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Amt West-Rügen ; Landkreis Rügen

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Gemeindeweg 8 a<br />

<strong>Amt</strong> <strong>West</strong>-<strong>Rügen</strong> ; <strong>Landkreis</strong> <strong>Rügen</strong><br />

Gemarkung Plüggentin, Flur 2<br />

Flurstück 89/13 Größe 469 m 2<br />

Kaufpreis 24.000,00 €<br />

Alle im Zusammenhang mit dem Kaufvertrages und seiner Durchführung<br />

entstehenden Kosten (z.B. Notarkosten, Kosten durch das Tätigwerden der<br />

Behörden) trägt der Käufer.<br />

Für den derzeitigen Ausbau der Straße sind durch die Käufer keine Anliegerbeiträge<br />

an die Gemeinde zu zahlen.<br />

Der Vertragsgegenstand wird vom Verkäufer erschlossen übergeben.<br />

Die Erschließung umfasst aber nicht die unmittelbaren Anschlussleistungen der<br />

Versorgungsträger. Sofern Leitungen der Versorgungsträger (z.B. Strom, Wasser,<br />

Gas, Telekom) verlegt werden müssen, erfolgt die Regelung der Rechte dieser<br />

Versorgungsträger unmittelbar mit dem Käufer.


Auszug aus der Liegenschaftskarte<br />

Gemarkung: 133130 / Plüggentin<br />

<strong>Landkreis</strong> Nordvorpommern<br />

Der Landrat<br />

Fachgebiet Kataster und Vermessung<br />

für die Hansestadt Stralsund und die<br />

Flur: 002<br />

Maßstab dieses Auszugs: 1: 1000<br />

<strong>Landkreis</strong>e Nordvorpommern und <strong>Rügen</strong> Samtens, den 30.03.2011<br />

Vervielfältigungen nur für eigene, nicht gewerbliche Zwecke gestattet (§ 8 Abs. 1 des Vermessungs- und Katastergesetzes des Landes Mecklenburg-<br />

Vorpommern (VermKatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.07.2002 (GVOBI M-V S. 524)). Die Darstellungen sind in Teilbereichen aus dem<br />

Ursprungsmaßstab abgeleitet und können daher Ungenauigkeiten aufweisen. Die Karte ist somit nur bedingt für technische Anforderungen geeignet.<br />

Der Gebäudebestand und die Nutzungsarten wurden örtlich nicht geprüft. Bei grau dargestellten Gebäuden ("DÜ" = Erfassung aus Luftbildern,<br />

Dachüberstand nicht zurückgesetzt) handelt es sich um Gebäude, die nicht im Rahmen einer Liegenschaftsvermessung erfasst wurden und nicht die<br />

erforderliche Genauigkeit besitzen. Für diese Gebäude bleibt die gegebenenfalls bestehende Einmessungspflicht nach § 14 Abs. 3 VermKatG unberührt.<br />

Flurübersicht<br />

Plüggentin<br />

Flur 002

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