Neufassung der Geschäftsordnung für den Stadtrat ... - Stadt Zwickau
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<strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Zwickau</strong><br />
3. Wahlperiode<br />
Beschlussempfehlung<br />
des Haupt- und Verwaltungsausschusses aus <strong>der</strong> Sitzung am 15.03.2007<br />
Betreff: <strong>Neufassung</strong> <strong>der</strong> <strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Zwickau</strong> und seiner Gremien<br />
Folgende abweichende Beschlussempfehlung hat <strong>der</strong> Ausschuss im Rahmen seiner<br />
Vorberatung zur Sitzungsvorlage <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung - Drucksachen-Nr.: 044/07<br />
abgegeben:<br />
Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> möge beschließen:<br />
Im § 1 (3) wird als neuer Satz 5 eingefügt:<br />
Beschlussvorlagen <strong>für</strong> <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong>ssitzungen sind vor <strong>der</strong> Sitzung des<br />
Ältestenrates in <strong>den</strong> zuständigen Fachausschüssen vorzuberaten.<br />
§ 27 Abs. 5 wird wie folgt formuliert:<br />
Die Einberufung zu <strong>den</strong> Sitzungen erfolgt schriftlich durch <strong>den</strong><br />
Oberbürgermeister unter Beifügung <strong>der</strong> <strong>für</strong> die Beratung erfor<strong>der</strong>lichen<br />
Unterlagen, soweit nicht das öffentliche Wohl o<strong>der</strong> berechtigte Interessen<br />
einzelner entgegenstehen und muss <strong>den</strong> Ausschussmitglie<strong>der</strong>n mindestens 12<br />
Tage vor dem Sitzungstag zugehen.<br />
§ 27 Abs. 8 wird wie folgt formuliert:<br />
Ausschussmitglie<strong>der</strong> können in einer Ausschusssitzung über einzelne<br />
Angelegenheiten <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>, die zum Aufgabengebiet des Ausschusses<br />
gehören, mündliche Anfragen richten.<br />
§ 27 Abs. 9 wird wie folgt formuliert:<br />
Die Ergebnisse von Vorberatungen in nichtöffentlichen Sitzungen wer<strong>den</strong> <strong>den</strong><br />
Fraktionen per<br />
E-Mail mitgeteilt, soweit nicht das öffentliche Wohl o<strong>der</strong> berechtigte Interessen<br />
einzelner entgegenstehen.<br />
§ 28 Abs. 4 wird wie folgt formuliert:<br />
Die Einberufung zu <strong>den</strong> Sitzungen erfolgt schriftlich durch <strong>den</strong><br />
Oberbürgermeister unter Beifügung <strong>der</strong> <strong>für</strong> die Beratung erfor<strong>der</strong>lichen<br />
Unterlagen, soweit nicht das öffentliche Wohl o<strong>der</strong> berechtigte Interessen<br />
einzelner entgegenstehen und muss <strong>den</strong> Ausschussmitglie<strong>der</strong>n mindestens 12<br />
Tage vor dem Sitzungstag zugehen.
§ 28 Abs. 7 wird wie folgt formuliert:<br />
2<br />
Die Ergebnisse von Vorberatungen in nichtöffentlichen Sitzungen wer<strong>den</strong> <strong>den</strong><br />
Fraktionen per<br />
E-Mail mitgeteilt, soweit nicht das öffentliche Wohl o<strong>der</strong> berechtigte Interessen<br />
einzelner entgegenstehen.<br />
Abstimmung: einstimmig<br />
____________________<br />
Ausschussvorsitzende<br />
_______________________________________________________________<br />
Eingegangen am: 16.03.2007