MESSEORDNUNG MESSE 2007 - HGV Bruchköbel eV
MESSEORDNUNG MESSE 2007 - HGV Bruchköbel eV
MESSEORDNUNG MESSE 2007 - HGV Bruchköbel eV
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<strong>MESSE</strong> <strong>2007</strong><br />
<strong><strong>MESSE</strong>ORDNUNG</strong><br />
1. Messeleitung<br />
Die Leitung der Messe haben: Herr Eberhard Hestermann (Präsident <strong>HGV</strong>)<br />
Herr Peter Ertelt (2. Vorsitzender <strong>HGV</strong>)<br />
Frau Petra Baumann-Rada (2. Vorsitzende <strong>HGV</strong>)<br />
Im Eingangsbereich der Messehalle wird ein Informationsstand des Handwerker und<br />
Gewerbevereins eingerichtet. Der Stand ist eine halbe Stunde vor Messeöffnung bis<br />
eine halbe Stunde nach Schließung der Messe ständig besetzt. Die die Messe durchführende<br />
Agentur ist während de Öffnungszeiten der Messe durchgehend erreichbar.<br />
(Siehe dazu seperates Blatt). In organisatorischen Dingen bitte stets an die Agentur<br />
wenden.<br />
2. Veranstaltungsort und Öffnungszeiten<br />
Veranstaltungsort ist der Messeplatz am Kirleweg / Im Niederried in beheizten<br />
Ausstellungszelten mit fest eingebauten Fußboden sowie auf den Freiflächen des<br />
Messeplatzgeländes.<br />
Die Öffnungszeiten der Messe sind wie folgt festgelegt:<br />
Freitag 20.04.<strong>2007</strong> von 14.00 bis 22.00 Uhr<br />
Samstag 21.04.<strong>2007</strong> von 10.00 bis 20.00 Uhr<br />
Sonntag 22.04.<strong>2007</strong> von 10.00 bis 18.00 Uhr<br />
3. Anmeldung<br />
Die Bestellung des Ausstellungsstandes erfolgt unter Verwendung des Anmeldeformulars.<br />
Das Formular sowie die ganz Messemappe mit allen Informationen ist<br />
erhältlich im Internet unter „www.hgv-bruchkoebel.de“ (als PDF zum downloaden)<br />
oder bei der Agentur mquadrat unter Telefon 06183/807830 bzw. per email<br />
(michael@mquadrat-home.de) samt der Messemappe anzufordern.<br />
4. Anerkennung<br />
Mit der Anmeldung erkennt der Aussteller die „Allgemeinen Ausstellungsbedingungen“<br />
als verbindlich für sich und alle von ihm auf der Ausstellung Beschäftigten an.<br />
Außerdem ist der Aussteller gehalten sich in der Messemappe über alle relevanten<br />
Dinge zu informieren.<br />
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5. Zulassung<br />
Über die Zulassung der Aussteller, des einzelnen Schaugutes und des Handverkaufs<br />
entscheidet die Ausstellungsleitung. Der Veranstalter ist berechtigt, Anmeldungen<br />
abzulehnen. Konkurrenzausschluss darf weder verlangt noch zugesagt werden.<br />
Mit Eingang der Bestätigung für die Zulassung oder der Rechnung beim Aussteller ist<br />
der Vertragsabschluß zwischen Veranstalter und Aussteller zustande gekommen. Die<br />
erteilte Zulassung kann widerrufen werden, wenn die Voraussetzung für die Erteilung<br />
nicht oder nicht mehr gegeben sind.<br />
Die Ausstellungsleitung ist berechtigt, eine Entlassung aus dem Vertrag<br />
Vorzunehmen, wenn trotz zweimaliger Mahnung Zahlungsverzug besteht. Ergeben<br />
sich berechtigte Reklamationen oder Beanstandungen in bezug auf angebotene<br />
Waren oder Arbeitsweise einer beteiligten Firma, ist die Ausstellungsleitung berechtigt<br />
und befugt, sofort angemessene Maßnahmen zur Behebung zu treffen. Die<br />
Ausstellung nicht gemeldeter, nicht zugelassener oder gebrauchter Waren ist unzulässig,<br />
soweit letztere nicht der Vorführung dienen.<br />
6. Höhere Gewalt<br />
Unvorhergesehene Ereignisse, die eine planmäßige Abhaltung der Ausstellung<br />
