und Bewachung des Standes ist der Aussteller selbst verantwortlich.<br />
Dies gilt auch während der Auf- und Abbauzeiten, vor Beginn und nach Ende<br />
der Ausstellung. Sonderwachen sind nur mit Genehmigung der Ausstellungsleitung<br />
zulässig.<br />
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