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GUV - Arbeits- und Gesundheitsschutz in Schulen

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<strong>GUV</strong>-SI 8064 (bisher <strong>GUV</strong> 20.2.2)<br />

<strong>GUV</strong>-Informationen<br />

Sicherheit <strong>in</strong> der Schule<br />

Aufgaben der Schulleiter<strong>in</strong>nen <strong>und</strong><br />

Schulleiter, Sicherheitsbeauftragten<br />

<strong>und</strong> Lehrkräfte<br />

Gesetzliche<br />

Unfallversicherung


Herausgeber<br />

B<strong>und</strong>esverband der Unfallkassen, Fockenste<strong>in</strong>straße 1, 81539 München<br />

www.unfallkassen.de<br />

© 2003<br />

Alle Rechte vorbehalten<br />

Pr<strong>in</strong>ted <strong>in</strong> Germany<br />

Ausgabe Juli 2003<br />

Erarbeitet von der Fachgruppe „Bildungswesen“, Sachgebiet „Sicherheits- <strong>und</strong><br />

Ges<strong>und</strong>heitserziehung“, des B<strong>und</strong>esverbandes der Unfallkassen – mit Zustimmung der<br />

Kultusm<strong>in</strong>ister <strong>und</strong> Senatoren der Länder.<br />

Gestaltung: Julia Beltz<br />

Bestell-Nr. <strong>GUV</strong>-SI 8065, zu beziehen vom zuständigen Unfallversicherungsträger,<br />

siehe vorletzte Umschlagseite.


<strong>GUV</strong>-SI 8064 (bisher <strong>GUV</strong> 20.2.2)<br />

<strong>GUV</strong>-Informationen<br />

Sicherheit <strong>in</strong> der Schule<br />

Aufgaben der Schulleiter<strong>in</strong>nen <strong>und</strong><br />

Schulleiter, Sicherheitsbeauftragten<br />

<strong>und</strong> Lehrkräfte<br />

Ausgabe Juli 2003<br />

Mit Zustimmung<br />

der Kultusm<strong>in</strong>ister <strong>und</strong><br />

Senatoren der Länder<br />

Gesetzliche<br />

Unfallversicherung


Inhaltsverzeichnis<br />

4<br />

Seite<br />

Sicherheitsförderung <strong>in</strong> der Schule . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5<br />

Verantwortlichkeiten der Schulleiter<strong>in</strong>nen, Schulleiter <strong>und</strong> Schulträger . . . . . . . 7<br />

Innerer Schulbereich. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />

Aufgaben der Schulleiter<strong>in</strong> <strong>und</strong> des Schulleiters . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />

Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten für den <strong>in</strong>neren Schulbereich . . . . . . . . . . . 10<br />

Aufgaben der Lehrer<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Lehrer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12<br />

Äußerer Schulbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13<br />

Aufgaben des Schulträgers für den äußeren Schulbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13<br />

Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten für den äußeren Schulbereich . . . . . . . . . . . 13<br />

Hilfen <strong>und</strong> Unterstützung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14


Sicherheitsförderung <strong>in</strong> der Schule<br />

Sicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsförderung<br />

<strong>in</strong> der Schule rücken immer mehr <strong>in</strong><br />

den Blickpunkt des öffentlichen Interesses.<br />

Gründe hierfür s<strong>in</strong>d die Ges<strong>und</strong>heitsgefährdungen<br />

von Schüler<strong>in</strong>nen,<br />

Schülern, Lehrkräften <strong>und</strong> sonstigen <strong>in</strong><br />

der Schule Tätigen sowie die seit Jahren<br />

hohen Unfallzahlen. Jährlich werden den<br />

Trägern der gesetzlichen Schüler-Unfallversicherung<br />

ca. 1,7 Mio. Schülerunfälle<br />

gemeldet, Tendenz steigend. Unabhängig<br />

von den Unfallfolgen signalisieren diese<br />

Zahlen Handlungsbedarf, da jeder Unfall<br />

für die betroffenen Schüler<strong>in</strong>nen <strong>und</strong><br />

Schüler mit Schmerzen <strong>und</strong> posttraumatischen<br />

Erfahrungen verb<strong>und</strong>en se<strong>in</strong> kann.<br />

Zwei Aufsichtspersonen beim Schwimmunterricht<br />

Die Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> <strong>in</strong>sbesondere die Sicherheit<br />

der <strong>in</strong> der Schule Tätigen nachhaltig<br />

zu verbessern, ist e<strong>in</strong>e notwendige<br />

<strong>und</strong> geme<strong>in</strong>same Aufgabe von Schulträgern,<br />

Schulleiter<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Schulleitern<br />

sowie jeder e<strong>in</strong>zelnen Lehrkraft. Sie werden<br />

dabei von der Schulaufsicht <strong>und</strong> den<br />

Trägern der gesetzlichen Schüler-Unfallversicherung<br />

unterstützt. Es ist zudem<br />

e<strong>in</strong>e komplexe Aufgabe, denn Unfälle <strong>und</strong><br />

ges<strong>und</strong>heitliche Gefährdungen können<br />

auf e<strong>in</strong> Bündel unterschiedlicher<br />

technischer<br />

organisatorischer<br />

<strong>und</strong><br />

verhaltensbed<strong>in</strong>gter<br />

Ursachen zurückzuführen se<strong>in</strong>. Zudem<br />

s<strong>in</strong>d sie nicht selten <strong>in</strong> der außerschulischen<br />

Lebenswelt der Schüler<strong>in</strong>nen,<br />

Schüler <strong>und</strong> der Lehrkräfte begründet.<br />

5


<strong>GUV</strong>-SI 8064<br />

Ziel aller präventiven Maßnahmen sollte<br />

se<strong>in</strong>, den Lern- <strong>und</strong> <strong>Arbeits</strong>platz Schule sicherheits-<br />

