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Datum - Berufsfeuerwehr Essen

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ARBEITSGEMEINSCHAFT<br />

DER LEITER<br />

DER BERUFSFEUERWEHREN<br />

IN NORDRHEIN-WESTFALEN<br />

Niederschrift<br />

über die 72. Sitzung am 25.08.2009 in Ibbenbüren<br />

Fachausschuss Schulung und Einsatz<br />

Vorsitzender KBM Friedrich-Ernst Martin<br />

Buchenstraße 17, 42579 Heiligenhaus<br />

Tel. 02051-317-281 Fax:02051-317-582<br />

E-Mail: Friedrich-Ernst.Martin@velbert.de<br />

E-Mail: FEU.Martin@t-online.de<br />

Arbeitskreis Ausbildung und Einsatz<br />

Vorsitzender LtdBD Thomas Lembeck<br />

<strong>Berufsfeuerwehr</strong> <strong>Essen</strong><br />

Eiserne Hand 45<br />

45139 <strong>Essen</strong><br />

Tel. 0201-1237-200 Fax 0201-233594<br />

E-Mail: thomas.lembeck@feuerwehr.essen.de<br />

<strong>Datum</strong>: 04.09.2009<br />

1. Begrüßung<br />

Herr Lembeck begrüßt die Teilnehmer des AK Ausbildung und Einsatz der AGBF NRW und des<br />

Fachausschusses Schulung und Einsatz des LFV alle herzlich in der Feuer- und Rettungswache<br />

Ibbenbüren.<br />

Anschließend richtet die Feuerschutzdezernentin, Frau Heitzig, Grußworte an die<br />

Sitzungsteilnehmer. Sie verweist mit Stolz auf die neue Feuer- und Rettungswache. Sie wünscht<br />

den beiden Arbeitkreisen gute Beratungsergebnisse für die Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen.<br />

Die Sitzungsteilnehmer haben im Verlaufe der Tagung die Gelegenheit, die Feuer- und<br />

Rettungswache zu besichtigen.<br />

2. Protokoll der letzten Sitzung<br />

Einwände zur Niederschrift über die 71. Sitzung ergeben sich nicht. Die Niederschrift wird<br />

genehmigt.<br />

3. Ständige Arbeitsgruppen<br />

3.1 Absturzsicherung<br />

Es besteht kein Erörterungsbedarf.<br />

3.2 Tauchen<br />

Die Arbeitsgruppe Tauchen ist schwerpunktmäßig mit der Überarbeitung der FwDV 8 befasst.<br />

3.3 Realbrandausbildung<br />

Der AK Realbrandausbildung bearbeitet die beauftragte Stellungnahme zur Mitnutzung der<br />

Brandhalle für die Realbrandausbildung. Ein Schwerpunkt hierfür kann die Qualifizierung der<br />

Ausbilder für die Realbrandausbildung am IdF darstellen.<br />

Nach eingehender Beratung kommen beide Ausschüsse zu dem Ergebnis, dass die Herrichtung<br />

und der Betrieb der Brandhalle für die praktische Ausbildung der Realbrandausbilder weder<br />

verhältnismäßig noch wirtschaftliche darstellbar erscheint. Beide AK sprechen sich dafür aus, die<br />

Brandhalle bzw. deren Grundstücksfläche für das IdF NRW vorsorglich zu erhalten.<br />

4. Medienzentrum<br />

Derzeit wird die Lehrstoffmappe Sprechfunk im Hinblick auf die anstehende Umstellung auf<br />

Digitalfunk prioritär bearbeitet. Aufsteiger für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst sind<br />

bisher bis Ende September 2009 gemeldet.<br />

Seitens des LFV wird eindringlich darauf hingewiesen, dass die Überarbeitung der Lehrstoffmappe<br />

Truppmann / Truppführer unverzüglich angegangen werden muss. Herr Thrien wird mit Herrn<br />

Uphoff diesbezüglich Kontakt aufnehmen. Auf der Homepage des IdF NRW steht zum Projekt<br />

„Medienzentrum“ ein separater Info-Bereich zur Verfügung. Hier soll eine Übersicht eingestellt<br />

werden, in der abgeschlossene und noch zu bearbeitende Themen ersichtlich sind.<br />

http://www.idf.nrw.de/projekte/medienzentrum/medienzentrum.php<br />

Herr Strickmann wird das mit Herrn Uphoff abklären.


