GUV - Arbeits- und Gesundheitsschutz in Schulen
GUV - Arbeits- und Gesundheitsschutz in Schulen
GUV - Arbeits- und Gesundheitsschutz in Schulen
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<strong>GUV</strong>-SI 8064 (bisher <strong>GUV</strong> 20.2.2)<br />
<strong>GUV</strong>-Informationen<br />
Sicherheit <strong>in</strong> der Schule<br />
Aufgaben der Schulleiter<strong>in</strong>nen <strong>und</strong><br />
Schulleiter, Sicherheitsbeauftragten<br />
<strong>und</strong> Lehrkräfte<br />
Gesetzliche<br />
Unfallversicherung
Herausgeber<br />
B<strong>und</strong>esverband der Unfallkassen, Fockenste<strong>in</strong>straße 1, 81539 München<br />
www.unfallkassen.de<br />
© 2003<br />
Alle Rechte vorbehalten<br />
Pr<strong>in</strong>ted <strong>in</strong> Germany<br />
Ausgabe Juli 2003<br />
Erarbeitet von der Fachgruppe „Bildungswesen“, Sachgebiet „Sicherheits- <strong>und</strong><br />
Ges<strong>und</strong>heitserziehung“, des B<strong>und</strong>esverbandes der Unfallkassen – mit Zustimmung der<br />
Kultusm<strong>in</strong>ister <strong>und</strong> Senatoren der Länder.<br />
Gestaltung: Julia Beltz<br />
Bestell-Nr. <strong>GUV</strong>-SI 8065, zu beziehen vom zuständigen Unfallversicherungsträger,<br />
siehe vorletzte Umschlagseite.
<strong>GUV</strong>-SI 8064 (bisher <strong>GUV</strong> 20.2.2)<br />
<strong>GUV</strong>-Informationen<br />
Sicherheit <strong>in</strong> der Schule<br />
Aufgaben der Schulleiter<strong>in</strong>nen <strong>und</strong><br />
Schulleiter, Sicherheitsbeauftragten<br />
<strong>und</strong> Lehrkräfte<br />
Ausgabe Juli 2003<br />
Mit Zustimmung<br />
der Kultusm<strong>in</strong>ister <strong>und</strong><br />
Senatoren der Länder<br />
Gesetzliche<br />
Unfallversicherung
Inhaltsverzeichnis<br />
4<br />
Seite<br />
Sicherheitsförderung <strong>in</strong> der Schule . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5<br />
Verantwortlichkeiten der Schulleiter<strong>in</strong>nen, Schulleiter <strong>und</strong> Schulträger . . . . . . . 7<br />
Innerer Schulbereich. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />
Aufgaben der Schulleiter<strong>in</strong> <strong>und</strong> des Schulleiters . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />
Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten für den <strong>in</strong>neren Schulbereich . . . . . . . . . . . 10<br />
Aufgaben der Lehrer<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Lehrer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12<br />
Äußerer Schulbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13<br />
Aufgaben des Schulträgers für den äußeren Schulbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13<br />
Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten für den äußeren Schulbereich . . . . . . . . . . . 13<br />
Hilfen <strong>und</strong> Unterstützung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Sicherheitsförderung <strong>in</strong> der Schule<br />
Sicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsförderung<br />
<strong>in</strong> der Schule rücken immer mehr <strong>in</strong><br />
den Blickpunkt des öffentlichen Interesses.<br />
Gründe hierfür s<strong>in</strong>d die Ges<strong>und</strong>heitsgefährdungen<br />
von Schüler<strong>in</strong>nen,<br />
Schülern, Lehrkräften <strong>und</strong> sonstigen <strong>in</strong><br />
der Schule Tätigen sowie die seit Jahren<br />
hohen Unfallzahlen. Jährlich werden den<br />
Trägern der gesetzlichen Schüler-Unfallversicherung<br />
ca. 1,7 Mio. Schülerunfälle<br />
gemeldet, Tendenz steigend. Unabhängig<br />
von den Unfallfolgen signalisieren diese<br />
Zahlen Handlungsbedarf, da jeder Unfall<br />
für die betroffenen Schüler<strong>in</strong>nen <strong>und</strong><br />
Schüler mit Schmerzen <strong>und</strong> posttraumatischen<br />
Erfahrungen verb<strong>und</strong>en se<strong>in</strong> kann.<br />
Zwei Aufsichtspersonen beim Schwimmunterricht<br />
Die Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> <strong>in</strong>sbesondere die Sicherheit<br />
der <strong>in</strong> der Schule Tätigen nachhaltig<br />
zu verbessern, ist e<strong>in</strong>e notwendige<br />
<strong>und</strong> geme<strong>in</strong>same Aufgabe von Schulträgern,<br />
Schulleiter<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Schulleitern<br />
sowie jeder e<strong>in</strong>zelnen Lehrkraft. Sie werden<br />
dabei von der Schulaufsicht <strong>und</strong> den<br />
Trägern der gesetzlichen Schüler-Unfallversicherung<br />
unterstützt. Es ist zudem<br />
e<strong>in</strong>e komplexe Aufgabe, denn Unfälle <strong>und</strong><br />
ges<strong>und</strong>heitliche Gefährdungen können<br />
auf e<strong>in</strong> Bündel unterschiedlicher<br />
technischer<br />
organisatorischer<br />
<strong>und</strong><br />
verhaltensbed<strong>in</strong>gter<br />
Ursachen zurückzuführen se<strong>in</strong>. Zudem<br />
s<strong>in</strong>d sie nicht selten <strong>in</strong> der außerschulischen<br />
Lebenswelt der Schüler<strong>in</strong>nen,<br />
