Datum - Berufsfeuerwehr Essen
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ARBEITSGEMEINSCHAFT<br />
DER LEITER<br />
DER BERUFSFEUERWEHREN<br />
IN NORDRHEIN-WESTFALEN<br />
Niederschrift<br />
über die 72. Sitzung am 25.08.2009 in Ibbenbüren<br />
Fachausschuss Schulung und Einsatz<br />
Vorsitzender KBM Friedrich-Ernst Martin<br />
Buchenstraße 17, 42579 Heiligenhaus<br />
Tel. 02051-317-281 Fax:02051-317-582<br />
E-Mail: Friedrich-Ernst.Martin@velbert.de<br />
E-Mail: FEU.Martin@t-online.de<br />
Arbeitskreis Ausbildung und Einsatz<br />
Vorsitzender LtdBD Thomas Lembeck<br />
<strong>Berufsfeuerwehr</strong> <strong>Essen</strong><br />
Eiserne Hand 45<br />
45139 <strong>Essen</strong><br />
Tel. 0201-1237-200 Fax 0201-233594<br />
E-Mail: thomas.lembeck@feuerwehr.essen.de<br />
<strong>Datum</strong>: 04.09.2009<br />
1. Begrüßung<br />
Herr Lembeck begrüßt die Teilnehmer des AK Ausbildung und Einsatz der AGBF NRW und des<br />
Fachausschusses Schulung und Einsatz des LFV alle herzlich in der Feuer- und Rettungswache<br />
Ibbenbüren.<br />
Anschließend richtet die Feuerschutzdezernentin, Frau Heitzig, Grußworte an die<br />
Sitzungsteilnehmer. Sie verweist mit Stolz auf die neue Feuer- und Rettungswache. Sie wünscht<br />
den beiden Arbeitkreisen gute Beratungsergebnisse für die Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen.<br />
Die Sitzungsteilnehmer haben im Verlaufe der Tagung die Gelegenheit, die Feuer- und<br />
Rettungswache zu besichtigen.<br />
2. Protokoll der letzten Sitzung<br />
Einwände zur Niederschrift über die 71. Sitzung ergeben sich nicht. Die Niederschrift wird<br />
genehmigt.<br />
3. Ständige Arbeitsgruppen<br />
3.1 Absturzsicherung<br />
Es besteht kein Erörterungsbedarf.<br />
3.2 Tauchen<br />
Die Arbeitsgruppe Tauchen ist schwerpunktmäßig mit der Überarbeitung der FwDV 8 befasst.<br />
3.3 Realbrandausbildung<br />
Der AK Realbrandausbildung bearbeitet die beauftragte Stellungnahme zur Mitnutzung der<br />
Brandhalle für die Realbrandausbildung. Ein Schwerpunkt hierfür kann die Qualifizierung der<br />
Ausbilder für die Realbrandausbildung am IdF darstellen.<br />
Nach eingehender Beratung kommen beide Ausschüsse zu dem Ergebnis, dass die Herrichtung<br />
und der Betrieb der Brandhalle für die praktische Ausbildung der Realbrandausbilder weder<br />
verhältnismäßig noch wirtschaftliche darstellbar erscheint. Beide AK sprechen sich dafür aus, die<br />
Brandhalle bzw. deren Grundstücksfläche für das IdF NRW vorsorglich zu erhalten.<br />
4. Medienzentrum<br />
Derzeit wird die Lehrstoffmappe Sprechfunk im Hinblick auf die anstehende Umstellung auf<br />
Digitalfunk prioritär bearbeitet. Aufsteiger für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst sind<br />
bisher bis Ende September 2009 gemeldet.<br />
Seitens des LFV wird eindringlich darauf hingewiesen, dass die Überarbeitung der Lehrstoffmappe<br />
Truppmann / Truppführer unverzüglich angegangen werden muss. Herr Thrien wird mit Herrn<br />
Uphoff diesbezüglich Kontakt aufnehmen. Auf der Homepage des IdF NRW steht zum Projekt<br />
„Medienzentrum“ ein separater Info-Bereich zur Verfügung. Hier soll eine Übersicht eingestellt<br />
werden, in der abgeschlossene und noch zu bearbeitende Themen ersichtlich sind.<br />
http://www.idf.nrw.de/projekte/medienzentrum/medienzentrum.php<br />
Herr Strickmann wird das mit Herrn Uphoff abklären.
