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Einführung in den Elektronischen Rechtsverkehr - AnNoText

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Der Elektronische <strong>Rechtsverkehr</strong> ist Pflicht.<br />

S<strong>in</strong>d Sie bereit?<br />

Seit dem 1. Dezember 2008 ist es so weit: Aufgrund der Änderung des §690 Abs. 3 ZPO dürfen<br />

Anträge auf Erlass e<strong>in</strong>es Mahnbescheids nur noch <strong>in</strong> elektronischer Form e<strong>in</strong>gereicht wer<strong>den</strong>. Im<br />

Rahmen des Software-Wartungsvertrages rüstet das <strong>AnNoText</strong> Update Ihre Kanzleisoftware mit<br />

<strong>den</strong> dafür erforderlichen Funktionen aus.<br />

Zusätzlich zum Software-Update müssen jedoch<br />

weitere technische Voraussetzungen erfüllt se<strong>in</strong>,<br />

damit Ihre Kanzlei startklar für <strong>den</strong> <strong>Elektronischen</strong><br />

<strong>Rechtsverkehr</strong> (ERV) ist:<br />

1. Jeder Anwalt, der am ERV teilnimmt, braucht für die<br />

rechtsverb<strong>in</strong>dliche I<strong>den</strong>tifi kation e<strong>in</strong>e qualifi zierte<br />

Signaturkarte. Für die eigentliche Signatur von digitalen<br />

Dokumenten s<strong>in</strong>d außerdem e<strong>in</strong> zugelassenes<br />

Kartenlesegerät und Signatursoftware erforderlich.<br />

2. Die EGVP-Zugangssoftware für das „Elektronische<br />

Gerichts- und Verwaltungspostfach“ der Mahngerichte<br />

muss <strong>in</strong>stalliert se<strong>in</strong>. Diese wird kostenlos<br />

vom Bund bereitgestellt.<br />

3. Alle Computer-Arbeitsplätze, von <strong>den</strong>en aus der<br />

EGVP-Zugang erfolgen soll, müssen über e<strong>in</strong>en<br />

sicheren Internet-Zugang verfügen.<br />

Das Schaubild zeigt <strong>den</strong> Ablauf und die Bestandteile des ab Dezember<br />

vorgeschriebenen Verfahrens für <strong>den</strong> Antrag auf Erlass e<strong>in</strong>es Mahnbescheids<br />

Elektronische E<strong>in</strong>-Weg-Kommunikation:<br />

Bitte beachten Sie, dass nur der Antrag auf Erlass e<strong>in</strong>es<br />

Mahnbescheids von der Kanzlei zum Gericht zw<strong>in</strong>gend<br />

elektronisch erfolgen muss. Alle Nachrichten vom<br />

Gericht zur Kanzlei wer<strong>den</strong> weiterh<strong>in</strong> auf dem herkömmlichen<br />

Postweg versandt.<br />

<strong>E<strong>in</strong>führung</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> <strong>Elektronischen</strong> <strong>Rechtsverkehr</strong> | 3

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