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die facharbeit - merkblatt für kursleiter und kollegiaten - Wirsberg

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Aberg-Gymnasium Beburg<br />

Kollegstufe 1999/2001<br />

Gr<strong>und</strong>kurs .......................<br />

HAUSARBEIT<br />

Factory Outlet Center - Existenzbedrohung <strong>für</strong> den<br />

innerstädtischen Einzelhandel?<br />

Verfasser: Karl Ceberger<br />

Betreuer (Erstkorrektor): OStR Gerhard Demann<br />

Empfangsvermerk: Die Hausarbeit wurde heute bei<br />

mir abgeliefert.<br />

Datum ...............................................<br />

Unterschrift .......................................<br />

Bewertung: Punkte (schriftlich):<br />

Einfachwertung: .........................x 3 = ..................<br />

Punkte (mündlich):<br />

Einfachwertung: ..........................x 1 = .................<br />

Summe: ..................<br />

Gesamtleistung:<br />

(Summe) ........................ Punkte<br />

Unterschrift des Erstkorrektors (Betreuer):<br />

............................................................<br />

Unterschrift des Zweitkorrektors:<br />

............................................................


DIE HAUSARBEIT - MERKBLATT FÜR KURSLEITER UND KOLLEGIATEN<br />

I. Allgemeine Vorschriften <strong>und</strong> Empfehlungen<br />

1. Themenangebot<br />

2<br />

a) Die Kursleiter der Gr<strong>und</strong>kurse geben den Schülern im Ausbildungsabschnitt 12/1 noch vor<br />

Beginn der Weihnachtsferien eine Liste mit einer ausreichenden Anzahl von Themen <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Hausarbeit bekannt.<br />

b) Die Themen sollen nicht zu weit gefasst, in der Formulierung klar eingegrenzt <strong>und</strong> insgesamt<br />

von angemessenem Schwierigkeitsgrad (keine Seminararbeit!) sein. Die Hausarbeit muss mit<br />

Mitteln erstellt werden können, <strong>die</strong> an der jeweiligen Schule vorhanden sind oder wenigstens<br />

am Schulort beschafft werden können (z.B. Bibliothek mit Fernleihe).<br />

c) In der Hausarbeit geht es vor allem darum, dass <strong>die</strong> von anderen gef<strong>und</strong>enen oder eigenen<br />

Ergebnisse <strong>und</strong> Methoden aus dem Blickwinkel <strong>und</strong> im begrenzten Rahmen der Themenstellung<br />

referiert, angewandt, verglichen <strong>und</strong> kommentiert werden.<br />

d) Es empfiehlt sich, bei der Themenstellung<br />

- den Untersuchungsgegenstand so einzugrenzen, dass vorhandene Literatur nicht unmittelbar<br />

übernommen werden kann,<br />

- auf aktuelle Ereignisse oder kürzlich erschienene Literatur Bezug zu nehmen,<br />

- bestimmte methodische Schritte vorzugeben.<br />

e) Bei der Themenstellung soll berücksichtigt werden, dass Erhebungen an Schulen zur Fertigung<br />

von Hausarbeiten gr<strong>und</strong>sätzlich nicht zugelassen werden.<br />

f) Hausarbeiten in den modernen Fremdsprachen müssen in der jeweiligen Fremdsprache verfasst<br />

werden.<br />

g) Soweit <strong>die</strong> Themenstellung <strong>für</strong> Hausarbeiten aus naturwissenschaftlichen Fächern Experimente<br />

vorsieht, ist folgendes zu berücksichtigen:<br />

Bei Experimenten, <strong>die</strong> der Schüler im Schulgebäude durchführen muss, hat der Kursleiter <strong>für</strong><br />

eine angemessene Beaufsichtigung zu sorgen. St<strong>und</strong>enentlastung kann da<strong>für</strong> nicht gewährt<br />

werden. Persönliche Anwesenheit einer Lehrkraft ist erforderlich, wenn bei den Experimenten,<br />

<strong>die</strong> der Schüler durchzuführen hat,<br />

- Spannung über 24 Volt ohne Schutzwiderstand entstehen (Trafo),<br />

- mit feuergefährlichen, explosiven, ätzenden oder radioaktiven Substanzen gearbeitet wird,<br />

