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Das neue FGSV-Merkblatt für Flächenbefestigungen mit Pflaster und ...

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<strong>Das</strong> <strong>neue</strong> <strong>FGSV</strong>-<strong>Merkblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>Flächenbefestigungen</strong> <strong>mit</strong> <strong>Pflaster</strong> <strong>und</strong> Plattenbelägen“<br />

1. Allgemeines<br />

Die Überarbeitung des <strong>Merkblatt</strong>es erfolgt durch den <strong>FGSV</strong>-Arbeitskreis 6.6.4, einem<br />

Gremium des <strong>FGSV</strong>-Arbeitsausschusses 6.6. Die Überarbeitung wurde im Dezember<br />

1998 aufgenommen.<br />

In Anlehnung an die im März 2000 erschienenen Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen<br />

<strong>und</strong> Richtlinien <strong>für</strong> den Bau von <strong>Pflaster</strong>decken <strong>und</strong> Plattenbelägen (ZTV<br />

P-StB) wird der Titel abweichend vom jetzigen lauten:<br />

<strong>Merkblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>Flächenbefestigungen</strong> <strong>mit</strong> <strong>Pflaster</strong>decken <strong>und</strong> Plattenbelägen<br />

2. Anlass der Überarbeitung<br />

Die Überarbeitung ist notwendig geworden, um Doppelregelungen <strong>mit</strong> den im März<br />

2000 erschienenen ZTV P-StB zu vermeiden <strong>und</strong> um ergänzende Hinweise <strong>und</strong> Empfehlungen<br />

zu den ZTV P-StB geben zu können, die als Stand des Wissens anzusehen,<br />

aber noch nicht so hinreichend belegt sind (z. B. durch baupraktische Erfahrungen), um<br />

sie in das Vertragswerk ZTV P-StB aufnehmen zu können.<br />

3. Inhalt<br />

<strong>Das</strong> <strong>Merkblatt</strong> wird dem Arbeitsfortschritt entsprechend in mehreren Teilen herausgegeben<br />

<strong>und</strong> soll langfristig alle Bauweisen, also neben der Regelbauweise (ungeb<strong>und</strong>ene<br />

Ausführung) auch alle Sonderbauweisen behandeln. Es richtet sich in der Hauptsache<br />

an den Ausführenden; es werden aber auch Hinweise zur Planung gegeben.<br />

Folgende Einteilung der zu behandelnden Bauweisen ist denkbar (Reihenfolge ohne<br />

Wertung der Dringlichkeit):<br />

· Regelbauweise (ungeb<strong>und</strong>ene Ausführung),<br />

· Sonderbauweise geb<strong>und</strong>ene Ausführung,<br />

· Sonderbauweise im Hochbau (z. B. auf Parkdecks),<br />

· Sonderbauweise in Gleisbereichen,<br />

· Sonderbauweise <strong>für</strong> Flächen, die dem Umgang <strong>mit</strong> wassergefährdenden Stoffen<br />

dienen,<br />

· Sonderbauweise wasserdurchlässiger (versickerungsfähiger) Oberbau <strong>und</strong><br />

· Sonderbauweise <strong>mit</strong> großformatigen <strong>Pflaster</strong>elementen,<br />

Folgende Teile des <strong>Merkblatt</strong>es befinden sich derzeit in einem weit fortgeschrittenen<br />

Bearbeitungsstand:<br />

· Teil 1 Regelbauweise (ungeb<strong>und</strong>ene Ausführung),


· Teil 2 Sonderbauweise geb<strong>und</strong>ene Ausführung.<br />

4. <strong>Merkblatt</strong> Teil 1<br />

4.1 Struktur<br />

Die Struktur ist an die der ZTV P-StB angelehnt. Behandelt werden – zum Teil <strong>mit</strong> zahlreichen<br />

Unterabschnitten -<br />

· Begriffsbestimmungen <strong>und</strong> Anwendung,<br />

· Baugr<strong>und</strong>sätze,<br />

· Baustoffe,<br />

· Ausführung,<br />

· Bautechnische Hinweise <strong>für</strong> besondere örtliche Gegebenheiten,<br />

· Erhaltung,<br />

· Beurteilung von <strong>Pflaster</strong>decken <strong>und</strong> Plattenbelägen,<br />