<strong>und</strong> ges<strong>und</strong>heitsförderlich zu<br />

gestalten. Dieses Ziel ist nur zu erreichen,<br />

wenn die Förderung der Sicherheit <strong>und</strong><br />

Ges<strong>und</strong>heit alle am Schulleben beteiligten<br />

Personen e<strong>in</strong>schließt <strong>und</strong> als übergreifende<br />

<strong>und</strong> <strong>in</strong>tegrative Aufgabe verstanden<br />

wird. Erforderlich s<strong>in</strong>d Maßnahmen<br />

<strong>und</strong> Aktivitäten, die idealtypisch folgenden<br />

Handlungsfeldern zugeordnet<br />

werden können:<br />

6<br />

Erziehung:<br />

z.B. Themen, wie Gewaltprävention,<br />

Bau <strong>und</strong> E<strong>in</strong>richtung:<br />

z.B. Gestaltung von Schulgebäuden<br />

<strong>und</strong> Schulhöfen, ergonomisches Schulmobiliar<br />

Organisation<br />

<strong>und</strong> Organisationsentwicklung:<br />

z.B. Unterrichts- <strong>und</strong> Schulklima,<br />

Sicherheitsorganisation e<strong>in</strong>schl. Erste<br />

Hilfe, Kommunikationsstrukturen<br />

Bildung:<br />

z.B. Unterrichts<strong>in</strong>halte <strong>und</strong> -methodik,<br />

Entwicklung von Lernkultur<br />

Rahmenbed<strong>in</strong>gungen:<br />

z.B. Elternarbeit, Kooperationen mit<br />

außerschulischen Institutionen<br />

Richtige Schulfenster<br />

Die gesetzlichen Gr<strong>und</strong>lagen s<strong>in</strong>d staatliche<br />

Vorschriften, wie z.B. das Siebte<br />

Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VII)<br />

oder das <strong>Arbeits</strong>schutzgesetz (ArbSchG),<br />

die e<strong>in</strong>schlägigen Vorschriften der Länder<br />

für den Schulbereich, z.B. Regelungen zur<br />

Aufsichts- <strong>und</strong> Sorgfaltspflicht, <strong>und</strong> die<br />

Bestimmungen der Träger der gesetzlichen<br />

Schüler-Unfallversicherung.


Verantwortlichkeiten der Schulleiter<strong>in</strong>nen,<br />

Schulleiter <strong>und</strong> Schulträger<br />

Verantwortlich für die Sicherheit<br />

<strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit der Schüler<strong>in</strong>nen <strong>und</strong><br />

Schüler, Lehrer<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Lehrer sowie<br />

des nichtpädagogischen Personals e<strong>in</strong>er<br />

Schule s<strong>in</strong>d der Schulträger <strong>und</strong> der<br />

Schulhoheitsträger, der diese Aufgabe auf<br />

die Schulleiter<strong>in</strong> bzw. den Schulleiter delegiert.<br />

Für die sichere Gestaltung <strong>und</strong> Unterhaltung<br />

der Schulgebäude, der E<strong>in</strong>richtungen<br />

sowie der Lern- <strong>und</strong> Lehrmittel (äußerer<br />

Schulbereich) ist der Schulträger verantwortlich.<br />

Er ist ebenfalls für die arbeitsmediz<strong>in</strong>ische<br />

<strong>und</strong> sicherheitstechnische<br />

Betreuung des nichtpädagogischen<br />

Personals zuständig. Die Schulleiter<strong>in</strong><br />

<strong>und</strong> der Schulleiter s<strong>in</strong>d für die sicherheits-<br />

<strong>und</strong> ges<strong>und</strong>heitsförderliche Organisation<br />

<strong>und</strong> Durchführung aller schulischen<br />

Veranstaltungen <strong>und</strong> Maßnahmen<br />

(<strong>in</strong>nerer Schulbereich) verantwortlich. Im<br />

Schul- <strong>und</strong> Unterrichtsbetrieb üben sie für<br />

den Schulträger das Hausrecht <strong>in</strong> der<br />

Schulanlage aus. 1<br />

In der täglichen Arbeit s<strong>in</strong>d die beiden<br />

Aufgabenbereiche nicht exakt abgrenzbar,<br />

so dass sie sich zwangsläufig überschneiden<br />

<strong>und</strong> die Zusammenarbeit zwischen<br />

Schulträger <strong>und</strong> Schulleiter<strong>in</strong> oder Schulleiter<br />

erforderlich machen.<br />

1 Näheres regeln die landesspezifischen<br />

Vorschriften auf der Gr<strong>und</strong>lage<br />

§ 21 Abs.2 SGB VII<br />

Bei dem Bemühen um mehr Sicherheit<br />

können sich sowohl der Schulträger als<br />

auch die Schulleiter<strong>in</strong> bzw. der Schulleiter<br />

auf verschiedene Beauftragte stützen. So<br />

muss der Schulträger für den äußeren<br />

Schulbereich jemanden, z.B. den Hausmeister,<br />

die Schulleiter<strong>in</strong> bzw. der Schulleiter<br />

für den <strong>in</strong>neren Schulbereich e<strong>in</strong>e<br />

oder mehrere Lehrkräfte zu Sicherheitsbeauftragten<br />

bestellen. Je nach Länderregelung<br />

können bzw. müssen außerdem<br />

noch Beauftragte für andere sicherheitsrelevante<br />

Bereiche bestellt werden, z.B.<br />

Strahlenschutzbeauftragte oder Beauftragte<br />

für die Umsetzung der Gefahrstoffverordnung.<br />

Da die schulische Sicherheits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsförderung<br />

komplex <strong>und</strong> zeit<strong>in</strong>tensiv<br />

ist, ist es notwendig zusammenzuarbeiten.<br />

Dazu gehören auch die Eltern<br />

<strong>und</strong> <strong>in</strong> den weiterführenden <strong>Schulen</strong> auch<br />