- der Einsatz von komprimierten Gasen notwendig wird (insbesondere von brennbaren Gasen).<br />

h) Soweit <strong>die</strong> Anfertigung der Hausarbeit <strong>die</strong> Inanspruchnahme schulischer Einrichtungen durch<br />

den Schüler erfordert <strong>und</strong> <strong>die</strong> Schule <strong>die</strong> Voraussetzungen da<strong>für</strong> in ihren Räumen schafft, ist<br />

der Schüler gegen <strong>die</strong> Folgen eines Unfalls versichert.<br />

Die Besorgungen durch Schüler im Zusammenhang mit der Anfertigung von Hausarbeiten<br />

erfolgen im Rahmen eines sog. versicherten Betriebsweges, wenn ein Kursleiter den Besorgungsauftrag<br />

erteilt hat (z.B. Aufsuchen von Stellen, Durchführen von Befragungen). Dieser<br />

Auftrag muss jedoch zeitlich, inhaltlich <strong>und</strong> räumlich hinreichend erkennbar durch <strong>die</strong> Schule<br />

eingegrenzt sein.<br />

Im übrigen sind alle Tätigkeiten, <strong>die</strong> ausserhalb des organisatorischen Verantwortungsbereichs<br />

der Schule durchgeführt werden, unversichert.


2. Themenwahl, Ablieferung<br />

3<br />

a) Der Schüler der 12. Jahrgangsstufe entscheidet sich bis 15. Februar <strong>für</strong> ein Thema aus den<br />

Themenangeboten der beiden <strong>für</strong> ihn zuständigen Kursleiter der Leistungskurse.<br />

b) Hausarbeiten über Themen, <strong>die</strong> nicht vom Kursleiter angeboten oder formuliert sind, werden<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich nicht anerkannt.<br />

c) Eine im Rahmen des Wettbewerbs "Jugend forscht" erstellte <strong>und</strong> angenommene Arbeit sowie<br />

eine im B<strong>und</strong>eswettbewerb "Mathematik" bzw. "Informatik" prämiierte Arbeit kann im<br />

Einvernehmen mit dem Kursleiter in Mathematik bzw. Physik/Chemie angenommen werden.<br />

Sie muss jedoch den formalen Bedingungen der Hausarbeit angepasst werden. Diese Regelung<br />

gilt entsprechend <strong>für</strong> andere prämiierte Arbeiten in B<strong>und</strong>es- oder Landeswettbewerben.<br />

d) Der Kursleiter kann ausnahmsweise zulassen, dass ein Rahmenthema von zwei Kursteilnehmern<br />

gewählt wird, wenn er sicherstellt, dass <strong>die</strong> Schüler bei der Bearbeitung unterschiedlich<br />

vorgehen.<br />

e) Der Kursleiter lässt sich <strong>die</strong> Themenwahl vom Schüler durch Unterschrift bestätigen <strong>und</strong><br />

meldet dem Kollegstufenbetreuer bis zu einem von der Schule zu bestimmenden Zeitpunkt,<br />

welche Schüler seines Kurses sich <strong>für</strong> eine Hausarbeit im betreffenden Fach entschieden haben.<br />

f) Änderungen im Wortlaut des Themas sind mit Zustimmung des Kursleiters bis zum Ende des<br />

Ausbildungsabschnitts 12/2 möglich. Der Kursleiter lässt sich <strong>die</strong> neue Fassung des Themas<br />

vom Schüler durch Unterschrift bestätigen.<br />

g) Die Schule kann auf schriftlichen Antrag ausnahmsweise einem Kollegiaten gestatten, das<br />

Thema der Hausarbeit zu wechseln. Ein solcher Wechsel begründet jedoch keine Notwendigkeit,<br />

den Abgabetermin zu verlängern.<br />

h) Eine Verlängerung des Abgabetermins bedarf in jedem Fall der Genehmigung des Schulleiters.<br />

i) Der Schüler der 13. Jahrgangsstufe liefert seine Hausarbeit bis spätestens 1. Februar beim<br />