Schüler <strong>und</strong> der Lehrkräfte begründet.<br />
5
<strong>GUV</strong>-SI 8064<br />
Ziel aller präventiven Maßnahmen sollte<br />
se<strong>in</strong>, den Lern- <strong>und</strong> <strong>Arbeits</strong>platz Schule sicherheits-<br />
<strong>und</strong> ges<strong>und</strong>heitsförderlich zu<br />
gestalten. Dieses Ziel ist nur zu erreichen,<br />
wenn die Förderung der Sicherheit <strong>und</strong><br />
Ges<strong>und</strong>heit alle am Schulleben beteiligten<br />
Personen e<strong>in</strong>schließt <strong>und</strong> als übergreifende<br />
<strong>und</strong> <strong>in</strong>tegrative Aufgabe verstanden<br />
wird. Erforderlich s<strong>in</strong>d Maßnahmen<br />
<strong>und</strong> Aktivitäten, die idealtypisch folgenden<br />
Handlungsfeldern zugeordnet<br />
werden können:<br />
6<br />
Erziehung:<br />
z.B. Themen, wie Gewaltprävention,<br />
Bau <strong>und</strong> E<strong>in</strong>richtung:<br />
z.B. Gestaltung von Schulgebäuden<br />
<strong>und</strong> Schulhöfen, ergonomisches Schulmobiliar<br />
Organisation<br />
<strong>und</strong> Organisationsentwicklung:<br />
z.B. Unterrichts- <strong>und</strong> Schulklima,<br />
Sicherheitsorganisation e<strong>in</strong>schl. Erste<br />
Hilfe, Kommunikationsstrukturen<br />
Bildung:<br />
z.B. Unterrichts<strong>in</strong>halte <strong>und</strong> -methodik,<br />
Entwicklung von Lernkultur<br />
Rahmenbed<strong>in</strong>gungen:<br />
z.B. Elternarbeit, Kooperationen mit<br />
außerschulischen Institutionen<br />
Richtige Schulfenster<br />
Die gesetzlichen Gr<strong>und</strong>lagen s<strong>in</strong>d staatliche<br />
Vorschriften, wie z.B. das Siebte<br />
Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VII)<br />
oder das <strong>Arbeits</strong>schutzgesetz (ArbSchG),<br />
die e<strong>in</strong>schlägigen Vorschriften der Länder<br />
für den Schulbereich, z.B. Regelungen zur<br />
Aufsichts- <strong>und</strong> Sorgfaltspflicht, <strong>und</strong> die<br />
Bestimmungen der Träger der gesetzlichen<br />
Schüler-Unfallversicherung.
Verantwortlichkeiten der Schulleiter<strong>in</strong>nen,<br />
Schulleiter <strong>und</strong> Schulträger<br />
Verantwortlich für die Sicherheit<br />
<strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit der Schüler<strong>in</strong>nen <strong>und</strong><br />
Schüler, Lehrer<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Lehrer sowie<br />
des nichtpädagogischen Personals e<strong>in</strong>er<br />
Schule s<strong>in</strong>d der Schulträger <strong>und</strong> der<br />
Schulhoheitsträger, der diese Aufgabe auf<br />
die Schulleiter<strong>in</strong> bzw. den Schulleiter delegiert.<br />
Für die sichere Gestaltung <strong>und</strong> Unterhaltung<br />
der Schulgebäude, der E<strong>in</strong>richtungen<br />
sowie der Lern- <strong>und</strong> Lehrmittel (äußerer<br />
Schulbereich) ist der Schulträger verantwortlich.<br />
Er ist ebenfalls für die arbeitsmediz<strong>in</strong>ische<br />
<strong>und</strong> sicherheitstechnische<br />
Betreuung des nichtpädagogischen<br />
Personals zuständig. Die Schulleiter<strong>in</strong><br />
<strong>und</strong> der Schulleiter s<strong>in</strong>d für die sicherheits-<br />
<strong>und</strong> ges<strong>und</strong>heitsförderliche Organisation<br />
<strong>und</strong> Durchführung aller schulischen<br />
Veranstaltungen <strong>und</strong> Maßnahmen<br />
(<strong>in</strong>nerer Schulbereich) verantwortlich. Im<br />
Schul- <strong>und</strong> Unterrichtsbetrieb üben sie für<br />
den Schulträger das Hausrecht <strong>in</strong> der<br />
Schulanlage aus. 1<br />
In der täglichen Arbeit s<strong>in</strong>d die beiden<br />
Aufgabenbereiche nicht exakt abgrenzbar,<br />
so dass sie sich zwangsläufig überschneiden<br />
<strong>und</strong> die Zusammenarbeit zwischen<br />
Schulträger <strong>und</strong> Schulleiter<strong>in</strong> oder Schulleiter<br />
erforderlich machen.<br />
1 Näheres regeln die landesspezifischen<br />
Vorschriften auf der Gr<strong>und</strong>lage<br />
§ 21 Abs.2 SGB VII<br />
Bei dem Bemühen um mehr Sicherheit<br />
können sich sowohl der Schulträger als<br />
auch die Schulleiter<strong>in</strong> bzw. der Schulleiter<br />
auf verschiedene Beauftragte stützen. So<br />
muss der Schulträger für den äußeren<br />
Schulbereich jemanden, z.B. den Hausmeister,<br />
die Schulleiter<strong>in</strong> bzw. der Schulleiter<br />
für den <strong>in</strong>neren Schulbereich e<strong>in</strong>e<br />
oder mehrere Lehrkräfte zu Sicherheitsbeauftragten<br />
bestellen. Je nach Länderregelung<br />
können bzw. müssen außerdem<br />
noch Beauftragte für andere sicherheitsrelevante<br />
Bereiche bestellt werden, z.B.<br />
Strahlenschutzbeauftragte oder Beauftragte<br />
für die Umsetzung der Gefahrstoffverordnung.<br />
Da die schulische Sicherheits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsförderung<br />
komplex <strong>und</strong> zeit<strong>in</strong>tensiv<br />
ist, ist es notwendig zusammenzuarbeiten.<br />
