(Flyer Aktuelle Umsatzsteuer f\374r PDF 11-12.FH10) - ZAK Zoll
(Flyer Aktuelle Umsatzsteuer f\374r PDF 11-12.FH10) - ZAK Zoll
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<strong>Zoll</strong>- und<br />
Außenwirtschafts-<br />
<strong>ZAK</strong><br />
<strong>ZAK</strong>R<br />
Kolleg<br />
lädt ein zur<br />
Informationsveranstaltung<br />
<strong>Aktuelle</strong><br />
<strong>Umsatzsteuer</strong>fragen<br />
- im internationalen<br />
Geschäft -<br />
20<strong>11</strong>/2012<br />
<strong>Zoll</strong>- und Aussenwirtschafts- Kolleg<br />
STEUERRECHT<br />
28. und 29. November 20<strong>11</strong><br />
<strong>Umsatzsteuer</strong>-Basisseminar<br />
Die <strong>Umsatzsteuer</strong> im grenzüberschreitenden<br />
Waren- und Dienstleistungsverkehr<br />
- Systematik und Praxis des <strong>Umsatzsteuer</strong>rechts -<br />
Schwerpunktthema: Lieferungen<br />
Sowohl die Exporte in Drittländer als auch die Lieferung aus<br />
Drittländern in die Europäische Union sind von zollrechtlichen<br />
Bedingungen erfasst, in gleichem Umfang aber auch dem <strong>Umsatzsteuer</strong>gesetz<br />
unterworfen. Bei richtiger Anwendung dieser Steuervorschriften,<br />
insbesondere der erforderlichen Belegnachweise<br />
beim Export, bleiben diese Warenlieferungen allerdings steuerfrei<br />
bzw. die Einfuhren aufkommensneutral. Die <strong>Umsatzsteuer</strong>befreiung<br />
beruht also - wie so häufig - auf der peniblen Einhaltung der Formvorschriften.<br />
Konsequenterweise tragen viele Unternehmen ein<br />
gravierendes Risiko, sollten die Abwicklungsvorgänge doch nicht<br />
exakt den Vorgaben des <strong>Umsatzsteuer</strong>gesetzes entsprechen. Im<br />
“ worst case” kommt es zu einer Nacherhebung der im Regelfall<br />
19 % <strong>Umsatzsteuer</strong>, ein Betrag, der in diesen Fällen nicht dem<br />
ausländischen Warenempfänger weiterbelastet werden kann und<br />
damit voll die Liquidität des Exporteurs trifft. Ein Schaden, der<br />
rasch ruinös sein kann.<br />
Die Verknüpfung von <strong>Zoll</strong> und <strong>Umsatzsteuer</strong> ist dabei relevanter,<br />
als viele meinen. So finden z. B. bei der Einfuhr von Waren die<br />
Vorschriften des <strong>Zoll</strong>rechts und der <strong>Umsatzsteuer</strong> gemeinsam<br />
Anwendung, der <strong>Zoll</strong> beeinflusst dabei gar die Höhe der Einfuhrumsatzsteuer.<br />
Beide Beträge werden im gleichen Bescheid erhoben.<br />
Mit anderen Worten - aus einer Vielzahl von Gründen sind genaue<br />
Kenntnisse der Abwicklung der <strong>Umsatzsteuer</strong> gerade in den<br />
<strong>Zoll</strong>abteilungen unerlässlich, werden doch hier die Lieferscheine,<br />
Packlisten, die <strong>Zoll</strong>papiere und die Faktura, aber eben auch die<br />
Verwaltung der Ausfuhrpapiere erledigt. Gleichwohl bilden aber<br />
innergemeinschaftliche Warenverkehre in diesem Basiskurs<br />
den Schwerpunkt, Reihen- und Dreiecksgeschäfte der täglichen<br />
Praxis werden ebenso behandelt.<br />
In einem prägnant abgefassten Überblick speziell für " Zöllner" bereiten<br />
wir für Sie die Theorie und Praxis der grenzüberschreitenden<br />
Warenbewegungen auf, ganz abgestellt auf die tägliche Praxis.<br />
So erhalten Sie die nötige Sicherheit, Auslandsgeschäfte auch<br />
und erst Recht unter <strong>Umsatzsteuer</strong>aspekten treffsicher zu beurteilen.<br />
Die mit der Warenbewegung u. U. in Auftrag gegebene<br />
Transportleistung muss nicht zwangsläufig das gleiche (steuerfreie!?)<br />
