KBR Info 9-08 September Berufsjahre - linea7.com
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I N F O R M A T I O N SEPTEMBER 20<strong>08</strong><br />
ANRECHNUNG VON BERUFSJAHREN<br />
Wie viel man verdienen muss, hängt wesentlich ach von den <strong>Berufsjahre</strong>n, sowie von der<br />
Tätigkeit, für die man eingestellt wurde, ab. Der Kollektivvertrag regelt ob, wie viele und<br />
welche <strong>Berufsjahre</strong> angerechnet werden.<br />
ANGESTELLTE IM HANDEL<br />
Der Kollektivvertrag der Handelsangestellten erlaubt eine Anrechnung von grundsätzlich allen <strong>Berufsjahre</strong>n<br />
als Angestellter, egal in welcher Branche man gearbeitet hat, sowie <strong>Berufsjahre</strong> als selbstständiger Kaufmann.<br />
Weiters werden auch bestimmte Schulzeiten 1 , eine erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung 2 in bestimmten<br />
Berufen und auch Tätigkeiten aus dem öffentlichen Dienst 3 , im Ausland 4 , sowie Präsenzdienstzeiten 5 unter<br />
bestimmten Voraussetzungen, angerechnet. Zeiten als Arbeiter werden jedoch nicht angerechnet.<br />
1) Die erfolgreich abgeschlossene Handelsakademie oder Abschlussprüfung als Handelsassistent ersetzen 2 <strong>Berufsjahre</strong>.<br />
2) Eine erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung als Einzel- oder Großhandelskaufmann, Pharmazeutisch-<br />
Kaufmännischer Assistent, Bürokaufmann, Drogist, Fotokaufmann, Buchhändler, Musikalienhändler, Kunsthändler, Waffen-<br />
und Munitionshändler ersetzen ein Berufsjahr. Zur Anrechnung des <strong>Berufsjahre</strong>s müssen Sie das Lehrabschlusszeugnis in<br />
die Personalabteilung schicken.<br />
3) Vordienstzeiten im öffentlicher Dienst werden dann angerechnet, wenn die Tätigkeit inhaltlich ähnlich ist und die<br />
erworbenen Kenntnisse Verwendung finden.<br />
4) Vordienstzeiten im Ausland werden nur dann angerechnet, wenn sie als Handelsübliche Angestelltenzeiten anerkannt<br />
und nachgewiesen werden.<br />
5) Präsenzdienstzeiten werden dann als <strong>Berufsjahre</strong> angerechnet, wenn zum Zeitpunkt der Einberufung ein Angestellten-<br />
oder Lehrverhältnis bestanden hat.<br />
Eine zahlenmäßige Beschränkung der Anrechnung gibt es nicht, sodass es möglich ist in einem neuen<br />
Dienstverhältnis bereits im höchsten, dem 18. Berufsjahr einzusteigen.<br />
Der Kollektivvertrag gibt in den Gehaltstabellen immer das Mindestgehalt für 38,5 Stunden an. Überzahlungen<br />
für bestimmte Positionen mit mehr Verantwortung müssen individuell verhandelt werden. Möchte man als<br />
Teilzeitbeschäftigte überprüfen, ob man richtig eingestuft ist, muss man das angegebene Mindestgehalt auf die<br />
Stundenanzahl herunterrechnen.<br />
Beispiel Verkäuferin in der Feinkost<br />
Eine Verkäuferin hat bereits 6 Jahre in einer anderen Firma im Büro als Angestellte gearbeitet. Unter<br />
Anrechnung der Vordienstzeiten ist sie im 7. Berufsjahr und muss mindestens für 38,5 Stunden 1239 € brutto<br />
erhalten. Würde Sie nur 30 Stunden arbeiten, so muss das Mindestgehalt heruntergerechnet werden und sie<br />