· Hinweise auf Normen, Vorschriften (im Anhang),<br />

· gebräuchliche <strong>Pflaster</strong>- <strong>und</strong> Plattenverbände <strong>und</strong> ihre Bezeichnung (im Anhang).<br />

4.2 Beispiele <strong>für</strong> Neuerungen<br />

· Anwendung<br />

Gegenstand des <strong>Merkblatt</strong>es ist die Verarbeitung von <strong>Pflaster</strong>steinen <strong>mit</strong> einer<br />

maximalen Kantenlänge von 320 mm (Nennmaß) <strong>und</strong> von Platten <strong>mit</strong> einer maximalen<br />

Kantenlänge von 600 mm (Nennmaß).<br />

· Begriffsbestimmung<br />

<strong>Pflaster</strong>decke bzw. Plattenbelag, ungeb<strong>und</strong>en<br />

Unter Verwendung von Baustoffgemischen ohne Binde<strong>mit</strong>tel als Bettungs- <strong>und</strong><br />

Fugenmaterial hergestellter Belag.<br />

Anmerkung: Kombinationen, bei denen geb<strong>und</strong>enes Bettungsmaterial in Verbindung<br />

<strong>mit</strong> ungeb<strong>und</strong>enem Fugenmaterial oder umgekehrt vorgesehen wird, sind<br />

nicht fachgerecht. Hierunter fällt bei ungeb<strong>und</strong>ener Ausführung nicht das dauerhafte<br />

Verschließen der Fugen <strong>mit</strong> <strong>Pflaster</strong>fugenmasse gemäß ZTV Fug-StB.<br />

· Baugr<strong>und</strong>satz<br />

<strong>Flächenbefestigungen</strong> <strong>mit</strong> <strong>Pflaster</strong>decken <strong>und</strong> Plattenbelägen erfordern eine umfassende,<br />

fachlich f<strong>und</strong>ierte Planung, eine darauf aufbauende vollständige <strong>und</strong><br />

eindeutige Ausschreibung sowie eine regelgerechte Bauausführung. Der Planung<br />

sind die zu erwartende Verkehrsbelastung <strong>und</strong> die Art der Nutzung zugr<strong>und</strong>e zu<br />

legen.<br />

· Baugr<strong>und</strong>satz


Ein ungeb<strong>und</strong>ener Belag verhält sich flexibel (häufig auch als „flexible Bauweise”<br />

bezeichnet). Der Belag kann sich infolge Belastung verformen. Eventuell auftretende<br />

größere bleibende Verformungen, die z. B. zu einem Wasserrückhalt führen,<br />

lassen sich bei Bedarf <strong>mit</strong> relativ geringem Aufwand beseitigen.<br />

Ein ungeb<strong>und</strong>ener Belag ist nicht wasser<strong>und</strong>urchlässig, d. h. Oberflächenwasser<br />

dringt zum Teil durch die Fugen in die Konstruktion ein. Erst nach längerer Liegedauer<br />

kann davon ausgegangen werden, dass solche Verkehrsflächen weitgehend<br />

<strong>und</strong>urchlässig sind.<br />

· Baugr<strong>und</strong>satz<br />

Auf Tragschichten ohne Binde<strong>mit</strong>tel (z. B. Kies- oder Schottertragschicht) ist die<br />

<strong>Pflaster</strong>decke bzw. der Plattenbelag immer ungeb<strong>und</strong>en auszuführen.<br />

Auf Tragschichten <strong>mit</strong> Binde<strong>mit</strong>tel (z. B. wasserdurchlässige Asphalttragschicht<br />

oder Dränbetontragschicht) kann der Belag ungeb<strong>und</strong>en oder geb<strong>und</strong>en ausgeführt<br />

werden.<br />

· Baugr<strong>und</strong>satz<br />

<strong>Das</strong> Tragverhalten von <strong>Pflaster</strong>steinen bzw. Platten ist von deren Geometrie abhängig.<br />

Dies ist insbesondere beim Einwirken von hohen Horizontalbeanspruchungen<br />

zu beachten. Für derartige, i. d. R. befahrene, Flächen sind <strong>Pflaster</strong>steine<br />

