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GUV - Arbeits- und Gesundheitsschutz in Schulen

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<strong>GUV</strong>-SI 8064<br />

In e<strong>in</strong>igen Ländern haben im Wege der<br />

Aufgabenübertragung durch den Schulhoheitsträger<br />

die Schulleiter<strong>in</strong>nen <strong>und</strong><br />

Schulleiter die Aufgabe, gemäß § 5 <strong>Arbeits</strong>schutzgesetz<br />

(ArbSchG) e<strong>in</strong>e Gefährdungsbeurteilung<br />

der Lehrerarbeitsplätze<br />

durchzuführen.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus sollten Schulleiter<strong>in</strong>nen<br />

<strong>und</strong> Schulleiter<br />

die Lehrer<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Lehrer ihrer <strong>Schulen</strong><br />

dazu anzuhalten, die Erziehung<br />

<strong>und</strong> Ausbildung der Schüler<strong>in</strong>nen <strong>und</strong><br />

Schüler zu sicherheits- <strong>und</strong> ges<strong>und</strong>heitsbewusstem<br />

Denken <strong>und</strong> Handeln<br />

<strong>in</strong> den Unterricht e<strong>in</strong>zubeziehen,<br />

dafür sorgen, dass Sicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit<br />

ausgewiesene Bestandteile<br />

des Schulprogramms <strong>und</strong> des Schulprofils<br />

s<strong>in</strong>d, e<strong>in</strong>en Sicherheits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitszirkel<br />

e<strong>in</strong>richten sowie se<strong>in</strong>e<br />

Arbeit aktiv unterstützen. In diesem<br />

werden regelmäßig Fächer übergreifend<br />

schulspezifische Sicherheits- <strong>und</strong><br />

Ges<strong>und</strong>heitsthemen erörtert <strong>und</strong> Projekte<br />

<strong>in</strong>itiiert<br />

10<br />

Richtiger Geräteaufbau –<br />

e<strong>in</strong> Beitrag zur Unfallverhütung<br />

Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten<br />

für den <strong>in</strong>neren<br />

Schulbereich<br />

Für die Sicherheitsförderung <strong>in</strong> der Schule<br />

s<strong>in</strong>d die Sicherheitsbeauftragten von besonderer<br />

Bedeutung. Sie unterstützen<br />

<strong>und</strong> beraten die Schulleiter<strong>in</strong>nen <strong>und</strong><br />

Schulleiter bei ihren Aufgaben. Sie haben<br />

allerd<strong>in</strong>gs gegenüber den Lehrkräften<br />

e<strong>in</strong>er Schule ke<strong>in</strong>e Weisungsbefugnis.<br />

Das bedeutet z.B., dass sie nicht die Beseitigung<br />

von Gefahrenquellen anordnen,<br />

sondern ihre Beobachtungen nur der<br />

Schulleitung mitteilen <strong>und</strong> Vorschläge für<br />

ihre Beseitigung machen können. Demzufolge<br />

s<strong>in</strong>d sie für ihre Tätigkeit weder zivilnoch<br />

strafrechtlich haftbar.<br />

Die Arbeit der Sicherheitsbeauftragten ist<br />

trotz der begrenzten Kompetenz von<br />

großer Bedeutung für das Sicherheitsniveau<br />

e<strong>in</strong>er Schule. Sie sollen auf dem<br />

Gebiet der Sicherheitsförderung Experten<br />

<strong>und</strong> das B<strong>in</strong>deglied zwischen Lehrkräften,<br />

Schüler<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Schüler e<strong>in</strong>erseits <strong>und</strong><br />

der Schulleitung andererseits se<strong>in</strong>.<br />

Ihr Aufgabenfeld sollte im Wesentlichen<br />

folgende Tätigkeiten umfassen:<br />

Sie melden der Schulleiter<strong>in</strong> bzw. dem<br />

Schulleiter technische <strong>und</strong> sicherheitsrelevante<br />

organisatorische <strong>und</strong> verhaltensbed<strong>in</strong>gte<br />

Mängel, die zu ges<strong>und</strong>heitlichen<br />

Gefährdungen <strong>und</strong> Unfällen<br />

führen können, <strong>und</strong> unterbreiten Vorschläge<br />

für ihre Beseitigung.

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