die Schüler<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Schüler.<br />

7


<strong>GUV</strong>-SI 8064<br />

Die Sicherheitsorganisation <strong>in</strong> der Schule<br />

8<br />

äußerer Schulbereich: <strong>in</strong>nerer Schulbereich:<br />

Sachkostenträger:<br />

Geme<strong>in</strong>de,<br />

Geme<strong>in</strong>deverband,<br />

Landkreis,<br />

Land<br />

delegiert<br />

Unternehmer:<br />

Bürgermeister,<br />

Stadtdirektor,<br />

usw.<br />

unterstützt<br />

Sicherheitsbeauftragter:<br />

z.B.<br />

Hausmeister<br />

Unterhaltung von Gebäuden<br />

<strong>und</strong> E<strong>in</strong>richtungen<br />

KOOPERATION<br />

Schulaufsicht:<br />

Kultusm<strong>in</strong>isterium,<br />

Bezirksregierung,<br />

Schulamt<br />

delegiert<br />

Sicherheitsbeauftragter:<br />

Lehrkraft<br />

Unternehmer:<br />

Schulleiter<strong>in</strong>/<br />

Schulleiter<br />

unterstützt<br />

Schulischer Ablauf,<br />

Unterrichtse<strong>in</strong>teilung, Aufsicht


Innerer Schulbereich<br />

Aufgaben der Schulleiter<strong>in</strong><br />

<strong>und</strong> des Schulleiters<br />

Die Zuständigkeit <strong>und</strong> Verantwortung für<br />

die Sicherheits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsförderung<br />

im <strong>in</strong>neren Schulbereich können<br />

Schulleiter<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Schulleiter – mit wenigen<br />

Ausnahmen – nicht delegieren. Ihr<br />

Engagement <strong>und</strong> ihr Verantwortungsbewusstse<strong>in</strong><br />

bestimmen demzufolge wesentlich<br />

die Qualität der Förderung von<br />

Sicherheits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsbewusstse<strong>in</strong><br />

<strong>in</strong> der Schule.<br />

Gr<strong>und</strong>lage ihrer Verpflichtung bilden die<br />

staatlichen Präventionsvorschriften, die<br />

gem. § 21 Abs. 2 SGB VII vom Schulhoheitsträger<br />

zu treffenden Präventionsregelungen<br />

für den <strong>in</strong>neren Schulbereich<br />

sowie die Vorschriften <strong>und</strong> Regelungen<br />

der Träger der gesetzlichen Schüler-<br />

Unfallversicherung.<br />

Schulleiter<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Schulleiter haben<br />

z.B. folgende Aufgaben:<br />

Sie wirken darauf h<strong>in</strong>, dass Bau <strong>und</strong><br />

Ausstattung <strong>in</strong> der Schule sicherheitsförderlich<br />

s<strong>in</strong>d <strong>und</strong> die Ges<strong>und</strong>heit<br />

nicht gefährden. Hierzu gehört auch,<br />

dass sie Mängel dem Schulträger melden<br />

<strong>und</strong> ihn veranlassen, diese zu beseitigen.<br />

Bei akuten Gefährdungen<br />

müssen sie sofortige Maßnahmen e<strong>in</strong>leiten.<br />

Sie unterrichten Lehrkräfte, Schüler<strong>in</strong>nen<br />

<strong>und</strong> Schüler über die für den schulischen<br />

Bereich sicherheitsrelevanten<br />

Vorschriften <strong>und</strong> Bestimmungen <strong>und</strong><br />

kontrollieren deren E<strong>in</strong>haltung.<br />

Sie treffen die für e<strong>in</strong>en sicherheitsförderlichen<br />

Schulbetrieb erforderlichen<br />

Maßnahmen. Hierzu zählt z.B. die Umsetzung<br />

der Gefahrstoffverordnung.<br />

Sie haben gemäß § 22 SGB VII e<strong>in</strong>en<br />

oder mehrere Sicherheitsbeauftragte 2<br />

für den <strong>in</strong>neren Schulbereich zu benennen<br />

<strong>und</strong> ihre Arbeit zu unterstützen.<br />

In Zusammenarbeit mit dem oder den<br />

Sicherheitsbeauftragten ermitteln sie<br />

Unfallursachen <strong>und</strong> schulische Ges<strong>und</strong>heitsgefahren<br />

<strong>und</strong> veranlassen<br />

vorbeugende Maßnahmen.<br />

Sie sorgen geme<strong>in</strong>sam mit dem Sachkostenträger<br />

für e<strong>in</strong>e wirksame Erste<br />

Hilfe bei Unfällen. Notwendige Voraussetzung<br />

für e<strong>in</strong>e effektive Erste Hilfe ist<br />

nicht nur die vorgeschriebene Erste-<br />

Hilfe-Ausstattung, sondern auch die<br />

Aus- <strong>und</strong> Fortbildung von Lehrkräften<br />

zu Ersthelfern.<br />

2 Die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten richtet<br />

sich nach den landesrechtlichen Vorschriften.<br />

Geeignete Garderobenhaken<br />

9


<strong>GUV</strong>-SI 8064<br />

In e<strong>in</strong>igen Ländern haben im Wege der<br />

Aufgabenübertragung durch den Schulhoheitsträger<br />

die Schulleiter<strong>in</strong>nen <strong>und</strong><br />

Schulleiter die Aufgabe, gemäß § 5 <strong>Arbeits</strong>schutzgesetz<br />

(ArbSchG) e<strong>in</strong>e Gefährdungsbeurteilung<br />

der Lehrerarbeitsplätze<br />

durchzuführen.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus sollten Schulleiter<strong>in</strong>nen<br />

<strong>und</strong> Schulleiter<br />

die Lehrer<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Lehrer ihrer <strong>Schulen</strong><br />

dazu anzuhalten, die Erziehung<br />

<strong>und</strong> Ausbildung der Schüler<strong>in</strong>nen <strong>und</strong><br />

Schüler zu sicherheits- <strong>und</strong> ges<strong>und</strong>heitsbewusstem<br />

