Hausordnung - Wilhelm-Remy-Gymnasium Bendorf
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<strong>Hausordnung</strong><br />
des <strong>Wilhelm</strong>-<strong>Remy</strong>-<strong>Gymnasium</strong>s <strong>Bendorf</strong>
Die Schulgemeinschaft des <strong>Wilhelm</strong>-<strong>Remy</strong>-<strong>Gymnasium</strong>s <strong>Bendorf</strong> gibt sich<br />
gemäß der Schulordnung folgende <strong>Hausordnung</strong>, um damit allen an der<br />
Schule beteiligten Gruppen ein partnerschaftliches Zusammenleben zu<br />
ermöglichen. Auf dem Schulgelände und im Gebäude soll sich jeder so<br />
verhalten, dass er weder sich selbst noch andere gefährdet.<br />
1.1 Das Schulgebäude ist für alle Schüler bis 7.55 Uhr geschlossen, davon<br />
sind Körperbehinderte ausgenommen. Der Aufenthaltsraum 026 kann<br />
schon ab 7.30 Uhr genutzt werden (Seiteneingang vom Schulhof).<br />
1.2 Benutzer eigener Verkehrsmittel (auch Inliners, Skateboards, Kickboards<br />
etc.) dürfen diese auf dem Schulgelände nur im Schritttempo einsetzen<br />
und dies nur zum Zweck der Zu- und Abfahrt. Die Nutzung im Gebäude<br />
ist verboten. Fahrzeuge (auch Zweiräder) dürfen nur an den dafür<br />
vorgesehenen Plätzen abgestellt werden. Die Schule haftet bei<br />
Beschädigungen oder Diebstahl sachgemäß abgestellter Fahrzeuge im<br />
Rahmen der durch den Schulträger abgeschlossenen Versicherung.<br />
1.3 Der Fahrradkeller (Raum 021) ist von 7.30 Uhr bis 17.10 Uhr geöffnet.<br />
1.4 Nach dem ersten Klingelzeichen um 7.55 Uhr begeben sich alle Schüler<br />
in ihre Klassen. Bei ungünstiger Witterung entscheidet der Lehrer/die<br />
Lehrerin der Frühaufsicht über einen eventuell notwendigen früheren<br />
Einlass der Schüler ins Foyer.<br />
2.1 Sofern Klassen einen Raumwechsel vornehmen müssen, sind alle<br />
Taschen und sonstigen Sachen mitzunehmen, wenn die Räume<br />
zwischenzeitlich von anderen Schülern genutzt werden. Der Klassenraum<br />
ist zu verschließen. Die Fachräume und die Sporthalle betreten die<br />
Schüler nur in Begleitung des Fachlehrers. Die Außen- und<br />
Umkleideraumtüren in der Sporthalle müssen immer geschlossen werden.<br />
2.2 Trifft eine Klasse einen Raum besonders verschmutzt an oder stellt sie<br />
eine Beschädigung fest, so meldet der Klassensprecher dies sofort dem<br />
Fachlehrer.<br />
2.3 Zum Stundenbeginn begeben sich die Schüler in die Klasse und<br />
schließen die Tür. Sollte der jeweilige Fachlehrer nicht rechtzeitig in der<br />
Klassen sein, so ist der Klassensprecher verpflichtet, fünf Minuten nach<br />
Beginn der Stunde im Sekretariat nachzufragen. Dies gilt auch für MSS-<br />
Kurse.<br />
2.4 Vertretungsregelungen werden i.d.R. bis zum Beginn der 2. Stunde im<br />
Schaukasten ausgehängt.
