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(Flyer Aktuelle Umsatzsteuer f\374r PDF 11-12.FH10) - ZAK Zoll

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<strong>Zoll</strong>- und<br />

Außenwirtschafts-<br />

<strong>ZAK</strong><br />

<strong>ZAK</strong>R<br />

Kolleg<br />

lädt ein zur<br />

Informationsveranstaltung<br />

<strong>Aktuelle</strong><br />

<strong>Umsatzsteuer</strong>fragen<br />

- im internationalen<br />

Geschäft -<br />

20<strong>11</strong>/2012<br />

<strong>Zoll</strong>- und Aussenwirtschafts- Kolleg<br />

STEUERRECHT<br />

28. und 29. November 20<strong>11</strong><br />

<strong>Umsatzsteuer</strong>-Basisseminar<br />

Die <strong>Umsatzsteuer</strong> im grenzüberschreitenden<br />

Waren- und Dienstleistungsverkehr<br />

- Systematik und Praxis des <strong>Umsatzsteuer</strong>rechts -<br />

Schwerpunktthema: Lieferungen<br />

Sowohl die Exporte in Drittländer als auch die Lieferung aus<br />

Drittländern in die Europäische Union sind von zollrechtlichen<br />

Bedingungen erfasst, in gleichem Umfang aber auch dem <strong>Umsatzsteuer</strong>gesetz<br />

unterworfen. Bei richtiger Anwendung dieser Steuervorschriften,<br />

insbesondere der erforderlichen Belegnachweise<br />

beim Export, bleiben diese Warenlieferungen allerdings steuerfrei<br />

bzw. die Einfuhren aufkommensneutral. Die <strong>Umsatzsteuer</strong>befreiung<br />

beruht also - wie so häufig - auf der peniblen Einhaltung der Formvorschriften.<br />

Konsequenterweise tragen viele Unternehmen ein<br />

gravierendes Risiko, sollten die Abwicklungsvorgänge doch nicht<br />

exakt den Vorgaben des <strong>Umsatzsteuer</strong>gesetzes entsprechen. Im<br />

“ worst case” kommt es zu einer Nacherhebung der im Regelfall<br />

19 % <strong>Umsatzsteuer</strong>, ein Betrag, der in diesen Fällen nicht dem<br />

ausländischen Warenempfänger weiterbelastet werden kann und<br />

damit voll die Liquidität des Exporteurs trifft. Ein Schaden, der<br />

rasch ruinös sein kann.<br />

Die Verknüpfung von <strong>Zoll</strong> und <strong>Umsatzsteuer</strong> ist dabei relevanter,<br />

als viele meinen. So finden z. B. bei der Einfuhr von Waren die<br />

Vorschriften des <strong>Zoll</strong>rechts und der <strong>Umsatzsteuer</strong> gemeinsam<br />

Anwendung, der <strong>Zoll</strong> beeinflusst dabei gar die Höhe der Einfuhrumsatzsteuer.<br />

Beide Beträge werden im gleichen Bescheid erhoben.<br />

Mit anderen Worten - aus einer Vielzahl von Gründen sind genaue<br />

Kenntnisse der Abwicklung der <strong>Umsatzsteuer</strong> gerade in den<br />

<strong>Zoll</strong>abteilungen unerlässlich, werden doch hier die Lieferscheine,<br />

Packlisten, die <strong>Zoll</strong>papiere und die Faktura, aber eben auch die<br />

Verwaltung der Ausfuhrpapiere erledigt. Gleichwohl bilden aber<br />

innergemeinschaftliche Warenverkehre in diesem Basiskurs<br />

den Schwerpunkt, Reihen- und Dreiecksgeschäfte der täglichen<br />

Praxis werden ebenso behandelt.<br />

In einem prägnant abgefassten Überblick speziell für " Zöllner" bereiten<br />

wir für Sie die Theorie und Praxis der grenzüberschreitenden<br />

Warenbewegungen auf, ganz abgestellt auf die tägliche Praxis.<br />

So erhalten Sie die nötige Sicherheit, Auslandsgeschäfte auch<br />

und erst Recht unter <strong>Umsatzsteuer</strong>aspekten treffsicher zu beurteilen.<br />