<strong>mit</strong> einem kleinen Verhältnis von Länge in Belastungsrichtung zu Dicke vorteilhaft.<br />

In diesen Fällen sollten daher gedrungene gegenüber flachen Formaten vorgezogen<br />

werden. <strong>Das</strong> Tragverhalten wird zudem z. B. von der Art des Bettungsmaterials,<br />

den Eigenschaften der <strong>Pflaster</strong>steinunterseite <strong>und</strong> dem <strong>Pflaster</strong>verband<br />

beeinflusst.<br />

· Baustoff Bettungsmaterial<br />

<strong>Das</strong> Bettungsmaterial sollte ergänzend zu den Regelungen der ZTV P-StB folgende<br />

Eigenschaften aufweisen:<br />

- homogen <strong>und</strong> kornabgestuft zur Vermeidung von Kornumlagerungen,<br />

- ausreichend verdichtbar zum Ausgleich der Dickentoleranzen der <strong>Pflaster</strong>steine<br />

bzw. Platten,<br />

- Einhaltung eines angegebenen Sieblinienbereiches (siehe Abb. 1).<br />

Hinweis: Durch dynamische Beanspruchung können sich bei Bettungsmaterialien<br />

<strong>mit</strong> geringer Festigkeit Feinanteile bilden. Hierdurch nimmt die Wasserdurchlässigkeit<br />

der Bettung ab <strong>und</strong> die Schadensanfälligkeit der Decke zu. Sofern das Bettungsmaterial<br />

zusätzlich latent hydraulische Eigenschaften aufweist, erhärten<br />

die Feinanteile bei Feuchtigkeit <strong>und</strong> erhöhen durch eine Verringerung der Wasserdurchlässigkeit<br />

die Schadensanfälligkeit.<br />

Für befahrene Verkehrsflächen sollten daher Bettungsmaterialien verwendet<br />

werden, <strong>mit</strong> denen ausreichend positive Langzeiterfahrungen bei vergleichbarer<br />

Beanspruchung vorliegen. Gesteinskörnungen <strong>mit</strong> einem hohen Widerstand gegen<br />

Kornzertrümmerung <strong>und</strong> Abrieb sind geeignet.


Empfehlungen <strong>für</strong> Grenzwerte <strong>für</strong> Sande <strong>und</strong> Sand-Splitt-Gemische können derzeit<br />

aufgr<strong>und</strong> fehlender Erkenntnisse nicht gegeben werden.<br />

Abbildung 1:<br />

Empfohlener Sieblinienbereich <strong>für</strong> Bettungsmaterialien ohne Binde<strong>mit</strong>tel<br />

· Baustoff Fugenmaterial<br />

<strong>Das</strong> Fugenmaterial sollte ergänzend zu den Regelungen der ZTV P-StB so beschaffen<br />

sein, dass es<br />

- sich in die Fugen einarbeiten lässt,<br />

- dem Aussaugen, z. B. durch Fahrverkehr oder Saugkehrmaschinen, möglichst<br />

großen Widerstand entgegensetzt,<br />

- die auftretenden statischen <strong>und</strong> dynamischen Belastungen dauerhaft auf die<br />

angrenzenden <strong>Pflaster</strong>steine oder Platten überträgt,<br />

- nicht in die Bettung abwandern kann.<br />

<strong>Das</strong> Fugenmaterial sollte zudem innerhalb angegebener Sieblinienbereiche liegen<br />

(siehe Abb. 2 <strong>und</strong> Abb. 3).


Abbildung 2:<br />

Empfohlener Sieblinienbereich <strong>für</strong> ungeb<strong>und</strong>ene Fugenmaterialien bei <strong>Pflaster</strong>decken<br />

<strong>und</strong> Plattenbelägen <strong>mit</strong> Fugenbreiten von 3 bis 5 mm<br />

Abbildung 3:<br />

Empfohlener Sieblinienbereich <strong>für</strong> ungeb<strong>und</strong>ene Fugenmaterialien bei<br />

<strong>Pflaster</strong>decken (Großpflaster) <strong>mit</strong> Fugenbreiten in Kopfhöhe der Steine von 10 + 5 mm<br />