Kursleiter oder beim Kollegstufenbetreuer ab. Fällt der 1. Februar auf einen unterrichtsfreien<br />

Tag, wird eine Sonderregelung getroffen. Das Abgabedatum wird vom Empfänger auf dem<br />

Deckblatt vermerkt.<br />

k) Vor Ablieferung sollte der Schüler eine Kopie der Hausarbeit anfertigen <strong>für</strong> den Fall, dass sie<br />

zu anderen Zwecken benötigt wird (vgl. 5o).<br />

l) Der Kursleiter meldet dem Kollegstufenbetreuer, welche Schüler ihre Hausarbeit termingerecht<br />

abgeliefert haben.<br />

m) Ein Kollegiat, der <strong>die</strong> Hausarbeit nicht termingerecht abgeliefert hat, wird nicht zur<br />

Abiturprüfung zugelassen (§ 49 Abs. 5 <strong>und</strong> § 65 Abs 2 Zf. 5 GSO).<br />

n) Bei einer Wiederholung der Ausbildungsabschnitte 12/2 <strong>und</strong> 13/1 oder 13/1 <strong>und</strong> 13/2 bleibt das<br />

Ergebnis der Hausarbeit erhalten. Der Schüler kann auf Antrag eine neue Hausarbeit anfertigen;<br />

in <strong>die</strong>sem Fall kann er sich <strong>für</strong> eines der beiden Ergebnisse entscheiden (§ 57 Abs. 4 S. 8 GSO).


3. Beratung<br />

4<br />

a) Die auf das jeweilige Thema bezogene Beratung erfolgt in Einzelgesprächen. Der Kursleiter ist<br />

verpflichtet, den Schüler bei der Erstellung der Hausarbeit zu beraten <strong>und</strong> deren Fortgang zu<br />

beobachten. Die Beratung ist insbesondere bei experimentellen Arbeiten wichtig, <strong>die</strong> gewisse<br />

Fertigkeiten im Umgang mit Geräten <strong>und</strong> Materialien voraussetzen. Die Beratung erstreckt sich<br />

z.B. auf <strong>die</strong> Grobgliederung <strong>und</strong> auf Literaturhinweise. Eine Entlastung des Schülers von<br />

selbständig zu erledigenden Arbeiten darf mit der Beratung nicht verb<strong>und</strong>en sein.<br />

b) Der Kursleiter sollte Termine festlegen, zu denen der Schüler Zwischenergebnisse (z.B.<br />

Arbeitsplan, Gliederungsentwurf, Skizzen) vorzulegen hat.<br />

Dies ermöglicht es dem Kursleiter, einerseits festzustellen, ob der Schüler selbständig arbeitet<br />

<strong>und</strong> ob er seine Arbeit voranbringt, andererseits aber auch da<strong>für</strong> zu sorgen, dass <strong>die</strong> Grenzen<br />

des Forderbaren nicht überschritten werden. Um Missverständnissen vorzubeugen, sollte der<br />

Kursleiter <strong>die</strong> Ergebnisse der Beratungsgespräche schriftlich fixieren.<br />

c) Die Beratung darf sich auf <strong>die</strong> Notenbildung nicht negativ auswirken. Ist jedoch eine Weiterführung<br />

der Arbeit ohne fortwährende Hilfestellung nicht möglich <strong>und</strong> muss <strong>die</strong> Unterstützung<br />

auch dort gegeben werden, wo <strong>die</strong> Problemlösung vom Schüler ohne weiteres zu erwarten ist,<br />

so muss <strong>die</strong>s bei der Notenfindung berücksichtigt werden.<br />

d) Nimmt der Schüler <strong>die</strong> Beratungstermine nicht wahr oder beachtet er <strong>die</strong> Hinweise nicht, so<br />

gehen <strong>die</strong> Nachteile (Themaverfehlung, methodische Mängel, Überlänge, Zeitnot usw.) zu<br />

seinen Lasten.<br />

e) Bringt der Kollegiat im Zusammenhang mit der Anfertigung der Hausarbeit besondere<br />