unmöglich und nicht vom Veranstalter zu vertreten sind, berechtigen diesen<br />
a. die Ausstellung vor Eröffnung abzusagen.<br />
Muss die Absage mehr als 6 Wochen, längstens jedoch 3 Monate vor dem<br />
festgesetzten Beginn erfolgen, werden 25% der Standmiete als Unkostenbeitrag erhoben.<br />
Erfolgt die Absage in den letzten 6 Wochen vor Beginn, erhöht sich der<br />
Unkostenbeitrag auf 50%. Außerdem sind die auf Veranlassung des Veranstalters<br />
bereits entstandenen Kosten in voller Höhe zu bezahlen. Muss die Ausstellung infolge<br />
höherer Gewalt oder auf behördliche Anordnung geschlossen werden, sind die<br />
Standmiete und alle vom Aussteller zu tragenden Kosten in voller Höhe zu bezahlen.<br />
b. die Ausstellung zeitlich zu verlegen.<br />
Aussteller, die den Nachweis führen, dass sich dadurch eine Terminüberschneidung<br />
mit einer anderen von ihnen bereits fest belegten Messe/Ausstellung ergibt, können<br />
Entlastung aus dem Vertrag beanspruchen. Sie haben die bei a) festgelegten<br />
Unkostenbeiträge zu bezahlen.<br />
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c. die Ausstellung verkürzen.<br />
Die Aussteller können eine Entlastung aus dem Vertrag nicht verlangen. Eine<br />
Ermäßigung der Standmiete tritt nicht ein. In allen Fällen soll der Veranstalter die<br />
getroffene Entscheidungen so frühzeitig wie möglich bekannt geben. Schadenersatzansprüche<br />
sind in jedem Fall für beide Teile ausgeschlossen.<br />
7. Rücktritt<br />
Wird nach verbindlicher Anmeldung oder nach der erfolgten Zulassung ausnahmsweise<br />
vom Veranstalter ein Rücktritt zugestanden, so sind 25% der Miete als Unkosten<br />
Entschädigung sowie auf Veranlassung des Ausstellers bereits entstandene Kosten zu<br />
entrichten. Dem Aussteller wird im konkreten Fall ausdrücklich das Recht eingeräumt,<br />
den Nachweis zu führen, dass dem Veranstalter kein oder ein geringer Schaden entstanden<br />
ist.<br />
Der Antrag auf Rücktritt kann nur schriftlich erfolgen. Er ist nur dann rechtswirksam<br />
vereinbart, wenn der Veranstalter ebenfalls schriftlich sein Einverständnis gibt.<br />
Die Ausstellungsleitung kann die Entlastung davon abhängig machen, dass der<br />
gemietete Stand anderweitig vermietet werden kann. Neuvermietung entspricht einer<br />
Entlassung aus dem Vertrag, jedoch hat der Erstaussteller eine evtl. Differenz zwischen<br />
der tatsächlichen und der erzielten Miete zu tragen, zuzüglich der sich aus dem<br />
in Absatz 1 ergebenden Betrag.<br />
Kann der Stand nicht anderweitig vermietet werden, so ist die Ausstellungsleitung<br />
berechtigt, im Interesse des Gesamtbildes einen anderen Aussteller auf den nicht<br />
bezogenen Stand zu verlegen oder den Stand in anderer Weise auszufüllen. In diesem<br />
Fall hat der Mieter keinen Anspruch auf Minderung der Standmiete. Die entstandenen<br />
Kosten für Dekoration bzw. Ausfüllung des nichtbezogenen Standes gehen zu<br />
Lasten des Mieters.<br />
Die Standzuteilung erfolgt durch die Ausstellungsleitung nach Gesichtspunkten, die<br />
durch das Ausstellungsthema gegeben sind. Das Eingangsdatum der Anmeldung ist<br />
nicht maßgebend.<br />
Der Aussteller muss damit rechnen, dass aus technischen Gründen eine geringfügige<br />
Beschränkung des zugeteilten Standes erforderlich ist.<br />
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<strong>MESSE</strong> <strong>2007</strong><br />
<strong><strong>MESSE</strong>ORDNUNG</strong><br />
