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Die Beendigung von Berufsausbildungsverhältnissen

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Anlage zu 3.4<br />

Das nachstehende Schaubild fasst nochmals kurz die wesentlichen Kündigungsvorgaben und Voraussetzungen zusammen.<br />

Während der Probezeit<br />

- Schriftform<br />

- jederzeit, ohne Frist<br />

- <strong>von</strong> beiden Seiten<br />

- Angabe eines Grundes nicht erforderlich<br />

Kündigung<br />

Durch<br />

Ausbildenden<br />

Nach <strong>Beendigung</strong> der Probezeit<br />

Durch<br />

Auszubildende<br />

- Schriftform<br />

- fristlos<br />

- nur bei wichtigem Grund,<br />

der in der Kdg.<br />

genannt werden muss<br />

ordentlich fristlos<br />

- 2 Wochen Ausschlussfrist - Schriftform - Schriftform<br />

- vorherige Abmahnung - wg. Berufsaufgabe - Aus wichtigem Grund<br />

zumeist erforderlich - Frist 4 Wochen - fristlos<br />

- Grund muss in Kdg. - Grund muss in Kdg.<br />

benannt werden benannt werden

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