Aktivitäten in den Unterricht ein (z.B. Referat über <strong>die</strong> Hausarbeit), so können solche Beiträge<br />

bei den mündlichen Leistungen berücksichtigt werden. Unterrichtsbeiträge <strong>die</strong>ser Art sind auch<br />

vor Fertigstellung der Hausarbeit möglich. Der Zeitpunkt der Einbringung in den Unterricht<br />

sollte rechtzeitig mit dem Kursleiter abgesprochen werden..<br />

4. Umfang, äußere Form<br />

a) Der Umfang des fortlaufenden Textteils der Hausarbeit sollte etwa 10 Seiten DIN A 4<br />

entsprechen; 20 Seiten sollten nicht überschritten werden. Unangemessene Ausführlichkeit<br />

kann sich in der Bewertung niederschlagen.<br />

b) Es bleibt dem Schüler überlassen, ob er <strong>die</strong> Hausarbeit mit der Hand, mit der Schreibmaschine<br />

oder mit dem Computer anfertigt. Für <strong>die</strong> handschriftliche Fertigung verwendet man<br />

sogenanntes Kanzleipapier liniert, bogenweise beschrieben, Rand wie bei Schulaufgaben<br />

üblich. Zu achten ist auf leserliche, gleichmäßige Kurrentschrift. Im übrigen vgl. Teil II!<br />

c) Die Hausarbeit muss im Original, d.h. mit eigenhändiger Unterschrift des Kollegiaten, der sie<br />

angefertigt hat, abgegeben werden. (s.u. 4h)<br />

d) Bei der Bewertung kann <strong>die</strong> äußere Form mit berücksichtigt werden. Hat sich <strong>die</strong> Form auf <strong>die</strong><br />

Benotung ausgewirkt, so ist <strong>die</strong>s in einer Bemerkung zum Ausdruck zu Bringen (§ 39 Abs. 3 GSO).<br />

Als Verstöße gegen <strong>die</strong> äußere Form gelten auch Verstöße gegen <strong>die</strong> Vorschriften <strong>für</strong> Rechtschreibung<br />

<strong>und</strong> Zeichensetzung.<br />

e) Schönheitsfehler wie Tippex-Korrekturen werden nicht zum Nachteil des Schülers gewertet.<br />

f) Das Titelblatt wird innerhalb der Schule einheitlich gestaltet (s. Anlage 2)


g) Zur Anordnung der Teile der Hausarbeit s.u. II 9<br />

5<br />

h) Am Ende enthält jede Hausarbeit eine Erklärung folgenden Wortlauts:<br />

"Ich erkläre, dass ich <strong>die</strong> Arbeit ohne fremde Hilfe angefertigt <strong>und</strong> nur <strong>die</strong> im Literaturverzeichnis<br />

angeführten Quellen <strong>und</strong> Hilfsmittel benützt habe."<br />

Ort, Datum, Unterschrift des Schülers.<br />

5. Korrektur, Prüfung, Herausgabe, Aufbewahrung<br />

a) Der Kursleiter korrigiert <strong>die</strong> Hausarbeit in ähnlicher Weise wie Schulaufgaben.<br />

Eine Zweitkorrektur findet statt<br />

Über <strong>die</strong> Hausarbeit findet eine 20minütige mündliche Prüfung statt.<br />

b) Die Korrektur erfolgt in roter Farbe. Bildbeilagen u.ä. können auf Wunsch von Korrekturzeichen<br />

verschont bleiben.<br />

c) Der Bewertung werden <strong>die</strong> Anforderungen zugr<strong>und</strong>e gelegt, <strong>die</strong> sich aus dem<br />

Kursunterricht, der Themenstellung <strong>und</strong> der Beratung ergeben. Gegenstand der Bewertung<br />

einer Hausarbeit sind Aufbau, Inhalt, Fachbezug <strong>und</strong> Form. Die Verteilung der<br />

Bewertungseinheiten auf <strong>die</strong>se Bereiche wird von der Art der Hausarbeit (z.B. theoretisch,<br />

empirisch, experimentell, praktisch) <strong>und</strong> vom Fach abhängen. Die Bewertung muss durch<br />

