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"Steuerliche Behandlung von Werbeartikeln". - Schneider

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TIPP<br />

Bei Werbegeschenken, die Sie in Ihrem Betrieb nutzen (zum Beispiel<br />

Kugelschreiber, USB-Stick), könnten Sie auf deren Erfassung auch<br />

ganz verzichten, da ihre steuerliche Auswirkung – wenn es überhaupt<br />

zu einer kommt, denn oftmals neutralisiert der Aufwand aus<br />

der betrieblichen Nutzung den Ertrag – so gering sein dürfte, dass<br />

kein Betriebsprüfer oder Steuerfahnder etwas unternimmt. Kritisch<br />

sind nur höherwertige „echte“ Geschenke (nicht nur typische Werbeartikel)<br />

über 35 Euro oder gar Incentives, über die gerne Kontrollmitteilungen<br />

gefertigt werden.<br />

IV. Fazit<br />

Werbegeschenke sind und bleiben ein unverzichtbares und absolut<br />

wirksames Werbe­Instrument. Die steuerlichen Gesichtspunkte<br />

sollten deren Einsatz nicht einschränken, sondern zum<br />

Richtigmachen anregen. Letztendlich hilft eine saubere buchhalterische<br />

Erfassung am wenigsten dem Finanzamt, sondern<br />

am meisten dem Unternehmen selbst.<br />

STEUERLICHE BEHANDLUNG VON WERBEARTIKELN PSI Wissen kompakt 1<br />

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