8. Untervermietung, Mitaussteller, Überlassung...<br />
Der Aussteller ist nicht berechtigt, ohne Genehmigung der Ausstellungsleitung den<br />
ihm zugewiesenen Stand ganz oder teilweise an Dritte unter zu vermieten oder sonst<br />
zu überlassen.<br />
Die Ausstellungsleitung kann die Aufnahme von Mitausstellern genehmigen. Bei einer<br />
nicht genehmigten Untervermietung bzw. Weitergabe des Standes an Dritte sind,<br />
sofern die Ausstellungsleitung nicht Räumung des Standes durch den Untervermieter<br />
verlangt, mindestens 50% der Standmiete zusätzlich zu entrichten.<br />
Gesamtschuldner sind der Hauptmieter und der Untermieter.<br />
9. Gesamtschuldnerische Haftung<br />
Mieten mehrere Aussteller gemeinsam einen Stand, so haftet jeder von Ihnen als<br />
Gesamtschuldner.<br />
Sie haben einen gemeinschaftlichen Bevollmächtigten in der Anmeldung zu benennen.<br />
Nur mit diesem braucht die Ausstellungsleitung zu verhandeln. Mitteilungen an<br />
den in der Anmeldung benannten Vertreter gelten als Mitteilung an den - oder bei<br />
Gemeinschaftsständen - an die Aussteller.<br />
10. Kündigungs- und Rücktrittskosten<br />
Bis 3 Monate vor Messebeginn entsteht eine Rücktrittsgebühr von EUR 300,-- zzgl.<br />
MwSt., die mit der bereits geleisteten Anzahlung verrechnet wird. Erfolgt der Rücktritt<br />
in einem kürzeren Zeitabstand vor Beginn der Messe, sind die vollen Kosten zu<br />
bezahlen.<br />
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<strong>MESSE</strong> <strong>2007</strong><br />
<strong><strong>MESSE</strong>ORDNUNG</strong><br />
11. Standmieten und Kosten<br />
Bei den Standmieten werden <strong>HGV</strong>-Mitglieder und Nicht Mitglieder unterschieden.<br />
Mieten für <strong>HGV</strong>-Mitgliedsbetriebe<br />
Messestand 6,25 qm (2,5 x 2,5m) 375,-- EUR<br />
Messestand 12,5 qm (5 x 2,5m) 690,-- EUR<br />
(darin eingeschlossen ist die entsprechende Grundfläche sowie ein Standard-Messestand.<br />
Bei Aufbau eines eigenen Messestandes ergibt sich keine Ermäßigung.)<br />
Bei Ständen über 12,5 qm kostet jeder zusätzliche qm 55,-- EUR. Die Stände auf dem<br />
Freigelände kosten 15,-- EUR pro qm (hier ist kein Standard-Messestand enthalten).<br />
Mieten für Nicht-<strong>HGV</strong>-Mitgliedsbetriebe<br />
Messestand 6,25 qm (2,5 x 2,5m) 575,-- EUR<br />
Messestand 12,5 qm (5 x 2,5m) 950,-- EUR<br />
(darin eingeschlossen ist die entsprechende Grundfläche sowie ein Standard-Messestand.<br />
Bei Aufbau eines eigen Messestandes ergbit sich keine Ermäßigung.)<br />
Bei Ständen über 12,5 qm kostet jeder zusätzliche qm 70,-- EUR. Die Stände auf dem<br />
Freigelände kosten 35,-- EUR pro qm (hier ist kein Standard- Messestand enthalten).<br />
Für alle Messeteilnehmer gilt:<br />
Allgemeine Kostenpauschale für Energiekosten<br />
je Teilnehmer bis 6,25 qm 100,-- EUR<br />
je Teilnehmer bis zu 29 qm 150,-- EUR<br />
je Teilnehmer bis zu 49 qm 200,-- EUR<br />
je Teilnehmer über 50 qm 250,-- EUR<br />
Kostenpauschale für Kosten der Werbung<br />
je Teilnehmer 150,-- EUR<br />
Pauschalbeträge für Teilnahme an den Modenschauen<br />
(3 Shows, Gesamtlänge je 35-40 Min, einzelner Showblock ca. 10 Min.)<br />
je Teilnehmer 450,-- EUR<br />
je Teilnehmer Accessoires, Kinder etc. 150,-- EUR<br />
je Teilnehmer 600,-- EUR<br />
(wenn dieser nicht auf der Messe ausstellt, aber <strong>HGV</strong>-Mitglied ist)<br />
je Teilnehmer 900,-- EUR<br />
(wenn dieser nicht auf der Messe ausstellt und kein <strong>HGV</strong>-Mitglied ist)<br />
Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.<br />
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12. Zahlungsbedingungen<br />
a. Fälligkeit<br />
Durch die Abgabe der Anmeldungs- und Teilnahmeerklärung erklärt sich der Aussteller<br />
mit der Abbuchung aller Kosten von seiner auf der Anmeldung angegebener<br />
Bankverbindung grundsätzlich einverstanden. Die Abbuchung erfolgt in 2 Raten. Die<br />
erste ist fällig nach Vertragsunterzeichnung. Die zweite Rate 3 Wochen vor der Messe.<br />
c. Pfandrecht<br />
Für alle nichterfüllten Verpflichtungen und den daraus entstehenden Kosten steht dem<br />
Veranstalter an dem eingebrachten Ausstellungsgut das Vermieter-Pfandrecht zu. Der<br />
Veranstalter haftet nicht für unverschuldete Beschädigungen und Verluste und kann<br />
nach schriftlicher Ankündigung das Pfandrecht freihändig verkaufen. Es wird dabei<br />
vorausgesetzt, dass alle vom Aussteller eingebrachten Gegenstände unbeschränktes<br />
Eigentum des Ausstellers sind oder seiner unbeschränkten Verfügungsgewalt unterliegen.<br />
13. Werbung an der Messe<br />
Werbung jeder Art, insbesondere die Verteilung von Werbedrucksachen und die<br />
Ansprache von Besuchern, ist nur innerhalb des Standes gestattet.<br />
In jedem Fall darf nur Eigenwerbung und nicht Werbung für Dritte betrieben werden,<br />
auch wenn diese Lieferanten des Ausstellers sind.<br />
Der Betrieb von Lautsprecheranlagen, Musik- und Lichtbilddarbietungen jeder Art –<br />
auch zu Werbezwecken- durch den Aussteller bedarf ausdrücklicher Genehmigung<br />
und ist rechtzeitig anzumelden.<br />
Die Vorführung von Maschinen, akustischen Geräten, von Lichtbildgeräten und<br />
Moden, auch zu Werbezwecken, können im Interesse der Aufrechterhaltung eines<br />
geordneten Ausstellungsbetriebes auch nach bereits erteilter Genehmigung eingeschränkt<br />
oder widerrufen werden. Wird vom Veranstalter eine Lautsprecheranlage<br />
betrieben, so behält sich die Ausstellungsleitung Durchsagen vor.<br />
Werbung, die gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstößt, sowie<br />
solche weltanschaulichen oder politischen Charakters, ist innerhalb des<br />
Ausstellungsgeländes nicht zugelassen.<br />
Die Ausstellungsleitung ist berechtigt, Werbung sowie die Ausgabe von<br />
Werbematerial, das zu Beanstandungen Anlass gibt, zu untersagen und vorhandene<br />
bestände derartigen Materials für die Dauer der Ausstellung sicherzustellen.<br />
Transparente und Firmenschilder dürfen nicht in die Gänge hineinragen.<br />
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14. Aufbau, Gestalten und Ausstatten der Stände<br />
Der Aussteller ist verpflichtet, den Stand innerhalb der in den Ausstellungsbedingungen<br />
angegebenen Fristen fertig zustellen. Ist mit dem Aufbau des Standes am Tage<br />
vor der Eröffnung nicht bis 11.00 Uhr begonnen worden, so kann der Veranstalter<br />
über den Stand anderweitig Verfügen. Schadenersatzansprüche sind in jedem Fall<br />
ausgeschlossen. Die der Ausstellungsleitung dadurch entstehenden Kosten hat der<br />
Mieter zu tragen.<br />
Es können vom Aussteller Wünsche über Lage und Größe seines Messestandes vorgegeben<br />
werden. Eine verbindliche Größe und Lage jedoch nicht zugesichert werden.<br />
Der Veranstalter behält sich Änderungen und Anpassungen vor, um aus der Gesamtansicht<br />
eine günstige Verteilung der Messestände und bestmögliche Ausnutzung der<br />
