GUV - Arbeits- und Gesundheitsschutz in Schulen
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<strong>GUV</strong>-SI 8064<br />
Es ist ebenfalls erforderlich, dass die<br />
Schulleitung die Bestellung der Sicherheitsbeauftragten<br />
dem gesamten Lehrerkollegium<br />
bekannt macht. Die Namen<br />
werden zudem dem zuständigen Träger<br />
der gesetzlichen Schüler-Unfallversicherung<br />
mitgeteilt <strong>und</strong> dem Sachaufwandsträger<br />
mitgeteilt.<br />
E<strong>in</strong>e weitere wichtige Voraussetzung für<br />
die Arbeit der Sicherheitsbeauftragten ist<br />
die wiederkehrende <strong>und</strong> fortbildende<br />
Schulung ihrer Kompetenzen. Deshalb ist<br />
es erforderlich, dass sie regelmäßig an<br />
fachspezifischen <strong>und</strong> fachübergreifenden<br />
Fortbildungsveranstaltungen zur Sicherheits-<br />
<strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsförderung teilnehmen.<br />
12<br />
Aufgaben der Lehrer<strong>in</strong>nen<br />
<strong>und</strong> Lehrer<br />
Sicherheits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsförderung <strong>in</strong><br />
der Schule hängen aber nicht nur von der<br />
Arbeit <strong>und</strong> dem Engagement der Schulleiter<strong>in</strong><br />
oder des Schulleiters sowie der Sicherheitsbeauftragten<br />
ab, sondern auch<br />
von jeder e<strong>in</strong>zelnen Lehrkraft. Ihre fachliche<br />
<strong>und</strong> pädagogische Qualifikation muss<br />
auf der Gr<strong>und</strong>lage von Fächer übergreifenden<br />
<strong>und</strong> fachspezifischen Vorschriften<br />
den Rahmen schaffen, der Sicherheit <strong>und</strong><br />
Ges<strong>und</strong>heit ermöglicht <strong>und</strong> gewährleistet:<br />
Lehrer<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Lehrer haben <strong>in</strong> ihrem<br />
Unterricht, aber auch <strong>in</strong> den außerunterrichtlichen<br />
Schulveranstaltungen<br />
alles zu tun, um Unfälle zu verhüten<br />
<strong>und</strong> die Schüler<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Schüler vor<br />
ges<strong>und</strong>heitlichen Bee<strong>in</strong>trächtigungen<br />
zu bewahren. Sie müssen entsprechend<br />
ihrer Aufsichtspflicht alle Maßnahmen<br />
ergreifen, die zur Vermeidung<br />
von ges<strong>und</strong>heitlichen Schädigungen<br />
notwendig s<strong>in</strong>d.<br />
Sie haben Mängel beim sicherheitstechnischen<br />
Zustand der schulischen<br />
Gebäude <strong>und</strong> E<strong>in</strong>richtungen, beim<br />
organisatorischen Ablauf des Schulalltags<br />
oder beim Lehrer- <strong>und</strong> Schülerverhalten<br />
festzustellen <strong>und</strong> wenn möglich<br />
zu beseitigen bzw. der Schulleitung<br />
oder dem Sicherheitsbeauftragten zu<br />
melden.<br />
Neben der Schutzaufgabe, Unfälle zu<br />
verhüten, hat e<strong>in</strong>e Lehrkraft auch die<br />
Aufgabe, den Schüler<strong>in</strong>nen <strong>und</strong><br />
Schülern <strong>in</strong> ihrem Unterricht Kenntnisse,<br />
E<strong>in</strong>stellungen, Fähigkeiten <strong>und</strong> Fertigkeiten<br />
zu vermitteln, die diese befähigen,<br />
sich selbstverantwortlich <strong>und</strong><br />
selbstständig sicherheits- <strong>und</strong> ges<strong>und</strong>heitsbewusst<br />
zu verhalten.<br />
Lehrer<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Lehrer sollten darüber<br />
h<strong>in</strong>aus e<strong>in</strong> natürliches Interesse daran<br />
haben, für ihre eigene Sicherheit <strong>und</strong><br />
Ges<strong>und</strong>heit bei der Arbeit zu sorgen.