Dazu gehören auch die Eltern<br />
<strong>und</strong> <strong>in</strong> den weiterführenden <strong>Schulen</strong> auch<br />
die Schüler<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Schüler.<br />
7
<strong>GUV</strong>-SI 8064<br />
Die Sicherheitsorganisation <strong>in</strong> der Schule<br />
8<br />
äußerer Schulbereich: <strong>in</strong>nerer Schulbereich:<br />
Sachkostenträger:<br />
Geme<strong>in</strong>de,<br />
Geme<strong>in</strong>deverband,<br />
Landkreis,<br />
Land<br />
delegiert<br />
Unternehmer:<br />
Bürgermeister,<br />
Stadtdirektor,<br />
usw.<br />
unterstützt<br />
Sicherheitsbeauftragter:<br />
z.B.<br />
Hausmeister<br />
Unterhaltung von Gebäuden<br />
<strong>und</strong> E<strong>in</strong>richtungen<br />
KOOPERATION<br />
Schulaufsicht:<br />
Kultusm<strong>in</strong>isterium,<br />
Bezirksregierung,<br />
Schulamt<br />
delegiert<br />
Sicherheitsbeauftragter:<br />
Lehrkraft<br />
Unternehmer:<br />
Schulleiter<strong>in</strong>/<br />
Schulleiter<br />
unterstützt<br />
Schulischer Ablauf,<br />
Unterrichtse<strong>in</strong>teilung, Aufsicht
Innerer Schulbereich<br />
Aufgaben der Schulleiter<strong>in</strong><br />
<strong>und</strong> des Schulleiters<br />
Die Zuständigkeit <strong>und</strong> Verantwortung für<br />
die Sicherheits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsförderung<br />
im <strong>in</strong>neren Schulbereich können<br />
Schulleiter<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Schulleiter – mit wenigen<br />
Ausnahmen – nicht delegieren. Ihr<br />
Engagement <strong>und</strong> ihr Verantwortungsbewusstse<strong>in</strong><br />
bestimmen demzufolge wesentlich<br />
die Qualität der Förderung von<br />
Sicherheits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsbewusstse<strong>in</strong><br />
<strong>in</strong> der Schule.<br />
Gr<strong>und</strong>lage ihrer Verpflichtung bilden die<br />
staatlichen Präventionsvorschriften, die<br />
gem. § 21 Abs. 2 SGB VII vom Schulhoheitsträger<br />
zu treffenden Präventionsregelungen<br />
für den <strong>in</strong>neren Schulbereich<br />
sowie die Vorschriften <strong>und</strong> Regelungen<br />
der Träger der gesetzlichen Schüler-<br />
Unfallversicherung.<br />
Schulleiter<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Schulleiter haben<br />
z.B. folgende Aufgaben:<br />
Sie wirken darauf h<strong>in</strong>, dass Bau <strong>und</strong><br />
Ausstattung <strong>in</strong> der Schule sicherheitsförderlich<br />
s<strong>in</strong>d <strong>und</strong> die Ges<strong>und</strong>heit<br />
nicht gefährden. Hierzu gehört auch,<br />
dass sie Mängel dem Schulträger melden<br />
<strong>und</strong> ihn veranlassen, diese zu beseitigen.<br />
Bei akuten Gefährdungen<br />
müssen sie sofortige Maßnahmen e<strong>in</strong>leiten.<br />
Sie unterrichten Lehrkräfte, Schüler<strong>in</strong>nen<br />
<strong>und</strong> Schüler über die für den schulischen<br />
Bereich sicherheitsrelevanten<br />
Vorschriften <strong>und</strong> Bestimmungen <strong>und</strong><br />
kontrollieren deren E<strong>in</strong>haltung.<br />
Sie treffen die für e<strong>in</strong>en sicherheitsförderlichen<br />
Schulbetrieb erforderlichen<br />
Maßnahmen. Hierzu zählt z.B. die Umsetzung<br />
der Gefahrstoffverordnung.<br />
Sie haben gemäß § 22 SGB VII e<strong>in</strong>en<br />
oder mehrere Sicherheitsbeauftragte 2<br />
für den <strong>in</strong>neren Schulbereich zu benennen<br />
<strong>und</strong> ihre Arbeit zu unterstützen.<br />
In Zusammenarbeit mit dem oder den<br />
Sicherheitsbeauftragten ermitteln sie<br />
Unfallursachen <strong>und</strong> schulische Ges<strong>und</strong>heitsgefahren<br />
<strong>und</strong> veranlassen<br />
vorbeugende Maßnahmen.<br />
Sie sorgen geme<strong>in</strong>sam mit dem Sachkostenträger<br />
für e<strong>in</strong>e wirksame Erste<br />
Hilfe bei Unfällen. Notwendige Voraussetzung<br />
für e<strong>in</strong>e effektive Erste Hilfe ist<br />
nicht nur die vorgeschriebene Erste-<br />
Hilfe-Ausstattung, sondern auch die<br />
Aus- <strong>und</strong> Fortbildung von Lehrkräften<br />
zu Ersthelfern.<br />
2 Die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten richtet<br />
sich nach den landesrechtlichen Vorschriften.<br />
Geeignete Garderobenhaken<br />
9
<strong>GUV</strong>-SI 8064<br />
In e<strong>in</strong>igen Ländern haben im Wege der<br />
Aufgabenübertragung durch den Schulhoheitsträger<br />
die Schulleiter<strong>in</strong>nen <strong>und</strong><br />
Schulleiter die Aufgabe, gemäß § 5 <strong>Arbeits</strong>schutzgesetz<br />
(ArbSchG) e<strong>in</strong>e Gefährdungsbeurteilung<br />
der Lehrerarbeitsplätze<br />
durchzuführen.<br />
Darüber h<strong>in</strong>aus sollten Schulleiter<strong>in</strong>nen<br />
<strong>und</strong> Schulleiter<br />
die Lehrer<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Lehrer ihrer <strong>Schulen</strong><br />
dazu anzuhalten, die Erziehung<br />
<strong>und</strong> Ausbildung der Schüler<strong>in</strong>nen <strong>und</strong><br />