erhält 1239 : 38,5 x 30 = 965,46 € brutto.<br />
Beschäftigungsgruppe 2 z.B. Verkäuferin in der Feinkost<br />
W, NÖ, OÖ, Bgld, Ktn, Stmk, Tirol Slzbg und Vbg<br />
im 1. Berufsjahr 1197,00 1239,00<br />
im 3. Berufsjahr 1200,00 1242,00<br />
im 5. Berufsjahr 1220,00 1264,00<br />
im 7. Berufsjahr 1239,00 1283,00<br />
im 9. Berufsjahr 1320,00 1367,00<br />
im 10. Berufsjahr 1392,00 1441,00<br />
im 12. Berufsjahr 1465,00 1518,00<br />
im 15. Berufsjahr 1572,00 1629,00<br />
im 18. Berufsjahr 1596,00 1654,00<br />
s.tillinger/August 20<strong>08</strong>
Beispiel Kassierin<br />
Eine Kassierin hat bereits 9 Jahre in einem Hotel als Angestellte gearbeitet. Unter Anrechnung der Vordienstzeiten<br />
ist sie im 10. Berufsjahr und muss mindestens für 38,5 Stunden 1606 € brutto erhalten. Würde Sie nur<br />
30 Stunden arbeiten, so muss das Mindestgehalt heruntergerechnet werden 1606 : 38,5 x 30 = 1251,43 €<br />
brutto betragen.<br />
Beschäftigungsgruppe 3 z.B: Filialleiter, FL-Stellvertretung, Abteilungsleiter, Kassier<br />
W, NÖ, OÖ, Bgld, Ktn, Stmk, Tirol Slzbg und Vbg<br />
im 1. Berufsjahr 1200,00 1243,00<br />
im 3. Berufsjahr 1210,00 1253,00<br />
im 5. Berufsjahr 1288,00 1334,00<br />
im 7. Berufsjahr 1356,00 1404,00<br />
im 9. Berufsjahr 1463,00 1515,00<br />
im 10. Berufsjahr 1606,00 1664,00<br />
im 12. Berufsjahr 1691,00 1752,00<br />
im 15. Berufsjahr 1804,00 1869,00<br />
im 18. Berufsjahr 1834,00 1901,00<br />
Der Dienstgeber hat beim Einstellungsgespräch konkret nach den Vordienstzeiten zu fragen. Im Dienstzettel,<br />
den Sie erhalten, wird angeführt in welchem Berufsjahr Sie beginnen und aufgefordert, falls Vordienstzeiten<br />
vorhanden sind, diese schriftlich nachzuweisen.<br />
Dienstjahre weisen Sie am besten mit einem Versicherungsdatenauszug der Gebietskrankenkasse nach.<br />
Haben Sie dies bisher noch nicht gemacht, können Sie dies jederzeit nachholen und werden ab dem Monat des<br />
Einlangens im Personalabteilung richtig eingestuft. Nachzahlungen gibt es maximal ein Jahr und leider auch nur<br />
dann, wenn Sie nachweisen können, dass Sie dem Arbeitgeber bereits beim Einstellungsgespräch die<br />
Vordienstzeiten nachgewiesen haben.<br />
ARBEITER IM HANDEL<br />
Bei Arbeitern zählen für die Einstufung nur die Jahre der Zugehörigkeit zum selben Betrieb. Andere<br />
Vordienstzeiten werden leider nicht angerechnet.<br />
ANGESTELLTE IM FLEISCH<br />
Im Konzern werden hier ebenfalls alle Praxisjahre als Angestellter angerechnet. Für die Anrechnung von<br />
<strong>Berufsjahre</strong>n ist es ohne Belang, ob diese bei einem oder verschiedenen Dienstgebern verbracht wurden.<br />
Auch im Fleischer KV ist es unbedingt erforderlich die <strong>Berufsjahre</strong> schriftlich nachzuweisen..<br />
ARBEITER IM FLEISCH<br />
Bei Arbeitern zählen für die Einstufung nur die Jahre der Zugehörigkeit zum selben Betrieb. Andere<br />
Vordienstzeiten werden leider nicht angerechnet.<br />
s.tillinger/August 20<strong>08</strong>