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"Steuerliche Behandlung von Werbeartikeln". - Schneider

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TIPP<br />

Bei der Rechnungsstellung sollten Sie darauf achten, dass nur die<br />

„notwendigsten“ Kosten für den Werbeartikel ausgewiesen werden<br />

und für evtl. sonstige Kosten eine separate Rechnung erstellt wird –<br />

insbesondere, wenn der Wert des Werbeartikels knapp an der 35-Euro-<br />

Grenze liegt. Auf alle Fälle sollten bei größeren Projekten Vorlauf kosten<br />

etwa für die Beratung, Planung und Konzeptionierung eines geeigneten<br />

Werbeartikels gesondert abgerechnet werden.<br />

In der Praxis empfiehlt sich das Ausstellen <strong>von</strong> zwei gesonderten Rechnungen:<br />

1. Rechnung: Werbeartikel „pur“ inklusive Werbeanbringung und gegebenenfalls<br />

Geschenkbox.<br />

2. Rechnung: Sonstige Kosten wie Konzeption, Ideenfindung, Beratung,<br />

Bemusterung, Layout, Logoerstellung, Prototypen, Werbeanbringungstest,<br />

Verpackung, Versand.<br />

8 PSI Wissen kompakt 1 STEUERLICHE BEHANDLUNG VON WERBEARTIKELN

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