Schüler zu sicherheits- <strong>und</strong> ges<strong>und</strong>heitsbewusstem<br />
Denken <strong>und</strong> Handeln<br />
<strong>in</strong> den Unterricht e<strong>in</strong>zubeziehen,<br />
dafür sorgen, dass Sicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit<br />
ausgewiesene Bestandteile<br />
des Schulprogramms <strong>und</strong> des Schulprofils<br />
s<strong>in</strong>d, e<strong>in</strong>en Sicherheits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitszirkel<br />
e<strong>in</strong>richten sowie se<strong>in</strong>e<br />
Arbeit aktiv unterstützen. In diesem<br />
werden regelmäßig Fächer übergreifend<br />
schulspezifische Sicherheits- <strong>und</strong><br />
Ges<strong>und</strong>heitsthemen erörtert <strong>und</strong> Projekte<br />
<strong>in</strong>itiiert<br />
10<br />
Richtiger Geräteaufbau –<br />
e<strong>in</strong> Beitrag zur Unfallverhütung<br />
Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten<br />
für den <strong>in</strong>neren<br />
Schulbereich<br />
Für die Sicherheitsförderung <strong>in</strong> der Schule<br />
s<strong>in</strong>d die Sicherheitsbeauftragten von besonderer<br />
Bedeutung. Sie unterstützen<br />
<strong>und</strong> beraten die Schulleiter<strong>in</strong>nen <strong>und</strong><br />
Schulleiter bei ihren Aufgaben. Sie haben<br />
allerd<strong>in</strong>gs gegenüber den Lehrkräften<br />
e<strong>in</strong>er Schule ke<strong>in</strong>e Weisungsbefugnis.<br />
Das bedeutet z.B., dass sie nicht die Beseitigung<br />
von Gefahrenquellen anordnen,<br />
sondern ihre Beobachtungen nur der<br />
Schulleitung mitteilen <strong>und</strong> Vorschläge für<br />
ihre Beseitigung machen können. Demzufolge<br />
s<strong>in</strong>d sie für ihre Tätigkeit weder zivilnoch<br />
strafrechtlich haftbar.<br />
Die Arbeit der Sicherheitsbeauftragten ist<br />
trotz der begrenzten Kompetenz von<br />
großer Bedeutung für das Sicherheitsniveau<br />
e<strong>in</strong>er Schule. Sie sollen auf dem<br />
Gebiet der Sicherheitsförderung Experten<br />
<strong>und</strong> das B<strong>in</strong>deglied zwischen Lehrkräften,<br />
Schüler<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Schüler e<strong>in</strong>erseits <strong>und</strong><br />
der Schulleitung andererseits se<strong>in</strong>.<br />
Ihr Aufgabenfeld sollte im Wesentlichen<br />
folgende Tätigkeiten umfassen:<br />
Sie melden der Schulleiter<strong>in</strong> bzw. dem<br />
Schulleiter technische <strong>und</strong> sicherheitsrelevante<br />
organisatorische <strong>und</strong> verhaltensbed<strong>in</strong>gte<br />
Mängel, die zu ges<strong>und</strong>heitlichen<br />
Gefährdungen <strong>und</strong> Unfällen<br />
führen können, <strong>und</strong> unterbreiten Vorschläge<br />
für ihre Beseitigung.
Sie nehmen an den Besichtigungen<br />
<strong>und</strong> Beratungsgesprächen mit externen<br />
Organisationen <strong>und</strong> Institutionen,<br />
z.B. Geme<strong>in</strong>deunfallversicherungsverband<br />
oder Unfallkasse, teil.<br />
Sie unterstützen die Schulleiter<strong>in</strong> bzw.<br />
den Schulleiter bei der Information des<br />
Lehrerkollegiums über Fragen <strong>und</strong> Probleme<br />
der Sicherheits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsförderung,<br />
beraten Fachkonferenzen<br />
<strong>und</strong> e<strong>in</strong>zelne Lehrkräfte <strong>in</strong> präventiven<br />
Angelegenheiten, <strong>in</strong>itiieren <strong>und</strong><br />
organisieren Fortbildungsmaßnahmen<br />
zur Sicherheitsförderung <strong>und</strong> wirken<br />
darauf h<strong>in</strong>, dass <strong>in</strong> Konferenzen, vor allem<br />
der Fächer mit besonderen Gefährdungen,<br />
fachspezifische Sicherheits<strong>und</strong><br />
Ges<strong>und</strong>heitsprobleme behandelt<br />
werden.<br />
Sie <strong>in</strong>itiieren schulische Projekte <strong>und</strong><br />
Maßnahmen zur Sicherheits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsförderung,<br />
z.B. e<strong>in</strong>e Projektwoche<br />
„Sicherheit“, <strong>und</strong> organisieren<br />
sie gebenenfalls.<br />
Voraussetzungen für die Arbeit des<br />
Sicherheitsbeauftragten<br />
Sicherheitsbeauftragte für den äußeren<br />
<strong>und</strong> <strong>in</strong>neren Schulbereich können ihre<br />
Aufgabe nur dann s<strong>in</strong>nvoll wahrnehmen,<br />
wenn sie regelmäßig den technischen Zustand<br />
der schulischen Gebäude <strong>und</strong> E<strong>in</strong>richtungen<br />
kontrollieren sowie kont<strong>in</strong>uierlich<br />
den organisatorischen Ablauf des<br />
Schulalltags <strong>und</strong> das Schüler- <strong>und</strong> Lehrerverhalten<br />
beobachten <strong>und</strong> analysieren.<br />
<strong>GUV</strong>-SI 8064<br />
Notwendig ist darüber h<strong>in</strong>aus, Informationen<br />
aus den Fachkonferenzen e<strong>in</strong>zuholen<br />
<strong>und</strong> das Unfallgeschehen auszuwerten.<br />
Deshalb müssen Sicherheitsbeauftragte<br />
von jedem Unfall Kenntnis erhalten.<br />