Denken <strong>und</strong> Handeln<br />

<strong>in</strong> den Unterricht e<strong>in</strong>zubeziehen,<br />

dafür sorgen, dass Sicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit<br />

ausgewiesene Bestandteile<br />

des Schulprogramms <strong>und</strong> des Schulprofils<br />

s<strong>in</strong>d, e<strong>in</strong>en Sicherheits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitszirkel<br />

e<strong>in</strong>richten sowie se<strong>in</strong>e<br />

Arbeit aktiv unterstützen. In diesem<br />

werden regelmäßig Fächer übergreifend<br />

schulspezifische Sicherheits- <strong>und</strong><br />

Ges<strong>und</strong>heitsthemen erörtert <strong>und</strong> Projekte<br />

<strong>in</strong>itiiert<br />

10<br />

Richtiger Geräteaufbau –<br />

e<strong>in</strong> Beitrag zur Unfallverhütung<br />

Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten<br />

für den <strong>in</strong>neren<br />

Schulbereich<br />

Für die Sicherheitsförderung <strong>in</strong> der Schule<br />

s<strong>in</strong>d die Sicherheitsbeauftragten von besonderer<br />

Bedeutung. Sie unterstützen<br />

<strong>und</strong> beraten die Schulleiter<strong>in</strong>nen <strong>und</strong><br />

Schulleiter bei ihren Aufgaben. Sie haben<br />

allerd<strong>in</strong>gs gegenüber den Lehrkräften<br />

e<strong>in</strong>er Schule ke<strong>in</strong>e Weisungsbefugnis.<br />

Das bedeutet z.B., dass sie nicht die Beseitigung<br />

von Gefahrenquellen anordnen,<br />

sondern ihre Beobachtungen nur der<br />

Schulleitung mitteilen <strong>und</strong> Vorschläge für<br />

ihre Beseitigung machen können. Demzufolge<br />

s<strong>in</strong>d sie für ihre Tätigkeit weder zivilnoch<br />

strafrechtlich haftbar.<br />

Die Arbeit der Sicherheitsbeauftragten ist<br />

trotz der begrenzten Kompetenz von<br />

großer Bedeutung für das Sicherheitsniveau<br />

e<strong>in</strong>er Schule. Sie sollen auf dem<br />

Gebiet der Sicherheitsförderung Experten<br />

<strong>und</strong> das B<strong>in</strong>deglied zwischen Lehrkräften,<br />

Schüler<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Schüler e<strong>in</strong>erseits <strong>und</strong><br />

der Schulleitung andererseits se<strong>in</strong>.<br />

Ihr Aufgabenfeld sollte im Wesentlichen<br />

folgende Tätigkeiten umfassen:<br />

Sie melden der Schulleiter<strong>in</strong> bzw. dem<br />

Schulleiter technische <strong>und</strong> sicherheitsrelevante<br />

organisatorische <strong>und</strong> verhaltensbed<strong>in</strong>gte<br />

Mängel, die zu ges<strong>und</strong>heitlichen<br />

Gefährdungen <strong>und</strong> Unfällen<br />

führen können, <strong>und</strong> unterbreiten Vorschläge<br />

für ihre Beseitigung.


Sie nehmen an den Besichtigungen<br />

<strong>und</strong> Beratungsgesprächen mit externen<br />

Organisationen <strong>und</strong> Institutionen,<br />

z.B. Geme<strong>in</strong>deunfallversicherungsverband<br />

oder Unfallkasse, teil.<br />

Sie unterstützen die Schulleiter<strong>in</strong> bzw.<br />

den Schulleiter bei der Information des<br />

Lehrerkollegiums über Fragen <strong>und</strong> Probleme<br />

der Sicherheits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsförderung,<br />

beraten Fachkonferenzen<br />

<strong>und</strong> e<strong>in</strong>zelne Lehrkräfte <strong>in</strong> präventiven<br />

Angelegenheiten, <strong>in</strong>itiieren <strong>und</strong><br />

organisieren Fortbildungsmaßnahmen<br />

zur Sicherheitsförderung <strong>und</strong> wirken<br />

darauf h<strong>in</strong>, dass <strong>in</strong> Konferenzen, vor allem<br />

der Fächer mit besonderen Gefährdungen,<br />

fachspezifische Sicherheits<strong>und</strong><br />

Ges<strong>und</strong>heitsprobleme behandelt<br />

werden.<br />

Sie <strong>in</strong>itiieren schulische Projekte <strong>und</strong><br />

Maßnahmen zur Sicherheits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsförderung,<br />

z.B. e<strong>in</strong>e Projektwoche<br />

„Sicherheit“, <strong>und</strong> organisieren<br />

sie gebenenfalls.<br />

Voraussetzungen für die Arbeit des<br />

Sicherheitsbeauftragten<br />

Sicherheitsbeauftragte für den äußeren<br />

<strong>und</strong> <strong>in</strong>neren Schulbereich können ihre<br />

Aufgabe nur dann s<strong>in</strong>nvoll wahrnehmen,<br />

wenn sie regelmäßig den technischen Zustand<br />

der schulischen Gebäude <strong>und</strong> E<strong>in</strong>richtungen<br />

kontrollieren sowie kont<strong>in</strong>uierlich<br />

den organisatorischen Ablauf des<br />

Schulalltags <strong>und</strong> das Schüler- <strong>und</strong> Lehrerverhalten<br />

beobachten <strong>und</strong> analysieren.<br />

<strong>GUV</strong>-SI 8064<br />

Notwendig ist darüber h<strong>in</strong>aus, Informationen<br />

aus den Fachkonferenzen e<strong>in</strong>zuholen<br />

<strong>und</strong> das Unfallgeschehen auszuwerten.<br />

Deshalb müssen Sicherheitsbeauftragte<br />

von jedem Unfall Kenntnis erhalten.<br />

Die Arbeit der Sicherheitsbeauftragten<br />

kann allerd<strong>in</strong>gs nur dann erfolgreich <strong>und</strong><br />

effektiv se<strong>in</strong>, wenn die gesamte Schulgeme<strong>in</strong>schaft<br />

