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Neufassung der Geschäftsordnung für den Stadtrat ... - Stadt Zwickau

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<strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Zwickau</strong><br />

3. Wahlperiode<br />

Beschlussempfehlung<br />

des Haupt- und Verwaltungsausschusses aus <strong>der</strong> Sitzung am 15.03.2007<br />

Betreff: <strong>Neufassung</strong> <strong>der</strong> <strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Zwickau</strong> und seiner Gremien<br />

Folgende abweichende Beschlussempfehlung hat <strong>der</strong> Ausschuss im Rahmen seiner<br />

Vorberatung zur Sitzungsvorlage <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung - Drucksachen-Nr.: 044/07<br />

abgegeben:<br />

Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> möge beschließen:<br />

Im § 1 (3) wird als neuer Satz 5 eingefügt:<br />

Beschlussvorlagen <strong>für</strong> <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong>ssitzungen sind vor <strong>der</strong> Sitzung des<br />

Ältestenrates in <strong>den</strong> zuständigen Fachausschüssen vorzuberaten.<br />

§ 27 Abs. 5 wird wie folgt formuliert:<br />

Die Einberufung zu <strong>den</strong> Sitzungen erfolgt schriftlich durch <strong>den</strong><br />

Oberbürgermeister unter Beifügung <strong>der</strong> <strong>für</strong> die Beratung erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Unterlagen, soweit nicht das öffentliche Wohl o<strong>der</strong> berechtigte Interessen<br />

einzelner entgegenstehen und muss <strong>den</strong> Ausschussmitglie<strong>der</strong>n mindestens 12<br />

Tage vor dem Sitzungstag zugehen.<br />

§ 27 Abs. 8 wird wie folgt formuliert:<br />

Ausschussmitglie<strong>der</strong> können in einer Ausschusssitzung über einzelne<br />

Angelegenheiten <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>, die zum Aufgabengebiet des Ausschusses<br />

gehören, mündliche Anfragen richten.<br />

§ 27 Abs. 9 wird wie folgt formuliert:<br />

Die Ergebnisse von Vorberatungen in nichtöffentlichen Sitzungen wer<strong>den</strong> <strong>den</strong><br />

Fraktionen per<br />

E-Mail mitgeteilt, soweit nicht das öffentliche Wohl o<strong>der</strong> berechtigte Interessen<br />

einzelner entgegenstehen.<br />

§ 28 Abs. 4 wird wie folgt formuliert:<br />

Die Einberufung zu <strong>den</strong> Sitzungen erfolgt schriftlich durch <strong>den</strong><br />

Oberbürgermeister unter Beifügung <strong>der</strong> <strong>für</strong> die Beratung erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Unterlagen, soweit nicht das öffentliche Wohl o<strong>der</strong> berechtigte Interessen<br />

einzelner entgegenstehen und muss <strong>den</strong> Ausschussmitglie<strong>der</strong>n mindestens 12<br />

Tage vor dem Sitzungstag zugehen.


§ 28 Abs. 7 wird wie folgt formuliert:<br />

2<br />

Die Ergebnisse von Vorberatungen in nichtöffentlichen Sitzungen wer<strong>den</strong> <strong>den</strong><br />

Fraktionen per<br />

E-Mail mitgeteilt, soweit nicht das öffentliche Wohl o<strong>der</strong> berechtigte Interessen<br />

einzelner entgegenstehen.<br />

Abstimmung: einstimmig<br />

____________________<br />

Ausschussvorsitzende<br />

_______________________________________________________________<br />

Eingegangen am: 16.03.2007

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