Messezelte zu erreichen. Nur so ist auch die Beachtung der gesetzlichen Vorschriften<br />
(z.b. Fluchtwege etc.) möglich.<br />
Die Ausgestaltung der Fertig-Messestände im Zelt kann durch die Aussteller ab<br />
Mittwoch, den 18.04.<strong>2007</strong>, ab 10.00 Uhr erfolgen. Bei den Ausstellern, die komplett<br />
einen eigenen Stand aufbauen, kann dieser ab Montag, den 16.04.<strong>2007</strong>, ab<br />
10.00 Uhr (nach der Aufstellung des jeweiligen Zeltes und dem Verlegen des<br />
Fußbodens) begonnen werden.<br />
Die Standgrenzen dürfen in keinem Falle überschritten werden. Fluchtwege, Gänge<br />
und Wege sind freizuhalten.<br />
Die Abnahme der Stände erfolgt durch die Feuerwehr und dem Veranstalter am<br />
Freitag, den 20.04.<strong>2007</strong> um 10.00 Uhr. Zur Abnahme der Stände müssen die Aussteller<br />
oder ein kompetenter Vertreter am Stand anwesend sein.<br />
Am Stand sind für die gesamte Dauer der Veranstaltung in einem für jedermann<br />
erkennbaren Weise Stand- Nr. (Schild von dem Veranstalter) Name und Anschrift des<br />
Standinhabers anzubringen.<br />
Die Ausstattung der Stände im Rahmen des gegebenenfalls vom Veranstalter gestellten<br />
einheitlichen Aufbaus ist Sache des Ausstellers. Die Richtlinien der Ausstellungsleitung<br />
sind im Interesse eines guten Gesamtbildes zu befolgen.<br />
Bei eigenem Standaufbau kann verlangt werden, dass muster- und farbgerechte<br />
Entwürfe vor Beginn der Arbeiten der Ausstellungsleitung zur Genehmigung vorgelegt<br />
werden. Der Einsatz von Fertig- oder Systemständen ist in der Anmeldung zu vermerken.<br />
Die mit der Gestaltung bzw. dem Aufbau beauftragten Firmen sind in der<br />
Ausstellungsleitung bekannt zugeben.<br />
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<strong><strong>MESSE</strong>ORDNUNG</strong><br />
Eine Überschreitung der Standbegrenzung ist in jedem Fall unzulässig. Eine Überschreitung<br />
der vorgeschriebenen Aufbauhöhe bedarf der ausdrücklichen Zustimmung<br />
der Ausstellungsleitung und gegebenenfalls der angegrenzten Aussteller.<br />
Die Ausstellungsleitung kann verlangen, dass Ausstellungsstände, deren Aufbau nicht<br />
genehmigt ist, geändert oder entfernt werden. Kommt der Aussteller der Aufforderung<br />
nicht nach, so kann die Entfernung oder Änderung durch die Ausstellungsleitung auf<br />
Kosten des Ausstellers erfolgen muss aus dem gleichen Grund der Stand geschlossen<br />
werden, so ist ein Anspruch auf Rückerstattung der Standmiete nicht gegeben.<br />
15. Ausweise<br />
Jeder Aussteller erhält entsprechend der Größe seines Ausstellungsstandes für das<br />
erforderliche Stand- und Bedienungspersonal im Zelt bis 12,5 qm (Freigelände bis 50<br />
qm) 5 Ausweise und für je weitere 5 qm (Freigelände je weitere 20 qm) einen weiteren<br />
Ausweis kostenlos, jedoch nicht mehr als 10 Ausweise.<br />
Bei Bedarf können zusätzliche Ausweise kostenpflichtig (6,-- Euro pro Ausweis) ausgegeben<br />
werden.<br />
16. Standbetreuung<br />
Der Aussteller ist verpflichtet, den Stand während der ganzen Dauer der Ausstellung<br />
mit den angemeldeten Waren zu belegen und, sofern der Stand nicht ausdrücklich als<br />
Repräsentationsstand vermietet ist, mit sachkundigem Personal besetzt zu halten.<br />
Die Ausstellungsleitung sorgt für die Reinigung des Geländes, der Hallen und der<br />
Gänge. Die Reinigung der Stände obliegt dem Aussteller und muss täglich nach<br />
Ausstellungsschluss vorgenommen werden.<br />
17. Abbau<br />
