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Verfassungsschutzbericht 2004 - Brights - Die Natur des Zweifels

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Statement <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministers <strong>des</strong> Innern<br />

anlässlich der Vorstellung <strong>des</strong><br />

<strong>Verfassungsschutzbericht</strong>es <strong>2004</strong><br />

am 17. Mai 2005<br />

Der islamistische Extremismus und Terrorismus stellt die größte Bedrohung<br />

der inneren Sicherheit dar - weltweit und auch in Deutschland.<br />

<strong>Die</strong> glücklicherweise abgewendete Gefahr eines Anschlags auf<br />

den irakischen Ministerpräsident Allawi während seines Deutschland-Besuchs<br />

durch mutmaßliche Mitglieder der „Ansar al Islam“ im<br />

Dezember <strong>des</strong> vergangenen Jahres verdeutlicht, dass unser Land Teil<br />

eines weltweiten terroristischen Gefahrenraumes ist. <strong>Die</strong> Mujahedin-<br />

Netzwerke erstrecken sich in unterschiedlicher Dichte über die Kontinente<br />

und nehmen Deutschland nicht aus. Eine besonders hohe Gefährdung<br />

besteht hier für amerikanische, britische, israelische und<br />

jüdische Einrichtungen.<br />

<strong>Die</strong> wichtigsten Antworten auf die daraus resultierenden Herausforderungen<br />

sind Aufklärung im Vorfeld und vorbeugende Abwehr.<br />

Nirgends sind sie so notwendig wie beim Kampf gegen den islamistischen<br />

Extremismus. <strong>Die</strong> Beobachtung der einschlägigen Aktivitäten<br />

ist und bleibt auf absehbare Zeit daher die Kernaufgabe <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>amtes<br />

für Verfassungsschutz.<br />

Dabei ist die Zahl der Mitglieder und Anhänger islamistischer Organisationen<br />

- wie der <strong>Verfassungsschutzbericht</strong> <strong>2004</strong> ausweist - leicht gestiegen<br />

(Anstieg von 30.950 auf 31.800), das ausländerextremistische Potenzial<br />

in Deutschland insgesamt stagniert bei rund 57.500 Personen.<br />

Als wirksames Instrument der Vorfeldbekämpfung haben sich vereinsrechtliche<br />

Organisations- bzw. Betätigungsverbote erwiesen.<br />

Das von mir im Jahre 2002 verfügte Verbot <strong>des</strong> Spendensammelvereins<br />

Al-Aqsa e. V. wurde im vergangenen Dezember durch das Bun<strong>des</strong>verwaltungsgericht<br />

bestätigt. Das Verbot ist damit nun nicht mehr anfechtbar.<br />

Mit diesem Verbot habe ich unmissverständlich klar gestellt, dass<br />

Organisationen, die mit Spendengeldern Gewalt und Terror im Ausland<br />

unterstützen, in Deutschland nicht geduldet werden. Derartigen Vereinen<br />

hilft auch nicht der Deckmantel angeblich humanitärer Tätigkeit.<br />

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