· Ausführung (Belag)<br />

Bei Belägen, die von der verlegten Fläche aus hergestellt werden, kann es vorteilhaft<br />

sein, - insbesondere bei maschineller Verlegung - die Bettung vorzuverdich-


ten.<br />

· Ausführung (Belag)<br />

Die Fugenbreite bei Natursteinpflaster sollte bei Verkehrsflächen der Bauklasse III<br />

<strong>und</strong> IV in Kopfhöhe 10 mm, in Fußhöhe 20 mm nicht überschreiten. Dies erfordert<br />

bearbeitete oder besonders sortierte, gespaltene <strong>Pflaster</strong>steine.<br />

· Ausführung (Belag)<br />

Der gleichmäßige Fugenverlauf sollte, z. B. durch Schnüren in Längs- <strong>und</strong> Querrichtung,<br />

vorgegeben werden. Die Lage der <strong>Pflaster</strong>decke bzw. des Plattenbelages<br />

sollte in angemessenen Abständen, z. B. <strong>mit</strong>tels Schnur <strong>und</strong> Winkel, überprüft<br />

werden.<br />

· Ausführung (Belag)<br />

Es kann zweckmäßig sein, in einem zusätzlichen Arbeitsgang einen Fugenschluss<br />

durch Aufbringen <strong>und</strong> Einschlämmen von feinkornreichem (bindigem) Material<br />

herzustellen.<br />

· Ausführung (Randeinfassung)<br />

Randeinfassungen sind auf ein F<strong>und</strong>ament <strong>mit</strong> Rückenstütze aus Beton zu setzen.<br />

Die Druckfestigkeit des eingebauten <strong>und</strong> verdichteten Betons muss mindestens<br />

einem C 12/15 nach DIN EN 206-1 entsprechen. Der Einbau der Randeinfassungselemente<br />

sollte vor dem Erstarrungsbeginn des F<strong>und</strong>amentbetons abgeschlossen<br />

sein.<br />

Der F<strong>und</strong>amentbeton sollte zweilagig <strong>und</strong> frisch in frisch eingebaut sowie lagenweise<br />

durch Stampfen oder Rütteln verdichtet werden. Die erste Lage sollte etwa<br />

2/3 der F<strong>und</strong>amenthöhe betragen. Die zweite Lage ist so zu überhöhen, dass die<br />

Sollhöhe des F<strong>und</strong>amentes nach dem Verdichten erreicht wird.<br />

Die Randeinfassungselemente (z. B. Bordsteine) sind auf frisch eingebauten F<strong>und</strong>amentbeton<br />

<strong>mit</strong> ca. 5 mm breiten Fugen zu versetzen, die nicht verfugt zu werden<br />

brauchen. Abweichend von DIN 18318 wird empfohlen, die Rückenstütze<br />

mindestens 15 cm breit, zum Randeinfassungselement nach oben angeschrägt<br />

auszuführen.<br />

Um eine ausreichende Verdichtung des Betons zu erreichen, wird empfohlen,<br />

F<strong>und</strong>ament <strong>und</strong> Rückenstütze <strong>mit</strong>tels Schalung herzustellen.<br />

Der frische F<strong>und</strong>ament- <strong>und</strong> Rückenstützenbeton sollte ggf. (z. B. bei ungünstigen<br />

Witterungsbedingungen) nachbehandelt werden.<br />

Dehnungsfugen sollten etwa alle 10 m durchgehend durch F<strong>und</strong>ament <strong>und</strong> Rückenstütze<br />

angeordnet werden. Im Bereich der Randeinfassungselemente sind<br />

die Dehnungsfugen dauerelastisch zu schließen.<br />

Die Fugen zwischen den Randeinfassungselementen im oberen rückwärtigen<br />

Bereich sollten geschlossen werden, sofern ein Belag <strong>mit</strong> ungeb<strong>und</strong>enem Bet-


Dicke des frostsicheren<br />

Oberbaues<br />

tungsmaterial anschließt, um das Eindringen von Bettungsmaterial zu verhindern.<br />