Arbeitsergebnisse werden seitens des IdF ins Netz gestellt. Auf der Homepage der AGBF – AK<br />

Ausbildung – und der Internetseite des LFV erfolgt ein entsprechender Link. Darüber hinaus wird<br />

über die Verteiler der AGBF und der AGHF um Ausbildungsbeamte für das Medienzentrum<br />

geworben.<br />

Herr Dr. Becker spricht die Erstellung von Folien zur Ergänzung der ABC-Mappe an. Die Dateien<br />

und Bildrechte müssen hierzu Herrn Dr. Becker zur Verfügung gestellt werden. Alle Abklärungen<br />

hierzu mit den Herren Wissenberg und Uphoff sind erforderlich.<br />

Das Projekt „Schnellinformation“ befindet sich in Zusammenarbeit mit der Provinzialversicherung<br />

in der Weiterführung. Die Themen Photovoltaik und Biogasanlagen werden bis zum Jahresende<br />

zur Verfügung stehen.<br />

5. Arbeitsgruppen<br />

5.1 AG Themen für die regelmäßige Aus- und Fortbildung<br />

Der Tagesordnungspunkt wird auf die nächste Sitzung vertagt.<br />

6. Protokolle / Berichte<br />

6.1 AGBF Bund<br />

Herr Lembeck informiert, dass der Vorstand der AGBF Bund zukünftig regelmäßige erweiterte<br />

Sitzungen unter Einbeziehung der Vorsitzenden der Arbeitskreise durchführt.<br />

6.2 AK Ausbildung Bund<br />

Die nächste Sitzung findet am 23. und 24.09.2009 in Bremerhaven statt.<br />

6.3 AK Grundsatzfragen Juni 2009<br />

./.<br />

6.4 Landesfeuerwehrverband<br />

a) Brandschutzaufklärung/Brandschutzerziehung<br />

Herr Martin berichtet, dass der Deutsche Sparkassenverlag für den Bereich<br />

Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung die Kinderzeitschrift „Hallo – Kids wissen<br />

mehr“ wieder unterstützt. Herausgeber ist der Deutsche Sparkassenverlag GmbH Stuttgart.<br />

Ansprechpartner ist Herr Stücker, Tel. 0711/7821115. Es empfiehlt sich auch ein Kontakt<br />

zur örtlichen Sparkasse, die u. U. diese Hefte auch für die Feuerwehr vorhalten.<br />

b) Ausbildungsberuf Werkfeuerwehrmann / Werkfeuerwehrfrau<br />

Es wird zukünftig den Ausbildungsberuf zum hauptberuflichen Feuerwehrmann /<br />

zur hauptberuflichen Werkfeuerwehrfrau geben.<br />

c) Schaummittel A 3 F<br />

Ein Merkblatt für einen ungefährdeten Einsatz des Schaummittels A 3 F wird durch den<br />

Werkfeuerwehrverband erarbeitet.<br />

d) Fahrerlaubnisrecht<br />

Der LFV NRW sieht keinen Handlungsbedarf im Gegensatz zum DFV zur Einführung eines<br />

Feuerwehrführerscheins. Zwischenzeitlich liegt eine bundesgesetzliche Regelung vor. Die<br />

Umsetzung durch Landesrecht steht noch aus.<br />

e) Stellwände zur Außendarstellung des LFV<br />

Es sind 6 Stellwände zur Außendarstellung beschafft worden.<br />

f) Interschutz 2010<br />

Der LFV NRW wird sich mit dem Sattelauflieger des IdF NRW in Leipzig präsentieren.<br />

g) Ehrenrente<br />

In einigen Kommunen Nordrhein-Westfalen wurden Regelungen zur Feuerwehrrente<br />

getroffen bzw. befinden sich in der Erörterung. Aufgrund dieser Entwicklung sieht es der<br />

LFV NRW als erforderlich an, möglichst eine einheitliche Regelung für Nordrhein-Westfalen


zukünftig zu erhalten. Derzeit wird vom Sozialausschuss des LFV ein Meinungsbild<br />

erarbeitet.<br />

h) Einsatzeinheiten der HiOG<br />

Das Innenministerium steht vor abschließenden Vereinbarungen hinsichtlich der<br />

Neuorganisation der Einsatzeinheiten der Hilfsorganisationen kurz vor dem Abschluss.<br />

