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Firmenname SICHERHEITSANWEISUNG ...

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<strong>Firmenname</strong><br />

Füllstandsmessvorrichtung(en)<br />

<strong>SICHERHEITSANWEISUNG</strong><br />

zur Strahlenschutzanweisung „Radiometrie“<br />

Geltungsbereich .......(Werk, Gebäude, Raum, Ort,.... )<br />

Betrieb:.....................; Anlage:.........................<br />

ANWENDUNGSBEREICH<br />

Fabrikat: ......................................, Typ:..............................................<br />

Betriebsart: „Produktion“<br />

Gültig ab:.....................<br />

Version: ...................<br />

………………………………..<br />

Unterschrift des Strahlenschutzbeauftragten<br />

Gegenzeichnung(Betriebsleitung):................................<br />

Hinweis: Die Betriebsart „Produktion“ setzt voraus, dass die Sicherheitsvorrichtungen vorhanden und wirksam sind.<br />

Diese Sicherheitsanweisung gilt n i c h t für An- oder Abbau der Vorrichtung bzw. deren Lagerung, für<br />

Instandsetzungstätigkeiten an der Vorrichtung, für Dichtheitsprüfungen an der Vorrichtung oder für den Strahlerwechsel.<br />

GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT<br />

Warnhinweis: Die Füllstandsmessvorrichtung(en) enthalten funktionsbedingt radioaktive Stoffe. Bei<br />

unsachgemäßem Umgang kann es zu Strahlenexpositionen von Mitarbeitern oder Dritten kommen<br />

SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN<br />

• Nicht in den Strahlengang greifen<br />

• Kennzeichnungen (Warnschilder) der radiometrischen Messvorrichtung oder der Mannlochdeckel am Behälter nicht<br />

entfernen oder verdecken<br />

• Betrieb ohne Abschirmung, Entfernung von Schutzgitter, Überbrückung von Verriegelungen oder ähnliche Eingriffe<br />

sind nicht zulässig<br />

• AUF- bzw. ZUstellung des Strahlenganges ist per Schlüssel zu verriegeln. Zugriff zum Schlüssel haben nur eigens<br />

dafür benannte Personen<br />

• Bei längerem Stillstand (z.B.:...............................................................) ist der Strahlengang zu schliessen 1)<br />

• Vor Wiedereinschalten bzw. Öffnen des Strahlenganges ist durch Sichtkontrolle zu prüfen, dass die<br />

Sicherheitsvorrichtungen vorhanden sind<br />

• Das Wiedereinschalten bzw. Öffnen des Strahlenganges bedarf einer schriftlichen Freigabe („Erlaubnisschein“)<br />

• Behälterbegehungen bedürfen einer schriftlichen Freigabe („Erlaubnisschein“). Sie sind nur zulässig bei<br />

geschlossenem Strahlengang. Über Ausnahmen entscheidet der Strahlenschutzbeauftragte<br />

• Justierarbeiten, Montage- und Demontagearbeiten u.ä. in unmittelbarer Umgebung der radiometrischen<br />

Messvorrichtung sind nur bei geschlossenem Strahlengang zulässig. Über Ausnahmen entscheidet der<br />

Strahlenschutzbeauftragte<br />

• Arbeiten an oder in unmittelbarer Umgebung der radiometrischen Messvorrichtung bei geöffnetem Strahlengang<br />

bedürfen einer schriftlichen Freigabe („Erlaubnisschein“) des Strahlenschutzbeauftragten oder einer durch den<br />

Strahlenschutzbeauftragten autorisierten Person. Im Erlaubnisschein sind die Schutzmassnahmen festzulegen<br />

• Eine Lagerung der radiometrischen Messvorrichtung (oder der Strahler) vor Ort im Betrieb ist nicht zulässig<br />

• Unregelmäßigkeiten, Störungen sind bei ........................................................... zu melden<br />

Wartung, Instandsetzung<br />

Für Instandsetzungs- oder Wartungsarbeiten an der radiometrischen Messvorrichtung, insbesondere Ein- oder Ausbau<br />

der Strahler, An- oder Abbau der Vorrichtung, Dichtheitsprüfungen u.ä. ist ausschließlich die<br />

Firma............................................................. (bzw. Fachabteilung(en) .......................................................) einzuschalten 1)


VERHALTEN BEI STÖRUNGEN<br />

- Bei sicherheitsrelevanten Ereignisse (z.B.: Beschädigung, Brand, Diebstahl), die den Strahler, den Verschluss des<br />

Strahlers, die Abschirmung oder den Detektor betreffen: Abstand halten, den Strahlenschutzbeauftragten<br />

unverzüglich informieren und seine Weisungen abwarten.<br />

- Ggf. absperren. Betriebsaufsicht informieren.<br />

- Ggf. die Anlage über NOT-AUS stillsetzen<br />

- Bei begründetem Verdacht auf erhöhte Strahlenexposition von Mitarbeitern oder Dritten beim ermächtigten Arzt<br />

(„Strahlenschutzarzt“) melden.<br />

- Betriebliche Meldeordnung(en) berücksichtigen 1)<br />

Erläuterungen :<br />

VERHALTEN BEI UNFÄLLEN; ERSTE HILFE 2)<br />

- Verletzte bergen<br />

- Unfallstelle sichern<br />

- Erste-Hilfe-Maßnahmen/Rettungskette einleiten<br />

- Arzt und / oder Rettungswagen alarmieren<br />

- Vorgesetzten und Strahlenschutzbeauftragten informieren<br />

- Alle Verletzungen ins Verbandbuch eintragen<br />

NOTRUF: Ersthelfer<br />

ALARMPLAN 1)<br />

Betriebsleitung: Name:........................................... Tel.:..............................................<br />

Strahlenschutzbeauftragter: Name:............................................Tel.:...............................................<br />

Fachpersonal „Strahlenschutz“: Name(n).........................................Tel.:................................................<br />

Ermächtigter Arzt („Strahlenschutzarzt“) Name:......................................... Tel.:................................................<br />

Sicherheitsfachkraft: Name:........................................... Tel.:................................................<br />

Außerhalb der Dienstzeit ist folgende Stelle zu informieren: .......................................... Tel.:...............................<br />

→ 1) Entsprechend der Genehmigung, der betriebsinternen Regelungen oder der<br />

sonstigen Gegebenheiten einzutragen.<br />

→ 2) Diese Punkte sind stark von (konventionellen) arbeitsschutzrelevanten<br />

Überlegungen geprägt. Strahlenunfälle im eigentlichen Sinn mit der Möglichkeit<br />

akuter Strahlenschäden sind hinreichend sicher ausgeschlossen und bedürfen<br />

Einzelfallentscheidungen des Strahlenschutzbeauftragten.<br />

Seite 2

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