<strong>Pflaster</strong><br />

Bettung<br />

Kies- oder<br />

Schottertragschicht<br />

Frostschutzschicht<br />

Untergr<strong>und</strong><br />

Betonf<strong>und</strong>ament <strong>mit</strong> Rückenstütze<br />

Fahrbahn Gehweg<br />

q2 [%]<br />

q2 [%]<br />

q1 [%]<br />

Hochbordstein<br />

Mörtelfuge<br />

Rinnenstein<br />

(ggf. auf Mörtelbett)<br />

>= 20<br />

15<br />

q3 [%]<br />

q1 [%]<br />

<strong>Pflaster</strong><br />

Bettung<br />

Kies- oder<br />

Schottertragschicht<br />

Untergr<strong>und</strong><br />

Abbildung 4:<br />

Beispiel <strong>für</strong> die Randeinfassung einer Fahrbahn <strong>mit</strong> angrenzendem Gehweg<br />

5. <strong>Merkblatt</strong> Teil 2<br />

5.1 Struktur<br />

Die Struktur ist an die des <strong>Merkblatt</strong>es Teil 1 angelehnt.<br />

5.2 Inhalt<br />

· Anwendung<br />

<strong>Pflaster</strong>decken <strong>und</strong> Plattenbeläge in geb<strong>und</strong>ener Ausführung entsprechen nicht<br />

der Regelbauweise. Sie sind daher als Sonderbauweise zu betrachten <strong>und</strong> nur<br />

besonderen Anwendungsfällen vorbehalten. Sie erfordern besondere Sorgfalt<br />

während der Planung <strong>und</strong> eine zuverlässige Ausführung.<br />

Aufgr<strong>und</strong> des aktuellen Wissensstandes werden Hinweise zu Bettungs- <strong>und</strong> Fugenmaterialien<br />

gegeben, die von DIN 18318 abweichen.<br />

· Begriffsbestimmung<br />

<strong>Pflaster</strong>decke bzw. Plattenbelag, geb<strong>und</strong>en<br />

Unter Verwendung von geb<strong>und</strong>enen Baustoffgemischen als Bettungs- <strong>und</strong> Fugenmaterial<br />

(Bettungs- <strong>und</strong> Fugenmörtel) hergestellter Belag.<br />

Eine geb<strong>und</strong>ener Belag (häufig auch als “starre Bauweise” bezeichnet) ist verformungsempfindlich.<br />

Verformungen sind nur im elastischen Bereich konstruktionsverträglich.<br />

Darüber hinausgehende Beanspruchungen führen zum Bruch <strong>und</strong><br />

/ oder zur Rissbildung <strong>und</strong> da<strong>mit</strong> zur Zerstörung des Belages.<br />

Dicke des<br />

frostsicheren<br />

Oberbaues


· Allgemeines<br />

Plattenbeläge sollten nur bei der Befestigung von Geh- <strong>und</strong> Radwegen, ausgenommen<br />

bei Überfahrten, sowie bei Plätzen ohne Kraftfahrzeugverkehr Anwendung<br />

finden.<br />

Eine geb<strong>und</strong>ener Belag erfordert immer die Verwendung von Baustoffgemischen<br />

<strong>mit</strong> Binde<strong>mit</strong>tel als Bettungs- <strong>und</strong> Fugenmaterial. Kombinationen, bei denen geb<strong>und</strong>enes<br />

Bettungsmaterial in Verbindung <strong>mit</strong> ungeb<strong>und</strong>enem Fugenmaterial<br />

oder umgekehrt ausgeführt wird, sind nicht fachgerecht.<br />

Im Gegensatz zu einem ungeb<strong>und</strong>en Belag verhält sich ein geb<strong>und</strong>ener wie eine<br />

steife Platte ähnlich der Betonbauweise (umgangssprachlich als starre Bauweise<br />

bezeichnet). Dies muss bei der Planung der Randausbildung, der Einbauten <strong>und</strong><br />

bei der Ausbildung von Dehnungsfugen berücksichtigt werden.<br />

Bettungs- <strong>und</strong> Fugenmörtel sind so zusammenzusetzen, herzustellen <strong>und</strong> zu verarbeiten,<br />

dass zwischen den <strong>Pflaster</strong>steinen bzw. Platten <strong>und</strong> dem Mörtel eine<br />

ausreichende Haftzugfestigkeit gegeben ist. Einflüsse auf die Haftzugfestigkeit<br />

haben u. a. Witterungs- <strong>und</strong> Einbaubedingungen, Art, Geometrie <strong>und</strong> Oberflächenbeschaffenheit<br />

der <strong>Pflaster</strong>steine bzw. Platten sowie die Mörtelart. Eine Vorbehandlung<br />

der <strong>Pflaster</strong>stein- bzw. Plattenunterseite <strong>mit</strong> Haftkleber wird empfohlen.<br />