Die Arbeit der Sicherheitsbeauftragten<br />
kann allerd<strong>in</strong>gs nur dann erfolgreich <strong>und</strong><br />
effektiv se<strong>in</strong>, wenn die gesamte Schulgeme<strong>in</strong>schaft<br />
<strong>und</strong> <strong>in</strong>sbesondere die Schulleiter<strong>in</strong><br />
bzw. der Schulleiter sie bei ihren<br />
Bemühungen um mehr Sicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit<br />
unterstützen. Dazu gehört auch,<br />
ihnen die für ihre Arbeit notwendigen Informationen<br />
zugänglich zu machen <strong>und</strong><br />
die erforderliche Zeit zur Verfügung zu<br />
stellen.<br />
Bestellung des Sicherheitsbeauftragten<br />
Als Sicherheitsbeauftragte für den <strong>in</strong>neren<br />
Schulbereich s<strong>in</strong>d Lehrkräfte geeignet,<br />
die<br />
durch ihre Ausbildung <strong>und</strong> Berufserfahrung<br />
qualifiziert s<strong>in</strong>d;<br />
diese Aufgabe freiwillig übernehmen;<br />
bereit s<strong>in</strong>d, diese Funktion über mehrere<br />
Jahre wahrzunehmen.<br />
Die Bestellung der Sicherheitsbeauftragten<br />
sollte <strong>in</strong> schriftlicher Form erfolgen<br />
<strong>und</strong> Aussagen zur <strong>in</strong>haltlichen, räumlichen<br />
<strong>und</strong> gegenständlichen Zuständigkeit enthalten.<br />
Diese Zuständigkeitsabgrenzungen<br />
s<strong>in</strong>d vor allem dann erforderlich,<br />
wenn mehrere Sicherheitsbeauftragte<br />
oder Beauftragte für andere Bereiche, z.B.<br />
Strahlenschutzbeauftragte, bestellt s<strong>in</strong>d.<br />
11
<strong>GUV</strong>-SI 8064<br />
Es ist ebenfalls erforderlich, dass die<br />
Schulleitung die Bestellung der Sicherheitsbeauftragten<br />
dem gesamten Lehrerkollegium<br />
bekannt macht. Die Namen<br />
werden zudem dem zuständigen Träger<br />
der gesetzlichen Schüler-Unfallversicherung<br />
mitgeteilt <strong>und</strong> dem Sachaufwandsträger<br />
mitgeteilt.<br />
E<strong>in</strong>e weitere wichtige Voraussetzung für<br />
die Arbeit der Sicherheitsbeauftragten ist<br />
die wiederkehrende <strong>und</strong> fortbildende<br />
Schulung ihrer Kompetenzen. Deshalb ist<br />
es erforderlich, dass sie regelmäßig an<br />
fachspezifischen <strong>und</strong> fachübergreifenden<br />
Fortbildungsveranstaltungen zur Sicherheits-<br />
<strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsförderung teilnehmen.<br />
12<br />
Aufgaben der Lehrer<strong>in</strong>nen<br />
<strong>und</strong> Lehrer<br />
Sicherheits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsförderung <strong>in</strong><br />
der Schule hängen aber nicht nur von der<br />
Arbeit <strong>und</strong> dem Engagement der Schulleiter<strong>in</strong><br />
oder des Schulleiters sowie der Sicherheitsbeauftragten<br />
ab, sondern auch<br />
von jeder e<strong>in</strong>zelnen Lehrkraft. Ihre fachliche<br />
<strong>und</strong> pädagogische Qualifikation muss<br />
auf der Gr<strong>und</strong>lage von Fächer übergreifenden<br />
<strong>und</strong> fachspezifischen Vorschriften<br />
den Rahmen schaffen, der Sicherheit <strong>und</strong><br />
Ges<strong>und</strong>heit ermöglicht <strong>und</strong> gewährleistet:<br />
Lehrer<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Lehrer haben <strong>in</strong> ihrem<br />
Unterricht, aber auch <strong>in</strong> den außerunterrichtlichen<br />
Schulveranstaltungen<br />
alles zu tun, um Unfälle zu verhüten<br />
<strong>und</strong> die Schüler<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Schüler vor<br />
ges<strong>und</strong>heitlichen Bee<strong>in</strong>trächtigungen<br />
zu bewahren. Sie müssen entsprechend<br />
ihrer Aufsichtspflicht alle Maßnahmen<br />
ergreifen, die zur Vermeidung<br />
von ges<strong>und</strong>heitlichen Schädigungen<br />
notwendig s<strong>in</strong>d.<br />
Sie haben Mängel beim sicherheitstechnischen<br />
Zustand der schulischen<br />
Gebäude <strong>und</strong> E<strong>in</strong>richtungen, beim<br />
organisatorischen Ablauf des Schulalltags<br />
oder beim Lehrer- <strong>und</strong> Schülerverhalten<br />
festzustellen <strong>und</strong> wenn möglich<br />
zu beseitigen bzw. der Schulleitung<br />
oder dem Sicherheitsbeauftragten zu<br />
melden.<br />
Neben der Schutzaufgabe, Unfälle zu<br />
verhüten, hat e<strong>in</strong>e Lehrkraft auch die<br />
Aufgabe, den Schüler<strong>in</strong>nen <strong>und</strong><br />
Schülern <strong>in</strong> ihrem Unterricht Kenntnisse,<br />
E<strong>in</strong>stellungen, Fähigkeiten <strong>und</strong> Fertigkeiten<br />
zu vermitteln, die diese befähigen,<br />
sich selbstverantwortlich <strong>und</strong><br />
selbstständig sicherheits- <strong>und</strong> ges<strong>und</strong>heitsbewusst<br />
zu verhalten.<br />
Lehrer<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Lehrer sollten darüber<br />
h<strong>in</strong>aus e<strong>in</strong> natürliches Interesse daran<br />
haben, für ihre eigene Sicherheit <strong>und</strong><br />
Ges<strong>und</strong>heit bei der Arbeit zu sorgen.
