MESSEORDNUNG MESSE 2007 - HGV Bruchköbel eV
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<strong>MESSE</strong> <strong>2007</strong><br />
<strong><strong>MESSE</strong>ORDNUNG</strong><br />
25. Rauchverbot<br />
In den Ausstellungszelten ist das Rauchen polizeilich verboten!<br />
26. Müllentsorgung<br />
Jeder Aussteller ist verpflichtet, seinen Abfall selbst zu beseitigen. Ein Müllcontainer<br />
wird vom Veranstalter nicht gestellt.<br />
27. Zu- u. Abfahrwege<br />
Während der Messe müssen alle Zu- und Abfahrten unbedingt freigehalten werden,<br />
dies gilt auch während des Standaufbaues. Die Zufahrtsstraße neben den Zelten hat<br />
auf der Zeltseite absolutes Halteverbot. Dort parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig<br />
abgeschleppt.<br />
28. Hausordnung<br />
Die Ausstellungsleitung übt das Hausrecht auf dem Ausstellungsgelände aus.<br />
Sie kann eine Hausordnung erlassen.<br />
Aussteller und ihre Mitarbeiter dürfen das Gelände und die Hallen erst eine Stunde<br />
vor Beginn der Ausstellung betreten. Sie müssen Hallen und Freigelände (mit<br />
Ausnahme des Aktionsbereiches) spätestens eine Stunde nach Schluss der<br />
Ausstellung verlassen haben. Die gilt nicht am ersten (vor Beginn) und letzten<br />
Ausstellungstags (nach Schluss).<br />
Übernachtungen im Gelände sind nicht gestattet.<br />
29. Änderungen<br />
Von den Allgemeinen und Besonderen Ausstellungsbedingungen abweichende<br />
Abmachun-gen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der gegenseitige schriftlichen<br />
Bestätigung.<br />
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