Der Abbau und die Reinigung der Stände muss bis spätestens am Montag,<br />
dem 23.04.<strong>2007</strong>, 14.00 Uhr, erfolgt sein.<br />
Kein Stand darf vor Beendigung der Ausstellung ganz oder teilweise geräumt werden.<br />
Zuwiderhandelnde Aussteller müssen eine Vertragsstrafe in Höhe der halben<br />
Standmiete bezahlen.<br />
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Das Ausstellungsgut darf nach Beendigung der Ausstellung nicht abtransportiert werden,<br />
wenn die Ausstellungsleitung ihr Pfandrecht geltend gemacht hat. Diese<br />
Mitteilung ist im Stand anwesendenden Vertretern des Standinhabers zu übergeben.<br />
Wird trotzdem das Ausstellungsgut entfernt, so gilt dies als Bruch des Pfandrechtes.<br />
Für Beschädigungen des Fußbodens, der Wände und des miet- oder leihweise zur<br />
Verfügung gestellten Materials haftet der Aussteller.<br />
Der Ausstellungsstand ist im ursprünglichen Zustand zu dem für die Beendigung des<br />
Abbaus festgesetzten Termins nicht abgebaute Stände oder nicht abgefahrene<br />
Ausstel-lungsgüter werden von der Ausstellungsleitung auf Kosten des Ausstellers entfernt<br />
und unter Ausschluss der Haftung für Verlust und Beschädigung eingelagert.<br />
18. Strom- und Wasseranschluss<br />
Die allgemeine Beleuchtung und ein Schukosteckdosen-Anschluss (bis 2000W) geht<br />
zu Lasten des Veranstalters. Soweit zusätzliche Anschlüsse gewünscht werden, sind<br />
diese bei der Anmeldung bekannt zugeben. Einrichtung ab Verteilerstelle und<br />
Verbrauch gehen dann zu Lasten des Ausstellers.<br />
Die Installation bis zu Verteilerstellen in Standnähe erfolgt durch von der Ausstellungsleitung<br />
beauftragte Fachfirmen. Die Kosten hierfür sind in der Standmiete enthalten.<br />
Für den Elektroanschluss ist ein eigener „Eurostecker“ erforderlich. Anschlüsse und<br />
Geräte, die den einschlägigen Bestimmungen – insbesondere des VDE- nicht entsprechen,<br />
oder deren Verbrauch höher ist als gemeldet, können auf Kosten des Ausstellers<br />
von der Ausstellungsleitung entfernt oder außer Betrieb gesetzt werden.<br />
Die Ausstellungsleitung haftet nicht für Unterbrechungen oder Leistungsschwankungen<br />
der Wasser- und Stromversorgung. Die Wasseranschlüsse werden - ausgenommen<br />
der Anschlüsse im Gastrobereich - separart in Rechnung gestellt.<br />
19. Bewachung<br />
Die allgemeine Bewachung des Geländes und der Hallen übernimmt der Veranstalter<br />
ohne Haftung für Verluste und Beschädigungen.<br />
Für die Beaufsichtigung und Bewachung des Standes ist der Aussteller selbst verantwortlich.<br />
Dies gilt auch während der Auf- und Abbauzeiten, vor Beginn und nach Ende<br />
der Ausstellung. Sonderwachen sind nur mit Genehmigung der Ausstellungsleitung<br />
zulässig.<br />
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<strong>MESSE</strong> <strong>2007</strong><br />
<strong><strong>MESSE</strong>ORDNUNG</strong><br />
20. Haftung<br />
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden am Ausstellungsgut und an<br />
der Standausrüstung sowie Folgeschäden. Der Veranstalter haftet nur für Sach- und<br />
Personenschäden, für die er gesetzlich haftbar gemacht werden kann.<br />
21. Versicherung<br />
Der Veranstalter schließt eine Haftpflichtversicherung für die Messedauer ab. Über diesen<br />
bestehenden Versicherungsschutz hinaus übernimmt der Veranstalter keinerlei<br />
Haftung.<br />
Es wird den Ausstellern dringend nahegelegt, ihr Ausstellungsgut und ihre Haftpflicht<br />
