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Hausordnung - Wilhelm-Remy-Gymnasium Bendorf

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<strong>Hausordnung</strong><br />

des <strong>Wilhelm</strong>-<strong>Remy</strong>-<strong>Gymnasium</strong>s <strong>Bendorf</strong>


Die Schulgemeinschaft des <strong>Wilhelm</strong>-<strong>Remy</strong>-<strong>Gymnasium</strong>s <strong>Bendorf</strong> gibt sich<br />

gemäß der Schulordnung folgende <strong>Hausordnung</strong>, um damit allen an der<br />

Schule beteiligten Gruppen ein partnerschaftliches Zusammenleben zu<br />

ermöglichen. Auf dem Schulgelände und im Gebäude soll sich jeder so<br />

verhalten, dass er weder sich selbst noch andere gefährdet.<br />

1.1 Das Schulgebäude ist für alle Schüler bis 7.55 Uhr geschlossen, davon<br />

sind Körperbehinderte ausgenommen. Der Aufenthaltsraum 026 kann<br />

schon ab 7.30 Uhr genutzt werden (Seiteneingang vom Schulhof).<br />

1.2 Benutzer eigener Verkehrsmittel (auch Inliners, Skateboards, Kickboards<br />

etc.) dürfen diese auf dem Schulgelände nur im Schritttempo einsetzen<br />

und dies nur zum Zweck der Zu- und Abfahrt. Die Nutzung im Gebäude<br />

ist verboten. Fahrzeuge (auch Zweiräder) dürfen nur an den dafür<br />

vorgesehenen Plätzen abgestellt werden. Die Schule haftet bei<br />

Beschädigungen oder Diebstahl sachgemäß abgestellter Fahrzeuge im<br />

Rahmen der durch den Schulträger abgeschlossenen Versicherung.<br />

1.3 Der Fahrradkeller (Raum 021) ist von 7.30 Uhr bis 17.10 Uhr geöffnet.<br />

1.4 Nach dem ersten Klingelzeichen um 7.55 Uhr begeben sich alle Schüler<br />

in ihre Klassen. Bei ungünstiger Witterung entscheidet der Lehrer/die<br />

Lehrerin der Frühaufsicht über einen eventuell notwendigen früheren<br />

Einlass der Schüler ins Foyer.<br />

2.1 Sofern Klassen einen Raumwechsel vornehmen müssen, sind alle<br />

Taschen und sonstigen Sachen mitzunehmen, wenn die Räume<br />

zwischenzeitlich von anderen Schülern genutzt werden. Der Klassenraum<br />

ist zu verschließen. Die Fachräume und die Sporthalle betreten die<br />

Schüler nur in Begleitung des Fachlehrers. Die Außen- und<br />

Umkleideraumtüren in der Sporthalle müssen immer geschlossen werden.<br />

2.2 Trifft eine Klasse einen Raum besonders verschmutzt an oder stellt sie<br />

eine Beschädigung fest, so meldet der Klassensprecher dies sofort dem<br />

Fachlehrer.<br />

2.3 Zum Stundenbeginn begeben sich die Schüler in die Klasse und<br />

schließen die Tür. Sollte der jeweilige Fachlehrer nicht rechtzeitig in der<br />

Klassen sein, so ist der Klassensprecher verpflichtet, fünf Minuten nach<br />

Beginn der Stunde im Sekretariat nachzufragen. Dies gilt auch für MSS-<br />

Kurse.<br />

2.4 Vertretungsregelungen werden i.d.R. bis zum Beginn der 2. Stunde im<br />

Schaukasten ausgehängt.


3.1 Die Oberlichter und die großen Fensterflügel können zum Lüften gekippt<br />

werden. Ein anderweitiges Öffnen der Fenster birgt eine erhebliche<br />

Verletzungsgefahr in sich und darf deshalb nur in Absprache mit dem<br />

jeweiligen Fachlehrer erfolgen. Das Hinauslehnen ist nicht gestattet.<br />

3.2 Für Beschädigungen aller Art haftet grundsätzlich der Verursacher.<br />

Beschädigungen an sicherheitstechnischen Einrichtungen (Feuerlöscher,<br />

Wegweiser für den Notfall usw.) gefährden die Sicherheit aller im Haus<br />

und m ü s s e n daher geahndet werden. Klassen, die übermäßig<br />

verschmutzt sind, werden vom Verursacher gereinigt.<br />

3.3 Jeder ist für die Sauberkeit seines Arbeitsplatzes und dessen Umgebung<br />

verantwortlich (Dosen, Kaugummi, Flaschen). Besonders in den Toiletten-<br />

und Waschanlagen muss auf Sauberkeit geachtet werden.<br />

3.4 Gefährliche Gegenstände dürfen n i c h t in die Schule mitgebracht<br />

werden, auch Schneeballwerfen auf dem Schulgelände ist wegen der<br />

besonderen Gefährdung untersagt.<br />

3.5 Die Benutzung von Handys und ähnlichen Geräten (CD-Player,<br />

Walkmann, etc.) während des Unterrichts und bei Leistungsnachweisen<br />

ist folgendermaßen geregelt: Grundsätzlich ist das Anfertigen von Bild-<br />

und Tonaufzeichnungen auf dem Schulgelände verboten. Mobiltelefone,<br />

Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte und –abspielgeräte sind auf dem<br />

