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Das neue FGSV-Merkblatt für Flächenbefestigungen mit Pflaster und ...

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Druckfestigkeit nach Frost-<br />

Tausalzbeanspruchung<br />

> 40 N/mm²<br />

Biegezugfestigkeit nach 28 Tagen > 6 N/mm²<br />

Haftzugfestigkeit<br />

zwischen Mörtel <strong>und</strong> <strong>Pflaster</strong>stein bzw. Platte<br />

Elastizitätsmodul 3)<br />

1) Prüfverfahren siehe Anhang 2.<br />

> 1,5 N/mm²<br />

< 18.000 N/mm²<br />

2) Angegeben ist der jeweils anzustrebende Mittelwert einer Probenreihe. Einzelwerte<br />

dürfen nicht mehr als 10 % darunter, beim Elastizitätsmodul nicht mehr als 10 % darüber<br />

liegen. Die Probekörper müssen bezüglich Dichte <strong>und</strong> Wasser-Zement-Wert den<br />

Baustellenbedingungen entsprechen.<br />

3) Bauweise ohne Dehnungsfugen.<br />

· Ausführung (Bettung)<br />

Die Ausführung der Arbeiten ist so zu koordinieren, dass der Erstarrungsbeginn<br />

des Bettungsmaterials erst nach dem Abrütteln bzw. Abrammen einsetzt.<br />

Geb<strong>und</strong>ene Bettungsmaterialien dürfen nicht bei Temperaturen unter +5° C der<br />

Unterlage verarbeitet werden.<br />

· Ausführung (Verlegen, Versetzen, Abrütteln, Abrammen)<br />

Die <strong>Pflaster</strong>steine bzw. Platten sollten ggf. vorbehandelt werden, z. B. Vornässen<br />

bei Verwendung von hydraulisch geb<strong>und</strong>enem Mörtel.<br />

Vor der Verlegung sind gesägte <strong>Pflaster</strong>steine bzw. Platten (z. B. Werkstein, Pass-<br />

Stücke) von Schneidschlämme <strong>und</strong> gebrauchte <strong>Pflaster</strong>steine bzw. Platten von<br />

Staub <strong>und</strong> Verunreinigungen zu befreien.<br />

Die <strong>Pflaster</strong>steine bzw. Platten sind höhengerecht <strong>und</strong> hammerfest zu versetzen.<br />

Gegebenenfalls ist der Belag durch Abrütteln oder Abrammen zu verdichten. Dabei<br />

muss das Setzmaß der Bettung bezogen auf den unverdichteten Zustand berücksichtigt<br />

werden.<br />

Die verlegte Fläche darf bis zum Erreichen einer ausreichenden Festigkeit nicht<br />

mehr betreten werden.<br />

Bei Verwendung von hydraulisch geb<strong>und</strong>enem Bettungsmörtel ist nach dem<br />

Verlegen bzw. Versetzen der in den Fugen aufgestiegene Mörtel durch Wasserzugabe<br />

zu setzen. Hierbei ist darauf zu achten, dass ein Aufweichen der Bettung<br />

vermieden wird. Dabei muss eine freie Fugenhöhe von mindestens zwei Drittel<br />

der <strong>Pflaster</strong>stein- bzw. Plattendicke erreicht werden. Die unverfugte Fläche ist vor<br />

schädlichen Witterungseinflüssen zu schützen.<br />

Während der Verlege- bzw. Versetzarbeiten muss die Oberfläche sorgfältig von<br />

etwaig vorhandenen Bettungsmörtelresten <strong>und</strong> sonstigen Verunreinigungen be-

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