<strong>die</strong> Korrektur transparent gemacht werden.<br />

d) Die Bewertung wird in einer Schlussbemerkung erläutert (vgl. auch 4d). Da<strong>für</strong> kann ein<br />

einheitlicher Beurteilungsraster verwendet werden (s. Anlage 3).<br />

e) Be<strong>die</strong>nt sich der Schüler bei der Anfertigung unerlaubter Hilfe (Unterschleif), so wird <strong>die</strong><br />

Arbeit mit der Note 6 bewertet (§ 49 Abs. 4 GSO). Dies gilt auch bei groben Verstößen<br />

gegen <strong>die</strong> Zitiervorschriften (Plagiat), s.u. II 6d <strong>und</strong> e.<br />

g) Auf dem Deckblatt wird <strong>die</strong> Bewertung (Punktzahl) eingetragen. Ungerade Punktzahlen<br />

können sich dabei nicht ergeben.<br />

h) Der Kursleiter gibt nach Abschluss seiner Korrektur <strong>und</strong> drei Wochen vor Beginn der<br />

Abiturprüfung dem Schüler das Ergebnis bekannt. Der Schüler hat Anspruch auf Einsichtnahme<br />

in seine korrigierte Hausarbeit <strong>und</strong>, falls er <strong>die</strong>s wünscht, auf Erläuterung zur<br />

Bewertung. § 47 Abs. 2 GSO, wonach Hausarbeiten zur Kenntnisnahme durch <strong>die</strong> Erziehungsberechtigten<br />

mit nach Hause gegeben werden, gilt gr<strong>und</strong>sätzlich auch <strong>für</strong> volljährige<br />

Kollegiaten.<br />

i) Wenn <strong>die</strong> Hausarbeit nicht mit mindestens 1 Punkt (der einfachen Wertung) bewertet worden<br />

ist, kann dem Schüler <strong>die</strong> allgemeine Hochschulreife nicht zuerkannt werden. Eine Zulassung<br />

wird auch versagt, wenn <strong>die</strong> Punktsumme aus den sechs Halbjahresleistungen in den<br />

Leistungskursfächern, einschließlich der Punkte <strong>für</strong> <strong>die</strong> Hausarbeit, nicht mindestens 70 beträgt<br />

(75 Abs. 1 S. 2 <strong>und</strong> 3 GSO).<br />

k) Dreidimensionale Bestandteile der Hausarbeit werden nach Abschluss der Bewertung <strong>und</strong><br />

Besprechung zurückgegeben.


6<br />

l) Die Ergebnisse werden dem Betreuer der Kollegstufe zusammen mit dem Wortlaut der Themen<br />

bis zu einem von der Schule festzusetzenden Termin gemeldet.<br />

m) Die Hausarbeiten werden wie Schulaufgaben abgelegt. Bei vorübergehender Entnahme oder<br />

Herausgabe (s.u. 5 o) wird ein Hinweisblatt abgelegt.<br />

n) Die Hausarbeiten werden von der Schule <strong>für</strong> <strong>die</strong> Dauer von zwei Schuljahren nach Ablauf des<br />

Schuljahres, in dem sie geschrieben worden sind, aufbewahrt (§ 47 Abs. 3 GSO).<br />

o) Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist kann bei der Schule ein Antrag auf Herausgabe der<br />

Hausarbeit gestellt werden. Die Entscheidung über <strong>die</strong> Herausgabe der Hausarbeit, ggf. als<br />

Kopie, liegt im Ermessen der Schule<br />

Für den Fall, dass vorübergehend das Original der Hausarbeit, etwa <strong>für</strong> <strong>die</strong> Zulassung zu einem<br />

entsprechenden Studium, benötigt wird, besteht <strong>die</strong> Möglichkeit einer befristeten Ausleihe. Ein<br />

Rechtsanspruch auf Herausgabe bzw. Ausleihe besteht nicht.<br />

p) Hausarbeiten gehen in <strong>die</strong> volle Verfügungsgewalt <strong>und</strong> in das Eigentum der Schule über. Dies<br />

gilt auch <strong>für</strong> <strong>die</strong> urheberrechtlichen Verwertungsrechte, soweit <strong>die</strong> Verwertung auf den<br />

schulinternen Gebrauch beschränkt wird. Es bestehen also keine Bedenken dagegen, wenn <strong>die</strong><br />