<strong>und</strong> <strong>in</strong>sbesondere die Schulleiter<strong>in</strong><br />

bzw. der Schulleiter sie bei ihren<br />

Bemühungen um mehr Sicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit<br />

unterstützen. Dazu gehört auch,<br />

ihnen die für ihre Arbeit notwendigen Informationen<br />

zugänglich zu machen <strong>und</strong><br />

die erforderliche Zeit zur Verfügung zu<br />

stellen.<br />

Bestellung des Sicherheitsbeauftragten<br />

Als Sicherheitsbeauftragte für den <strong>in</strong>neren<br />

Schulbereich s<strong>in</strong>d Lehrkräfte geeignet,<br />

die<br />

durch ihre Ausbildung <strong>und</strong> Berufserfahrung<br />

qualifiziert s<strong>in</strong>d;<br />

diese Aufgabe freiwillig übernehmen;<br />

bereit s<strong>in</strong>d, diese Funktion über mehrere<br />

Jahre wahrzunehmen.<br />

Die Bestellung der Sicherheitsbeauftragten<br />

sollte <strong>in</strong> schriftlicher Form erfolgen<br />

<strong>und</strong> Aussagen zur <strong>in</strong>haltlichen, räumlichen<br />

<strong>und</strong> gegenständlichen Zuständigkeit enthalten.<br />

Diese Zuständigkeitsabgrenzungen<br />

s<strong>in</strong>d vor allem dann erforderlich,<br />

wenn mehrere Sicherheitsbeauftragte<br />

oder Beauftragte für andere Bereiche, z.B.<br />

Strahlenschutzbeauftragte, bestellt s<strong>in</strong>d.<br />

11


<strong>GUV</strong>-SI 8064<br />

Es ist ebenfalls erforderlich, dass die<br />

Schulleitung die Bestellung der Sicherheitsbeauftragten<br />

dem gesamten Lehrerkollegium<br />

bekannt macht. Die Namen<br />

werden zudem dem zuständigen Träger<br />

der gesetzlichen Schüler-Unfallversicherung<br />

mitgeteilt <strong>und</strong> dem Sachaufwandsträger<br />

mitgeteilt.<br />

E<strong>in</strong>e weitere wichtige Voraussetzung für<br />

die Arbeit der Sicherheitsbeauftragten ist<br />

die wiederkehrende <strong>und</strong> fortbildende<br />

Schulung ihrer Kompetenzen. Deshalb ist<br />

es erforderlich, dass sie regelmäßig an<br />

fachspezifischen <strong>und</strong> fachübergreifenden<br />

Fortbildungsveranstaltungen zur Sicherheits-<br />

<strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsförderung teilnehmen.<br />

12<br />

Aufgaben der Lehrer<strong>in</strong>nen<br />

<strong>und</strong> Lehrer<br />

Sicherheits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsförderung <strong>in</strong><br />

der Schule hängen aber nicht nur von der<br />

Arbeit <strong>und</strong> dem Engagement der Schulleiter<strong>in</strong><br />

oder des Schulleiters sowie der Sicherheitsbeauftragten<br />

ab, sondern auch<br />

von jeder e<strong>in</strong>zelnen Lehrkraft. Ihre fachliche<br />

<strong>und</strong> pädagogische Qualifikation muss<br />

auf der Gr<strong>und</strong>lage von Fächer übergreifenden<br />

<strong>und</strong> fachspezifischen Vorschriften<br />

den Rahmen schaffen, der Sicherheit <strong>und</strong><br />

Ges<strong>und</strong>heit ermöglicht <strong>und</strong> gewährleistet:<br />

Lehrer<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Lehrer haben <strong>in</strong> ihrem<br />

Unterricht, aber auch <strong>in</strong> den außerunterrichtlichen<br />

Schulveranstaltungen<br />

alles zu tun, um Unfälle zu verhüten<br />

<strong>und</strong> die Schüler<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Schüler vor<br />

ges<strong>und</strong>heitlichen Bee<strong>in</strong>trächtigungen<br />

zu bewahren. Sie müssen entsprechend<br />

ihrer Aufsichtspflicht alle Maßnahmen<br />

ergreifen, die zur Vermeidung<br />

von ges<strong>und</strong>heitlichen Schädigungen<br />

notwendig s<strong>in</strong>d.<br />

Sie haben Mängel beim sicherheitstechnischen<br />

Zustand der schulischen<br />

Gebäude <strong>und</strong> E<strong>in</strong>richtungen, beim<br />

organisatorischen Ablauf des Schulalltags<br />

oder beim Lehrer- <strong>und</strong> Schülerverhalten<br />

festzustellen <strong>und</strong> wenn möglich<br />

zu beseitigen bzw. der Schulleitung<br />

oder dem Sicherheitsbeauftragten zu<br />

melden.<br />

Neben der Schutzaufgabe, Unfälle zu<br />

verhüten, hat e<strong>in</strong>e Lehrkraft auch die<br />

Aufgabe, den Schüler<strong>in</strong>nen <strong>und</strong><br />

Schülern <strong>in</strong> ihrem Unterricht Kenntnisse,<br />

E<strong>in</strong>stellungen, Fähigkeiten <strong>und</strong> Fertigkeiten<br />

zu vermitteln, die diese befähigen,<br />

sich selbstverantwortlich <strong>und</strong><br />

selbstständig sicherheits- <strong>und</strong> ges<strong>und</strong>heitsbewusst<br />

zu verhalten.<br />

Lehrer<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Lehrer sollten darüber<br />

h<strong>in</strong>aus e<strong>in</strong> natürliches Interesse daran<br />

haben, für ihre eigene Sicherheit <strong>und</strong><br />

Ges<strong>und</strong>heit bei der Arbeit zu sorgen.