Schicksal teilen; wir führen Sie ein in die nötigen Grundkenntnisse<br />
auch bei der Beurteilung von steuerfreien Leistungen<br />
(NEU geregelt).<br />
Themen u. a.:<br />
g Steuerbarkeit (Tatbestände) und innergemeinschaftlicher<br />
Erwerb<br />
g Steuerbefreiung bei Ausfuhrlieferungen<br />
g Innergemeinschaftliche Lieferungen<br />
g Innergemeinschaftliche Dreicks- und Reihengeschäfte<br />
g Buch- und Belegnachweise, (u. a. aus ATLAS)<br />
g Randgebiete: <strong>Umsatzsteuer</strong>lager, Freihäfen-Umsätze<br />
g Vorsteuerabzug / Vorsteuervergütung (Grundzüge)<br />
g Wechsel der Steuerschuldnerschaft<br />
-Reverse charge<br />
Seminarziel: Sie haben keine oder keine gesicherte Kenntnis des <strong>Umsatzsteuer</strong>rechts<br />
bei grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehren?<br />
Das Seminar geht auf die umsatzsteuerrechtlichen Grundlagen ein, stellt<br />
zu den wesentlichen Bereichen Prüfungssystematiken dar und gibt das<br />
Handwerkszeug zu zutreffenden Beurteilungen grenzüberschreitender<br />
Leistungen (Lieferungen und sonstiger Leistungen). Das Seminar beginnt<br />
“ von vorne” und erhebt den Anspruch, den Teilnehmern nach zwei Tagen<br />
die Beurteilung auch komplexerer Sachverhalte zu ermöglichen.<br />
Teilnehmerkreis: <strong>Zoll</strong>sachbearbeiter/-innen, Kollegen/-innen aus der<br />
Buchhaltung, Faktura und Auftragswesen, Controlling oder Finanzabteilung,<br />
Verkäufer und alle Mitarbeiter aus Ex- und Import mit keinen oder geringeren<br />
Kenntnissen. Angesprochen sind aber auch Kollegen/-innen,<br />
die nach einer Zeit der täglichen Praxis einen “ Auffrischungsbedarf”<br />
verspüren.<br />
Referent<br />
740<br />
Ort<br />
Preis<br />
Optimierungs-Analyse<br />
Hans Christian Kesenheimer, Dipl-Finanzwirt,<br />
Finanzamt Köln-Süd<br />
28.<strong>11</strong>.20<strong>11</strong> (09.15 bis 17.00 Uhr)<br />
29.<strong>11</strong>.20<strong>11</strong> (08.30 bis 17.00 Uhr)<br />
Bildungszentrum, IHK Köln<br />
620,00 € zzgl. MwSt. inkl. TAV<br />
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g grenzüberschreitenden Waren- g Fachanwälten für<br />
und Dienstleistungsverkehren Steuerrecht<br />
g Außenwirtschaftsrecht<br />
g Rechtsanwälten<br />
g <strong>Zoll</strong>recht<br />
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Sprechen Sie uns an: Ralf Notz, Ulrich Plum<br />
Tel.: 0221 / 35 27 29<br />
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Informationsveranstaltungen<br />
<strong>Aktuelle</strong> <strong>Umsatzsteuer</strong>fragen<br />
- im internationalen Geschäft -<br />
Praxisrelevante Themen zu den wichtigen<br />
Änderungen zum Jahreswechsel 20<strong>11</strong>/2012<br />
Zu den Klassikern bei <strong>ZAK</strong> gehört seit Jahren die erfolgreiche Reihe zu<br />
den<br />
<strong>Aktuelle</strong> Änderungen im <strong>Umsatzsteuer</strong>recht bei<br />
grenzüberschreitenden Verkehren.<br />
Die <strong>Umsatzsteuer</strong> als aufkommensstärkste Steuerart ist in den Unternehmen<br />
tagtäglich bei allen Ausgangs- und Eingangsumsätzen zu beachten.<br />
Hier erhalten Sie in kurz und knapp den kompletten Überblick<br />
über alle rechtlichen Neuerungen, auf die Sie sich einzustellen haben.<br />
Natürlich erhalten Sie jeweils den aktuellen Rechts- und Anwendungsstand<br />
auch anhand von Beispielen dargestellt. An den jeweils nötigen Stellen<br />
weisen wir Sie ein in die Neuerungen, insbesondere in die (Ver)Änderungen,<br />
die ab dem 1.1.2012 per Gesetzkraft berücksichtigt werden müssen. So<br />