Schule Hausarbeit interessierten Schülern <strong>und</strong> Lehrern zur Information überlässt. Jede sonstige<br />

Verwertung durch <strong>die</strong> Schule, <strong>die</strong> über den schulinternen Gebrauch hinausgeht, bedarf der<br />

Einwilligung der Urheber.<br />

II. Hinweise <strong>und</strong> Empfehlungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Reinschrift<br />

1. Handwerkszeug bereitstellen<br />

- Drucker mit guter Patrone<br />

- ausreichend Papier DIN A 4 unliniert weiß (Ausnahme s.o. I 4b)<br />

- Lineal <strong>und</strong> Zeichendreieck <strong>für</strong> Tabellen etc.<br />

- Klebestift (<strong>für</strong> Bildmaterial u.ä.)<br />

- DUDEN Band 1 (Rechtschreibung); wichtig auch <strong>für</strong> Trennung, Abkürzungen <strong>und</strong><br />

Zeichensetzung, ggf. Rechtschreibprogramm<br />

- Schnellhefter s.u. II 8<br />

2. Schriftspiegel<br />

Rand: links ca. 3 cm<br />

rechts ca. 2 cm<br />

oben ca. 3,5 cm (bis zur 1. Textzeile)<br />

unten ca. 3 cm<br />

Text: ca. 70 Anschläge pro Zeile<br />

ca. 40 Zeilen pro Seite<br />

Zeilenabstand: - fortlaufender Text: 1,5<br />

- Fußnoten, Anmerkungen, längere Zitate: Abstand 1 (s.u. II 6f <strong>und</strong> 7)<br />

- bei Absätzen, vor <strong>und</strong> nach Überschriften: zusätzlicher Abstand<br />

- Schriftgröße 12


3. Einige Regeln <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leertaste (Beispiele)<br />

Ziffern der 20. Juli; am 20. Juli 1944; am 20.7.1944<br />

als 43jähriger: 2- <strong>und</strong> 4prozentig; 4mal<br />

Satzzeichen gr<strong>und</strong>sätzlich Leertaste nach , ; . ! ?<br />

Ausnahmen: s.u. Einschlüsse<br />

Bindestrich Max-Planck-Institut, Vitamin-C-Gehalt, Albrecht-Dürer-Straße<br />

Zu- <strong>und</strong> Abnahme<br />

Einschlüsse hatte er - zumindest vorläufig - angenommen<br />

wie der Text (Zeile 9f.) beweist<br />

Goethe: "Bedecke deinen Himmel (...) mit Wolkendunst!" Darin ...<br />

"Es ist möglich", sagte er<br />

Symbole 0,25 Euro<br />

<strong>die</strong> §§ 38 bis 40 HGB, besonders der § 39<br />

3 1/4 % Zinsen<br />

Abkürzungen usw., d.h., z.B., s.o. (vgl. 6g)<br />

4. Gliederung<br />

herkömmlich:<br />

A. Methodische Vorüberlegungen<br />

B. Untersuchungen an ...<br />

I. Stil<br />

a) Figuren<br />

1. Alliteration<br />

2. Anapher<br />

usw.<br />

Faustregel: Kein a) ohne ein b); kein 1. ohne ein 2.<br />

7<br />

modern:<br />

1 Methodische Vorüberlegungen<br />

2 Untersuchungen an ...<br />

2.1 Stil<br />

2.1.1 Figuren<br />

2.1.1.1 Alliteration<br />

2.1.1.2 Anapher<br />

usw.<br />

In der Inhaltsübersicht wird zu jeder Überschrift <strong>die</strong> Nummer der Seite gesetzt, auf der der<br />

Abschnitt beginnt.<br />

Die in der Inhaltsübersicht formulierten Überschriften zu den einzelnen Textabschnitten sind auch<br />

in <strong>die</strong> Durchführung aufzunehmen <strong>und</strong> entsprechend hervorzuheben.<br />

5. Literaturverzeichnis<br />

a) Bibliographische Angaben zu Büchern<br />

- Verfasser bzw. Herausgeber: Zuname, Vorname abgekürzt<br />

- Titel, ggf. Untertitel<br />

- ggf. "in:" Reihentitel, Handbuchtitel u.ä.<br />

- ggf. Herausgeber bzw. Übersetzter (bes. bei Ausgaben von Primärtexten)<br />

- Erscheinungsort; wenn nicht angegeben: "o.O."