Damit kann voraussichtlich ab 2010 mit dem geforderten Prüfverfahren durch die<br />

zuständigen HVB begonnen werden.<br />

i) Ersatzbeschaffungen des Bundes<br />

Die Beschaffung des Bundes mit KatS Fahrzeugen, nämlich je Paket 4 LF, 2<br />

Schlauchwagen steht weitestgehend. Das Beschaffungsprogramm bezieht sich auf die Zeit<br />

bis 2020.<br />

j)Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung<br />

Vorgeschlagen wird die Weiterführung eines Konzeptes Sicher - mitten im Leben – das<br />

insbesondere Hilfestellungen für Menschen mit Behinderungen beinhaltet in<br />

Zusammenarbeit mit dem Deutschen Feuerwehrverband. Das Konzept soll in die<br />

Themenbereiche der Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung dann<br />

aufgenommen werden.<br />

k) Geschäftsbereich Unfallkasse Nordrhein-Westfalen<br />

Die LFV Vertreter im Feuerwehrausschuss der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen haben sich<br />

für eine Aufwertung des Feuerwehrdezernates ausgesprochen. Insbesondere soll das<br />

Feuerwehrdezernat verantwortliche Zuständigkeiten für das Schwerfallmanagement und<br />

Beschwerdemanagement erhalten. Mit der Forderung ist auch verbunden, dass das<br />

Feuerwehrdezernat mit zentraler Verantwortung weiterhin in der Geschäftsführung der<br />

Unfallkasse belassen bleibt.<br />

l) LFV Position zur ergänzenden privaten Unfallversicherung<br />

Anlass für ergänzende private Unfallversicherung für ehrenamtlichen Angehörigen der<br />

Feuerwehren sind Leistungsablehnungen der gesetzlichen Unfallversicherung, weil der<br />

erforderliche Zusammenhang zwischen Ursache, das heißt Feuerwehrdienst und dem<br />

schädigenden Ereignissen in Teilen verlangt wird. Besonders dramatisch ist dies z. B. beim<br />

Herztod, wenn wie in vorliegenden Fällen der gesetzliche Unfallversicherer<br />

Herzvorerkrankungen geltend macht, der Feuerwehrdienst lediglich als sogenannte<br />

Inhaltsursache festgestellt wird. Der Fachausschuss Soziales wird gemeinsam mit dem<br />

Fachausschuss Verwaltung und Recht die weitergehende Entwicklung im Lande Nordrhein-<br />

Westfalen begleiten.<br />

m) Solidaritätsfonds des Landesfeuerwehrverbandes Nordrhein-Westfalen<br />

Die Delegiertenversammlung des LFV NRW hat im Jahre 2008 beschlossen, dass im Jahre<br />

2010, wenn durch Leistungsfälle ein entsprechender Bedarf besteht eine erneute Umlage in<br />

Höhe 1,00 € pro Feuerwehrangehörigen erhoben werden kann.<br />

n) Technisches Kompetenzzentrum<br />

Die Erfahrung mit der neuen Organisation des Kompetenzzentrums bleibt abzuwarten. Der<br />

Obmann des Arbeitskreises der Leiter Atemschutz NRW soll zukünftig an den Sitzungen<br />

des AK Technik teilnehmen. Der AK Technik regt darüber hinaus an, dass für die B IV-<br />

Absolventen künftig ein Technikmodul, analog zum VB Modul, durch das IdF NRW<br />

angeboten werden soll.<br />

o) Steuerliche Auswirkungen<br />

Die Dienstfahrzeuge für Angehörige von Feuerwehren werden von den<br />

Oberfinanzdirektionen zu den als geldwerter Vorteil angesehen. Dies soll auch für<br />

Bereitschaftsdienste gelten. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um einen ehrenamtlichen<br />

oder hauptberuflichen Feuerwehrdienst handelt. Grundsätzlich handelt es sich steuerlich um<br />

einen geldwerten Vorteil. Allerdings muss auch entgegen gehalten werden können, dass<br />

das Interesse des Arbeitgebers / Dienstherrn überwiegen kann. Es kann das Erfordernis<br />

eintreten, dass der LFV / DFV ggf. ausgleichende politische Entscheidungen einfordert.<br />

Entgelte im Feuerwehrdienst, insbesondere für festgelegte Zeiten – z. B. Dienste in den<br />

Wachen, Brandsicherheitswachen – können steuerpflichtig sein.


p) Brandschutzbeauftragte<br />

Die Durchführung von Fortbildungsseminaren für Brandschutzbeauftragte durch den LFV<br />

NRW wurde angeregt.<br />

6.5 DFV<br />

a) Stellungnahme zur Änderung des THW-Helferrechtsgesetzes<br />

Der DFV hat zur Änderung des THW-Helferrechtsgesetzes Stellung genommen. Er hat<br />

darin gefordert, dass die Regelung im § 1 Abs. 4 ersatzlos gestrichen wird. Dies ist<br />

zwischenzeitlich vom Gesetzgeber auch so umgesetzt worden.<br />

b) Workshop Ausbildung AKNZ<br />

Seitens des DFV wird ein Workshop Ausbildung an der AKNZ geplant. Sobald näheres<br />

bekannt ist, werden einige Ausschussmitglieder auf die Bereitschaft, als Referent im<br />