sind Sie auf dem Laufenden und verpassen keine Rechtsänderung.<br />
Aktuell zeichnen sich sehr grundlegende Rechtsänderungen zum 1.1.2012<br />
ab, die insbesondere die Nachweispflichten sowohl bei den Ausfuhren<br />
als auch bei den innergemeinschaftlichen Lieferungen betreffen. Stand<br />
Oktober 20<strong>11</strong> liegt hierzu ein erster Referentenentwurf zur Änderung der<br />
USt-Durchführungsverordnung (UStDV) vor. Zudem sieht der Entwurf<br />
eines Steuervereinfachungsgesetzes 20<strong>11</strong> erhebliche Lockerungen der<br />
Regelungen zur elektronischen Rechnungsstellung vor. Auf diese aktuellen<br />
Entwicklungen geht <strong>ZAK</strong> natürlich intensiv ein.<br />
Daneben bringen wir Sie auf den aktuellen Stand der Rechtsprechung<br />
und ihrer Umsetzung durch die Finanzverwaltung. Damit werden Sie in<br />
die Lage versetzt, Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden. Darüber<br />
hinaus werden aber auch Gestaltungsmöglichkeiten vorgestellt, so dass<br />
Sie Ihren umsatzsteuerlichen Verpflichtungen mit dem für Sie bestmöglichen<br />
Ergebnis nachkommen können.<br />
Jedes Thema wird anhand von Schaubildern und Checklisten eingeleitet.<br />
Dadurch werden zum einen die umsatzsteuerlichen Kenntnisse der<br />
Teilnehmer aufgefrischt. Zum anderen wird die Einordnung der vorgestellten<br />
Neuerungen erleichtert.<br />
Lieferungen/sonstige Leistungen<br />
g Reihengeschäfte: Wann liegt ein Reihengeschäft vor? Welche Auswirkungen<br />
ergeben sich? Wie ist der Stand der Rechtsprechung?<br />
g EU-Verordnung 282/20<strong>11</strong> und BMF-Schreiben vom 10.06.20<strong>11</strong>: Welche<br />
Anforderungen sind bei sog. B2B-Umsätzen an den Nachweis der USt<br />
IdNr. des Leistungsempfängers zu stellen? Wann liegt eine sonstige<br />
Leistung an eine Betriebsstätte vor?<br />
Umkehr der Steuerschuldnerschaft<br />
g BMF-Schreiben vom 04.02.20<strong>11</strong>: Wie setzt die Finanzverwaltung die<br />
letztjährige Gesetzesänderung um, z. B. bei der Lieferung von Altmetall?<br />
Was ist beim Bezug von Leistungen im Sinne des § 13b UStG zu<br />
beachten? Welche Voraussetzungen sind zur Inanspruchnahme der<br />
Vereinfachungsregelung erforderlich?<br />
g Mobilfunkgeräte und integrierte Schaltkreise: Welche Gegenstände<br />
sind von der Neuregelung betroffen? Wie erfolgt die Fakturierung?<br />
Was ist auf Grund des BMF-Schreibens vom 24.06.20<strong>11</strong> zu beachten?<br />
Besteuerungszeitpunkt<br />
g Soll- oder Ist-Besteuerung: Wann sind Umsätze in der <strong>Umsatzsteuer</strong>-<br />
Voranmeldung zu erklären? Was ist bei Anzahlungen zu beachten?<br />
Wann ist aus Anzahlungsrechnungen ein Vorsteuerabzug möglich?<br />
Welche Konsequenzen hat die Rückzahlung von Anzahlungen?<br />
Ausfuhrlieferungen<br />
g Ausfuhrnachweis bei Teilnahme am IT-Verfahren „ATLAS-Ausfuhr“:<br />
Welche Änderungen ergeben sich auf Grund der Zweiten Verordnung<br />
zur Änderung steuerlicher Verordnungen? Was ist bei einem Alternativ<br />
Ausgangsvermerk zu beachten? Welche Belegnachweise sind bei<br />
Beauftragung einer Spedition möglich?<br />
Innergemeinschaftliche Lieferungen<br />
g Buch- und Belegnachweis: Welche Änderungen ergeben sich auf<br />
Grund der Zweiten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen?<br />
Was ist eine „Gelangensbestätigung“? Welche Voraussetzungen<br />
müssen zur Inanspruchnahme des Vertrauensschutzes erfüllt sein?<br />
Muss dem Kunden eine USt-IdNr. erteilt worden sein und ist diese<br />
zwingend aufzuzeichnen?<br />