Arbeitsergebnisse werden seitens des IdF ins Netz gestellt. Auf der Homepage der AGBF – AK<br />
Ausbildung – und der Internetseite des LFV erfolgt ein entsprechender Link. Darüber hinaus wird<br />
über die Verteiler der AGBF und der AGHF um Ausbildungsbeamte für das Medienzentrum<br />
geworben.<br />
Herr Dr. Becker spricht die Erstellung von Folien zur Ergänzung der ABC-Mappe an. Die Dateien<br />
und Bildrechte müssen hierzu Herrn Dr. Becker zur Verfügung gestellt werden. Alle Abklärungen<br />
hierzu mit den Herren Wissenberg und Uphoff sind erforderlich.<br />
Das Projekt „Schnellinformation“ befindet sich in Zusammenarbeit mit der Provinzialversicherung<br />
in der Weiterführung. Die Themen Photovoltaik und Biogasanlagen werden bis zum Jahresende<br />
zur Verfügung stehen.<br />
5. Arbeitsgruppen<br />
5.1 AG Themen für die regelmäßige Aus- und Fortbildung<br />
Der Tagesordnungspunkt wird auf die nächste Sitzung vertagt.<br />
6. Protokolle / Berichte<br />
6.1 AGBF Bund<br />
Herr Lembeck informiert, dass der Vorstand der AGBF Bund zukünftig regelmäßige erweiterte<br />
Sitzungen unter Einbeziehung der Vorsitzenden der Arbeitskreise durchführt.<br />
6.2 AK Ausbildung Bund<br />
Die nächste Sitzung findet am 23. und 24.09.2009 in Bremerhaven statt.<br />
6.3 AK Grundsatzfragen Juni 2009<br />
./.<br />
6.4 Landesfeuerwehrverband<br />
a) Brandschutzaufklärung/Brandschutzerziehung<br />
Herr Martin berichtet, dass der Deutsche Sparkassenverlag für den Bereich<br />
Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung die Kinderzeitschrift „Hallo – Kids wissen<br />
mehr“ wieder unterstützt. Herausgeber ist der Deutsche Sparkassenverlag GmbH Stuttgart.<br />
Ansprechpartner ist Herr Stücker, Tel. 0711/7821115. Es empfiehlt sich auch ein Kontakt<br />
zur örtlichen Sparkasse, die u. U. diese Hefte auch für die Feuerwehr vorhalten.<br />
b) Ausbildungsberuf Werkfeuerwehrmann / Werkfeuerwehrfrau<br />
Es wird zukünftig den Ausbildungsberuf zum hauptberuflichen Feuerwehrmann /<br />
zur hauptberuflichen Werkfeuerwehrfrau geben.<br />
c) Schaummittel A 3 F<br />
Ein Merkblatt für einen ungefährdeten Einsatz des Schaummittels A 3 F wird durch den<br />
Werkfeuerwehrverband erarbeitet.<br />
d) Fahrerlaubnisrecht<br />
Der LFV NRW sieht keinen Handlungsbedarf im Gegensatz zum DFV zur Einführung eines<br />
Feuerwehrführerscheins. Zwischenzeitlich liegt eine bundesgesetzliche Regelung vor. Die<br />
Umsetzung durch Landesrecht steht noch aus.<br />
e) Stellwände zur Außendarstellung des LFV<br />
Es sind 6 Stellwände zur Außendarstellung beschafft worden.<br />
f) Interschutz 2010<br />
Der LFV NRW wird sich mit dem Sattelauflieger des IdF NRW in Leipzig präsentieren.<br />
g) Ehrenrente<br />
In einigen Kommunen Nordrhein-Westfalen wurden Regelungen zur Feuerwehrrente<br />
getroffen bzw. befinden sich in der Erörterung. Aufgrund dieser Entwicklung sieht es der<br />
LFV NRW als erforderlich an, möglichst eine einheitliche Regelung für Nordrhein-Westfalen
zukünftig zu erhalten. Derzeit wird vom Sozialausschuss des LFV ein Meinungsbild<br />
erarbeitet.<br />
h) Einsatzeinheiten der HiOG<br />
Das Innenministerium steht vor abschließenden Vereinbarungen hinsichtlich der<br />
Neuorganisation der Einsatzeinheiten der Hilfsorganisationen kurz vor dem Abschluss.<br />
Damit kann voraussichtlich ab 2010 mit dem geforderten Prüfverfahren durch die<br />
zuständigen HVB begonnen werden.<br />
i) Ersatzbeschaffungen des Bundes<br />
