Firmenname SICHERHEITSANWEISUNG ...
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<strong>Firmenname</strong><br />
Füllstandsmessvorrichtung(en)<br />
<strong>SICHERHEITSANWEISUNG</strong><br />
zur Strahlenschutzanweisung „Radiometrie“<br />
Geltungsbereich .......(Werk, Gebäude, Raum, Ort,.... )<br />
Betrieb:.....................; Anlage:.........................<br />
ANWENDUNGSBEREICH<br />
Fabrikat: ......................................, Typ:..............................................<br />
Betriebsart: „Produktion“<br />
Gültig ab:.....................<br />
Version: ...................<br />
………………………………..<br />
Unterschrift des Strahlenschutzbeauftragten<br />
Gegenzeichnung(Betriebsleitung):................................<br />
Hinweis: Die Betriebsart „Produktion“ setzt voraus, dass die Sicherheitsvorrichtungen vorhanden und wirksam sind.<br />
Diese Sicherheitsanweisung gilt n i c h t für An- oder Abbau der Vorrichtung bzw. deren Lagerung, für<br />
Instandsetzungstätigkeiten an der Vorrichtung, für Dichtheitsprüfungen an der Vorrichtung oder für den Strahlerwechsel.<br />
GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT<br />
Warnhinweis: Die Füllstandsmessvorrichtung(en) enthalten funktionsbedingt radioaktive Stoffe. Bei<br />
unsachgemäßem Umgang kann es zu Strahlenexpositionen von Mitarbeitern oder Dritten kommen<br />
SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN<br />
• Nicht in den Strahlengang greifen<br />
• Kennzeichnungen (Warnschilder) der radiometrischen Messvorrichtung oder der Mannlochdeckel am Behälter nicht<br />
entfernen oder verdecken<br />
• Betrieb ohne Abschirmung, Entfernung von Schutzgitter, Überbrückung von Verriegelungen oder ähnliche Eingriffe<br />
sind nicht zulässig<br />
• AUF- bzw. ZUstellung des Strahlenganges ist per Schlüssel zu verriegeln. Zugriff zum Schlüssel haben nur eigens<br />
dafür benannte Personen<br />
• Bei längerem Stillstand (z.B.:...............................................................) ist der Strahlengang zu schliessen 1)<br />
• Vor Wiedereinschalten bzw. Öffnen des Strahlenganges ist durch Sichtkontrolle zu prüfen, dass die<br />
Sicherheitsvorrichtungen vorhanden sind<br />
• Das Wiedereinschalten bzw. Öffnen des Strahlenganges bedarf einer schriftlichen Freigabe („Erlaubnisschein“)<br />
• Behälterbegehungen bedürfen einer schriftlichen Freigabe („Erlaubnisschein“). Sie sind nur zulässig bei<br />
geschlossenem Strahlengang. Über Ausnahmen entscheidet der Strahlenschutzbeauftragte<br />
• Justierarbeiten, Montage- und Demontagearbeiten u.ä. in unmittelbarer Umgebung der radiometrischen<br />
Messvorrichtung sind nur bei geschlossenem Strahlengang zulässig. Über Ausnahmen entscheidet der<br />
Strahlenschutzbeauftragte<br />
• Arbeiten an oder in unmittelbarer Umgebung der radiometrischen Messvorrichtung bei geöffnetem Strahlengang<br />
bedürfen einer schriftlichen Freigabe („Erlaubnisschein“) des Strahlenschutzbeauftragten oder einer durch den<br />
Strahlenschutzbeauftragten autorisierten Person. Im Erlaubnisschein sind die Schutzmassnahmen festzulegen<br />
• Eine Lagerung der radiometrischen Messvorrichtung (oder der Strahler) vor Ort im Betrieb ist nicht zulässig<br />
• Unregelmäßigkeiten, Störungen sind bei ........................................................... zu melden<br />
Wartung, Instandsetzung<br />
Für Instandsetzungs- oder Wartungsarbeiten an der radiometrischen Messvorrichtung, insbesondere Ein- oder Ausbau<br />
der Strahler, An- oder Abbau der Vorrichtung, Dichtheitsprüfungen u.ä. ist ausschließlich die<br />
Firma............................................................. (bzw. Fachabteilung(en) .......................................................) einzuschalten 1)
VERHALTEN BEI STÖRUNGEN<br />
- Bei sicherheitsrelevanten Ereignisse (z.B.: Beschädigung, Brand, Diebstahl), die den Strahler, den Verschluss des<br />
Strahlers, die Abschirmung oder den Detektor betreffen: Abstand halten, den Strahlenschutzbeauftragten<br />
unverzüglich informieren und seine Weisungen abwarten.<br />
- Ggf. absperren. Betriebsaufsicht informieren.<br />
- Ggf. die Anlage über NOT-AUS stillsetzen<br />
- Bei begründetem Verdacht auf erhöhte Strahlenexposition von Mitarbeitern oder Dritten beim ermächtigten Arzt<br />
(„Strahlenschutzarzt“) melden.<br />
- Betriebliche Meldeordnung(en) berücksichtigen 1)<br />
Erläuterungen :<br />
VERHALTEN BEI UNFÄLLEN; ERSTE HILFE 2)<br />
- Verletzte bergen<br />
- Unfallstelle sichern<br />
- Erste-Hilfe-Maßnahmen/Rettungskette einleiten<br />
- Arzt und / oder Rettungswagen alarmieren<br />
- Vorgesetzten und Strahlenschutzbeauftragten informieren<br />
- Alle Verletzungen ins Verbandbuch eintragen<br />
NOTRUF: Ersthelfer<br />
ALARMPLAN 1)<br />
Betriebsleitung: Name:........................................... Tel.:..............................................<br />
Strahlenschutzbeauftragter: Name:............................................Tel.:...............................................<br />
Fachpersonal „Strahlenschutz“: Name(n).........................................Tel.:................................................<br />
Ermächtigter Arzt („Strahlenschutzarzt“) Name:......................................... Tel.:................................................<br />
Sicherheitsfachkraft: Name:........................................... Tel.:................................................<br />
Außerhalb der Dienstzeit ist folgende Stelle zu informieren: .......................................... Tel.:...............................<br />
→ 1) Entsprechend der Genehmigung, der betriebsinternen Regelungen oder der<br />
sonstigen Gegebenheiten einzutragen.<br />
→ 2) Diese Punkte sind stark von (konventionellen) arbeitsschutzrelevanten<br />
Überlegungen geprägt. Strahlenunfälle im eigentlichen Sinn mit der Möglichkeit<br />
akuter Strahlenschäden sind hinreichend sicher ausgeschlossen und bedürfen<br />
Einzelfallentscheidungen des Strahlenschutzbeauftragten.<br />
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