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GUV - Arbeits- und Gesundheitsschutz in Schulen

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<strong>GUV</strong>-SI 8064<br />

Es ist ebenfalls erforderlich, dass die<br />

Schulleitung die Bestellung der Sicherheitsbeauftragten<br />

dem gesamten Lehrerkollegium<br />

bekannt macht. Die Namen<br />

werden zudem dem zuständigen Träger<br />

der gesetzlichen Schüler-Unfallversicherung<br />

mitgeteilt <strong>und</strong> dem Sachaufwandsträger<br />

mitgeteilt.<br />

E<strong>in</strong>e weitere wichtige Voraussetzung für<br />

die Arbeit der Sicherheitsbeauftragten ist<br />

die wiederkehrende <strong>und</strong> fortbildende<br />

Schulung ihrer Kompetenzen. Deshalb ist<br />

es erforderlich, dass sie regelmäßig an<br />

fachspezifischen <strong>und</strong> fachübergreifenden<br />

Fortbildungsveranstaltungen zur Sicherheits-<br />

<strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsförderung teilnehmen.<br />

12<br />

Aufgaben der Lehrer<strong>in</strong>nen<br />

<strong>und</strong> Lehrer<br />

Sicherheits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsförderung <strong>in</strong><br />

der Schule hängen aber nicht nur von der<br />

Arbeit <strong>und</strong> dem Engagement der Schulleiter<strong>in</strong><br />

oder des Schulleiters sowie der Sicherheitsbeauftragten<br />

ab, sondern auch<br />

von jeder e<strong>in</strong>zelnen Lehrkraft. Ihre fachliche<br />

<strong>und</strong> pädagogische Qualifikation muss<br />

auf der Gr<strong>und</strong>lage von Fächer übergreifenden<br />

<strong>und</strong> fachspezifischen Vorschriften<br />

den Rahmen schaffen, der Sicherheit <strong>und</strong><br />

Ges<strong>und</strong>heit ermöglicht <strong>und</strong> gewährleistet:<br />

Lehrer<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Lehrer haben <strong>in</strong> ihrem<br />

Unterricht, aber auch <strong>in</strong> den außerunterrichtlichen<br />

Schulveranstaltungen<br />

alles zu tun, um Unfälle zu verhüten<br />

<strong>und</strong> die Schüler<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Schüler vor<br />

ges<strong>und</strong>heitlichen Bee<strong>in</strong>trächtigungen<br />

zu bewahren. Sie müssen entsprechend<br />

ihrer Aufsichtspflicht alle Maßnahmen<br />

ergreifen, die zur Vermeidung<br />

von ges<strong>und</strong>heitlichen Schädigungen<br />

notwendig s<strong>in</strong>d.<br />

Sie haben Mängel beim sicherheitstechnischen<br />

Zustand der schulischen<br />

Gebäude <strong>und</strong> E<strong>in</strong>richtungen, beim<br />

organisatorischen Ablauf des Schulalltags<br />

oder beim Lehrer- <strong>und</strong> Schülerverhalten<br />

festzustellen <strong>und</strong> wenn möglich<br />

zu beseitigen bzw. der Schulleitung<br />

oder dem Sicherheitsbeauftragten zu<br />

melden.<br />

Neben der Schutzaufgabe, Unfälle zu<br />

verhüten, hat e<strong>in</strong>e Lehrkraft auch die<br />

Aufgabe, den Schüler<strong>in</strong>nen <strong>und</strong><br />

Schülern <strong>in</strong> ihrem Unterricht Kenntnisse,<br />

E<strong>in</strong>stellungen, Fähigkeiten <strong>und</strong> Fertigkeiten<br />

zu vermitteln, die diese befähigen,<br />

sich selbstverantwortlich <strong>und</strong><br />

selbstständig sicherheits- <strong>und</strong> ges<strong>und</strong>heitsbewusst<br />

zu verhalten.<br />

Lehrer<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Lehrer sollten darüber<br />

h<strong>in</strong>aus e<strong>in</strong> natürliches Interesse daran<br />

haben, für ihre eigene Sicherheit <strong>und</strong><br />

Ges<strong>und</strong>heit bei der Arbeit zu sorgen.

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