Die Beschaffung des Bundes mit KatS Fahrzeugen, nämlich je Paket 4 LF, 2<br />
Schlauchwagen steht weitestgehend. Das Beschaffungsprogramm bezieht sich auf die Zeit<br />
bis 2020.<br />
j)Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung<br />
Vorgeschlagen wird die Weiterführung eines Konzeptes Sicher - mitten im Leben – das<br />
insbesondere Hilfestellungen für Menschen mit Behinderungen beinhaltet in<br />
Zusammenarbeit mit dem Deutschen Feuerwehrverband. Das Konzept soll in die<br />
Themenbereiche der Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung dann<br />
aufgenommen werden.<br />
k) Geschäftsbereich Unfallkasse Nordrhein-Westfalen<br />
Die LFV Vertreter im Feuerwehrausschuss der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen haben sich<br />
für eine Aufwertung des Feuerwehrdezernates ausgesprochen. Insbesondere soll das<br />
Feuerwehrdezernat verantwortliche Zuständigkeiten für das Schwerfallmanagement und<br />
Beschwerdemanagement erhalten. Mit der Forderung ist auch verbunden, dass das<br />
Feuerwehrdezernat mit zentraler Verantwortung weiterhin in der Geschäftsführung der<br />
Unfallkasse belassen bleibt.<br />
l) LFV Position zur ergänzenden privaten Unfallversicherung<br />
Anlass für ergänzende private Unfallversicherung für ehrenamtlichen Angehörigen der<br />
Feuerwehren sind Leistungsablehnungen der gesetzlichen Unfallversicherung, weil der<br />
erforderliche Zusammenhang zwischen Ursache, das heißt Feuerwehrdienst und dem<br />
schädigenden Ereignissen in Teilen verlangt wird. Besonders dramatisch ist dies z. B. beim<br />
Herztod, wenn wie in vorliegenden Fällen der gesetzliche Unfallversicherer<br />
Herzvorerkrankungen geltend macht, der Feuerwehrdienst lediglich als sogenannte<br />
Inhaltsursache festgestellt wird. Der Fachausschuss Soziales wird gemeinsam mit dem<br />
Fachausschuss Verwaltung und Recht die weitergehende Entwicklung im Lande Nordrhein-<br />
Westfalen begleiten.<br />
m) Solidaritätsfonds des Landesfeuerwehrverbandes Nordrhein-Westfalen<br />
Die Delegiertenversammlung des LFV NRW hat im Jahre 2008 beschlossen, dass im Jahre<br />
2010, wenn durch Leistungsfälle ein entsprechender Bedarf besteht eine erneute Umlage in<br />
Höhe 1,00 € pro Feuerwehrangehörigen erhoben werden kann.<br />
n) Technisches Kompetenzzentrum<br />
Die Erfahrung mit der neuen Organisation des Kompetenzzentrums bleibt abzuwarten. Der<br />
Obmann des Arbeitskreises der Leiter Atemschutz NRW soll zukünftig an den Sitzungen<br />
des AK Technik teilnehmen. Der AK Technik regt darüber hinaus an, dass für die B IV-<br />
Absolventen künftig ein Technikmodul, analog zum VB Modul, durch das IdF NRW<br />
angeboten werden soll.<br />
o) Steuerliche Auswirkungen<br />
Die Dienstfahrzeuge für Angehörige von Feuerwehren werden von den<br />
Oberfinanzdirektionen zu den als geldwerter Vorteil angesehen. Dies soll auch für<br />
Bereitschaftsdienste gelten. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um einen ehrenamtlichen<br />
oder hauptberuflichen Feuerwehrdienst handelt. Grundsätzlich handelt es sich steuerlich um<br />
einen geldwerten Vorteil. Allerdings muss auch entgegen gehalten werden können, dass<br />
das Interesse des Arbeitgebers / Dienstherrn überwiegen kann. Es kann das Erfordernis<br />
eintreten, dass der LFV / DFV ggf. ausgleichende politische Entscheidungen einfordert.<br />
Entgelte im Feuerwehrdienst, insbesondere für festgelegte Zeiten – z. B. Dienste in den<br />
Wachen, Brandsicherheitswachen – können steuerpflichtig sein.