8<br />

- Verlag (in Klammern); nicht unbedingt erforderlich<br />

- Erscheinungsjahr; wenn nicht angegeben: "o.J."<br />

- Auflage (ausser bei erster Auflage): hochgestellte Ziffer beim Erscheinungsjahr<br />

- Seitenangabe (bei Sammelwerken u.ä.)<br />

z.B.<br />

- Zeisel, H., Die Facharbeit in der Kollegstufe, Donauwörth (Ludwig Auer) 1972<br />

- Cicero, Über den Staat, Übers. Sontheimer, W., Stuttgart (Reclam) 1959<br />

- Cicero, De re publica, Hrsg. Ziegler, K., Leipzig (Teubner) 1929<br />

- Schiller, F., Die Jungfrau von Orleans, in: Schillers Sämtliche Werke,<br />

Hrsg. Hellen, von der, E., Bd. 6, Stuttgart <strong>und</strong> Berlin (Cotta) 1905, S. 352 ff.<br />

b) Bibliographische Angaben zu Aufsätzen bzw. Artikeln aus Periodica<br />

- Verfasser: Zuname, Vorname abgekürzt; wenn nicht angegeben: "o.V."<br />

- Titel<br />

- "in:" Titel der Zeitschrift bzw. Zeitung<br />

- Jahrgang <strong>und</strong> Nummer bzw. Heft der Zeitschrift; Datum der Zeitung<br />

- Seitenangabe<br />

z.B.<br />

- Probst, A., Bio- <strong>und</strong> Gentechnik als Schlüsseltechnologie, in: Politische Stu<strong>die</strong>n, 1986,<br />

Nr. 285, S. 56-58<br />

- Kilian, W., Kirchner, C., Kein geteiltes Recht in einem geeinten Deutschland, in:<br />

Süddeutsche Zeitung vom 23. März 1990, S. 26<br />

- Produktionsleiter können belangt werden. Der B<strong>und</strong>esgerichtshof dehnt <strong>die</strong> Produzentenhaftung<br />

aus, o.V., in: FAZ Nr. 157 (11.7.1975), S. 11<br />

c) Anordnung<br />

- entweder: durchgängig alphabetisch nach Verfassernamen<br />

- oder: nach Arten (z.B. Quellen - Spezialliteratur - Handbücher)<br />

<strong>und</strong> innerhalb <strong>die</strong>ser Gruppen alphabetisch nach Verfassernamen<br />

d) Einheitlichkeit<br />

Neben den hier zugr<strong>und</strong>e gelegten Formvorschriften gibt es auch andere korrekte Formen <strong>für</strong><br />

bibliographische Angaben. Fragen Sie im Zweifelsfall den Kursleiter! Wichtig ist, dass Sie in<br />

Ihrer Hausarbeit einheitlich vorgehen.<br />

6. Zitierregeln<br />

a) Setzen Sie wörtliche Zitate im Text zwischen Anführungszeichen!<br />

b) Verändern Sie Zitate nicht im geringsten (auch nicht durch andere Kasus-Endungen etc.)!<br />

c) Kennzeichnen Sie Auslassungen so: (...)<br />

wenn Sie im Zitat etwas hervorheben (s.u. II 7), vermerken Sie im Stellennachweis:<br />

Hervorhebung d. d. Verf.<br />

d) Versehen Sie gr<strong>und</strong>sätzlich jedes Zitat mit einem Stellennachweis (Verfasser, Titel, Seite)!<br />

Soweit unmissverständlich, kann <strong>die</strong> Abkürzung a.a.O. verwendet werden. Auch Kurztitel<br />

sind beim Stellennachweis zulässig, wenn das Literaturverzeichnis <strong>die</strong> vollständigen<br />

bibliographischen Angaben enthält. Der geeignete Ort <strong>für</strong> <strong>die</strong> Stellennachweise sind <strong>die</strong><br />