Äußerer Schulbereich<br />
Aufgaben des Schulträgers<br />
für den äußeren Schulbereich<br />
Der Schulträger hat unter Beachtung der<br />
staatlichen Präventionsvorschriften <strong>und</strong><br />
der Regelungen der Unfallversicherungsträger<br />
folgende sicherheitsfördernden<br />
Aufgaben:<br />
das Schulgebäude, die E<strong>in</strong>richtung <strong>und</strong><br />
die Außenanlagen zu unterhalten <strong>und</strong><br />
zu warten;<br />
die Erste-Hilfe-Ausstattung bereitzustellen;<br />
den Schulbusbetrieb sicher durchzuführen;<br />
die Sicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit des<br />
nichtpädagogischen Schulpersonals<br />
durch Maßnahmen des <strong>Arbeits</strong>- <strong>und</strong><br />
Ges<strong>und</strong>heitsschutzes zu sichern <strong>und</strong><br />
zu verbessern;<br />
e<strong>in</strong>en Sicherheitsbeauftragten für den<br />
äußeren Schulbereich zu bestellen.<br />
Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten<br />
für den äußeren<br />
Schulbereich<br />
Die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten<br />
für den äußeren Schulbereich s<strong>in</strong>d,<br />
ähnlich wie die des Sicherheitsbeauftragten<br />
für den <strong>in</strong>neren Schulbereich, unterstützender<br />
<strong>und</strong> beratender Art, d.h. sie<br />
unterstützen den Schulträger bei se<strong>in</strong>en<br />
sicherheitsfördernden Aufgaben.<br />
Im Wesentlichen bedeutet dies, dass die<br />
oder der Sicherheitsbeauftragte <strong>in</strong> Abstimmung<br />
<strong>und</strong> Kooperation mit der Schulleitung,<br />
aber auch mit dem oder den Sicherheitsbeauftragten<br />
für den <strong>in</strong>neren<br />
Schulbereich die Schulgebäude <strong>und</strong> E<strong>in</strong>richtungen<br />
auf technische Mängel kontrolliert<br />
<strong>und</strong> diese dem zuständigen Mitarbeiter<br />
des Schulträgers meldet. Kle<strong>in</strong>ere<br />
Mängel können ggf. von ihr bzw. ihm<br />
selbst behoben werden.<br />
Er unterstützt außerdem den Schulträger<br />
<strong>und</strong> die Schulleiter<strong>in</strong> bzw. den Schulleiter<br />
bei der Information des nichtpädagogischen<br />
Personals über sicherheits- <strong>und</strong> ges<strong>und</strong>heitsrelevante<br />
Probleme <strong>und</strong> Fragen.<br />
S<strong>in</strong>nvoll ist es, dass die Aufgabe des Sicherheitsbeauftragten<br />
vom Hausmeister<br />
wahrgenommen wird. Er verfügt <strong>in</strong> der<br />
Regel über notwendiges Wissen. Zudem<br />
gehört die Wartung <strong>und</strong> Pflege des Schulgebäudes<br />
<strong>und</strong> der E<strong>in</strong>richtung zu se<strong>in</strong>en<br />
Dienstaufgaben.<br />
Die Bestellung des Sicherheitsbeauftragten<br />
sollte <strong>in</strong> schriftlicher Form erfolgen<br />
<strong>und</strong> Aussagen zu se<strong>in</strong>en Aufgaben <strong>und</strong> zu<br />
se<strong>in</strong>er Zuständigkeit enthalten. Es ist<br />
außerdem erforderlich, dass er sich regelmäßig<br />
weiterbildet <strong>und</strong> über aktuelle<br />
sicherheitsrelevante Erkenntnisse <strong>in</strong>formiert<br />
wird.<br />
13
Hilfen <strong>und</strong> Unterstützung<br />
Bei der Wahrnehmung ihrer<br />
präventiven Aufgaben können Schulleiter<strong>in</strong>nen<br />
<strong>und</strong> Schulleiter, Lehrer<strong>in</strong>nen <strong>und</strong><br />
Lehrer, Schulträger <strong>und</strong> die Sicherheitsbeauftragten<br />
für den <strong>in</strong>neren <strong>und</strong> äußeren<br />
Schulbereich Hilfen <strong>und</strong> Unterstützung erhalten.<br />
Sie können sich an den zuständigen<br />
Träger der gesetzlichen Schüler-Unfallversicherung(Geme<strong>in</strong>deunfallversicherungsverband,<br />
Unfallkasse oder Landesunfallkasse)<br />
wenden. Diese müssen<br />
die für die Sicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit <strong>in</strong><br />
den <strong>Schulen</strong> Verantwortlichen <strong>in</strong>formie-<br />
14<br />
Feuerlöschen üben – auch e<strong>in</strong>e Maßnahme zur Unfallverhütung<br />
ren, beraten, aus- <strong>und</strong> fortbilden sowie<br />
die Durchführung der Maßnahmen zur<br />
Verhütung von Schulunfällen <strong>und</strong> schulbed<strong>in</strong>gten<br />
Ges<strong>und</strong>heitsgefahren im<br />
Rahmen ihres Präventionsauftrages begleiten.<br />
Der Schulhoheitsträger ist verpflichtet,<br />
die Lehrkräfte arbeitsmediz<strong>in</strong>isch <strong>und</strong> sicherheitstechnisch<br />
zu betreuen sowie die<br />
Schulleiter<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Schulleiter <strong>in</strong> Fragen<br />
des Ges<strong>und</strong>heitsschutzes <strong>und</strong> der <strong>Arbeits</strong>sicherheit<br />
zu beraten.
