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Endspurt: Wie weiter bei einem auslaufenden Studienabschluss?

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der <strong>auslaufenden</strong> Studiengänge, die Ihr Studium bis zum WiSe 06/07 oder SoSe 07 begonnen<br />

haben, kann das BAföG noch eine wesentliche Einkommensquelle sein – sei es durch<br />

eineVerlängerung der Förderungshöchstdauer oder durch eine Abschlussförderung.<br />

Die Förderungshöchstdauer beträgt für die meisten Universitätsstudiengänge 9 Semester. Zahlreiche<br />

Studierende werden überdies länger gefördert, da sie in der Vergangenheit einen<br />

Fachrichtungswechsel vorgenommen haben.<br />

Verschiedene Gründe können zu einer Verlängerung der Förderungshöchstdauer im BAföG führen:<br />

− der Spracherwerb zur Erfüllung der Studienqualifikation (außer Deutsch, Englisch,<br />

Französisch und Latein);<br />

− Krankheit (im Hauptstudium), die ärztlich attestiert ist;<br />

− die Unterbrechung der Ausbildung durch Wehr- oder Zivildienst;<br />

− die verspätetete Zulassung zu „lebensnotwendigen“ Kursen;<br />

− die Verlängerung der Examensar<strong>bei</strong>t ohne eigenes Verschulden, z.B. Ausfall von<br />

Prüferinnen und Prüfern oder Verlust von Daten;<br />

− erstmaliges Nichtbestehen der Zwischenprüfung;<br />

− Mitar<strong>bei</strong>t in Gremien der akademischen Selbstverwaltung (Hochschule, Studierendenschaft,<br />

Studentenwerk);<br />

− erstmaliges Nichtbestehen der Abschlussprüfung, sofern nicht durch Täuschung oder Nicht-<br />

Erscheinen verursacht;<br />

− Behinderung;<br />

− Schwangerschaft und Kindererziehung.<br />

Wesentlich ist, dass die vorliegenden Gründe zur Verzögerung geführt haben und nachgewiesen<br />

werden können. Umfangreiche Erläuterungen dazu gibt es im BAföG-Info des AStA.<br />

Außerdem bietet das BAföG die Möglichkeit einer Abschlussförderung an. Diese kann erhalten,<br />

wer bis spätestens vier Semester nach Ende der Förderungshöchstdauer bzw. der verlängerten FHD<br />

zum Examen zugelassen wird und vom zuständigen Prüfungsamt den Nachweis erhält, dass das<br />

Studium nicht mehr länger als 12 Monate dauern wird.<br />

Die Abschlussförderung wird als verzinsliches Bankdarlehen gewährt – mit der Rückzahlung muss<br />

daher auch bereits 18 Monate nach Auszahlung der letzten Rate begonnen werden. Sofern es Eure<br />

finanziellen Verhältnisse dann nicht zulassen, können Stundungen gewährt werden.<br />

Trotz der Bindung an ein Darlehen kann Euch diese Abschlussförderung für die entscheidende<br />

Phase Eures Studiums Luft verschaffen und Euch z.B. vom Jobben entlasten.<br />

Auf <strong>weiter</strong>e Möglichkeiten sei hier noch <strong>bei</strong>spielhaft hingewiesen<br />

Der Darlehensfonds des Studentenwerks S-H vergibt zinslose Abschluss- oder<br />

Überbrückungsdarlehen. Die Förderdauer beträgt max. ein Semester – bereits ein halbes Jahr nach<br />

der letzten Auszahlung muss mit der Rückzahlung begonnen werden. Für das Darlehen muss zudem<br />

ein Bürge oder eine Bürgin gestellt werden. Wesentlich für die Antragstellung ist zudem: Ihr müsst<br />

die Bedürftigkeit nachweisen – es darf also z.B. kein BAföG-Anspruch bestehen bzw. dürfen keine<br />

eigenen Mittel oder familiäre Unterstützungsmöglichkeiten vorhanden sein.<br />

Außerdem soll die Aussicht bestehen, dass die <strong>Studienabschluss</strong> auch in dem zu fördernden<br />

Semester erfolgen wird.<br />

Ansprechpartnerin dafür ist die Soziale Betreuung des Studentenwerks – Informationen und<br />

Kontaktdaten findet Ihr hier:<br />

http://www.uni-kiel.de/stwsh/seiten_sozial/sozial_darlehen.html<br />

Über die Vergabe der Darlehen berät ein zur Hälfte mit Vertreterinnen des Studentenwerks und<br />

Vertreterinnen der Studierendenschaften (Kontakt über vorstand@asta.uni-kiel.de) besetzter<br />

Ausschuss.

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