"Steuerliche Behandlung von Werbeartikeln". - Schneider
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TIPP<br />
Bei der Rechnungsstellung sollten Sie darauf achten, dass nur die<br />
„notwendigsten“ Kosten für den Werbeartikel ausgewiesen werden<br />
und für evtl. sonstige Kosten eine separate Rechnung erstellt wird –<br />
insbesondere, wenn der Wert des Werbeartikels knapp an der 35-Euro-<br />
Grenze liegt. Auf alle Fälle sollten bei größeren Projekten Vorlauf kosten<br />
etwa für die Beratung, Planung und Konzeptionierung eines geeigneten<br />
Werbeartikels gesondert abgerechnet werden.<br />
In der Praxis empfiehlt sich das Ausstellen <strong>von</strong> zwei gesonderten Rechnungen:<br />
1. Rechnung: Werbeartikel „pur“ inklusive Werbeanbringung und gegebenenfalls<br />
Geschenkbox.<br />
2. Rechnung: Sonstige Kosten wie Konzeption, Ideenfindung, Beratung,<br />
Bemusterung, Layout, Logoerstellung, Prototypen, Werbeanbringungstest,<br />
Verpackung, Versand.<br />
8 PSI Wissen kompakt 1 STEUERLICHE BEHANDLUNG VON WERBEARTIKELN