3.1 Die Oberlichter und die großen Fensterflügel können zum Lüften gekippt<br />
werden. Ein anderweitiges Öffnen der Fenster birgt eine erhebliche<br />
Verletzungsgefahr in sich und darf deshalb nur in Absprache mit dem<br />
jeweiligen Fachlehrer erfolgen. Das Hinauslehnen ist nicht gestattet.<br />
3.2 Für Beschädigungen aller Art haftet grundsätzlich der Verursacher.<br />
Beschädigungen an sicherheitstechnischen Einrichtungen (Feuerlöscher,<br />
Wegweiser für den Notfall usw.) gefährden die Sicherheit aller im Haus<br />
und m ü s s e n daher geahndet werden. Klassen, die übermäßig<br />
verschmutzt sind, werden vom Verursacher gereinigt.<br />
3.3 Jeder ist für die Sauberkeit seines Arbeitsplatzes und dessen Umgebung<br />
verantwortlich (Dosen, Kaugummi, Flaschen). Besonders in den Toiletten-<br />
und Waschanlagen muss auf Sauberkeit geachtet werden.<br />
3.4 Gefährliche Gegenstände dürfen n i c h t in die Schule mitgebracht<br />
werden, auch Schneeballwerfen auf dem Schulgelände ist wegen der<br />
besonderen Gefährdung untersagt.<br />
3.5 Die Benutzung von Handys und ähnlichen Geräten (CD-Player,<br />
Walkmann, etc.) während des Unterrichts und bei Leistungsnachweisen<br />
ist folgendermaßen geregelt: Grundsätzlich ist das Anfertigen von Bild-<br />
und Tonaufzeichnungen auf dem Schulgelände verboten. Mobiltelefone,<br />
Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte und –abspielgeräte sind auf dem<br />
Schulgelände auszuschalten und sicher zu verstauen. Der Aufsicht<br />
führende Lehrer kann Ausnahmen gestatten. Oberstufenschülerinnen und<br />
–schüler dürfen in ihrem MSS-Aufenthaltsraum ihre Handys und<br />
tragbaren Audiogeräte nutzen. Mittelstufenschülerinnen und -schüler<br />
dürfen in ihrer Mittagspause im Mittelstufenaufenthaltsraum tragbare<br />
Audiogeräte nutzen.<br />
3.6 Zu Beginn der großen Pausen gehen die Schüler auf den Schulhof<br />
(erlaubt ist der Gang zur Bibliothek, zum Aufenthaltsraum 112, zum<br />
Sekretariat, zum Hausmeister, zu Schulleitungsmitgliedern, zur Kantine,<br />
zum Lehrerzimmer). Der Lehrer verlässt als Letzter den Klassenraum und<br />
sorgt dafür, dass der Raum abgeschlossen wird. Zum Unterrichtsende<br />
werden die Stühle hochgestellt und die Fenster geschlossen.<br />
3.7 Das Pausengelände endet am Schultor zum Lohweg und an der obersten<br />
Stufe der Treppen zu den Parkplätzen an der Mühlenstraße. Der<br />
Aufenthalt auf den Abstellplätzen ist untersagt. Die gärtnerischen Anlagen<br />
müssen geschont werden. Die Reinigung des Pausenhofes erfolgt durch<br />
die Klassen 5 – 10 im wöchentlichen Wechsel.<br />
3.8 Die aufsichtsführenden Lehrer entscheiden, ob sich die Schüler wegen<br />
schlechter Witterung während der großen Pausen in den Eingangshallen<br />
und dem Aufenthaltsraum 026 aufhalten dürfen.<br />
3.9 Plakate dürfen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände n u r mit<br />
Zustimmung der Schulleitung angebracht werden.
4.1 Das Verlassen des Schulgeländes regelt die Schulordnung. Wer es<br />
dennoch verlässt, tut dies auf eigene Verantwortung, und die<br />
Erziehungsberechtigten haften bei Unfällen.<br />
4.2 Die Öffnungszeiten der Kantine werden durch Aushang bekannt gegeben.<br />
Nach beendeter Mahlzeit ist das Geschirr abzuräumen. Jeder sorgt für die<br />
Sauberkeit am Mittagstisch.<br />
5. Verlorengegangene oder liegengebliebene Gegenstände können in den<br />
beiden großen Pausen beim Hausmeister abgeholt werden, ansonsten<br />
besteht kein Haftungsanspruch.<br />
6.1 Während der unterrichtsfreien Stunden und der großen Pausen ist es den<br />
Schülern der Sekundarstufe II freigestellt, den für sie vorgesehenen<br />
Aufenthaltsraum aufzusuchen. Auf den Unterricht im Haus ist unbedingt<br />
Rücksicht zu nehmen.<br />
6.2 Die Oberstufenschüler sind zur Reinigung ihres Aufenthaltsraumes nach<br />
eigenem Plan verpflichtet. Diesen Raum können sie im Einvernehmen mit<br />
den Verbindungslehrern u n d der Schulleitung auch selbst einrichten.<br />
Dabei sind die allgemeinen Sicherheitsvorschriften zu beachten.<br />
7. Eine Nutzung von Räumlichkeiten für Veranstaltungen außerhalb der<br />
Unterrichtszeit ist mindestens 3 Schultage vorher im Sekretariat zu<br />
beantragen, damit der Schulleiter entscheiden kann, ob eine<br />
Schulveranstaltung vorliegt.<br />
8. Die Bestimmungen über das Verhalten im Katastrophenfall, weitere<br />
Raumnutzungsordnungen und die Computer-Nutzungsordnung sind<br />
Bestandteile dieser <strong>Hausordnung</strong>.<br />
Die vorstehende <strong>Hausordnung</strong> gilt vom Tag der Bekanntmachung bis auf<br />
Widerruf.<br />
56170 <strong>Bendorf</strong>, 14.04.2008<br />
gez. L. Schneider<br />
StD’, Schulleiterin