Äußerer Schulbereich<br />

Aufgaben des Schulträgers<br />

für den äußeren Schulbereich<br />

Der Schulträger hat unter Beachtung der<br />

staatlichen Präventionsvorschriften <strong>und</strong><br />

der Regelungen der Unfallversicherungsträger<br />

folgende sicherheitsfördernden<br />

Aufgaben:<br />

das Schulgebäude, die E<strong>in</strong>richtung <strong>und</strong><br />

die Außenanlagen zu unterhalten <strong>und</strong><br />

zu warten;<br />

die Erste-Hilfe-Ausstattung bereitzustellen;<br />

den Schulbusbetrieb sicher durchzuführen;<br />

die Sicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit des<br />

nichtpädagogischen Schulpersonals<br />

durch Maßnahmen des <strong>Arbeits</strong>- <strong>und</strong><br />

Ges<strong>und</strong>heitsschutzes zu sichern <strong>und</strong><br />

zu verbessern;<br />

e<strong>in</strong>en Sicherheitsbeauftragten für den<br />

äußeren Schulbereich zu bestellen.<br />

Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten<br />

für den äußeren<br />

Schulbereich<br />

Die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten<br />

für den äußeren Schulbereich s<strong>in</strong>d,<br />

ähnlich wie die des Sicherheitsbeauftragten<br />

für den <strong>in</strong>neren Schulbereich, unterstützender<br />

<strong>und</strong> beratender Art, d.h. sie<br />

unterstützen den Schulträger bei se<strong>in</strong>en<br />

sicherheitsfördernden Aufgaben.<br />

Im Wesentlichen bedeutet dies, dass die<br />

oder der Sicherheitsbeauftragte <strong>in</strong> Abstimmung<br />

<strong>und</strong> Kooperation mit der Schulleitung,<br />

aber auch mit dem oder den Sicherheitsbeauftragten<br />

für den <strong>in</strong>neren<br />

Schulbereich die Schulgebäude <strong>und</strong> E<strong>in</strong>richtungen<br />

auf technische Mängel kontrolliert<br />

<strong>und</strong> diese dem zuständigen Mitarbeiter<br />

des Schulträgers meldet. Kle<strong>in</strong>ere<br />

Mängel können ggf. von ihr bzw. ihm<br />

selbst behoben werden.<br />

Er unterstützt außerdem den Schulträger<br />

<strong>und</strong> die Schulleiter<strong>in</strong> bzw. den Schulleiter<br />

bei der Information des nichtpädagogischen<br />

Personals über sicherheits- <strong>und</strong> ges<strong>und</strong>heitsrelevante<br />

Probleme <strong>und</strong> Fragen.<br />

S<strong>in</strong>nvoll ist es, dass die Aufgabe des Sicherheitsbeauftragten<br />

vom Hausmeister<br />

wahrgenommen wird. Er verfügt <strong>in</strong> der<br />

Regel über notwendiges Wissen. Zudem<br />

gehört die Wartung <strong>und</strong> Pflege des Schulgebäudes<br />

<strong>und</strong> der E<strong>in</strong>richtung zu se<strong>in</strong>en<br />

Dienstaufgaben.<br />

Die Bestellung des Sicherheitsbeauftragten<br />

sollte <strong>in</strong> schriftlicher Form erfolgen<br />

<strong>und</strong> Aussagen zu se<strong>in</strong>en Aufgaben <strong>und</strong> zu<br />

se<strong>in</strong>er Zuständigkeit enthalten. Es ist<br />

außerdem erforderlich, dass er sich regelmäßig<br />

weiterbildet <strong>und</strong> über aktuelle<br />

sicherheitsrelevante Erkenntnisse <strong>in</strong>formiert<br />

wird.<br />

13


Hilfen <strong>und</strong> Unterstützung<br />

Bei der Wahrnehmung ihrer<br />

präventiven Aufgaben können Schulleiter<strong>in</strong>nen<br />

<strong>und</strong> Schulleiter, Lehrer<strong>in</strong>nen <strong>und</strong><br />

Lehrer, Schulträger <strong>und</strong> die Sicherheitsbeauftragten<br />

für den <strong>in</strong>neren <strong>und</strong> äußeren<br />

Schulbereich Hilfen <strong>und</strong> Unterstützung erhalten.<br />

Sie können sich an den zuständigen<br />

Träger der gesetzlichen Schüler-Unfallversicherung(Geme<strong>in</strong>deunfallversicherungsverband,<br />

Unfallkasse oder Landesunfallkasse)<br />

wenden. Diese müssen<br />

die für die Sicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit <strong>in</strong><br />

den <strong>Schulen</strong> Verantwortlichen <strong>in</strong>formie-<br />

14<br />

Feuerlöschen üben – auch e<strong>in</strong>e Maßnahme zur Unfallverhütung<br />

ren, beraten, aus- <strong>und</strong> fortbilden sowie<br />

die Durchführung der Maßnahmen zur<br />

Verhütung von Schulunfällen <strong>und</strong> schulbed<strong>in</strong>gten<br />

Ges<strong>und</strong>heitsgefahren im<br />

Rahmen ihres Präventionsauftrages begleiten.<br />

Der Schulhoheitsträger ist verpflichtet,<br />

die Lehrkräfte arbeitsmediz<strong>in</strong>isch <strong>und</strong> sicherheitstechnisch<br />

zu betreuen sowie die<br />

Schulleiter<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Schulleiter <strong>in</strong> Fragen<br />

des Ges<strong>und</strong>heitsschutzes <strong>und</strong> der <strong>Arbeits</strong>sicherheit<br />

zu beraten.


