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KBR Info 9-08 September Berufsjahre - linea7.com

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I N F O R M A T I O N SEPTEMBER 20<strong>08</strong><br />

ANRECHNUNG VON BERUFSJAHREN<br />

Wie viel man verdienen muss, hängt wesentlich ach von den <strong>Berufsjahre</strong>n, sowie von der<br />

Tätigkeit, für die man eingestellt wurde, ab. Der Kollektivvertrag regelt ob, wie viele und<br />

welche <strong>Berufsjahre</strong> angerechnet werden.<br />

ANGESTELLTE IM HANDEL<br />

Der Kollektivvertrag der Handelsangestellten erlaubt eine Anrechnung von grundsätzlich allen <strong>Berufsjahre</strong>n<br />

als Angestellter, egal in welcher Branche man gearbeitet hat, sowie <strong>Berufsjahre</strong> als selbstständiger Kaufmann.<br />

Weiters werden auch bestimmte Schulzeiten 1 , eine erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung 2 in bestimmten<br />

Berufen und auch Tätigkeiten aus dem öffentlichen Dienst 3 , im Ausland 4 , sowie Präsenzdienstzeiten 5 unter<br />

bestimmten Voraussetzungen, angerechnet. Zeiten als Arbeiter werden jedoch nicht angerechnet.<br />

1) Die erfolgreich abgeschlossene Handelsakademie oder Abschlussprüfung als Handelsassistent ersetzen 2 <strong>Berufsjahre</strong>.<br />

2) Eine erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung als Einzel- oder Großhandelskaufmann, Pharmazeutisch-<br />

Kaufmännischer Assistent, Bürokaufmann, Drogist, Fotokaufmann, Buchhändler, Musikalienhändler, Kunsthändler, Waffen-<br />

und Munitionshändler ersetzen ein Berufsjahr. Zur Anrechnung des <strong>Berufsjahre</strong>s müssen Sie das Lehrabschlusszeugnis in<br />

die Personalabteilung schicken.<br />

3) Vordienstzeiten im öffentlicher Dienst werden dann angerechnet, wenn die Tätigkeit inhaltlich ähnlich ist und die<br />

erworbenen Kenntnisse Verwendung finden.<br />

4) Vordienstzeiten im Ausland werden nur dann angerechnet, wenn sie als Handelsübliche Angestelltenzeiten anerkannt<br />

und nachgewiesen werden.<br />

5) Präsenzdienstzeiten werden dann als <strong>Berufsjahre</strong> angerechnet, wenn zum Zeitpunkt der Einberufung ein Angestellten-<br />

oder Lehrverhältnis bestanden hat.<br />

Eine zahlenmäßige Beschränkung der Anrechnung gibt es nicht, sodass es möglich ist in einem neuen<br />

Dienstverhältnis bereits im höchsten, dem 18. Berufsjahr einzusteigen.<br />

Der Kollektivvertrag gibt in den Gehaltstabellen immer das Mindestgehalt für 38,5 Stunden an. Überzahlungen<br />

für bestimmte Positionen mit mehr Verantwortung müssen individuell verhandelt werden. Möchte man als<br />

Teilzeitbeschäftigte überprüfen, ob man richtig eingestuft ist, muss man das angegebene Mindestgehalt auf die<br />

Stundenanzahl herunterrechnen.<br />

Beispiel Verkäuferin in der Feinkost<br />

Eine Verkäuferin hat bereits 6 Jahre in einer anderen Firma im Büro als Angestellte gearbeitet. Unter<br />