Werkmörtel sollte gegenüber bauseits hergestellten Bettungs- <strong>und</strong> Fugenmörteln<br />

vorgezogen werden.<br />

Da auch eine geb<strong>und</strong>ene Fugenfüllung auf Dauer den Eintritt von Oberflächenwasser<br />

in den Belag nicht verhindern kann -z. B. können sich Risse infolge Temperaturschwankungen<br />

oder Schwinden bilden -, müssen die geb<strong>und</strong>ene Bettung<br />

<strong>und</strong> die Tragschicht ausreichend wasserdurchlässig ausgebildet werden.<br />

· Unterlage<br />

Die Unterlage unter einem geb<strong>und</strong>enen Belag sollte immer als Tragschicht <strong>mit</strong><br />

Binde<strong>mit</strong>tel ausgeführt werden. Deren Wasserdurchlässigkeit sollte auf die der<br />

Bettung abgestimmt sein.<br />

Durch das unterschiedliche Schwindverhalten <strong>und</strong> durch unterschiedliche Elastizitätsmoduln<br />

der Tragschicht, des Bettungs- <strong>und</strong> Fugenmörtels sowie der <strong>Pflaster</strong>steine<br />

bzw. Platten sind Eigenspannungen in der gesamten Konstruktion unvermeidbar.<br />

Dies erfordert aufeinander abgestimmte Baustoffe sowie ausreichende<br />

Material- <strong>und</strong> Verb<strong>und</strong>festigkeiten.<br />

Vor Aufbringen des Belages muss das Schwinden der Dränbetontragschicht weitgehend<br />

abgeschlossen sein.<br />

· Dicke der Schichten<br />

Für die Dimensionierung der Tragschichten wird empfohlen, unabhängig von<br />

Bauklassen <strong>und</strong> Bauweisen, Bauklasse III gemäß RStO zu wählen.<br />

· Baustoffe <strong>für</strong> Bettungen <strong>und</strong> Fugenfüllungen


Eine geb<strong>und</strong>ene Bettung bzw. Fugenfüllung kann z. B. aus Zementmörtel, Kalkmörtel<br />

oder kunststoffmodifiziertem Mörtel hergestellt werden. Es können Werkfrischmörtel,<br />

Werktrockenmörtel oder bauseits gemischte Mörtel verwendet<br />

werden.<br />

Mit kunststoffgeb<strong>und</strong>enen Mörteln liegen derzeit keine positiven Langzeiterfahrungen<br />

vor.<br />

Nach bisher vorliegenden Erfahrungen eignen sich Baustoffe, wenn die in Tabelle<br />

1 bzw. 2 empfohlenen Materialeigenschaften im eingebauten Zustand eingehalten<br />

werden. Bettungs- oder Fugenmörtel <strong>mit</strong> davon abweichenden Eigenschaften,<br />

z. B. Mörtel, der in Abschnitt 2.9 der ATV DIN 18318 beschrieben ist, sollten<br />

nur verwendet werden, wenn da<strong>mit</strong> positive Langzeiterfahrungen bei vergleichbarer<br />

Beanspruchung vorliegen.<br />

Tabelle 1:<br />

Empfohlene Materialeigenschaften von Bettungsmörteln im eingebauten Zustand<br />

Materialeigenschaft 1)<br />

Wert 2)<br />

Druckfestigkeit nach 7 Tagen > 10 N/mm²<br />

Druckfestigkeit nach 28 Tagen > 18 N/mm²<br />

Druckfestigkeit nach Frostbeanspruchung<br />

> 15 N/mm²<br />

Biegezugfestigkeit nach 28 Tagen > 4 N/mm² <strong>für</strong> Verkehrsflächen nach Bauklasse<br />

