GUV - Arbeits- und Gesundheitsschutz in Schulen
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<strong>GUV</strong>-SI 8064<br />
In e<strong>in</strong>igen Ländern haben im Wege der<br />
Aufgabenübertragung durch den Schulhoheitsträger<br />
die Schulleiter<strong>in</strong>nen <strong>und</strong><br />
Schulleiter die Aufgabe, gemäß § 5 <strong>Arbeits</strong>schutzgesetz<br />
(ArbSchG) e<strong>in</strong>e Gefährdungsbeurteilung<br />
der Lehrerarbeitsplätze<br />
durchzuführen.<br />
Darüber h<strong>in</strong>aus sollten Schulleiter<strong>in</strong>nen<br />
<strong>und</strong> Schulleiter<br />
die Lehrer<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Lehrer ihrer <strong>Schulen</strong><br />
dazu anzuhalten, die Erziehung<br />
<strong>und</strong> Ausbildung der Schüler<strong>in</strong>nen <strong>und</strong><br />
Schüler zu sicherheits- <strong>und</strong> ges<strong>und</strong>heitsbewusstem<br />
Denken <strong>und</strong> Handeln<br />
<strong>in</strong> den Unterricht e<strong>in</strong>zubeziehen,<br />
dafür sorgen, dass Sicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit<br />
ausgewiesene Bestandteile<br />
des Schulprogramms <strong>und</strong> des Schulprofils<br />
s<strong>in</strong>d, e<strong>in</strong>en Sicherheits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitszirkel<br />
e<strong>in</strong>richten sowie se<strong>in</strong>e<br />
Arbeit aktiv unterstützen. In diesem<br />
werden regelmäßig Fächer übergreifend<br />
schulspezifische Sicherheits- <strong>und</strong><br />
Ges<strong>und</strong>heitsthemen erörtert <strong>und</strong> Projekte<br />
<strong>in</strong>itiiert<br />
10<br />
Richtiger Geräteaufbau –<br />
e<strong>in</strong> Beitrag zur Unfallverhütung<br />
Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten<br />
für den <strong>in</strong>neren<br />
Schulbereich<br />
Für die Sicherheitsförderung <strong>in</strong> der Schule<br />
s<strong>in</strong>d die Sicherheitsbeauftragten von besonderer<br />
Bedeutung. Sie unterstützen<br />
<strong>und</strong> beraten die Schulleiter<strong>in</strong>nen <strong>und</strong><br />
Schulleiter bei ihren Aufgaben. Sie haben<br />
allerd<strong>in</strong>gs gegenüber den Lehrkräften<br />
e<strong>in</strong>er Schule ke<strong>in</strong>e Weisungsbefugnis.<br />
Das bedeutet z.B., dass sie nicht die Beseitigung<br />
von Gefahrenquellen anordnen,<br />
sondern ihre Beobachtungen nur der<br />
Schulleitung mitteilen <strong>und</strong> Vorschläge für<br />
ihre Beseitigung machen können. Demzufolge<br />
s<strong>in</strong>d sie für ihre Tätigkeit weder zivilnoch<br />
strafrechtlich haftbar.<br />
Die Arbeit der Sicherheitsbeauftragten ist<br />
trotz der begrenzten Kompetenz von<br />
großer Bedeutung für das Sicherheitsniveau<br />
e<strong>in</strong>er Schule. Sie sollen auf dem<br />
Gebiet der Sicherheitsförderung Experten<br />
<strong>und</strong> das B<strong>in</strong>deglied zwischen Lehrkräften,<br />
Schüler<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Schüler e<strong>in</strong>erseits <strong>und</strong><br />
der Schulleitung andererseits se<strong>in</strong>.<br />
Ihr Aufgabenfeld sollte im Wesentlichen<br />
folgende Tätigkeiten umfassen:<br />
Sie melden der Schulleiter<strong>in</strong> bzw. dem<br />
Schulleiter technische <strong>und</strong> sicherheitsrelevante<br />
organisatorische <strong>und</strong> verhaltensbed<strong>in</strong>gte<br />
Mängel, die zu ges<strong>und</strong>heitlichen<br />
Gefährdungen <strong>und</strong> Unfällen<br />
führen können, <strong>und</strong> unterbreiten Vorschläge<br />
für ihre Beseitigung.