Merkblatt zur Leckerkennung bei Anlagen zum ... - Kreis Paderborn
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6. Innenliegende <strong>Leckerkennung</strong> (Passives <strong>Leckerkennung</strong>ssystem)<br />
Ist durch bestimmte Begebenheiten vor Ort die Ausführung der Kontrolldrainage im<br />
Außenbereich (Fußpunkt - Sohle/aufgehende Außenwände -) nicht möglich, besteht die<br />
Möglichkeit einer innenliegenden <strong>Leckerkennung</strong>.<br />
In diesem Fall werden das Drainagerohr und die Kontrollrohre im Güllelagerraum verlegt.<br />
Kontrollrohr DN ≥ 10% Höhe der Güllekanäle (mind. DN 50)<br />
Der Durchmesser für die innenliegenden Kontrollrohre beträgt DN ≥ 10% Höhe der Güllekanäle,<br />
mindestens aber 50 mm. Die Anordnung der innenliegenden Kontrollschächte erfolgt<br />
in einem Abstand von höchstens 15–20 Metern.<br />
Flexible Folie gegen eindringende Gülle<br />
Die flexible Folie mit einer Stärke von mind. 1 mm wird in dem Behälter derartig angebracht,<br />
dass die Lagerflüssigkeit nicht an den kritischen Bereich Sohle/aufgehende Wand<br />
gelangen kann.<br />
Geeigneter Anschluss<br />
Die flexible Folie wird sowohl an der Innenseite der Behälterwand als auch an der Sohlplatte<br />
wasserdicht angebracht. Geeignete Anschlüsse sind z.B. ein Pressprofil mit einem<br />
Kompressionsband oder einer geeigneten Verklebung.<br />
Geeigneter Anschluss<br />
(undurchlässig)<br />
Außenwand<br />
Güllekeller<br />
Sohlplatte<br />
Kontrollrohr DN ≥ 10% Höhe<br />
der Güllekanäle (mind. DN 50)<br />
Abstand ≤ 15-20 m<br />
Flexible Folie gegen ein-<br />
dringende Gülle<br />
Drainagerohr ≥ DN 50<br />
Geeigneter Anschluss<br />
(undurchlässig)<br />
Güllelagerraum<br />
Stand, November 2009 Seite 8 von 10