Überreicht <strong>und</strong> zu beziehen<br />
durch den zuständigen<br />
Unfallversicherungsträger:<br />
Baden-Württemberg<br />
Unfallkasse Baden-Württemberg,<br />
Hauptsitz Stuttgart:<br />
Augsburger Straße 700, 70329 Stuttgart,<br />
Postanschrift: 70324 Stuttgart,<br />
Tel. (0711) 93 21-0, Fax (0711) 93 21-500,<br />
Sitz Karlsruhe:<br />
Waldhornplatz 1, 76131 Karlsruhe,<br />
Postanschrift: 76128 Karlsruhe,<br />
Tel. (07 21) 60 98-1, Fax (07 21) 60 98-52 00<br />
Bayern<br />
Bayerischer Geme<strong>in</strong>deunfallversicherungsverband,<br />
Ungererstraße 71, 80805 München,<br />
Postanschrift: 80791 München,<br />
Tel. (0 89) 3 60 93-0, Fax (0 89) 3 60 93-349<br />
Bayerische Landesunfallkasse,<br />
Ungererstraße 71, 80805 München,<br />
Postanschrift: 80791 München,<br />
Tel. (0 89) 3 60 93-0, Fax (0 89) 3 60 93-349<br />
Unfallkasse München,<br />
Müllerstraße 3, 80469 München,<br />
Postanschrift: 80313 München,<br />
Tel. (0 89) 2 33-2 80 94, Fax (0 89) 2 33-2 64 84<br />
Berl<strong>in</strong><br />
Unfallkasse Berl<strong>in</strong>,<br />
Culemeyerstraße 2, 12277 Berl<strong>in</strong>-Marienfelde,<br />
Postfach 48 05 84, 12254 Berl<strong>in</strong>.<br />
Tel. (0 30) 76 24-0, Fax (0 30) 76 24-11 09<br />
Brandenburg<br />
Unfallkasse Brandenburg,<br />
Müllroser Chaussee 75, 15236 Frankfurt,<br />
Postanschrift: Postfach 11 13, 15201 Frankfurt,<br />
Tel. (03 35) 52 16-0, Fax (03 35) 54 73 39<br />
Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg,<br />
Müllroser Chaussee 75, 15236 Frankfurt,<br />
Postanschrift: Postfach 1113, 15201 Frankfurt,<br />
Tel. (03 35) 5216-0, Fax (03 35) 54 73 39<br />
Bremen<br />
Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen,<br />
Walsroder Straße 12–14, 28215 Bremen,<br />
Tel. (04 21) 3 50 12-0, Fax (04 21) 3 50 12-14<br />
Hamburg<br />
Landesunfallkasse Freie <strong>und</strong> Hansestadt Hamburg,<br />
Spohrstraße 2, 22083 Hamburg,<br />
Postanschrift: Postf. 76 03 25, 22053 Hamburg,<br />
Tel. (0 40) 2 71 53-0, Fax (0 40) 2 70 69 87<br />
Feuerwehr-Unfallkasse Hamburg,<br />
Kurze Mühren 20, 20095 Hamburg,<br />
Tel. (0 40) 30 90 42 89, Fax (0 40) 30 90 4181<br />
Hessen<br />
Unfallkasse Hessen,<br />
Opernplatz 14, 60313 Frankfurt,<br />
Postanschrift: Postf. 10 10 42, 60010 Frankfurt,<br />
Tel. (0 69) 2 99 72-233, Fax (0 69) 2 99 72-207<br />
Mecklenburg-Vorpommern<br />
Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern,<br />
Wismarsche Straße 199, 19053 Schwer<strong>in</strong>,<br />
Tel. (03 85) 51 81-0, Fax (03 85) 51 81-111<br />
Feuerwehr-Unfallkasse Nord, Landesgeschäftsstelle<br />
Mecklenburg-Vorpommern,<br />
Bertha-von-Suttner-Straße 5, 19061 Schwer<strong>in</strong>,<br />
Tel. (03 85) 30 31-700, Fax (03 85) 30 31-706<br />
Niedersachsen<br />
Braunschweigischer<br />
Geme<strong>in</strong>de-Unfallversicherungsverband,<br />
Berl<strong>in</strong>er Platz 1C, 38102 Braunschweig,<br />
Postanschrift: Postfach 15 42,<br />
38005 Braunschweig,<br />
Tel. (05 31) 2 73 74-0, Fax (05 31) 2 73 74-40<br />
Geme<strong>in</strong>de-Unfallversicherungsverband<br />
Hannover, Am Mittelfelde 169, 30519 Hannover,<br />
Postanschrift: Postf. 8103 61, 30503 Hannover,<br />
Tel. (0511) 87 07-0, Fax (0511) 87 07-188<br />
Landesunfallkasse Niedersachsen,<br />
Am Mittelfelde 169, 30519 Hannover,<br />
Postanschrift: Postf. 8103 61, 30503 Hannover,<br />
Tel. (05 11) 87 07-0, Fax (05 11) 87 07-202<br />
Geme<strong>in</strong>de-Unfallversicherungsverband<br />
Oldenburg, Gartenstraße 9, 26122 Oldenburg,<br />
Postanschrift: Postfach 27 61, 26017 Oldenburg,<br />
Tel. (04 41) 77 90 90, Fax (04 41) 7 79 09 50<br />
Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen,<br />
Aegidientorplatz 2a, 30159 Hannover,<br />
Postanschrift: Postfach 280, 30002 Hannover,<br />
Tel. (0511) 98 95-431, Fax (0511) 98 95-433<br />
Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen<br />
Rhe<strong>in</strong>ischer Geme<strong>in</strong>deunfallversicherungsverband,<br />
Heyestraße 99, 40625 Düsseldorf,<br />
Postanschrift: Postf. 12 05 30, 40605 Düsseldorf,<br />
Tel. (02 11) 28 08-0, Fax (02 11) 28 08-119<br />
Geme<strong>in</strong>deunfallversicherungsverband<br />
Westfalen-Lippe,<br />
Salzmannstraße156, 48159 Münster,<br />
Postanschrift: Postfach 59 67, 48135 Münster,<br />