Workshop mitzuwirken, angesprochen.<br />

6.6 AK IUK Digitalfunk<br />

Herr Dr. Späth informiert, dass der Entwurf eines Betriebskonzeptes seitens ARDINI vorliegt.<br />

Darin werden aber im Wesentlichen die Regelungen für die Bedarfsträger angesprochen. Es<br />

wird am 21.09.2009 mit Dipol Abstimmung erfolgen. Es ist vorgeschlagen, einen Beitrag zu<br />

bilden, der die Grundregeln für die Nutzer erstellt und weiter begleiten soll. Die autorisierte<br />

Stelle des Landes wird die Landesleitstelle der Polizei in Neuss sein. Dort sollen Mitarbeiter<br />

der Feuerwehren im Wege der Abordnung die Interessen der Feuerwehren einbringen.<br />

Funkwerkstätten bei den Kreisleitstellen bzw. in den Kommunen sollen<br />

Digitalfunkkompetenzen erhalten können.<br />

Die Funkrufnamensystematik und FMS Kennungen werden auf Bundesebene überarbeitet.<br />

Der AFKZV hat die Klartextnutzung den Ländern zur Anwendung empfohlen.<br />

Die bisher angedachten 380 Basisstationen werden sich auf wahrscheinlich 515 ausweiten.<br />

Bisher sind in Nordrhein-Westfalen 12 Basisstationen errichtet. Eine Fertigstellung in NRW vor<br />

2015 scheint nicht realistisch. Darüber hinaus würden noch die Voraussetzungen für die<br />

Leitstellenanbindung fehlen.<br />

7. Aktuelles IdF<br />

Herr Brandrat Daniel Meier nimmt inzwischen die Aufgaben des Feuerschutzdezernenten bei der<br />

Bezirksregierung in Detmold wahr. Im Gegenzug ist Herr Regierungsbranddirektor Weber ans IdF<br />

NRW abgeordnet worden. Die Dauer der gegenseitigen Abordnung beträgt 2 Jahre.<br />

Herr Eser ist vom IdF als Dezernent des Kampfmittelbeseitigungsdienstes bei der<br />

Bezirksregierung Arnsberg mit dem Ziele der Versetzung abgeordnet worden. Die<br />

Stellenwiederbesetzung am IdF kann erst nach Ende der Abordnungszeit erfolgen.<br />

Herr Dr. Block wird die Leitung des Dezernates 23 (IuK; Digitalfunk), die bisher Herr Eser<br />

innehatte, übernehmen.<br />

Derzeit laufen die Vorbereitungen der Übung „LüKex 2010“, die am 27. und 28.01.2010<br />

länderübergreifend durchgeführt wird, und in der das IdF im Rahmen der Übungssteuerung und<br />

Einsatzunterstützung stark gefordert ist. Aus diesem Grunde muss auch der Termin der<br />

Ausschusssitzung in Witten überdacht werden. Dies soll in der Sitzung im November 2009<br />

erfolgen.<br />

Das IdF ist seitens des IM zur Stellungnahme zur Ausbildungs- und Prüfungsordnung für<br />

Rettungssanitäter und Rettungshelfer (Entwurf RettApo NRW) aufgefordert worden, dies auch im<br />

Zusammenhang mit der VAP mD Feu und VAP gD Feu. Wesentlich wird sein, dass die Verweise<br />

in den VAPen aktualisiert werden müssen. Zusätzlich wird angeregt, für Ausbildungsbeamte der<br />

Feuerwehr die ärztliche Untersuchung vor der Einstellung anzuerkennen. Der Entwurf der RettApo<br />

sieht vor, dass vor Beginn der RettSan-Ausbildung ein ärztliches Attest erwirkt werden muss, das<br />

nicht älter als 3 Monate ist. Wenn die RettSan-Theorie im 6. Monat der Anwärterzeit liegt, müssten<br />

die Absolventen sonst erneut untersucht werden.