p) Brandschutzbeauftragte<br />
Die Durchführung von Fortbildungsseminaren für Brandschutzbeauftragte durch den LFV<br />
NRW wurde angeregt.<br />
6.5 DFV<br />
a) Stellungnahme zur Änderung des THW-Helferrechtsgesetzes<br />
Der DFV hat zur Änderung des THW-Helferrechtsgesetzes Stellung genommen. Er hat<br />
darin gefordert, dass die Regelung im § 1 Abs. 4 ersatzlos gestrichen wird. Dies ist<br />
zwischenzeitlich vom Gesetzgeber auch so umgesetzt worden.<br />
b) Workshop Ausbildung AKNZ<br />
Seitens des DFV wird ein Workshop Ausbildung an der AKNZ geplant. Sobald näheres<br />
bekannt ist, werden einige Ausschussmitglieder auf die Bereitschaft, als Referent im<br />
Workshop mitzuwirken, angesprochen.<br />
6.6 AK IUK Digitalfunk<br />
Herr Dr. Späth informiert, dass der Entwurf eines Betriebskonzeptes seitens ARDINI vorliegt.<br />
Darin werden aber im Wesentlichen die Regelungen für die Bedarfsträger angesprochen. Es<br />
wird am 21.09.2009 mit Dipol Abstimmung erfolgen. Es ist vorgeschlagen, einen Beitrag zu<br />
bilden, der die Grundregeln für die Nutzer erstellt und weiter begleiten soll. Die autorisierte<br />
Stelle des Landes wird die Landesleitstelle der Polizei in Neuss sein. Dort sollen Mitarbeiter<br />
der Feuerwehren im Wege der Abordnung die Interessen der Feuerwehren einbringen.<br />
Funkwerkstätten bei den Kreisleitstellen bzw. in den Kommunen sollen<br />
Digitalfunkkompetenzen erhalten können.<br />
Die Funkrufnamensystematik und FMS Kennungen werden auf Bundesebene überarbeitet.<br />
Der AFKZV hat die Klartextnutzung den Ländern zur Anwendung empfohlen.<br />
Die bisher angedachten 380 Basisstationen werden sich auf wahrscheinlich 515 ausweiten.<br />
Bisher sind in Nordrhein-Westfalen 12 Basisstationen errichtet. Eine Fertigstellung in NRW vor<br />
2015 scheint nicht realistisch. Darüber hinaus würden noch die Voraussetzungen für die<br />
Leitstellenanbindung fehlen.<br />
7. Aktuelles IdF<br />
Herr Brandrat Daniel Meier nimmt inzwischen die Aufgaben des Feuerschutzdezernenten bei der<br />
Bezirksregierung in Detmold wahr. Im Gegenzug ist Herr Regierungsbranddirektor Weber ans IdF<br />
NRW abgeordnet worden. Die Dauer der gegenseitigen Abordnung beträgt 2 Jahre.<br />
Herr Eser ist vom IdF als Dezernent des Kampfmittelbeseitigungsdienstes bei der<br />
Bezirksregierung Arnsberg mit dem Ziele der Versetzung abgeordnet worden. Die<br />
Stellenwiederbesetzung am IdF kann erst nach Ende der Abordnungszeit erfolgen.<br />
Herr Dr. Block wird die Leitung des Dezernates 23 (IuK; Digitalfunk), die bisher Herr Eser<br />
innehatte, übernehmen.<br />
Derzeit laufen die Vorbereitungen der Übung „LüKex 2010“, die am 27. und 28.01.2010<br />
länderübergreifend durchgeführt wird, und in der das IdF im Rahmen der Übungssteuerung und<br />
Einsatzunterstützung stark gefordert ist. Aus diesem Grunde muss auch der Termin der<br />
Ausschusssitzung in Witten überdacht werden. Dies soll in der Sitzung im November 2009<br />
erfolgen.<br />
Das IdF ist seitens des IM zur Stellungnahme zur Ausbildungs- und Prüfungsordnung für<br />
Rettungssanitäter und Rettungshelfer (Entwurf RettApo NRW) aufgefordert worden, dies auch im<br />
Zusammenhang mit der VAP mD Feu und VAP gD Feu. Wesentlich wird sein, dass die Verweise<br />
in den VAPen aktualisiert werden müssen. Zusätzlich wird angeregt, für Ausbildungsbeamte der<br />
Feuerwehr die ärztliche Untersuchung vor der Einstellung anzuerkennen. Der Entwurf der RettApo<br />
sieht vor, dass vor Beginn der RettSan-Ausbildung ein ärztliches Attest erwirkt werden muss, das<br />
nicht älter als 3 Monate ist. Wenn die RettSan-Theorie im 6. Monat der Anwärterzeit liegt, müssten<br />
die Absolventen sonst erneut untersucht werden.