auf eigene Kosten zu versichern.<br />
22. Brandschutz<br />
Der vorgeschriebene Brandschutz wird von der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Bruchköbel</strong><br />
übernommen. Jeder Aussteller muss auf seinem Messestand einen zugelassenen<br />
Feuerlöscher (min. 6 Kg) während der Messezeit zur Verfügung haben. Feuerlöscher<br />
können vom Veranstalter nicht gestellt werden!<br />
23. Schankgenehmigung<br />
Dem zuständigen Veterinäramt ist die Durchführung der Messe durch den Veranstalter<br />
bekannt gegeben worden. Aussteller, die Speisen und Getränke an ihren<br />
Ständen verkaufen, bedürfen der dafür notwendigen Genehmigungen. Der Veranstalter<br />
meldet die Messeteilnehmer der Stadt <strong>Bruchköbel</strong> und beantragt die<br />
Ausschankgenehmigung beim Ordnungsamt. Die Genehmigung ist von den<br />
einzelnen Teilnehmern persönlich beim Ordnungsamt der Stadt <strong>Bruchköbel</strong><br />
gegen Zahlung der Gebühr abzuholen.<br />
Die Ausschankgenehmigung muss auf Verlangen vorgezeigt werden. Entgeldlicher<br />
Getränke- und Speisenverkauf ist nur den Ausstellern im Gastrozelt erlaubt.<br />
24. Jugendschutz<br />
Das Jugendschutzgesetz ist zu beachten, insbesondere bei Abgabe von alkoholischen<br />
Getränken!<br />
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<strong>MESSE</strong> <strong>2007</strong><br />
<strong><strong>MESSE</strong>ORDNUNG</strong><br />
25. Rauchverbot<br />
In den Ausstellungszelten ist das Rauchen polizeilich verboten!<br />
26. Müllentsorgung<br />
Jeder Aussteller ist verpflichtet, seinen Abfall selbst zu beseitigen. Ein Müllcontainer<br />
wird vom Veranstalter nicht gestellt.<br />
27. Zu- u. Abfahrwege<br />
Während der Messe müssen alle Zu- und Abfahrten unbedingt freigehalten werden,<br />
dies gilt auch während des Standaufbaues. Die Zufahrtsstraße neben den Zelten hat<br />
auf der Zeltseite absolutes Halteverbot. Dort parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig<br />
abgeschleppt.<br />
28. Hausordnung<br />
Die Ausstellungsleitung übt das Hausrecht auf dem Ausstellungsgelände aus.<br />
Sie kann eine Hausordnung erlassen.<br />
Aussteller und ihre Mitarbeiter dürfen das Gelände und die Hallen erst eine Stunde<br />
vor Beginn der Ausstellung betreten. Sie müssen Hallen und Freigelände (mit<br />
Ausnahme des Aktionsbereiches) spätestens eine Stunde nach Schluss der<br />
Ausstellung verlassen haben. Die gilt nicht am ersten (vor Beginn) und letzten<br />
Ausstellungstags (nach Schluss).<br />
Übernachtungen im Gelände sind nicht gestattet.<br />
29. Änderungen<br />
Von den Allgemeinen und Besonderen Ausstellungsbedingungen abweichende<br />
Abmachun-gen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der gegenseitige schriftlichen<br />
Bestätigung.<br />
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<strong>MESSE</strong> <strong>2007</strong><br />
<strong><strong>MESSE</strong>ORDNUNG</strong><br />
30. Erfüllungsort und Gerichtzustand<br />
Erfüllungsort und Gerichtszustand ist der Sitz des Veranstalters, auch dann, wenn<br />
Ansprüche im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden, soweit nicht in<br />
den „Besonderen Ausstellungsbedingungen“ etwas anderes festgelegt ist.<br />
<strong>Bruchköbel</strong>, im September 2006<br />
Handwerker- und Gewerbeverein <strong>Bruchköbel</strong><br />
Eberhard Hestermann<br />
(Präsident)<br />
Raum für Notizen<br />
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