Eine mögliche Auslagerung von B III-Lehrgängen an Kommunen wird in der nächsten Sitzung des<br />

Ausbildungsbeirates angesprochen. Die Finanzierung für diese Lehrgänge muss beim Land<br />

verbleiben.<br />

Bisher erfordert das Nichtbestehen des Entwurf Thesenpapier Ausbildung Oktober 2009.doc<br />

schriftlichen Leistungsnachweises im Lehrgang F/B V Teil 1 die Wiederholung des gesamten<br />

Lehrgangs. Dies führt einerseits zu Problemen im Ablauf der Ausbildung für den gehobenen<br />

feuerwehrtechnischen Dienst und andererseits zu einer Belastung der ohnehin nicht ausreichend<br />

zur Verfügung stehenden Lehrgangsplätze. Es wird daher übereinstimmend vorgeschlagen, dass<br />

eine Wiederholung des schriftlichen Leistungsnachweises auch ohne erneuten Lehrgangsbesuch<br />

ermöglicht werden soll. Der gesamte Lehrgang ist zu wiederholen, wenn ungenügende Leistungen<br />

erbracht wurden. . Das Verfahren soll nicht nur auf den F/B V Teil 1 beschränkt sein, sondern<br />

auch für andere Leistungsnachweise gelten.Die Thematik soll im nächsten Ausbildungsbeirat<br />

angesprochen werden<br />

8. Ausstattung von Lehrrettungswachen<br />

Der Tagesordnungspunkt wird auf die nächste Sitzung vertagt.<br />

9. Führungskräftekennzeichnung<br />

Der Tagesordnungspunkt wird auf die nächste Sitzung vertagt.<br />

10. Erlass Messen NRW<br />

Auf den Erlass des IM vom 17.07.2009 wird verwiesen. Herr Feyrer erstellt hinsichtlich der<br />

einheitlichen Dokumentation von Messergebnissen eine kurze Veröffentlichung im<br />

Feuerwehrmann.<br />

11. Einsätze von Einheiten im europäischen Ausland<br />

Der Tagesordnungspunkt wird auf die nächste Sitzung vertagt.<br />

12. Themen und Fragen für den Leistungsnachweis<br />

Als Thema für den Leistungsnachweis 2010 wird Rechtsgrundlagen, Fahrzeug- und Gerätekunde<br />

festgelegt. Entwürfe für Fragen und Antworten sollen bis 30.09.2009 an KBM Martin geleitet<br />

werden.<br />

13. E-Learning<br />

Herr Biletzki wird seine Studienarbeit in der nächsten Sitzung, die im November im Haus Phönix<br />

stattfindet, vorstellen.<br />

14. Ausbildung VAP mD / gD<br />

14.1 VB-Modul<br />

Der Arbeitskreis sieht es als selbstverständlich an, dass die Mitarbeiter, die nach der neuen<br />

VAP gD ausgebildet worden sind und in VB-Dienststellen eingesetzt werden sollen, auch<br />

das Praxismodul VB am IdF NRW erfolgreich absolviert haben sollen. Das Modul benötigt<br />

keine Prüfung bzw. Abschnittsbeurteilung, allenfalls ist eine Lernerfolgskontrolle denkbar.<br />

14.2 VAP mD<br />

Herr Werner berichtet von Erfahrungen an seinem Standort. Insbesondere betreffen diese<br />

den Maschinistenlehrgang und den Truppführerlehrgang. Er führte an, dass es an der<br />

früheren voraus gelaufenen praktischen Ausbildung fehle.<br />

14.3 Rettungsdienstpraktikanten<br />

Die Führung eines Praktikantenheftes und das Abschlussgespräch sind nach der<br />

Rettungsassistentenprüfungsverordnung teilweise entfallen.<br />

14.4 Probezeit<br />

Die Probzeit kann nicht mehr durch die eine gute Note der Laufbahnprüfung verkürzt<br />

werden. Denkbar ist dagegen eine Notenberücksichtigung für die Beförderung nach A 8.<br />

Örtlich kann das Problem des Stellenplans auftreten, dass anstelle der z.A.-Stellen originäre<br />

Planstellen erforderlich werden. In der Probezeit werden zwei Beurteilungen gefordert. Für


den Fall einer mangelnden Beurteilung kann es zu einer Entlassung aus dem<br />

Beamtenverhältnis führen.<br />

15. Ausbildungsbeirat<br />

Neben den schon zu den einzelnen Tagesordnungspunkten angesprochenen Themen wird sich<br />

der Ausbildungsbeirat in seiner nächsten Sitzung um die konkrete Lehrgangsplanung 2010<br />

befassen.<br />

16. Erfahrung aus Einsätzen, aktuelle Einsätze<br />

Die Thematik Influenza A H1 N1 wurde erörtert. Auf die Handlungsempfehlungen der<br />

Bezirksregierung Düsseldorf wurde verwiesen.<br />

17. Termine 2009<br />

Die Termine 2009 sind abgestimmt. Weitere Terminplanungen erfolgen in der nächsten Sitzung.<br />

18. Verschiedenes<br />

Es ergeben sich keine Wortmeldungen.<br />

Friedrich-Ernst Martin

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