Eine mögliche Auslagerung von B III-Lehrgängen an Kommunen wird in der nächsten Sitzung des<br />
Ausbildungsbeirates angesprochen. Die Finanzierung für diese Lehrgänge muss beim Land<br />
verbleiben.<br />
Bisher erfordert das Nichtbestehen des Entwurf Thesenpapier Ausbildung Oktober 2009.doc<br />
schriftlichen Leistungsnachweises im Lehrgang F/B V Teil 1 die Wiederholung des gesamten<br />
Lehrgangs. Dies führt einerseits zu Problemen im Ablauf der Ausbildung für den gehobenen<br />
feuerwehrtechnischen Dienst und andererseits zu einer Belastung der ohnehin nicht ausreichend<br />
zur Verfügung stehenden Lehrgangsplätze. Es wird daher übereinstimmend vorgeschlagen, dass<br />
eine Wiederholung des schriftlichen Leistungsnachweises auch ohne erneuten Lehrgangsbesuch<br />
ermöglicht werden soll. Der gesamte Lehrgang ist zu wiederholen, wenn ungenügende Leistungen<br />
erbracht wurden. . Das Verfahren soll nicht nur auf den F/B V Teil 1 beschränkt sein, sondern<br />
auch für andere Leistungsnachweise gelten.Die Thematik soll im nächsten Ausbildungsbeirat<br />
angesprochen werden<br />
8. Ausstattung von Lehrrettungswachen<br />
Der Tagesordnungspunkt wird auf die nächste Sitzung vertagt.<br />
9. Führungskräftekennzeichnung<br />
Der Tagesordnungspunkt wird auf die nächste Sitzung vertagt.<br />
10. Erlass Messen NRW<br />
Auf den Erlass des IM vom 17.07.2009 wird verwiesen. Herr Feyrer erstellt hinsichtlich der<br />
einheitlichen Dokumentation von Messergebnissen eine kurze Veröffentlichung im<br />
Feuerwehrmann.<br />
11. Einsätze von Einheiten im europäischen Ausland<br />
Der Tagesordnungspunkt wird auf die nächste Sitzung vertagt.<br />
12. Themen und Fragen für den Leistungsnachweis<br />
Als Thema für den Leistungsnachweis 2010 wird Rechtsgrundlagen, Fahrzeug- und Gerätekunde<br />
festgelegt. Entwürfe für Fragen und Antworten sollen bis 30.09.2009 an KBM Martin geleitet<br />
werden.<br />
13. E-Learning<br />
Herr Biletzki wird seine Studienarbeit in der nächsten Sitzung, die im November im Haus Phönix<br />
stattfindet, vorstellen.<br />
14. Ausbildung VAP mD / gD<br />
14.1 VB-Modul<br />
Der Arbeitskreis sieht es als selbstverständlich an, dass die Mitarbeiter, die nach der neuen<br />
VAP gD ausgebildet worden sind und in VB-Dienststellen eingesetzt werden sollen, auch<br />
das Praxismodul VB am IdF NRW erfolgreich absolviert haben sollen. Das Modul benötigt<br />
keine Prüfung bzw. Abschnittsbeurteilung, allenfalls ist eine Lernerfolgskontrolle denkbar.<br />
14.2 VAP mD<br />
Herr Werner berichtet von Erfahrungen an seinem Standort. Insbesondere betreffen diese<br />
den Maschinistenlehrgang und den Truppführerlehrgang. Er führte an, dass es an der<br />
früheren voraus gelaufenen praktischen Ausbildung fehle.<br />
14.3 Rettungsdienstpraktikanten<br />
Die Führung eines Praktikantenheftes und das Abschlussgespräch sind nach der<br />
Rettungsassistentenprüfungsverordnung teilweise entfallen.<br />
14.4 Probezeit<br />
Die Probzeit kann nicht mehr durch die eine gute Note der Laufbahnprüfung verkürzt<br />
werden. Denkbar ist dagegen eine Notenberücksichtigung für die Beförderung nach A 8.<br />
Örtlich kann das Problem des Stellenplans auftreten, dass anstelle der z.A.-Stellen originäre<br />
Planstellen erforderlich werden. In der Probezeit werden zwei Beurteilungen gefordert. Für
den Fall einer mangelnden Beurteilung kann es zu einer Entlassung aus dem<br />
Beamtenverhältnis führen.<br />
15. Ausbildungsbeirat<br />
Neben den schon zu den einzelnen Tagesordnungspunkten angesprochenen Themen wird sich<br />
der Ausbildungsbeirat in seiner nächsten Sitzung um die konkrete Lehrgangsplanung 2010<br />
befassen.<br />
16. Erfahrung aus Einsätzen, aktuelle Einsätze<br />
Die Thematik Influenza A H1 N1 wurde erörtert. Auf die Handlungsempfehlungen der<br />
Bezirksregierung Düsseldorf wurde verwiesen.<br />
17. Termine 2009<br />
Die Termine 2009 sind abgestimmt. Weitere Terminplanungen erfolgen in der nächsten Sitzung.<br />
18. Verschiedenes<br />
Es ergeben sich keine Wortmeldungen.<br />
Friedrich-Ernst Martin