Tel. (02 51) 2102-0, Fax (02 51) 2185 69<br />
Landesunfallkasse Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen,<br />
Ulenbergstraße 1, 40223 Düsseldorf,<br />
Tel. (0211) 90 24-0, Fax (0211) 90 24-180<br />
Feuerwehr-Unfallkasse Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen,<br />
Prov<strong>in</strong>zialplatz 1, 40591 Düsseldorf,<br />
Postanschrift: 40195 Düsseldorf,<br />
Tel. (0211) 97 79 89-0, Fax (0211) 97 79 89-29<br />
Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz<br />
Unfallkasse Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz,<br />
Orenste<strong>in</strong>straße 10, 56626 Andernach,<br />
Postanschrift: 56624 Andernach,<br />
Tel. (0 26 32) 9 60-0, Fax (0 26 32) 9 60-311<br />
Saarland<br />
Unfallkasse Saarland,<br />
Beethovenstraße 41, 66125 Saarbrücken,<br />
Postanschrift: Postfach 20 02 80, 66043 Saarbrücken,<br />
Tel. (0 68 97) 97 33-0, Fax (0 68 97) 97 33-37<br />
Sachsen<br />
UnfallKasse Sachsen,<br />
Rosa-Luxemburg-Straße 17a, 01662 Meißen,<br />
Postanschrift: Postfach 42, 01651 Meißen,<br />
Tel. (0 35 21) 7 24-0, Fax (0 35 21) 7 24-111<br />
Sachsen-Anhalt<br />
Unfallkasse Sachsen-Anhalt,<br />
Käsperstraße 31, 39261 Zerbst,<br />
Postanschrift: 39258 Zerbst,<br />
Tel. (0 39 23) 7 51-0, Fax (0 39 23) 7 51-333<br />
Feuerwehr-Unfallkasse Sachsen-Anhalt,<br />
Carl-Miller-Straße 7, 39112 Magdeburg,<br />
Tel. (03 91) 5 44 59-0, 6 22 48 73 u. 6 22 4813,<br />
Fax (03 91) 5 44 59-22<br />
Schleswig-Holste<strong>in</strong><br />
Unfallkasse Schleswig-Holste<strong>in</strong>,<br />
Seekoppelweg 5a, 24113 Kiel,<br />
Tel. (04 31) 64 07-0, Fax (04 31) 64 07-250<br />
Feuerwehr-Unfallkasse Nord,<br />
Landesgeschäftsstelle Schleswig-Holste<strong>in</strong>,<br />
Sophienblatt 33, 24114 Kiel,<br />
Postanschrift: 24097 Kiel<br />
Tel. (04 31) 6 03-2113, Fax (04 31) 6 03-13 95<br />
Thür<strong>in</strong>gen<br />
Unfallkasse Thür<strong>in</strong>gen,<br />
Humboldtstraße 111, 99867 Gotha,<br />
Postanschrift: Postfach 10 03 02, 99853 Gotha,<br />
Tel. (0 36 21) 7 77-0, Fax (0 36 21) 7 77-111<br />
Feuerwehr-Unfallkasse Thür<strong>in</strong>gen,<br />
Magdeburger Allee 4, 99086 Erfurt (Tivoli),<br />
Tel. (03 61) 55 18-200, Fax (03 61) 55 18-221<br />
Eisenbahn-Unfallkasse<br />
Rödelheimer Straße 49, 60487 Frankfurt/Ma<strong>in</strong>,<br />
Tel. (0 69) 4 78 63-0, Fax (0 69) 4 78 63-151<br />
Unfallkasse Post <strong>und</strong> Telekom<br />
Europaplatz 2, 72072 Tüb<strong>in</strong>gen,<br />
Postanschrift: Postfach 27 80, 72017 Tüb<strong>in</strong>gen,<br />
Tel. 0180 5 00 16 32, Fax (0 70 71) 9 33-43 98<br />
Unfallkasse des B<strong>und</strong>es<br />
Weserstraße 47, 26382 Wilhelmshaven,<br />
Postanschrift: Postf. 180, 26380 Wilhelmshaven,<br />
Tel. (0 44 21) 4 07-0, Fax (0 44 21) 4 07-406<br />
Die jeweils aktuellen E-mail- <strong>und</strong> Internet-Adressen der hier aufgelisteten Unfallversicherungsträger f<strong>in</strong>den Sie auf der<br />
Homepage des B<strong>und</strong>esverbandes der Unfallkassen: www.unfallkassen.de unter der Rubrik „Ihr Unfallversicherungsträger“.
H<strong>in</strong>weis:<br />
Seit Oktober 2002 ist das BUK-Regelwerk „Sicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz“ neu strukturiert<br />
<strong>und</strong> mit neuen Bezeichnungen <strong>und</strong> Bestellnummern versehen. In Abstimmung mit dem Hauptverband<br />
der gewerblichen Berufsgenossenschaften wurden sämtliche Veröffentlichungen den<br />
Kategorien „Unfallverhütungsvorschriften“, „Regeln für Sicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz“,<br />
„Informationen“ <strong>und</strong> „Gr<strong>und</strong>sätze“ zugeordnet.<br />
Bei anstehenden Überarbeitungen oder Nachdrucken werden die Veröffentlichungen auf die<br />
neuen Bezeichnungen <strong>und</strong> Bestellnummern umgestellt. Dabei wird zur Erleichterung für e<strong>in</strong>en<br />
Übergangszeitraum von ca. 3 bis 5 Jahren den neuen Bestellnummern die bisherige Bestellnummer<br />
angefügt.<br />
Des Weiteren kann die Umstellung auf die neue Bezeichnung <strong>und</strong> Benummerung e<strong>in</strong>er so<br />
genannten Transferliste entnommen werden, die u.a. im Druckschriftenverzeichnis <strong>und</strong> auf der<br />
Homepage des B<strong>und</strong>esverbandes der Unfallkassen (www.unfallkassen.de) veröffentlicht ist.