Die mit der Warenbewegung u. U. in Auftrag gegebene<br />

Transportleistung muss nicht zwangsläufig das gleiche (steuerfreie!?)<br />

Schicksal teilen; wir führen Sie ein in die nötigen Grundkenntnisse<br />

auch bei der Beurteilung von steuerfreien Leistungen<br />

(NEU geregelt).<br />

Themen u. a.:<br />

g Steuerbarkeit (Tatbestände) und innergemeinschaftlicher<br />

Erwerb<br />

g Steuerbefreiung bei Ausfuhrlieferungen<br />

g Innergemeinschaftliche Lieferungen<br />

g Innergemeinschaftliche Dreicks- und Reihengeschäfte<br />

g Buch- und Belegnachweise, (u. a. aus ATLAS)<br />

g Randgebiete: <strong>Umsatzsteuer</strong>lager, Freihäfen-Umsätze<br />

g Vorsteuerabzug / Vorsteuervergütung (Grundzüge)<br />

g Wechsel der Steuerschuldnerschaft<br />

-Reverse charge<br />

Seminarziel: Sie haben keine oder keine gesicherte Kenntnis des <strong>Umsatzsteuer</strong>rechts<br />

bei grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehren?<br />

Das Seminar geht auf die umsatzsteuerrechtlichen Grundlagen ein, stellt<br />

zu den wesentlichen Bereichen Prüfungssystematiken dar und gibt das<br />

Handwerkszeug zu zutreffenden Beurteilungen grenzüberschreitender<br />

Leistungen (Lieferungen und sonstiger Leistungen). Das Seminar beginnt<br />

“ von vorne” und erhebt den Anspruch, den Teilnehmern nach zwei Tagen<br />

die Beurteilung auch komplexerer Sachverhalte zu ermöglichen.<br />

Teilnehmerkreis: <strong>Zoll</strong>sachbearbeiter/-innen, Kollegen/-innen aus der<br />

Buchhaltung, Faktura und Auftragswesen, Controlling oder Finanzabteilung,<br />

Verkäufer und alle Mitarbeiter aus Ex- und Import mit keinen oder geringeren<br />

Kenntnissen. Angesprochen sind aber auch Kollegen/-innen,<br />

die nach einer Zeit der täglichen Praxis einen “ Auffrischungsbedarf”<br />

verspüren.<br />

Referent<br />

740<br />

Ort<br />

Preis<br />

Optimierungs-Analyse<br />

Hans Christian Kesenheimer, Dipl-Finanzwirt,<br />

Finanzamt Köln-Süd<br />

28.<strong>11</strong>.20<strong>11</strong> (09.15 bis 17.00 Uhr)<br />

29.<strong>11</strong>.20<strong>11</strong> (08.30 bis 17.00 Uhr)<br />

Bildungszentrum, IHK Köln<br />

620,00 € zzgl. MwSt. inkl. TAV<br />

In-House-Beratung<br />

<strong>ZAK</strong><br />

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zu<br />

versierten<br />

g grenzüberschreitenden Waren- g Fachanwälten für<br />

und Dienstleistungsverkehren Steuerrecht<br />

g Außenwirtschaftsrecht<br />

g Rechtsanwälten<br />

g <strong>Zoll</strong>recht<br />

g Steuerberatern<br />

g Verbrauchsteuern<br />

g Wirtschaftsprüfern<br />

g <strong>Umsatzsteuer</strong><br />

g Dipl.-Finanzwirten<br />

Sprechen Sie uns an: Ralf Notz, Ulrich Plum<br />

Tel.: 0221 / 35 27 29<br />

In-House-Schulung<br />

Prozess-Consulting


Informationsveranstaltungen<br />

<strong>Aktuelle</strong> <strong>Umsatzsteuer</strong>fragen<br />

- im internationalen Geschäft -<br />

Praxisrelevante Themen zu den wichtigen<br />

Änderungen zum Jahreswechsel 20<strong>11</strong>/2012<br />

Zu den Klassikern bei <strong>ZAK</strong> gehört seit Jahren die erfolgreiche Reihe zu<br />

den<br />

<strong>Aktuelle</strong> Änderungen im <strong>Umsatzsteuer</strong>recht bei<br />

grenzüberschreitenden Verkehren.<br />

Die <strong>Umsatzsteuer</strong> als aufkommensstärkste Steuerart ist in den Unternehmen<br />

tagtäglich bei allen Ausgangs- und Eingangsumsätzen zu beachten.<br />

Hier erhalten Sie in kurz und knapp den kompletten Überblick<br />

über alle rechtlichen Neuerungen, auf die Sie sich einzustellen haben.<br />

Natürlich erhalten Sie jeweils den aktuellen Rechts- und Anwendungsstand<br />

auch anhand von Beispielen dargestellt. An den jeweils nötigen Stellen<br />

weisen wir Sie ein in die Neuerungen, insbesondere in die (Ver)Änderungen,<br />

die ab dem 1.1.2012 per Gesetzkraft berücksichtigt werden müssen. So<br />

sind Sie auf dem Laufenden und verpassen keine Rechtsänderung.<br />

Aktuell zeichnen sich sehr grundlegende Rechtsänderungen zum 1.1.2012<br />

ab, die insbesondere die Nachweispflichten sowohl bei den Ausfuhren<br />

als auch bei den innergemeinschaftlichen Lieferungen betreffen. Stand<br />

Oktober 20<strong>11</strong> liegt hierzu ein erster Referentenentwurf zur Änderung der<br />

