Amt West-Rügen ; Landkreis Rügen
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Gemeindeweg 8 a<br />
<strong>Amt</strong> <strong>West</strong>-<strong>Rügen</strong> ; <strong>Landkreis</strong> <strong>Rügen</strong><br />
Gemarkung Plüggentin, Flur 2<br />
Flurstück 89/13 Größe 469 m 2<br />
Kaufpreis 24.000,00 €<br />
Alle im Zusammenhang mit dem Kaufvertrages und seiner Durchführung<br />
entstehenden Kosten (z.B. Notarkosten, Kosten durch das Tätigwerden der<br />
Behörden) trägt der Käufer.<br />
Für den derzeitigen Ausbau der Straße sind durch die Käufer keine Anliegerbeiträge<br />
an die Gemeinde zu zahlen.<br />
Der Vertragsgegenstand wird vom Verkäufer erschlossen übergeben.<br />
Die Erschließung umfasst aber nicht die unmittelbaren Anschlussleistungen der<br />
Versorgungsträger. Sofern Leitungen der Versorgungsträger (z.B. Strom, Wasser,<br />
Gas, Telekom) verlegt werden müssen, erfolgt die Regelung der Rechte dieser<br />
Versorgungsträger unmittelbar mit dem Käufer.
Auszug aus der Liegenschaftskarte<br />
Gemarkung: 133130 / Plüggentin<br />
<strong>Landkreis</strong> Nordvorpommern<br />
Der Landrat<br />
Fachgebiet Kataster und Vermessung<br />
für die Hansestadt Stralsund und die<br />
Flur: 002<br />
Maßstab dieses Auszugs: 1: 1000<br />
<strong>Landkreis</strong>e Nordvorpommern und <strong>Rügen</strong> Samtens, den 30.03.2011<br />
Vervielfältigungen nur für eigene, nicht gewerbliche Zwecke gestattet (§ 8 Abs. 1 des Vermessungs- und Katastergesetzes des Landes Mecklenburg-<br />
Vorpommern (VermKatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.07.2002 (GVOBI M-V S. 524)). Die Darstellungen sind in Teilbereichen aus dem<br />
Ursprungsmaßstab abgeleitet und können daher Ungenauigkeiten aufweisen. Die Karte ist somit nur bedingt für technische Anforderungen geeignet.<br />
Der Gebäudebestand und die Nutzungsarten wurden örtlich nicht geprüft. Bei grau dargestellten Gebäuden ("DÜ" = Erfassung aus Luftbildern,<br />
Dachüberstand nicht zurückgesetzt) handelt es sich um Gebäude, die nicht im Rahmen einer Liegenschaftsvermessung erfasst wurden und nicht die<br />
erforderliche Genauigkeit besitzen. Für diese Gebäude bleibt die gegebenenfalls bestehende Einmessungspflicht nach § 14 Abs. 3 VermKatG unberührt.<br />
Flurübersicht<br />
Plüggentin<br />
Flur 002