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KBR Info 9-08 September Berufsjahre - linea7.com

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Beispiel Kassierin<br />

Eine Kassierin hat bereits 9 Jahre in einem Hotel als Angestellte gearbeitet. Unter Anrechnung der Vordienstzeiten<br />

ist sie im 10. Berufsjahr und muss mindestens für 38,5 Stunden 1606 € brutto erhalten. Würde Sie nur<br />

30 Stunden arbeiten, so muss das Mindestgehalt heruntergerechnet werden 1606 : 38,5 x 30 = 1251,43 €<br />

brutto betragen.<br />

Beschäftigungsgruppe 3 z.B: Filialleiter, FL-Stellvertretung, Abteilungsleiter, Kassier<br />

W, NÖ, OÖ, Bgld, Ktn, Stmk, Tirol Slzbg und Vbg<br />

im 1. Berufsjahr 1200,00 1243,00<br />

im 3. Berufsjahr 1210,00 1253,00<br />

im 5. Berufsjahr 1288,00 1334,00<br />

im 7. Berufsjahr 1356,00 1404,00<br />

im 9. Berufsjahr 1463,00 1515,00<br />

im 10. Berufsjahr 1606,00 1664,00<br />

im 12. Berufsjahr 1691,00 1752,00<br />

im 15. Berufsjahr 1804,00 1869,00<br />

im 18. Berufsjahr 1834,00 1901,00<br />

Der Dienstgeber hat beim Einstellungsgespräch konkret nach den Vordienstzeiten zu fragen. Im Dienstzettel,<br />

den Sie erhalten, wird angeführt in welchem Berufsjahr Sie beginnen und aufgefordert, falls Vordienstzeiten<br />

vorhanden sind, diese schriftlich nachzuweisen.<br />

Dienstjahre weisen Sie am besten mit einem Versicherungsdatenauszug der Gebietskrankenkasse nach.<br />

Haben Sie dies bisher noch nicht gemacht, können Sie dies jederzeit nachholen und werden ab dem Monat des<br />

Einlangens im Personalabteilung richtig eingestuft. Nachzahlungen gibt es maximal ein Jahr und leider auch nur<br />

dann, wenn Sie nachweisen können, dass Sie dem Arbeitgeber bereits beim Einstellungsgespräch die<br />

Vordienstzeiten nachgewiesen haben.<br />

ARBEITER IM HANDEL<br />

Bei Arbeitern zählen für die Einstufung nur die Jahre der Zugehörigkeit zum selben Betrieb. Andere<br />

Vordienstzeiten werden leider nicht angerechnet.<br />

ANGESTELLTE IM FLEISCH<br />

Im Konzern werden hier ebenfalls alle Praxisjahre als Angestellter angerechnet. Für die Anrechnung von<br />

<strong>Berufsjahre</strong>n ist es ohne Belang, ob diese bei einem oder verschiedenen Dienstgebern verbracht wurden.<br />

Auch im Fleischer KV ist es unbedingt erforderlich die <strong>Berufsjahre</strong> schriftlich nachzuweisen..<br />

ARBEITER IM FLEISCH<br />

Bei Arbeitern zählen für die Einstufung nur die Jahre der Zugehörigkeit zum selben Betrieb. Andere<br />

Vordienstzeiten werden leider nicht angerechnet.<br />

s.tillinger/August 20<strong>08</strong>

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