"Steuerliche Behandlung von Werbeartikeln". - Schneider
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5. UmSATzSTEUER UND VORSTEUER<br />
Im ersten Schritt muss der Werbetreibende die Abziehbarkeit<br />
der Vorsteuer aus der Anschaffung des Werbeartikels prüfen.<br />
Die umsatzsteuerliche <strong>Behandlung</strong> orientiert sich hier an der<br />
einkommensteuerlichen. Demnach ist zu unterscheiden:<br />
• Vorsteuerabzug für abziehbare Geschenke<br />
Bei abziehbaren Geschenken unter 35 Euro pro Jahr und Empfänger,<br />
bei denen die gesonderten Aufzeichnungspflichten erfüllt<br />
sind, ist der Vorsteuerabzug grundsätzlich möglich. Außer<br />
bei Unternehmern wie z. B. Ärzten oder Versicherungsvertretern,<br />
die nur steuerfreie Umsätze tätigen, sie können keine Vorsteuer<br />
abziehen. Unternehmer mit teils umsatzsteuerpflichtigen<br />
und teils umsatzsteuerfreien Umsätzen können die Vorsteuer<br />
nur anteilig abziehen.<br />
• Kein Vorsteuerabzug für nicht abziehbare Geschenke<br />
Unabhängig da<strong>von</strong>, ob der einkommensteuerliche Betriebsausgabenabzug<br />
an der Höhe der Aufwendungen – über 35 Euro –<br />
oder an Mängeln bei den Aufzeichnungspflichten scheitert: für<br />
die Anschaffung nicht abziehbarer Geschenke gibt es auch keinen<br />
Vorsteuerabzug (§ 15 Abs. 1a UStG).<br />
Wird der Betriebsausgabenabzug nachträglich versagt, beispielsweise<br />
im Rahmen einer Betriebsprüfung, ist die Vorsteuer zu<br />
korrigieren und ans Finanzamt zurückzuzahlen.<br />
> In der Regel gibt es die Vorsteuer nur für einkommensteuerlich<br />
abziehbare Werbeartikel zurück.<br />
18 PSI Wissen kompakt 1 STEUERLICHE BEHANDLUNG VON WERBEARTIKELN