Überreicht <strong>und</strong> zu beziehen<br />

durch den zuständigen<br />

Unfallversicherungsträger:<br />

Baden-Württemberg<br />

Unfallkasse Baden-Württemberg,<br />

Hauptsitz Stuttgart:<br />

Augsburger Straße 700, 70329 Stuttgart,<br />

Postanschrift: 70324 Stuttgart,<br />

Tel. (0711) 93 21-0, Fax (0711) 93 21-500,<br />

Sitz Karlsruhe:<br />

Waldhornplatz 1, 76131 Karlsruhe,<br />

Postanschrift: 76128 Karlsruhe,<br />

Tel. (07 21) 60 98-1, Fax (07 21) 60 98-52 00<br />

Bayern<br />

Bayerischer Geme<strong>in</strong>deunfallversicherungsverband,<br />

Ungererstraße 71, 80805 München,<br />

Postanschrift: 80791 München,<br />

Tel. (0 89) 3 60 93-0, Fax (0 89) 3 60 93-349<br />

Bayerische Landesunfallkasse,<br />

Ungererstraße 71, 80805 München,<br />

Postanschrift: 80791 München,<br />

Tel. (0 89) 3 60 93-0, Fax (0 89) 3 60 93-349<br />

Unfallkasse München,<br />

Müllerstraße 3, 80469 München,<br />

Postanschrift: 80313 München,<br />

Tel. (0 89) 2 33-2 80 94, Fax (0 89) 2 33-2 64 84<br />

Berl<strong>in</strong><br />

Unfallkasse Berl<strong>in</strong>,<br />

Culemeyerstraße 2, 12277 Berl<strong>in</strong>-Marienfelde,<br />

Postfach 48 05 84, 12254 Berl<strong>in</strong>.<br />

Tel. (0 30) 76 24-0, Fax (0 30) 76 24-11 09<br />

Brandenburg<br />

Unfallkasse Brandenburg,<br />

Müllroser Chaussee 75, 15236 Frankfurt,<br />

Postanschrift: Postfach 11 13, 15201 Frankfurt,<br />

Tel. (03 35) 52 16-0, Fax (03 35) 54 73 39<br />

Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg,<br />

Müllroser Chaussee 75, 15236 Frankfurt,<br />

Postanschrift: Postfach 1113, 15201 Frankfurt,<br />

Tel. (03 35) 5216-0, Fax (03 35) 54 73 39<br />

Bremen<br />

Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen,<br />

Walsroder Straße 12–14, 28215 Bremen,<br />

Tel. (04 21) 3 50 12-0, Fax (04 21) 3 50 12-14<br />

Hamburg<br />

Landesunfallkasse Freie <strong>und</strong> Hansestadt Hamburg,<br />

Spohrstraße 2, 22083 Hamburg,<br />

Postanschrift: Postf. 76 03 25, 22053 Hamburg,<br />

Tel. (0 40) 2 71 53-0, Fax (0 40) 2 70 69 87<br />

Feuerwehr-Unfallkasse Hamburg,<br />

Kurze Mühren 20, 20095 Hamburg,<br />

Tel. (0 40) 30 90 42 89, Fax (0 40) 30 90 4181<br />

Hessen<br />

Unfallkasse Hessen,<br />

Opernplatz 14, 60313 Frankfurt,<br />

Postanschrift: Postf. 10 10 42, 60010 Frankfurt,<br />

Tel. (0 69) 2 99 72-233, Fax (0 69) 2 99 72-207<br />

Mecklenburg-Vorpommern<br />

Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern,<br />

Wismarsche Straße 199, 19053 Schwer<strong>in</strong>,<br />

Tel. (03 85) 51 81-0, Fax (03 85) 51 81-111<br />

Feuerwehr-Unfallkasse Nord, Landesgeschäftsstelle<br />

Mecklenburg-Vorpommern,<br />

Bertha-von-Suttner-Straße 5, 19061 Schwer<strong>in</strong>,<br />

Tel. (03 85) 30 31-700, Fax (03 85) 30 31-706<br />

Niedersachsen<br />

Braunschweigischer<br />

Geme<strong>in</strong>de-Unfallversicherungsverband,<br />

Berl<strong>in</strong>er Platz 1C, 38102 Braunschweig,<br />

Postanschrift: Postfach 15 42,<br />

38005 Braunschweig,<br />

Tel. (05 31) 2 73 74-0, Fax (05 31) 2 73 74-40<br />

Geme<strong>in</strong>de-Unfallversicherungsverband<br />

Hannover, Am Mittelfelde 169, 30519 Hannover,<br />

Postanschrift: Postf. 8103 61, 30503 Hannover,<br />

Tel. (0511) 87 07-0, Fax (0511) 87 07-188<br />

Landesunfallkasse Niedersachsen,<br />

Am Mittelfelde 169, 30519 Hannover,<br />

Postanschrift: Postf. 8103 61, 30503 Hannover,<br />

Tel. (05 11) 87 07-0, Fax (05 11) 87 07-202<br />

Geme<strong>in</strong>de-Unfallversicherungsverband<br />

Oldenburg, Gartenstraße 9, 26122 Oldenburg,<br />

Postanschrift: Postfach 27 61, 26017 Oldenburg,<br />

Tel. (04 41) 77 90 90, Fax (04 41) 7 79 09 50<br />

Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen,<br />

Aegidientorplatz 2a, 30159 Hannover,<br />

Postanschrift: Postfach 280, 30002 Hannover,<br />

Tel. (0511) 98 95-431, Fax (0511) 98 95-433<br />

Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen<br />

Rhe<strong>in</strong>ischer Geme<strong>in</strong>deunfallversicherungsverband,<br />

Heyestraße 99, 40625 Düsseldorf,<br />

Postanschrift: Postf. 12 05 30, 40605 Düsseldorf,<br />

Tel. (02 11) 28 08-0, Fax (02 11) 28 08-119<br />

Geme<strong>in</strong>deunfallversicherungsverband<br />

Westfalen-Lippe,<br />

Salzmannstraße156, 48159 Münster,<br />

Postanschrift: Postfach 59 67, 48135 Münster,<br />

Tel. (02 51) 2102-0, Fax (02 51) 2185 69<br />

Landesunfallkasse Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen,<br />

Ulenbergstraße 1, 40223 Düsseldorf,<br />

Tel. (0211) 90 24-0, Fax (0211) 90 24-180<br />

Feuerwehr-Unfallkasse Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen,<br />

