Endspurt: Wie weiter bei einem auslaufenden Studienabschluss?
Endspurt: Wie weiter bei einem auslaufenden Studienabschluss?
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der <strong>auslaufenden</strong> Studiengänge, die Ihr Studium bis zum WiSe 06/07 oder SoSe 07 begonnen<br />
haben, kann das BAföG noch eine wesentliche Einkommensquelle sein – sei es durch<br />
eineVerlängerung der Förderungshöchstdauer oder durch eine Abschlussförderung.<br />
Die Förderungshöchstdauer beträgt für die meisten Universitätsstudiengänge 9 Semester. Zahlreiche<br />
Studierende werden überdies länger gefördert, da sie in der Vergangenheit einen<br />
Fachrichtungswechsel vorgenommen haben.<br />
Verschiedene Gründe können zu einer Verlängerung der Förderungshöchstdauer im BAföG führen:<br />
− der Spracherwerb zur Erfüllung der Studienqualifikation (außer Deutsch, Englisch,<br />
Französisch und Latein);<br />
− Krankheit (im Hauptstudium), die ärztlich attestiert ist;<br />
− die Unterbrechung der Ausbildung durch Wehr- oder Zivildienst;<br />
− die verspätetete Zulassung zu „lebensnotwendigen“ Kursen;<br />
− die Verlängerung der Examensar<strong>bei</strong>t ohne eigenes Verschulden, z.B. Ausfall von<br />
Prüferinnen und Prüfern oder Verlust von Daten;<br />
− erstmaliges Nichtbestehen der Zwischenprüfung;<br />
− Mitar<strong>bei</strong>t in Gremien der akademischen Selbstverwaltung (Hochschule, Studierendenschaft,<br />
Studentenwerk);<br />
− erstmaliges Nichtbestehen der Abschlussprüfung, sofern nicht durch Täuschung oder Nicht-<br />
Erscheinen verursacht;<br />
− Behinderung;<br />
− Schwangerschaft und Kindererziehung.<br />
Wesentlich ist, dass die vorliegenden Gründe zur Verzögerung geführt haben und nachgewiesen<br />
werden können. Umfangreiche Erläuterungen dazu gibt es im BAföG-Info des AStA.<br />
Außerdem bietet das BAföG die Möglichkeit einer Abschlussförderung an. Diese kann erhalten,<br />
wer bis spätestens vier Semester nach Ende der Förderungshöchstdauer bzw. der verlängerten FHD<br />
zum Examen zugelassen wird und vom zuständigen Prüfungsamt den Nachweis erhält, dass das<br />
Studium nicht mehr länger als 12 Monate dauern wird.<br />
Die Abschlussförderung wird als verzinsliches Bankdarlehen gewährt – mit der Rückzahlung muss<br />
daher auch bereits 18 Monate nach Auszahlung der letzten Rate begonnen werden. Sofern es Eure<br />
finanziellen Verhältnisse dann nicht zulassen, können Stundungen gewährt werden.<br />
Trotz der Bindung an ein Darlehen kann Euch diese Abschlussförderung für die entscheidende<br />
Phase Eures Studiums Luft verschaffen und Euch z.B. vom Jobben entlasten.<br />
Auf <strong>weiter</strong>e Möglichkeiten sei hier noch <strong>bei</strong>spielhaft hingewiesen<br />
Der Darlehensfonds des Studentenwerks S-H vergibt zinslose Abschluss- oder<br />
Überbrückungsdarlehen. Die Förderdauer beträgt max. ein Semester – bereits ein halbes Jahr nach<br />
der letzten Auszahlung muss mit der Rückzahlung begonnen werden. Für das Darlehen muss zudem<br />
ein Bürge oder eine Bürgin gestellt werden. Wesentlich für die Antragstellung ist zudem: Ihr müsst<br />
die Bedürftigkeit nachweisen – es darf also z.B. kein BAföG-Anspruch bestehen bzw. dürfen keine<br />
eigenen Mittel oder familiäre Unterstützungsmöglichkeiten vorhanden sein.<br />
Außerdem soll die Aussicht bestehen, dass die <strong>Studienabschluss</strong> auch in dem zu fördernden<br />
Semester erfolgen wird.<br />
Ansprechpartnerin dafür ist die Soziale Betreuung des Studentenwerks – Informationen und<br />
Kontaktdaten findet Ihr hier:<br />
http://www.uni-kiel.de/stwsh/seiten_sozial/sozial_darlehen.html<br />
Über die Vergabe der Darlehen berät ein zur Hälfte mit Vertreterinnen des Studentenwerks und<br />
Vertreterinnen der Studierendenschaften (Kontakt über vorstand@asta.uni-kiel.de) besetzter<br />
Ausschuss.