III;<br />

Haftzugfestigkeit 3)<br />

zwischen Mörtel <strong>und</strong> verwendetem<br />

<strong>Pflaster</strong>stein bzw. verwendeter Platte<br />

<strong>für</strong> geringere Verkehrsbelastung auf Vereinbarung<br />

auch darunter<br />

> 1,5 N/mm²<br />

Wasserdurchlässigkeit kf-Wert > 10 -5 m/s<br />

1) Prüfverfahren siehe Anhang 2.<br />

2) Angegeben ist der jeweils anzustrebende Mittelwert einer Probenreihe. Einzelwerte<br />

dürfen nicht mehr als 10 % darunter liegen. Die Probekörper müssen bezüglich Dichte<br />

<strong>und</strong> Wasser-Zement-Wert den Baustellenbedingungen entsprechen<br />

3) Ggf. unter Verwendung von Haftkleber.<br />

Tabelle 2:<br />

Empfohlene Materialeigenschaften von Fugenmörteln im eingebauten Zustand<br />

Materialeigenschaft 1)<br />

Wert 2)<br />

Druckfestigkeit nach 7 Tagen > 28 N/mm²<br />

Druckfestigkeit nach 28 Tagen 3)<br />

> 45 N/mm²


Druckfestigkeit nach Frost-<br />

Tausalzbeanspruchung<br />

> 40 N/mm²<br />

Biegezugfestigkeit nach 28 Tagen > 6 N/mm²<br />

Haftzugfestigkeit<br />

zwischen Mörtel <strong>und</strong> <strong>Pflaster</strong>stein bzw. Platte<br />

Elastizitätsmodul 3)<br />

1) Prüfverfahren siehe Anhang 2.<br />

> 1,5 N/mm²<br />

< 18.000 N/mm²<br />

2) Angegeben ist der jeweils anzustrebende Mittelwert einer Probenreihe. Einzelwerte<br />

dürfen nicht mehr als 10 % darunter, beim Elastizitätsmodul nicht mehr als 10 % darüber<br />

liegen. Die Probekörper müssen bezüglich Dichte <strong>und</strong> Wasser-Zement-Wert den<br />

Baustellenbedingungen entsprechen.<br />

3) Bauweise ohne Dehnungsfugen.<br />

· Ausführung (Bettung)<br />

Die Ausführung der Arbeiten ist so zu koordinieren, dass der Erstarrungsbeginn<br />

des Bettungsmaterials erst nach dem Abrütteln bzw. Abrammen einsetzt.<br />

Geb<strong>und</strong>ene Bettungsmaterialien dürfen nicht bei Temperaturen unter +5° C der<br />

Unterlage verarbeitet werden.<br />

· Ausführung (Verlegen, Versetzen, Abrütteln, Abrammen)<br />

Die <strong>Pflaster</strong>steine bzw. Platten sollten ggf. vorbehandelt werden, z. B. Vornässen<br />

bei Verwendung von hydraulisch geb<strong>und</strong>enem Mörtel.<br />

Vor der Verlegung sind gesägte <strong>Pflaster</strong>steine bzw. Platten (z. B. Werkstein, Pass-<br />

Stücke) von Schneidschlämme <strong>und</strong> gebrauchte <strong>Pflaster</strong>steine bzw. Platten von<br />

Staub <strong>und</strong> Verunreinigungen zu befreien.<br />

Die <strong>Pflaster</strong>steine bzw. Platten sind höhengerecht <strong>und</strong> hammerfest zu versetzen.<br />

Gegebenenfalls ist der Belag durch Abrütteln oder Abrammen zu verdichten. Dabei<br />

muss das Setzmaß der Bettung bezogen auf den unverdichteten Zustand berücksichtigt<br />

werden.<br />

Die verlegte Fläche darf bis zum Erreichen einer ausreichenden Festigkeit nicht<br />

mehr betreten werden.<br />

Bei Verwendung von hydraulisch geb<strong>und</strong>enem Bettungsmörtel ist nach dem<br />

