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MESSEORDNUNG MESSE 2007 - HGV Bruchköbel eV

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<strong>MESSE</strong> <strong>2007</strong><br />

<strong><strong>MESSE</strong>ORDNUNG</strong><br />

25. Rauchverbot<br />

In den Ausstellungszelten ist das Rauchen polizeilich verboten!<br />

26. Müllentsorgung<br />

Jeder Aussteller ist verpflichtet, seinen Abfall selbst zu beseitigen. Ein Müllcontainer<br />

wird vom Veranstalter nicht gestellt.<br />

27. Zu- u. Abfahrwege<br />

Während der Messe müssen alle Zu- und Abfahrten unbedingt freigehalten werden,<br />

dies gilt auch während des Standaufbaues. Die Zufahrtsstraße neben den Zelten hat<br />

auf der Zeltseite absolutes Halteverbot. Dort parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig<br />

abgeschleppt.<br />

28. Hausordnung<br />

Die Ausstellungsleitung übt das Hausrecht auf dem Ausstellungsgelände aus.<br />

Sie kann eine Hausordnung erlassen.<br />

Aussteller und ihre Mitarbeiter dürfen das Gelände und die Hallen erst eine Stunde<br />

vor Beginn der Ausstellung betreten. Sie müssen Hallen und Freigelände (mit<br />

Ausnahme des Aktionsbereiches) spätestens eine Stunde nach Schluss der<br />

Ausstellung verlassen haben. Die gilt nicht am ersten (vor Beginn) und letzten<br />

Ausstellungstags (nach Schluss).<br />

Übernachtungen im Gelände sind nicht gestattet.<br />

29. Änderungen<br />

Von den Allgemeinen und Besonderen Ausstellungsbedingungen abweichende<br />

Abmachun-gen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der gegenseitige schriftlichen<br />

Bestätigung.<br />

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