Rechnungen<br />
g elektronische Rechnung: Ist der Versand per E-Mail zulässig? Was ist<br />
beim Vorsteuerabzug zu beachten? Wie sind elektronische Rechnungen<br />
aufzubewahren?<br />
g unrichtiger/unberechtigter Steuerausweis: Welche Folgen hat ein<br />
unrichtiger bzw. unberechtigter Steuerausweis für Rechnungsaussteller<br />
und Rechnungsempfänger? Welches Dokument gilt als Rechnung?<br />
Vorsteuerabzug<br />
g EuGH-Urteil vom 15.07.2010, Pannon Gép: Kann eine Rechnungsberichtigung<br />
Rückwirkung auf den ursprünglichen Zeitpunkt der Ausstellung<br />
der Rechnung erlangen? Können dadurch Nachzahlungszinsen<br />
nach § 233a AO vermieden werden? Wie legt die Finanzverwaltung<br />
die Rechtsprechung aus? Welche Maßnahmen können betroffene<br />
Unternehmen ergreifen?<br />
g Bezug für nichtunternehmerische Zwecke: Ist ein Vorsteuerabzug<br />
möglich? Welche Auswirkungen ergeben sich aus der BFH-Recht-<br />
sprechung zu den Kosten eines Betriebsausflugs?<br />
Sonstige Themen<br />
g Zusammenfassende Meldung: Welche Umsätze sind an das BZSt zu<br />
melden? Wann sind Zusammenfassende Meldungen abzugeben?<br />
Neben den o. a. Themen werden weitere Einzelthemen behandelt. Dabei<br />
werden ggf. bis zum Tag des Seminars eintretende Änderungen Berücksichtigung<br />
finden, so dass die Teilnehmer auf dem tagesaktuellen Stand<br />
in Sachen Umsatzbesteuerung sind.<br />
Kursziel: Eine komprimierte und kompetente Übersicht über alle Änderungen<br />
und Neuerungen im Bereich der <strong>Umsatzsteuer</strong> - damit knüpft diese<br />
Reihe an die erfolgreichen " Änderungen zum Jahreswechsel im <strong>Zoll</strong>- und<br />
Außenwirtschaftsrecht" an. Kurz, prägnant, aktuell, das Up-Date zur<br />
<strong>Umsatzsteuer</strong>! Die Sachverhalte werden an gebotener Stelle mittels<br />
Beispielen veranschaulicht.<br />
Teilnehmerkreis: Kollegen/innen aus der Buchhaltung, Faktura, Auftragswesen,<br />
Controlling oder Finanzabteilung, Leiter/in Steuer, Logistik, Spediteure,<br />
Dienstleister, (Steuer)Berater und deren Mitarbeiter, Verkäufer,<br />
Mitarbeiter/innen aus den Bereichen Ex- und Import, <strong>Zoll</strong>sachbearbeiter/innen.<br />
(Praxisbezogene) Vorkenntnisse sind von Vorteil.<br />
Alle Termine im Überblick:<br />
Datum Uhrzeiten Die IHK/<strong>ZAK</strong> in Preise<br />
12.12.<strong>11</strong> 09.00-12.30 IHK Köln 95,00 € 735a<br />
14.12.<strong>11</strong> 09.00-12.30 IHK Gummersbach 95,00 € 735b<br />
09.01.12 09.00-12.30 IHK Chemnitz 95,00 € 735c<br />
09.01.12 15.00-18.30 IHK Dresden 95,00 € 735d<br />
10.01.12 09.00-12.30 IHK Erfurt 95,00 € 735e<br />
<strong>11</strong>.01.12 14.00-17.30 IHK Berlin*) 95,00 € 735f<br />
16.01.12 09.00-12.30 IHK Ludwigshafen*) 95,00 € 735g<br />
23.01.12 09.00-12.30 Hamburg 95,00 € 735h<br />
25.01.12 09.00-12.30 Duisburg 95,00 € 735i<br />
26.01.12 09.00-12.30 IHK Köln 95,00 € 735j<br />
*) Anmeldungen bei jeweiliger IHK, Preise zzgl. MwSt.<br />
Volker Schmitz, Dipl.-Finanzwirt, <strong>Umsatzsteuer</strong>referat<br />
der OFD Rheinland<br />
Referent<br />
Firma:<br />
Anmeldung<br />
per Fax: (0221) 35 28 65<br />
Absender / Firmenstempel<br />
Ansprechpartner:<br />
Strasse:<br />
Plz / Ort:<br />
Tel.: Fax.:<br />
E-Mail:<br />
Teilnehmer: Termin: Nr.<br />
Name / Vorname<br />
1)<br />
2)<br />
3)<br />
4)<br />
5)<br />
Datum: Unterschrift:<br />
Wir bestätigen, die Teilnahmebedingungen der <strong>ZAK</strong> anzuerkennen<br />
und die Teilnahmegebühr nach Erhalt der Einladung/Rechnung anzuweisen.