USt-Durchführungsverordnung (UStDV) vor. Zudem sieht der Entwurf<br />

eines Steuervereinfachungsgesetzes 20<strong>11</strong> erhebliche Lockerungen der<br />

Regelungen zur elektronischen Rechnungsstellung vor. Auf diese aktuellen<br />

Entwicklungen geht <strong>ZAK</strong> natürlich intensiv ein.<br />

Daneben bringen wir Sie auf den aktuellen Stand der Rechtsprechung<br />

und ihrer Umsetzung durch die Finanzverwaltung. Damit werden Sie in<br />

die Lage versetzt, Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden. Darüber<br />

hinaus werden aber auch Gestaltungsmöglichkeiten vorgestellt, so dass<br />

Sie Ihren umsatzsteuerlichen Verpflichtungen mit dem für Sie bestmöglichen<br />

Ergebnis nachkommen können.<br />

Jedes Thema wird anhand von Schaubildern und Checklisten eingeleitet.<br />

Dadurch werden zum einen die umsatzsteuerlichen Kenntnisse der<br />

Teilnehmer aufgefrischt. Zum anderen wird die Einordnung der vorgestellten<br />

Neuerungen erleichtert.<br />

Lieferungen/sonstige Leistungen<br />

g Reihengeschäfte: Wann liegt ein Reihengeschäft vor? Welche Auswirkungen<br />

ergeben sich? Wie ist der Stand der Rechtsprechung?<br />

g EU-Verordnung 282/20<strong>11</strong> und BMF-Schreiben vom 10.06.20<strong>11</strong>: Welche<br />

Anforderungen sind bei sog. B2B-Umsätzen an den Nachweis der USt<br />

IdNr. des Leistungsempfängers zu stellen? Wann liegt eine sonstige<br />

Leistung an eine Betriebsstätte vor?<br />

Umkehr der Steuerschuldnerschaft<br />

g BMF-Schreiben vom 04.02.20<strong>11</strong>: Wie setzt die Finanzverwaltung die<br />

letztjährige Gesetzesänderung um, z. B. bei der Lieferung von Altmetall?<br />

Was ist beim Bezug von Leistungen im Sinne des § 13b UStG zu<br />

beachten? Welche Voraussetzungen sind zur Inanspruchnahme der<br />

Vereinfachungsregelung erforderlich?<br />

g Mobilfunkgeräte und integrierte Schaltkreise: Welche Gegenstände<br />

sind von der Neuregelung betroffen? Wie erfolgt die Fakturierung?<br />

Was ist auf Grund des BMF-Schreibens vom 24.06.20<strong>11</strong> zu beachten?<br />

Besteuerungszeitpunkt<br />

g Soll- oder Ist-Besteuerung: Wann sind Umsätze in der <strong>Umsatzsteuer</strong>-<br />