Anmerkungen (s. u. f).<br />

e) Kennzeichnen Sie auch <strong>die</strong> sinngemäße Wiedergabe übernommener Ergebnisse,


9<br />

- entweder im Text: z.B. "Fröhlich, 1989, S. 41 interpretiert <strong>die</strong> Stelle in der Weise,<br />

dass ..."<br />

- oder im Anmerkungsteil: z.B. "Interpretation der Stelle nach Fröhlich, 1989, S. 41"<br />

In jedem Fall soll deutlich werden, in welchem Umfang Sie einem anderen Autor folgen.<br />

f) Auf Anmerkungen 1) wird im Textteil durch hochgestellte arabische Ziffern mit Klammer<br />

verwiesen.<br />

1) Entweder Fußnoten am Ende jeder Seite oder eigener Anmerkungsteil nach dem<br />

Textteil der Facharbeit. Letzteres macht wesentlich weniger Mühe.<br />

g) Gebräuchliche Abkürzungen bei Literaturangeben: S., Sp., Bd., Kap., Anm., Fußn.;<br />

Jg., Nr., Aufl., o.J.; o.O., o.V., Verf., ders., Hrsg., a.a.O.<br />

7. Hervorhebungen<br />

Hervorhebung sollte <strong>die</strong> Ausnahme sein. Mittel zur Hervorhebung sind:<br />

- Unterstreichung besonders bei Überschriften üblich<br />

- GROSSBUCHSTABEN geeignet <strong>für</strong> Hauptüberschriften<br />

- S p e r r u n g ebenso wie <strong>die</strong> Unterstreichung nur bei kurzen<br />

Textpartien zweckmäßig<br />

- Einrücken Längere, besonders mehrzeilige Textzitate kann man<br />

hervorheben, indem man davor <strong>und</strong> danach einen größeren<br />

Abstand lässt, <strong>die</strong> Textstelle selbst ein wenig (3 - 5 Leer-<br />

tasten) einrückt <strong>und</strong> Zeilenabstand 1 wählt.<br />

Zur Hervorhebung ungeeignet sind Anführungszeichen. Eine Unsitte ist auch <strong>die</strong> Kennzeichnung<br />

unüblicher Wörter <strong>und</strong> Ausdrücke durch Anführungszeichen. Suchen Sie lieber nach einem<br />

besseren Wort!<br />

8. Anordnung der Teile der Hausarbeit<br />

a) Seitenzählung:<br />

- Die Blätter werden nur einseitig beschrieben; <strong>die</strong> Rückseite wird nicht mitgezählt.<br />

Ausnahme: handschriftliche Fertigung.<br />

- Alle Blätter (z.B. auch das Titelblatt, Skizzen, Beilagen u. ggf. Anhänge) werden in <strong>die</strong><br />

Zählung einbezogen.<br />

- Die Seitenzahl wird oben in <strong>die</strong> Mitte gesetzt.<br />

- Die erste Seite trägt keine Seitenzahl, wird aber mitgezählt.<br />

- Jeder Teil beginnt mit einem neuen Blatt.<br />

b) Reihenfolge:<br />

- Titelblatt (Muster s,. Anlage 2)<br />

- Inhaltsübersicht (vgl. oben II 4)<br />

- ggf. Verzeichnis der Anlagen<br />

- Textteil<br />

- ggf. Anmerkungsteil (vgl. oben II 7f)<br />

- Literaturverzeichnis (vgl. II 5)<br />

- ggf. Bildquellenverzeichnis<br />

- Erklärung (s. oben I 4h)


10<br />

c) Heftung: Es genügt ein Schnellhefter, zweckmäßigerweise<br />

mit Klarsichtdeckel. Auf der Vorderseite müssen in jedem Fall Verfasser <strong>und</strong> Thema erkennbar<br />

sein.<br />

Über <strong>die</strong> Hausarbeit findet eine 20minütige mündliche Prüfung statt! (s. oben I 5a)

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