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Sprachanforderungen und Nachweise der Sprachkenntnisse

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<strong>Sprachanfor<strong>der</strong>ungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Nachweise</strong> <strong>der</strong> <strong>Sprachkenntnisse</strong><br />

Für das erfolgreiche Studium <strong>der</strong> „Wirtschafts- <strong>und</strong> Sozialgeschichte“ ist die sichere<br />

Beherrschung mehrerer Sprachen unabdingbar.<br />

Deutsch ist Seminar- <strong>und</strong> Hausarbeitssprache. Da die Mehrzahl <strong>der</strong> Studierenden<br />

deutsche Muttersprachler sind bzw. die allgemeine Hochschulreife an deutschen<br />

Schulen erworben haben, ist für sie ein geson<strong>der</strong>ter Nachweis <strong>der</strong> <strong>Sprachkenntnisse</strong><br />

nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Die Kenntnis von Fremdsprachen muss dagegen gemäß <strong>der</strong> Magisterprüfungsordnung<br />

vom 01.09.2002 (Die zentralen Inhalte finden Sie in unser Studienbroschüre<br />

unter http://wiwi.uni-goettingen.de/wsg/Lehre/Downloads.html#Broschueren) nachgewiesen<br />

werden:<br />

1. Erster Sprachnachweis: Englisch<br />

Englisch ist nicht nur die zentrale Wissenschaftssprache, son<strong>der</strong>n auch im Arbeitsleben<br />

unabdingbar. Prof<strong>und</strong>e englische <strong>Sprachkenntnisse</strong> sind daher zwingend erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Ihr Nachweis muss bis zum Ende des Gr<strong>und</strong>studiums erfolgen <strong>und</strong> zwar alternativ<br />

auf folgende Weisen (d. h. ein Nachweis reicht aus):<br />

• Erfolgreiche Teilnahme an <strong>der</strong> Sprachklausur des Instituts für Wirtschafts- <strong>und</strong><br />

Sozialgeschichte. Sie findet jedes Semester in <strong>der</strong> letzten Woche <strong>der</strong> Vorlesungszeit<br />

statt. Sie müssen dabei in 45 Minuten einen englischen Quellentext<br />

lesen <strong>und</strong> fünf englische Fragen zum Inhalt beantworten. Die jeweiligen Termine<br />

entnehmen Sie bitte unserer Website http://wiwi.uni-goettingen.de/wsg/index.html.<br />

• Erfolgreiche Teilnahme am Kurs „Business English“ am Sprachlehrzentrum.<br />

Weitere Informationen finden Sie unter http://wwwuser.gwdg.de/~slzsek/<br />

engl.htm.<br />

• Erfolgreiche Teilnahme am TOEFL (Test of English as a Foreign Language) mit<br />

mindestens 210 Punkten im Computer- resp. 547 Punkten im Papierbogentest.<br />

• Erwerb des Cambridge Proficiency Certificate mit mindestens <strong>der</strong> Note B.<br />

2. Zweiter Sprachnachweis: Weitere Fremdsprache<br />

Weitere Fremdsprachen sind sowohl im Wissenschaftsbereich als auch im Beruf notwendig.<br />

Um Ihnen eine thematische Schwerpunktsetzung bzw. eine frühzeitige<br />

Orientierung auf Ihr späteres Arbeitsfeld zu ermöglichen, steht Ihnen die Wahl <strong>der</strong><br />

einschlägig nachzuweisenden zweiten Sprache frei. Es kann sich um eine mo<strong>der</strong>ne<br />

Fremdsprache o<strong>der</strong> auch um eine heute nicht mehr gesprochene Sprache handeln.<br />

Sie müssen den Nachweis fortgeschrittener Lesekenntnisse bis zum Ende des Gr<strong>und</strong>studiums<br />

erbringen.


Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Vielzahl möglicher <strong>Nachweise</strong> folgen nur Hinweise <strong>und</strong> Empfehlungen<br />

für die zumeist nachgewiesenen Fremdsprachen. Für Ergänzungen Rückfragen stehen<br />

Ihnen die Lehrenden im Rahmen ihrer Sprechst<strong>und</strong>en gerne zur Verfügung.<br />

2.1 Französisch<br />

• Erfolgreiche Teilnahme am Kurs „Französisch für Historiker“ (Seminar für Mittlere<br />

<strong>und</strong> Neuere Geschichte)<br />

• Erfolgreiche Teilnahme am DELF (Diplôme d’études en langue francaise) 1er<br />

Degré<br />

• Erfolgreicher Abschluss <strong>der</strong> Mittelstufe II „Französisch“ am Sprachlehrzentrum.<br />

Weitere Informationen finden Sie unter http://wwwuser.gwdg.de/~slzsek/<br />

franz.htm.<br />

2.2 Spanisch<br />

• Erfolgreiche Teilnahme an DELE (Diploma de Espanol como Lengua Extranjera)<br />

• Erfolgreicher Abschluss <strong>der</strong> Mittelstufe II „Spanisch“ am Sprachlehrzentrum.<br />

Weitere Informationen finden Sie unter http://wwwuser.gwdg.de/~slzsek/<br />

span.htm.<br />

2.3 Latein<br />

Das Latinum bzw. das Große Latinum wird als Nachweis <strong>der</strong> Kenntnis einer weiteren<br />

Fremdsprache anerkannt. Lateinkenntnisse sind für das Studium <strong>der</strong> „Wirtschafts-<br />

<strong>und</strong> Sozialgeschichte“ allerdings nicht verpflichtend. Angesichts des Berufsfeldes <strong>der</strong><br />

Absolventen ist es sinnvoll, eine zusätzliche mo<strong>der</strong>ne Fremdsprache zu erlernen <strong>und</strong><br />

zumindest passiv zu beherrschen.<br />

Die Bescheinigung <strong>der</strong> <strong>Nachweise</strong> selbst erfolgt im Rahmen <strong>der</strong> Sprechst<strong>und</strong>en <strong>der</strong><br />

Lehrenden. Legen Sie diesen bitte Ihre vollständigen Unterlagen vor, Sie erhalten<br />

dann einen einschlägigen Nachweis <strong>der</strong> <strong>Sprachkenntnisse</strong> für Ihr Studienbuch bzw.<br />

die Eintragung ins Wopag-System. Wir empfehlen, sich beide Sprachnachweise<br />

anlässlich <strong>der</strong> Beendigung des Gr<strong>und</strong>studiums bescheinigen zu lassen.<br />

3. Sprachnachweise für ausländische Studierende<br />

Studierende, <strong>der</strong>en Muttersprache nicht Deutsch ist <strong>und</strong> die kein deutsches Abitur<br />

absolviert haben, müssen fortgeschrittene Kenntnisse <strong>der</strong> deutschen Sprache im<br />

Rahmen <strong>der</strong> DSH (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) nachweisen.<br />

Nähere Informationen finden Sie unter http://www.uni-goettingen.de/de/sh/7736.html<br />

(Lektorat Deutsch als Fremdsprache).<br />

Diese Studierenden können Kenntnisse ihrer jeweiligen Muttersprache als Nachweis<br />

<strong>der</strong> Kenntnisse einer zweiten Fremdsprache anerkennen lassen. Dies erfolgt durch<br />

Vorlage des Zeugnisses <strong>der</strong> allgemeinen Hochschulreife einer ausländischen Schule<br />

mittels einer beglaubigte Übersetzung des Zeugnisses. Sollte diese Muttersprache<br />

Englisch sein, so muss allerdings eine weitere Fremdsprache nachgewiesen werden.

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