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Widersprüche gegen RLV-Bescheide und RLV ...

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Zeitpunkt der<br />

Widerspruchseinlegung<br />

• Widerspruch spätestens einen Monat nach<br />

Erhalt des <strong>RLV</strong>-Bescheids einlegen<br />

(maßgeblich: Zugang beim Arzt, nicht Datum<br />

des Bescheids auf KV-Schreiben vermerken)<br />

• Begründung zunächst nicht erforderlich<br />

• Widerspruch für jeden <strong>RLV</strong>-Bescheid<br />

erforderlich; kein „General“-Widerspruch<br />

• Widerspruch <strong>gegen</strong> Honorarbescheid reicht<br />

nicht aus, um <strong>RLV</strong>-Zuweisung anzugreifen<br />

© Dr. Jan-Peter Spiegel, Rechtsanwalt<br />

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