Verlegen bzw. Versetzen der in den Fugen aufgestiegene Mörtel durch Wasserzugabe<br />

zu setzen. Hierbei ist darauf zu achten, dass ein Aufweichen der Bettung<br />

vermieden wird. Dabei muss eine freie Fugenhöhe von mindestens zwei Drittel<br />

der <strong>Pflaster</strong>stein- bzw. Plattendicke erreicht werden. Die unverfugte Fläche ist vor<br />

schädlichen Witterungseinflüssen zu schützen.<br />

Während der Verlege- bzw. Versetzarbeiten muss die Oberfläche sorgfältig von<br />

etwaig vorhandenen Bettungsmörtelresten <strong>und</strong> sonstigen Verunreinigungen be-


freit werden.<br />

· Ausführung (Verfugen)<br />

Vor dem Verfüllen der Fugen sind diese von Staub <strong>und</strong> losen Bestandteilen zu<br />

befreien. Im Anschluss sind die Fugen vollständig <strong>mit</strong> Fugenmörtel aufzufüllen.<br />

Der Zeitpunkt <strong>für</strong> das Verfugen ist von den verwendeten Materialien <strong>und</strong> den<br />

Witterungsbedingungen abhängig.<br />

Nach dem Verfugen sind die <strong>Pflaster</strong>stein- bzw. Plattenoberseiten sorgfältig zu<br />

reinigen. In der Regel kommen spezielle, auf das jeweilige Fugenmaterial abgestimmte<br />

Reinigungssysteme zur Anwendung. Es ist darauf zu achten, dass durch<br />

die Behandlung <strong>mit</strong> Reinigungs<strong>mit</strong>teln kein Festigkeitsverlust des Fugenmörtels<br />

eintritt.<br />

Bis zum Erreichen einer ausreichenden Festigkeit ist die Fläche freizuhalten von<br />

Baustellen-, Fußgänger- <strong>und</strong> Fahrzeugverkehr. Je nach Beschaffenheit des Bettungs-<br />

<strong>und</strong> Fugenmaterials kann eine Nachbehandlung der Fläche erforderlich<br />

sein.<br />

· Verkehrsfreigabe<br />

<strong>Pflaster</strong>decken <strong>und</strong> Plattenbeläge in geb<strong>und</strong>ener Ausführung erfordern eine ausreichende<br />

störungsfreie Liegedauer, bevor sie <strong>für</strong> den Verkehr freigegeben werden<br />

können. Die in den Tabellen empfohlenen Materialeigenschaften sollten zum<br />

Zeitpunkt der Verkehrsübergabe <strong>für</strong> den jeweiligen Mörtel erreicht sein.<br />

Aus verarbeitungstechnischen Gründen weist das Bettungsmaterial i. d. R. eine<br />

längere Erstarrungsdauer auf als das Fugenmaterial.<br />

Die Dauer der Sperrfrist ist über die Auswahl von Bettungs- <strong>und</strong> Fugenmörtel beeinflussbar.<br />

6. Schlussbemerkung<br />

Zum Zeitpunkt der Erarbeitung des vorliegenden Vortragsmanuskriptes waren die Beratungen<br />

zu den <strong>Merkblatt</strong>-Entwürfen noch nicht abgeschlossen. Alle hier gemachten<br />

Angaben sind daher vorbehaltlich evtl. noch eintretender Änderungen zu betrachten.<br />

<strong>Das</strong> vorliegende Manuskript soll dem Leser die Möglichkeit der Wissenserweiterung<br />

bieten, insbesondere im Hinblick auf die zu erwartenden Ergänzungen zu den einschlägigen<br />

Technischen Regeln.<br />

Die Nutzung <strong>und</strong>/oder Weitergabe dieses Wissens hat stets <strong>mit</strong> dem Hinweis zu erfolgen,<br />

dass die hier gemachten Angaben lediglich einen Beratungsstand innerhalb der<br />

Forschungsgesellschaft <strong>für</strong> Straßen- <strong>und</strong> Verkehrswesen (<strong>FGSV</strong>) wiedergeben <strong>und</strong><br />

noch Änderungen erfahren können.<br />

Mit dem Erscheinen des <strong>Merkblatt</strong>es Teil 1 wird Mitte 2003 gerechnet. Mit dem Erscheinen<br />

des <strong>Merkblatt</strong>es Teil 2 wird Ende 2003/Anfang 2004 gerechnet.

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