KBR Info 9-08 September Berufsjahre - linea7.com
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Beispiel Kassierin<br />
Eine Kassierin hat bereits 9 Jahre in einem Hotel als Angestellte gearbeitet. Unter Anrechnung der Vordienstzeiten<br />
ist sie im 10. Berufsjahr und muss mindestens für 38,5 Stunden 1606 € brutto erhalten. Würde Sie nur<br />
30 Stunden arbeiten, so muss das Mindestgehalt heruntergerechnet werden 1606 : 38,5 x 30 = 1251,43 €<br />
brutto betragen.<br />
Beschäftigungsgruppe 3 z.B: Filialleiter, FL-Stellvertretung, Abteilungsleiter, Kassier<br />
W, NÖ, OÖ, Bgld, Ktn, Stmk, Tirol Slzbg und Vbg<br />
im 1. Berufsjahr 1200,00 1243,00<br />
im 3. Berufsjahr 1210,00 1253,00<br />
im 5. Berufsjahr 1288,00 1334,00<br />
im 7. Berufsjahr 1356,00 1404,00<br />
im 9. Berufsjahr 1463,00 1515,00<br />
im 10. Berufsjahr 1606,00 1664,00<br />
im 12. Berufsjahr 1691,00 1752,00<br />
im 15. Berufsjahr 1804,00 1869,00<br />
im 18. Berufsjahr 1834,00 1901,00<br />
Der Dienstgeber hat beim Einstellungsgespräch konkret nach den Vordienstzeiten zu fragen. Im Dienstzettel,<br />
den Sie erhalten, wird angeführt in welchem Berufsjahr Sie beginnen und aufgefordert, falls Vordienstzeiten<br />
vorhanden sind, diese schriftlich nachzuweisen.<br />
Dienstjahre weisen Sie am besten mit einem Versicherungsdatenauszug der Gebietskrankenkasse nach.<br />
Haben Sie dies bisher noch nicht gemacht, können Sie dies jederzeit nachholen und werden ab dem Monat des<br />
Einlangens im Personalabteilung richtig eingestuft. Nachzahlungen gibt es maximal ein Jahr und leider auch nur<br />
dann, wenn Sie nachweisen können, dass Sie dem Arbeitgeber bereits beim Einstellungsgespräch die<br />
Vordienstzeiten nachgewiesen haben.<br />
ARBEITER IM HANDEL<br />
Bei Arbeitern zählen für die Einstufung nur die Jahre der Zugehörigkeit zum selben Betrieb. Andere<br />
Vordienstzeiten werden leider nicht angerechnet.<br />
ANGESTELLTE IM FLEISCH<br />
Im Konzern werden hier ebenfalls alle Praxisjahre als Angestellter angerechnet. Für die Anrechnung von<br />
<strong>Berufsjahre</strong>n ist es ohne Belang, ob diese bei einem oder verschiedenen Dienstgebern verbracht wurden.<br />
Auch im Fleischer KV ist es unbedingt erforderlich die <strong>Berufsjahre</strong> schriftlich nachzuweisen..<br />
ARBEITER IM FLEISCH<br />
Bei Arbeitern zählen für die Einstufung nur die Jahre der Zugehörigkeit zum selben Betrieb. Andere<br />
Vordienstzeiten werden leider nicht angerechnet.<br />
s.tillinger/August 20<strong>08</strong>