Voranmeldung zu erklären? Was ist bei Anzahlungen zu beachten?<br />

Wann ist aus Anzahlungsrechnungen ein Vorsteuerabzug möglich?<br />

Welche Konsequenzen hat die Rückzahlung von Anzahlungen?<br />

Ausfuhrlieferungen<br />

g Ausfuhrnachweis bei Teilnahme am IT-Verfahren „ATLAS-Ausfuhr“:<br />

Welche Änderungen ergeben sich auf Grund der Zweiten Verordnung<br />

zur Änderung steuerlicher Verordnungen? Was ist bei einem Alternativ<br />

Ausgangsvermerk zu beachten? Welche Belegnachweise sind bei<br />

Beauftragung einer Spedition möglich?<br />

Innergemeinschaftliche Lieferungen<br />

g Buch- und Belegnachweis: Welche Änderungen ergeben sich auf<br />

Grund der Zweiten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen?<br />

Was ist eine „Gelangensbestätigung“? Welche Voraussetzungen<br />

müssen zur Inanspruchnahme des Vertrauensschutzes erfüllt sein?<br />

Muss dem Kunden eine USt-IdNr. erteilt worden sein und ist diese<br />

zwingend aufzuzeichnen?<br />

Rechnungen<br />

g elektronische Rechnung: Ist der Versand per E-Mail zulässig? Was ist<br />

beim Vorsteuerabzug zu beachten? Wie sind elektronische Rechnungen<br />

aufzubewahren?<br />

g unrichtiger/unberechtigter Steuerausweis: Welche Folgen hat ein<br />

unrichtiger bzw. unberechtigter Steuerausweis für Rechnungsaussteller<br />

und Rechnungsempfänger? Welches Dokument gilt als Rechnung?<br />

Vorsteuerabzug<br />

g EuGH-Urteil vom 15.07.2010, Pannon Gép: Kann eine Rechnungsberichtigung<br />

Rückwirkung auf den ursprünglichen Zeitpunkt der Ausstellung<br />

der Rechnung erlangen? Können dadurch Nachzahlungszinsen<br />

nach § 233a AO vermieden werden? Wie legt die Finanzverwaltung<br />

die Rechtsprechung aus? Welche Maßnahmen können betroffene<br />

Unternehmen ergreifen?<br />

g Bezug für nichtunternehmerische Zwecke: Ist ein Vorsteuerabzug<br />

möglich? Welche Auswirkungen ergeben sich aus der BFH-Recht-<br />

sprechung zu den Kosten eines Betriebsausflugs?<br />

Sonstige Themen<br />

g Zusammenfassende Meldung: Welche Umsätze sind an das BZSt zu<br />

melden? Wann sind Zusammenfassende Meldungen abzugeben?<br />

Neben den o. a. Themen werden weitere Einzelthemen behandelt. Dabei<br />

werden ggf. bis zum Tag des Seminars eintretende Änderungen Berücksichtigung<br />

finden, so dass die Teilnehmer auf dem tagesaktuellen Stand<br />

in Sachen Umsatzbesteuerung sind.<br />

Kursziel: Eine komprimierte und kompetente Übersicht über alle Änderungen<br />

und Neuerungen im Bereich der <strong>Umsatzsteuer</strong> - damit knüpft diese<br />

Reihe an die erfolgreichen " Änderungen zum Jahreswechsel im <strong>Zoll</strong>- und<br />

Außenwirtschaftsrecht" an. Kurz, prägnant, aktuell, das Up-Date zur<br />

<strong>Umsatzsteuer</strong>! Die Sachverhalte werden an gebotener Stelle mittels<br />

Beispielen veranschaulicht.<br />

Teilnehmerkreis: Kollegen/innen aus der Buchhaltung, Faktura, Auftragswesen,<br />

Controlling oder Finanzabteilung, Leiter/in Steuer, Logistik, Spediteure,<br />

Dienstleister, (Steuer)Berater und deren Mitarbeiter, Verkäufer,<br />

Mitarbeiter/innen aus den Bereichen Ex- und Import, <strong>Zoll</strong>sachbearbeiter/innen.<br />

(Praxisbezogene) Vorkenntnisse sind von Vorteil.<br />

Alle Termine im Überblick:<br />

Datum Uhrzeiten Die IHK/<strong>ZAK</strong> in Preise<br />

12.12.<strong>11</strong> 09.00-12.30 IHK Köln 95,00 € 735a<br />

14.12.<strong>11</strong> 09.00-12.30 IHK Gummersbach 95,00 € 735b<br />

09.01.12 09.00-12.30 IHK Chemnitz 95,00 € 735c<br />

09.01.12 15.00-18.30 IHK Dresden 95,00 € 735d<br />

10.01.12 09.00-12.30 IHK Erfurt 95,00 € 735e<br />

<strong>11</strong>.01.12 14.00-17.30 IHK Berlin*) 95,00 € 735f<br />

16.01.12 09.00-12.30 IHK Ludwigshafen*) 95,00 € 735g<br />

23.01.12 09.00-12.30 Hamburg 95,00 € 735h<br />

25.01.12 09.00-12.30 Duisburg 95,00 € 735i<br />

26.01.12 09.00-12.30 IHK Köln 95,00 € 735j<br />

*) Anmeldungen bei jeweiliger IHK, Preise zzgl. MwSt.<br />

Volker Schmitz, Dipl.-Finanzwirt, <strong>Umsatzsteuer</strong>referat<br />

der OFD Rheinland<br />

Referent<br />

Firma:<br />

Anmeldung<br />

per Fax: (0221) 35 28 65<br />

Absender / Firmenstempel<br />

Ansprechpartner:<br />

Strasse:<br />

Plz / Ort:<br />

Tel.: Fax.:<br />

E-Mail:<br />

Teilnehmer: Termin: Nr.<br />

Name / Vorname<br />

1)<br />

2)<br />

3)<br />

4)<br />

5)<br />

Datum: Unterschrift:<br />

Wir bestätigen, die Teilnahmebedingungen der <strong>ZAK</strong> anzuerkennen<br />

und die Teilnahmegebühr nach Erhalt der Einladung/Rechnung anzuweisen.

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