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Widersprüche gegen RLV-Bescheide und RLV ...

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Ausgleich überproportionaler<br />

Honorarverluste<br />

• (Noch) keine Regelung im Berliner HVV (aber<br />

Bildung von Rückstellungen vorgesehen)<br />

• „Kann-Bestimmung“ Ggf. BSG-Rspr. zu<br />

Punktwertverfall > 15% übertragbar<br />

• Ausgleichszahlungen in welcher Höhe?<br />

z.B. HVV in Bayern: Ausgleich bis 85%<br />

des Fallwertes des Vorjahresquartals,<br />

maximal 85% des Gesamthonorarvolumens<br />

© Dr. Jan-Peter Spiegel, Rechtsanwalt<br />

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