Anrechnung der Vordienstzeiten ist sie im 7. Berufsjahr und muss mindestens für 38,5 Stunden 1239 € brutto<br />

erhalten. Würde Sie nur 30 Stunden arbeiten, so muss das Mindestgehalt heruntergerechnet werden und sie<br />

erhält 1239 : 38,5 x 30 = 965,46 € brutto.<br />

Beschäftigungsgruppe 2 z.B. Verkäuferin in der Feinkost<br />

W, NÖ, OÖ, Bgld, Ktn, Stmk, Tirol Slzbg und Vbg<br />

im 1. Berufsjahr 1197,00 1239,00<br />

im 3. Berufsjahr 1200,00 1242,00<br />

im 5. Berufsjahr 1220,00 1264,00<br />

im 7. Berufsjahr 1239,00 1283,00<br />

im 9. Berufsjahr 1320,00 1367,00<br />

im 10. Berufsjahr 1392,00 1441,00<br />

im 12. Berufsjahr 1465,00 1518,00<br />

im 15. Berufsjahr 1572,00 1629,00<br />

im 18. Berufsjahr 1596,00 1654,00<br />

s.tillinger/August 20<strong>08</strong>


Beispiel Kassierin<br />

Eine Kassierin hat bereits 9 Jahre in einem Hotel als Angestellte gearbeitet. Unter Anrechnung der Vordienstzeiten<br />

ist sie im 10. Berufsjahr und muss mindestens für 38,5 Stunden 1606 € brutto erhalten. Würde Sie nur<br />

30 Stunden arbeiten, so muss das Mindestgehalt heruntergerechnet werden 1606 : 38,5 x 30 = 1251,43 €<br />

brutto betragen.<br />

Beschäftigungsgruppe 3 z.B: Filialleiter, FL-Stellvertretung, Abteilungsleiter, Kassier<br />

W, NÖ, OÖ, Bgld, Ktn, Stmk, Tirol Slzbg und Vbg<br />

im 1. Berufsjahr 1200,00 1243,00<br />

im 3. Berufsjahr 1210,00 1253,00<br />

im 5. Berufsjahr 1288,00 1334,00<br />

im 7. Berufsjahr 1356,00 1404,00<br />

im 9. Berufsjahr 1463,00 1515,00<br />

im 10. Berufsjahr 1606,00 1664,00<br />

im 12. Berufsjahr 1691,00 1752,00<br />

im 15. Berufsjahr 1804,00 1869,00<br />

im 18. Berufsjahr 1834,00 1901,00<br />

Der Dienstgeber hat beim Einstellungsgespräch konkret nach den Vordienstzeiten zu fragen. Im Dienstzettel,<br />

den Sie erhalten, wird angeführt in welchem Berufsjahr Sie beginnen und aufgefordert, falls Vordienstzeiten<br />

vorhanden sind, diese schriftlich nachzuweisen.<br />

Dienstjahre weisen Sie am besten mit einem Versicherungsdatenauszug der Gebietskrankenkasse nach.<br />

Haben Sie dies bisher noch nicht gemacht, können Sie dies jederzeit nachholen und werden ab dem Monat des<br />

Einlangens im Personalabteilung richtig eingestuft. Nachzahlungen gibt es maximal ein Jahr und leider auch nur<br />

dann, wenn Sie nachweisen können, dass Sie dem Arbeitgeber bereits beim Einstellungsgespräch die<br />

Vordienstzeiten nachgewiesen haben.<br />

ARBEITER IM HANDEL<br />

Bei Arbeitern zählen für die Einstufung nur die Jahre der Zugehörigkeit zum selben Betrieb. Andere<br />

Vordienstzeiten werden leider nicht angerechnet.<br />

ANGESTELLTE IM FLEISCH<br />

Im Konzern werden hier ebenfalls alle Praxisjahre als Angestellter angerechnet. Für die Anrechnung von<br />

<strong>Berufsjahre</strong>n ist es ohne Belang, ob diese bei einem oder verschiedenen Dienstgebern verbracht wurden.<br />

Auch im Fleischer KV ist es unbedingt erforderlich die <strong>Berufsjahre</strong> schriftlich nachzuweisen..<br />

ARBEITER IM FLEISCH<br />

Bei Arbeitern zählen für die Einstufung nur die Jahre der Zugehörigkeit zum selben Betrieb. Andere<br />

Vordienstzeiten werden leider nicht angerechnet.<br />

s.tillinger/August 20<strong>08</strong>

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