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Stellungsnahme - BFLK

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St. Rochus-Hospital Telgte GmbH<br />

Fachklinik für Psychiatrie, Psychotherapie u. Psychosomatik<br />

Matthias Krake - 48291 Telgte<br />

Tel. 02504-60221<br />

Fax 02504-60226<br />

48291 Telgte, den 10.06.2011<br />

Stellungnahme der Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der<br />

Psychiatrie (<strong>BFLK</strong>) e. V.<br />

im Landesverband Nordrhein-Westfalen<br />

zum Gesetz zur Abschaffung der Videoüberwachung von zwangsweise untergebrachten<br />

Patientinnen und Patienten in der Psychiatrie<br />

Gesetzentwurf der Fraktion der FDP, Drucksache 15/484, Öffentliche Anhörung des<br />

Ausschusses für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration am 22. Juni 2011<br />

Sehr geehrte Damen und Herren!<br />

Die Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie (<strong>BFLK</strong>) e. V.<br />

im Landesverband Nordrhein-Westfalen ist ein Zusammenschluss von Pflegedirektoren,<br />

Pflegedienstleitern und Leitenden Pflegepädagogen aus Einrichtungen der<br />

Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe sowie von freigemeinnützigen Trägern.<br />

Die <strong>BFLK</strong> repräsentiert somit ein Stimmungsbild aus fast allen psychiatrischen Einrichtungen<br />

des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Großteil der Mitglieder hat dabei keine<br />

Erfahrungswerte mit Videoüberwachungen von zwangsweise untergebrachten Patientinnen<br />

und Patienten in der Psychiatrie und verzichtet auch bewusst auf diese. Einige Einrichtungen<br />

setzen Videoüberwachungen nach strenger, bewertbarer und überprüfbarer<br />

Indikationsstellung unter Beteiligung des Patienten mit positiven Erfahrungswerten ein.<br />

Von daher ergibt sich für das Gesetz zur Abschaffung der Videoüberwachung und in Hinblick<br />

auf die vorgeschlagene Änderung des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei<br />

psychischen Krankheiten (PsychKG) im Bundesland Nordrhein-Westfalen folgende<br />

Stellungnahme:<br />

Die <strong>BFLK</strong> in Nordrhein-Westfalen schlägt bzgl. des PsychKG NRW § 20 „Besondere<br />

Sicherungsmaßnahmen“ bei der Einfügung eines neuen Satzes 5 zu Abs.2 folgende<br />

Modifikation bei der von der FDP-Landtagsfraktion eingebrachten Ergänzung vor:<br />

„Eine Beobachtung darf nicht in Form einer Videoüberwachung, sondern ausschließlich<br />

durch den Einsatz von Personal erfolgen, insofern der Patient eine Videoüberwachung nicht<br />

ausdrücklich wünscht, eine solchen Entscheidung verantworten kann und eine Klinik dieses<br />

Instrument der Sicherheitsüberwachung anbietet.“


Die <strong>BFLK</strong> in Nordrhein-Westfalen hat die Neuformulierung des § 20 lange und kontrovers<br />

diskutiert. Dieses geschah auch aus der Fragestellung heraus, inwieweit der Gesetzgeber<br />

in der Ausgestaltung eines Behandlungsauftrages von Kliniken Spezifizierungen oder<br />

Einschränkungen vornehmen soll. Wird heute über die Frage der Videoüberwachung<br />

diskutiert, könnte beispielhaft Morgen die Frage nach Schließung von geschützten<br />

Intensivstationen auf der Tagesordnung stehen. Die <strong>BFLK</strong> vertritt die Ansicht, dass Aspekte<br />

der räumlichen Ausgestaltung von Hospitälern und das Entwickeln von Konzepten zum<br />

Fremd- und Eigenschutz von Patienten durch die Träger von psychiatrischen Kliniken zu<br />

verantworten sind und der Gesetzgeber nur in Fragen, die ausdrücklich die Freiheitsrechte des<br />

Patienten betreffen, gestalterisch tätig werden soll.<br />

Zur Videoüberwachung sei abschließend angemerkt, dass für eine überwiegende Mehrheit<br />

von Patienten der Verzicht auf diese und die persönliche Betreuung durch<br />

Bezugspflegepersonen eine höhere Beziehungs- und Betreuungsqualität mit sich bringt<br />

(siehe auch Studie Cardell/Pitula aus 1999). Auch ist durch eine persönliche Betreuung und<br />

Beobachtung eine bessere Überprüfung von Vitalfunktionen in Extremsituationen wie<br />

Fixierungen möglich. Sollte aber beim Patienten der Wunsch nach einer Videoüberwachung<br />

bestehen, um ein höheres Maß an persönlicher Privatsphäre nutzen zu können, und eine<br />

Klinik eine Videoüberwachung als solche Sicherungsmaßnahme anbieten, sollte diese im<br />

Einzelfall möglich sein.<br />

Die <strong>BFLK</strong> spricht sich für das Einsetzen von „Ethischen Fallbesprechungen“ als etabliertes<br />

Qualitätsmerkmal in allen psychiatrischen Kliniken des Landes Nordrhein-Westfalen aus.<br />

Diese standardisierte Einführung sollte durch die jährlichen Begehungen der PsychKG-<br />

Kommission überprüft werden. Ethische Fallbesprechungen bei zwangsweise untergebrachten<br />

Patientinnen und Patienten in der Psychiatrie sollen die Möglichkeit eröffnen,<br />

Grenzsituationen von Unterbringungsmaßnahmen zu reflektieren und unter ethischen<br />

Gesichtspunkten zu würdigen.<br />

Weitere Qualitätsmerkmale, welche im Rahmen der PsychKG-Begehungen überprüft werden<br />

sollen, sind die Konzepte zur räumlichen Gestaltung der Stationen, zur Milieutherapie<br />

und zu Schulungsmaßnahmen der Mitarbeiter zur Deeskalation. Des Weiteren sollen<br />

Sicherheitsstandards zur Fixierung mit begleitenden Trainings in den Kliniken eingesetzt sein.<br />

Abschließend sei angemerkt, dass mit Umstellung der Psychiatrie-Personalverordnung auf das<br />

tagesgleiche Entgeltsystem in 2013 eine optimale personelle Ausstattung in den Kliniken<br />

gewährleistet bleiben muss, um Patienten in zwangsweisen Unterbringungssituationen eine<br />

adäquate direkte pflegerische und therapeutische Begleitung möglich werden zu lassen.<br />

Matthias Krake Rainer Drevermann<br />

- <strong>BFLK</strong>-Landesvorsitzender NRW - - Stellv. Vorsitzender -<br />

St. Rochus-Hospital Telgte GmbH<br />

Fachklinik für Psychiatrie, Psychotherapie u. Psychosomatik<br />

Matthias Krake - 48291 Telgte<br />

Tel. 02504-60221<br />

Fax 02504-60226

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