Prov<strong>in</strong>zialplatz 1, 40591 Düsseldorf,<br />

Postanschrift: 40195 Düsseldorf,<br />

Tel. (0211) 97 79 89-0, Fax (0211) 97 79 89-29<br />

Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz<br />

Unfallkasse Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz,<br />

Orenste<strong>in</strong>straße 10, 56626 Andernach,<br />

Postanschrift: 56624 Andernach,<br />

Tel. (0 26 32) 9 60-0, Fax (0 26 32) 9 60-311<br />

Saarland<br />

Unfallkasse Saarland,<br />

Beethovenstraße 41, 66125 Saarbrücken,<br />

Postanschrift: Postfach 20 02 80, 66043 Saarbrücken,<br />

Tel. (0 68 97) 97 33-0, Fax (0 68 97) 97 33-37<br />

Sachsen<br />

UnfallKasse Sachsen,<br />

Rosa-Luxemburg-Straße 17a, 01662 Meißen,<br />

Postanschrift: Postfach 42, 01651 Meißen,<br />

Tel. (0 35 21) 7 24-0, Fax (0 35 21) 7 24-111<br />

Sachsen-Anhalt<br />

Unfallkasse Sachsen-Anhalt,<br />

Käsperstraße 31, 39261 Zerbst,<br />

Postanschrift: 39258 Zerbst,<br />

Tel. (0 39 23) 7 51-0, Fax (0 39 23) 7 51-333<br />

Feuerwehr-Unfallkasse Sachsen-Anhalt,<br />

Carl-Miller-Straße 7, 39112 Magdeburg,<br />

Tel. (03 91) 5 44 59-0, 6 22 48 73 u. 6 22 4813,<br />

Fax (03 91) 5 44 59-22<br />

Schleswig-Holste<strong>in</strong><br />

Unfallkasse Schleswig-Holste<strong>in</strong>,<br />

Seekoppelweg 5a, 24113 Kiel,<br />

Tel. (04 31) 64 07-0, Fax (04 31) 64 07-250<br />

Feuerwehr-Unfallkasse Nord,<br />

Landesgeschäftsstelle Schleswig-Holste<strong>in</strong>,<br />

Sophienblatt 33, 24114 Kiel,<br />

Postanschrift: 24097 Kiel<br />

Tel. (04 31) 6 03-2113, Fax (04 31) 6 03-13 95<br />

Thür<strong>in</strong>gen<br />

Unfallkasse Thür<strong>in</strong>gen,<br />

Humboldtstraße 111, 99867 Gotha,<br />

Postanschrift: Postfach 10 03 02, 99853 Gotha,<br />

Tel. (0 36 21) 7 77-0, Fax (0 36 21) 7 77-111<br />

Feuerwehr-Unfallkasse Thür<strong>in</strong>gen,<br />

Magdeburger Allee 4, 99086 Erfurt (Tivoli),<br />

Tel. (03 61) 55 18-200, Fax (03 61) 55 18-221<br />

Eisenbahn-Unfallkasse<br />

Rödelheimer Straße 49, 60487 Frankfurt/Ma<strong>in</strong>,<br />

Tel. (0 69) 4 78 63-0, Fax (0 69) 4 78 63-151<br />

Unfallkasse Post <strong>und</strong> Telekom<br />

Europaplatz 2, 72072 Tüb<strong>in</strong>gen,<br />

Postanschrift: Postfach 27 80, 72017 Tüb<strong>in</strong>gen,<br />

Tel. 0180 5 00 16 32, Fax (0 70 71) 9 33-43 98<br />

Unfallkasse des B<strong>und</strong>es<br />

Weserstraße 47, 26382 Wilhelmshaven,<br />

Postanschrift: Postf. 180, 26380 Wilhelmshaven,<br />

Tel. (0 44 21) 4 07-0, Fax (0 44 21) 4 07-406<br />

Die jeweils aktuellen E-mail- <strong>und</strong> Internet-Adressen der hier aufgelisteten Unfallversicherungsträger f<strong>in</strong>den Sie auf der<br />

Homepage des B<strong>und</strong>esverbandes der Unfallkassen: www.unfallkassen.de unter der Rubrik „Ihr Unfallversicherungsträger“.


H<strong>in</strong>weis:<br />

Seit Oktober 2002 ist das BUK-Regelwerk „Sicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz“ neu strukturiert<br />

<strong>und</strong> mit neuen Bezeichnungen <strong>und</strong> Bestellnummern versehen. In Abstimmung mit dem Hauptverband<br />

der gewerblichen Berufsgenossenschaften wurden sämtliche Veröffentlichungen den<br />

Kategorien „Unfallverhütungsvorschriften“, „Regeln für Sicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz“,<br />

„Informationen“ <strong>und</strong> „Gr<strong>und</strong>sätze“ zugeordnet.<br />

Bei anstehenden Überarbeitungen oder Nachdrucken werden die Veröffentlichungen auf die<br />

neuen Bezeichnungen <strong>und</strong> Bestellnummern umgestellt. Dabei wird zur Erleichterung für e<strong>in</strong>en<br />

Übergangszeitraum von ca. 3 bis 5 Jahren den neuen Bestellnummern die bisherige Bestellnummer<br />

angefügt.<br />

Des Weiteren kann die Umstellung auf die neue Bezeichnung <strong>und</strong> Benummerung e<strong>in</strong>er so<br />

genannten Transferliste entnommen werden, die u.a. im Druckschriftenverzeichnis <strong>und</strong> auf der<br />

Homepage des B<strong>und</strong>esverbandes der Unfallkassen (www.unfallkassen.de) veröffentlicht ist.

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