Schulgelände auszuschalten und sicher zu verstauen. Der Aufsicht<br />

führende Lehrer kann Ausnahmen gestatten. Oberstufenschülerinnen und<br />

–schüler dürfen in ihrem MSS-Aufenthaltsraum ihre Handys und<br />

tragbaren Audiogeräte nutzen. Mittelstufenschülerinnen und -schüler<br />

dürfen in ihrer Mittagspause im Mittelstufenaufenthaltsraum tragbare<br />

Audiogeräte nutzen.<br />

3.6 Zu Beginn der großen Pausen gehen die Schüler auf den Schulhof<br />

(erlaubt ist der Gang zur Bibliothek, zum Aufenthaltsraum 112, zum<br />

Sekretariat, zum Hausmeister, zu Schulleitungsmitgliedern, zur Kantine,<br />

zum Lehrerzimmer). Der Lehrer verlässt als Letzter den Klassenraum und<br />

sorgt dafür, dass der Raum abgeschlossen wird. Zum Unterrichtsende<br />

werden die Stühle hochgestellt und die Fenster geschlossen.<br />

3.7 Das Pausengelände endet am Schultor zum Lohweg und an der obersten<br />

Stufe der Treppen zu den Parkplätzen an der Mühlenstraße. Der<br />

Aufenthalt auf den Abstellplätzen ist untersagt. Die gärtnerischen Anlagen<br />

müssen geschont werden. Die Reinigung des Pausenhofes erfolgt durch<br />

die Klassen 5 – 10 im wöchentlichen Wechsel.<br />

3.8 Die aufsichtsführenden Lehrer entscheiden, ob sich die Schüler wegen<br />

schlechter Witterung während der großen Pausen in den Eingangshallen<br />

und dem Aufenthaltsraum 026 aufhalten dürfen.<br />

3.9 Plakate dürfen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände n u r mit<br />

Zustimmung der Schulleitung angebracht werden.


4.1 Das Verlassen des Schulgeländes regelt die Schulordnung. Wer es<br />

dennoch verlässt, tut dies auf eigene Verantwortung, und die<br />

Erziehungsberechtigten haften bei Unfällen.<br />

4.2 Die Öffnungszeiten der Kantine werden durch Aushang bekannt gegeben.<br />

Nach beendeter Mahlzeit ist das Geschirr abzuräumen. Jeder sorgt für die<br />

Sauberkeit am Mittagstisch.<br />

5. Verlorengegangene oder liegengebliebene Gegenstände können in den<br />

beiden großen Pausen beim Hausmeister abgeholt werden, ansonsten<br />

besteht kein Haftungsanspruch.<br />

6.1 Während der unterrichtsfreien Stunden und der großen Pausen ist es den<br />

Schülern der Sekundarstufe II freigestellt, den für sie vorgesehenen<br />

Aufenthaltsraum aufzusuchen. Auf den Unterricht im Haus ist unbedingt<br />

Rücksicht zu nehmen.<br />

6.2 Die Oberstufenschüler sind zur Reinigung ihres Aufenthaltsraumes nach<br />

eigenem Plan verpflichtet. Diesen Raum können sie im Einvernehmen mit<br />

den Verbindungslehrern u n d der Schulleitung auch selbst einrichten.<br />

Dabei sind die allgemeinen Sicherheitsvorschriften zu beachten.<br />

7. Eine Nutzung von Räumlichkeiten für Veranstaltungen außerhalb der<br />

Unterrichtszeit ist mindestens 3 Schultage vorher im Sekretariat zu<br />

beantragen, damit der Schulleiter entscheiden kann, ob eine<br />

Schulveranstaltung vorliegt.<br />

8. Die Bestimmungen über das Verhalten im Katastrophenfall, weitere<br />

Raumnutzungsordnungen und die Computer-Nutzungsordnung sind<br />

Bestandteile dieser <strong>Hausordnung</strong>.<br />

Die vorstehende <strong>Hausordnung</strong> gilt vom Tag der Bekanntmachung bis auf<br />

Widerruf.<br />

56170 <strong>Bendorf</strong>, 14.04.2008<br />

gez. L. Schneider<br />

StD’, Schulleiterin

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